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DE29512110U1 - Vorrichtung zum Fixieren der Endstücke von elektrischen Leitern - Google Patents

Vorrichtung zum Fixieren der Endstücke von elektrischen Leitern

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DE29512110U1
DE29512110U1 DE29512110U DE29512110U DE29512110U1 DE 29512110 U1 DE29512110 U1 DE 29512110U1 DE 29512110 U DE29512110 U DE 29512110U DE 29512110 U DE29512110 U DE 29512110U DE 29512110 U1 DE29512110 U1 DE 29512110U1
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conductors
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    • H01R4/30Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member

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Description

I* ; 5 .* i
L4515/95
24. JuIi 1995
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren der Endstücke einer Anzahl von parallelen elektrischen Leitern in einer vorgegebenen Lage zueinander.
Schaltschränke oder andere elektrische Anlagen sind in der Regel mit einer Anzahl von nebeneinander angeordneten, elektrischen Leitern verbunden. Es gibt nun Fälle, in denen nach der Installation die Leiter wieder abgeklemmt werden müssen. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die elektrische Anlage transportiert oder ein Schaltgerät wegen des Ausfalls eines Kontaktes getauscht werden muß. Insbesondere im letztgenannten Fall besteht die Gefahr, daß bei dem erneuten Anklemmen der Leiter diese miteinander vertauscht werden und an einer falschen Stelle wieder angeschlossen werden. Häufig wird dies durch den Umstand begünstigt, daß die Klemmstellen sehr dicht nebeneinander liegen. Meist besteht auch großer Zeitdruck, da während dieses Vorganges Produktionsanlagen stillstehen, was mit hohen Kosten verbunden ist. Ein Vertauschen der Leiter kann aber auch einen großen Schaden an einem Produktionsmittel selbst oder durch dessen Ausfall hervorrufen. Das Vertauschen von Leitern beim Wiederanschließen muß deshalb unbedingt vermieden werden.
Es ist bekannt, über die einzelnen elektrischen Leiter mit Ziffern bedruckte Kunststoffringe zu schieben, welche die Arischlußreihenfolge bzw. die Lage der Leiter zueinander markieren sollen. Solche Ringe haben allerdings den Nachteil, daß sie nicht auf die Leiter geschoben werden können, wenn diese bereits oder noch an der elektrischen Anlage angeklemmt sind. Sie müssen sich also entweder beim Abklemmen schon auf dem Leiter befinden oder können nachträglich nur auf den schon abgeklemmten Leiter geschoben werden. Diese Art der Markierung hat außerdem den Nachteil, daß sie sehr zeit- und damit kostenintensiv ist. Des weiteren kann sie auch deshalb nicht zufriedenstellen, da durch sie keine ausreichende Sicherheit gegen eine Verwechslung von Leitern gewährleistet ist.
Es kann nämlich leicht passieren, daß die Markierungen einfach nicht beachtet werden oder mit der Zeit unleserlich geworden sind.
Es ist ferner bekannt, anstelle der Kunststoffringe mit Ziffern oder sonstigen Markierungen versehene Kunststoffklammern nachträglich auf die einzelnen Leiter zu klemmen. Da die Kunststoffklammern nur durch ihre Spannung an dem Leiter festgehalten werden, können sie relativ leicht verloren gehen und stellen deshalb ebenfalls keine ausreichende Sicherung gegen eine Vertauschung von Leitern dar.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche ein Vertauschen einzelner Leiter beim Ab- und Wiederanschließen auf einfache und zeitsparende Weise praktisch unmöglich macht.
Die Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art durch das Vorsehen eines Fixierblockes für jeden Leiter gelöst, in welchem der Leiter einklemmbar ist, wobei die Zahl der Fixierblöcke der Anzahl der Leiter entspricht.
