Haftetikett
Die Erfindung betrifft ein Haftetikett zum Aufbringen auf eine
Umfangsfläche einer eine Achse und Deck- und Bodenend.flächen aufweisenden Trockenzellenbatterie, umfassend eine gereckte,
schrumpfbare, transparente Deckfolie mit einer Oberseite und
einer Unterseite, einen unter der Deckfolie befindlichen, von der Oberseite her sichtbaren Aufdruck und eine unter dem Aufdruck
befindliche Haftkleberschicht, wobei das Haftetikett längs einer Erzeugungslinie der Umfangsfläche der Batterie
überlappend aufeinanderlegbare erste Randabschnitte und über die Endflächen der Batterie ragende zweite Randabschnitte
aufweist, die durch Schrumpfen der Deckfolie auf den Endflächen aufliegen.
Die Deckfolie bildet für die Batterie einen Auslaufschutz und schützt ferner die darunter befindlichen Etikettenschichten,
insbesondere den Aufdruck, vor mechanischer Beschädigung. Zusätzlich bildet die Deckfolie eine elektrische Isolierung der
Umfangsfläche der Batterie vor der Umgebung. Falls eine unter der Deckfolie liegende Schicht elektrisch leitend ist, isoliert
die Deckfolie diese Schicht vor der Umgebung.
Aus der DE 33 22 3 09 sind verschiedene Haftetiketten dieser Art bekannt. Diese herkömmlichen Haftetiketten werden derart hergestellt,
daß auf eine im fertigen Etikett unten liegende Trägerschicht mehrere Schichten teilweise aus schrumpfbarer Folie
aufgebracht werden, deren oberste mit einem Aufdruck versehen wird. Auf dem den Aufdruck tragenden Etikettenmaterial ist dann
die Deckfolie zu befestigen. Damit die Deckfolie auf dem Aufdruck haftet, muß vorher eine gesonderte Kaschierkleberschicht
auf den Aufdruck aufgebracht werden. An den Kaschierkleber sind im Hinblick auf die Auslaufschutzfunktion des Haftetiketts, der
Lichtechtheit und Lagerbeständigkeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.
Ziel der Erfindung ist es daher, ein Haftetikett der genannten Art anzugeben, das durch ein anderes Verfahren insbesondere
einfacher herstellbar ist. Insbesondere soll es ermöglichen, in einer größeren Variabilität des Schichtaufbaus unterschiedlichen
Anforderungen verschiedener Batterieausführungen zu entsprechen .
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei dem erfindungsgemäßen Haftetikett
der Aufdruck unmittelbar auf die Unterseite der Deckfolie aufgebracht.
Anders als bei den oben genannten bekannten Haftetiketten geht der Aufbau der veschiedenen Schichten des Haftetiketts von der
Deckfolie aus. Die Deckfolie wird unmittelbar bedruckt. Die bedruckte Deckfolie kann in weiteren Herstellungsschritten auf
einen Verbund vorbereiteter Etikettenschichten aufgelegt werden, bevorzugt werden jedoch die weiteren Schichten nacheinander
auf die bedruckte Deckfolie aufgelegt. Man kommt mit
einer einzigen schrumpfbaren Folie, der Deckfolie, aus.
Bevorzugt wird auf den Aufdruck und auf von dem Aufdruck freie Teilflächen der Deckfolie eine Schicht aufgebracht, die wiederum
auf ihrer Unterseite die Haftkleberschicht trägt. Diese Haftkleber tragende Schicht kann eine überwiegende Trägerfunk-
tion für das Etikettenmaterial aufweisen oder aber eine der Deckfolie untergeordnete Trägerfunktion.
Die den Haftkleber tragende Schicht kann unmittelbar auf dem Aufdruck und den von dem Aufdruck freien Teilflächen der Deckfolie
aufliegen. Je nach gewählten Materialkombinationen könnte jedoch die Haftverbindung zwischen der Haftkleber tragenden
Schicht und der Deckfolie unter ungünstigen Bedingungen nicht ausreichen. Für diesen Fall wird bevorzugt auf die bedruckte
Deckfolie, vorzugsweise thermosensitiv, eine transparente Primerschicht aufgebracht und auf diese wiederum die Haftkleber
tragende Schicht.
