DE29517589U1 - Fußbett mit Dichtlippe - Google Patents
Fußbett mit DichtlippeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schuh, insbesondere Schutzschuh, umfassend einen Schaft mit Laufsohle und ein Einsatzteil zwischen
Laufsohle und Brandsohle, welches wenigstens eine zur Brandsohle hin offene Ausnehmung aufweist.
Ein derartiger Schutzschuh ist aus der DE 37 33 411 C2 bekannt. Das Einsatzteil unterhalb der Brandsohle dient als anatomisch
geformtes Fußbett. Es sorgt darüber hinaus für ein anatomisch
korrektes Abrollverhalten des Schuh-Fuß-Systems, wozu das
Einsatzteil mit lokalen Verstärkungen z. B. im Gelenkbereich versehen sein kann und bereichsweise mit Abschwächungen, um
dort eine leichtere Abbiegbarkeit zu gewährleisten. Schließlich ist das Einsatzteil noch mit wenigstens einer zur Brandsohle
hin offenen Ausnehmung versehen, um zumindest die Brandsohlenunterseite zu belüften und dadurch den Tragekomfort des Schuhes
zu verbessern. Die Ausnehmung kann auch ein Teil eines weitläufigeren Brandsohlen-Belüftungssystems sein, das für wirksamen
Temperatur- und Feuchtigkeitsausgleich sorgt. In die Ausnehmung einmündende Durchgangsöffnungen in der Brandsohle können diesen
gewünschten Effekt noch verstärken. Ferner kann das Einsatzteil auch in gewünschter Weise stoßdämpfend ausgebildet sein, wozu
auch die Ausnehmung beitragen kann.
Bei dem bekannten Schuh wird die vorgeformte Laufsohle an den Schuhrohling (aus Schaftbrandsohle und Einsatzteil, die am
sogenannten Leisten fixiert sind) angeklebt oder angenäht. Man erhält hierdurch einen Schuh, insbesondere Schutzschuh, mit den
vom speziell ausgebildeten Einsatzteil herrührenden vorteilhaften Trageeigenschaften. Jedoch ist diese Art der Herstellung
ziemlich aufwendig.
Seit neuerem werden auch weit weniger aufwendige Herstellungsverfahren
eingesetzt, bei denen die Laufsohle an den Schuhrohling unmittelbar (ohne Verwendung eines Einsatzteils) angespritzt
wird. Die Ausbildung von Ausnehmungen unterhalb der Brandsohle ist bei dieser Herstellungsweise problematisch. So
wird in der DE 79 12 813 Ul ein bekanntes Verfahren angespro-
chen, bei dem man in die Gußmasse einen Kern aus Styropor oder dergleichen einlegt, welcher dann später zur Bildung des gewünschten
Hohlraums mit Hilfe eines Lösungsmittels weitgehend aufgelöst wird. Dieses Verfahren wird als sehr kostenaufwendig
und unzweckmäßig bezeichnet und an Stelle dessen vorgeschlagen, eine Laufsohle aus einer Spezialmischung mit hoher Rückprallelastizität
anzuvulkanisxeren.
Gemäß einem anderen Vorschlag (DE 29 19 928 Al) wird eine
Lochform in eine Durchgangsöffnung der Brandsohle eingesetzt. Nach vollendeter Vulkanisation wird die Lochform aus dem Schuh
entnommen; anschließend wird ein die Löcher in der Brandsohle abdeckender Deckfleck aufgesetzt. Diese Vorgehensweise ist
arbeitsintensiv; die Formgestaltung der so hergestellten Ausnehmung ist eingeschränkt; der Deckfleck ist störend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schuh, insbesondere
Schutzschuh bereitzustellen, welcher bei hohem Tragekomfort kostengünstig herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß längs des Umfangs des Einsatzteils im Anlagebereich des Einsatzteils an der Brandsohle
bzw. dem Schaft verlaufende Dichtmittel vorgesehen sind zur zumindest weitgehenden Verhinderung des Eindringens von
flüssigem Anform-Material zwischen Einsatzteil und Brandsohle bzw. Schaft, und daß die ggf. mehrlagige Laufsohle an das
Einsatzteil und den Schaft und ggf. die Brandsohle angeformt ist.
