DE29509308U1 - Dachsparrenhalterung für Markisen - Google Patents
Dachsparrenhalterung für MarkisenInfo
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Description
RÜGER, BARTHELT 8c &Agr;&&Iacgr;&Egr; &iacgr;>
_....„ Dipl.-Ing. H. P. Barthelt
Patentanwälte · European Patent Attorneys Dr.-ing.T.At>ei
Patentanwälte
• European Patent
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Kirchheim / Teck
Wenn bei Gebäuden die Unterkante des Daches sehr weit herunterreicht, kann die Markise, die den Vorplatz vor dem
Haus abschatten soll, unter Umständen nicht mehr an der Gebäudefassade angebracht werden, weil sonst die Unterkante
der Dachsparren beim Ausfahren der Markise mit der Fallschiene kollidiert. Bei solchen Installationsbedingungen
bleibt nichts anderes übrig, als die Markise an den Dachsparren selbst zu befestigen.
Weil es keine Normierung des Querschnitts der Dachsparren und der Abstände zwischen benachbarten Dachsparren
gibt, ist das standardmäßige Vorfertigen von Montagewinkeln zum Anbringen der Markise an den Dachsparren de facto
unmöglich.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine Halterungsvorrxchtung zum Anbringen von Markisen an Dachsparren
zu schaffen.
Konten: Deutsche Bank AG, Filiale Esslingen 304 014 (BLZ 611 700 76) - Postscheck Stuttgart 62451 -700 (BLZ 600 100 70)
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Halterungsvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst .
Die Verwendung von formschlüssig miteinander verbindbaren Haltemitteln und Verbindungsmitteln gestattet einerseits
eine weitgehend normierte Vorfertigung, während andererseits bauseits die Montage erleichtert wird, wenn
vorhandene Toleranzen ausgeglichen werden müssen. Ferner gestattet es das Verbindungsmittel, die für die Markisen
normalerweise standardmäßig vorhandenen Wandhalter zu verwenden, mit denen unter normalen Umständen die Markise
unmittelbar an der Wand oder einer horizontal vorkragenden Fläche, wie sie beispielsweise ein Sturz darstellt, befestigt
werden kann.
Zusätzlich können auf den Haltemitteln kleine dornartige Vorsprünge vorgesehen sein, die in das Holz des
Dachsparrens eindringen und eine sehr wirksame Sicherung dagegen ergeben, daß sich das oder die Haltemittel um eine
zu den Befestigungsschrauben parallele Achse drehen. Sie Vorsprüngen sind so kurz, daß das Holz nicht aufsplitten
kann.
Die formschlüssige Halterung, die lediglich in Richtung
parallel zu der Längsachse der Markise einen Freiheitsgrad aufweist und im übrigen Bewegungen in alle
anderen Richtungen sperrt, gestattet den erforderlichen Längsausgleich bei der Montage. Insbesondere ist es dadurch
möglich, sämtliche Teile provisorisch zu montieren, sodann auszurichten und anschließend die Schrauben festzuziehen.
Wegen der formschlüssigen Verriegelung der Fügung der Teile, auch in vertikaler Richtung, werden die Einzelteile
einschließlich gegebenenfalls der provisorisch angebrachten Markise selbsttätig gehalten.
Um das Haltemittel mit dem Verbindungsmittel zu verbinden, können beispielsweise an dem Haltemittel eine
oder mehrere, etwa T-förmige Zapfen vorgesehen sein, die
in entsprechende durchgehende Nuten des Verbindungsmittels eingreifen. Umgekehrt ist es auch möglich, in dem Haltemittel
eine entsprechende T-förmige Nut unterzubringen, während das Aufnahmemittel eine im Querschnitt T-förmige
Rippe ist. In beiden Fällen ist im Rahmen der Länge des Verbindungsmittels eine Längsverstellung möglich.
Vorteilhafterweise ist das Verbindungsmittel etwas länger als es der Breite des Dachsparrens entspricht, so
daß zwei Haltemittel an dem einen Dachsparren beidseits befestigt werden können, die von dem Verbindungsmittel
untereinander verbunden sind.
