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DE29515387U1 - Aufstellvorrichtung für Schilder im Straßenverkehr - Google Patents

Aufstellvorrichtung für Schilder im Straßenverkehr

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DE29515387U1
DE29515387U1 DE29515387U DE29515387U DE29515387U1 DE 29515387 U1 DE29515387 U1 DE 29515387U1 DE 29515387 U DE29515387 U DE 29515387U DE 29515387 U DE29515387 U DE 29515387U DE 29515387 U1 DE29515387 U1 DE 29515387U1
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DE
Germany
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frame
pivot lever
lever
pipe clamp
base plate
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Expired - Lifetime
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DE29515387U
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English (en)
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Individual
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Priority to DE29515387U priority Critical patent/DE29515387U1/de
Publication of DE29515387U1 publication Critical patent/DE29515387U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/658Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing
    • E01F9/662Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing mounted on vehicles, e.g. service vehicles; Warning vehicles travelling along with road-maintenance, e.g. remotely controlled

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Crystals, And After-Treatments Of Crystals (AREA)
  • Lasers (AREA)

Description

«■•1 -
26. September 1995 Wilhelm Junker J 22458 Ro/Sr/He
Aufstellvorrichtung für Schilder im Straßenverkehr
Die Erfindung betrifft eine Aufstellvorrichtung für Schilder im Straßenverkehr. Solche Schilder, die insbesondere auf Baustellen vorübergehend aufgestellt werden, bestehen üblicherweise aus einer im Längsschnitt etwa trapezförmigen Fußplatte, an deren Oberseite wenigstens ein Loch zum Einstecken des Schilderpfostens angeordnet ist.
is Bisher wurde die Aufstellung von Schildern so gehandhabt, daß die Fußplatte an die Einsatzstelle getragen oder geschoben werden mußte. Wegen des hohen Gewichts der Fußplatte ist das Umsetzen aber nur unter Schwierigkeiten und von einer Person kaum zu bewältigen. Da das Umsetzen vorwiegend im Fahrbahnbereich auszuführen ist, bedeutet jede Erschwernis des Umsetzens eine Gefahr für die Arbeiter und für die Verkehrsteilnehmer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, das Aufstellen von Schildern zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst
Beim Anheben der Aufstellvorrichtung mittels des ausgeschwenkten Schwenkhebels werden die Räder aktiviert, und die Fußplatte mit den darin eingesetzten Schilderpfosten kann verhältnismäßig leicht über die Fahrbahn bewegt werden, weil der die Aufstellvorrichtung bedienende
Arbeiter nur einen kleineren Teil des Gewichts der Fußplatte aufzunehmen hat. Am Einsatzort des Schildes wird die Aufnahmevorrichtung abgesenkt, so daß die Räder wieder außer Eingriff mit der Straßenoberfläche gelangen. Der Schwenkhebel wird nach einwärts geschwenkt, und sein freies Ende wird mit dem Schilderpfosten verbunden. Die Schrägneigung des Schwenkhebels entspricht dabei der Neigung der Schrägfläche des trapezförmigen Längsschnittes der Fußplatte, so daß der Schwenkhebel auf der Fußplatte aufliegt. Der Schwenkhebel hat also drei Funktionen: er dient während der Bewegung des Schildes gewissermaßen als
&iacgr;&ogr; Deichsel des von der Aufstellvorrichtung gebildeten Fahrzeugs, er sorgt durch seine Verbindung mit dem Schilderpfosten für dessen Festlegung, und außerdem wird durch das Anliegen des Schwenkhebels an der Fußplatte diese im Rahmen fest verankert, so daß keine Gefahr besteht, daß sich die Fußplatte verschieben könnte.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der im Anspruch 1 beschriebenen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schwenkhebel gemäß Anspruch 3 gegen eine Bewegung nach oben durch einen Steckbolzen fixiert ist, weil dann die Vorrichtung auch geschoben werden kann.
Die Einsatzmöglichkeit der Aufstellvorrichtung kann sich gemäß den Ansprüchen 4 bis 6 dadurch verbessern, daß die am freien Ende des 2s Schwenkhebels angeordnete Befestigungsvorrichtung wahlweise für Schilderpfosten mit Rechteckquerschnitt und für Schilderpfosten mit Kreisquerschnitt eingesetzt werden kann.
Die Lasche nach Anspruch 12 dient zusammen mit dem Aufliegen des nach einwärts geschwenkten Schwenkhebels auf die Fußplatte zur Verankerung der Fußplatte im Rahmen.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Auisführangsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Aufnahmevorrichtung in einer Seitenansicht;
&iacgr;&ogr; Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Aufnahmevorrichtung in der
Ansicht von vom;
Fig. 3 die Draufsicht auf die in den Fig. 1 und 2 dargestellte
Vorrichtung;
Fig. 4 den Schwenkhebel in einer Seitenansicht;
Fig. 5 den in Fig. 4 dargestellten Schwenkhebels in der Draufsicht;
Fig. 6 in einer Seitenansicht die Aufnahmevorrichtung mit darin
gehaltener Fußplatte und mit einem Schilderpfosten von rechteckigem Querschnitt;
Fig. 7 in einer Seitenansicht die Aumahmevorrichtung mit darin
gehaltener Fußplatte und mit einem Schilderpfosten von