Die neuerungsgemäße Vorrichtung kann an parallelen Leitern, die mit einem Schaltgerät oder einer Maschine verbunden sind, nachträglich angebracht werden. Mit der Vorrichtung ist es möglich, die Leiter auch nach dem Abklemmen in ihrer vorgegebenen Lage zueinander zu halten, in der sie angeklemmt waren. Man ist durch die Vorrichtung gezwungen, die ursprüngliche Anordnung der Leiter beim Wiederanschließen beizubehalten. Ein unbeabsichtigtes Vertauschen von Leitern ist somit sicher ausgeschlossen.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die (mindestens zwei) Fixierblöcke miteinander verbunden. Damit ist es möglich, ein modulares bzw. baukastenähnliches System zu bilden, mit dem - je nach Anzahl der parallelen Leiter - eine entsprechende Anzahl von Fixierblöcken aneinandergefügt werden können. Außerdem können Leiter unterschiedlichen Querschnitts durch eine einzige Vorrichtung fixiert werden, welche unterschiedlich dimensionierte Fixierblöcke umfaßt.
Vorteilhaft sind die einzelnen Fixierblöcke mit Ausnehmungen versehen, in die ein Verbindungsband, beispielsweise aus elastischem Kunststoff, eingeschoben
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ist. Die Abstände zwischen den Fixierblöcken lassen sich so leicht variieren und unterschiedlichen Leiterabständen anpassen. Zweckmäßig weist das Verbindungsband eine Rastung auf, die mit den Ausnehmungen der Fixierblöcke zusammenwirkt. Die Fixierblöcke können aber auch einstückig miteinander verbunden sein, was insbesondere fertigungstechnische Vorteile hat.
Die Fixierblöcke können zweiteilig ausgebildet sein und bestehen dann jeweils aus einem Aufnahmeteil und einem Klemmteil, zwischen denen der Leiter einklemmbar ist. Eine besonders sichere Fixierung kann bei einer solchen Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch erreicht werden, daß das Aufnahmeteil eine nutförmige Aufnahme aufweist. Gegebenenfalls kann die Aufnahme U-förmig ausgebildet sein. Der Leiter verläuft dann zwischen den U-Schenkeln der Nut, in der er sicher festgehalten wird.
Bei einer alternativen Ausführungsform tragen das Aufnahmeteil und das Klemmteil jeweils flache Auflagen aus hochelastischem Material· beispielsweise einem geschäumten Kunststoff, in deren Oberflächen sich die elektrischen Leiter eindrücken und auf diese Weise festgehalten werden.
In Weiterbildung der Erfindung weist jeder Fixierblock eine nach oben offene Nut zur Aufnahme des Leiters und wenigstens eine in diese Nut ragende Klemmfeder auf. Bevorzugt sind zu beiden Seiten der Nut jeweils eine Klemmfeder angeordnet, wobei diese Klemmfedern einstückig angeformt sein können.
Bei einer weiteren Ausführung sind das Aufnahmeteil und das Klemmteil schwenkbar so miteinander verbunden, daß die Vorrichtung zum Einlegen der Leiter aufgeklappt werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert; es zeigen :
Fig. 1 eine Fixiervorrichtung mit eingeklemmten elektrischen Leitern, in einer Ansicht von vorne;
Fig. 2 einen einzelnen Fixierblock der Vorrichtung gemäß Fig. 1, mit abgenommenem Klemmteil;
Fig. 3 eine Fixiervorrichtung mit vier Fixierblöcken und eingeklemmten, an ein Schaltgerät angeschlossenen elektrischen Leitern, in einer Draufsicht;
Fig. 4 eine alternative Ausführungsform einer Fixiervorrichtung mit eingeklemmten elektrischen Leitern, in einer Ansicht von vorne;
Fig. 5 die Fixiervorrichtung von Fig. 4 mit abgenommenem Klemmteil.
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform einer Fixiervorrichtung mit eingeklemmten elektrischen Leitern, in einer Ansicht von vorne;
Fig. 7 die Fixiervorrichtung von Fig. 6 mit abgenommenem Klemmteil;
Fig. 8 eine drei Fixierblöcke mit Klemmfedern umfassende Fixiervorrichtung mit eingeklemmten elektrischen Leitern, in einer Ansicht von vorne;
Fig. 9 eine vier, einstückig miteinander verbundene Fixierblöcke umfassende Fixiervorrichtung mit eingeklemmten elektrischen Leitern, in einer Ansicht von vorne;
Fig. 10 eine Fixiervorrichtung mit Scharnier zwischen Aufnahmeteil und Klemmteil, in einer Ansicht von vorne.
Die in Figur 1 dargestellte Vorrichtung umfaßt drei oder mehr Fixierblöcke 1. Zwischen einem Aufnahmeteil 2 und einem Klemmteil 3 eines jeden Fixierungsblocks 1 ist jeweils ein elektrischer Leiter 4 eingeklemmt.
