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DE29513569U1 - Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten Gehrung - Google Patents

Kabelkanal mit wenigstens einer vorgefertigten Gehrung

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Publication number
DE29513569U1
DE29513569U1 DE29513569U DE29513569U DE29513569U1 DE 29513569 U1 DE29513569 U1 DE 29513569U1 DE 29513569 U DE29513569 U DE 29513569U DE 29513569 U DE29513569 U DE 29513569U DE 29513569 U1 DE29513569 U1 DE 29513569U1
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DE
Germany
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rail
cable duct
duct
corner
cable
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29513569U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nowa Plast Elektrotechnis GmbH
Original Assignee
Nowa Plast Elektrotechnis GmbH
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Publication date
Application filed by Nowa Plast Elektrotechnis GmbH filed Critical Nowa Plast Elektrotechnis GmbH
Priority to DE29513569U priority Critical patent/DE29513569U1/de
Publication of DE29513569U1 publication Critical patent/DE29513569U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/04Protective tubing or conduits, e.g. cable ladders or cable troughs
    • H02G3/0425Plinths

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Communication Cables (AREA)
  • Waveguide Aerials (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kabelkanal-Schiene für einen Kabelkanal, insbesondere für einen Sockelleisten-Kabelkanal, umfassend einen Kanalboden sowie zwei Kanal-Seitenwände sowie ggf. wenigstens eine parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende Zwischenwand zwischen beiden Kanal- Seitenwänden. Die Kabelkanal-Schiene kann als Kabelkanal-Basisschiene ausgebildet sein zur Befestigung an einem Träger, oder auch als Kabelkanal-Deckelschiene zur Abdeckung von entlang einer Verlegestrecke, ggf. in einer Kabelkanal-Basisschiene verlegten Kabeln.
Eine bekannte Kabelkanal-Schiene der genannten Art wird sowohl in der Ausführung als Basisschiene als auch in der Ausführung als Deckelschiene mit entlang der Schienenlängsrichtung im wesentlichen konstanten Querschnitt üblicherweise als Meterware geliefert. Zur Verlegung eines Kabelkanals entlang einer um wenigstens eine Ecke (Innenecke bzw. Außenecke) gehenden Verlegestrecke unter Verwendung einer Basisschiene der genannten Art sind an der jeweiligen Ecke zwei jeweilige Basisschienenstücke über Eck zu montieren, da ein Abknicken der Basisschiene über eine leichte Biegung hinaus nicht bzw. nur unter Zerstörung des jeweiligen Schienenstücks möglich ist. Hierbei ist es üblich, daß der Handwerker an der Baustelle an einem jeweiligen Ende zweier Schienenstücke einen Gehrungsschnitt mit einer gegenüber dem Kanalboden um etwa 45° geneigten Schnittebene vornimmt, um an der Ecke einen sauberen Übergang zwischen den beiden Basisschienenstücken mit einer Gehrungs-Eckfuge zu erhalten.
Die beiden jeweiligen Basisschienenstücke werden nacheinander an dem betreffenden Träger, beispielsweise eine jeweilige Wand montiert, wobei sich nun die Schwierigkeit ergibt, die beiden Stücke aufeinander ausgerichtet zu montieren. Sind die beiden Schienenstücke beispielsweise gegeneinander in der Höhe versetzt, so ergibt sich ein unschönes Aussehen und es läßt sich ein ggf. vorgesehenes Außeneck-Aufsetzteil bzw. Inneneck-Aufsetzteil nicht oder nur unter Schwierigkeiten anbringen. Auch
wird durch einen derartigen Höhenversatz die effektive Kanalbreite reduziert. Ferner kann es insbesondere an einer Außenecke passieren, daß eines der Schienenstücke über das andere vorsteht, wobei unter Umständen eine relativ scharfe Kante auftritt, die in dem Kabelkanal verlegte Kabel beschädigen kann.
Im übrigen ist im Falle der beschriebenen Gehrungsschnitte sowohl der zeitliche Aufwand als auch der apparative Aufwand (es werden üblicherweise spezielle Gehrungssägen verwendet) erhöht, was sich in den Kosten für das Verlegen des Kabelkanals niederschlägt.
Insbesondere nach dem Verlegen von Kabeln zwischen den Kabelkanal-Seitenwänden wird der Kabelkanal unter Verwendung von wenigstens einer Kabelkanal-Deckelschiene geschlossen, wobei bei Verwendung einer Kabelkanal-Deckelschiene der genannten Art
an der jeweiligen Ecke wieder zwei jeweilige Deckelschienenstücke über Eck an jeweils einem der beiden Basisschienenstücken zu montieren sind. Auf Gehrungsschnitte wird hierbei üblicherweise verzichtet, da in der jeweiligen Ecke meist ein Außeneck-Aufset&zgr;teil bzw. ein Inneneck-Aufsetzteil auf den vorher montierten Deckelschienenstücken und den Basisschienenstücken montiert wird. Wollte man auf die Eckteile verzichten, beispielsweise da die optischen Anforderungen nicht so hoch sind, so könnten in ähnlicher Weise wie bei den Basisschienenstücken entsprechende Gehrungsschnitte auch an den Deckelschienenstücken vorgesehen werden. Hierbei wäre es allerdings äußerst schwierig, das Auftreten eines nicht unwesentlich breiten Spaltes in der zur jeweiligen Montagefläche parallelen Kabelkanal -Oberseite an der Stoßstelle zwischen den beiden Deckelschienen-Stücken zu vermeiden, insbesondere im Fall einer Außenecke.