Die Haftkleber tragende Schicht kann aus nichtmetallischen Materialien wie etwa Papier oder Kunststoff gebildet sein,
wobei sie bevorzugt auf die von den zweiten Randabschnitten ausgenommenen Teilflächen des Haftetiketts beschränkt ist und
somit genau der Länge der Umfangsflache der Batterie entspricht.
Alternativ kann die Haftkleber tragende Schicht auch aus metallischem Material, insbesondere aus einer im Vakuum
aufgebrachten Aluminiumbedampfung, gebildet sein. Die Materialauswahl
richtet sich auch nach dem gewünschten Erscheinungsbild des Etiketts nach außen, weil die Haftkleber tragende Schicht
einen von außen sichtbaren Hintergrund für den Aufdruck bildet.
Ferner kann die Haftkleber tragende Schicht aus einem Verbund aus einer unteren, nichtmetallischen Teilschicht, insbesondere
Papier, und einer auf dieser aufliegenden metallischen Teilschicht,
insbesondere aus Aluminiumfolie, gebildet sein, wobei sie bevorzugt auf die von den zweiten Randabschnitten ausgenommene
Teilflächen des Haftetiketts beschränkt ist und somit genau der Höhe des Batteriezylinders der Batterie entspricht.
Mit dieser Ausführung erhält man einen ansprechenden Hintergrund für den Aufdruck und kommt hierbei mit einer besonders
dünnen Aluminiumfolie aus, ohne daß die Festigkeit des Haftetiketts beeinträchtigt ist, insbesondere bei Verwendung einer
sehr dünn bemessenen Deckfolie.
Bevorzugt ist die metallische Teilschicht auf die nichtmetallische
Teilschicht im Folientransfer-Verfahren als Folie aufgebracht, auf diese aufgedampft oder aufgesputtert.
In einer weiteren, besonders einfach herstellbaren Ausführung liegt die Haftkleberschicht unmittelbar auf dem Aufdruck und
auf von dem Aufdruck freien Teilflächen der Deckfolie auf. Die Haftklebstoff tragende Schicht der obigen Ausführungen entfällt.
Die Deckfolie ist hier die einzige feste Schicht des Etiketts und übernimmt allein die Trägerfunktion. Diese Ausführung
läßt sich wegen der geringen Schichtanzahl besonders dünn herstellen, wodurch der für die Batteriefüllung der Normmaßen
unterworfenen Trockenzellenbatterie verfügbare Raum größer wird.
Der Aufdruck wird bevorzugt auf die Deckfolie in Farben aus der organischen Lösung bzw. lösungsmittelfreiem photokatalytischem
System im spiegelbildlichen Konterdruck aufgedruckt, d.h. von unten her spiegelbildlich direkt auf die Deckfolie, so daß der
Aufdruck von oben her seitenrichtig zu sehen ist. Diese Farbsysteme eignen sich besonders zum Bedrucken der schrumpfbaren
Folie, ohne sich während des SchrumpfVorgangs zu verändern oder von der Folie abzulösen. Ferner haben sie die für Trockenzellenbatterien
erforderlichen elektrischen Eigenschaften und sind chemikalienbeständig, was insbesondere im Hinblick auf die
Auslaufschutzfunktion des Batterieetiketts von Bedeutung ist.
Die Deckfolie ist bevorzugt aus schrumpffähigem Hart-PVC, Polypropylen, Polystyrol, Polyamid, insbesondere einer Dicke
von 25 bis 60 Mikrometer, oder Polyethylenterephthalat, oder Polycarbonat, insbesondere einer Dicke von 10 bis 60 Mikrometer,
gebildet. Damit nach dem Aufschrumpfen das Haftetikett auf der Batterie möglichst fest haftet und auch unter ungünstigen
Umgebungsbedingungen sich das Haftetikett nicht vom Körper der Batterie ablöst, ist die Deckfolie in Umfangsrichtung der
Trockenzellenbatterie gereckt, so daß nach dem Aufschrumpfen das Haftetikett in Umfangsrichtung die größte Vorspannung hat.
