DE29517859U1 - Reinigungsvorrichtung - Google Patents
ReinigungsvorrichtungInfo
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Description
Patentanwaltskanzlei
Stuttgart Berlin Hamburg
Stuttgart Berlin Hamburg
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen
eines Transportbandes bei einer Papierherstellungsmaschine, zum Beispiel eines endlosen
umlaufenden Trocken- oder Naßsiebes oder eines Filzes, mit wenigstens einer gegen das Transportband
richtbaren, insbesondere in Richtung quer zum Transportband verfahrbaren Düse zum Beaufschlagen
des Transportbandes mit Luft oder Flüssigkeit.
In Papiermaschinen werden zahlreiche Transportbänder, insbesondere Gewebebänder, eingesetzt. Im Zuge
des Betriebs der Papiermaschine werden diese Transportbänder verunreinigt; Maschen oder Poren dieser
Bänder werden zum Beispiel von Papierfasern, Klebstoffen oder sonstigen Zuschlagstoffen zugesetzt.
Um ein einwandfreies Funktionieren des Transportbandes, insbesondere in der Trockenpartie der Papiermaschine,
zu gewährleisten, bedarf es der Reinigung des Transportbandes.
12 815GL-ho
8. November 1995
8. November 1995
-2-
Eine hierfür verwendbare Reinigungsvorrichtung der eingangs erwähnten Art ist aus der G 92 08 909.7 Ul
bekannt. In dieser Druckschrift wurde bereits der Gedanke geäußert, quer.zur Laufrichtung des Transportbandes
verfahrbare Spritzdüsen zusätzlich rotierbar anzuordnen, so daß der Düsenstrahl nicht
nur eine lineare Bahn aufgrund der Verfahrbarkeit quer zur Laufrichtung des Transportbandes beschreibt,
sondern daß dieser Linearbewegung zusätzlich eine kreisförmige Bewegung überlagert wird.
Der Vorteil einer derart ausgebildeten Reinigungsvorrichtung liegt darin, daß auf das zu reinigende
Transportband aufgespritzte Flüssigkeit gleichmäßiger und auf einen größeren Flächenbereich des
Transportbandes aufgebracht werden kann. Mit anderen Worten: Die rotierbare Düse beaufschlagt anstelle
eines linienförmigen einen relativ breiten streifenförmigen Bereich des Transportbandes. Es
ist also besser möglich, eine gleichmäßige Reinigung der gesamten Fläche des umlaufenden Transportbandes
zu gewährleisten.
Bei der bekannten Reinigungsvorrichtung wird das Transportband nach Umlenkung um 180° von oben und
von der der Transportseite gegenüberliegenden Seite her mit Reinigungsflüssigkeit beaufschlagt. Die rotierbaren
Düsen sind also innerhalb einer Schlaufenführung des endlosen Transportbandes angeordnet.
Unterhalb des Transportbandes sind Auffangrinnen zur Aufnahme und zum Abführen von Reinigungsflüssigkeit
und abgelösten Verunreinigungen vorgesehen. Bei dieser Vorrichtung kommt es jedoch zu Spritz-
wasser- beziehungsweise Schmutzwasserbildung infolge
des mit hohem Druck aus der rotierenden Spritzdüse austretenden und auf das Transportband
auftreffenden Flüssigkeitsstrahls. Es erweist sich
weiter als nachteilig, daß im Gewebe des Transportbandes Wasser verbleibt, welches zur Rückbefeuchtung
der wenig später mit dem umlaufenden Transportband in Kontakt kommenden Papierbahn führt.
Dies kann besonders bei Papierbahnen mit Flächengewichten von weniger als 50 g/m zu Störungen des
Produktionsablaufs führen.
Es ist zwar schon vorgeschlagen worden, einer Reinigungsvorrichtung
mit Flüssigkeitsdüsen eine Ausblasvorrichtung nachzuordnen, bei der die im Gewebeband
befindliche Flüssigkeit mittels Druckluft ausgeblasen wird. Dieser Lösung haftet jedoch der
Nachteil an, daß es zu Spritzwasser- oder Wassernebelbildung kommt, was wiederum zur Befeuchtung der
Papierbahn oder der Papiermaschine führt. Auch eine bekannte Dampfblasvorrichtung mit einer auf der
gleichen Seite des Gewebebandes nachgeschalteten Saugvorrichtung bringt keine befriedigenden Ergebnisse
(DE 43 22 565 Al)
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsvorrichtung der eingangs erwähnten
Art so zu verbessern, daß die genannten Nachteile nicht auftreten, daß die Vorrichtung kompakt und
insbesondere auf wirtschaftliche Art und Weise herstellbar und dabei funktionssicher einsetzbar ist.
