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DE29513135U1 - Transportbehälter für Angelruten - Google Patents

Transportbehälter für Angelruten

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Publication number
DE29513135U1
DE29513135U1 DE29513135U DE29513135U DE29513135U1 DE 29513135 U1 DE29513135 U1 DE 29513135U1 DE 29513135 U DE29513135 U DE 29513135U DE 29513135 U DE29513135 U DE 29513135U DE 29513135 U1 DE29513135 U1 DE 29513135U1
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DE
Germany
Prior art keywords
container
transport container
transport
container according
fishing rods
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29513135U
Other languages
English (en)
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Individual
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Publication date
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Publication of DE29513135U1 publication Critical patent/DE29513135U1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K97/00Accessories for angling
    • A01K97/08Containers for rods

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Transportbehälter für Angelruten
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Angelruten.
Es sind Transportbehälter für Angelruten bekannt, die einen mit einem Tragegriff oder Trageriemen versehenen Behälterkörper aufweisen. In dem Behälterkörper, der aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus einem gummierten Stoff, besteht, sind zusammen mehrere Angelruten aufnehmbar. Ein Nachteil dieser bekannten Transportbehälter besteht darin, daß aufgrund des flexiblen Behälterkörpers bei Biegebeanspruchung, die beispielsweise beim Tragen des Behälter auftritt, die Gefahr besteht, daß die Spitzen der Angelruten abbrechen und die Angelruten auf diese Weise beschädigt werden.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Transportbehälter besteht darin, daß die in dem Behälter aufgenommenen Angelruten beim Transport aneinander anliegen. Dies führt bei Relativbewegung der Angelruten zueinander beim Transport zu einem Verkratzen der Angelruten. Außerdem besteht die Gefahr, daß sich die Angelruten beim Transport ineinander verhaken und beim Entnehmen aus dem Transportbehälter beschädigt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter der betreffenden Art anzugeben, in dem gleichzeitig mehrere Angelruten transportierbar sind, wobei die Gefahr, daß die Angelruten beim Transport beschädigt werden,
verringert ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
Da der Behälterkörper des erfindungsgemäßen Transportbehälters im wesentlichen formsteif ausgebildet ist, sind die im Innenraum des Transportbehälters aufgenommenen Angelruten vor einer Biegebeanspruchung geschützt, so daß die Gefahr eines Abbrechens der Spitzen der Angelruten wesentlich verringert ist.
Da der Innenraum des Transportbehälters in einzelne Fächer unterteilt ist, ist beispielsweise jede Angelrute in einem Fach und damit getrennt von den anderen Angelruten transportierbar. Auf diese Weise ist eine Beschädigung der Angelruten durch Verkratzen oder Ineinanderverhaken vermieden.
Form, Größe und Material des erfindungsgemäßen Transportbehälters sind in weiten Grenzen wählbar.
Zweckmäßige und vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transportbehälters in perspektivischer Darstellung und
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Behälterunterteil des Behälterkörpers des Transportbehälters gemäß
Fig. 1, wobei das Behälteroberteil weggelassen ist.
t In Fig. 1 ist ein Transportbehälter 2 für in der Zeichnung nicht dargestellte Angelruten dargestellt, der einen
Behälterkörper 4 aufweist, der aus einem Behälterunterteil 6 und einem Behälteroberteil 8 besteht. Der Behälterkörper 4 ist im wesentlichen formsteif ausgebildet und kann aus Kunststoff, Kohlefasern, Aluminium oder dergleichen bestehen. Das Behälteroberteil 8 ist über Scharniere 10, 12 gelenkig mit dem Behälterunterteil 6 verbunden, so daß der Behälterkörper 4 aufklappbar ausgebildet ist. Das Behälterunterteil 6 ist mit einem Tragegriff 14 versehen. Statt des Tragegriffs 14 kann jedoch auch ein Trageriemen oder dergleichen vorgesehen sein.
In dem Behälterunterteil 6 sind mehrere sich in Längsrichtung des Behälterkörpers 4 erstreckende Trennwände 16, 18, 20, 22 angeordnet, die den Innenraum des Transportbehälters 2 in einzelne Fächer 24, 26, 28, 30, 32 unterteilen. Die Länge des Behälterunterteiles 6 und der Abstand der Trennwände 16, 18, 20, 22 zueinander sowie zu Seitenwandungen 34, 36 des Behälterunterteiles 6 sind so gewählt, daß in den Fächern 24, 26, 28, 30, 32 jeweils eine fertig montierte Angelrute aufnehmbar ist. Die Breite der Fächer 24, 26, 28, 30, 32 kann gleich oder untereinander unterschiedlich gewählt sein. Beispielsweise kann eines der Fächer zur Aufnahme von Zubehör, beispielsweise Erdspeeren, anstelle einer Angelrute schmaler ausgebildet sein, wie dies in Fig. 2 für das Fach 24 gezeigt ist.
Der Boden der Fächer 24, 26, 28, 30, 32 kann mit Schaumstoff oder dergleichen versehen sein, wie dies in Fig. 1 durch eine strichpunktierte Linie 38 angedeutet ist. Zusätzlich können die Trennwände 16, 18, 20, 22 und/oder die Seitenwandungen 34, 36 und/oder die Innenseite des Behälteroberteiles 6 mit Schaumstoff oder dergleichen versehen sein. Auf diese Weise ist ein Verkratzen der Angelruten durch Anliegen an Teilen des Behälterkörpers 2 und eine Relativbewegung zu diesen zuverlässig vermieden. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedes Fach mit einer Be- und Entlüftungsöffnung versehen, von de-
nen nur die Be- und Entlüftungsöffnung des Faches 24 in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 40 versehen ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß nach Gebrauch in feuchtem Zustand in dem Transportbehälter 2 aufgenommene Angelruten trocknen können.
In Fig. 2 ist durch strichpunktierte Linien 42, 44 angedeutet, daß stirnseitige Innenwandungen 46, 48 des Behälterunterteils 6 mit Gummi oder dergleichen versehen sein können, das beim Transport Stöße der Enden der Angelruten gegen die stirnseitigen Innenwandungen 46, 48 dämpft, so daß die Gefahr einer Beschädigung der Angelruten beim Transport weiter verringert ist.
Zusätzlich zu den sich im wesentlichen in Längsrichtung des Behälterkörpers 4 erstreckenden Trennwänden 16, 18, 20, 22 können sich im wesentlichen quer zur Längsrichtung des Behälterskörpers 4 erstreckende Trennwände vorgesehen sein, die ein beispielsweise nicht für die Aufnahme von Angelruten vorgesehenes Fach weiter unterteilen, wie dies durch die Trennwand 50 in Fig. 2 für das Fach 24 dargestellt ist. In dem weiter unterteilten Fach 24 sind dann Zubehör und Kleinteile, beispielsweise elektronische Bißanzeiger aufnehmbar. Die Fächer 26, 28, 30, 32 können sich zu einem Ende des Behälterkörpers 4 hin erweitern, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Die Angelruten werden dann derart in den Fächern 26, 28, 30, 32 aufgenommen, daß sie mit ihrem der Rutenspitze abgewandten, hinteren Ende, an dem eine Rolle zur Aufnahme der Angelschnur angeordnet ist, in dem erweiterten Bereich liegen.
Der erfindungsgemäße Transportbehälter 2 ermöglicht somit insgesamt den Transport mehrerer fertig montierter Angelruten nebst Zubehör, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Angelruten beim Transport beschädigt werden.