Die Erfindung wird im folgenden an Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen erläutert:
Fig. 1 zeigt schematisch das Aufbringen eines Haftetiketts auf einen zylindrischen Körper einer Trockenzellenbatterie.
Fig. 2 zeigt eine erste Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt.
Fig. 3 zeigt eine zweite Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt.
Fig. 4 zeigt eine dritte Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt,
Fig. 5 zeigt eine vierte Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt,
Fig. 6 zeigt eine fünfte Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt,
Fig. 7 zeigt eine sechste Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt,
Fig. 8 zeigt eine siebte Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt, und
Fig. 9 zeigt eine achte Ausführung eines Haftetiketts im Querschnitt.
Fig. 2 zeigt einen schematischen Schnitt einer ersten Ausführung des Haftetiketts. Bei der Herstellung wird eine Deckfolie
3 aus gereckter, schrumpfbarer, transparenter Folie aus Hart-PVC (Polyvinylchlorid), PP (Polypropylen), OPP (orientiertes
Polypropylen), PET (Polyethylenterephthalat), PS (Polystyrol), PE (Polyethylen), PC (Polycarbonat) oder Polyamid einer Dicke
von 20 bis 70 Mikrometer unterseitig direkt mit einem von außen
sichtbaren Aufdruck 5 versehen. Bei Verwendung einer PET- oder PC-Folie sind Dicken von 10 bis 60 &mgr;&idiagr;&eegr; bevorzugt.
Im Falle der Verwendung einer PP-, OPP-, PS- oder PE-Folie als
Deckfolie 3 wird, wegen der unpolaren Eigenschaften des Folienmaterials, die Deckfolie vor Aufbringen des Aufdrucks 5 mit
einer haftvermittelnden Primerschicht 3a als Druckverbesserer einer Dicke von ca. 2 &mgr;&tgr;&agr; versehen. Die Primerschicht 3a erhöht
die Oberflächenspannung.
Damit der Aufdruck 5 auf der Deckfolie 3 ggf. auch ohne Primerschicht
3a gut haftet, kann man die Deckfolie 3 im Hochfrequenzfeld unter Carboxylbildung polarisieren (Corona Treatment)
. Die Deckfolie 3, die Primerschicht 3a und der Aufdruck 5 sind dauerelastisch, so daß das Etikett auch nach mehrmonatiger
Lagerung auf eine Batterie aufgeschrumpft werden kann, ohne daß sich der Aufdruck 5 von der Deckfolie 3 löst. Die Deckfolie 3
ist die einzige schrumpfbare Kunststoff-Folienschicht des Haftetiketts. Sie kann ober- und unterseitig weitere Schichten
tragen. Der Aufdruck 5 und vom Aufdruck freie Teilflächen der Deckfolie 3 werden mit einer Metallschicht 7, insbesondere aus
Aluminium, bedampft oder besputtert. Die Metallschicht 7 bildet einen von außen sichtbaren Hintergrund für den Aufdruck 5 und
ist nach außen durch die Deckfolie 3 elektrisch isoliert. Auf die Unterseite der Metallschicht 7 wird eine nichtmetallische
Schicht 9 aus Kunststoffolie oder Papier aufgebracht. Die Metallschicht 7 und die nichtmetallische Schicht 9 bilden
zusammen ein Trägermaterial 11 des Etiketts 1.
Alternativ kann die Metallschicht 7 separat von der Deckfolie 3 auf die nichtmetallische Schicht 9 aufgebracht - etwa aufgedampft
oder gesputtert - werden, und das sich aus diesen beiden Teilschichten 7, 9 ergebende Trägermaterial 11 wird - gegebenenfalls
mittels einer Primerschicht - auf der bedruckten Unterseite der Deckfolie 3 insbesondere durch Wärmeeinwirkung
befestigt.
Das Trägermaterial 11 wird unterseitig mit Haftklebstoff 13
versehen, und das somit fertige Etikett 1 wird auf ein haftabweisendes, etwa silikonisiertes Trägerband 15 aufgelegt, von
dem es später mittels einer nicht gezeigten Spendevorrichtung auf einen Batteriekörper überführt wird.
