DE29513569U1 - Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten Gehrung - Google Patents
Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten GehrungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kabelkanal-Schiene für
einen Kabelkanal, insbesondere für einen Sockelleisten-Kabelkanal, umfassend einen Kanalboden sowie zwei Kanal-Seitenwände
sowie ggf. wenigstens eine parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende Zwischenwand zwischen beiden Kanal- Seitenwänden.
Die Kabelkanal-Schiene kann als Kabelkanal-Basisschiene ausgebildet
sein zur Befestigung an einem Träger, oder auch als Kabelkanal-Deckelschiene zur Abdeckung von entlang einer Verlegestrecke,
ggf. in einer Kabelkanal-Basisschiene verlegten Kabeln.
Eine bekannte Kabelkanal-Schiene der genannten Art wird sowohl
in der Ausführung als Basisschiene als auch in der Ausführung als Deckelschiene mit entlang der Schienenlängsrichtung im
wesentlichen konstanten Querschnitt üblicherweise als Meterware geliefert. Zur Verlegung eines Kabelkanals entlang einer um
wenigstens eine Ecke (Innenecke bzw. Außenecke) gehenden Verlegestrecke unter Verwendung einer Basisschiene der genannten
Art sind an der jeweiligen Ecke zwei jeweilige Basisschienenstücke über Eck zu montieren, da ein Abknicken der Basisschiene
über eine leichte Biegung hinaus nicht bzw. nur unter Zerstörung des jeweiligen Schienenstücks möglich ist. Hierbei ist es
üblich, daß der Handwerker an der Baustelle an einem jeweiligen Ende zweier Schienenstücke einen Gehrungsschnitt mit einer
gegenüber dem Kanalboden um etwa 45° geneigten Schnittebene vornimmt, um an der Ecke einen sauberen Übergang zwischen den
beiden Basisschienenstücken mit einer Gehrungs-Eckfuge zu
erhalten.
Die beiden jeweiligen Basisschienenstücke werden nacheinander an dem betreffenden Träger, beispielsweise eine jeweilige Wand
montiert, wobei sich nun die Schwierigkeit ergibt, die beiden Stücke aufeinander ausgerichtet zu montieren. Sind die beiden
Schienenstücke beispielsweise gegeneinander in der Höhe versetzt, so ergibt sich ein unschönes Aussehen und es läßt sich
ein ggf. vorgesehenes Außeneck-Aufsetzteil bzw. Inneneck-Aufsetzteil
nicht oder nur unter Schwierigkeiten anbringen. Auch
wird durch einen derartigen Höhenversatz die effektive Kanalbreite
reduziert. Ferner kann es insbesondere an einer Außenecke passieren, daß eines der Schienenstücke über das andere
vorsteht, wobei unter Umständen eine relativ scharfe Kante auftritt, die in dem Kabelkanal verlegte Kabel beschädigen
kann.
Im übrigen ist im Falle der beschriebenen Gehrungsschnitte sowohl der zeitliche Aufwand als auch der apparative Aufwand
(es werden üblicherweise spezielle Gehrungssägen verwendet) erhöht, was sich in den Kosten für das Verlegen des Kabelkanals
niederschlägt.
Insbesondere nach dem Verlegen von Kabeln zwischen den Kabelkanal-Seitenwänden
wird der Kabelkanal unter Verwendung von wenigstens einer Kabelkanal-Deckelschiene geschlossen, wobei
bei Verwendung einer Kabelkanal-Deckelschiene der genannten Art
an der jeweiligen Ecke wieder zwei jeweilige Deckelschienenstücke über Eck an jeweils einem der beiden Basisschienenstücken
zu montieren sind. Auf Gehrungsschnitte wird hierbei üblicherweise verzichtet, da in der jeweiligen Ecke meist ein
Außeneck-Aufset&zgr;teil bzw. ein Inneneck-Aufsetzteil auf den
vorher montierten Deckelschienenstücken und den Basisschienenstücken montiert wird. Wollte man auf die Eckteile verzichten,
beispielsweise da die optischen Anforderungen nicht so hoch sind, so könnten in ähnlicher Weise wie bei den Basisschienenstücken
entsprechende Gehrungsschnitte auch an den Deckelschienenstücken vorgesehen werden. Hierbei wäre es allerdings äußerst
schwierig, das Auftreten eines nicht unwesentlich breiten Spaltes in der zur jeweiligen Montagefläche parallelen Kabelkanal
-Oberseite an der Stoßstelle zwischen den beiden Deckelschienen-Stücken
zu vermeiden, insbesondere im Fall einer Außenecke.
Ein derartiger Spalt mag in gewissen Umgebungen tolerierbar sein. Häufig sollen die Deckelschienenstücke aber auch eine
gewisse Schutzfunktion gegen einen unberechtigten Zugriff zu in
den Kabelkanal verlegten Kabeln ausüben. Ein derartiger Spalt stellt nun eine Angriffsstelle dar, an der durch Eingriff
mittels eines Werkzeugs insbesondere an einer Außenecke die beiden Deckelschienenstücke leicht abgehebelt werden können. Im
Falle eines Sockelleisten-Kabelkanals kann dies auch unbeabsichtigt, beispielsweise durch ein Reinigungsgerät, passieren.
An einer Innenecke kann wiederum eine relativ scharfe Kante, in diesem Fall an einem Deckelschienenstück, auftreten, die in dem
Kabelkanal verlegte Kabel beschädigen kann.