-A-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein die Düse unmittelbar umgebender Saugraum
vorgesehen ist, so daß durch den Düsenstrahl vom Transportband abgelöster Schmutz und/oder Wassernebel
oder Restwasser auf dem kürzest möglichen Weg in den Saugraum eingesogen und abgeführt werden
kann.
Bei einer bevorzugten Reinigungsvorrichtung ist der Saugraum von einer die Düse mantelförmig umgebenden
Saugglocke gebildet. Auf diese Weise wird eine kompakte und integrale Bauform einer kombinierten Düsen-
und Absaugvorrichtung erreicht. Die Saugglocke kann dabei vorzugsweise von einer im wesentlichen
zylinderförmigen Ummantelung der Düse gebildet sein, die -wie an sich bekannt- quer über das
Transportband traversiert. Anstelle einer im Querschnitt kreisförmigen Ummantelung kann auch eine
elliptische oder ovale Form vorgesehen werden. Dabei kann man die Düse oder den Düsenkopf entgegen
der Bandlaufrichtung exzentrisch zur Ummantelung anordnen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die Saugglocke an ihrem dem Transportband zugewandten Endbereich sich insbesondere glocken- oder
kegelförmig erweiternd ausgebildet. Dadurch wird der Flächenbereich des Transportbandes, der von der
Saugglocke beziehungsweise von dem Saugraum erfaßt wird, vergrößert.
Als ganz besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Düse gegenüber der Flächennormalen
-5-
des Transportbandes geneigt ist. Beispielsweise kann man mehrere in unterschiedliche Richtungen geneigte
Düsen vorsehen; diese können nicht rotierend in der traversierenden Saugglocke angeordnet sein.
Vorzugsweise wird jedoch wenigstens eine rotierende und geneigte Düse vorgesehen, da hierdurch der Düsenstrahl
den auf dem Transportband anhaftenden Schmutz besser ablösen kann. Denn durch die Düsenrotation
steht ein aus verschiedenen Richtungen auf das Transportband auftreffender Reinigungsimpuls
zur Verfügung. Es hat sich gezeigt, daß die Reinigungswirkung in dem Rotationsbereich am effektivsten
ist, in dem die Düse beziehungsweise der Düsenstrahl eine der Laufrichtung des Transportbandes
entgegengesetzte Geschwindigkeitskomponente aufweist. Es wird daher vorgeschlagen, in dem anderen
Abschnitt, indem der rotierbare Düsenstrahl eine in Laufrichtung der Transportband gerichtete Geschwindigkeitskomponente
aufweist, die Düse strömungstechnisch zu deaktivieren. Hierfür kann eine Blende vorgesehen werden, die ein Auftreffen des Düsenstrahls
verhindert. Es können aber auch, im Hinblick auf einen ökonomischen Wasserverbrauch in
vorteilhafter Weise sektionsweise beaufschlagbare Düsenzuleitungen vorgesehen sein. An dieser Stelle
sei auch darauf hingewiesen, daß anstelle einer rotierbaren Düse auch ein rotierbarer Düsenkopf mit
mehreren Düsen vorgesehen werden kann, von denen eine oder mehrere Düsen als Treibdüsen zum Rotationsantrieb
des Düsenkopfes ausgebildet sein können. Möglich ist es auch, wenigstens eine Zusatzdüse
vorzusehen, deren Ausströmrichtung vom Transport-
band weg verläuft, die also allein dem Rotationsantrieb
dient.
Zur Erzeugung eines Unterdrucks in dem Saugraum wird in weiterer Ausbildung der Erfindung vorgeschlagen,
einen mit dem Saugraum strömungstechnisch verbindbaren Druckluftinjektor vorzusehen.
Im Hinblick auf eine möglichst effektive Saugwirkung hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen,
wenn die dem Transportband zugewandte öffnung der Saugglocke dem Oberflächenverlauf des Transportbandes
oder der Zylinderform einer Walze, über welche das Transportband geführt ist, angepaßt ausgebildet
ist.