Ein derartiger Spalt mag in gewissen Umgebungen tolerierbar sein. Häufig sollen die Deckelschienenstücke aber auch eine gewisse Schutzfunktion gegen einen unberechtigten Zugriff zu in
den Kabelkanal verlegten Kabeln ausüben. Ein derartiger Spalt stellt nun eine Angriffsstelle dar, an der durch Eingriff mittels eines Werkzeugs insbesondere an einer Außenecke die beiden Deckelschienenstücke leicht abgehebelt werden können. Im Falle eines Sockelleisten-Kabelkanals kann dies auch unbeabsichtigt, beispielsweise durch ein Reinigungsgerät, passieren.
An einer Innenecke kann wiederum eine relativ scharfe Kante, in diesem Fall an einem Deckelschienenstück, auftreten, die in dem Kabelkanal verlegte Kabel beschädigen kann.
Aufgabe der Erfindung ist, eine Kabelkanal-Schiene bereitzustellen, die das Verlegen eines Kabelkanals um Ecken vereinfacht und die oben beschriebenen Nachteile zumindest teilweise vermeidet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Kabelkanal-Schiene mit wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen, quer zur Schienenlängsrichtung verlaufenden, sich in Richtung weg vom Kanalboden öffnenden Ausnehmung versehen ist, die im wesentlichen bis zum Kanalboden reicht und die in ihrem Bereich ein Abknicken der Kabelkanal-Schiene in der einen oder anderen Richtung ermöglicht.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Kabelkanal-Schiene können die beschriebenen Gehrungsschnitte beim Verlegen eines Kabelkanals um wenigstens eine Ecke entfallen. Statt dessen braucht nur ein ggf. entsprechend abgelängtes Schienenstück im Bereich einer erfindungsgemäßen Ausnehmung in der einen oder anderen Richtung abgeknickt werden, nämlich bei einer Basisschiene in einer den Öffnungswinkel der Ausnehmung beim Knicken verkleinernden Richtung für eine Innenecke und in einer beim Knicken den Öffnungswinkel der Ausnehmung vergrößernden Richtung für eine Außenecke. Bei einer Deckelschiene erfolgt die Abknickung genau in der jeweils entgegengesetzten Richtung, nämlich in einer den Öffnungswinkel der Ausnehmung vergrößernden Richtung für eine Innenecke und in einer den Öffnungswinkel
-A-
der Ausnehmung verkleinernden Richtung für eine Außenecke. Das entsprechend abgeknickte Schienenstück (Basisschienenstück oder Deckelschienenstück), zwischen dessen gegeneinander abgewinkelten Abschnitten durch den Kanalboden ein filmscharnierartiger Zusammenhalt aufrecht erhalten ist, kann dann an bzw. in der Ecke montiert werden {an dem jeweiligen Träger, z. B. Mauereck bzw. an dem bereits vorher verlegten Basisschienenstück). Ein wie beschrieben problematischer Höhenversatz zwischen zwei Kanalabschnitten an der Ecke wird somit zuverlässig vermieden. Auch kann aufgrund des filmscharnierartigen Zusammenhalts keine scharfe Kante des Kanalbodens {der Basisschiene bzw. der Dekkelschiene) an der Ecke mehr auftreten, so daß auch Beschädigungen eines im Kabelkanal verlegten Kabels zuverlässig vermieden werden.
Bei einem über Eck montierten Deckelschienenstück tritt der oben beschriebene Spalt in der Kabelkanal-Oberseite an der Ecke nicht mehr auf.
Werden zur Verlegung des Kabelkanals sowohl wenigstens eine erfindungsgemäße Basisschiene als auch wenigstens eine erfindungsgemäße Deckelschiene verwendet, so kann in vielen Fällen auf ein Aufset&zgr;-Eckteil sowohl an einer Innenecke als auch an einer Außenecke verzichtet werden, insbesondere wenn der Öffnungswinkel der im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung im wesentlichen mit dem jeweiligen Eckwinkel übereinstimmt. Im Falle einer Innenecke wird der Kabelkanal durch die Kabelkanal-Seitenwände des Basisschienenstücks seitlich geschlossen; die Seitenwände des Deckelschienenstücks weisen in diesem Fall eine von dem Abknickwinkel abhängige Lücke auf. An einer Außenecke ist es genau umgekehrt. Hier weisen die Seitenwände des Basisschienenstücks eine von dem Abknickwinkel abhängige Lücke auf; der Kabelkanal wird in diesem Fall in der Ecke durch die Seitenwände des Deckelschienenstücks geschlossen. Da das bzw. die Deckelschienenstücke üblicherweise erst nach Verlegen eines oder mehrerer Kabel zwischen den Seitenwänden des bzw. der Basisschienenstücke erfolgt, sind die Deckelschienen-Seiten-
wände üblicherweise außenseitig der Basisschienen-Seitenwände angeordnet.
Entsprechend der in Gebäuden zumeist auftretenden Mauereckwinkel von etwa 90° sollte der Öffnungswinkel der im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung wenigstens 90° betragen. Gerade in Altbauten weichen die tatsächlichen Mauereckwinkel aber auch häufig vom 90°-Sollwert ab, so daß zur Beherrschung von Innenecken mit einem Eckwinkel kleiner als 90° der Öffnungswinkel vorzugsweise größer als 90° sein sollte, maximal etwa 115°. In der Praxis hat sich gezeigt, daß ein Öffnungswinkel von etwa 100° für die meisten Fälle ausreicht; ein entsprechendes Basisschienenstück läßt sich dann ohne weiteres an einer Innenecke mit einem Eckwinkel von 80° oder größer über Eck anbringen. Hinsichtlich der Beherrschbarkeit von Außenecken bestehen bezogen auf die Basisschiene - keine für die Praxis bedeutsamen Einschränkungen. Für Sonderfälle kann die Kabelkanal-Schiene auch mit von den genannten Öffnungswinkeln abweichendem Öffnungswinkel der Ausnehmung angeboten werden. Es ist auch möglich, eine Kabelkanal-Schiene mit mehreren Ausnehmungen auszubilden, die verschiedene Öffnungswinkel aufweisen.