In der Figur 2 ist der Aufdruck 5 nur schematisch mit Zwischenräumen
dargestellt. In dieser wie in allen nachfolgend beschriebenen Ausführungen kann der Aufdruck 5 jedoch auch flächig
geschlossen, mehrfarbig, mehrschichtig, eine Kombination von undurchsichtigen Druckfarben oder/und opaken Druckfarben
sein. Auch spezielle Metallfarben, so auch in Lösung gebrachte Partikel einer flächigen Bedampfung, bilden eine besonders
geschlossene Farbschicht.
Fig. 1 zeigt schematisch das Aufbringen des Haftetiketts 1 auf einen zylindrischen Batteriekörper 50 einer wiederaufladbaren
oder nicht wiederaufladbaren Trockenzellen- bzw. Gerätebatterie. Das Haftetikett 1 wird mit seiner Klebstoffschicht 13 auf
den Umfang des Batteriekörpers 50 so aufgelegt, daß seine nicht bedruckten und kein Trägermaterial 11 aufweisenden Längsränder
17 über Endflächen 51, 51 des Batteriekörpers 50 vorstehen, wobei insbesondere die Reckrichtung der Deckfolie 3 in Umfangsrichtung
des Batteriekörpers 50 verläuft. Dann wird das Haftetikett 1 um den Umfang des Batteriekörpers 50 herumgelegt, so
daß Endbereiche 19, 19 des Haftetiketts 1 einander überlappen. Anschließend wird das Haftetikett 1 unter Wärmeeinwirkung auf
den Batteriekörper 50 aufgeschrumpft, so daß die Längsränder auf den Endflächen 51, 51 des Batteriekörpers 50 aufliegen und
zusätzlich mittels des Haftklebstoffs 13 auf den Endflächen 51, 51 haften. Aufgrund der überlappenden Endbereiche 19, 19 und
der auf den Endflächen des Batteriekörpers 50 aufliegenden Längsränder 17 kapselt das Haftetikett den Batteriekörper 50
ein und bildet neben der elektrischen Isolation der Zelle einen Auslaufschutz. Die außenliegende Deckschicht 3 schützt die
darunterliegenden Schichten vor Beschädigung, insbesondere während des Fertigungsprozesses der Batterie vom Aufbringen des
Etiketts bis zur Verpackung der fertigen Batterie und widersteht auch mechanischer Beanspruchung in Batterieschichten der
zum Einsatz kommenden Geräte.
Fig. 3 zeigt eine zweite Ausführung des Haftetiketts 1. Sie unterscheidet sich von der Ausführung nach Fig. 2 darin, daß
das Trägermaterial 11 einschichtig ist. Ist das Trägermaterial 11 aus Metall, wie etwa Aluminium, kann es auf die bedruckte
Unterseite der Deckfolie 3 aufgesputtert oder aufgedampft sein, etwa in einer Dicke von 2 bis 7 Ä. Alternativ kann die Metallschicht
11 separat von der Deckfolie 3 auf einen nicht gezeigten Träger aufgebracht werden, von dem sie dann mittels einer
thermosensitiven Zwischenschicht auf den Aufdruck 5 transferiert wird. Dieser Träger stellt als systembedingtes Hilfsmittel
vorzugsweise eine Folie dar, die nach der Transferierung der Metallschicht wieder abgezogen und aufgerollt wird, demnach
nicht mehr im Schichtaufbau eingebunden ist. Der Haftklebstoff 13 wird direkt auf die Metallschicht 11 aufgebracht. Auch hier
kann bei Bedarf die Deckfolie 3 vor dem Bedrucken mit einer Primerschicht 3a versehen oder einer Hochfrequenzbehandlung
unterzogen werden.
