DE29515391U1 - Vorrichtung zur Herstellung von Borstenwaren - Google Patents
Vorrichtung zur Herstellung von BorstenwarenInfo
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Description
STW 103
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Borstenwaren, wie Besen, Bürsten, Pinsel und
ähnliche Artikel, mit in den Borstenträger eingeformtem
Besatzmaterial aus Kunststoffborsten, die von einem Endlosvorrat abgezogen werden.
Neben der "klassischen" Herstellung von Borstenwaren, bei der vorgefertigte Besatzmaterialbündel aus künstlichem
oder natürlichem Borstenmaterial in vorbereitete Aufnahmebohrungen des Borstenträgers von Hand oder
maschinell eingesetzt und anschließend auf mechanischem Wege verankert oder unter Einwirkung von Wärme
und Druck, mit dem Borstenträger form- und kraftschlüssig verbunden werden - DD 244 062; DD 281 541;
DD 267 660; DD 300 401; US 4 132 449; US 4 749 233 und US 5 176 427 -, sind bereits Verfahren bekannt,
die das Besatzmaterial, zumeist Kunststoffborsten, von einem Endlosvorrat abziehen und im Prozeß der Herstellung
des Borstenträgers in diesen einformen, um
tt*
auf diese Weise eine feste und formschlüssige Verbindung zwischen Besatzmaterial und Borstenträger zu
erhalten - DD 293 718 A5; US 2 655 409.
Nach DD 293 718 A5 werden die aus einer bestimmten Anzahl endloser Einzelfäden gewünschter Stärke bestehenden
Borstenschnüre von einem Endlosvorrat abgezogen und anschließend über ein Führungsgitter durch
die Bohrungen der Bodenplatte eines Formspritzwerkzeuges so hindurchgeführt, daß sie mit ihren freien ungefalteten
Enden in den Formraum für den Borstenträger hineinragen. Die Anzahl der Bohrungen in der Bodenplatte
entspricht dabei der Anzahl der gewünschten Borstenbündel im Fertigprodukt. Danach wird der
Formraum zur Bildung des Borstenträgers mit einem Kunststoff ausgespritzt. Nach Erhärten des Kunststoffes
wird das Spritzwerkzeug geöffnet und der obere Teil des Werkzeuges mit dem hergestellten Produkt,
bestehend aus dem Borstenträger und dem fest in den Borstenträger eingeformten Borstenbündel, soweit aus
der Preßebene verfahren, daß die gewünschte Borstenlänge zuzüglich einer erforderlichen Länge zur Herstellung
des nächstfolgenden Artikels vom Endlosvorrat der Borstenschnur abgezogen wird. Abschließend
erfolgt das Trennen der Borstenschnüre in der Ebene der gewünschten Borstenlänge. Nach Entnahme des
geformten Artikels wird das Spritzwerkzeug für den nachfolgenden Spritzvorgang geschlossen, wobei die
Enden der Borstenschnüre in der zusätzlich abgezogenen Länge wieder in den Formraum für den Borstenträger
hineinragen und eingeformt werden können.
Mit der vorgeschlagenen Lösung nach DD 29 3 718 A5 lassen sich Borstenwaren mit einer planebenen Bodenfläche
des Borstenträgers in einem kontinuierlich ablaufenden Produktionsprozeß kostengünstig herstellen.
In Abhängigkeit von ihrer Eindringtiefe und den
spritztechnischen Parametern besitzen die eingeformten Borstenbündel eine feste formschlüssige Einbindung
im Borstenträger und eine hohe Auszugsfestigkeit.
Probleme bereitet jedoch die Sicherung einer einheitlichen Borstenlänge beim Trennen der Borstenschnüre
in der hierfür vorgesehenen Trennebene, wodurch unter Umständen zusätzliche Nacharbeiten entstehen können,
da die einzelnen Kunststoffasern der Borstenschnüre während des Trennvorganges nicht exakt fixiert und
praktisch nur im Borstenträger eingespannt sind.