Die besten Resultate wurden mit einer Reinigungsvorrichtung erzeugt, die Wasserdrücke von 100 bar 1000
bar zu erzeugen vermag. Um den Flüssigkeitsverbrauch möglichst gering zu halten, wurden Flüssigkeitsdüsen
mit einem Düsendurchmesser von weniger als 0,3 mm verwandt. Als Düsenwerkstoff wurde
Diamant, Rubin oder keramische Werkstoffe verwandt.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von verschiedenen vorteilhaften Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung. In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Ausführungsform der erf indungsg'emäßen
Reinigungsvorrichtung;
Figur 2 einen Schnitt durch einen bei der Vorrichtung
nach Figur 1 verwendbaren Düsenkopf;
Figur 3 eine Ansicht des Düsenkopfes nach Figur 2 von unten.
Figur 4 einen Teilschnitt' der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel;
Figur 5 eine Draufsicht der Reinigungsvorrichtung gemäß Figur 4;
Figur 6 einen Schnitt durch eine Reinigungsvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
und
Figur 7 eine schematische Darstellung einer Trokkenpartie mit den erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtungen
.
Figur 1 zeigt eine Ausführungsform der Reinigungsvorrichtung
2, die zur Reinigung eines Trockensiebbandes 4 im Bereich einer Walze 6 einer nicht dargestellten
Papiermaschine angeordnet ist. Die Reinigungsvorrichtung 2 umfaßt eine Rotordüse 8 mit
einem rotierbaren Düsenkopf 10, der eine nicht dargestellte Düsenanordnung aufweist. Diese Düsenanordnung
kann eine oder mehrere tangential ausströmende Treibdüsen zur Erzeugung einer Rotationsbewegung
im Bereich von 2000 - 3000 Umdrehungen pro Minute umfassen sowie eine oder mehrere Reinigungs-
düsen, die zur Beaufschlagung der Trockensiebbahn 4 dienen.
Des weiteren ist eine zylinderförmige Saugglocke 14
vorgesehen, die die Düse 8 und den Düsenkopf 10 umgibt. Das Innere der Saugglocke 14 ist strömungsmäßig
mit einer Absaugleitung 16 verbunden, und bildet einen der Düse zugeordneten Saugraum 18.
Die Reinigungsvorrichtung 2 umfaßt eine Energiekette für die Medienversorgung, von der lediglich
ein mit einer Hochdruckpumpe verbindbarer Hochdruckschlauch 20 zur Versorgung der Düse mit Flüssigkeit
in einem Druckbereich von vorzugsweise 150 bar - 3 00 bar sowie die Absaugleitung 16 zum Abführen
von Spritzwasser oder Wassernebel mit darin gebundenen Schmutzpartikeln aus dem Saugraum 18 dargestellt
ist.
Die bislang beschriebenen Vorrichtungsbestandteile der Reinigungsvorrichtung 2 sind an einem Traversierwagen
11 in einer Richtung quer zur Laufrichtung des Trockensiebs 4 verlagerbar angeordnet. Der
Traversierwagen 11 sitzt dabei auf Querträgern 12
und ist von einem nicht dargestellten Traversiermotor mit einer vorgebbaren Geschwindigkeit antreibbar,
wobei die Traversiergeschwindigkeit üblicherweise im Bereich von 3 m/min liegt.
Wie aus der Figur 1 zu entnehmen ist, ist ein dem Trockensieb 4 zugewandter Endbereich 2 2 der Saugglocke
4 der kreiszylindrischen Umfangsform der Walze 6 angepaßt, so daß zwischen der Saugglocke 14
-9-
und dem Trockensieb 4 ein bestimmter einstellbarer Abstand oder Spalt gewährleistet ist, der entlang
dem Rand 24 des Endbereichs 22 im wesentlichen konstant ist.