Um eine Verstellung des Verbindungsmittels relativ zu dem Haltemittel in der durch den Formschluß nicht verriegelten
Richtung zu verhindern, ist vorzugsweise ein entsprechendes Sicherungsmittel vorgesehen. Eine Ausführungsform
eines solchen Sicherungsmittels besteht in wenigstens einer Sicherungsschraube, die das Haltemittel
gegen das Verbindungsmittel verspannt. Der Vorteil dieser Lösung besteht in der jederzeit möglichen Lösbarkeit. Eine
andere Möglichkeit besteht darin, die Achse der Tragmittel in Richtung der durch den Formschluß mit den Verbindungsmitteln
nicht blockierten Richtung auf einer durch die Auflagefläche des Haltemittels definierten Ebene nicht
senkrecht stehend auszuführen. Wenn beispielsweise an dem Haltemittel ein T-förmiger Zapfen als Tragmittel angeordnet
ist, so ist bei diesem Zapfen der überstehende Kopf nicht rechtwinklig zu der Anlagefläche des Haltemittels
ausgerichtet, sondern etwas schräg. Bei der Montage verklemmt sich dann dieser Kopf in der entsprechenden Nut des
Verbindungsmittels, wenn die Haltefläche in eine Ebene gebracht wird, die rechtwinklig zu der Montagefläche des
Verbindungsmittels gebracht wird.
Sinngemäß kann dies natürlich auch erreicht werden, wenn in dem Haltemittel eine entsprechend schräg verlau-
fende Nut untergebracht ist, die sich bei der Montage mit
der an dem Verbindungsmittel vorhandenen Rippe verklemmt.
Vorteilhafterweise sind die Verbindungsmittel plattenförmig
und an ihrer Unterseite mit formschlüssig wirkenden zweiten Verbindungsmitteln versehen, um daran jene
Deckenhalter zu befestigen, mit denen die Markisen üblicherweise an vorstehenden, nach unten weisenden Flächen,
beispielsweise Deckenauskragungen, Decken oder Balkonplatten befestigt sind.
Im übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Halterungsvorrichtung für ein Ende einer Markise, von der lediglich der an diesem Ende vorhandene
Wandhalter gezeigt ist, in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 2 eines der plattenförmigen Haltemittel der Halterungsvorrichtung nach Fig. 1, in einer Seitenansicht,
Fig. 3 das Haltemittel nach Fig. 2, in einer Rückansicht und
Fig. 4 die Halterungsvorrichtung nach Fig. 1 in einer Ausführungsform mit verlängertem Verbindungsmittel und
Anbringung an zwei benachbarten Dachsparren.
Fig. 1 zeigt eine Halterungsvorrichtung 1, die an einem gestrichelt angedeuteten Dachsparren 2 befestigt
ist. Diese Halterungsvorrichtung 1 dient dazu, zusammen mit einer weiteren, gleich ausgebildeten Halterungsvorrichtung,
eine Markise, beispielsweise eine Gelenkarmmarkise, mit den Dachsparren 2 zu verbinden. Von der an sich
bekannten Gelenkarmmarkise, die sowohl als Tragrohr als auch als Kasten- oder Hülsenmarkise ausgebildet sein kann,
ist lediglich ein der betreffenden Halterungsvorrichtung 1 zugeordneter Wandhalter 3 veranschaulicht.
Die Halterungsvorrichtung 1 weist zwei gleiche Haltemittel 4 und ein die beiden Haltemittel 4 miteinander
verbindendes Verbindungsmittel 5 auf. An dem Verbindungsmittel 5 wird mit Hilfe nicht gezeigter T-Nutenschrauben
der Wandhalter 3 befestigt.
Die beiden untereinander gleichen Haltemittel 4 werden im wesentlichen von einer Platte 6 gebildet, die
eine als Anlagefläche dienende plane Vorderseite 7 sowie eine Rückseite 8 aufweist, die gegenüber einem aufragenden
Rand 9 vertieft ausgeführt ist. Der Rand 9 verläuft im oberen Bereich bei 11 halbkreisförmig gekrümmt und geht in
zwei zueinander parallele gerade Abschnitte 12 über, die an der Unterseite des Haltemittels 4 durch einen geraden
Abschnitt 13 miteinander verbunden sind.
Im Bereich des unteren Randabschnitts 13 springt aus der Vorderseite 7 L-förmig eine Fußleiste 14 hervor, die
zusammen mit dem Randabschnitt 13 eine ebene Auflagefläche
15 begrenzt.
Zur Anbringung der Haltemittel 4 an dem Dachsparren 2 sind in dem Haltemittel 4 insgesamt drei Bohrungen 16
enthalten, die von dem Außenumfang des Randes 9 gleichen Abstand haben. Eine der Bohrungen 16 befindet sich am
Scheitel des kreisförmig gekrümmten Abschnittes 11, wäh-
-S-
rend die anderen beiden Bohrungen 16 etwa im Bereich der Übergangsstelle zwischen dem bogenförmig gekrümmten Bereich
11 und den geraden Abschnitten 12 angeordnet sind.