Es ist noch anzumerken, daß sich, bezogen auf die Basisschiene, nur im Falle einer Innenecke mit einem mit dem Öffnungswinkel der Ausnehmung übereinstimmenden Eckwinkel eine Anordnung wie bei der beschriebenen bekannten Verlegeart im Falle von optimal auf die Ecke abgestimmten Gehrungsschnitten und optimaler Höhenjustage der beiden Schienenstücke ergibt, nämlich sich bis auf eine Gehrungsfuge an der Ecke ununterbrochen fortsetzende Seiten- bzw. Zwischenwände. An Innenecken mit einem den Öffnungswinkel übersteigenden Eckwinkel und an Außenecken sind die Seiten- bzw. Zwischenwände des Basisschienenstücks auch nach dem Abknicken durch eine entsprechend sich ergebende Ausnehmung unterbrochen. Wie oben schon erläutert, kann diese Ausnehmung unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Deckelschienenstücks durch dessen Seitenwände zumindest weitgehend geschlossen werden. Es hat sich aber auch gezeigt, daß die Kabelführung von
in dem Kabelkanal verlegten Kabeln durch derartige Ausnehmungen nicht beeinträchtigt wird, so daß an der Ecke auch zwei gesonderte, nicht abgeknickte Deckelschienenstücke herkömmlicher Art verwendet werden können. Ist das optische Aussehen von Bedeutung, so können auch die schon bisher verwendeten Außeneck-Auf set z teile bzw. Inneneck-Aufsetzteile verwendet werden, um die betreffende Ecke in optisch ansprechender Weise abzudecken.
Die wenigstens eine, im wesentlichen V-förmige Ausnehmung kann bis in den Kanalboden hineinreichen bei einer Restwandstärke des Kanalbodens, die den Zusammenhalt der Kabelkanal-Schiene auch nach dem Abknicken gewährleistet. Hierdurch wird das Abknicken eines entsprechenden Schienenstücks vereinfacht und es ergibt sich eine wohldefinierte Knickkante. Im Falle einer Außenecke ist der Knickkantenberexch aber auch in diesem Falle einer in den Kanalboden hineinreichenden Ausnehmung noch ausreichend abgerundet, so daß eine Verletzungsgefahr von Kabeln
praktisch nicht besteht. Die Restwandstärke des Kanalbodens im Bereich der Ausnehmung kann etwa das 0,2 bis 0,9fache, vorzugsweise das 0,4 bis 0,7fache der Kanalboden-Wandstärke außerhalb der Ausnehmung betragen. Bezogen auf übliche Kanalboden-Wandstärken liegt die RestWandstärke beispielsweise zwischen 0,8 und 1,5 mm, insbesondere bei etwa 1 mm.
Die erfindungsgemäße Ausnehmung kann aus der durchgehend geformten Kabelkanal-Schiene herausgetrennt sein, wobei übliche Trennverfahren, wie Schneiden, Fräsen oder sonstige spanabhebende Verarbeitungsverfahren in Betracht kommen. Die durchgehend geformte Kabelkanal-Schiene kann beispielsweise durch Strangextrusion gefertigt sein.
Alternativ kann die Kabelkanal-Schiene auch samt der Ausnehmung gegossen sein, beispielsweise mittels eines Spritzgießverfahrens.
Betreffend einen anderen Aspekt der Erfindung ist es bekannt, die eingangs angegebene Kabelkanal-Schiene (insbesondere Kabelkanal-Basischiene) mit wenigstens einer biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand auszubilden, um bei einem unter Verwendung der Kabelkanal-Schiene in Form einer Kabelkanal-Basisschiene verlegten Kabelkanal das Einlegen, ggf. Auswechseln bzw. Nachrüsten von Kabeln zu erleichtern. Die Zwischenwand weist üblicherweise einen im Querschnitt im wesentlichen T-förmigen Randabschnitt auf, der in dem Kabelkanal verlegte Kabel zurückhalten soll.
Gemäß der bekannten Ausbildung der Zwischenwand ist die Zwischenwand vollständig biegeelastisch ausgeführt. Dies hat den großen Nachteil, daß die Zwischenwand unter Umständen ihre Haltefunktion nicht ausreichend erfüllen kann, insbesondere wenn einer von zwei durch die Zwischenwand voneinander getrennten Kabelführungskanäle über Gebühr mit Kabeln gefüllt ist. Die Zwischenwand wird dann derart stark seitlich belastet, daß sie seitlich abgebogen wird und die Kabel nicht mehr ausreichend, insbesondere mittels des im wesentlichen T-förmigen Randabschnitts rückhalten kann. Nicht ausreichend gehaltene Kabel erschweren insbesondere das Aufsetzen einer Kabelkanal-Deckelschiene auf die Kabelkanal-Basisschiene zum Schließen des Kabelkanals; schlimmstenfalls kann sogar eine Neuverlegung zumindest einiger Kabel notwendig sein.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine Kabelkanal-Schiene mit verbesserter Rückhaltefunktion der biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand bereitzustellen. Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß nur ein von dem Kanalboden entfernt liegender Randabschnitt der Zwischenwand biegeelastisch ausgeführt ist, während die übrige Zwischenwand entsprechend dem Kanalboden und den Kabelkanal-Seitenwänden im wesentlichen biegesteif ausgebildet ist. Die erfindungsgemäße Ausbildung der Zwischenwand kann auch unabhängig von der Ausführung der Kabelkanal-Schiene mit wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung vorgesehen sein.