Eine Lösung für dieses Problem ist aus der US 2 655 409 entnehmbar. Zur Herstellung von Borstenwaren
mit in den Borstenträger eingeformtem Besatzmaterial aus Kunststoffasern dient ein Formspritzwerkzeug
mit einer geteilten Bodenplatte, durch die die einzuformenden Faserbündel hindurchgeführt sind.
Beide Teile der Bodenplatten sind in Relation zueinander verschiebbar angeordnet. In der dem Borstenträger
zugewandten Seite der oberen Lochplatte sind muldenartige Ausnehmungen vorgesehen, die jede Durchgangsbohrung
konzentrisch umschließen.
Nach Abschluß des Formprozesses, Öffnen des Spritzwerkzeuges und Verfahren der oberen Werkzeughälfte
mit dem hergestellten Artikel aus der Preßebene, wie vorstehend beschrieben, werden beide Bodenplatten
gegeneinander verstellt und so die hindurchgeführten Faserbündel für den nachfolgenden Trennvorgang fixiert.
Das heißt, die einzelnen Fasern der Borsten sind zwischen dem Borstenträger und der Teilungsebene
der Bodenplatten fest eingespannt.
•""&Ggr;":
-A-
Das Trennen der Faserbündel in Abhängigkeit von der gewünschten Borstenlänge erfolgt mit einem aufgeheizten
Schneidblatt, das direkt auf der Oberseite der oberen Bodenplatte aufliegt und von einem Vibrator
bewegt, die Kunststoffaser unmittelbar an der Oberfläche
der oberen Bodenplatte durchschneidet.
Der für den nachfolgenden Spritzvorgang notwendige und in den Borstenträger einzuformende Faserbündelvorrat
wird durch die nach dem Trennen der Faserbündel in den muldenförmigen Aussparungen verbleibenden
freien Faserlängen gebildet.
Mit Hilfe der Lösung nach US 2 655 409 können Borstenwaren mit einer gleichmäßigen, exakt definierten
Borstenlänge in einem kontinuierlichen technologischen Prozeß hergestellt werden. Der Nachteil der
vorschlagsgemäß hergestellten Artikel besteht in der unebenen Bodenfläche des Borstenträgers, die sich nur
schwer reinigen läßt und auf der sich in unerwünschter Weise Schmutzreste und/oder sonstige Rückstände
zwischen den halbrundförmigen Noppen festsetzen können.
Die eingeformten Fasern der Borstenbündel werden ausschließlich durch die Noppen fixiert. Sie verfügen
demzufolge nur über eine relativ geringe Ausreißfestigkeit. Außerdem besteht die Gefahr, daß ganze
Borstenbündel leicht ausbrechen können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung der eingangs genannten Art
anzugeben, die die Herstellung von Borstenwaren mit einer glatten planebenen Bodenfläche des Borstenträgers
und einer frei wählbaren gleichmäßigen Borstenlänge gewährleistet.
• ·
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch
1 aufgezeigten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Merkmalen der Unteransprüche 2 bis 8.