Die Erfindung ermöglicht den Einsatz eines Einsatzteils mit seinen vorstehend beschriebenen Vorteilen in Verbindung mit dem
kostengünstigen Sohlen-Anspritzverfahren. Aufgrund der erfindungsgemäßen Abdichtung zwischen Einsatzteil und Brandsohle
bzw. Schaft wird beim Anspritzen der Laufsohle zuverlässig verhindert, daß das dünnflüssige Anformmaterial zwischen Einsat
zteil und Brandsohle bzw. Schaft eindringt und auf diese Weise den Tragekomfort beeinträchtigt, insbesondere durch
zumindest teilweises Ausfüllen der wenigstens einen zur Brandsohle
hin offenen Ausnehmung. Das abgedichtete Anbringen des Einsatzteils an Brandsohle und Schaft ist rasch und einfach
durchzuführen, so daß das Herstellungsverfahren insgesamt schnell, einfach und damit kostengünstig durchgeführt werden
kann.
Da Schutzschuhe meist ganztägig und noch dazu unter problematischen
Einsatzbedingungen getragen werden, ist deren Tragekomfort von besonderer Bedeutung, auch im Hinblick auf die vom
Sicherheitsstandpunkt her notwendige Akzeptanz durch die jeweiligen Schuhträger. Da Schutzschuhe unter Umständen häufig
ausgetauscht werden müssen, ist auch der Kostenfaktor von großer Bedeutung.
Die Vorteile der Erfindung lassen sich jedoch auch bei Schuhen, die keine Schutzschuhe sind, erzielen, wie beispielsweise bei
Bergschuhen, Trekkingschuhen oder dergleichen.
Es sind vielfältige Arten der Abdichtung zwischen Brandsohle und Einsatzteil bzw. Schaft und Einsatzteil denkbar. Gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung umfassen die Dichtmittel
eine im Anlagebereich vorgesehene Klebedichtmasse.
Alternativ oder zusätzlich können die Dichtmittel auch ein Klebeband umfassen.
Besonders bevorzugt ist jedoch vorgesehen, daß die Dichtmittel eine wenigstens längs eines Teils des Umfangs des Einsatzteils
verlaufende, an der Brandsohle und/oder dem Schaft anliegende Dichtlippe umfassen. Es kann dann im allgemeinen sowohl auf
eine Klebedichtmasse als auch auf ein Klebeband verzichtet werden, was den Arbeitsablauf bei der Herstellung wiederum
vereinfacht.
Die Dichtlippe selbst muß einerseits mechanisch so stabil sein, daß sie den für die Abdichtung erforderlichen Anpreßdruck
bereitstellt. Zum anderen muß sie derart elastisch nachgiebig sein, daß sie sich an mehr oder weniger großen Unebenheiten und
Wölbungen von Brandsohle und Schaft im Anlagebereich anpassen kann. Bei gebräuchlichen Härten des Einsatzteils (bevorzugt bei
einer Härte zwischen 3 0 Shore und 50 Shore, am besten von etwa 4 0 Shore) wird dies am besten dadurch erreicht, daß die Dichtlippe
wenigstens eine Breite zwischen 2 und 5 mm, vorzugsweise eine Breite von etwa 4 mm aufweist und in diesem Bereich eine
mittlere Dicke zwischen 1/10 mm und 1/2 mm, vorzugsweise eine Dicke von etwa 1/4 mm aufweist.