Der biegeelastische Randabschnitt der Zwischenwand ist vorzugsweise im Querschnitt im wesentlichen T-förmig.
Wie eingangs schon erwähnt, kann die nach dem ersten bzw. dem zweiten Aspekt erfindungsgemäße Kabelkanal-Schiene als Kabelkanal-Basisschiene ausgebildet sein zur Befestigung an einen Träger, insbesondere zur Befestigung an einer Wand oder über Eck an zwei Wänden. Die nach dem ersten bzw. zweiten Aspekt erfindungsgemäße Kabelkanal-Schiene kann aber auch als Kabelkanal-Deckelschiene ausgebildet sein, insbesondere für eine Kabelkanal-Basisschiene nach der Erfindung oder von der eingangs angegebenen Art, zur Abdeckung von entlang einer Verlegestrecke, insbesondere in der Kabelkanal-Basisschiene verlegten Kabeln.
Nach einem anderen Aspekt betrifft die Erfindung einen Kabelkanal, der wenigstens eine erfindungsgemäße Kabelkanal-Basisschiene und wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene, insbesondere nach der Erfindung oder von der eingangs angegebenen Art umfaßt.
Nach einem anderen Aspekt betrifft die Erfindung ein Kabelkanalsystem zum Verlegen eines Kabelkanals entlang einer Verlegestrecke, die ggf. um wenigstens eine Ecke geht, umfassend wenigstens eine erfindungsgemäße Kabelkanal-Basisschiene, wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene, insbesondere nach der Erfindung oder von der eingangs angegebenen Art, ggf. wenigstens ein Außeneck-Aufsetzteil und ggf. wenigstens ein Inneneck-Aufsetzteil .
Ein zum Verlegen eines erfindungsgemäßen Kabelkanals entlang einer um wenigstens eine Ecke gehenden Verlegestrecke geeignetes Verfahren umfaßt die Schritte: Bereitstellen von wenigstens einer erfindungsgemäßen Kabelkanal-Basisschiene, Bereitstellen von wenigstens einer Kabelkanal-Deckelschiene insbesondere von der eingangs genannten Art oder nach der Erfindung, ggf. Ablängen wenigstens einer Kabelkanal-Basisschiene in Abhängigkeit
von der Verlegestrecke, ggf. Ablängen wenigstens einer Kabelkanal-Deckelschiene in Abhängigkeit von der Verlegestrecke, Abknicken wenigstens einer Kabelkanal-Basisschiene in einer jeweiligen Ausnehmung zur Montage über Eck an einer jeweiligen Ecke, Montieren der wenigstens einen Kabelkanal-Basisschiene entlang der Verlegestrecke, Montieren der wenigstens einen Kabelkanal-Deckelschiene auf der wenigstens einen montierten Kabelkanal-Basisschiene, ggf. nach Verlegen wenigstens eines Kabels in der Kabelkanal-Basisschiene.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den beigefügten Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert . In den Zeichnungen zeigt
Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kabelkanal-Basisschiene, wobei Figur la eine Draufsicht, Figur Ib eine Schnittansicht entsprechend der Linie B-B in Figur la und Figur Ic eine Seitenansicht entsprechend der Pfeilrichtung C in Figur la der gradlinig angeordneten Basisschiene ist;
Figur 2 die Basisschiene der Figur 1 im abgeknickten Zustand, in Figur 2a mit einer Abknickung entsprechend einer Außenecke und in Figur 2b mit einer Abknickung entsprechend einer Innenecke (jeweils in einer Seitenansicht ähnlich der Figur Ic);
Figur 3 in Figur 3a und Figur 3b die abgeknickte Basisschiene der Figur 2a bzw. Figur 2b in einer perspektivischen Ansicht;
Figur 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kabelkanal-Basisschiene, wobei Figur 4a eine Draufsicht, Figur 4b eine Schnittansicht entsprechend der Linie B-B in Figur 4a und Figur 4c eine Seitenansicht entsprechend der Pfeilrichtung C in Figur 4a der gradlinig angeordneten Basisschiene ist;
Figur 5 eine auf einer Kabelkanal-Basisschiene gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel montierte Kabelkanal-Dekkelschiene im Querschnitt; und
Figur 6 einen um eine Innen- und eine Außenecke unter Verwendung
einer Kabelkanal-Basisschiene gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel und von Deckelschienenstükken entsprechend Figur 5 montierten Kabelkanal, wobei Figur 6a den Kabelkanal vor der Montage eines Inneneck-Aufsetzteils und eines Außeneck-Aufsetzteils und Figur 6b den Kabelkanal nach Montage der beiden Eck-Aufsetzstücke zeigt.
