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DE29516576U1 - Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe - Google Patents

Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe

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DE29516576U1
DE29516576U1 DE29516576U DE29516576U DE29516576U1 DE 29516576 U1 DE29516576 U1 DE 29516576U1 DE 29516576 U DE29516576 U DE 29516576U DE 29516576 U DE29516576 U DE 29516576U DE 29516576 U1 DE29516576 U1 DE 29516576U1
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data carrier
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DE29516576U
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Dataplus GmbH Kratzert and Schrem
Original Assignee
Kratzert and Schrem GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0444Multiple disc containers for discs without cartridge
    • G11B33/045Multiple disc containers for discs without cartridge comprising centre hole locking means

Landscapes

  • Developing Agents For Electrophotography (AREA)

Description

WIL H E L &Mgr;\&·. D.&.U.S
PATENTANWÄLTE - EURqPEfrN P4T|| |
D-70174 STUTTGART HOSPITALSTRASSES 'telefon (07lij*29 11**3+292Y57*** Telefax (0711)2 26 56 78
Anmelder: 18.10.1995
G 11195
Kratzert & Schrem GmbH Dr.EW/fr
Hesselbühl 5
8863 0 Pfullendorf
Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe
Die Erfindung bezieht sich auf eine Datenträgeraufnahmefläche zum Aufnehmen von Datenträgern in Form einer Datenträgerscheibe, wie einer CD oder einer CD-ROM, und wenigstens einer Diskette, sowie auf eine Datenträgermappe, die eine derartige Datenträgeraufnahmefläche enthält.
Es ist bekannt, Disketten, CDs und CD-ROMs in transparenten Kunststoffhüllen mit angeschweißten Taschen aufzunehmen, die mit einem Lochrand zum Ablegen in einem Ringbuch versehen sein können.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer Datenträgeraufnahmefläche und einer Datenträgermappe zugrunde, die mit geringem Aufwand herstellbar sind und mit denen sowohl wenigstens eine Diskette als auch eine Datenträgerscheibe platzsparend aufgenommen werden können.
Dieses Problem wird durch eine Datenträgeraufnahmefläche mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Datenträgermappe mit den Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst. Von der durch Anspruch 1 charakterisierten Datenträgeraufnahmefläche lassen sich allein durch geeignet mit wenig Aufwand angeordnete La-
sehen sowohl eine Datenträgerscheibe als auch mindestens eine Diskette auf gegenüberliegenden Seiten aufnehmen, wobei die Laschen so angeordnet sind, daß die Datenträgerscheibe wenigstens teilweise mit der mindestens einen Diskette platzsparend überlappt.
Bei einer nach Anspruch 2 weitergebildeten Datenträgeraufnahmefläche kann die jeweilige Datenträgerscheibe verhältnismäßig leicht von der Seite mit dem größeren Winkelabstand her eingesteckt werden, bis sie zuverlässig gegen die Laschen anliegt, deren auf der gegenüberliegenden Seite geringerer Winkelabstand ein dortiges Herausrutschen der eingeschobenen Datenträgerscheibe zuverlässig verhindert.
Eine nach Anspruch 3 weitergebildete Datenträgeraufnahmefläche benötigt besonders wenig Aufwand zu ihrer Herstellung, denn wenigstens eine der Datenträgerscheiben-Klemmlaschen und ein Teil der Disketten-Haltelaschen sind allein durch Einbringen eines oder mehrerer geeignet gestalteter Durchbrüche in der Aufnahmefläche gebildet.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 realisiert eine Datenträgeraufnahmefläche, mit der eine Datenträgerscheibe und zwei Disketten mit wenig Aufwand platzsparend aufgenommen werden können.
Die durch die Merkmale des Anspruchs 5 definierte Datenträgermappe ermöglicht die Aufnahme einer Datenträgerscheibe und wenigstens einer Diskette dadurch, daß eine von wenigstens zwei einstückig entlang einer umschlagfähigen Falzkante miteinander verbundenen Mappenflächen in Form einer Datenträgeraufnahmefläche nach einem der Ansprüche 1 bis 4 gestaltet ist. Mit einer solchen Mappe, beispielsweise im DIN A5 Format, lassen sich eine Datenträgerscheibe und eine oder zwei Disketten samt schriftlichem, zwischen den beiden Mappenflächen eingelegtem Begleitmaterial in Heftform zwecks Aufbewahrung, Präsentation, Versand etc. aufnehmen.
