DE29516576U1 - Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe - Google Patents
Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende DatenträgermappeInfo
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Anmelder: 18.10.1995
G 11195
Kratzert & Schrem GmbH Dr.EW/fr
Hesselbühl 5
8863 0 Pfullendorf
Die Erfindung bezieht sich auf eine Datenträgeraufnahmefläche
zum Aufnehmen von Datenträgern in Form einer Datenträgerscheibe, wie einer CD oder einer CD-ROM, und wenigstens einer
Diskette, sowie auf eine Datenträgermappe, die eine derartige Datenträgeraufnahmefläche enthält.
Es ist bekannt, Disketten, CDs und CD-ROMs in transparenten Kunststoffhüllen mit angeschweißten Taschen aufzunehmen, die
mit einem Lochrand zum Ablegen in einem Ringbuch versehen sein können.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer Datenträgeraufnahmefläche und einer Datenträgermappe
zugrunde, die mit geringem Aufwand herstellbar sind und mit denen sowohl wenigstens eine Diskette als auch eine Datenträgerscheibe
platzsparend aufgenommen werden können.
Dieses Problem wird durch eine Datenträgeraufnahmefläche mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Datenträgermappe mit den Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst. Von der durch
Anspruch 1 charakterisierten Datenträgeraufnahmefläche lassen sich allein durch geeignet mit wenig Aufwand angeordnete La-
sehen sowohl eine Datenträgerscheibe als auch mindestens eine
Diskette auf gegenüberliegenden Seiten aufnehmen, wobei die Laschen so angeordnet sind, daß die Datenträgerscheibe wenigstens
teilweise mit der mindestens einen Diskette platzsparend überlappt.
Bei einer nach Anspruch 2 weitergebildeten Datenträgeraufnahmefläche
kann die jeweilige Datenträgerscheibe verhältnismäßig leicht von der Seite mit dem größeren Winkelabstand her
eingesteckt werden, bis sie zuverlässig gegen die Laschen anliegt, deren auf der gegenüberliegenden Seite geringerer Winkelabstand
ein dortiges Herausrutschen der eingeschobenen Datenträgerscheibe zuverlässig verhindert.
Eine nach Anspruch 3 weitergebildete Datenträgeraufnahmefläche
benötigt besonders wenig Aufwand zu ihrer Herstellung, denn wenigstens eine der Datenträgerscheiben-Klemmlaschen und
ein Teil der Disketten-Haltelaschen sind allein durch Einbringen eines oder mehrerer geeignet gestalteter Durchbrüche
in der Aufnahmefläche gebildet.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 realisiert eine Datenträgeraufnahmefläche, mit der eine Datenträgerscheibe
und zwei Disketten mit wenig Aufwand platzsparend aufgenommen werden können.
Die durch die Merkmale des Anspruchs 5 definierte Datenträgermappe
ermöglicht die Aufnahme einer Datenträgerscheibe und wenigstens einer Diskette dadurch, daß eine von wenigstens
zwei einstückig entlang einer umschlagfähigen Falzkante miteinander verbundenen Mappenflächen in Form einer Datenträgeraufnahmefläche
nach einem der Ansprüche 1 bis 4 gestaltet ist. Mit einer solchen Mappe, beispielsweise im DIN A5 Format,
lassen sich eine Datenträgerscheibe und eine oder zwei Disketten samt schriftlichem, zwischen den beiden Mappenflächen
eingelegtem Begleitmaterial in Heftform zwecks Aufbewahrung, Präsentation, Versand etc. aufnehmen.
Eine nach Anspruch € weitergebildete Datenträgermappe beinhaltet
drei Mappenflächen derart, daß sie bei aufgeklappter Mappe nebeneinander liegen. Von diesem aufgeklappten Zustand
können die beiden seitlichen Mappenflächen, von denen eine als Datenträgeraufnahmefläche gestaltet ist, auf die mittlere
Mappenfläche umgeschlagen werden. Die Datenträgeraufnahmefläche
kann dabei geschützt zwischen den beiden anderen Mappenflächen zu liegen kommen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt eine Draufsicht auf eine Datenträgermappe mit Datenträgeraufnahmefläche in aufgeklapptem Zustand.