Die auch als Kabelkanal-Montageschiene bezeichnete Kabelkanal-Basisschiene 10 des in den Figuren 1 bis 3 gezeigten ersten
Ausführungsbeispiels weist einen Kanalboden 12, zwei Kanal-Seitenwände
14 und 15 sowie zwei zwischen den beiden Kanal-
Seitenwänden parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende
Zwischenwände 18 auf. Die Zwischenwände weisen jeweils einen im wesentlichen T-förmigen Randabschnitt an der vom Kanalboden 12 entfernt liegenden Rand auf, der zum Zurückhalten von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten Kabeln dient. Im
vorliegenden Fall ist der T-Querbalkenabschnitt des Randabschnitts
gegenüber dem T-Längsbalkenabschnitt des Randabschnitts
seitlich versetzt. Die Seitenwände 14 und 15 krümmen sich an ihrem vom Kanalboden 12 entfernt liegenden Rand in
Richtung zur jeweils anderen Seitenwand, was ebenfalls zum
Zurückhalten von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten
Kabeln dient. An dem jeweiligen dem Kanalboden 12 naheliegenden Randabschnitt der Seitenwände ist eine in der Querschnitt
sansicht gemäß Figur Ib gut erkennbare Längsnut 22 bzw. 23 ausgebildet, die zur Aufnahme einer entsprechneden Eingriff
skante einer an der Basisschiene zu befestigenden Deckelschiene dient. In so weit unterscheidet sich die erfindungsgemäße
Basisschiene nicht von bekannten Basisschienen.
Die Basisschiene 10 weist eine quer zur Schienenlängsrichtung (Doppelpfeil L) verlaufende Ausnehmung 3 0 auf, die in der Seitenansicht gemäß Figur Ic V-förmig ist und sich vom Kanalboden weg nach oben hin öffnet, mit einem Öffnungswinkel &agr; von 100°. Die Ausnehmung erstreckt sich von der einen Schienenseite zur anderen Schienenseite durch beide Seitenwände und durch beide Zwischenwände; die Seiten- und Zwischenwände weisen dementsprechend jeweils zwei die Ausnehmung begrenzende Kanten auf, die nur für die Seitenwand 15 mit 32 und 33 bezeichnet sind. Die die Ausnehmung begrenzenden Kanten der Seiten- und Zwischenwände fluchten in Querrichtung miteinander und laufen entsprechend der V-Form der Ausnehmung 30 vom vom Kanalboden entfernt liegenden Rand der jeweiligen Seite- bzw. Zwischenwand in Richtung zum Kanalboden aufeinander zu. Die Ausnehmung 30 erstreckt sich bis in den Kanalboden 12 hinein und bildet hier einen im folgenden auch als Furche 36 bezeichneten furchenartigen Ausnehmungsabschnitt 36 in der Oberseite des Kanalbo-
dens. Die Restwandstärke R des Kanalbodens beträgt an der tiefsten Stelle des im wesentlichen furchenartigen Ausnehmungsabschnitts etwa 1 mm.
Die beiden die Ausnehmung begrenzenden Kanten der jeweiligen Seiten- bzw. Zwischenwand sind bezüglich einer zum Kanalboden 12 orthogonalen Ebene mit dem gleichen Winkel geneigt; die Ausnehmung 30 ist also bezüglich einer derartigen, durch den furchenartigen Ausnehmungsabschnitt 3 6 gehenden Ebene symmetrisch; der Neigungswinkel der Kanten gegenüber der angegebenen Ebene beträgt also 50° gemäß dem Öffnungswinkel a = 100 °, was einem Neigungswinkel &bgr; gegenüber dem Kanalboden 12 von 40° entspricht.
Die Basisschiene 10 ist durch ein Strangextrusionsverfahren aus Hart-PVC hergestellt, wobei die Ausnehmung nach der Extrusion durch Fräsen angebracht worden ist. Alternativ könnte die Basisschiene 10 samt der Ausnehmung 3 0 auch beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt sein. Die Figuren 1-3 zeigen nur einen kurzen Abschnitt der Basisschiene 10, die auch mehrere
gleichartige Ausnehmungen 3 0 in vorgegebenem Abstand voneinander aufweisen kann.
Die Ausnehmung 30 ermöglicht ein einfaches Abknicken der Basisschiene 10 im Bereich der Ausnehmung, wobei die Furche 3 6 in der Kanalbodenoberfläche für ein definiertes Abknicken, genauer für eine wohl definierte Knickkante sorgt. Die in der einen und in der anderen Richtung abgeknickte Basisschiene 10 ist in den Figuren 2 und 3 gezeigt. Die Figuren 2a und 3a zeigen eine Abknickung entsprechend einer Außenecke, wobei der Knickwinkel &ggr; 80° beträgt, aber auch kleiner oder größer sein kann. Bei einer Abknickung entsprechend einer Außenecke sind die Seiten- und Zwischenwände im Eckbereich unterbrochen. Sollen zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegte Kabel seitlich abgedeckt sein, so können ggf. gesonderte Maßnahmen, wie etwa die Verwendung einer abgeknickten Deckelschiene oder eines Außeneck-Aufsetzteils getroffen werden.
Die Figuren 2b und 3b zeigen eine Abknickung entsprechend einer Innenecke, wobei der Abknickwinkel &dgr; 80° beträgt. Dieser Abknickwinkel &dgr; von 80° ist direkt komplementär zum Öffnungswinkel &agr; der Ausnehmung 3 0 im nicht abgeknickten Zustand der Basisschiene 10, so daß die Seiten- und Zwischenwände an der Ecke unter Bildung einer Gehrungs-Eckfuge aneinander stoßen; die Seiten- und Zwischenwände also abgesehen von der Stoßfuge nicht unterbrochen sind. Im Falle eines Abknickwinkels größer als 80° kommt es zur Ausbildung von keilförmigen Spalten anstelle der Gehrungs-Eckfuge, so daß ggf. wiederum gesonderte Maßnahmen zur Abdeckung von zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegten Kabeln getroffen werden können. Der Abknickwinkel &dgr; an einer Innenecke kann, zumindest bei biegesteif ausgebildeten Seiten- und Zwischenwänden, nicht kleiner als der Öffnungswinkel &agr; sein.
