DE29517056U1 - Baustein mit einem Leuchtelement - Google Patents
Baustein mit einem LeuchtelementInfo
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Description
PATENTANWÄLTE .... .··. .: .··. .... y-Oipl-Phys. Hans Klose
European patent attorneys V J# : :' ';;: "[DipL-Ing. M. Schmitt
TELEFON: 0621/581492 Kurfürstenstraße 32
TELEFAX: 0621/583776 D-67061 Ludwigshafen
Anmelderin : EBT Licht-Technik GmbH
Bruchstr. 27a
D-67098 Bad Dürkheim
D-67098 Bad Dürkheim
Baustein mit einem Leuchtelement
Die Erfindung bezieht sich auf einen Baustein mit einem Leuchtelement für ein
Mosaiksystem gemäß den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus der DE 31 22 420 C2 ist ein derartiger Baustein bekannt, welcher als Frontbaustein
ausgebildet ist. Bekanntlich gelangen Mosaiksysteme in Schalt- oder
Meldewarten für Prozeßdarstellungen oder Überwachungen von Betriebszuständen
von Maschinen oder Anlagen zum Einsatz, wobei die Bausteine zur Anzeige eines Betriebszustandes oder Informationsflusses oder dergleichen vorgesehen
werden. Das bekannte Mosaiksystem enthält einen Gitterrahmen mit in einem vorgegebenen Raster angeordneten Wänden zur Aufnahme der Frontbausteine,
elektrischer Bauteile wie Schalter, Drucktaster oder dergleichen. Die Frontfläche
der Schalt- oder Meldewarte liegt vor dem Gitterrahmen und die Frontfläche wird durch die Vorderseite der Frontbausteine sowie zusätzliche Platten oder
• · 4
Bausteine gebildet. Die Frontbausteine werden von vorn, also durch den Bereich
der Frontfläche hindurch in den Gitterrahmen eingesetzt und von der Rückseite des Gitterrahmens her werden die elektrischen Verbindungen hergestellt. Die
vordere sichtbare Frontfläche der Frontbausteine enthält Symbole, Beschriftungen
oder ähnliches, wobei eine erhebliche Anzahl unterschiedlich ausgebildeter Frontbausteine hergestellt und für den Anwender bereitgehalten werden
müssen. Insoweit ist ein nicht unerheblicher Fertigungs- und Lagerhaltungsaufwand
erforderlich.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Baustein
dahingehend auszubilden, daß bei geringem Herstellungsaufwand eine problemlose Montage ermöglicht wird. Das Mosaiksystem soll bei einfacher Konstruktion
eine hohe Funktionssicherheit besitzen, und es sollen möglichst wenig unterschiedliche
Komponenten zum Einsatz gelangen. Den Sicherheitsanforderungen soll mit geringem Aufwand entsprochen werden und der Lagerhaltungsaufwand
soll auf ein Minimum reduziert werden.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß den im Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen.
Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Baustein zeichnet sich durch eine einfache
Konstruktion von wenigen Elementen aus und wird rückseitig in den Gitterrahmen eingesetzt. Der Baustein beleuchtet von der Rückseite in der Art eines
Scheinwerfers ein Frontelement in Form einer zumindest partiell lichtdurchlässigen
Platte, eines partiell lichtdurchlässigen Frontbausteins oder dergleichen. Der Baustein zeichnet sich vor allem durch eine Montage und einen kostengünstigen
Aufbau aus, zumal er nur aus wenigen Komponenten besteht. In zweckmäßiger Weise wird eine lange Lebensdauer gewährleistet, zumal problemlos das Leuchtelement
in LED-Technik ausgebildet sein kann. Im Falle eines Defekts kann der Baustein ohne Schwierigkeiten aus dem Gitterrahmen zur Rückseite hin gelöst
und ausgetauscht werden. Der Baustein besitzt Stecker, welche einen einfachen Anschluß durch Stecktechnik ermöglichen, wobei bei Bedarf auch problemlos
eine Lötverbindung herstellbar ist. Des weiteren kann in zweckmäßiger Weise eine integrierte Verdrahtungshilfe, insbesondere durch einen geschleiften Minuspol