Um zuverlässige Abdichtung auch ohne weiterer Maßnahmen, wie die Verwendung von Klebedichtmasse, selbst dann zu erhalten,
wenn die Anlagefläche der Brandsohle bzw. des Schaftes von vorneherein nicht allzu gleichmäßig ausgebildet ist, wird
vorgeschlagen, daß die Anlagefläche der Brandsohle bzw. des Schaftes für die Dichtlippe zur dichten Anlage der Dichtlippe
beim Anformen der Laufsohle wenigstens bereichsweise nachgearbeitet ist. Die Anlagefläche kann sich auch in den Verbindungsbereich
von Brandsohle und Schaft erstrecken, wenn die Anlagefläche gerade in diesem Bereich nachgearbeitet ist. Man kann
dann auch ohne weiteres die materialsparende Strobel-Verbindungsart
einsetzen, bei der Brandsohle und Schaft auf Stoß aufeinander gelegt sind und durch die sogenannte Strobelnaht
miteinander verbunden sind.
Für die Nacharbeitung kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Frage, wie z. B. das Ausgleichen von Unebenheiten durch Kit.
Besonders einfach und daher bevorzugt ist die Nacharbeitung durch Abschleifen der Anlagefläche.
Das Einsatzteil kann sich über die gesamte Schuhlänge erstrecken. Da die mechanische Verstärkungswirkung sowie die
Belüftungs- und ggf. Dämpfwirkung des Einsatzteils vor allem im Absatzbereich und vorzugsweise auch bis in den Bereich der
♦ ·
Pelotte erforderlich sind, ist es zum Einsparen von Gewicht und damit Material vorteilhaft, wenn das Einsatzteil sich nur über
den Absatzbereich oder vorzugsweise auch zusätzlich über den Bereich der Pelotte erstreckt.
Um sicherzustellen, daß sich die Brandsohle nicht lösen kann, jedoch weiterhin von unten her belüftet ist und sich gut an die
Fußform anpassen kann, wird vorgeschlagen, daß die Brandsohle lediglich längs eines Umfangsstreifens der Brandsohle mit dem
Einsatzteil verklebt ist.
Vorzugsweise in Verbindung mit dem vorstehend beschrieben Anformen der Laufsohle durch Spritzgießen, Anvulkanisieren oder
dergleichen, wie auch ggf. unabhängig hiervon, schlägt die Erfindung ein Einsatzteil mit einem Belüftungssystem vor,
umfassend zur Brandsohle hin offene und quer zur Schuhlängsrichtung verlaufende Querkanäle und einen im wesentlichen in
Schuhlängsrichtung verlaufenden, die Querkanäle miteinander verbindenden und zur Brandsohle hin offenen Längskanal. Dieses
Belüftungssystem ist dank des relativ hohen Gesamtvolumens der Kanäle ziemlich wirksam zur Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung
des Schuhes. Die mechanischen Eigenschaften des Einsatzteils sind darüber hinaus besonders vorteilhaft, da die
Querkanäle eine Abrollbewegung des Schuh-Fuß-Systems erleichtern
und der Schuh symmetrisch verlaufende Längskanal den auftretenden Fuß in gewisser Weise zentriert und damit unerwünschte
Seitwärtsbewegungen unterdrückt. Durch entsprechende Gestaltung der Kanalformen können die Aufpralleigenschaften
beim Auftreffen des Schuhes auf den Boden in gewünschter Weise festgesetzt werden. So erreicht man dann, wenn, wie erfindungsgemäß
vorgeschlagen, die Querkanäle tiefer ausgebildet sind als der Längskanal, eine größere Nachgiebigkeit des Einsatzteils
bezüglich Abbiegungen um eine Querachse im Vergleich zu Abbiegungen um eine Längsachse.
Bevorzugt ist das Belüftungssystem mit den Querkanälen und dem Längskanal im Fersen- und Spannbereich vorgesehen, da hier
besonders starke Aufprallkräfte wirken.