Nach dem Abknicken der Basisschiene 10 hängen die beiden gegeneinander abgeknickten Schienenabschnitte über den Kanalboden 12 fllmscharnierartig aneinander. Der Abknickbereich ist an
der Knickkante ausreichend abgerundet, so daß keine scharfe Kante auftritt, die insbesondere bei einer Außenecke schädlich für zwischen den Seiten- und Zwischenwänden verlegte Kabel sein könnte.
Es versteht sich, daß der benötigte Abknickwinkel &ggr; bzw. &dgr; der Basisschiene direkt durch den entsprechenden Eckwinkel der Innen- bzw. Außenecke gegeben ist. Mit der erfindungsgemäßen Ausnehmung 3 0 lassen sich im Fall des Öffnungswinkels &agr; von 100° die meisten in der Praxis auftretenden Innen- und Außenecken zuverlässig beherrschen. Für Sonderfälle können auch Basisschienen mit kleinerem oder größerem Öffnungswinkel a angeboten werden. Der maximal mögliche Abknickwinkel &ggr; an einer Außenecke und die Wechselbiegefestigkeit für ein mehrfaches Hin- und Herbiegen zwischen einer Inneneck- und Außeneckwinkelstellung hängt von dem zur Fertigung der Basisschiene 10 verwendeten Material ab. Extreme Knickwinkel und eine hohe Wechselbiegefestigkeit sind in der Praxis nicht erforderlich, so daß entsprechend kostengünstige Materialien für die Fertigung der Basisschiene verwendet werden können.
In der Figur 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Basisschiene 110 gezeigt. Bauelemente des zweiten Ausführungsbeispiels, die ihrer Funktion nach solchen des ersten Ausfuhrungsbeispiels gemäß den Figuren 1-3 entsprechen, sind mit denselben Bezugsziffern, jedoch jeweils vermehrt um die Zahl 100 versehen. Es wird im folgenden nur auf die Unterschiede zwischen beiden Ausführungsformen eingegangen und im übrigen ausdrücklich auf die vorangehende Beschreibung der ersten Ausführungsform Bezug genommen.
Gegenüber der Basisschiene 10 des ersten Ausführungsbeispiels ist die Basisschiene 110 des zweiten Ausführungsbeispiels in Querrichtung schmäler und weist nur eine Zwischenwand 118 auf. Diese Zwischenwand weist einen wie der Kanalboden 112 und die Seitenwände 114 biegesteifen Abschnitt 118a sowie einen biegeelastischen, T-förmigen Randabschnitt 120 auf. Die Basisschiene
110 ist ebenfalls durch Extrusion hergestellt, wobei ein Koextrusionsverfahren unter Verwendung von Hart-PVC für den Kanalboden, die Seitenwände und den Zwischenwandabschnitt 118a und von Weich-PVC für den T-förmigen Randabschnitt 120 zum Einsatz kommt. Durch die biegeelastische Ausführung des T-förmigen Randabschnitts läßt sich dieser seitlich Abbiegen, um bei starker Belegung des Kabelkanals mit Kabeln ggf. noch ein weiteres Kabel einsetzen zu können, wobei die Rückhaltfunktion des T-förmigen Randabschnitts im Gegensatz zu einer Ausbildung der Zwischenwand vollständig als biegeelastische Zwischenwand auch bei übermäßiger Belegung des Kabelkanals beispielsweise nur auf der einen Seite der Zwischenwand noch gewährleistet ist.
Hinsichtlich der Ausbildung und der Funktion der Ausnehmung 13 0 bestehen keine Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß der Figuren 1-3. Bei einer Abknickung der Basisschiene
110 mit einem dem Öffnungswinkel &agr; entsprechenden Außeneck-Abknickwinkel &dgr; bzw. Inneneck-Abknickwinkel &dgr; ergeben sich für das Ausführungsbeispiel der Figur 4 die gleichen Ansichten, wie in Figur 2a und 2b gezeigt.
In Figur 5 ist der Querschnitt einer Kabelkanal-Deckelschiene 210 gezeigt, die einen Kanalboden 212 und zwei Kanalseitenwände 214 und 215 aufweist. Die Kabelkanal-Deckelschiene 210 ist auf einer Kabelkanal-Basisschiene entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß der Figuren 1-3 montiert. Die auf der Basisschiene 10 montierte Deckelschiene 210 umgreift mit ihren Seitenwänden 214 und 215 die Basisschiene 10 an den Seitenwänden 14 und 15 {die Deckelschienen-Seitenwände 214 und 215 liegen also außenseitig der Basisschienen-Seitenwänden 14 und 15), so daß der Kabelkanal-Innenraum von dem Basisschienen-Kanalboden 12, dem Deckelschienen-Kabelboden 212 und dem Basisschienen-Seitenwänden 14 und 15 begrenzt ist.
Die von dem Deckelschienen-Kanalboden 212 entfernt liegenden Ränder der beiden Seitenwände 214 und 215 weisen jeweils einen in Richtung zur jeweils anderen Seitenwand vorstehenden, sich längs der Deckelschiene 210 erstreckenden Eingriffsbund 244 bzw. 245 auf, die im montierten Zustand gemäß Figur 5 bzw. Figur 6 in jeweils eine der beiden Längsnuten 22 und 23 der Basisschiene 10 eingreifen und die Deckelschiene 210 gegen ein Abheben von der Basisschiene 10 sichern.