vorhanden sein. Bevorzugt. ist#ferner eine Berührungsschutzhülse im Bereich
der Anschlußkontakte bzw. Steckerstifte vorgesehen. Der erfindungsgemäße
Baustein ist nach Art eines Moduls unabhängig von der jeweiligen Ausbildung des Frontbausteins oder der Frontplatte, so daß nur ein einziger Typ eines derartigen
Bausteins gefertigt und bereitgehalten werden muß, wodurch vor allem der Lagerhaltungsaufwand auf ein Minimum eingeschränkt wird. Ein Ausrüster
oder Anwender braucht daher nicht eine Vielzahl von unterschiedlich ausgebildeten
Frontbausteinen der eingangs erläuterten Art bereitzuhalten. Der als Modul ausgebildete Baustein beleuchtet das partiell lichtdurchlässige Frontelement,
welches auch als Frontbaustein ausgebildet sein kann, nach Art eines Scheinwerfers
von der Rückseite, so daß ein Leuchtmelder entsteht. Der Baustein enthält ein Gehäuse mit nach vorn weisenden federnden Rastelementen oder
Rastzungen zur Befestigung in dem Gitterrahmen. Am vorderen Ende des Gehäuses ist ein Reflektor vorgesehen, mittels welchem das vom Leuchtelement
ausgesandte Licht konzentriert auf die Rückseite des Frontelements ausgesandt wird. Das Gehäuse besitzt in zweckmäßiger Weise eine an das Rastermaß des
Gitterrahmens angepaßte, quadratische Außenkontur und gewährleistet eine funktionssichere Festlegung und Befestigung im Gitterrahmen.
Weiterbildungen und besondere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung ein besonderes Ausführungsbeispiel
näher erläutert, ohne daß insoweit eine Einschränkung der Erfindung erfolgt.
In der Zeichnung ist der erfindungsgemäße Baustein teilweise in einer seitlichen
Ansicht und teilweise geschnitten dargestellt. Der Baustein enthält ein Gehäuse 2, welches zweckmäßig aus isolierendem Kunststoff besteht und innen einen
Hohlraum 4 besitzt. Das insbesondere einteilige Gehäuse 2 ist topfförmig ausgebildet
und enthält an seiner Rückseite einen Boden 6, durch welchen Steckerstifte 8 zum elektrischen Anschluß hindurchgeführt und befestigt sind. Das topfförmige
Gehäuse 2 ist an seiner Vorderseite mit einem Reflektor 10 abgeschlossen.
Der Reflektor besteht vorzugsweise aus Metall und enthält eine sich nach vorn erweiternde Innen- bzw. Reflektorfläche 12. Der Reflektor 10 ist vorzugsweise
als ein zur Längsachse 14 rotationssymmetrischer Körper ausgebildet und
enthält eine zentrale Öffnung 16. Der Reflektor 10 besteht insbesondere zumindest
teilweise aus Metall oder zumindest die Reflektorfläche 12 ist metallisiert. In dieser Öffnung 16 ist das Leuchtelement 18 angeordnet, welches hier als LED
oder Multi-LED ausgebildet ist.
Alternativ kann als Leuchtelement eine Glühlampe oder Glimmlampe vorgesehen
sein, deren Licht durch die Öffnung 16 nach vorn ausstrahlen kann, wobei derartige
Lampen ggfs. mittels geeigneten Trägern am Reflektor und/oder im Hohlraum 4 des Gehäuses 2 festgelegt sind. Das Leuchtelement 18 ist in zweckmäßiger
Weise mittels einer Klebeverbindung im Reflektor 10 und/oder im Gehäuse 2 befestigt. Der Hohlraum 4 des Gehäuses 2 dient zur Aufnahme einer internen
Schaltung mit elektronischen Bauteilen} wobei hier der Einfachheit halber lediglich
ein Widerstand 20 angedeutet ist, welcher einerseits mit dem Leuchtelement 18 und andererseits mit dem Steckerstift 8 in der erforderlichen Weise elektrisch
verbunden ist.
Der insbesondere als Rotationskörper ausgebildete Reflektor 10 ist vorzugsweise
durch eine Klebeverbindung mit der Stirnfläche 22 des vorderen Teils 24 des Gehäuses 2 fest und dicht verbunden. Die Außenfläche des vorderen Teils 24 ist
bevorzugt ebenso wie die Außenfläche 26 des Reflektors 10 zylindrisch ausgebildet,
wobei der Reflektor 10 und der vordere Teil 24 zweckmäßig die gleichen Außendurchmesser aufweisen.