Die in der Figur dargestellte Datenträgermappe ist mit geringem Hersteilungsaufwand einstückig aus flexiblem, transparentem
Polypropylenmaterial gefertigt und beinhaltet drei im gezeigten, aufgeklappten Mappenzustand nebeneinander liegende
Mappenflächen {1, 22, 26) . Eine erste, in der Figur rechts liegende Mappenfläche (1) ist als eine Datenträgeraufnahmefläche
gestaltet, die eine CD und zwei 3,5"-Disketten innerhalb
von in der Figur gestrichelten gezeichneten Begrenzungslinien (19, 20, 21) aufzunehmen vermag. Diese Begrenzungslinien
für die CD (19) und die beiden Disketten (20, 21) sind in der ersten Mappenfläche (1) als Prägelinien realisiert, um
dem Benutzer die zweckmäßige Anordnung der aufzunehmenden Datenträger
vorzugeben.
Innerhalb der kreisförmigen CD-Begrenzungslinie (19) sind in
der Datenträgeraufnahmefläche (1) zwei sich symmetrisch bezüglich deren Quermitte gegenüberliegende, kreisringsektorförmige
Durchbrüche (2, 3) gebildet. Jeder Durchbruch (2, 3) verläuft mit seiner radial äußeren Berandung in seitlichen
Bereichen (14, 15; 16, 17) entlang der CD-Kreislinie (19)
bzw. geringfügig außerhalb davon, um ausreichend Spiel für das Einfügen und das Herausnehmen der CD zu belassen. Im
mittleren Bereich ist die radiale Außenberandung jedes Durchbruchs
(2, 3) zurückgenommen, um eine jeweilige flexible CD-Klemmlasche (4, 5) zu bilden, die sich von der CD-Kreislinie
(19) bogenförmig radial nach innen in den jeweiligen Durchbruch
(2, 3) hinein erstreckt· Die beiden CD-Klemmlaschen (4,
5) sind bezüglich einer diametral gegenüberliegenden Positionierung, die ebenfalls eine mögliche, alternative Realisierung
darstellt, versetzt derart angeordnet, daß sie auf einer nach außen, d.h. in der Figur nach rechts weisenden Seite einen
großen Winkelabstand (ß) von ungefähr 150° voneinander haben als ihr Winkelabstand (ö) auf der gegenüberliegenden
Seite, der etwa 125° beträgt. Die innerhalb der CD-Kreislinie
(19) zwischen den Durchbrüchen (2, 3) verbleibende Fläche
(18) bildet eine CD-Auflagefläche.
Die CD kann folglich dadurch aufgenommen werden, daß sie unter leichtem Vorbiegen der beiden CD-Klemmlaschen (4, 5) von
der Seite mit dem größeren Winkelabstand (ß) her eingeschoben wird, bis sie innerhalb der vorgegebenen CD-Kreislinie (19)
liegt, wonach sie in der Figur nach hinten von der CD-Halteflache
(18) und nach vorn von den beiden gegenhaltenden CD-Klemmlaschen (4, 5) gehalten wird. Nach links wird ein
Herausfallen der aufgenommenen CD durch den engen Winkelabstand (&agr;) zwischen den beiden Klemmlaschen (4, 5) verhindert.
Da auch der größere Winkelabstand (ß) auf der gegenüberliegenden, in der Figur rechten Seite der beiden CD-Klemmlaschen
(4, 5) noch deutlich kleiner als 180° ist, sichern die Klemmlaschen (4, 5) die CD auch in diese Richtung gegen Herausgleiten.
Andererseits ist ein problemloses Entnehmen der solchermaßen festgeklemmt an der Datenträgeraufnahmefläche (1)
gehaltenen CD dadurch möglich, daß wenigstens eine der beiden flexiblen CD-Klemmlaschen (4, 5) nach vorn aufgebogen wird,
wonach die CD nach vorne rechts zur Seite des größeren Winkelabstands (ß) der beiden CD-Klemmlaschen (4, 5) hin leicht
entnommen werden kann.