Dort, wo sich die Durchgangsbohrungen 16 befinden, ist der Rand 9 jeweils verdickt ausgeführt, derart, daß
die Stärke der Platte 6 im Bereich der zueinander achsparallelen Durchgangsbohrungen 16 die gleiche Stärke hat wie
im Bereich des Randes 9.
Neben jeder Bohrung 16 befinden sich insgesamt drei dorn- oder kegelförmige Vorsprünge 10, die wie in der Fig.
1 ersichtlich verteilt sind. Ein Teil der Vorsprünge 10 soll bei der Montage in die Flanke des Dachsparrens 2
eindringen und eine Verdrehsicherung bilden.
An dem unteren geraden Abschnitt 13 des Randes 9 sowie der Fußleiste 14 sind als Tragmittel für das plattenförmige
Verbindungsmittel 5 zwei nach unten vorragende T-förmige Zapfen 17 einstückig angeformt. Die Gestalt der
T-förmigen Zapfen 17 ergibt sich aus den Fig. 2 und 3. Die beiden T-förmigen Zapfen 17 sind längs dem Randabschnitt
13 voneinander beabstandet und im übrigen untereinander gleich. Jeder Zapfen 17 besteht aus einem Halsabschnitt
18, der seitlich von zwei zueinander parallelen Seitenflächen 19 begrenzt ist. Am unteren Ende des Halsteiles 18
befindet sich ein plattenförmige Kopf 21, der in einer Ansicht von unten im wesentlichen rechteckförmig ist. Der
Kopf 21 hat an allen Stellen gleiche Stärke, ist jedoch gegenüber der Anlagefläche 15, wie aus Fig. 2 ersichtlich,
geringfügig geneigt.
Die auf diese Weise zwischen der Anlagefläche 15, der Seitenfläche 19 und der Oberseite jedes Kopfes 21 begrenzte
Nut 22 erweitert sich dadurch, ausgehend von der Rückseite 8 in Richtung auf die Vorderseite 7 geringfügig. Das
Maß der Schrägstellung des Kopfes 21 gegenüber der Anlage-
fläche 15 ergibt sich aus der nachfolgenden Funktionsbeschreibung.
Das Verbindungsmittel 5 hat im wesentlichen plattenförmige
Gestalt und ist ein Abschnitt eines Strangpreßprofiles, das zur Materialersparnis mit einer durchlaufenden
Hohlkammer 23 versehen ist. Das Verbindungsmittel 5 wird von zwei zueinander parallelen und ebenen Flachseiten
24 und 25 sowie zwei dazu rechtwinklig angeordneten Schmalseiten 26 und 27 und zwei ebenfalls geraden Stirnseiten
28 und 29 begrenzt. Der bereits erwähnte Hohlraum 23 läuft parallel zu den Schmalseiten 26, da die beiden
Stirnseiten 28 und 29 die Schnittflächen sind, an denen das Strangpreßprofilteil abgeschnitten wird.
Unterhalb der Oberseite 24 befinden sich zwei T-Nuten 31. Die beiden T-Nuten 31 verlaufen parallel und im Abstand
zueinander. Ihr Querschnitt ist an den Querschnitt der T-förmigen Zapfen 17 angepaßt. Diese T-Nuten 31 bilden
die Aufnahmemittel des Verbindungsmittels, in das bei der Montage die T-förmigen Zapfen 17, wie gezeigt, eingeschoben
werden.
An der Unterseite 25 befinden sich ebenfalls zwei T-förmige Nuten 32, die parallel und im Abstand zueinander
parallel zu den Schmalseiten 26 bzw. 27 verlaufen. Der Abstand der T-förmigen Nuten 3 2 ist auf Bohrungen 3 3
abgestimmt, die sich in einer Flanschplatte 34 des Wandhalters 3 befinden.
Die Montage einer Markise mit Hilfe der neuen Halterungsvorrichtung
1 geschieht wie folgt:
In den betreffenden Dachsparren 2 werden horizontal verlaufende Durchgangsbohrungen eingebracht, die so angeordnet
sind, daß sie mit zwei der drei Bohrungen 16 in den Haltemitteln 4 fluchten, wenn die untere Auflagefläche
15 der Haltemittel 4 etwa horizontal verläuft.