Die nach der Erfindung in einem kontinuierlichen kostengünstigen Fertigungsprozeß hergestellten Artikel
verfügen über hohe Gebrauchswerteigenschaften und über einen hohen Qualitätsstandard. Die einzelnen
Fasern der Borstenbündel sind mit einem relativ großen Anteil ihrer Gesamtlänge sicher in den Borstenträger
eingeformt und besitzen dadurch eine große Auszugsfestigkeit. Die Gefahr des Ausziehens einzelner
Fasern oder das Ausbrechen ganzer Borstenbündel aus dem Borstenträger besteht nicht. Die über eine
glatte planebene Bodenfläche des Borstenträgers verfügenden Borstenwaren lassen sich auf einfache
Weise gründlich reinigen und entsprechen somit allen hygienischen Anforderungen.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In den dazugehörigen
Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 - eine schematische Darstellung der Draufsicht auf das Unterteil des Formwerkzeuges
mit der mechanischen Trenneinrichtung in der Preßebene
Fig. 2 - den Schnitt A-A aus Fig. 1
Fig. 3 - die Anordnung der im Formwerkzeug verfahrbaren Trenneinrichtung in schematischer
Darstellung
Fig. 4 - die Ausbildung der Trennscheibe der Trenneinrichtung
Die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Fig. 1 und 2, die beispielsweise zur Herstellung einer Handwaschbürste
dient, besteht aus einem zweiteiligen, an Säulen geführtem Spritzwerkzeug, das in seinem prinzipiellen
konstruktiven Aufbau an sich bekannt ist.
An die Grundplatte 1 des Oberteiles des Spritzwerkzeuges ist unter Zwischenfügung von Distanzscheiben 7
und eines Reflektorbleches 8, die zur Verringerung des Wärmeüberganges auf die angrenzende Platte des
Werkzeuges vorgesehen sind, der Verteilerblock 5, vorzugsweise ein Heißkanalverteilerblock, zur Zuführung
des zu verarbeitenden Kunststoffes angeordnet. Der Verteilerblock 5 ist über eine Angießbuchse mit
der Materialtransportschnecke der Spritz-Gießmaschine verbunden - Fig. 2. Mit dem Verteilerblock 5 sind die
Spritz-Gießdüsen 6 verbunden, die in der oberen Formplatte 9 des Oberteiles des Spritzwerkzeuges
eingebunden sind und mit der oberen Formkontur der Spritz-Gießformen 12; 13 für den Borstenträger der
Handwaschbürste abschließen.
Die Spritz-Gießformen 12; 13, die vorzugsweise einander
gegenüberliegend, parallel zur Mittelachse 4 des Spritzwerkzeuges angeordnet sind, werden durch die
obere Formplatte 9, die mittlere Formplatte 10 und die obere und untere Bodenplatte 14; 15 gebildet.
Die Bodenplatten 14; 15, die zur Zuführung, Halterung und Fixierung der als Besatzmaterial verwendeten
Borstenschnüre aus Kunststoffasern dienen, sind vorzugsweise als Module ausgebildet und auf den
Stützplatten 44; 45, die mit der unteren Grundplatte 2 des Spritzwerkzeuges fest verbunden sind, auswechselbar
angeordnet. In Abhängigkeit von dem jeweils herzustellenden Artikel und der gewünschten Anzahl
und Anordnung der Borsten im Borstenträger sind beide
Bodenplatten 14;15 mit Bohrungen 18, die symetrisch zueinander angeordnet sind, versehen. Durch diese
Bohrungen 18 werden die von einem Endlosvorrat nicht dargestellt - abgezogenen Borstenschnüren
soweit hindurchgeführt, daß sie mit einem solchen Teilbetrag ihrer späteren Borstenlänge in den Formraum
des Borstenträgers hineinragen, der eine hohe und sichere Auszugsfestigkeit der form- und kraftschlüssig
eingeformten Kunststoffasern gewährleistet. Die in beiden Bodenplatten 14; 15 axial fluchtend angeordneten
Bohrungen 18 sind in der Bodenplatte 15 mit Aufweitungen 19 versehen, die das Einführung und
Einfädeln der Borstenschnüren aus Kunststoffasern erleichtern.
Die untere Bodenplatte 15 ist über einen Anschluß 16 mit einer Stelleinrichtung 17 verbunden, die in einer
Halterung 20 angeordnet ist. Mit Hilfe dieser Stelleinrichtung 17 wird die untere Bodenplatte 15 in
bezug zur oberen, lagegesichert angeordneten Bodenplatte 14 in axialer Richtung verstellt, wobei die in
den Bohrungen 18 befindlichen Kunststoffasern in der
Teilungsebene der beiden Bodenplatten 14; 15 mit den Wandungen der Bohrungen 18 verklemmt werden und auf
diese Weise eine Fixierung der Fasern, beispielsweise für den Trennvorgang, erreicht.