rundem Querschnitt.
Die erfindungsgemäße Aumahmevorrichtung hat einen Rahmen 1, der aus L-Profilen zusammengesetzt ist, von denen ein Schenkel jeweils waa-
r4-
gerecht angeordnet ist und zur Auflage der Fußplatte F dient, die in ihren Abmessungen mit den Abmessungen des Rahmens 1 übereinstimmt.
An einer Schmalseite des Rahmens 1 (im folgenden Vorderseite genannt) sind Räder 2 angeordnet. Die Räder 2 sitzen auf einer starren Achse 13, die über Achslaschen 14 mit dem Rahmen 1 verbunden ist Die Räder 2 sind in ihrer Lage bezüglich des Rahmens 1 so angeordnet, daß sie beim Aufliegen des Rahmens 1 auf dem Untergrund diesen gerade eben berühren oder einen geringen Abstand zum Untergrund haben. Dadurch &iacgr;&ogr; wird erreicht, daß die Aufnahmevorrichtung bei ihrem Anheben auf der den Rädern 2 gegenüberliegenden Seite (im folgenden Rückseite genannt) über die Räder 2 in einen Kontakt mit dem Untergrund gelangt, der das Verfahren der Vorrichtung auf der Fahrbahnoberfläche ermöglicht
is An der Rückseite des Rahmens 1 ist ein Schwenkhebel 3 angelenkt, und zwar mittels einer Achse 4, die in Löchern von mit dem Rahmen 1 verbundenen Laschen 5 gelagert ist. Der Schwenkhebel 3 besteht beim Ausführungsbeispiel aus einem Vierkantrohr mit den Abmessungen 40 &khgr; 40.
Oberhalb der Achse 4 sind in den Laschen 5 Löcher zum Durchstecken eines Steckbolzens 6 vorgesehen. Der Steckbolzen 6 ist mit Sicherung und Sicherungskette versehen. Die Löcher sind so angeordnet, daß der Steckbolzen 6 an der Oberseite des ausgeschwenkten Schwenkhebels 3 2s anliegt Dadurch wird der Schwenkhebel 3 bezüglich seiner Bewegung nach oben fixiert und kann als Deichsel auch für das Schieben des von der Vorrichtung gebildeten Fahrzeugs dienen.
Am freien Ende des Schwenkhebels 3 befindet sich eine Vorrichtung so zum Verbinden dieses Endes mit den Schilderpfosten S. Diese Vonich-
tung besteht aus einer U-Aufnahme 7 und aus einer Rohrschelle 8. Die U-Aufhahme 7 ist mit dem Schwenkhebel 3 starr verbunden und schließt mit diesem einen Winkel ein, der dem Außenwinkel des eingeschwenkten Schwenkhebels 3 gegenüber der Horizontalen entspricht. Der Abstand der U-Schenkel entspricht der Abmessung eines rechteckigen Schilderpfostens S, welcher üblicherweise aus einem Rechteckrohr von 80 &khgr; 40 besteht. Der Abstand der U-Schenkel würde hier also 80 mm betragen. In den U-Schenkeln sind Löcher 7a für das Durchstecken eines Steckbolzens 6 angeordnet. Im Schilderpfosten S müssen dazu an entsprechender Stelle &iacgr;&ogr; ebenfalls Löcher vorgesehen sein. Bei dem Steckbolzen 6 kann es sich um denselben Steckbolzen handelte, der für die Fixierung des Schwenkhebels 3 in der ausgeschwenkten Lage verwendet wird, denn der Steckbolzen wird nur an der einen oder an der anderen Stelle benötigt
is Die Befestigung des Schwenkhebels 3 an einem Schilderpfosten S mit Rechteckquerschnitt ist in Fig. 6 dargestellt. Wie daraus hervorgeht, hängt die Rohrschelle 8 außerhalb des Querschnitts des Schilderpfostens S nach unten und stört somit nicht die Befestigung.
Die Rohrschelle 8, die zur Verbindung mit dem Schilderpfosten S dient, der beispielsweise aus einem Rundrohr von 60 mm Durchmesser besteht, ist über ein Gelenk 8c mit dem Schwenkhebel 3 verbunden. Die Rohrschelle 8 besteht aus zwei Rohrschellenhälften, die durch eine Schraube 8a mit Mutter 8b zusammenziehbar sind.
Die Befestigung des Schwenkhebels 3 an einem Schilderpfosten S mit Kreisquerschnitt. ist in Fig. 7 dargestellt. Wie daraus hervorgeht, greift die Rohrschelle 3 in den zwischen den U-Schenkeln der U-Aufhahme 7 befindlichen Raum ein, was aber nicht stört, denn die Abmessung der so Rohrschelle 8 ist kleiner als der Abstand zwischen den U-Schenkeln. Die
• · &bgr;
U-Aufnahme 7 ist mit dem Schilderpfosten S nicht verbunden. Der im Querschnitt runde Schilderpfosten S wird von oben in die Rohrschelle 3 eingeführt, und diese umschließt dann durch Anziehen der Mutter 8b fest den Schilderpfosten S.
Am freien Ende des Schwenkhebels 3 befindet sich ein Handgriff 9, der zum Anheben mad Verfahren der Vorrichtung dient.
Der Rahmen 1 weist an seiner Rückseite eine Verlängerung 10 auf. &iacgr;&ogr; Diese Verlängerung 10 dient dazu, daß ein daran befestigter Tragegriff 11 außerhalb des Schwenkbereichs des Schwenkhebels 3 liegt Ein Tragegriff 11 ist auch an der Vorderseite des Rahmens 1 angeordnet. Die Tragegriffe 11 dienen dazu, daß daran ein Gerät zum Verladen von einem oder auf einen LKW angreift.
Der Rahmen 1 trägt im Bereich seiner Rückseite seitlich vorstehende Fußplatten 15, die zur Verbreiterung der Aufstandsfläche und damit zur Lagestabilisierung dienen. Die Fußplatten 15 sind mit einem Antirutschbelag versehen. Ein Antirutschbelag wird zweckmäßigerweise auch an allen anderen auf dem Boden aufliegenden Teilen des Rahmens 1 vorgesehen.
An der Vorderseite weist der Rahmen 1 eine schräg einwärts nach oben verlaufende Lasche 12 auf. Diese dient dazu, den vorderen Rand der Fußplatte F zu übergreifen und diese gegen Verschieben zu sichern. Am rückseitigen Rand der Fußplatte F erfolgt diese Sicherung, wie vorstehend bereits ausgeführt worden ist, durch das Anlegen des einwärts geschwenkten Schwenkhebels 3 an der Schrägfläche der Fußplatte F.
: : ; sK