Wie durch Figur 3 verdeutlicht wird, befinden sich die Fixierblöcke 1 im Bereich der Enden von im wesentlichen parallel verlaufenden elektrischen Leitern 4, die mit Schrauben 5 an einem Schaltgerät 6 angeklemmt sind.
Das Aufnahmeteil 2 eines jeden Fixierblockes 1 weist eine als U-förmige Nut ausgebildete Aufnahme 7 mit zueinander und zur Längsachse des Leiters 4 parallel verlaufenden Seitenwänden 8 auf (Figur 1). Der Nutgrund der Aufnahme 7 wird durch einen bogenförmigen Abschnitt 9 gebildet, dessen Krümmung dem Radius dem jeweiligen Leiter 4 angepaßt ist. Des weiteren weist jeder Fixierblock 1 un-
• ·
terhalb des Nutgrundes ein profilierte und über die gesamte Breite horizontal verlaufende Ausnehmung 10 auf.
Das Klemmteil 3 hat eine Platte 14, an deren zu der Aufnahme 7 gewandten Seite ein elastisches Klemmelement 15 angeordnet ist. Das Klemmelement 15 ist als Hohlkörper ausgebildet, dessen Seitenwände 16, 17 mit Sollbiegestellen 18, 19 versehen sind. Der Radius einer Kontaktfläche 20 des Klemmelementes 15 entspricht etwa dem Radius des Leiters 4, der durch die Aufnahme 7 aufgenommen werden soll. Im Bereich seiner Stirnseiten weist das Klemmelement 15 außerdem zwei mit Rastelementen versehene Verschlußstifte 21 auf.
Zur Montage des Fixierblocks 1 wird das Aufnahmeteil 2 von unten an den Leiter 4 angelegt. Anschließend wird das Klemmteil 3 von oben mit seinen Verschlußstiften 21 in korrespondierende Löcher 22 (vgl. Figur 2) eingeführt, bis die Platte 14 auf den Schenkeln der Aufnahme 7 aufliegt. Die Verschlußstifte 21 sind in dieser Position in den Löchern 22 verrastet. Das Klemmelement 15 des Klemmteils 3 ist an seinen Sollbiegestellen 18,19 durchgebogen und drückt dadurch den Leiter 4 fest in die Aufnahme 7. Der Leiter 4 ist nun in dem Fixierblock 1 eingeklemmt und dadurch sicher fixiert. Die benachbarten Leitungen sind mit weiteren Fixierblöcken 1 versehen, welche mit einem elastischen, profilierten Verbindungsband 23 miteinander verbunden sind, das durch die Ausnehmungen 10 der einzelnen Fixierblöcke 1 hindurchläuft. Die vorgegebene Anordnung der Leiter zueinander ist somit verwechslungssicher fixiert.
Eine zweite Ausführungsform ist in den Figuren 4 und 5 dargestellt. Diese umfaßt vier Fixierblöcke 1 und unterscheidet sich von der oben dargestellten Ausführungsform dadurch, daß hier mehrere Aufnahmeteile 2 einteilig an ihren Schenkeln miteinander verbunden sind. Ebenso sind mehrere Klemmteile 3 einteilig miteinander verbunden.
Eine weitere Ausführungsform ist in den Figuren 6 und 7 dargestellt. Diese besteht insgesamt nur aus zwei Teilen, nämlich dem Aufnahmeteil 2 und dem Klemmteil 3, welche jeweils flache Auflagen 24a bzw. 24b aus hochelastischem Kunststoff tragen. Bei aufgesetztem Klemmteil 3 (vergleiche Figur 6) drücken sich die parallelen elektrischen Leiter in die Oberflächen der Auflagen 24a, 24b ein und werden auf diese Weise festgeklemmt.
* ♦ * ft #
Die Fixiervorrichtung gemäß Figur 8 umfaßt drei separate Fixierblöcke 1, die mittels eines Verbindungsbandes 23 flexibel miteinander verbunden sind. Das Besondere bei dieser Ausführungsform ist die einteilige Ausführung der Fixierblöcke 1 mit nach oben offener Nut 25 und einem Paar von Klemmfedern 26, die zu beiden Seiten der Nut 25 angeordnet sind und nach unten in diese hineinragen. Die Klemmfedern 26 sind einstückig angeformt und so ausgebildet, daß sich der zu fixierende Leiter 4 von oben in die Nut 25 von Hand einführen läßt, um diesen dann aufgrund der Federwirkung gegen den Nutengrund zu drücken.