Eine anatomisch vorteilhaft große elastische Nachgiebigkeit gegenüber Trittstößen bei ausreichender Steifigkeit zur Führung
des Fußes erhält man dann, wenn die Breite der Querkanäle im Bereich zwischen 3 mm und 7 mm, vorzugsweise etwa bei 5 mm
liegt und der Mittenabstand unmittelbar aufeinanderfolgender Querkanäle zwischen 8 und 12 mm und am besten bei etwa 10 mm
liegt. Bevorzugt ist hierbei vorgesehen, daß die Breite des Längskanals zwischen 2 und 6 mm und am besten bei etwa 4 mm
liegt.
Das Einsatzteil kann, wie an sich bereits bekannt, eine als Gelenk dienende Verstärkung aufweisen.
Da erfindungsgemäß zwar die Laufsohle angespritzt wird aber dennoch ein gesondertes Einsatzteil eingesetzt wird, können für
die jeweilige Funktion optimale Materialien eingesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, daß das Einsatzteil eine Härte zwischen
3 0 und 50 Shore, am besten von etwa 40 Shore aufweist und daß die Härte der ggf. mehrlagigen Laufsohle im Bereich zwischen
und 75 Shore liegt. Die ggf. mehrlagige Laufsohle kann für geringen Abrieb entsprechend hart ausgebildet sein.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines Schuhes, wie dieser vorstehend beschrieben ist und welches in
den Ansprüchen 20 und 21 wiedergegeben ist. Aufgrund des Verfahrens lassen sich Schuhe mit hohem Tragekomfort kostengünstig
herstellen.
Die Erfindung wird im folgenden an Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung erläutert: Es zeigt:
Figur 1 einen vereinfachten Längsschnitt durch einen erfindungsgemäß
ausgebildeten Schutzschuh;
Figur 2 einen teilweisen Querschnitt des Schuhes gemäß Figur 1 (Schnittlinie II-II in Figur 1);
Figur 2a einen Querschnitt entsprechend Figur 2, jedoch bei einer abgewandelten Ausführungsform des Schutzschuhes;
Figur 3 eine teilweise abgebrochene isometrische Ansicht eines im Schuh gemäß Figuren 1 bis 2 eingesetzten
Einsatzteils;
Figur 4 einen Querschnitt des Einsatzteils (Schnitt nach Linie IV-IV in Figur 3); und
Figur 5 einen weiteren Querschnitt des Einsatzteils gemäß Figur 3 (im Schnitt nach Linie V-V).
In den Figuren 1 bis 2 ist speziell ein Schutzschuh dargestellt, wenn auch die Erfindung bei "normalen" Schuhen mit
Vorteilen einsetzbar ist. Der Schuh 10 umfaßt einen allgemein mit 12 bezeichneten Schaft, an den eine Laufsohle 14 angespritzt
ist mit Zwischenlage eines, im folgenden noch näher zu beschreibenden Einsatzteils 16 zwischen Laufsohle 14 und Brandsohle
18. Zur Vereinfachung der Darstellung ist in Figur 1 eine
Zunge des Schuhes 10 weggelassen.
Der Schaft 12 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mehrlagig ausgebildet mit Außenleder 20, Innenleder 22 und zumindest
bereichsweise vorgesehener Zwischenlage 24. Die Zwischenlage 24 kann je nach den gestellten Anforderungen von Aussteifungsmaterial,
insbesondere Pappe, gebildet sein oder von einem Futter- oder Polstermaterial. Im Vorderfußbereich befindet sich
zwischen Außenleder 2 0 und Innenleder 22 eine bei einem Schutzschuh
vorgeschriebene Metall-Schutzkappe 26.
Die Brandsohle 18 besteht bevorzugt aus Leder, da auf ihr der Fuß unmittelbar ruht und der erfindungsgemäße Schuh ein angenehmes
Fußklima bereitstellen soll. Gegebenenfalls können jedoch auch zusätzliche Einlegesohlenteile z. B. in Form von
orthopädischen Einlagen eingesetzt werden. Da das Einsatzteil 16 mit einem noch näher zu beschreibenden Belüftungssystem
versehen ist, weist die Brandsohle Durchgangsöffnungen 3 0 auf, die in das Belüftungssystem 28 einmünden.
