DE29517933U1 - Faltschachtel - Google Patents
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Description
CDCA-I3gDE
9.November 1995
-1-
BESCHREIBUNG Faltschachtel
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Faltschachtel für ein
im wesentlichen quaderförmiges Produkt mit einer Oberseite, einer Unterseite, zwei Stirnwänden und zwei Seitenwänden.
Derartige Faltschachteln werden in einer Vielzahl eingesetzt, um beispielsweise kosmetische Produkte, medizinische Produkte
und dergleichen mehr zu verpacken.
STAND DER TECHNIK
Bekannte Faltschachteln gibt es in einer vielfältigen Art. So können beispielsweise Fciltschachteln geöffnet werden durch
Umklappen einer stirnseitig vorhandenen Falteinheit. Ebenso sind Faltschachteln bekannt, die mittels Umklappen ihrer
0 Oberseite geöffnet bzw. verschlossen werden können.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe, bzw. das technische Problem zugrunde, eine Faltschachtel der eingangs
genannten Art anzugeben, die einfach und wirtschaftlich herstellbar
ist, hohen Ansprüchen hinsichtlich ihres optischen Äußeren genügt, eine zuverlässige Verpackung gewährleistet,
einen einfachen Entnehmvorgang des verpackten Produktes 0 ermöglicht und auch bei mehreren Öffnungs- und Schließvorgängen
eine sichere Aufnahme des Produkts dauerhaft gewährleistet.
Diese Erfindung ist bei einer Faltschachtel der eingangs genannten Art durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1
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gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel zeichnet sich demgemäß
dadurch aus, daß eine erste Falteinheit vorhanden ist, die eine etwas größere quaderförmige Form besitzt als das Produkt
und die an einer Stirnseite eine erste Ausnehmung aufweist, so daß das Produkt zumindest bereichsweise in die erste Falteinheit
einschiebbar ist, eine zweite Falteinheit vorhanden ist, die eine etwas größere quaderf örmige Form als die erste
Falteinheit besitzt und an einer Stirnseite eine zweite Ausnehmung aufweist, so daß die erste Falteinheit mit dem Produkt
in die zweite Falteinheit einschiebbar ist und die zweite Falteinheit auf dem der zweiten Ausnehmung gegenüberliegenden
Stirnbereich eine umfaltbare Haube besitzt, wobei bei eingesetztem Produkt dieses bereichsweise im Inneren der
Haube vorhanden ist.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel besteht somit aus zwei
ineinandersteckbaren Falteinheiten, die eine zuverlässige Verpackung des Produkts gewährleisten. Zum Entnehmen des Produkts
wird die erste Falteinheit mit dem Produkt um ein vorgebbares Maß aus der zweiten Falteinheit herausgezogen.
Dadurch ist es möglich, die Haube der zweiten Falteinheit umzuklappen, so daß eine freie Öffnung entsteht. Wird nun die
erste Falteinheit mit dem Produkt wieder in entgegengesetzter Richtung in die zweite Falteinheit eingeschoben, schiebt sich
das Produkt bereichsweise aus der durch Umklappen der Haube entstandenen Öffnung hinaus und kann problemlos ergriffen und
0 der Faltschachtel entnommen werden.
Umgekehrt kann das Produkt problemlos wieder in die Faltschachtel,
das heißt, die erste bzw. die zweite Falteinheit bei geöffneter Haube eingeführt werden, wobei dadurch, daß
in geschlossenem Zustand, das Produkt bereichsweise in das Innere der Haube ragt, ein zuverlässiger Schließmechanismus
vorliegt, der ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert. _
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, daß die erste Falteinheit bis zu einem Anschlag aus der zweiten Falteinheit
herausziehbar ist. Durch die Ausbildung eines Anschlags ist die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Faltschachtel beim
Öffnungs- bzw. Schiießvorgang deutlich verbessert.
Eine konstruktiv besonders einfach umzusetzende und einen zuverlässigen Anschlag gewährende erfindungsgemäße Weiterbildung
zeichnet sich dadurch aus, daß der Anschlag durch jeweils eine im Bereich der Ausnehmung der ersten bzw. der
zweiten Falteinheit geformte umgefaltete Faltlasche gebildet wird, wobei die Faltlasche der ersten Falteinheit nach außen
umgebogen ist und die Faltlasche der zweiten Falteinheit nach innen umgebogen ist.