Aufgabe der Erfindung ist, eine Kabelkanal-Schiene bereitzustellen,
die das Verlegen eines Kabelkanals um Ecken vereinfacht und die oben beschriebenen Nachteile zumindest teilweise
vermeidet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Kabelkanal-Schiene
mit wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen, quer zur Schienenlängsrichtung verlaufenden, sich in
Richtung weg vom Kanalboden öffnenden Ausnehmung versehen ist, die im wesentlichen bis zum Kanalboden reicht und die in ihrem
Bereich ein Abknicken der Kabelkanal-Schiene in der einen oder anderen Richtung ermöglicht.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Kabelkanal-Schiene
können die beschriebenen Gehrungsschnitte beim Verlegen eines Kabelkanals um wenigstens eine Ecke entfallen. Statt dessen
braucht nur ein ggf. entsprechend abgelängtes Schienenstück im Bereich einer erfindungsgemäßen Ausnehmung in der einen oder
anderen Richtung abgeknickt werden, nämlich bei einer Basisschiene in einer den Öffnungswinkel der Ausnehmung beim Knicken
verkleinernden Richtung für eine Innenecke und in einer beim Knicken den Öffnungswinkel der Ausnehmung vergrößernden Richtung
für eine Außenecke. Bei einer Deckelschiene erfolgt die Abknickung genau in der jeweils entgegengesetzten Richtung,
nämlich in einer den Öffnungswinkel der Ausnehmung vergrößernden Richtung für eine Innenecke und in einer den Öffnungswinkel
-A-
der Ausnehmung verkleinernden Richtung für eine Außenecke. Das entsprechend abgeknickte Schienenstück (Basisschienenstück oder
Deckelschienenstück), zwischen dessen gegeneinander abgewinkelten Abschnitten durch den Kanalboden ein filmscharnierartiger
Zusammenhalt aufrecht erhalten ist, kann dann an bzw. in der Ecke montiert werden {an dem jeweiligen Träger, z. B. Mauereck
bzw. an dem bereits vorher verlegten Basisschienenstück). Ein wie beschrieben problematischer Höhenversatz zwischen zwei
Kanalabschnitten an der Ecke wird somit zuverlässig vermieden. Auch kann aufgrund des filmscharnierartigen Zusammenhalts keine
scharfe Kante des Kanalbodens {der Basisschiene bzw. der Dekkelschiene) an der Ecke mehr auftreten, so daß auch Beschädigungen
eines im Kabelkanal verlegten Kabels zuverlässig vermieden werden.
Bei einem über Eck montierten Deckelschienenstück tritt der oben beschriebene Spalt in der Kabelkanal-Oberseite an der Ecke
nicht mehr auf.
Werden zur Verlegung des Kabelkanals sowohl wenigstens eine erfindungsgemäße Basisschiene als auch wenigstens eine erfindungsgemäße
Deckelschiene verwendet, so kann in vielen Fällen auf ein Aufset&zgr;-Eckteil sowohl an einer Innenecke als auch an
einer Außenecke verzichtet werden, insbesondere wenn der Öffnungswinkel
der im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung im wesentlichen mit dem jeweiligen Eckwinkel übereinstimmt. Im Falle
einer Innenecke wird der Kabelkanal durch die Kabelkanal-Seitenwände des Basisschienenstücks seitlich geschlossen; die
Seitenwände des Deckelschienenstücks weisen in diesem Fall eine von dem Abknickwinkel abhängige Lücke auf. An einer Außenecke
ist es genau umgekehrt. Hier weisen die Seitenwände des Basisschienenstücks eine von dem Abknickwinkel abhängige Lücke auf;
der Kabelkanal wird in diesem Fall in der Ecke durch die Seitenwände des Deckelschienenstücks geschlossen. Da das bzw. die
Deckelschienenstücke üblicherweise erst nach Verlegen eines oder mehrerer Kabel zwischen den Seitenwänden des bzw. der
Basisschienenstücke erfolgt, sind die Deckelschienen-Seiten-
wände üblicherweise außenseitig der Basisschienen-Seitenwände angeordnet.
Entsprechend der in Gebäuden zumeist auftretenden Mauereckwinkel von etwa 90° sollte der Öffnungswinkel der im wesentlichen
V-förmigen Ausnehmung wenigstens 90° betragen. Gerade in Altbauten weichen die tatsächlichen Mauereckwinkel aber auch
häufig vom 90°-Sollwert ab, so daß zur Beherrschung von Innenecken mit einem Eckwinkel kleiner als 90° der Öffnungswinkel
vorzugsweise größer als 90° sein sollte, maximal etwa 115°. In der Praxis hat sich gezeigt, daß ein Öffnungswinkel von etwa
100° für die meisten Fälle ausreicht; ein entsprechendes Basisschienenstück läßt sich dann ohne weiteres an einer Innenecke
mit einem Eckwinkel von 80° oder größer über Eck anbringen. Hinsichtlich der Beherrschbarkeit von Außenecken bestehen bezogen
auf die Basisschiene - keine für die Praxis bedeutsamen Einschränkungen. Für Sonderfälle kann die Kabelkanal-Schiene
auch mit von den genannten Öffnungswinkeln abweichendem Öffnungswinkel der Ausnehmung angeboten werden. Es ist auch
möglich, eine Kabelkanal-Schiene mit mehreren Ausnehmungen auszubilden, die verschiedene Öffnungswinkel aufweisen.
Es ist noch anzumerken, daß sich, bezogen auf die Basisschiene, nur im Falle einer Innenecke mit einem mit dem Öffnungswinkel
der Ausnehmung übereinstimmenden Eckwinkel eine Anordnung wie bei der beschriebenen bekannten Verlegeart im Falle von optimal
auf die Ecke abgestimmten Gehrungsschnitten und optimaler Höhenjustage der beiden Schienenstücke ergibt, nämlich sich bis
auf eine Gehrungsfuge an der Ecke ununterbrochen fortsetzende Seiten- bzw. Zwischenwände. An Innenecken mit einem den Öffnungswinkel
übersteigenden Eckwinkel und an Außenecken sind die Seiten- bzw. Zwischenwände des Basisschienenstücks auch nach
dem Abknicken durch eine entsprechend sich ergebende Ausnehmung unterbrochen. Wie oben schon erläutert, kann diese Ausnehmung
unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Deckelschienenstücks durch dessen Seitenwände zumindest weitgehend geschlossen
werden. Es hat sich aber auch gezeigt, daß die Kabelführung von
in dem Kabelkanal verlegten Kabeln durch derartige Ausnehmungen nicht beeinträchtigt wird, so daß an der Ecke auch zwei gesonderte,
nicht abgeknickte Deckelschienenstücke herkömmlicher Art verwendet werden können. Ist das optische Aussehen von Bedeutung,
so können auch die schon bisher verwendeten Außeneck-Auf set z teile bzw. Inneneck-Aufsetzteile verwendet werden, um
die betreffende Ecke in optisch ansprechender Weise abzudecken.