Eine nach Anspruch € weitergebildete Datenträgermappe beinhaltet drei Mappenflächen derart, daß sie bei aufgeklappter Mappe nebeneinander liegen. Von diesem aufgeklappten Zustand können die beiden seitlichen Mappenflächen, von denen eine als Datenträgeraufnahmefläche gestaltet ist, auf die mittlere Mappenfläche umgeschlagen werden. Die Datenträgeraufnahmefläche kann dabei geschützt zwischen den beiden anderen Mappenflächen zu liegen kommen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt eine Draufsicht auf eine Datenträgermappe mit Datenträgeraufnahmefläche in aufgeklapptem Zustand.
Die in der Figur dargestellte Datenträgermappe ist mit geringem Hersteilungsaufwand einstückig aus flexiblem, transparentem Polypropylenmaterial gefertigt und beinhaltet drei im gezeigten, aufgeklappten Mappenzustand nebeneinander liegende Mappenflächen {1, 22, 26) . Eine erste, in der Figur rechts liegende Mappenfläche (1) ist als eine Datenträgeraufnahmefläche gestaltet, die eine CD und zwei 3,5"-Disketten innerhalb von in der Figur gestrichelten gezeichneten Begrenzungslinien (19, 20, 21) aufzunehmen vermag. Diese Begrenzungslinien für die CD (19) und die beiden Disketten (20, 21) sind in der ersten Mappenfläche (1) als Prägelinien realisiert, um dem Benutzer die zweckmäßige Anordnung der aufzunehmenden Datenträger vorzugeben.
Innerhalb der kreisförmigen CD-Begrenzungslinie (19) sind in der Datenträgeraufnahmefläche (1) zwei sich symmetrisch bezüglich deren Quermitte gegenüberliegende, kreisringsektorförmige Durchbrüche (2, 3) gebildet. Jeder Durchbruch (2, 3) verläuft mit seiner radial äußeren Berandung in seitlichen Bereichen (14, 15; 16, 17) entlang der CD-Kreislinie (19) bzw. geringfügig außerhalb davon, um ausreichend Spiel für das Einfügen und das Herausnehmen der CD zu belassen. Im
mittleren Bereich ist die radiale Außenberandung jedes Durchbruchs (2, 3) zurückgenommen, um eine jeweilige flexible CD-Klemmlasche (4, 5) zu bilden, die sich von der CD-Kreislinie
(19) bogenförmig radial nach innen in den jeweiligen Durchbruch (2, 3) hinein erstreckt· Die beiden CD-Klemmlaschen (4, 5) sind bezüglich einer diametral gegenüberliegenden Positionierung, die ebenfalls eine mögliche, alternative Realisierung darstellt, versetzt derart angeordnet, daß sie auf einer nach außen, d.h. in der Figur nach rechts weisenden Seite einen großen Winkelabstand (ß) von ungefähr 150° voneinander haben als ihr Winkelabstand (ö) auf der gegenüberliegenden Seite, der etwa 125° beträgt. Die innerhalb der CD-Kreislinie
(19) zwischen den Durchbrüchen (2, 3) verbleibende Fläche
(18) bildet eine CD-Auflagefläche.