Fig. 4 zeigt eine dritte Ausführung des Haftetiketts 1 ähnlich wie in Fig. 3 mit einschichtigem Trägermaterial 11. Das Trägermaterial
11 ist aus Papier oder Kunststoff und ist mittels einer zwischenliegenden Kaschierschicht 21 auf die bedruckte
Unterseite der Deckfolie 3 aufgebracht. Die Kaschierschicht 21 ist als Lack oder Kleber in flüssiger oder halbflüssiger Phase
aufgebracht und härtet durch chemische Reaktion von Binder und Härterbestandteilen, durch Bestrahlung oder/und durch Freigabe
von Lösungsmitteln aus. Die Kaschierschicht 21 kann bei nicht flächig geschlossenem Aufdruck pigmentiert sein und einen
optischen Hintergrund für den Aufdruck 5 bilden. Die Kaschierschicht 21 verbessert die Haftung des Trägermaterials 11 auf
der bedruckten Unterseite der Deckfolie 3. Die Kaschierschicht
21 hat eine Dicke von 3,5 bis 5 &mgr;&idiagr;&eegr; entsprechend 2,5-4 g/m2
und bildet eine Barriere gegen Einwanderung von Lösungsmitteln
der darunterliegenden Klebstoffschicht 13 in den Aufdruck und hierdurch dessen Veränderung bei langer Lagerzeit. Die Kaschierschicht
21 ist eine zusätzliche Barriere gegen Migration von Elektrolyt und verbessert gleichzeitig die elektrischen
Isoliereigenschaften des Etiketts, ohne daß man eine zusätzliche Isolierschicht benötigt. Auch hier kann bei Bedarf die
Deckfolie 3 vor dem Bedrucken mit einer Primerschicht 3a versehen oder einer Hochfrequenzbehandlung unterzogen werden.
Fig. 5 zeigt eine vierte Ausführung. Wie bei den vorigen Ausführungen,
ist die Deckfolie 3 auf ihrer Unterseite direkt mit dem Aufdruck 5 versehen. Anders als bei den obigen Ausführungen
folgt jedoch keine separate Trägerschicht, sondern ist die Klebstoffschicht 13 direkt auf die bedruckte Unterseite der
Deckfolie 3 aufgebracht. Die Deckfolie 3 übernimmt hier die alleinige Trägerfunktion des Haftetiketts. Der Aufdruck 5 kann
flächig geschlossen sein, so daß man die darunter liegende Oberfläche des Batteriekörpers nicht sieht. Der Aufdruck 5
verbessert die elektrische Isolation des Etiketts und verhindert ein Diffundieren von Lösungsmitteln aus der Klebstoffschicht
13 oder von Elektrolytresten auf der Batterieoberfläche. Die Klebstoffschicht 13 kann eingefärbt sein und bildet
dann einen optischen Hintergrund für einen nicht flächig geschlossenen opaken Aufdruck. Auch hier kann bei Bedarf die
Deckfolie 3 vor dem Bedrucken mit einer Primerschicht 3a versehen oder einer Hochfrequenzbehandlung unterzogen werden.
Fig. 6 zeigt eine fünfte Ausführung ähnlich Fig. 5, deren Aufdruck 5 jedoch unterseitig eine Kaschierschicht 21 ähnlich
der Ausführung von Fig. 4 trägt. Die Kaschierschicht 21 ist als Lack oder Kleber in flüssiger oder halbflüssiger Phase aufgebracht
und härtet durch chemische Reaktion von Binder und Härterbestandteilen, durch Bestrahlung oder/und durch Freigabe
von Lösungsmitteln aus. Die Kaschierschicht 21 kann bei nicht flächig geschlossenem Aufdruck pigmentiert sein und einen
optischen Hintergrund für den Aufdruck 5 bilden. Ferner hat die Kaschierschicht 21 die Funktion einer Barriere gegen Diffusion
von Lösungsmitteln aus der unterseitig auf die Kaschierschicht 21 aufgetragenen Klebstoffschicht 13 und von Elektrolyten auf
der Oberfläche des Batteriekörpers in den Aufdruck 5 und schützt diesen vor Veränderung. Dies verbessert die Dauerhaftigkeit
und Lagerbeständigkeit des Etiketts auch unter ungünstigen Bedingungen, wie hoher Temperatur und Feuchtigkeit. Auch
hier kann bei Bedarf die Deckfolie 3 vor dem Bedrucken mit einer Primerschicht 3a versehen oder einer Hochfrequenzbehandlung
unterzogen werden.
Fig. 7 zeigt eine sechste Ausführungsform. Die Deckschicht 3,
die im Falle einer unpolaren Folie gegebenenfalls vorhandene Primerschicht 3a und der Aufdruck 5 entsprechen der Ausführung
von Fig. 3. Auf den Aufdruck 5 und von diesem freie Teilflächen der Deckschicht 3 ist eine Kaschierschicht 21 entsprechend der
Ausführung von Fig. 4 aufgebracht.