Die wenigstens eine, im wesentlichen V-förmige Ausnehmung kann bis in den Kanalboden hineinreichen bei einer Restwandstärke
des Kanalbodens, die den Zusammenhalt der Kabelkanal-Schiene auch nach dem Abknicken gewährleistet. Hierdurch wird das
Abknicken eines entsprechenden Schienenstücks vereinfacht und es ergibt sich eine wohldefinierte Knickkante. Im Falle einer
Außenecke ist der Knickkantenberexch aber auch in diesem Falle einer in den Kanalboden hineinreichenden Ausnehmung noch ausreichend
abgerundet, so daß eine Verletzungsgefahr von Kabeln
praktisch nicht besteht. Die Restwandstärke des Kanalbodens im Bereich der Ausnehmung kann etwa das 0,2 bis 0,9fache, vorzugsweise
das 0,4 bis 0,7fache der Kanalboden-Wandstärke außerhalb der Ausnehmung betragen. Bezogen auf übliche Kanalboden-Wandstärken
liegt die RestWandstärke beispielsweise zwischen 0,8 und 1,5 mm, insbesondere bei etwa 1 mm.
Die erfindungsgemäße Ausnehmung kann aus der durchgehend geformten
Kabelkanal-Schiene herausgetrennt sein, wobei übliche Trennverfahren, wie Schneiden, Fräsen oder sonstige spanabhebende
Verarbeitungsverfahren in Betracht kommen. Die durchgehend geformte Kabelkanal-Schiene kann beispielsweise durch
Strangextrusion gefertigt sein.
Alternativ kann die Kabelkanal-Schiene auch samt der Ausnehmung
gegossen sein, beispielsweise mittels eines Spritzgießverfahrens.
Betreffend einen anderen Aspekt der Erfindung ist es bekannt, die eingangs angegebene Kabelkanal-Schiene (insbesondere Kabelkanal-Basischiene)
mit wenigstens einer biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand auszubilden, um bei einem unter Verwendung
der Kabelkanal-Schiene in Form einer Kabelkanal-Basisschiene
verlegten Kabelkanal das Einlegen, ggf. Auswechseln bzw. Nachrüsten von Kabeln zu erleichtern. Die Zwischenwand
weist üblicherweise einen im Querschnitt im wesentlichen T-förmigen
Randabschnitt auf, der in dem Kabelkanal verlegte Kabel zurückhalten soll.
Gemäß der bekannten Ausbildung der Zwischenwand ist die Zwischenwand
vollständig biegeelastisch ausgeführt. Dies hat den großen Nachteil, daß die Zwischenwand unter Umständen ihre
Haltefunktion nicht ausreichend erfüllen kann, insbesondere wenn einer von zwei durch die Zwischenwand voneinander getrennten
Kabelführungskanäle über Gebühr mit Kabeln gefüllt ist. Die
Zwischenwand wird dann derart stark seitlich belastet, daß sie seitlich abgebogen wird und die Kabel nicht mehr ausreichend,
insbesondere mittels des im wesentlichen T-förmigen Randabschnitts rückhalten kann. Nicht ausreichend gehaltene Kabel
erschweren insbesondere das Aufsetzen einer Kabelkanal-Deckelschiene
auf die Kabelkanal-Basisschiene zum Schließen des Kabelkanals; schlimmstenfalls kann sogar eine Neuverlegung
zumindest einiger Kabel notwendig sein.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine Kabelkanal-Schiene
mit verbesserter Rückhaltefunktion der biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand bereitzustellen. Zur Lösung dieser
Aufgabe wird vorgeschlagen, daß nur ein von dem Kanalboden entfernt liegender Randabschnitt der Zwischenwand biegeelastisch
ausgeführt ist, während die übrige Zwischenwand entsprechend dem Kanalboden und den Kabelkanal-Seitenwänden im
wesentlichen biegesteif ausgebildet ist. Die erfindungsgemäße Ausbildung der Zwischenwand kann auch unabhängig von der Ausführung
der Kabelkanal-Schiene mit wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung vorgesehen sein.
Der biegeelastische Randabschnitt der Zwischenwand ist vorzugsweise
im Querschnitt im wesentlichen T-förmig.
Wie eingangs schon erwähnt, kann die nach dem ersten bzw. dem zweiten Aspekt erfindungsgemäße Kabelkanal-Schiene als Kabelkanal-Basisschiene
ausgebildet sein zur Befestigung an einen Träger, insbesondere zur Befestigung an einer Wand oder über
Eck an zwei Wänden. Die nach dem ersten bzw. zweiten Aspekt erfindungsgemäße Kabelkanal-Schiene kann aber auch als Kabelkanal-Deckelschiene
ausgebildet sein, insbesondere für eine Kabelkanal-Basisschiene nach der Erfindung oder von der eingangs
angegebenen Art, zur Abdeckung von entlang einer Verlegestrecke, insbesondere in der Kabelkanal-Basisschiene verlegten
Kabeln.
Nach einem anderen Aspekt betrifft die Erfindung einen Kabelkanal,
der wenigstens eine erfindungsgemäße Kabelkanal-Basisschiene
und wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene, insbesondere nach der Erfindung oder von der eingangs angegebenen Art
umfaßt.
Nach einem anderen Aspekt betrifft die Erfindung ein Kabelkanalsystem
zum Verlegen eines Kabelkanals entlang einer Verlegestrecke, die ggf. um wenigstens eine Ecke geht, umfassend
wenigstens eine erfindungsgemäße Kabelkanal-Basisschiene,
wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene, insbesondere nach der Erfindung oder von der eingangs angegebenen Art, ggf. wenigstens
ein Außeneck-Aufsetzteil und ggf. wenigstens ein Inneneck-Aufsetzteil
.