Es hat sich als günstig hinsichtlich wirtschaftlicher Herstellbarkeit
und zuverlässiger Funktionsfähigkeit herausgestellt, die Faltlaschen über die gesamte Breite der ersten
bzw. der zweiten Falteinheit vorzusehen.
Eine hinsichtlich der Handhabung bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, daß die zweite Falteinheit im
Bereich der zweiten Ausnehmung oberseitig und/oder unterseitig
eine zum freien Rand hin offene Ausnehmung aufweist. Durch die offene Ausnehmung kann die erste Falteinheit mit
dem Produkt problemlos ergriffen und bis zum Anschlag aus der zweiten Falteinheit herausgezogen werden, so daß daran
anschließend die Haube umgeklappt und im weiteren durch Verschieben der ersten Falteinheit mit dem Produkt das Produkt
aus der zweiten Falteinheit selbst entnommen werden kann.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen FaItschachtel
zeichnet sich dadurch aus, daß die Haube oberseitig und an den Seitenwänden über eine durchtrennbare Perfora-
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tionslinie und unterseitig über eine Faltkante an die zweite Falteinheit angeschlossen ist.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel ist insbesondere geeignet,
um die Aufnahmeeinheiten für CD-Einheiten (Compact Disc) aufzunehmen und zuverlässig zu verpacken, wobei diese Verpackung
vorteilhaft zur Präsentation, beispielsweise durch Bedrucken,
geeignet ist.
Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben
sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale, sowie durch die nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiele.
Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich
gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung sowie vorteilhafte Aus führungs formen und Weiterbildungen
derselben werden im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher beschrieben und
erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in
beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
Fig.l schematische Perspektivdarstellungen einer Faltschachtel
mit einer ersten Falteinheit und einer zweiten Falteinheit, wobei die zweite Falteinheit
0 eine umfaltbare Haube besitzt,
Fig. 2 schematische Perspektivdarstellung der Faltschachtel gemäß Fig. 1 bei teilweise herausgezogener erster
Falteinheit und teilweise umgeklappter Haube,
Fig. 3 schematische Perspektivdarstellung der Faltschachtel
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gemäß Fig. 1 bei ganz umgeklappter Haube und wieder in die Falteinheit eingeschobener ersten Falteinheit,
Fig. 4 schematischer Längsschnitt durch die Faltschachtel
gemäß Fig. 1,
Fig. 5 schematischer Längsschnitt durch die Faltschachtel gemäß Fig. 2,
Fig. 6 Zuschnitt der zweiten Falteinheit mit Haube und Fig. 7 Zuschnitt der ersten Falteinheit.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Eine Faltschachtel 10 besitzt eine im wesentlichen quaderförmige
Form, wobei die Höhe der quaderförmigen Form im Vergleich zur Länge und Breite deutlich geringer ausgebildet
ist. Eine derartige Faltschachtel ist insbesondere geeignet, eine Aufnahmeeinheit 12 für eine Compact Disc aufzunehmen.
Die Aufnähmeeinheit 12 wird im folgenden quaderförmiges Produkt
12 genannt.
Die Faltschachtel 10 besitzt eine erste Falteinheit 14, die so ausgebildet ist, daß das quaderförmige Produkt 12 in die
erste Falteinheit 14 eingeschoben werden kann. Auf.der bei eingesetzter Falteinheit 14 nach außen weisenden Stirnseite
der ersten Falteinheit 14 ist diese über eine Stirnlasche 40 mit daran anschließender umgefalteter Klebelasche 42 nach
außen abgeschlossen. Der gegenüberliegende Stirnendbereich der ersten Falteinheit 14 ist offen ausgebildet, und bildet
eine erste Ausnehmung 18, durch die hindurch das quaderförmige Produkt 12 in die erste Falteinheit 14 eingeführt
werden kann. Oberseitig ist im Bereich der ersten Ausnehmung 18 ein Rücksprung 3 0 in der Wandung der ersten Falteinheit
vorhanden. Unterseitig ist im Bereich der ersten Ausnehmung 18 eineJFaltlasche 24 über die gesamte Breite
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der ersten Falt-einheit 14 vorhanden, die nach außen umgefaltet
wird und mit der Unterseite der Falteinheit 14 verklebt wird.