Sodann werden durch die in den Dachsparren 2 gebohrte Löcher und die entsprechenden Bohrungen 16 von zwei Haltemitteln
4 Schraubenbolzen 3 6 hindurchgesteckt. Auf das vorstehende Gewindeende der Gewindebolzen 3 6 wird zur
Sicherung lose jeweils eine entsprechende Mutter aufgeschraubt . In dieser Stellung werden die Haltemittel 2 lose
auf den beiden durch die Dachsparren 2 hindurchführenden Befestigungsschrauben 3 6 gehalten, wobei ihre plane Vorderseite
7 der entsprechenden Seitenfläche oder Flanke des Dachsparrens 2 zugekehrt ist. Anschließend wird auf die T-förmigen
Zapfen 17 der provisorisch angebrachten Haltemittel 4 das Verbindungsmittel 5 mit den T-Nuten 31 aufgesteckt.
Wegen des schräg verlaufenden Kopfes 21 der T-förmigen Zapfen 17 werden die Haltemittel 4, die, wie
erwähnt, noch nicht endgültig festgeschraubt sind, in eine Lage gezwungen, in der sie, ausgehend von dem Haltemittel
5, nach oben zu geringfügig divergieren.
Nachdem das Verbindungsmittel 5 mit seinen Nuten 31 auf die T-förmigen Zapfen 17 beider Haltemittel 4 aufgefädelt
ist, und in eine ungefähr zentrierte Position bezüglich der beiden Haltemittel 4 gebracht ist, werden die
Befestigungsschrauben 3 6 mit den Muttern angezogen. Durch das Anziehen der Befestigungsschrauben 3 6 werden die
Haltemittel 4 aus der divergierenden Stellung entsprechend der Schräglage der Köpfe 21 in eine Lage gezwungen, in der
die planen Vorderseiten 7 der Haltemittel 4 entsprechend den Seitenflächen des Dachsparrens 2 etwa parallel verlaufen.
Hierdurch verklemmen sich die Köpfe 21 der T-förmigen Zapfen 17 in den T-Nuten 31 in der Weise, daß sie
mit ihrer in der Gebrauchsstellung oben befindlichen Hinterkante 3 7 gegen die Oberseite der T-Nut 31 und mit
ihrer in der Gebrauchsstellung unten befindlichen Vorderkante 3 8 gegen den Grund der T-Nut 31 gepreßt werden.
Infolge dieser Verspannung in der T-Nut 31 entsteht ein unter einer erheblichen Vorspannung stehender Reibschluß
zwischen den Köpfen 21 und den T-Nuten 31. Eine Verschie-
bung des Verbindungsmittels 26 gegenüber den beiden Haltemitteln
4 ist dadurch reibschlüssig blockiert.
Vor dem Anziehen der Befestigungsschrauben 3 6 hatte
die formschlüssige Verbindung zwischen den T-förmigen Zapfen 17 und den T-Nuten 31 lediglich einen Freiheitsgrad,
der sich in Richtung parallel zu den T-Nuten 31 erstreckte und der damit im wesentlichen parallel zu der
Längsachse der Markise gelegen ist. Alle übrigen Richtungen sind durch den Formschluß zwischen den T-förmigen
Zapfen 17 und den T-Nuten 31 von Anfang an ausgeschlossen. Der letzte Freiheitsgrad, den die formschlüssige Verbindung
zuläßt, wird durch die Verkantung der Köpfe 21 in den T-Nuten 31 blockiert, so daß nach dem Festziehen der
Befestigungsschrauben 35 eine in allen Richtungen stabile Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel 5 und den Haltemitteln
4 zustandegekommen ist.
Beim Anziehen der Schraubenbolzen 36 dringen außerdem die kegelförmigen Fotsätze 10 in die Flanke des Dachsparrens
2 ein und sichern die Haltemittel 4 gegen ein Verschwenken bezüglich einer Achse parallel zu den Schraubenbolzen
36.
Die Dicke des Dachsparrens 2 kann, wie unschwer zu erkennen ist, ohne weiteres im Rahmen der Länge des Verbindungsmittels
5 beliebig ausgeglichen werden.