Ein zum Verlegen eines erfindungsgemäßen Kabelkanals entlang
einer um wenigstens eine Ecke gehenden Verlegestrecke geeignetes Verfahren umfaßt die Schritte: Bereitstellen von wenigstens
einer erfindungsgemäßen Kabelkanal-Basisschiene, Bereitstellen von wenigstens einer Kabelkanal-Deckelschiene insbesondere von
der eingangs genannten Art oder nach der Erfindung, ggf. Ablängen wenigstens einer Kabelkanal-Basisschiene in Abhängigkeit
von der Verlegestrecke, ggf. Ablängen wenigstens einer Kabelkanal-Deckelschiene
in Abhängigkeit von der Verlegestrecke, Abknicken wenigstens einer Kabelkanal-Basisschiene in einer
jeweiligen Ausnehmung zur Montage über Eck an einer jeweiligen Ecke, Montieren der wenigstens einen Kabelkanal-Basisschiene
entlang der Verlegestrecke, Montieren der wenigstens einen Kabelkanal-Deckelschiene auf der wenigstens einen montierten
Kabelkanal-Basisschiene, ggf. nach Verlegen wenigstens eines Kabels in der Kabelkanal-Basisschiene.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den beigefügten Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert
. In den Zeichnungen zeigt
Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Kabelkanal-Basisschiene, wobei Figur la eine Draufsicht, Figur Ib eine Schnittansicht entsprechend
der Linie B-B in Figur la und Figur Ic eine Seitenansicht entsprechend der Pfeilrichtung C in Figur la
der gradlinig angeordneten Basisschiene ist;
Figur 2 die Basisschiene der Figur 1 im abgeknickten Zustand, in Figur 2a mit einer Abknickung entsprechend einer
Außenecke und in Figur 2b mit einer Abknickung entsprechend einer Innenecke (jeweils in einer Seitenansicht
ähnlich der Figur Ic);
Figur 3 in Figur 3a und Figur 3b die abgeknickte Basisschiene der Figur 2a bzw. Figur 2b in einer perspektivischen
Ansicht;
Figur 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Kabelkanal-Basisschiene, wobei Figur 4a eine Draufsicht, Figur 4b eine Schnittansicht entsprechend
der Linie B-B in Figur 4a und Figur 4c eine Seitenansicht entsprechend der Pfeilrichtung C in Figur 4a
der gradlinig angeordneten Basisschiene ist;
Figur 5 eine auf einer Kabelkanal-Basisschiene gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel montierte Kabelkanal-Dekkelschiene
im Querschnitt; und
Figur 6 einen um eine Innen- und eine Außenecke unter Verwendung
einer Kabelkanal-Basisschiene gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel und von Deckelschienenstükken entsprechend Figur 5 montierten Kabelkanal, wobei Figur 6a den Kabelkanal vor der Montage eines Inneneck-Aufsetzteils und eines Außeneck-Aufsetzteils und Figur 6b den Kabelkanal nach Montage der beiden Eck-Aufsetzstücke zeigt.
einer Kabelkanal-Basisschiene gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel und von Deckelschienenstükken entsprechend Figur 5 montierten Kabelkanal, wobei Figur 6a den Kabelkanal vor der Montage eines Inneneck-Aufsetzteils und eines Außeneck-Aufsetzteils und Figur 6b den Kabelkanal nach Montage der beiden Eck-Aufsetzstücke zeigt.
Die auch als Kabelkanal-Montageschiene bezeichnete Kabelkanal-Basisschiene
10 des in den Figuren 1 bis 3 gezeigten ersten
Ausführungsbeispiels weist einen Kanalboden 12, zwei Kanal-Seitenwände
14 und 15 sowie zwei zwischen den beiden Kanal-
Ausführungsbeispiels weist einen Kanalboden 12, zwei Kanal-Seitenwände
14 und 15 sowie zwei zwischen den beiden Kanal-
Seitenwänden parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende
Zwischenwände 18 auf. Die Zwischenwände weisen jeweils einen im wesentlichen T-förmigen Randabschnitt an der vom Kanalboden 12 entfernt liegenden Rand auf, der zum Zurückhalten von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten Kabeln dient. Im
vorliegenden Fall ist der T-Querbalkenabschnitt des Randabschnitts
gegenüber dem T-Längsbalkenabschnitt des Randabschnitts
seitlich versetzt. Die Seitenwände 14 und 15 krümmen sich an ihrem vom Kanalboden 12 entfernt liegenden Rand in
Richtung zur jeweils anderen Seitenwand, was ebenfalls zum
Zurückhalten von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten
Kabeln dient. An dem jeweiligen dem Kanalboden 12 naheliegenden Randabschnitt der Seitenwände ist eine in der Querschnitt
sansicht gemäß Figur Ib gut erkennbare Längsnut 22 bzw. 23 ausgebildet, die zur Aufnahme einer entsprechneden Eingriff
skante einer an der Basisschiene zu befestigenden Deckelschiene dient. In so weit unterscheidet sich die erfindungsgemäße
Basisschiene nicht von bekannten Basisschienen.
Zwischenwände 18 auf. Die Zwischenwände weisen jeweils einen im wesentlichen T-förmigen Randabschnitt an der vom Kanalboden 12 entfernt liegenden Rand auf, der zum Zurückhalten von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten Kabeln dient. Im
vorliegenden Fall ist der T-Querbalkenabschnitt des Randabschnitts
gegenüber dem T-Längsbalkenabschnitt des Randabschnitts
seitlich versetzt. Die Seitenwände 14 und 15 krümmen sich an ihrem vom Kanalboden 12 entfernt liegenden Rand in
Richtung zur jeweils anderen Seitenwand, was ebenfalls zum
Zurückhalten von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten
Kabeln dient. An dem jeweiligen dem Kanalboden 12 naheliegenden Randabschnitt der Seitenwände ist eine in der Querschnitt
sansicht gemäß Figur Ib gut erkennbare Längsnut 22 bzw. 23 ausgebildet, die zur Aufnahme einer entsprechneden Eingriff
skante einer an der Basisschiene zu befestigenden Deckelschiene dient. In so weit unterscheidet sich die erfindungsgemäße
Basisschiene nicht von bekannten Basisschienen.