Die im montierten Zustand gemäß Figur 6 einem Untergrund G (Zimmerboden oder dergleichen) näherliegende untere Seitenwand 215 ist gegenüber dem Deckelschienen-Kanalboden 212 unter Bildung einer Eckkante abgewinkelt, während der Übergang zwischen dem Deckelschienen-Kanalboden 212 und der oberen Seitenwand 214 aus optischen Gründen gerundet ist. An der Eckkante zwischen der unteren Seitenwand 215 und dem Deckelschienen-Kanalboden 212 ist eine biegeelastische Anlagelippe 240 vorgesehen, die den Zwischenraum zwischen der unteren Seitenwand 215 und dem Untergrund G gegen ein Eindringen von Staub und dergleichen abdichtet und auch hinsichtlich der optischen Wirkung vorteilhaft ist. Eine weitere biegeelastische Anlagelippe ist an dem vom Deckelschienen-Kanalboden 212 entferntliegenden Rand der oberen Seitenwand 214 vorgesehen, die an der Wand bzw. dem jeweiligen Wandabschnitt Wl, W2, W3 oberhalb des Kabelkanals anliegt, so daß sich wiederum ein vorteilhafter optischer Eindruck ergibt und die Ansammlung von Staub in einer zwischen der Wand und dem Rand der Deckelschienen-Seitenwand 214 gebildeten Ritze verhindert.
Die Deckelschiene 210 ist vorzugsweise durch ein Koextrusionsverfahren unter Verwendung von Weich-PVC für die Anlagelippen und Hart-PVC für die übrige Deckelschiene hergestellt.
Die Deckelschiene 210 der Figur 5 kann mit einer erfindungsgemäßen Ausnehmung entsprechend der Ausnehmung 3 0 bzw. 13 0 versehen sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Deckelschiene mit erfindungsgemäßer Ausneh-
mung zum Anordnen der Deckelschiene nach Abknicken über Eck sind beide Seitenwände dieser Ausführungsform wie die Seitenwand 215 ausgeführt, also mit einer Eckkante und ohne Abrundung im Übergangsbereich zwischen der jeweiligen Seitenwand und dem Deckelschienen-Kanalboden.
Der in Figur 6 gezeigte Kabelkanal weist eine erfindungsgemäße Basisschiene 10 auf {ggf. aus zwei im geradlinigen Bereich (am Wandabschnitt W2) zwischen der gezeigten Innenecke und der gezeigten Außenecke aneinander gesetzten Basisschienenstücken 10a und 10b), wobei die Basisschiene 10 bzw. das jeweilige Basisschienenstück 10a bzw. 10b an der jeweiligen Ecke in der oben beschriebenen Weise im Bereich einer jeweiligen erfindungsgemäßen Ausnehmung abgeknickt ist. Der Kabelkanal ist durch drei gesonderte Deckelschienenstücke 210a, 210b und 210c geschlossen, die jeweils keine Ausnehmung aufweisen und dementsprechend nur an einem jeweiligen geradlinigen Kanalabschnitt (am Wandabschnitt Wl, W2 bzw. W3) vorgesehen sind. Die Innen- und die Außenecke werden dementsprechen von den Deckelschienenstücken nicht abgedeckt; hierzu ist ein gesondertes Außeneck-Aufsetzteil 250 und ein gesondertes Inneneck-Aufsetzteil 252 vorgesehen, die in bekannter Art und Weise auf die jeweilige Kanalecke aufgesetzt und montiert werden. Figur 6a zeigt den Kabelkanal vor der Montage der Eckteile und Figur 6b zeigt, den Kabelkanal nach der Montage der Eckteile. Die der jeweiligen Ecke naheliegenden Endränder der Deckelschienenteile 210a, 210b bzw. 210c werden dabei vom jeweiligen Eck-Aufsetzteil überdeckt .