Die CD kann folglich dadurch aufgenommen werden, daß sie unter leichtem Vorbiegen der beiden CD-Klemmlaschen (4, 5) von der Seite mit dem größeren Winkelabstand (ß) her eingeschoben wird, bis sie innerhalb der vorgegebenen CD-Kreislinie (19) liegt, wonach sie in der Figur nach hinten von der CD-Halteflache (18) und nach vorn von den beiden gegenhaltenden CD-Klemmlaschen (4, 5) gehalten wird. Nach links wird ein Herausfallen der aufgenommenen CD durch den engen Winkelabstand (&agr;) zwischen den beiden Klemmlaschen (4, 5) verhindert. Da auch der größere Winkelabstand (ß) auf der gegenüberliegenden, in der Figur rechten Seite der beiden CD-Klemmlaschen (4, 5) noch deutlich kleiner als 180° ist, sichern die Klemmlaschen (4, 5) die CD auch in diese Richtung gegen Herausgleiten. Andererseits ist ein problemloses Entnehmen der solchermaßen festgeklemmt an der Datenträgeraufnahmefläche (1) gehaltenen CD dadurch möglich, daß wenigstens eine der beiden flexiblen CD-Klemmlaschen (4, 5) nach vorn aufgebogen wird, wonach die CD nach vorne rechts zur Seite des größeren Winkelabstands (ß) der beiden CD-Klemmlaschen (4, 5) hin leicht entnommen werden kann.
Zur Halterung der beiden Disketten besitzt die Datenträgeraufnahmefläche (1) zum einen entlang ihrer beiden gegenüberliegenden, kürzeren Seiten zwei Einschlaglaschen (12, 13), die mit der Hauptfläche jeweils über eine umschlagfähige Falzkante (24, 25) verbunden sind, so daß die Einschlaglaschen {12, 13) nach innen zur Hauptfläche umgeschlagen werden können. Die dadurch gebildeten Aufnahmen halten jeweils eine eingefügte 3,5" Diskette entlang eines Seitenbereichs derselben. Die gegenwirkende Halterung am gegenüberliegenden Seitenbereich der jeweiligen Disketten wird durch jeweils drei Disketten-Klemmlaschen (6, 8, 9,- 7, 10, 11) bewirkt, die durch die beiden eingebrachten Durchbrüche (2, 3) gebildet
sind. Genauer bestehen diese drei Disketten-Klemmlaschen (6,
8, 9; 7, 10, 11) für jede Diskette aus einer mittleren Disketten-Klemmlasche (6, 7), welche die radial innere Berandung des betreffenden, kreisringsektorförmigen Durchbruchs (2, 3) bildet und sich folglich bogenförmig radial nach außen in den Durchbruch (2, 3) hinein erstreckt, sowie zwei seitlichen Disketten-Klemmlaschen (8, 9; 10, 11), die sich seitlich an die jeweiligen Seitenflanken der Durchbrüche (2, 3) anschließen. Erkennbar bilden diese drei jeweiligen Laschen (6, 8, 9; 7, 10, 11) das Überlappungsgebiet zwischen der durch die Disketten-Prägelinie (20, 21) vorgegebenen, von einer aufzunehmenden Diskette belegten Fläche und der zwischen den beiden Durchbrüchen (2, 3) innerhalb der CD-Kreislinie (19) liegenden CD-Auflagefläche (18).
Jede Diskette kann dann mittels der drei Disketten-Klemmlaschen (6, 8, 9; 7, 10, 11) am betreffenden Seitenbereich auf zwei mögliche Arten klemmend gehalten werden, wobei sie auf der von ihrer Disketten-Begrenzungslinie (20, 21) umgebenen, zugehörigen Disketten-Auflagefläche (38, 39) aufliegt. Erstens kann die jeweilige Diskette von der Seite einer Einschlaglasche (12, 13) her in den zugehörigen Durchbruch (2, 3) so eingeschoben werden, daß die beiden seitlichen Disketten-Klemmlaschen (8, 9; 10, 11) die beiden dortigen Dxsketteneckbereiche nach vorne hin einfassen, während
die mittlere Disketten-Klemmlasche {6, 7} in der Draufsicht der Figur hinter die Diskette greift. Auf diese Weise wird die Diskette entlang dieses der Datenträgerquermitte zugewandten Seitenbereichs nach hinten durch die mittlere Disketten-Klemmlasche (6, I)1 die gleichzeitig eine Trennung zwischen der jeweiligen Diskette und einer aufgenommenen CD bildet, und nach vorn sowie besonders auch seitlich durch das Einstecken in den betreffenden Durchbruch (2, 3) und Umgreifen der beiden Disketteneckbereiche von den in der Draufsicht der Figur vor der Diskettenfläche verbleibenden seitlichen Disketten-Klemmlaschen {8, 9; 10, 11) nach allen Seiten gegen unabsichtliches Herausgleiten gesichert gehalten. Bei einer zweiten Haltemöglichkeit wird die mittlere Disketten-Klemmlasche (6, 7) nach vorn aufgebogen und dann die Diskette eingefügt, wobei in diesem Fall die beiden seitlichen Disketten-Klemmlaschen (8, 9; 10, 11) sichernd hinter der Diskette verbleiben.