Mit dem Schaft 12 ist die Brandsohle 18 in üblicher Weise verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist sowohl die
Verbindung durch Zwickeinschlag vorgesehen, wie auch die Verbindung mittels Strobelnaht. Erstere Art der Verbindung geht
aus Figur 1 links sowie Figur 2 hervor. Man erkennt, daß ein Überschlagsrand 32 des Schaftes 12 die Brandsohle 18 untergreift
und dort mit ihr verbunden, insbesondere verklebt ist. Die Art der Verbindung beschränkt sich hier auf die hintere
Hälfte des Schuhes 10. In der vorderen Hälfte sind Brandsohle 18 und Schaft 12 stumpf im Stoß einander gelegt und durch eine
sogenannte Strobelnaht 34 miteinander bleibend verbunden. Diese Art der Verbindung ist aufgrund des Wegfalls des Überschlagsmaterial
materialsparend und damit gewichtssparend. Zudem ergibt sich eine leichtere Abbiegbarkeit, die gerade im Vorderfußbereich
erwünscht ist.
Bei der in Figur 2a dargestellten alternativen Ausführungsform
erstreckt sich die Strobelnaht 34' zwischen Schaft 12' und Brandsohle 18' längs des gesamten Brandsohlenumfangs. Im übrigen
ist der Aufbau der gleiche.
Das Einsatzteil 16 ist in den Figuren 3 bis 5 in näheren Einzelheiten
erkennbar. Es erstreckt sich vom Absatzbereich 16a bis in den Bereich 16b der sogenannten Pelotte. Anschließend
läuft das Einsatzteil 16 flach aus und endet mit in einer mehr oder weniger geschwungenen, quer zur Schuhlängsrichtung (Doppelpfeil
A in Figur 3) verlaufenden, relativ scharfen Kante Dieser Auslaufbereich 16c liegt daher durchgehend flächig an
der Unterseite 38 der Brandsohle an, so daß beim Anspritzen der Laufsohle 14 an Einsatzteil 16 und Brandsohle 18 in diesem
Bereich 16c ein Eindringen von Anspritzmaterial zwischen Einsatzteil 16 und Brandsohle 18 von vornherein verhindert wird.
Demselben Zwecke dient die Ausbildung des Einsatzteils mit einer Dichtlippe 40, die längs des übrigen Umfangs, dem Außenrand
der Brandsohle 18 folgend, verläuft. Wie insbesondere in der vergrößerten Detaildarstellung in Figur 5 oben erkennbar,
ist die Dichtlippe 40 gegenüber der ansonsten gleichmäßig gewölbten Innenfläche 42 des Einsatzteils 16 nach innen geneigt
(Neigungswinkel &agr; zwischen Innenfläche 42 und Innenseite 44 der
Dichtlippe 40 von ca. 120°), so daß im zusammengebauten Zustand die Dichtlippe 40 mit einer gewissen Vorspannung an der Unterseite
3 8 der Brandsohle 18 bzw. am Überschlagsrand 32 (= Zwickeinschlag) des Schaftes 12 anliegt. Dabei sind die Abmessungen
der Dichtlippe 40 derart auf die Härte des Materials des Einsatzteils
16 abgestimmt, daß die Dichtlippe 40 im wesentlichen abdichtend an der Brandsohle bzw. dem Zwickeinschlag anliegt
und somit auch hier ein Eindringen von zumeist sehr dünnflüssigen Anformmaterial (ggf. Schaummaterial) der Laufsohle 14
ausgeschlossen ist.
Bei einer Shorehärte des Einsatzteils 16 zwischen 3 0 und 50 Shore, am besten von etwa 40 Shore, hat sich eine Breite a der
Dichtlippe zwischen 2 und 5 mm, vorzugsweise von etwa 4 mm als zweckmäßig herausgestellt bei einer mittleren Dicke b zwischen
1/10 mm und 1/2 mm, vorzugsweise von etwa 1/4 mm.