Die Kaschierschicht 21 verbessert die Haftung einer auf sie aufgebrachten Metallschicht 11, etwa aus Aluminium, entsprechend
der Ausführung von Fig. 3. Diese Metallschicht 11 ist mit einer Dicke von 2 - 7 Ä aufgesputtert oder aufgedampft. Wegen
der mikropartiellen Auflagerung von Metallpartikeln ist die Metallschicht 11 porös und hat einen deutlich höheren elektrischen
Widerstand als Metallfolie. Die Metallschicht 11 verdeckt zusätzlich unvermeidbare Verunreinigungen und Flecken
auf dem Batteriekörper 50.
Alternativ kann die Metallschicht 11 auch als Folie im Transferverfahren
auf die Kaschierschicht 21 übertragen werden. Hierbei wird eine auf einem eigenen Trägerband haftende Metallfolie
11 auf die stärker haftende Kaschierschicht 21 aufgelegt. Dann wird das schwach haftende Trägerband von der auf dem
Etikettenmaterial fest haftenden Metallschicht abgezogen.
Die Kaschierschicht 21 bildet eine flexible Verbindung zwischen der Metallschicht 11 und der Deckfolie 3. Diese flexible Verbindung
verhindert, daß bei Schrumpfung der Folie und bei
Etikettierung auf enge Radien der Batteriekörper die Metallschicht
verzerrt wird. Die flexible Verbindung nimmt Scherkräfte und Verspannungen im Etikett auf. Gleichzeitig bildet
die flexible Verbindung die oben zu Fig. 4 beschriebene Barriere, die verhindert, daß Lösungsmittel aus dem Haftklebstoff 13,
der in die Poren der Metallschicht 11 eingedrungen sein kann, in den Aufdruck einwandert und diesen verändert, und die die
insbesondere elektrische Isolation verbessert. Der in die Poren der Metallschicht eingedrungene Kaschierkleber 21 verfestigt
die Metallschicht.
Die Kaschierschicht 21 kann ein Lack sein, der sich nach Auftragung
in flüssigem oder halbflüssigem Zustand durch chemische Reaktion von Binder und Härterbestandteilen, Bestrahlung
oder/und durch Ausdünstung von Lösungsmitteln verfestigt. Vor einem Aufsputtern oder Aufdampfen der Metallschicht 11 kann man
die Kaschierschicht 21 verfestigen lassen. Im Falle der Auflagerung einer Metallfolie, etwa im FoIientransferverfahren, kann
man die Metallfolie auf die noch nicht verfestigte Kaschierschicht 21 auflegen, um die Klebwirkung des noch nicht verfestigten
Lacks auszunutzen. Die Kaschierschicht 21 kann Pigmente enthalten zur Bildung eines optischen Hintergrunds für
den Aufdruck 5.
Die Klebstoffschicht 13 hat wie in den vorigen Ausführungen
eine Dicke von 10 bis 25 &mgr;&idiagr;&eegr; und isoliert elektrisch die
Metallschicht 11 von dem Batteriekörper 50. Im Fall der Verwendung der Kaschierschicht 21 kann die Klebstoffschicht 13
dünner als 15 &mgr;&tgr;&eegr; sein, weil die Kaschierschicht 21 ebenfalls isolierende Eigenschaften hat.
Der in die Poren der Metallschicht 11 eingedrungene Haftkleber 13 isoliert die Poren und erhöht somit den elektrischen Widerstand
der Metallschicht 11.
Die Haftung der einzelnen Etikettenschichten muß im Überlappungsbereich
19 (Fig. 1) des Haftetiketts so sein, daß bei auf
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den Batteriekörper 50 aufgelegtem Etikett die Spannung der geschrumpften Deckfolie 3 die Kaschierschicht 21 nicht aufreißt.