Das Gehäuse 2 besitzt ferner einen hinteren Teil 28, welcher keine zylindrische,
sondern eine quadratische Außenkontur aufweist. Das Gehäuse 2 besitzt also am hinteren Teil 28 vier orthogonale Seitenflächen 30, deren Breite 32 auf das
Rastermaß des hier nur schematisch angedeuteten Gitterrahmens 34 abgestimmt ist. Der Gitterrahmen 34 besitzt in bekannter Weise parallel zur Zeichenebene
verlaufende Stege 36 sowie orthogonal zur Zeichenebene angeordnete Stege 38, wobei der Abstand der letzteren zumindest gleich groß ist wie die Breite 32 des
hinteren Teils des Gehäuses 2.
Im Bereich des vorderen Teils 24 besitzt das Gehäuse 2 federnde Zungen oder
Rastelemente 40, welche mit den Vorderkanten der Stege 38 in der dargestellten Weise in Eingriff brmgbat. sind.. JZwischen dem Vorderteil und den Zungen 40
sind hinreichend breite Spalte 42 vorhanden, welche beim Einschieben des Bausteins
in Richtung des Pfeiles 44 von der Rückseite des Gitterrahmens 24 her ein
Ausweichen der Zungen 40 nach innen zur Längsachse 14 ermöglichen. Um ein zweites Einschieben des Bausteins bzw. dessen Gehäuse 2 in den Gitterrahmen
34 zu vermeiden, können geeignete Anschlagflächen 46 vorgesehen sein, welche an der Rückseite der Stege des Gitterrahmens zur Anlage kommen. Aus Gründen
der vereinfachten Darstellung ist der vor der Zeichenebene liegende Steg, an dessen Innenfläche die hier sichtbare Seitenfläche 30 anliegt, nicht dargestellt.
Vor dem Reflektor 10 ist das zumindest partiell lichtdurchlässige Frontelement
50 angeordnet, welches hier nur schematisch angedeutet ist. Dieses Frontelement kann beispielsweise als ein Frontbaustein entsprechend dem Raster des Gitterrahmens
34 ausgebildet und mit diesem in geeigneter Weise verbunden sein. Ferner kann das Frontelement 50 auch als eine wesentlich größere Platte ausgebildet
sein, welche vor dem Gitterrahmen 34 angeordnet ist. Unabhängig von der jeweiligen Ausbildung des Frontelements, wird dieses an seiner Rückseite 52
nach Art eines Scheinwerfers von dem Leuchtelement 18 ausgesandten Licht angestrahlt. Der erfindungsgemäße Baustein wird ohne Änderung des Frontelements
von der Rückseite in Richtung des Pfeiles 44 in den Gitterrahmen 34 eingesetzt und kann problemlos bei Bedarf, insbesondere bei einem Defekt,
ausgetauscht werden, ohne daß vorn am Frontelement Änderungen notwendig sind.
An der Rückseite weist der Boden 6 des Gehäuses 2 ferner eine Führungshülse
54 auf, welche zur Befestigung einer hier teilweise geschnitten dargestellten Schutzhülse 56 dient. Diese Schutzhülse 56 ist mit ihrem vorderen Ende in die
Führungshülse 54 eingesetzt und gewährleistet einen Berührungsschutz dek Stecker 8 und/oder verhindert das Eindringen von Feuchtigkeit oder Schmutz in
den Bereich der Stecker. Des weiteren ist am hinteren Ende des Bodens 6 ein Trennsteg 58 vorgesehen, welcher in zweckmäßiger Weise den Bereich des hier
rechts dargestellten Steckers 8 isoliert von dem gemäß Zeichnung links vom Trennsteg 58 vorgesehenen weiteren Stecker. Der Trennsteg 58 erstreckt sich
orthogonal zur Zeichenebene innerhalb der zweckmäßig zylindrischen Berührungsschutzhülse
56.
Ferner ist an der Rückseite des Bodens 6 eine integrierte Verdrahtungshilfe 60
angeordnet, welche mit dem dargestellten Steckerstift 8 elektrisch verbunden ist.