Allein durch das Einbringen der beiden Durchbrüche (2, 3) zur Bildung geeigneter Klemmlaschen (4 bis 11) und die Anordnung der beiden Einschlaglaschen (12, 13) können folglich an der als Datenträgeraufnahmefläche gestalteten ersten Mappenfläche (1) eine CD oder eine CD-ROM auf der einen, äußeren Mappenflächenseite und zwei 3,5"-Disketten auf der anderen, inneren Mappenflächenseite unter teilweiser Überlappung und damit platzsparend z.B. im DIN A5 Format aufgenommen werden. Ein Anschweißen von Laschen oder Taschen zur Aufnahme dieser Datenträger ist nicht notwendig. Falls dies zweckmäßig erscheint, kann statt dieser gezeigten Gestaltung der Datenträgeraufnahmefläche auf das Einbringen der Durchbrüche (2, 3) verzichtet werden, und die CD-Klemmlaschen (4, 5) sowie die beiden mittleren Disketten-Klemmlaschen (6, 7) können auf gegenüberliegenden Seiten der Mappenfläche (1) angeschweißt sein, um die CD und die beiden Disketten wie beschrieben, letztere in Form der zweiten oben genannten Klemmvariante, aufzunehmen.
Die als Datenträgeraufnahmefläche fungierende erste Mappenfläche (1) ist über eine schmalere, umschlagfähige Falzkante (23) mit einer mittleren, zweiten Mappenfläche (22) verbunden, auf deren gegenüberliegender Seite sich über eine breitere, umschlagfähige Falzkante {27} eine dritte Mappenfläche (26) anschließt. An den drei freien Seiten der dritten Mappenfläche (26) sind Einschlaglaschen (28, 29, 32) angeformt, die über zugehörige Falzkanten (3 0, 31, 33) nach innen auf die dritte Mappenfläche (26) umgeschlagen werden können. Dabei besitzen die in der Figur untere (28) und obere Einschlaglasche (29) Durchsteckschlitze (36, 37), in die im umgeschlagenen Laschenzustand Stecklaschen (34, 35) eingreifen, die an der seitlichen linken Einschlaglasche (32) ausgebrochen sind, was den umgeschlagenen Zustand der Einschlaglaschen (28, 29, 32) stabilisiert.
Die gezeigte Datenträgermappe eignet sich damit zum Aufnehmen von schriftlichem Begleitmaterial. Beispielsweise kann ein DIN &Aacgr;5 Heft mit seiner Vorderseite und bei Bedarf weiteren Seiten in der von den Einschlaglaschen (28, 29, 32) gebildeten Aufnahme an der dritten Mappenflache (26) eingefügt werden. Die Heftrückseite kommt dann auf der zweiten Mappenfläche (22) zu liegen, wonach die erste Mappenfläche (1), welche die Datenträger aufnimmt, auf die Innenfläche der Heftrückseite eingeklappt wird. Die heftförmige Datenträgermappe wird dann durch Umschlagen der dritten Mappenfläche (26) samt entsprechenden Heftseiten auf die umgeschlagene erste Mappenfläche (1) geschlossen bzw. geöffnet. Mit dieser Mappe können folglich Datenträger in Form einer CD oder einer CD-ROM und bis zu zwei 3,5"-Disketten zusammen mit schriftlichem Begleitmaterial zwecks Versendung, Präsentation, Aufbewahrung etc. platzsparend untergebracht werden.