Der Kaschierkleber 21 ist bevorzugt ein Zweikomponentenkleber oder -lack mit Binder und Härter, und der Haftkleber
13 stellt in der Regel einen dauerelastischen Einkomponentenkleber
mit Stabilisatoren wie Antioxidantien dar, die ein Aushärten und damit ein Abplatzen als Ergebnis eines Flächenbruchs
verhindern bei gleichzeitig hoher Scherkraft im Kontaktbereich. Hierdurch haftet die Kaschierschicht 21 im ausgehärteten
Zustand stärker als der nicht aushärtende und somit dauerelastische Haftkleber 13. Die Haftwirkung des Haftklebers
13 im Überlappungsbereich 19 mit der Deckfolie 3 ist an die Haftwirkung mit dem Batteriekörper 50 zwischen den Überlappungsbereichen
so angepaßt, daß ein Aufplatzen der Überlappung 19 verhindert wird.
Fig. 8 zeigt eine siebte Ausführung, die sich von der Ausführung von Fig. 7 im Schichtaufbau zwischen dem Aufdruck 5 und
der Metallschicht 11 unterscheidet, ansonsten jedoch der Ausführung von Fig. 7 mit allen ihren Ausführungsvarianten
gleicht.
Die auf den Aufdruck 5 aufgetragene Kaschierschicht 21, die in ihren Bestandteilen der Ausführung von Fig. 7 entsprechen kann,
ist flexibel und bildet eine flexible Verbindung zwischen der Deckfolie 3 und der Metallschicht 11, so daß bei Schrumpfung
der Deckfolie 3 auf den Batteriekörper die Metallschicht 11 nicht beschädigt wird, sich etwa wellt oder reißt. Diese flexible
Verbindung nimmt Scherkräfte und Verspannungen im Etikett auf. Die Kaschierschicht 21 haftet stärker als der Haftkleber
13.
Auf die Kaschierschicht 21 ist unterseitig eine Lackschicht 22 aufgetragen, welche härter oder/und dichter als die Kaschierschicht
21 ist und die zu Fig. 7 beschriebene Barrierefunktion gegen Einwanderung von Lösungsmitteln aus der Klebstoffschicht
13 oder von Elektrolyten der Batterieoberfläche in den Aufdruck
5 übernimmt. Die Lackschicht 22 läßt sich wegen ihrer Festigkeit gut mit Metall besputtern oder bedampfen und verhindert
einen Durchtritt von solchen Lösungsmitteln aus der Klebstoffschicht
13 und von Elektrolyten der Batterieoberfläche, die die Poren der Metallschicht 11 bereits durchdrungen haben.
Die Kaschierschicht 21 oder/und die Lackschicht 22 können pigmentiert sein und einen optischen Hintergrund für den Aufdruck
bilden.
Fig. 9 zeigt eine achte Ausführung ähnlich den Figuren 7 und 8, aber mit modifizierter Kaschierschicht 21, die von ihren Bestandteilen
her entsprechend der Ausführung von Fig. 7 ausgebildet sein kann. Die Kaschierschicht 21 wird im flüssigen oder
halbflüssigen Zustand auf den Aufdruck 5 aufgetragen und anschließend durch Aushärtung von Binder und Härteranteilen,
Bestrahlung oder/und Ausdünsten von Lösungsmittel partiell derart verfestigt, daß sich eine auf dem Aufdruck 5 aufliegende
flexible Teilschicht 21a und eine von dem Aufdruck 5 ferne, härtere Teilschicht 21b bildet, die sich anschließend besonders
gut mit der Metallschicht 11 besputtern oder bedampfen läßt. Die flexible Teilschicht 21a dient als flexible Verbindung
zwischen der Deckfolie 3 und der Metallschicht 11, mit der Wirkung der Kaschierschicht 21 der Ausführung von Fig. 8, und
die härtere Teilschicht 21b bildet die Barriereschicht mit Wirkung der Lackschicht 22 der Ausführung von Fig. 8 gegen
Einwanderung von Lösungsmittel aus der Klebstoffschicht 13 und
von Elektrolyten der Batterieoberfläche durch Poren der Metallschicht 11 in den Aufdruck 5. Die Kaschierschicht 21 oder/und
die Lackschicht 22 kann pigmentiert sein zur Bildung eines optischen Hintergrunds für den Aufdruck 5.
Eine Vielzahl von Haftetiketten haftet lösbar auf einem silikonisierten
Trägerband 15.