Claims (12)

Ansprüche
1. Transportbehälter für Angelruten,
mit einem Behälterkörper zur Aufnahme der Angelruten, der mit einem Tragegriff oder Trageriemen versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälterkörper (4) im wesentlichen formsteif ausgebildet ist und
daß der Innenraum des Transportbehälters (2) in einzelne Fächer (24, 26, 28, 30, 32) unterteilt ist.
2. Transportbehälter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterkörper (4) aufklappbar ausgebildet ist und ein Behälterunterteil (6) aufweist, mit dem ein Behälteroberteil (8) gelenkig verbunden ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum des Transportbehälters (2) durch sich im wesentlichen in Längsrichtung des Behälterkörpers (4) erstreckende Trennwände (16, 18, 20, 22) in Fächer (24, 26, 28, 30, 32) unterteilt ist.
4. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwände (16, 18, 20, 22) in dem Behälterunterteil (6) angeordnet sind.
5. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum des Transportbehälters (2) wenigstens teilweise mit Schaumstoff und/- oder Gummi oder dergleichen ausgekleidet ist.
6. Transportbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseite des Behälterunterteiles (6) und/oder die Innenseite des Behälteroberteiles (8) und/oder die Trennwände {16, 18, 20, 22) mit Schaumstoff versehen sind.
7. Transportbehälter nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die stirnseitigen Innenwandungen (46, 48) des Behälterunterteiles (6) mit Gummi versehen sind.
8. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüehe, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterkörper (4) mit wenigstens einer Be- und Entlüftungsöffnung (40) versehen ist.
9. Transportbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes Fach (24, 26, 28, 30, 32) eine Be- und Entlüftungsöffnung (40) vorgesehen ist.
10. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterkörper (4) wenigstens teilweise aus Kunststoff, Kohlefasern, Aluminium oder dergleichen besteht.
11. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den sich im wesentlichen in Längsrichtung des Behälterkörpers (4) er-
streckenden Trennwänden (16, 18, 20, 22) wenigstens eine sich im wesentlichen quer zur Längsrichtung des Behälterkörpers (4) erstreckende Trennwand (50) vorgesehen ist.
12. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Fächer (24, 26, 28, 30, 32) in Längsrichtung des Behälterkörpers (4) zu einem Ende hin erweitern.
DE29513135U 1995-08-16 1995-08-16 Transportbehälter für Angelruten Expired - Lifetime DE29513135U1 (de)

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DE29513135U DE29513135U1 (de) 1995-08-16 1995-08-16 Transportbehälter für Angelruten
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US20160128312A1 (en) * 2014-11-10 2016-05-12 Luke Siebert Carrying case for ice fishing rods and tip ups

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DE19632667A1 (de) 1997-03-27

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