Die Basisschiene 10 weist eine quer zur Schienenlängsrichtung (Doppelpfeil L) verlaufende Ausnehmung 3 0 auf, die in der
Seitenansicht gemäß Figur Ic V-förmig ist und sich vom Kanalboden weg nach oben hin öffnet, mit einem Öffnungswinkel &agr; von
100°. Die Ausnehmung erstreckt sich von der einen Schienenseite zur anderen Schienenseite durch beide Seitenwände und durch
beide Zwischenwände; die Seiten- und Zwischenwände weisen dementsprechend jeweils zwei die Ausnehmung begrenzende Kanten
auf, die nur für die Seitenwand 15 mit 32 und 33 bezeichnet sind. Die die Ausnehmung begrenzenden Kanten der Seiten- und
Zwischenwände fluchten in Querrichtung miteinander und laufen entsprechend der V-Form der Ausnehmung 30 vom vom Kanalboden
entfernt liegenden Rand der jeweiligen Seite- bzw. Zwischenwand in Richtung zum Kanalboden aufeinander zu. Die Ausnehmung 30
erstreckt sich bis in den Kanalboden 12 hinein und bildet hier einen im folgenden auch als Furche 36 bezeichneten furchenartigen
Ausnehmungsabschnitt 36 in der Oberseite des Kanalbo-
dens. Die Restwandstärke R des Kanalbodens beträgt an der
tiefsten Stelle des im wesentlichen furchenartigen Ausnehmungsabschnitts
etwa 1 mm.
Die beiden die Ausnehmung begrenzenden Kanten der jeweiligen Seiten- bzw. Zwischenwand sind bezüglich einer zum Kanalboden
12 orthogonalen Ebene mit dem gleichen Winkel geneigt; die Ausnehmung 30 ist also bezüglich einer derartigen, durch den
furchenartigen Ausnehmungsabschnitt 3 6 gehenden Ebene symmetrisch; der Neigungswinkel der Kanten gegenüber der angegebenen
Ebene beträgt also 50° gemäß dem Öffnungswinkel a = 100 °, was
einem Neigungswinkel &bgr; gegenüber dem Kanalboden 12 von 40° entspricht.
Die Basisschiene 10 ist durch ein Strangextrusionsverfahren aus Hart-PVC hergestellt, wobei die Ausnehmung nach der Extrusion
durch Fräsen angebracht worden ist. Alternativ könnte die Basisschiene 10 samt der Ausnehmung 3 0 auch beispielsweise
durch Spritzgießen hergestellt sein. Die Figuren 1-3 zeigen nur einen kurzen Abschnitt der Basisschiene 10, die auch mehrere
gleichartige Ausnehmungen 3 0 in vorgegebenem Abstand voneinander aufweisen kann.
Die Ausnehmung 30 ermöglicht ein einfaches Abknicken der Basisschiene
10 im Bereich der Ausnehmung, wobei die Furche 3 6 in der Kanalbodenoberfläche für ein definiertes Abknicken, genauer
für eine wohl definierte Knickkante sorgt. Die in der einen und in der anderen Richtung abgeknickte Basisschiene 10 ist in den
Figuren 2 und 3 gezeigt. Die Figuren 2a und 3a zeigen eine Abknickung entsprechend einer Außenecke, wobei der Knickwinkel
&ggr; 80° beträgt, aber auch kleiner oder größer sein kann. Bei einer Abknickung entsprechend einer Außenecke sind die Seiten-
und Zwischenwände im Eckbereich unterbrochen. Sollen zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegte Kabel seitlich abgedeckt
sein, so können ggf. gesonderte Maßnahmen, wie etwa die Verwendung einer abgeknickten Deckelschiene oder eines Außeneck-Aufsetzteils
getroffen werden.
Die Figuren 2b und 3b zeigen eine Abknickung entsprechend einer Innenecke, wobei der Abknickwinkel &dgr; 80° beträgt. Dieser Abknickwinkel
&dgr; von 80° ist direkt komplementär zum Öffnungswinkel &agr; der Ausnehmung 3 0 im nicht abgeknickten Zustand der
Basisschiene 10, so daß die Seiten- und Zwischenwände an der Ecke unter Bildung einer Gehrungs-Eckfuge aneinander stoßen;
die Seiten- und Zwischenwände also abgesehen von der Stoßfuge nicht unterbrochen sind. Im Falle eines Abknickwinkels größer
als 80° kommt es zur Ausbildung von keilförmigen Spalten anstelle der Gehrungs-Eckfuge, so daß ggf. wiederum gesonderte
Maßnahmen zur Abdeckung von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten Kabeln getroffen werden können. Der Abknickwinkel
&dgr; an einer Innenecke kann, zumindest bei biegesteif ausgebildeten Seiten- und Zwischenwänden, nicht kleiner als der
Öffnungswinkel &agr; sein.
Nach dem Abknicken der Basisschiene 10 hängen die beiden gegeneinander abgeknickten Schienenabschnitte über den Kanalboden
12 fllmscharnierartig aneinander. Der Abknickbereich ist an
der Knickkante ausreichend abgerundet, so daß keine scharfe Kante auftritt, die insbesondere bei einer Außenecke schädlich
für zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegte Kabel sein könnte.