An einem weiteren Dachsparren wird in der gleichen Weise verfahren, so daß zwei voneinander beabstandete
Befestigungsstellen entstehen, an denen die Markise mit
ihren beiden Wandhaltern 3 befestigt werden kann. Zu diesem Zweck werden in die beiden Verbindungsmittel 5 an
den beiden Befestigungsstellen in die Nuten 32 entsprechende T-Nutenschrauben eingesetzt, auf die die Wandhalter
3 mit den Bohrungen 33 aufgefädelt werden. Sodann werden von unten her auf diese T-Nutenschrauben Muttern aufge-
- 10 -
schraubt, um die Wandhalter 3 gegen die untere Plachseite 25 des Verbindungsmittels 5 festzuschrauben.
Da auch an der Unterseite des Verbindungsmittels 5 in Längsrichtung der Markise verlaufende T-Nuten 32 vorhanden
sind, können Abstandstoleranzen zwischen den Dachsparren 2, die die Befestigungsstellen für die betreffende Markise
bilden, ohne weiteres ausgeglichen werden. Ein nachträgliches Verstellen der Wandhalter 3 an der Hülse der Markise
oder deren Tragrohr zwecks Anpassung an die Abstandstoleranzen ist nicht erforderlich. Die Toleranzen werden
vielmehr von dem Verbindungsmittel 5 und den darin enthaltenen T-Nuten 3 2 aufgenommen.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ..sind die beiden
Haltemittel 4 mit T-förmigen Zapfen als Tragmittel für das Verbindungsmittel 5 ausgerüstet. Es besteht aber auch die
Möglichkeit, anstelle zweier Zapfen lediglich einen zu verwenden oder als Tragmittel an der Auflagefläche 15
einen oder mehrere kurze T-Nutenabschnitte einzuformen und sodann das Verbindungsmittel 5 an den korrespondierenden
Stellen mit T-förmigen Rippen zu versehen, die parallel zu der Schmalseite 2 6 verlaufen. Um die gewünschte Klemmwirkung
bei dieser Ausführungsform zu erhalten, sind dann die Achsen der in den Haltemitteln 4 enthaltenen Nuten entsprechend
der Ausrichtung der Köpfe 21 bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel schräggestellt.
Ferner besteht die Möglichkeit, statt die Köpfe 21, wie erläutert, gegenüber der planen Anlagefläche 7 zu
verkippen, auch die Möglichkeit, die Köpfe zwar rechtwinklig zu der planen Vorderseite 7 verlaufen zu lassen,
jedoch geringfügig um eine Achse zu drehen, die zu der planen Vorderseite parallel verläuft. Die Köpfe 21 würden
sich dann nicht an der Ober- und der Unterseite der betreffenden T-Nut verklemmen, sondern an den beiden seitlichen
Flanken.
- Ii -
Eine weitere Möglichkeit, den durch den Formschluß nicht festgelegten Freiheitsgrad zwischen dem Haltemittel
4 und dem Verbindungsmittel 5 nach der Montage zu fixieren, besteht darin, Sicherungsschrauben zu verwenden, die
beispielsweise in Gewindebohrungen 41 enthalten sind, die durch den Halsteil 18 der Zapfen 17 schräg hindurch führen
und an der Unterseite des Kopfes 21 austreten. Mit Hilfe von in diese Bohrungen 41 eingeschraubten Stiftschrauben
kann die gewünschte Verspannung zwischen den Haltemitteln
4 und dem Verbindungsmittel 5 ebenfalls erreicht werden. Die Schrauben stützen sich im festgezogenen Zustand an dem
Grund der betreffenden T-Nut 31 ab. Es könne auch andere Stellen verwendet werden, an denen sich die Gewindebohrung
41 befindet.
Wenn die Tragfähigkeit eines einzelnen Dachsparrens nicht ausreicht, um am betreffenden Ende der Markise die
notwendigen Kräfte aufzunehmen, kann auch die in Fig. 4 gezeigte Ausführungsform verwendet werden. Das wesentliche
dieser Ausführungsform besteht im Unterschied zu der
Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 darin, daß das
Verbindungsmittel 5 nicht mehr die Länge von etwas mehr als einmal der Breite des Dachsparrens 2 hat, sondern eine
Länge, die größer ist als der Abstand zwischen benachbarten Dachsparren 2 zuzüglich einem Übermaß, damit das
Verbindungsmittel 5, wie gezeigt, seitlich über die benachbarten Dachsparren 2 übergreift. Das Verbindungsmittel
5 wird auf diese Weise von insgesamt vier Haltemitteln 4 an zwei benachbarten Dachsparren 2 gehalten. Im übrigen
ist der Aufbau der Haltemittel 4 und die Querschnittsgestalt des Verbindungsmittels 5 wie vorher beschrieben.