Die Ausführung gemäß Figur 9 unterscheidet sich von derjenigen gemäß Figur 8 dadurch, daß die vier vorgesehenen Fixierblöcke 1 einstückig miteinander verbunden sind.
Bei der alternativen Ausführung gemäß Figur 10 sind das Aufnahmeteil 2 und das Klemmteil 1 über ein an der linken Stirnseite angeordnetes Scharnier 27, das als Filmscharnier ausgebildet ist, so miteinander verbunden, daß die Vorrichtung zum Einlegen der zu fixierenden Leiter aufgeklappt werden kann. Auch hier tragen Aufnahmeteil 2 und Klemmteil 1 jeweils elastische Auflagen 24a bzw. 24b, welche in zugeklapptem Zustand die (nicht dargestellten) Leiter umschließen.
L 4515/95 24. Juli 1995
Zusammenstellung der Bezugszeichen
1 Fixierblock
2 Aufnahmeteil
3 Klemmteil
4 elektrischer Leiter
5 Schraube
6 Schaltgerät
7 Aufnahme
8 Seitenwände
9 Abschnitt (von 7)
10 Ausnehmung
14 Platte
15 Klemmelement
16 Seitenwand
17 Seitenwand
18 Sollbiegestelle
19 Sollbiegestelle
20 Kontaktfläche (von 15)
21 Verschlußstift
22 Loch
23 Verbindungsband
24a Auflage
24b Auflage
25 Nut
26 Klemmfeder
27 Scharnier (zwischen 2 und 3)

Claims (13)

  1. PATENTANWÄLTE DURM/Ä.Ögfctä .·\:..::·*:
    EUROPEAN PATENT ATTORNEYS "··* ' ** ***
    FELIX-MOTTL-STRASSE1A D-76185 KARLSRUHE TELEFON (0721) 85 33 55
    L 4515/95
    24. Juli 1995
    Alfred Lamm
    Vorrichtung zum Fixieren der Endstücke von elektrischen Leitern
    Schutzansp rüche
    1. Vorrichtung zum Fixieren der Endstücke einer Anzahl von parallelen elektrischen Leitern in einer vorgegebenen Lage zueinander, gekennzeichnet durch einen Fixierblock (1) für jeden Leiter (4), in welchem der Leiter (4) einklemmbar ist, wobei die Zahl der Fixierblöcke (1) der Anzahl der Leiter (4) entspricht.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierblöcke (1) miteinander verbunden sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierblöcke (1) mit Ausnehmungen (10) versehen sind, in die ein Verbindungsband (23) eingeschoben ist.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Fixierblock (1) ein Aufnahmeteil (2) und ein Klemmteil (3) aufweist, zwischen denen der Leiter (4) einklemmbar ist.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichne t , daß das Aufnahmeteil (2) eine nutförmige Aufnahme (7) für den elektrischen Leiter aufweist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichne t , daß die Aufnahme (7) U-förmig ausgebildet ist.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichne t , daß das Klemmteil (3) ein elastisches Klemmelement (15) aufweist.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmteil (3) einen Verschlußstift (21) hat, der in das Aufnahmeteil (2) verrastbar eingreift.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichne t, daß das Aufnahmeteil (2) und das Klemmteil (3) jeweils flache Auflagen (24a, 24b) aus hochelastischem Material tragen, in deren Oberflächen sich die Leiter (4) eindrücken.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (2) und das Klemmteil (3) über ein Scharnier (27) schwenkbar miteinander verbunden sind.
  11. 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierblöcke (1) einstückig miteinander verbunden sind.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch g e kennzeichnet, daß jeder Fixierblock (1) eine nach oben offene Nut (25) zur Aufnahme des Leiters (4) und wenigstens eine in die Nut (25) ragende Klemmfeder (26) aufweist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennz eichne t, daß zu beiden Seiten der Nut (25) jeweils eine Klemmfeder (26) angeordnet ist.
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