Zur Halterung der beiden Disketten besitzt die Datenträgeraufnahmefläche
(1) zum einen entlang ihrer beiden gegenüberliegenden, kürzeren Seiten zwei Einschlaglaschen (12, 13),
die mit der Hauptfläche jeweils über eine umschlagfähige
Falzkante (24, 25) verbunden sind, so daß die Einschlaglaschen {12, 13) nach innen zur Hauptfläche umgeschlagen werden
können. Die dadurch gebildeten Aufnahmen halten jeweils eine eingefügte 3,5" Diskette entlang eines Seitenbereichs derselben.
Die gegenwirkende Halterung am gegenüberliegenden Seitenbereich der jeweiligen Disketten wird durch jeweils drei
Disketten-Klemmlaschen (6, 8, 9,- 7, 10, 11) bewirkt, die
durch die beiden eingebrachten Durchbrüche (2, 3) gebildet
sind. Genauer bestehen diese drei Disketten-Klemmlaschen (6,
8, 9; 7, 10, 11) für jede Diskette aus einer mittleren Disketten-Klemmlasche
(6, 7), welche die radial innere Berandung des betreffenden, kreisringsektorförmigen Durchbruchs (2, 3)
bildet und sich folglich bogenförmig radial nach außen in den Durchbruch (2, 3) hinein erstreckt, sowie zwei seitlichen
Disketten-Klemmlaschen (8, 9; 10, 11), die sich seitlich an
die jeweiligen Seitenflanken der Durchbrüche (2, 3) anschließen. Erkennbar bilden diese drei jeweiligen Laschen (6, 8, 9;
7, 10, 11) das Überlappungsgebiet zwischen der durch die Disketten-Prägelinie (20, 21) vorgegebenen, von einer aufzunehmenden
Diskette belegten Fläche und der zwischen den beiden Durchbrüchen (2, 3) innerhalb der CD-Kreislinie (19) liegenden
CD-Auflagefläche (18).
Jede Diskette kann dann mittels der drei Disketten-Klemmlaschen (6, 8, 9; 7, 10, 11) am betreffenden Seitenbereich
auf zwei mögliche Arten klemmend gehalten werden, wobei sie auf der von ihrer Disketten-Begrenzungslinie (20, 21) umgebenen,
zugehörigen Disketten-Auflagefläche (38, 39) aufliegt.
Erstens kann die jeweilige Diskette von der Seite einer Einschlaglasche (12, 13) her in den zugehörigen Durchbruch
(2, 3) so eingeschoben werden, daß die beiden seitlichen Disketten-Klemmlaschen (8, 9; 10, 11) die beiden dortigen
Dxsketteneckbereiche nach vorne hin einfassen, während
die mittlere Disketten-Klemmlasche {6, 7} in der Draufsicht der Figur hinter die Diskette greift. Auf diese Weise wird
die Diskette entlang dieses der Datenträgerquermitte zugewandten Seitenbereichs nach hinten durch die mittlere Disketten-Klemmlasche
(6, I)1 die gleichzeitig eine Trennung zwischen
der jeweiligen Diskette und einer aufgenommenen CD bildet, und nach vorn sowie besonders auch seitlich durch das
Einstecken in den betreffenden Durchbruch (2, 3) und Umgreifen der beiden Disketteneckbereiche von den in der Draufsicht
der Figur vor der Diskettenfläche verbleibenden seitlichen
Disketten-Klemmlaschen {8, 9; 10, 11) nach allen Seiten gegen unabsichtliches Herausgleiten gesichert gehalten. Bei einer
zweiten Haltemöglichkeit wird die mittlere Disketten-Klemmlasche (6, 7) nach vorn aufgebogen und dann die Diskette eingefügt,
wobei in diesem Fall die beiden seitlichen Disketten-Klemmlaschen (8, 9; 10, 11) sichernd hinter der Diskette verbleiben.