Claims (13)
1. Halterungsvorrichtung (1) für Markisen und dgl. an Dachsparren (2) ,
mit wenigstens einem an dem Dachsparren (2) anzubringenden Haltemittel {4), das eine Anlagefläche (7) für eine
Seitenfläche des Dachsparrens (2) und ein im montierten Zustand über den Dachsparren (2) nach unten überstehendes
Tragmittel (17) aufweist,
mit einem an der Markise anzubringenden Verbindungsmittel (5), das an seiner in der Gebrauchsstellung oben
befindlichen Oberseite (24) ein erstes Aufnahmemittel (31) aufweist, das zu dem Tragmittel (17) komplementär ist und
mit dem Tragmittel (17) formschlüssig zusammenwirkt, wobei
der Formschluß zwischen dem Tragmittel (17) und dem Aufnahmemittel
(31) einen Freiheitsgrad in Richtung parallel zu der Längserstreckung der Markise aufweist, während
Bewegungen in alle anderen Richtungen durch den Formschluß gesperrt sind.
2. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Verbindungsmittel (5) im wesentlichen
plattenförmig ist.
3. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragmittel (17) im wesentlichen zapfenförmig
und das Aufnahmemittel (31) im wesentlichen nutförmig
ist.
4. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragmittel im wesentlichen nutförmig
und das Aufnahmemittel im wesentlichen rippenförmig ist.
5. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenförmigen Tragmittel (17) in
der Seitenansicht T-förmig ist.
6. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die rippenförmigen Aufnahmemittel im
Querschnitt T-förmig sind.
7. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Sicherungsmittel (21,31,41) vorgesehen
sind, die dazu dienen, eine Relativbewegung zwischen dem Haltemittel (4) und dem Verbindungsmittel (5) in der durch
den Formschluß nicht blockierten Richtung zu verhindern.
8 . Halterungsvorrichtung nach Anspruch 7., dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungsmittel darin bestehen, daß die Achse der Tragmittel (17) in Richtung der durch den
Formschluß mit dem Verbindungsmittel (5) nicht blockierten Richtung auf einer durch die Anlagefläche (7) des Haltemittels
(4) definierten Ebene nicht senkrecht steht.
9. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel von in die formschlüssige
Verbindung zwischen den Tragmitteln (17) und den Aufnahmemitteln (31) eingebrachter Kleb- oder Vergußmasse
gebildet ist.
10. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungsmittel in wenigstens einer Sicherungsschraube bestehen, die in dem Haltemittel (4)
oder in dem Verbindungsmittel (5) enthalten ist.
11. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß Haltemittel (4) auf seiner Anlagefläche
(7) für die Seitenfläche des Dachsparrens (2) einen oder mehrere dorn- oder kegelförmige Fortsätze (10) trägt, die
dazu vorgesehen sind, in den Dachsparren (2) einzudringen, und eine Verdrehsicherung bilden.
- 14 -
12. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsmittel (5) plattenförmig sind und an ihrer Unterseite (25) mit formschlüssig wirkenden
zweiten Aufnahmemitteln (32) versehen sind, mit deren Hilfe ein zu der Markise gehörender Wandhalter (3)
an dem Verbindungsmittel (5) zu befestigen ist.
13. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsmittel (5) in einer Richtung eine Erstreckung aufweist, die größer ist als die
Breite des Dachsparrens (2) gemessen in dieser Richtung.
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|---|---|---|---|
| DE29509308U DE29509308U1 (de) | 1995-06-07 | 1995-06-07 | Dachsparrenhalterung für Markisen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29509308U DE29509308U1 (de) | 1995-06-07 | 1995-06-07 | Dachsparrenhalterung für Markisen |
Publications (1)
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| DE29509308U1 true DE29509308U1 (de) | 1995-08-24 |
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| DE29509308U Expired - Lifetime DE29509308U1 (de) | 1995-06-07 | 1995-06-07 | Dachsparrenhalterung für Markisen |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29509308U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1355019B1 (de) * | 2002-04-15 | 2008-03-12 | Hiroo Mukai | Ausrichtung zum Installieren einer Markise |
| EP4471228A1 (de) * | 2023-05-31 | 2024-12-04 | Ingo Kneer | Kastenhalter und montageverfahren dafür |
-
1995
- 1995-06-07 DE DE29509308U patent/DE29509308U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19951005 |
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| R071 | Expiry of right |