Die zweite Falteinheit 16 ist ebenfalls quaderförmig ausgebildet, und zwar in einer Form, daß die erste Falteinheit 14
mit dem Produkt in das Innere der zweiten Falteinheit 16 eingeschoben werden kann. Die zweite Falteinheit 16 weist hierbei
in ihrem einen Stirnendbereich eine zweite Ausnehmung 20 auf, durch die hindurch die erste Falteinheit 14 eingeführt
werden kann. Auf dem der zweiten Ausnehmung 20 gegenüberliegenden Endbereich besitzt die zweite Falteinheit 16 eine Haube
22. Die Haube 22 wird dadurch gebildet, daß oberseitig über die Breite der Falteinheit eine durchtrennbare Perforationslinie
32.1 und an den Seitenwänden jeweils eine geneigt verlaufende Perforationslinie 32.2 vorhanden ist. Entsprechend
ist untersei tig eine Faltkante 34 vorhanden, so daß ein Umklappen der Haube 22 um die Faltkante 34 möglich ist.
Im Bereich der zweiten Ausnehmung 2 0 ist oberseitig eine
halbkreisförmige zum freien Rand hin offene Ausnehmung 28
ausgestanzt. Unterseitief ist im wesentlichen über die gesamte Breite verlaufend eine Faltlasche 26 angeformt, die nach
innen umgeschlagen wird und mit der Innenwandung der zweiten Falteinheit 16 verklebt wird. Gleichzeitig ist eine kreisförmige
Ausnehmung 20.1 vorhanden, derart, daß sich bei umgefalteter Faltlasche 26 ebenfalls eine halbkreisförmige, nach außen
zum freien Rand hin offene Ausnehmung ergibt. Der Stirnendbereich 24 ist in bekannter Art und Weise mittels einer
0 Stirnlasche 44 und daran anschließender Klebelasche 46 verschlossen. Die Seitenwände 50 der ersten Falteinheit 14
werden durch entsprechende über Faltkanten angeformte Wandelemente
gebildet. Die Ausbildung einer dauerhaften Rechteckform in Breitenrichtung wird durch eine Klebelasche 52 in
Verbindung mit der Stirnlasche 40 gewährleistet.
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Die zweite Falteinheit 16 besitzt ebenfalls über Faltkanten überformte Seitenwände 54, wobei auch hier die rechteckförmige
Querschnittsform durch die Aufrechterhaltung einer rechteckf örmigen Querschnittsform durch eine Kleblasche 52 in
Verbindung mit der Stirnlasche 44 gewährleistet werden kann.
In Figur 1 ist die Faltschachtel in geschlossenem Zustand dargestellt. Zum Herausnehmen des Produktes wird gemäß
Figur 2 zunächst die erste Falteinheit 14 und damit auch das Produkt 12 über die Ausnehmung 28 erfaßt und bis zum Anschlagen
der Faltlaschen 24 bzw. 26 aneinander aus der zweiten Falteinheit 16 herausgezogen. In diesem Zustand kann die
Haube 22 nach unten umgefaltet werden, wobei hierdurch die Perforationslinien 32.1 und 32.2 durchtrennt werden. Ist
gemäß Figur 3 die Haube 22 weit genug nach unten umgebogen, wird die erste Falteinheit 14 mit dem Produkt 12 wieder in
die zweite Falteinheit 16 hineingeschoben, was zur Folge hat, daß das Produkt 12 bereichsweise aus der durch das Umfalten
der Haube 22 entstanden Öffnung herausragt und problemlos ergriffen und aus der ersten Falteinheit herausgezogen werden
kann.