Beim Betrieb der Reinigungsvorrichtung ist die Rotordüse 8 beziehungsweise die Düsenanordnung im
Düsenkopf 10 mit Reinigungsflüssigkeit, insbesondere mit unter Hochdruck stehendem Wasser, über den
Hochdruckschlauch 20 beaufschlagt. Der Düsenkopf 10 mit der Düsenanordnung wird dabei durch die Rückstoßwirkung
von Treibdüsen in Rotationsbewegung versetzt. Hierdurch beschreibt der Flüssigkeitsstrahl
der in einem bestimmten Winkel zur Düsenlängsachse 2 6 geneigten Reinigungsdüse eine kegelförmige
Bahn 27 und trifft somit unter einem Winkel auf das Trockensieb 4 auf und löst so die Verunreinigungen
von dessen Oberfläche ab. Durch die überlagerung der Traversierbewegung und der Rotationsbewegung
der Reinigungsdüse werden die Schmutzpartikel unter verschiedenen Richtungen vom Flüssigkeitsstrahl
der Reinigungsdüse getroffen und können dadurch leichter abgelöst werden als bei Verwendung
einer parallel zur Achslängsrichtung 26 verlaufenden Düse. Durch die Neigung der Reinigungsdüse beziehungsweise
des Flüssigkeitsstrahls wird ferner bewirkt, daß der auftreffende Flüssigkeitsstrahl in
den Saugraum 18 reflektiert wird und den dabei entstehenden Wassernebel mit darin gebundenen Schmutzpartikeln
sowie Restwasser über die Absaugleitung 16 abgeführt werden können. Es ergibt sich ei-ne
durch die Pfeile dargestellte Sogwirkung beziehungsweise Strömung. Um die Saugglocke 14 herum
-10-
tritt daher kein Spritzwasser auf, ein Schmutz- oder Wasseraustritt kann also weitestgehend vermieden
werden. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Unterdruck in dem Saugraum 18
und der Absaugleitung 1-6 mittels eines Druckluftinjektors erzeugt wird. Weiter hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn der Unterdruck in dem Saugraum 18 veränderbar ist und somit an unterschiedliche
Betriebsbedingungen angepaßt werden kann.
In den Figuren 2 und 3 ist ein dem rotierbaren Düsenkopf 10 entsprechender Düsenkopf 10' in verschiedenen
Ansichten dargestellt. Der Düsenkopf 10' ist mittels eines Lagers 28 umdrehbar an einem
Flansch 30 gehalten. Im Inneren des Flansches 3 0 ist eine ortsfeste Düsenzuleitung 32 vorgesehen,
die in einen Druckraum 34 mündet, dessen Wände 3 6 gegen die Innenseite eines zylinderförmigen Bauteils
38 dichtend jedoch verschieblich anliegen. Das zylinderförmige Bauteil 38 weist vier im Winkel
von 90° zueinander angeordnete öffnungen auf. Daran sind Düsenzuleitungen 40 angeschlossen, die sich
radial nach außen erstrecken und in ihrem Endabschnitt um vorzugsweise 90° gebogen sind, wie in
Figur 5 deutlich zu erkennen ist. Die Düsenzuleitungen 40 enden schließlich in geneigten Reinigungsdüsenendbereichen
42. Die ebenfalls vorgesehenen Treibdüsen sind nicht dargestellt. Wie sich
den Figuren 2 und 3 ebenfalls entnehmen läßt, ist stets nur eine der Düsenzuleitungen 40 mit Druck
beaufschlagt, während die übrigen Düsenzuleitungen 40 drucklos sind. Der Druckraum 34 wird nun so orientiert,
daß der Flüssigkeitsstrahl eine der Lauf-
-11 -
richtung des Trockensiebs 4 entgegengesetzte Geschwindigkeitskomponente
aufweist, so daß die Reinigungswirkung besonders hoch ist. Somit sind aber die Düsen, deren Flüssigkeitsstrahl eine Geschwindigkeitskomponente
in Laufrichtung der Trockensiebbahn 4 aufweisen würde, im Hinblick auf einen geringen
Wasserverbrauch drucklos und damit deaktiviert .
Die Reinigungsdüsen sind für einen Druckbereich von 150 bar - 300 bar ausgebildet und weisen einen Düsendurchmesser
von 0,3 mm auf. Als Düsenwerkstoff wird bevorzugt Saphir oder keramische Materialien
verwendet.
In den Figuren 4 und 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer Reinigungsvorrichtung schematisch
dargestellt. Diese entspricht im wesentlichen der mit Bezug auf die Figuren 1 bis 3 beschriebenen
Reinigungsvorrichtung, weshalb auf eine nochmalige Erläuterung der übereinstimmenden Teile verzichtet
wird. Ein Unterschied ist die ovale Querschnittsform der Saugglocke 14, worin der Düsenkopf 10 entgegen
der Bandlaufrichtung (Pfeil P) exzentrisch angeordnet ist. Dadurch wird eine verbesserte Absaugwirkung
auf den (mit Schmutz beladenen) Wassernebel ausgeübt.
Ein weiterer Unterschied dieser Reinigungsvorrichtung gegenüber der in Figur 2 gezeigten besteht
darin, daß kein Druckraum 34 vorgesehen ist. Die Wasserzuleitung 32 ist mit allen, in Figur 5 dargestellten
vier Düsenzuleitungen 40 verbunden. Somit
-12-
werden also alle vier Düsenzuleitungen 40 druckbeaufschlagt.