Allein durch das Einbringen der beiden Durchbrüche (2, 3) zur Bildung geeigneter Klemmlaschen (4 bis 11) und die Anordnung
der beiden Einschlaglaschen (12, 13) können folglich an der als Datenträgeraufnahmefläche gestalteten ersten Mappenfläche
(1) eine CD oder eine CD-ROM auf der einen, äußeren Mappenflächenseite
und zwei 3,5"-Disketten auf der anderen, inneren Mappenflächenseite unter teilweiser Überlappung und damit
platzsparend z.B. im DIN A5 Format aufgenommen werden. Ein Anschweißen von Laschen oder Taschen zur Aufnahme dieser Datenträger
ist nicht notwendig. Falls dies zweckmäßig erscheint, kann statt dieser gezeigten Gestaltung der Datenträgeraufnahmefläche
auf das Einbringen der Durchbrüche (2, 3) verzichtet werden, und die CD-Klemmlaschen (4, 5) sowie die
beiden mittleren Disketten-Klemmlaschen (6, 7) können auf gegenüberliegenden Seiten der Mappenfläche (1) angeschweißt
sein, um die CD und die beiden Disketten wie beschrieben, letztere in Form der zweiten oben genannten Klemmvariante,
aufzunehmen.
Die als Datenträgeraufnahmefläche fungierende erste Mappenfläche
(1) ist über eine schmalere, umschlagfähige Falzkante (23) mit einer mittleren, zweiten Mappenfläche (22) verbunden,
auf deren gegenüberliegender Seite sich über eine breitere, umschlagfähige Falzkante {27} eine dritte Mappenfläche
(26) anschließt. An den drei freien Seiten der dritten Mappenfläche (26) sind Einschlaglaschen (28, 29, 32) angeformt,
die über zugehörige Falzkanten (3 0, 31, 33) nach innen auf die dritte Mappenfläche (26) umgeschlagen werden können. Dabei
besitzen die in der Figur untere (28) und obere Einschlaglasche (29) Durchsteckschlitze (36, 37), in die im umgeschlagenen
Laschenzustand Stecklaschen (34, 35) eingreifen, die an der seitlichen linken Einschlaglasche (32) ausgebrochen
sind, was den umgeschlagenen Zustand der Einschlaglaschen (28, 29, 32) stabilisiert.
Die gezeigte Datenträgermappe eignet sich damit zum Aufnehmen von schriftlichem Begleitmaterial. Beispielsweise kann ein
DIN &Aacgr;5 Heft mit seiner Vorderseite und bei Bedarf weiteren Seiten in der von den Einschlaglaschen (28, 29, 32) gebildeten
Aufnahme an der dritten Mappenflache (26) eingefügt werden.
Die Heftrückseite kommt dann auf der zweiten Mappenfläche (22) zu liegen, wonach die erste Mappenfläche (1), welche
die Datenträger aufnimmt, auf die Innenfläche der Heftrückseite eingeklappt wird. Die heftförmige Datenträgermappe wird
dann durch Umschlagen der dritten Mappenfläche (26) samt entsprechenden
Heftseiten auf die umgeschlagene erste Mappenfläche (1) geschlossen bzw. geöffnet. Mit dieser Mappe können
folglich Datenträger in Form einer CD oder einer CD-ROM und bis zu zwei 3,5"-Disketten zusammen mit schriftlichem Begleitmaterial
zwecks Versendung, Präsentation, Aufbewahrung etc. platzsparend untergebracht werden.
Es versteht sich, daß die gezeigte erste Mappenfläche (1) gegebenenfalls
auch als eigenständige Datenträgeraufnahmefläche alleine Verwendung finden kann, wobei anstelle der Einschlaglaschen
(12, 13) Klemmlaschen nach Art der gezeigten
CD-Klemmlaschen {4, 5) angeschweißt oder durch Einbringen
entsprechender Durchbrüche durch die Datenträgeraufnahmefläche vorgesehen sein können. Selbstverständlich kann bei Bedarf
auch eine Datenträgermappe bestehend aus zwei gegeneinander umschlagbaren Mappenflächen vorgesehen sein, von denen
eine als Datenträgeraufnahmefläche der erfindungsgemäßen Art
gestaltet ist. Bei Bedarf kann auch eine Datenträgermappe vorgesehen sein, bei der mehr als eine Mappenfläche als Datenträgeraufnahmefläche
ausgebildet ist.