Zum Öffnen bzw. Schließen der Haube 22 ist es immer erforderlich, daß sich die erste Falteinheit 14 in herausgezogener
Stellung gemäß Figur 2 befindet. Beim Wiedereinbringen des Produktes 12 in die Faltschachtel wird zunächst die erste
Falteinheit 14 wiederum bis zum Anschlag aus der zweiten Falteinheit 16 herausgezogen. Daran anschließend kann die
Haube 22 umgeklappt werden und das Einschieben des Produktes 0 12 in die erste Falteinheit ist problemlos möglich. Sobald
das Produkt in die erste Falteinheit 14 eingeschoben ist, wird die Haube 22 nach oben geklappt und daran anschließend
die erste Falteinheit 14 mit dem quaderförmigen Produkt 12
wieder in die zweite Falteinheit hineingeschoben, so daß die erste Falteinheit 14 und das quaderförmige Produkt 12
bereichsweise in das Innere der Haube 22 ragen, wodurch diese
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in ihrer Lage gesichert wird, so daß ein unbeabsichtiges Öffnen
in diesem Zustand nicht möglich ist.
Claims (1)
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ANSPRÜCHE01) Faltschachtel (10) für ein im wesentlichen quaderförmiges Produkt (12) mit einer Oberseite, einer Unterseite, zwei Stirnwänden und zwei Seitenwänden, dadurch gekennzeichnet, daß- eine erste Falteinheit (14) vorhanden ist, die eine etwas größere quaderförmige Form besitzt als das Produkt(12) und die an einer Stirnseite eine erste Ausnehmung (18) aufweist, so daß das Produkt (12) zumindest bereichsweise in die erste Falteinheit (14) einschiebbar ist,- eine zweite Falteinheit (16) vorhanden ist, die eine etwas größere quaderförmige Form als die erste Falteinheit (14) besitzt und an einer Stirnseite eine zweite Ausnehmung (20) aufweist, so daß die erste Falteinheit (14) mit dem Produkt (12) in die zweite Falteinheit (14) einschiebbar ist und- die zweite Falteinheit (16) auf dem der zweiten Ausnehmung (20) gegenüberliegenden Stirnbereich eine umfaltbare Haube (22) besitzt, wobei bei eingesetztem Produkt (12) dieses bereichsweise im Inneren der Haube (22) vorhanden ist.02) Faltschachtel nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die erste Falteinheit (14) bis zu einem Anschlag aus der zweiten Falteinheit (16) herausziehbar ist.03) Faltschachtel nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag durch jeweils eine im Bereich der Ausnehmung (18;20) der ersten, bzw. zweiten Falteinheit (14;16) angeformte, umgefaltete Faltlasche (24;26) gebildet wird.CDCA-13gDE .· **"9. November 1995 · . "&iacgr;_2 _04) Faltschachtel nach Zinspruch 4,dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlaschen {24;26) über die gesamte Breite der ersten bzw. zweiten Falteinheit (14;16) vorhanden sind. 0505) Faltschachtel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Falteinheit (16) im Bereich der zweiten Ausnehmung (20) oberseitig und/oder unterseitig eine zum freien Rand hin offene Ausnehmung (2 8) aufweist.06) Faltschachtel nach Anspruch 5,dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (28) eine halbkreisförmige Kontur aufweist.07) Faltschachtel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die erste Falteinheit (14) im Bereich der ersten Ausnehmung (18) oberseitig einen Rücksprung (3 0) aufweist.08) Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (22) oberseitig und an den Seitenwänden über eine durchtrennbare Perforationslinie (32.1;32.2) und unterseitig über eine Faltkante (34) an die zweite Falteinheit (16) angeschlossen ist.09) Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche ,dadurch gekennzeichnet, daß das quaderförmige Produkt als Aufnahmeeinheit (12) für zumindest eine CD- Einheit (Compact Disc) ausgebildet ist.
Priority Applications (3)
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| DE29517933U DE29517933U1 (de) | 1995-11-13 | 1995-11-13 | Faltschachtel |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960215 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990311 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20020301 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: CD CARTONDRUCK AG, DE Free format text: FORMER OWNER: CD CARTONDRUCK GMBH, 74182 OBERSULM, DE Effective date: 20030404 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20040217 |
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