Zwischen Düsenkopf 10 und Trockensiebband 4 ist eine Blende 61 vorgesehen, deren äußerster Rand 63
abgewinkelt ist. Dieser Rand 63 dient als Befestigungsrand für Stege 65, die ihrerseits mit der Innenwand
der Saugglocke 14 verbunden sind. Zwischen den einzelnen Stegen 65, der Saugglockenwand 14 und
dem Blendenrand 63 werden Öffnungen beziehungsweise Spalte 67 gebildet, über die eine Verbindung vom
Saugraum 18 nach außen entsteht.
Die Blende 61 weist einen Durchbruch 69 auf, der sich im Wirkungsbereich der rotierenden Reinigungsdüsen
71 befindet. Die Dimensionierung und Position dieses Durchbruchs 69, insbesondere in Umfangsrichtung
der Blende 61, ist so gewählt, daß immer zumindest eine Reinigungsdüse 71 diesen Bereich
durchläuft, wobei hier die Dusenstrahlrichtung der Bandlaufrichtung (Pfeil P) entgegengesetzt ist.
Somit wird, entsprechend der zuvor beschriebenen Funktion der Druckkammer 34, jedenfalls erreicht,
daß nur eine Reinigungsdüse 71 das Trockensiebband 4 beaufschlagt. Die in Figur 5 gezeigten drei weiteren
Reinigungsdüsen arbeiten zwar auch, allerdings trifft der Flüssigkeitsstrahl nicht auf das
Trockensiebband 4 sondern auf die Blende 61. Diese Flüssigkeit wird in den Saugraum 18 gesaugt, wie
dies durch in Figur 4 gezeigte Pfeile angedeutet ist, wobei dem Rand 63 der Blende 61 zusätzlich
eine Umlenkfunktion zukommt.
-13-
Der vom Trockensiebband 4 reflektierte Flüssigkeitsnebel wird entweder durch die Blende 69 oder
durch den zuvor erwähnten Spalt 67 in den Saugraum 18 eingesaugt.
Der Antrieb des Rotorkopfes 10 erfolgt, wie beim ersten Ausführungsbeispiel, über Düsen 73. Aus der
Figur 4 ist ersichtlich, daß diese Düsen 73 so ausgerichtet sind, daß das austretende Medium eine
axiale Stroraungskomponente aufweist, die der axialen Komponente des Flüssigkeitsstrahls entgegengerichtet
ist- Damit läßt sich ein Ausgleich der axialen Rückstoßkräfte bewirken, was zu einer Entlastung
des Lagers 28 führt.
Der Reinigungsvorgang selbst entspricht jedoch dem in Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 3 beschriebenen.
Deshalb soll darauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Figur 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung, bei
der jedoch keine rotierenden Reinigungsdüsen vorgesehen sind. Vielmehr sind die Reinigungsdüsen 81
fest mit der Saugglocke 14 verbunden. Die Reinigungsdüsen 81 sind dabei zur Mitte . der Saugglocke
14 hin so ausgerichtet, daß sich die Flüssigkeitsstrahlen 83 vorzugsweise in einem Punkt treffen,
der dem Öffnungsbereich der Saugglocke 14 gegenüber liegt. Liegt dieser Punkt direkt auf dem Transportband,
wird eine punktförmige Beaufschlagung e_rreicht. Wird der Abstand der Düsen zum Transportband
verändert, verschiebt sich auch der Schnitt-
-14-
punkt der Flüssigkeitsstrahlen. Aus der punktförmigen
wird dann eine flächenförmige Beaufschlagung.
Der vom Trockensiebband 4 abprallende Flüssigkeitsnebel wird -wie in den vorhergehenden Fällen- in
den Saugraum 18 eingesaugt. Die Saugwirkung wird verstärkt durch die unterhalb der Düsen 81 weiterlaufende
Saugglocke, die erst sehr dicht am Transportband endet. Durch den zwischen der Saugglocke
14 und dem Transportband 4 gebildeten Spalt 8 5 strömt dabei Luft, die den Flüssigkeitsnebel mit
sich reißt.
Wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen erläutert, werden die Reinigungsdüsen
81 so ausgerichtet, daß die in Bewegungsrichtung des Trockensiebbandes 4 gerichtete
Komponente möglichst gering ist.