In der Mittelachse 6 des Spritzwerkzeuges ist eine Trenneinrichtung 21 mit einer Trennscheibe 2 3 vorgesehen,
die in der angegebenen Drehrichtung 55 mit hoher Geschwindigkeit umläuft. In Abhängigkeit von dem
verwendeten Trennwerkzeug besitzt in einer weiteren Ausführungsvariante die Trennscheibe bzw. das Trennmesser
eine relativ niedrige Drehzahl jedoch ein großes Drehmoment. In ihrer Ausgangsposition befindet
sich die Trennscheibe 23 in der in Fig. 1 dargestell-
• ·
• ·
ten Position und wird mit Hilfe einer pneumatischen
Kolben-Zylinder-Einheit 24; 25 in axialer Richtung von links nach rechts verfahren, um bei geöffnetem
Spritzwerkzeug die eingegossenen Kunststoffasern der
Borstschnüren vom Endlosvorrat zu trennen.
Zur axialen Führung der Trenneinrichtung 21 sind in der Preßebene des Werkzeuges mit Nuten 31 ausgestattete
Gleitsteinleisten 29 an den mit der unteren Grundplatte 2 fest verbundenen Stützplatten 44; 45 vorgesehen.
Von den Nuten 31 wird ein Gleitstein 28 längs verschiebbar aufgenommen, der die Trennscheibe 2 3 der
Trenneinrichtung 21 trägt und an dessen Fuß 33 ein Antriebsmotor 34 für die Trennscheibe 23, ein Flügelzellenmotor
oder ein Elektrometer mit großem Drehmoment, angeflanscht ist. Die Trennscheibe 23, beispielsweise
ein spezifisch ausgebildetes Kreissägeblatt 39 oder eine Messerscheibe mit gesonderter Schneidengeometrie,
wird auf einen Aufnahmedorn 3 8 aufgesetzt und mit Hilfe einer Spannmutter 42 über Spannscheiben 40;
41 mit dem Anschlagbund 4 3 des Aufnahmedornes 3 8 verspannt. Der Aufnahmedorn 3 8 ist vermittels Kugellager
3 6 im Gleitstein 28 drehbar gelagert und mit dem Wellenstumpf 37 des Antriebsmotors 34 verdrehfest verbunden.
Um ein Festklemmen des Gleitsteines 28 bei aufgeheiztem Spritzwerkzeug in den Nuten 31 der Gleitsteinleisten
29 zu verhindern, sind in den Gleitsteinleisten 29 Kühlmittelkanäle 32 vorgesehen, die in das Kühlsystem
des Werkzeuges integriert sind.
Der Zylinder 24 der Kolben-Zylinder-Einheit 24; 25 ist stirnseitig an den Gleitsteinleisten 29 angebracht
und wird am rückwärtigen Ende durch Spreizstützen - nicht dargestellt - abgefangen. Die Trennscheibe
23 der Trenneinrichtung 21 befindet sich in ihrer
Ausgangsstellung bei ausgefahrenem Arbeitskolben 25 in einem Schutzgehäuse 22, das gleichzeitig zur Umleitung
des Kühlwassers aus einer Gleitsteinleiste 29 in die andere Gleitsteinleiste 29 dient.
Für das Trennen der Borstenschnüren entsprechend der gewünschten Borstenlängen ist die Ausbildung der
Trennscheibe und die Schneidengeometrie von entscheidender Bedeutung, um einerseits eine saubere und
exakte Schnittfläche an den Borstenenden zu erhalten und andererseits ein Verkleben bzw. Verschmelzen der
Schnittflächen durch Reibung der geschnittenen Enden an der Trennscheibe 23 zu verhindern.