Hinter der Zeichenebene und verdeckt vom dargestellten Steckerstift 8 ist ein weiterer Steckerstift vorhanden, welcher mit dem Leuchtelement 18 über hier
nicht weiter dargestellte elektrische Anschlüsse im Inneren des Hohlraums 4 verbunden ist. Mittels der Verdrahtungshilfe 60 ist eine elektrische Verbindung
zwischen den beiden genannten Steckerstiften im Baustein selbst hergestellt, so daß beispielsweise ein Minuspol nur an einen dieser Steckerstifte extern angeschlossen
werden muß.
Ansprüche
1. Baustein mit einem Leuchtelement (18) für ein Mosaiksystem, enthaltend
einen Gitterrahmen (34) und ein Frontelement (50),
dadurch gekennzeichnet,
daß die vom Leuchtelement (18) ausgesandten Strahlen auf der Rückseite (52)
des zumindest partiell lichtdurchlässigen Frontelements (50) gerichtet sind
und daß der Baustein in den Gitterrahmen (34) von dessen Rückseite her einsetzbar ist.
und daß der Baustein in den Gitterrahmen (34) von dessen Rückseite her einsetzbar ist.
2. Baustein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Baustein
einen Reflektor (10) aufweist, welcher vorzugsweise an der Stirnfläche (22) des Gehäuses (2) angeordnet ist.
3. Baustein nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor
(10) aus einem metallischen Werkstoff besteht oder zumindest eine metallisierte Reflektorinnenfläche (12) aufweist und/oder daß der Reflektor (10) mittels einer
Klebeverbindung mit dem Gehäuse (2) verbunden ist.
4. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (2) zumindest im Bereich eines vorderen Teils (24) federnde Zungen und/oder Rastelemente (40) aufweist, wobei zwischen dem vorderen Teil
(24) und den Zungen bzw. Rastelementen (40) ein Spalt (42) vorhanden ist.
5. Baustein nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2)
an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils wenigstens eine der genannten Zungen oder Rastelemente (40), vorzugsweise zwei von diesen, aufweist.
Claims (1)
- 6. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) einteilig und/oder topfförmig ausgebildet ist und einen inneren Hohlraum (4) zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen aufweist.7. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtelement (18) unmittelbar mit dem Reflektor (10) verbunden ist und/oder daß das Leuchtelement (18) in einer Öffnung (16) des Reflektors (10) angeordnet und vorzugsweise befestigt ist.8. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) einen hinteren Teil (28) mit im wesentlichen quadratischer Außenkontur aufweist und/oder daß Seitenflächen (30), insbesondere des hinteren Teils (28) des Gehäuses (2), eine Breite (32) aufweisen, welche zumindest gleich groß ist wie der Abstand zwischen gegenüberliegenden Stegen (36, 38) des Gitterrahmens (34).9. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2), vorzugsweise an der Rückseite des Bodens (6) eine Führungshülse (54) aufweist, mit welcher eine Schutzhülse (56) verbunden ist, wobei innerhalb der Schutzhülse (56) elektrische Anschlüsse und/oder Steckerstifte (8) angeordnet sind.10. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß daas Gehäuse (2) an seiner Rückseite einen Trennsteg (58) aufweist, welcher zwischen wenigstens zwei elektrischen Anschlüssen und/oder Steckerstiften (8) angeordnet ist.Bezugszeichen
2 Gehäuse · ····· · · * 4 Hohlraum 6 Boden 8 Steckerstift 10 Reflektor 12 Innenfläche von 10 14 Längsachse 16 Öffnung in 10 18 Leuchtelement 20 Widerstand 22 Stirnfläche 24 vorderer Teil von 2 26 Außenfläche von 10 28 hinterer Teil von 2 30 Seitenfläche von 28 32 Breite von 28 34 Gitterrahmen 36, 38 Steg von 34 40 Zunge / Rastelement 42 Spalt 44 Pfeü 46 Anschlagfläche 50 Frontelement 52 Rückseite von 50 54 Führungshülse 56 Schutzhülse 58 Trennsteg 60 Verdrahtungshilfe
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29517056U DE29517056U1 (de) | 1995-10-27 | 1995-10-27 | Baustein mit einem Leuchtelement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29517056U DE29517056U1 (de) | 1995-10-27 | 1995-10-27 | Baustein mit einem Leuchtelement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29517056U1 true DE29517056U1 (de) | 1995-12-21 |
Family
ID=8014692
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29517056U Expired - Lifetime DE29517056U1 (de) | 1995-10-27 | 1995-10-27 | Baustein mit einem Leuchtelement |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| R163 | Identified publications notified |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19981204 |
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