Es versteht sich, daß die gezeigte erste Mappenfläche (1) gegebenenfalls auch als eigenständige Datenträgeraufnahmefläche alleine Verwendung finden kann, wobei anstelle der Einschlaglaschen (12, 13) Klemmlaschen nach Art der gezeigten
CD-Klemmlaschen {4, 5) angeschweißt oder durch Einbringen entsprechender Durchbrüche durch die Datenträgeraufnahmefläche vorgesehen sein können. Selbstverständlich kann bei Bedarf auch eine Datenträgermappe bestehend aus zwei gegeneinander umschlagbaren Mappenflächen vorgesehen sein, von denen eine als Datenträgeraufnahmefläche der erfindungsgemäßen Art gestaltet ist. Bei Bedarf kann auch eine Datenträgermappe vorgesehen sein, bei der mehr als eine Mappenfläche als Datenträgeraufnahmefläche ausgebildet ist.

Claims (6)

..J Schutzansprüche
1. Datenträgeraufnahmefläche,
gekennzeichnet durch
— eine innerhalb einer Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) angeordnete Datenträgerscheiben-Auflagefläche (18) und zwei vom Rand der Begrenzungslinie nach innen ragende, biegbare Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4, 5) zum klemmenden Halten einer auf der Datenträgerscheiben-Auflagefläche liegenden Datenträgerscheibe auf der einen Seite der Datenträgeraufnahmeflache und
- eine Disketten-Auflagefläche {38, 39) , eine erste Disketten-Haltelasche (12, 13) und eine innerhalb der Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) angeordnete zweite Disketten-Haltelasche (6, 7), um eine Diskette auf der Disketten-Auf lagefläche (38, 39) liegend zwischen den Haltelaschen auf der anderen Seite der Datenträgeraufnahmefläche zu halten.
2. Datenträgeraufnahmefläche nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4, S) symmetrisch zu einer Durchmesserlinie der kreisförmigen Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) dergestalt angeordnet sind, daß ihr Winkelabstand (ß) auf einer Seite größer als ihr Winkelabstand (cc) auf der anderen Seite ist.
3. Datenträgeraufnahmefläche nach Anspruch 1 oder 2, weiter gekennzeichnet durch wenigstens einen innerhalb der Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) eingebrachten, kreisringsektorförmigen Durchbruch (2, 3) mit zwei auf der Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie liegenden, äußeren Außenrandabschnitten (14, 15; 16, 17), zwischen denen sich eine der Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4, 5) radial nach innen erstreckt, wobei die zweite Disketten-Haltelasche (6, 7) vom radial inneren Durchbruchbegrenzungsbereich und zwei weitere,
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beidseits der zweiten Disketten-Haltelasche angeordnete Disketten-Haltelaschen {8, 9; 10, 11) von den beiden seitlichen Durchbruchbegrenzungsbereichen gebildet sind.
4. Datenträgeraufnahmefläche nach Anspruch 3, weiter gekennzeichnet durch zwei symmetrisch zu einer Durchmesserlinie der kreisförmigen Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) eingebrachte, kreisringsektorförmige Durchbrüche (2, 3), welche die beiden Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4,5) und zwei als erste Disketten-Haltelaschen fungierende Einschlaglaschen (12, 13), die längs einer jeweiligen Falzkante (24, 25) an der Hauptfläche der Datenträgeraufnahmefläche angeformt sind.
5. Datenträgermappe, mit
- einer ersten (1) und einer einstückig mit der ersten entlang einer umschlagfähigen Falzkante (23) verbundenden zweiten Mappenfläche (22),
dadurch gekennzeichnet, daß
— die erste Mappenfläche (1) als Datenträgeraufnahmefläche nach einem der Ansprüche 1 bis 4 gestaltet ist.
6. Datenträgermappe nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine dritte Mappenfläche (26), die an drei Seitenkanten entlang zugehöriger Falzkanten (30, 31, 33) angeformte Einschlaglaschen (28, 29, 32) aufweist und entlang ihrer vierten Seitenkante über eine umschlagfähige Falzkante (27) mit der zweiten Mappenfläche (22) verbunden ist, die längs einer der Falzkante (23) zwischen erster (1) und zweiter Mappenfläche (22) gegenüberliegenden Seitenkante der zweiten Mappenfläche (22) verläuft.
GU195.TXI
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