Als Trennscheibe 23 wird erfindungsgemäß ein Kreissägeblatt 3 9 - Fig. 4 - mit segmentweise, im Wechsel
nach links und nach rechts ausgebogenen, trennenden Zahnreihen, bogenförmigen Schneiden 53 und einem geraden
Schneidenrücken 54 - Fig.l - eingesetzt. Die Schnittgeschwindigkeit des Kreissägeblattes 3 9 beträgt
ca. 70 m/s. Die bogenförmige Schneiden besitzen obere und untere Schneidkante 47;48, so daß zwischen
ihnen eine stirnseitige Hohlkehle 49 entsteht. Die erfindungsgemäße Ausbildung des Kreissägeblattes 39
gewährleistet, daß die Kunststoffasern der Borstenschnüren
allein nur mit den Schneidkanten 47 durchtrennt werden und die weitere Reibung der geschnittenen
Fläche am Kreissägeblatt soweit reduziert wird, daß keine Beeinträchtigung der Schnittqualität erfolgt.
Ein Verschmelzen der geschnittenen Borstenenden wird dadurch vermieden. Die frei Enden der Borsten
des formgespritzten Artikels weisen eine einwandfreie saubere Schnittfläche und die Borsten eine
exakte Längenkontur auf.
- 10 -
Alternativ ist der Einsatz eines sechs- oder mehreckigen kreisförmigen Messers vorgesehen, das bei geringer
Drehzahl < 3 000 U/min und großem Drehmoment die Borstenschnüre durchtrennt. Die relativ niedrige
Drehzahl gewährleistet, daß die entstehende Reibung an den Trennstellen der Borstenschnüre nicht zu einem
Anschmelzen der Borstenenden führt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Trenneinrichtung 21 auch mit einem umlaufenden
Bandmesser zum Durchtrennen der Borstenschnüre ausgerüstet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Zur Herstellung einer Handwaschbürste, wie vorstehend angegeben, werden zunächst die von einem Endlosvorrat
abzuziehenden Borstenschnüren aus Kunststoffasern
durch die Bohrungen 18 der beiden Bodenplatten 14; 15
soweit hindurchgezogen, daß sie mit ihren freien Enden in den Formungshohlraum des Borstenträgers hineinragen.
Die als Module ausgebildeten und mit den Borstenschnüren versehenen Bodenplatten 14;15 werden
danach seitlich in das Spritzwerkzeug eingesetzt, wobei die obere Bodenplatte 14 lagegesichert befestigt
und die untere Bodenplatte 15, wie bereits beschrieben, mit einer Stelleinrichtung 17 verstellbar
verbunden wird. Danach wird die untere Bodenplatte 15 mit Hilfe der Stelleinrichtung 17 in axialer Richtung
verstellt und die in den Bohrungen 18 befindlichen Kunststoffasern der Borstenschnüren mit den Wandungen
der Bohrungen 18 verklemmt. Anschließend wird das Werkzeug geschlossen und der Formhohlraum für den Borstenträger
mit Kunststoff ausgespritzt, wobei die in den Formraum hineinragenden Enden der Kunststoffasern
fest in den Borstenträger eingeformt werden. Nach Erhärtung des eingespritzten Kunststoffes wird die
untere Bodenplatte 15 zurückgestellt, dadurch die Verklemmung der Borstenschnüre in den Bohrungen 18
gelöst und das Werkzeug geöffnet, wobei die obere Formplatte 9 und die mittlere Formplatte 10 entsprechend
der gewünschten Borstenlänge zuzüglich der einzuformenden Faserlänge für den nächstfolgenden
Spritzvorgang aus der Preßebene verfahren werden. Hieran anschließend wird die untere Bodenplatte 15
wieder mit Hilfe der Stelleinrichtung 17 in axialer Richtung verstellt und die in den Bohrungen 18 befindlichen
Kunststoffasern der Borstenschnüren mit den
Wandungen der Bohrungen 18 erneut verklemmt. Die Kunststoffasern der einzelnen Borstenbündel sind
somit zwischen der Trennebene der Bodenplatten 14; 15 und dem fertiggespritzen Borstenträger fest eingespannt.