Claims (12)

26. September 1995 Wilhelm Junker J 22458 Ro/Sr/He Schutzansprüche
1. Aufstellvorrichtung für Schilder im Straßenverkehr, wobei jedes Schild mit seinem Pfosten in ein Loch eingesteckt ist, welches sich an der Oberseite einer im Längsschnitt im wesentlichen trapezförmigen Fußplatte befindet,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
für die Aufnahme der Fußplatte (F) ist ein aus Winkel- und/oder Flachstäben zusammengesetzter Rahmen (1) vorgesehen;
an einer Schmalseite des Rahmens (1) sind Räder (2) so angeordnet, daß sie erst beim Anheben des Rahmens (1) an der anderen Schmalseite aktiviert werden;
an der anderen Schmalseite des Rahmens (1) ist mittig ein Schwenkhebel (3) amgelenkt
am freien !Ende des Schwenkhebe Is (3) befindet sich eine Vorrichtung (7, 8) zum Befestigen des Schwenkhebels (3) am Schilderpfosten (S).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (3) über eine Achse (4) angelenkt ist, die in zwei am Rahmen (1) befestigten Laschen (5) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Ansprach 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (5) oberhalb der Achse (4) Löcher zum Durchstecken eines Steckbolzens (6) aufweisen, der bei ausgeschwenktem Schwenkhebel (3) an dessen Oberseite anliegt.
&iacgr;&ogr;
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Befestigen des Schwenkhebels (3) am Schilderpfosten (S) eine mit dem Schwenkhebel (3) starr verbundene U-Aufhahme (7) aufweist und daß in den Schenkeln der U-Aufnahme (7) Löcher (7a) zum Durchstecken eines Steckbolzens
(6) vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Schwenkhebel (3) eine daran schwenkbar befestigte Rohrschelle (8) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Ansprach 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrschelle (8) aus zwei Rohrschellenhälften besteht, die durch eine Schraube (8a) mit Mutter (8b) zusammenziehbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des Schwenkhebels (3) ein Handgriff (9) angeordnet ist.
-3 -
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an den Schmalseiten des Rahmens (1) jeweils ein Tragegriff (11) für die Verladung angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) auf der Seite des Schwenkhebels (3) eine Verlängerung (10) aufweist, an welcher der Tragegriff (11) befestigt ist
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) seitlich vorstehende Fußplatten (15) trägt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußplatten (15) mit einem Antimtschbelag versehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) auf der Seite der Räder (2) eine schräg einwärts nach oben verlaufende Lasche (12) aufweist.
&idigr; ·
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19960118

R163 Identified publications notified

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Effective date: 19990121

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20020214

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20031028

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