Claims (6)
1. Datenträgeraufnahmefläche,
gekennzeichnet durch
gekennzeichnet durch
— eine innerhalb einer Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) angeordnete Datenträgerscheiben-Auflagefläche (18) und
zwei vom Rand der Begrenzungslinie nach innen ragende, biegbare Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4, 5) zum klemmenden
Halten einer auf der Datenträgerscheiben-Auflagefläche
liegenden Datenträgerscheibe auf der einen Seite der Datenträgeraufnahmeflache und
- eine Disketten-Auflagefläche {38, 39) , eine erste Disketten-Haltelasche
(12, 13) und eine innerhalb der Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie
(19) angeordnete zweite Disketten-Haltelasche (6, 7), um eine Diskette auf der Disketten-Auf
lagefläche (38, 39) liegend zwischen den Haltelaschen
auf der anderen Seite der Datenträgeraufnahmefläche
zu halten.
2. Datenträgeraufnahmefläche nach Anspruch 1, weiter dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4, S) symmetrisch zu einer Durchmesserlinie der
kreisförmigen Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) dergestalt angeordnet sind, daß ihr Winkelabstand (ß) auf einer
Seite größer als ihr Winkelabstand (cc) auf der anderen Seite ist.
3. Datenträgeraufnahmefläche nach Anspruch 1 oder 2, weiter
gekennzeichnet durch wenigstens einen innerhalb der Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie
(19) eingebrachten, kreisringsektorförmigen Durchbruch (2, 3) mit zwei auf der Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie
liegenden, äußeren Außenrandabschnitten (14, 15; 16, 17), zwischen denen sich eine der Datenträgerscheiben-Klemmlaschen
(4, 5) radial nach innen erstreckt, wobei die zweite Disketten-Haltelasche (6, 7) vom
radial inneren Durchbruchbegrenzungsbereich und zwei weitere,
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beidseits der zweiten Disketten-Haltelasche angeordnete Disketten-Haltelaschen
{8, 9; 10, 11) von den beiden seitlichen Durchbruchbegrenzungsbereichen gebildet sind.
4. Datenträgeraufnahmefläche nach Anspruch 3, weiter gekennzeichnet
durch zwei symmetrisch zu einer Durchmesserlinie der kreisförmigen Datenträgerscheiben-Begrenzungslinie (19) eingebrachte,
kreisringsektorförmige Durchbrüche (2, 3), welche die beiden Datenträgerscheiben-Klemmlaschen (4,5) und zwei
als erste Disketten-Haltelaschen fungierende Einschlaglaschen (12, 13), die längs einer jeweiligen Falzkante (24, 25) an
der Hauptfläche der Datenträgeraufnahmefläche angeformt sind.
5. Datenträgermappe, mit
- einer ersten (1) und einer einstückig mit der ersten entlang
einer umschlagfähigen Falzkante (23) verbundenden zweiten Mappenfläche (22),
dadurch gekennzeichnet, daß
— die erste Mappenfläche (1) als Datenträgeraufnahmefläche
nach einem der Ansprüche 1 bis 4 gestaltet ist.
6. Datenträgermappe nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine dritte Mappenfläche (26), die an drei Seitenkanten entlang
zugehöriger Falzkanten (30, 31, 33) angeformte Einschlaglaschen (28, 29, 32) aufweist und entlang ihrer vierten
Seitenkante über eine umschlagfähige Falzkante (27) mit der zweiten Mappenfläche (22) verbunden ist, die längs einer der
Falzkante (23) zwischen erster (1) und zweiter Mappenfläche (22) gegenüberliegenden Seitenkante der zweiten Mappenfläche
(22) verläuft.
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29516576U DE29516576U1 (de) | 1995-10-20 | 1995-10-20 | Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29516576U DE29516576U1 (de) | 1995-10-20 | 1995-10-20 | Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29516576U1 true DE29516576U1 (de) | 1995-12-21 |
Family
ID=8014346
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29516576U Expired - Lifetime DE29516576U1 (de) | 1995-10-20 | 1995-10-20 | Datenträgeraufnahmefläche und diese enthaltende Datenträgermappe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29516576U1 (de) |
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