Das bereits vorstehend erwähnte Belüftungssystem 28 wird im dargestellten Ausführungsbeispiel von einer Vielzahl von Querkanälen
46 gebildet, die über einen parallel zur oder zusammenfallend mit der Schuhlängsrichtung A verlaufenden Längskanal 48
miteinander verbunden sind. Diese Kanäle 46 und 48 dienen ferner der Stoßdämpfung im Fersenbereich, wobei der Längskanal
48 für eine Zentrierung der aufschlagenden Ferse sorgt (im Absatzbereich 16a).
Man erkennt insbesondere aus Figur 5, daß die Querkanäle 46 tiefer als der Längskanal 48 ausgebildet sind. Dies führt zu
einer leichteren Abbiegbarkeit des Schuhes bei der Abrollbewegung während des Laufens bei ausreichender Stabilität des
Schuhes.
Als vorteilhaft haben sich folgende Abmessungen des Kanalsystems herausgestellt: Breite c der Querkanäle zwischen 3 und
7 mm, vorzugsweise etwa bei 5 mm - Mittelabstände unmittelbar benachbarter Querkanäle 46 zwischen 8 und 12 mm, am besten bei
etwa 10 mm (woraus sich eine Dicke f des zwischen benachbarten Querkanälen 46 ausgebildeten Stegs von bevorzugt 5 mm ergibt).
Die Breite d des einen Längskanals liegt vorzugsweise zwischen
2 und 6 mm, am besten bei etwa 4 mm. Die Tiefe g des Längskanals
48 liegt zumindest im Absatzbereich zwischen 6 und 10 mm, bevorzugt bei etwa 8 mm, wohingegen die Tiefe h der
Querkanäle die Tiefe g etwa um 1 bis 5 mm, vorzugsweise etwa
3 mm übersteigt. Die Länge e der Querkanäle 46 beträgt zwischen 25 und 35 mm, bevorzugt etwa 30 mm {wiederum im Absatzbereich
16a) .
Wie insbesondere im Schnitt der Figur 1 ersichtlich, weist das Einsatzteil 16 eine als Gelenk dienende Verstärkung 50 in Form
eines Buchenholzstreifens auf.
Das Einsatzteil 16 wird vor der Fertigstellung des Schuhes 10 als gesondertes Kunststoff-Formteil hergestellt, insbesondere
im Spritzgußverfahren.
Vor dem Anspritzen der Laufsohle 14 werden der Schaft 12 und die Brandsohle 18 in üblicher Weise an einem Leisten befestigt,
wobei Brandsohle 18 und Schaft 12 in der vorstehend beschriebenen Weise miteinander verbunden sind (Strobelnaht bzw. Zwick-Einschlag
mit Verklebung). Sodann wird das Einsatzteil 16 an der vorgesehenen Stelle unterhalb der Brandsohle 18 fixiert.
Dabei liegt sowohl der in der Kante 3 6 auslaufende vordere
Bereich 16c als auch der übrige Bereich mit seiner Dichtlippe 40 an der Brandsohle 18 bzw. dem Schaft 12 an. Im nachfolgenden
Herstellungsschritt des Anspritzens der Laufsohle 14 ist daher ausgeschlossen, daß das heiße und damit sehr dünnflüssige
Formmaterial zwischen Einsatzteil 16 und Brandsohle 18 bzw. Schaft 12 eindringt. Dies würde nicht nur zu einem unkontrollierten
Verlust des Formmaterials führen, sondern darüber hinaus die Eigenschaften des Systems Brandsohle-Einsatzteil
beeinträchtigen, da die Formmasse die Kanäle 46, 48 mehr oder minder stark ausfüllen würde.