Es versteht sich, daß der benötigte Abknickwinkel &ggr; bzw. &dgr; der
Basisschiene direkt durch den entsprechenden Eckwinkel der Innen- bzw. Außenecke gegeben ist. Mit der erfindungsgemäßen
Ausnehmung 3 0 lassen sich im Fall des Öffnungswinkels &agr; von
100° die meisten in der Praxis auftretenden Innen- und Außenecken zuverlässig beherrschen. Für Sonderfälle können auch
Basisschienen mit kleinerem oder größerem Öffnungswinkel a angeboten werden. Der maximal mögliche Abknickwinkel &ggr; an einer
Außenecke und die Wechselbiegefestigkeit für ein mehrfaches Hin- und Herbiegen zwischen einer Inneneck- und Außeneckwinkelstellung
hängt von dem zur Fertigung der Basisschiene 10 verwendeten Material ab. Extreme Knickwinkel und eine hohe Wechselbiegefestigkeit
sind in der Praxis nicht erforderlich, so daß entsprechend kostengünstige Materialien für die Fertigung
der Basisschiene verwendet werden können.
In der Figur 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Basisschiene 110 gezeigt. Bauelemente des zweiten Ausführungsbeispiels, die ihrer Funktion nach solchen des
ersten Ausfuhrungsbeispiels gemäß den Figuren 1-3 entsprechen, sind mit denselben Bezugsziffern, jedoch jeweils vermehrt um
die Zahl 100 versehen. Es wird im folgenden nur auf die Unterschiede zwischen beiden Ausführungsformen eingegangen und im
übrigen ausdrücklich auf die vorangehende Beschreibung der ersten Ausführungsform Bezug genommen.
Gegenüber der Basisschiene 10 des ersten Ausführungsbeispiels ist die Basisschiene 110 des zweiten Ausführungsbeispiels in
Querrichtung schmäler und weist nur eine Zwischenwand 118 auf. Diese Zwischenwand weist einen wie der Kanalboden 112 und die
Seitenwände 114 biegesteifen Abschnitt 118a sowie einen biegeelastischen, T-förmigen Randabschnitt 120 auf. Die Basisschiene
110 ist ebenfalls durch Extrusion hergestellt, wobei ein Koextrusionsverfahren
unter Verwendung von Hart-PVC für den Kanalboden,
die Seitenwände und den Zwischenwandabschnitt 118a und von Weich-PVC für den T-förmigen Randabschnitt 120 zum Einsatz
kommt. Durch die biegeelastische Ausführung des T-förmigen Randabschnitts läßt sich dieser seitlich Abbiegen, um bei
starker Belegung des Kabelkanals mit Kabeln ggf. noch ein weiteres Kabel einsetzen zu können, wobei die Rückhaltfunktion
des T-förmigen Randabschnitts im Gegensatz zu einer Ausbildung der Zwischenwand vollständig als biegeelastische Zwischenwand
auch bei übermäßiger Belegung des Kabelkanals beispielsweise nur auf der einen Seite der Zwischenwand noch gewährleistet
ist.
Hinsichtlich der Ausbildung und der Funktion der Ausnehmung 13 0 bestehen keine Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel
gemäß der Figuren 1-3. Bei einer Abknickung der Basisschiene
110 mit einem dem Öffnungswinkel &agr; entsprechenden Außeneck-Abknickwinkel
&dgr; bzw. Inneneck-Abknickwinkel &dgr; ergeben sich für das Ausführungsbeispiel der Figur 4 die gleichen Ansichten, wie
in Figur 2a und 2b gezeigt.
In Figur 5 ist der Querschnitt einer Kabelkanal-Deckelschiene
210 gezeigt, die einen Kanalboden 212 und zwei Kanalseitenwände 214 und 215 aufweist. Die Kabelkanal-Deckelschiene 210 ist auf
einer Kabelkanal-Basisschiene entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel
gemäß der Figuren 1-3 montiert. Die auf der Basisschiene 10 montierte Deckelschiene 210 umgreift mit ihren
Seitenwänden 214 und 215 die Basisschiene 10 an den Seitenwänden 14 und 15 {die Deckelschienen-Seitenwände 214 und 215
liegen also außenseitig der Basisschienen-Seitenwänden 14 und 15), so daß der Kabelkanal-Innenraum von dem Basisschienen-Kanalboden
12, dem Deckelschienen-Kabelboden 212 und dem Basisschienen-Seitenwänden
14 und 15 begrenzt ist.
Die von dem Deckelschienen-Kanalboden 212 entfernt liegenden Ränder der beiden Seitenwände 214 und 215 weisen jeweils einen
in Richtung zur jeweils anderen Seitenwand vorstehenden, sich längs der Deckelschiene 210 erstreckenden Eingriffsbund 244
bzw. 245 auf, die im montierten Zustand gemäß Figur 5 bzw. Figur 6 in jeweils eine der beiden Längsnuten 22 und 23 der
Basisschiene 10 eingreifen und die Deckelschiene 210 gegen ein Abheben von der Basisschiene 10 sichern.
Die im montierten Zustand gemäß Figur 6 einem Untergrund G (Zimmerboden oder dergleichen) näherliegende untere Seitenwand
215 ist gegenüber dem Deckelschienen-Kanalboden 212 unter Bildung einer Eckkante abgewinkelt, während der Übergang zwischen
dem Deckelschienen-Kanalboden 212 und der oberen Seitenwand
214 aus optischen Gründen gerundet ist. An der Eckkante zwischen der unteren Seitenwand 215 und dem Deckelschienen-Kanalboden
212 ist eine biegeelastische Anlagelippe 240 vorgesehen, die den Zwischenraum zwischen der unteren Seitenwand
215 und dem Untergrund G gegen ein Eindringen von Staub und dergleichen abdichtet und auch hinsichtlich der optischen
Wirkung vorteilhaft ist. Eine weitere biegeelastische Anlagelippe ist an dem vom Deckelschienen-Kanalboden 212 entferntliegenden
Rand der oberen Seitenwand 214 vorgesehen, die an der Wand bzw. dem jeweiligen Wandabschnitt Wl, W2, W3 oberhalb des
Kabelkanals anliegt, so daß sich wiederum ein vorteilhafter optischer Eindruck ergibt und die Ansammlung von Staub in einer
zwischen der Wand und dem Rand der Deckelschienen-Seitenwand 214 gebildeten Ritze verhindert.