Anschließend erfolgt das Trennen der eingeformten Kunststoffasern der Borsten und das Auswerfen
des fertiggestellten Artikels.
Zur Herstellung des nächstfolgenden Artikels wird das Spritzwerkzeug erneut geschlossen, wobei die zusätzlich
gewählten Längen an Borstenschnüren mit ihren freien Enden wiederum in den Formhohlraum für den Borstenträger
hineinragen und beim anschließenden Ausspritzvorgang form- und kraftschlüssig in den Borstenträger
eingeformt werden.
Claims (11)
- STW 103ß -PatentansprücheVorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von Borstenwaren und ähnlichen Erzeugnissen mit in den Borstenträger eingeformtem Besatzmaterial unter Verwendung einer Spritz-Gießform mit einer geteilten Bodenplatte, deren Plattenteile gegeneinander verstellbar angeordnet und mit Bohrungen, entsprechend der Ausbildung und Anordnung der Borsten, versehen sind, durch die die von einem Endlosvorrat abziehbaren, die Borsten bildenden Kunststoffasern hindurchgeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß in der Mittelachse (4) eine verfahrbare Trenneinrichtung (21) und parallel zum Verfahrweg der Trenneinrichtung (21) Spritz-Gießformen (12; 13) vorgesehen sind, die aus einer oberen Formplatte (9), einer mittleren Formplatte (10) und einer Bodenplatte (14; 15) bestehen, wobei die Formplatten (9 und 10) aus der Preßebenebewegbar und die Bodenplatten (14; 15) als Module ausgebildet und austauschbar in dem Spritzwerkzeug angeordnet sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatten (14; 15) zwischen Stützplatten (44; 45), die mit der Grundplatte (2) fest verbunden sind, auswechselbar angebracht sind und die untere Bodenplatte (15) über einen Anschluß (16) mit einer Stelleinrichtung (17) verbunden und gegenüber der oberen lagegesichert angebrachten Bodenplatte (14) verschiebbar ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (21) ein mechanische Trennscheibe (23) besitzt, die von einem Motor (34) angetrieben wird und vermittels eines Gleitsteines (28) in Nuten (31) von Gleitsteinleisten (29; 30) verfahrbar ist, die an den Stützplatten (44; 45) befestigt sind.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (34) am Gleitsteinfuß (33) angeflanscht und der Wellenstumpf (37) des Motors (34) mit einem Aufnahmedorn (28) für die Trennscheibe (23) verbunden ist, der im Gleitstein (28) drehbar gelagert ist.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennscheibe (23) vorzugsweise ein Kreissägeblatt (39) mit bogenförmigen Schneidezähnen (53) ist, die auf den Kreisblattsegmenten wechselseitig rechts- oder linksschneidend angeordnet sind, wobei das Kreissägeblatt (39) mit hoher Drehzahl umläuft·
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet/ daß die Trennscheibe (23) ein vieleckiges, kreisförmiges Schneidblatt ist, das mit niedriger Drehzahl und großem Drehmoment die Borstenschnüre durchtrennt .
- 7. Vorrichtung nach ein Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (21) mit einem Bandmesser ausgestattet ist.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (21) mit einer Kolben-Zylinder-Einheit (24; 25) verbunden ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatten (14; 15) und die Gleitsteinleisten (29; 30) in das Kühlsystem der Vorrichtung integriert und mit Kühlkanälen ausgerüstet sind.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (34) ein pneumatisch angetriebener Flügelzellenmotor ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (34) ein Elektromotor mit großem Drehmoment ist.
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