Auch würde das eindringende Formmaterial die Unterseite der Brandsohle 18 mehr oder minder stark abdecken, so daß
Feuchtigkeits- und Temperaturausgleich nicht mehr gewährleistet wäre. Aus diesem Zwecke ist die Brandsohle 18 im übrigen lediglich
längs eines relativ schmalen ümfangsStreifens (außerhalb
des Kanalsystems) mit dem Einsatzteil starr verbunden, insbesondere verklebt. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß die
Brandsohle nach längerem Gebrauch sich weitgehend an die spezielle Fußform anpassen kann.
Um die Abdichtung zwischen Einsatzteil 16 und Brandsohle 18 bzw. Schaft 12 auch dann zu gewährleisten, wenn die entsprechende
Anlagefläche uneben oder rauh ist, wird bevorzugt eine Nacharbeitung dieses Bereichs vorgenommen, insbesondere durch
Abschleifen. Derartige Bereiche sind in erster Linie die Verbindungsbereiche zwischen Brandsohle 18 und Schaft 12 (Zwickumschlag
bzw. Strobelnaht 34).
Die Laufsohle 14 kann bei Bedarf (wie in den Figuren dargestellt) auch mehrschichtig (hier zweischichtig) ausgebildet
sein, um für Laufkomfort und lange Tragedauer zu sorgen. Die
mit größerer Härte ausgebildete Außenschicht ist mit 52 bezeichnet und die darüberliegende Schicht mit 54. Die Härte der
Außenschicht 52 liegt bei 60 - 75 Shore, vorzugsweise bei 65 Shore, während die Härte der Schicht 54 bei 35 - 45 Shore,
vorzugsweise bei 3 8 Shore, liegt.
Der vorstehend beschriebene Schuh weist also hohen Tragekomfort auf, was vor allem auf das Einsatzteil zurückzuführen ist;
dabei ist der Schuh sehr kostengünstig herstellbar, da die Laufsohle lediglich anzuspritzen ist.
30.10.95 /ju/anmeldungen/ac-13268G-bes+ans
Claims (20)
1. Schuh (10), insbesondere Schutzschuh, umfassend einen Schaft (12) mit Laufsohle (14) und ein Einsat
&zgr; teil (16) zwischen Laufsohle (14) und Brandsohle (18), welches Einsatzteil (16) wenigstens eine zur
Brandsohle (18) hin offene Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß längs des Umfangs des Einsatzteils (16) im Anlagebereich
des Einsatzteils (16) an der Brandsohle
(18) bzw. dem Schaft (12) verlaufende Dichtmittel vorgesehen sind zur zumindest weitgehenden Verhinderung
des Eindringens von flüssigem Anform-Material zwischen Einsatzteil (16) und Brandsohle (18) bzw.
Schaft (12), und daß die ggf. mehrlagige Laufsohle
(14) an das Einsatzteil (16) und den Schaft (12) und
ggf. die Brandsohle (18) angeformt ist.
2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtmittel eine im Anlagebereich vorgesehene
Klebedichtmasse umfassen.
. Schuh nach Ansp^ch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtmittel ein Klebeband umfassen.
4. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtmittel eine wenigstens
längs eines Teils des Umfangs des Einsatzteils (16) verlaufende, an der Brandsohle (18) und/
oder dem Schaft (12) anliegende Dichtlippe (40) umfassen.
5. Schuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (40) wenigstens eine Breite a zwischen
2 und 5 mm, vorzugsweise eine Breite a von
etwa 4 mm aufweist und in diesem Bereich eine mittlere Dicke b zwischen 1/10 mm und 1/2 mm, vorzugsweise
eine Dicke von etwa 1/4 mm aufweist.
6. Schuh nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anlagefläche der Brandsohle (18) bzw. des Schaftes (12) für die Dichtlippe (40)
zur dichten Anlage der Dichtlippe (40) beim Anformen der Laufsohle (14) wenigstens bereichsweise nachgearbeitet
ist.