Die Deckelschiene 210 ist vorzugsweise durch ein Koextrusionsverfahren
unter Verwendung von Weich-PVC für die Anlagelippen und Hart-PVC für die übrige Deckelschiene hergestellt.
Die Deckelschiene 210 der Figur 5 kann mit einer erfindungsgemäßen
Ausnehmung entsprechend der Ausnehmung 3 0 bzw. 13 0 versehen sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Deckelschiene mit erfindungsgemäßer Ausneh-
mung zum Anordnen der Deckelschiene nach Abknicken über Eck sind beide Seitenwände dieser Ausführungsform wie die Seitenwand
215 ausgeführt, also mit einer Eckkante und ohne Abrundung im Übergangsbereich zwischen der jeweiligen Seitenwand und dem
Deckelschienen-Kanalboden.
Der in Figur 6 gezeigte Kabelkanal weist eine erfindungsgemäße
Basisschiene 10 auf {ggf. aus zwei im geradlinigen Bereich (am Wandabschnitt W2) zwischen der gezeigten Innenecke und der
gezeigten Außenecke aneinander gesetzten Basisschienenstücken 10a und 10b), wobei die Basisschiene 10 bzw. das jeweilige
Basisschienenstück 10a bzw. 10b an der jeweiligen Ecke in der oben beschriebenen Weise im Bereich einer jeweiligen erfindungsgemäßen
Ausnehmung abgeknickt ist. Der Kabelkanal ist durch drei gesonderte Deckelschienenstücke 210a, 210b und 210c
geschlossen, die jeweils keine Ausnehmung aufweisen und dementsprechend nur an einem jeweiligen geradlinigen Kanalabschnitt
(am Wandabschnitt Wl, W2 bzw. W3) vorgesehen sind. Die Innen- und die Außenecke werden dementsprechen von den Deckelschienenstücken
nicht abgedeckt; hierzu ist ein gesondertes Außeneck-Aufsetzteil 250 und ein gesondertes Inneneck-Aufsetzteil 252
vorgesehen, die in bekannter Art und Weise auf die jeweilige Kanalecke aufgesetzt und montiert werden. Figur 6a zeigt den
Kabelkanal vor der Montage der Eckteile und Figur 6b zeigt, den Kabelkanal nach der Montage der Eckteile. Die der jeweiligen
Ecke naheliegenden Endränder der Deckelschienenteile 210a, 210b bzw. 210c werden dabei vom jeweiligen Eck-Aufsetzteil überdeckt
.
Die Art und Weise, wie ein erfindungsgemäßer Kabelkanal entlang
einer um wenigstens eine Ecke gehenden Verlegestrecke zweckmäßigerweise verlegt wird, ergibt sich weitgehend aus der vorstehenden
Beschreibung der Ausführungsformen. Nach der Bereitstellung
von einer oder mehrerer erfindungsgemäßer Basisschienen und einer oder mehrerer (ggf. erfindungsgemäßer) Deckelschienen
sind diese entsprechend der Verlegestrecke ggf. in Schienenstücke zu zerteilen bzw. abzulängen, so daß die Basis-
schiene bzw. die Basisschienenstücke ohne {von Stoßfugen an geradlinigen Abschnitten abgesehen) Unterbrechung entlang der
Verlegestrecke montiert werden können. Hierbei wird an einer jeweiligen Ecke die Basisschiene bzw. ein jeweiliges Basisschienenstück
in der beschriebenen Art und Weise im Bereich einer jeweiligen, erfindungsgemäßen Ausnehmung abgeknickt und
über Eck, insbesondere an zwei die jeweilige Ecke bildenden Wandabschnitten, montiert. Zur Montage kann die Basisschiene
vorgefertigte Befestigungsbohrungen aufweisen; die Befestigungsbohrungen können aber auch erst beim Montieren nach Bedarf
angebracht werden. Ist der Kabelkanal bis auf die Deckelschiene fertig montiert, können nun Kabel in der Kabelkanal-Basisschiene
verlegt werden. Hiernach wird der Kabelkanal durch Montage der Deckelschiene bzw. durch Montage entsprechender
Deckelschienenstücke geschlossen, wobei an der jeweiligen Ecke ggf. zusätzlich ein Eck-Aufsetzteil montiert wird.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung eine ggf. als Kabelkanal-Basisschiene
oder ggf. als Kabelkanal-Deckelschiene ausgebildete Kabelkanal-Schiene für einen Kabelkanal, umfassend
einen Kanalboden sowie zwei Kanal-Seitenwände sowie ggf. wenigstens
eine parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende Zwischenwand zwischen beiden Kanal-Seitenwänden. Erfindungsgemäß
wird nach einem Aspekt vorgeschlagen, daß die Kabelkanal-Schiene mit wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen,
quer zur Schienenlängsrichtung verlaufenden, sich in Richtung weg vom Kanalboden öffnenden Ausnehmung versehen ist,
die im wesentlichen bis zum Kanalboden reicht und die in ihrem Bereich ein Abknicken der Kabelkanal-Schiene in der einen oder
anderen Richtung ermöglicht. Für den Fall einer biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand wird nach einem anderen Aspekt
erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß nur ein von dem Kanalboden entfernt liegender Randabschnitt der Zwischenwand biegeelastisch
ausgeführt ist, während die übrige Zwischenwand entsprechend dem Kanalboden und den Kanal-Seitenwänden im wesentlichen
biegesteif ausgebildet ist.
22.08.95 /bs/12818G-bes+ans
Claims (13)
1. Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) für einen Kabelkanal,
insbesondere für einen Sockelleisten-Kabelkanal, umfassend einen Kanalboden (12; 112; 212) sowie
zwei Kanal-Seitenwände (14, 15; 114, 115; 214, 215) sowie ggf. wenigstens eine parallel zur Kanal-Längsrichtung
verlaufende Zwischenwand (18; 118) zwischen beiden Kanal-Seitenwänden (14, 15; 114, 115),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) rait wenigstens
einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen, quer zur Schienenlängsrichtung verlaufenden,
sich in Richtung weg vom Kanalboden (12; 112; 212) öffnenden Ausnehmung (3 0; 13 0) versehen ist, die im
wesentlichen bis zum Kanalboden (12; 112; 212) reicht und die in ihrem Bereich ein Abknicken der
Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) in der einen oder anderen Richtung ermöglicht.
2. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Öffnungswinkel (&agr;) der im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung (30; 130) wenigstens
90° beträgt.
3. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Öffnungswinkel (&agr;) maximal etwa 115°, vorzugsweise etwa 100° beträgt.
4. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
(3 0; 13 0) bis in den Kanalboden (12; 112; 212) hineinreicht bei einer Restwandstärke des Kanalbodens,
die den Zusammenhalt der Kabelkanal-Schiene
(10; 110; 210) auch nach dem Abknicken gewährleistet.
5. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die RestWandstärke des Kanalbodens (12; 112; 212) das 0,2 bis 0,9fache, vorzugsweise
das 0,4 bis 0,7fache der Kanalboden-Wandstärke beträgt
.
6. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (30; 130) aus der durchgehend geformten Kabelkanal
-Schiene (10; 110; 210) herausgetrennt ist.
7. Kabelkanal-Schiene nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelkanal-Schiene
(10; 110; 210) samt der Ausnehmung (30; 130) gegossen ist.
8. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
mit wenigstens einer biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand (118), dadurch gekennzeichnet, daß nur
ein von dem Kanalboden (112) entfernt liegender Randabschnitt (120) der Zwischenwand (118) biegeelastisch
ausgeführt ist, während die übrige Zwischenwand (118a) entsprechend dem Kanalboden (112)
und den Kanal-Seitenwänden (114, 115) im wesentlichen biegesteif ausgebildet ist.
9. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der biegeelastische Randabschnitt (120) im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ist.
10. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelkanal-Schiene als Kabelkanal-Basisschiene (10; 110)
"9. Nov. J995
ausgebildet ist zur Befestigung an einem Träger, insbesondere zur Befestigung an einer Wand oder über
Eck an zwei Wänden.
11. Kabelkanal-Schiene nach einem der Ansprüche 1-9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelkanal-Schiene als Kabelkanal-Deckelschiene (210) ausgebildet ist,
insbesondere für eine Kabelkanal-Basisschiene (10) nach Anspruch 10 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1, zur Abdeckung von entlang einer Verlegestrecke, insbesondere in der Kabelkanal-Basisschiene
(10) verlegten Kabeln.
12. Kabelkanal, umfassend wenigstens eine Kabelkanal-Basisschiene
(10; 110) nach Anspruch 10 und wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene (210) , insbesondere
nach Anspruch 11 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
13. Kabelkanalsystem zum Verlegen eines Kabelkanals entlang einer Verlegestrecke, die ggf. um wenigstens
eine Ecke geht, umfassend wenigstens eine Kabelkanal-Basisschiene (10; 110) nach Anspruch 10, wenigstens
eine Kabelkanal-Deckelschiene (210), insbesondere nach Anspruch 11 oder nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, ggf. wenigstens ein Außeneck-Aufset&zgr;-teil
(250) und ggf. wenigstens ein Inneneck-Aufsetzteil
(252) .
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29513569U DE29513569U1 (de) | 1995-08-23 | 1995-08-23 | Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten Gehrung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29513569U DE29513569U1 (de) | 1995-08-23 | 1995-08-23 | Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten Gehrung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29513569U1 true DE29513569U1 (de) | 1997-01-09 |
Family
ID=8012134
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29513569U Expired - Lifetime DE29513569U1 (de) | 1995-08-23 | 1995-08-23 | Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten Gehrung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29513569U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29703744U1 (de) * | 1997-03-01 | 1997-04-17 | Rehau Ag + Co, 95111 Rehau | Installationskanal |
| FR2870276A1 (fr) * | 2004-05-17 | 2005-11-18 | Bernard Francois Michel Proot | Agrafe de fixation a hauteur variable et de jonction pour plinthes specifiques a utiliser sans colle, ni clou et ni vis |
| RU225806U1 (ru) * | 2024-02-02 | 2024-05-06 | Общество с ограниченной ответственностью "ИЭК ХОЛДИНГ" | Фасонная секция для закрытия зоны перехода огибающих внешний угол стены двух прямых секций кабельного короба |
-
1995
- 1995-08-23 DE DE29513569U patent/DE29513569U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29703744U1 (de) * | 1997-03-01 | 1997-04-17 | Rehau Ag + Co, 95111 Rehau | Installationskanal |
| FR2870276A1 (fr) * | 2004-05-17 | 2005-11-18 | Bernard Francois Michel Proot | Agrafe de fixation a hauteur variable et de jonction pour plinthes specifiques a utiliser sans colle, ni clou et ni vis |
| RU225806U1 (ru) * | 2024-02-02 | 2024-05-06 | Общество с ограниченной ответственностью "ИЭК ХОЛДИНГ" | Фасонная секция для закрытия зоны перехода огибающих внешний угол стены двух прямых секций кабельного короба |
| RU225805U1 (ru) * | 2024-02-02 | 2024-05-06 | Общество с ограниченной ответственностью "ИЭК ХОЛДИНГ" | Фасонная секция для соединения под прямым углом двух прямых секций кабельного короба |
| RU225804U1 (ru) * | 2024-02-02 | 2024-05-06 | Общество с ограниченной ответственностью "ИЭК ХОЛДИНГ" | Фасонная секция для закрытия зоны перехода через внутренний угол стены двух прямых секций кабельного короба |
| RU225803U1 (ru) * | 2024-02-02 | 2024-05-06 | Общество с ограниченной ответственностью "ИЭК ХОЛДИНГ" | Фасонная секция для соединения под прямым углом трех прямых секций кабельного короба |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970220 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19981123 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20010731 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20030707 |
|
| R071 | Expiry of right |