Die Art und Weise, wie ein erfindungsgemäßer Kabelkanal entlang einer um wenigstens eine Ecke gehenden Verlegestrecke zweckmäßigerweise verlegt wird, ergibt sich weitgehend aus der vorstehenden Beschreibung der Ausführungsformen. Nach der Bereitstellung von einer oder mehrerer erfindungsgemäßer Basisschienen und einer oder mehrerer (ggf. erfindungsgemäßer) Deckelschienen sind diese entsprechend der Verlegestrecke ggf. in Schienenstücke zu zerteilen bzw. abzulängen, so daß die Basis-
schiene bzw. die Basisschienenstücke ohne {von Stoßfugen an geradlinigen Abschnitten abgesehen) Unterbrechung entlang der Verlegestrecke montiert werden können. Hierbei wird an einer jeweiligen Ecke die Basisschiene bzw. ein jeweiliges Basisschienenstück in der beschriebenen Art und Weise im Bereich einer jeweiligen, erfindungsgemäßen Ausnehmung abgeknickt und über Eck, insbesondere an zwei die jeweilige Ecke bildenden Wandabschnitten, montiert. Zur Montage kann die Basisschiene vorgefertigte Befestigungsbohrungen aufweisen; die Befestigungsbohrungen können aber auch erst beim Montieren nach Bedarf angebracht werden. Ist der Kabelkanal bis auf die Deckelschiene fertig montiert, können nun Kabel in der Kabelkanal-Basisschiene verlegt werden. Hiernach wird der Kabelkanal durch Montage der Deckelschiene bzw. durch Montage entsprechender Deckelschienenstücke geschlossen, wobei an der jeweiligen Ecke ggf. zusätzlich ein Eck-Aufsetzteil montiert wird.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung eine ggf. als Kabelkanal-Basisschiene oder ggf. als Kabelkanal-Deckelschiene ausgebildete Kabelkanal-Schiene für einen Kabelkanal, umfassend einen Kanalboden sowie zwei Kanal-Seitenwände sowie ggf. wenigstens eine parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende Zwischenwand zwischen beiden Kanal-Seitenwänden. Erfindungsgemäß wird nach einem Aspekt vorgeschlagen, daß die Kabelkanal-Schiene mit wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen, quer zur Schienenlängsrichtung verlaufenden, sich in Richtung weg vom Kanalboden öffnenden Ausnehmung versehen ist, die im wesentlichen bis zum Kanalboden reicht und die in ihrem Bereich ein Abknicken der Kabelkanal-Schiene in der einen oder anderen Richtung ermöglicht. Für den Fall einer biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand wird nach einem anderen Aspekt erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß nur ein von dem Kanalboden entfernt liegender Randabschnitt der Zwischenwand biegeelastisch ausgeführt ist, während die übrige Zwischenwand entsprechend dem Kanalboden und den Kanal-Seitenwänden im wesentlichen biegesteif ausgebildet ist.
22.08.95 /bs/12818G-bes+ans

Claims (13)

Ansprüche
1. Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) für einen Kabelkanal, insbesondere für einen Sockelleisten-Kabelkanal, umfassend einen Kanalboden (12; 112; 212) sowie zwei Kanal-Seitenwände (14, 15; 114, 115; 214, 215) sowie ggf. wenigstens eine parallel zur Kanal-Längsrichtung verlaufende Zwischenwand (18; 118) zwischen beiden Kanal-Seitenwänden (14, 15; 114, 115), dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) rait wenigstens einer vorgefertigten, im wesentlichen V-förmigen, quer zur Schienenlängsrichtung verlaufenden, sich in Richtung weg vom Kanalboden (12; 112; 212) öffnenden Ausnehmung (3 0; 13 0) versehen ist, die im wesentlichen bis zum Kanalboden (12; 112; 212) reicht und die in ihrem Bereich ein Abknicken der Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) in der einen oder anderen Richtung ermöglicht.
2. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungswinkel (&agr;) der im wesentlichen V-förmigen Ausnehmung (30; 130) wenigstens 90° beträgt.
3. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungswinkel (&agr;) maximal etwa 115°, vorzugsweise etwa 100° beträgt.
4. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (3 0; 13 0) bis in den Kanalboden (12; 112; 212) hineinreicht bei einer Restwandstärke des Kanalbodens, die den Zusammenhalt der Kabelkanal-Schiene
(10; 110; 210) auch nach dem Abknicken gewährleistet.
5. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die RestWandstärke des Kanalbodens (12; 112; 212) das 0,2 bis 0,9fache, vorzugsweise das 0,4 bis 0,7fache der Kanalboden-Wandstärke beträgt .
6. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (30; 130) aus der durchgehend geformten Kabelkanal -Schiene (10; 110; 210) herausgetrennt ist.
7. Kabelkanal-Schiene nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelkanal-Schiene (10; 110; 210) samt der Ausnehmung (30; 130) gegossen ist.
8. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, mit wenigstens einer biegeelastisch ausgebildeten Zwischenwand (118), dadurch gekennzeichnet, daß nur ein von dem Kanalboden (112) entfernt liegender Randabschnitt (120) der Zwischenwand (118) biegeelastisch ausgeführt ist, während die übrige Zwischenwand (118a) entsprechend dem Kanalboden (112) und den Kanal-Seitenwänden (114, 115) im wesentlichen biegesteif ausgebildet ist.
9. Kabelkanal-Schiene nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der biegeelastische Randabschnitt (120) im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ist.
10. Kabelkanal-Schiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelkanal-Schiene als Kabelkanal-Basisschiene (10; 110)
"9. Nov. J995
ausgebildet ist zur Befestigung an einem Träger, insbesondere zur Befestigung an einer Wand oder über Eck an zwei Wänden.
11. Kabelkanal-Schiene nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelkanal-Schiene als Kabelkanal-Deckelschiene (210) ausgebildet ist, insbesondere für eine Kabelkanal-Basisschiene (10) nach Anspruch 10 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, zur Abdeckung von entlang einer Verlegestrecke, insbesondere in der Kabelkanal-Basisschiene (10) verlegten Kabeln.
12. Kabelkanal, umfassend wenigstens eine Kabelkanal-Basisschiene (10; 110) nach Anspruch 10 und wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene (210) , insbesondere nach Anspruch 11 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
13. Kabelkanalsystem zum Verlegen eines Kabelkanals entlang einer Verlegestrecke, die ggf. um wenigstens eine Ecke geht, umfassend wenigstens eine Kabelkanal-Basisschiene (10; 110) nach Anspruch 10, wenigstens eine Kabelkanal-Deckelschiene (210), insbesondere nach Anspruch 11 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ggf. wenigstens ein Außeneck-Aufset&zgr;-teil (250) und ggf. wenigstens ein Inneneck-Aufsetzteil (252) .
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE29703744U1 (de) * 1997-03-01 1997-04-17 Rehau Ag + Co, 95111 Rehau Installationskanal
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