7. Schuh nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche im Verbindungsbereich von Brandsohle
(18) und Schaft (12) nachgearbeitet ist.
8. Schuh nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche zur Nacharbeitung abgeschliffen
ist.
9. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzteil (16) sich
nur über den Absatzbereich (16a) oder/und vorzugsweise, auch noch zusätzlich über den Bereich (16b)
der Pelotte erstreckt.
10. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine offene
Ausnehmung Teil eines Brandsohlen-Belüftungssystems
(28) ist.
11. Schuh nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandsohle (18) mit in wenigstens einen Teil der
Ausnehmungen des Belüftungssystems (28) einmündenden Durchgangsöffnungen (30) versehen ist.
12. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandsohle (18) lediglich
längs eines Umfangsstreifens der Brandsohle (18) mit dem Einsatzteil (16) verklebt ist.
13. Schuh (10), insbesondere Schutzschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzteil (16) mit einem Belüftungssystem (28) versehen
ist, umfassend zur Brandsohle (18) hin offene und quer zur Schuhlängsrichtung (A) verlaufende
Querkanäle (46) und einen im- wesentlichen in Schuhlangsrichtung
(A) verlaufenden, die Querkanäle (46) miteinander verbindenden und zur Brandsohle (18) hin
offenen Längskanal (48).
14. Schuh nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Belüftungssystem (28) im Fersen- und Spannbereich
vorgesehen ist.
15. Schuh nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Querkanäle (46) tiefer ausgebildet sind als der
Längskanal (48).
16. Schuh (10) nach einem der Ansprüche 13 bis 15 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite c der Querkanäle (46) im Bereich zwischen 3 mm und 7 mm, vorzugsweise etwa
bei 5 mm liegt und der Mittenabstand e unmittelbar aufeinanderfolgender Querkanäle (46) zwischen 8 und
12 mm und am besten bei etwa 10 mm liegt.
17. Schuh nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite d des Längskanals (48) zwischen 2 und
6 mm und am besten bei etwa 4 mm liegt.
öez. 1995
-A-
18. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzteil (16) eine
als Gelenk (50) dienende Verstärkung aufweist.
19. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzteil (16) eine
Härte zwischen 3 0 und 50 Shore, am besten von etwa 40 Shore aufweist und daß die Härte der ggf. mehrlagigen
Laufsohle (14) im Bereich zwischen 60 und Shore liegt.
20. Einsatzteil für einen Schuh, insbesondere Schutzschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
.12 . 95 /ju/anmeldungen/ac-l^eSG-bes+ans
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29517589U DE29517589U1 (de) | 1995-11-06 | 1995-11-06 | Fußbett mit Dichtlippe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29517589U DE29517589U1 (de) | 1995-11-06 | 1995-11-06 | Fußbett mit Dichtlippe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29517589U1 true DE29517589U1 (de) | 1997-03-06 |
Family
ID=8015083
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29517589U Expired - Lifetime DE29517589U1 (de) | 1995-11-06 | 1995-11-06 | Fußbett mit Dichtlippe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29517589U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1266585A1 (de) * | 2001-06-15 | 2002-12-18 | DIADORA S.p.A. | Schuh mit Belüftungs- oder Transpirationsvorrichtung, und entsprechendes Herstellungsverfahren |
| WO2003070040A1 (en) * | 2002-02-22 | 2003-08-28 | Diadora - Invicta S.P.A. | Method for producing shoes having an aeration or transpiration system and shoes produced |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1685757B2 (de) * | 1966-04-30 | 1973-06-20 | Louis Steitz & Co, 6? 19 Kirch heimbolanden | Schuh mit polstersohle sowie vorrichtung zur herstellung desselben |
| DE7912813U1 (de) * | 1979-05-03 | 1979-08-09 | 5138 Heinsberg | Sicherheitsschuh |
-
1995
- 1995-11-06 DE DE29517589U patent/DE29517589U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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