Obgleich in Figur 6 nur drei Reinigungsdüsen 81 gezeigt sind, können auch mehr als drei solcher Reinigungsdüsen
vorgesehen werden.
In Figur 7 ist schematisch ein Ausschnitt einer Trockenpartie gezeigt, wobei zwei einreihige Trokkengruppen
91 und 93 angedeutet sind. Jede dieser beiden Trockengruppen 91 und 93 setzt sich in bekannter
Weise aus mehreren Trockenzylindern 95 und Umlenkwalzen 97 zusammen. Trockenzylinder 95 und
Umlenkwalzen 97 sind so angeordnet, daß die Papierbahn abwechselnd Trockenzylinder und Umlenkwalzen
passiert und die Trockengruppe mäanderförmig durchläuft.
-15-
Jeder Trockengruppe 91 und 9 3 ist ein Trockensiebband 4 zugeordnet, das zu Beginn jeder Trockengruppe
auf die Papierbahn aufläuft und am Ende der Trockengruppe wieder abgenommen und zurückgeführt
wird.
Aus Figur 7 ist ersichtlich, daß jeweils eine Reinigungsvorrichtung
2 mit einem Trockensiebband 4 zusammenwirkt. Die beiden Reinigungsvorrichtungen 2
sind jeweils an einer Trockensiebleitwalze 6 im Anfangsbereich
des Rücklaufs des Trockensiebbandes 4 angeordnet. Somit läßt sich erreichen, daß die an
dem Trockensiebband 4 hängenbleibende Reinigungsflüssigkeit verdunsten kann, bevor das Trockensiebband
wieder mit der Papierbahn in Kontakt kommt. Auch die auf die Walze 6 folgenden Leitwalzen des
Rücklaufes tragen zum Entfernen von Flüssigkeit aus dem Trockensiebband 4 bei, einmal durch den in jeden
"Auflaufzwickel" entstehenden Überdruck und zum
anderen durch die beim Lauf um die Walze auf die Flüssigkeitsteilchen ausgeübte Fliehkraft.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Reinigen eines Transportbandes bei einer Papierherstellungsmaschine, zum Beispiel
eines Trocken- oder Naßsiebbandes oder eines Filzbandes, mit wenigstens einer gegen das Transportband
richtbaren Düse zum Beaufschlagen dieses Transportbandes mit Luft oder Flüssigkeit, dadurch
gekennzeichnet, daß ein mit der Düse (8) zusammenwirkender Saugraum (18) vorgesehen ist, welcher der
Düse (8) derart zugeordnet ist, daß durch den Düsenstrahl (12) von dem Transportband (4) abgelöster
Schmutz- und/oder Wassernebel oder Restwasser in den Saugraum (18) eingesogen und abgeführt werden
kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Saugraum (18) von einer die Düse (8) mantelförmig umgebenden Saugglocke (14) gebildet
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder. 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugglocke (14) eine Gummiummantelung beziehungsweise Bürsten aufweist.
8, November 1995
-2-
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der die transportbandseitige Öffnung der Saugglocke (14) bildende
Endbereich (22) der Saugglocke (14) dem Oberflächenverlauf des Transportbandes (4) oder der Zylinderform
einer Walze (6) angepaßt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der transportbandseitige Endbereich (22) der Saugglocke (14)
sich in Richtung auf das Transportband (4) erweiternd ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der transportbandseitige
Endbereich (22) der Saugglocke (14) die Düse (8) in Richtung auf das Transportband (4)
überragt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Düse um eine Achse rotierbar ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die rotierbare Düse (8) gegen die Rotationsachse
(26) geneigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Abschnitt,
in dem der Düsenstrahl der Düse (8) eine in Laufrichtung des Transportbandes (4) weisende
Geschwindigkeitskomponente aufweist, die Düse (8) strömungstechnisch inaktiv ist.
-3-
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abschirmung der Düse (8) in dem
Abschnitt mit in Laufrichtung des Transportbandes (4) gerichteter Geschwindigkeitskomponente des Düsenstrahls
eine Blende vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch sektionsweise beaufschlagbare Düsenzuleitungen
(40) .
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch einen mehrere Düsen aufweisenden rotierbaren Düsenkopf (10).
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen ovalen oder elliptischen Querschnitt
des Saugraumes (18).
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Saugraum-Querschnitt in
Bandlaufrichtung (Pfeil P) erstreckt, und daß die Düse beziehungsweise der Düsenkopf (10) entgegen
der Bandlaufrichtung exzentrisch im Saugraum (18) angeordnet ist.
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