DE29509135U1 - Antriebsriemen - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Antriebsriemen. Aus dem Stand der Technik sind Zahnriemen aus Kunststoff für die
verschiedensten Anwendungs&zgr;wecke, bei denen Kräfte übertragen
werden, bekannt. Die herkömmlichen Zahnriemen aus Kunststoff, wie sie beispielsweise im Maschinenbau eingesetzt werden,
sind in der Regel einstückig, das heißt der Riemen selbst und die an diesen angeformten Zähne sind aus einem Stück. Die
Zähne eines solchen Zahnriemens können natürlich je nach Anwendungszweck die unterschiedlichsten Zahnprofile
aufweisen. Für die Herstellung eines solchen Kunststoff-Zahnriemens
sind mehr oder weniger aufwendige Werkzeuge erforderlich, die die Hauptkosten bei der Herstellung der
Zahnriemen verursachen.
Die herkömmlichen Kunststoff-Zahnriemen müssen aus einem
flexiblen, relativ weichen Kunststoff bestehen, so daß der Zahnriemen ausreichend biegsam ist, damit die bei der
Umlenkung des Zahnriemens erforderlichen Radien möglich sind. Der Riementeil des Zahnriemens, also derjenige Teil, der die
Zähne untereinander verbindet, muß also flexibel sein, während die Zähne des Zahnriemens, die in Zahnräder oder
dergleichen eingreifen, möglichst abriebfest sein müssen. Wegen dieser unterschiedlichen Anforderungen kann es
nachteilig sein, daß Riemen und Zähne aus dem gleichen Material bestehen. Die herkömmlichen Kunststoff-Zahnriemen
weisen außerdem im Regelfall eine relativ hohe Dehnung auf, so daß je nach Belastung die Länge des Zahnriemens variiert,
was bei vielen Anwendungen als nachteilig anzusehen ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen Antriebsriemen zu
schaffen, bei dem der Riemen eine relativ geringe Dehnung aufweist, derjenige Teil, der die Kraft überträgt
(Zahnfunktion), eine hohe Abriebfestigkeit hat, relativ große
Kräfte mit dem Antriebsriemen übertragbar sind und dieser dabei gleichzeitig kostengünstig herstellbar ist.
-2-
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein erfindungsgemäßer
Antriebsriemen mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Nach dem erfindungsgemäßen Gedanken ist der
Antriebsriemen anders als ein herkömmlicher Zahnriemen aus Kunststoff nicht mehr einstückig, sondern als Riemen dient
ein textiles Band, während statt der Zähne Mitnahmeelemente vorgesehen sind, die in Längsrichtung in regelmäßigen
Abständen quer zum textlien Band angeordnet und an das textile Band angespritzt sind und dabei gegenüber der Ebene
des textlien Bands nach oben oder nach unten hin vorstehende Bereiche aufweisen, so daß ein Eingriff eines
Antriebselements in die Mitnahmeelemente möglich ist. Der durch das textile Band gebildete Riementeil des
Antriebsriemens ist außerordentlich flexibel, so daß mit dem Antriebsriemen Umlenkungen mit sehr kleinen Radien möglich
sind. Die Mitnahmeelemente, die an das textile Band angespritzt werden, können aus einem sehr harten Kunststoff
bestehen. Das Anspritzen der Mitnahmeelemente erfolgt durch Spritzguß unter hohem Druck. Um dabei einen guten Verbund
zwischen textilem Band und Mitnahmeelement zu erzeugen, erfolgt das Anspritzen vorzugsweise so, daß der beim
Anspritzvorgang flüssige Kunststoff das Gewebe des textlien Bands durchdringt, so daß sich nach dem Erkalten ein sehr
fester Verbund ergibt. Die Mitnahmeelemente stehen dann zu beiden Seiten, also nach oben und unten, gegenüber der Ebene
des textlien Bandes zumindest in Teilbereichen vor. Wenn man für das textile Band ein ausreichend reißfestes Gewebe
verwendet, kann dieses sehr flach ausgebildet werden.
Die Wirkseite des textlien Bandes an der der Eingriff des Antriebselements (zum Beispiel Zahnrad) in die
Mitnahmeelemente des Antriebsriemens erfolgt, wird hierin nachfolgend als Oberseite des textlien Bands bezeichnet. In
Längsrichtung des Antriebsriemens gesehen bilden die Mitnahmeelemente und die zwischen diesen angeordneten
Abstände ein einem Zahnriemen ähnliches Profil. Für die Mitnahmeelemente können in Längsrichtung des Antriebsriemens
gesehen die unterschiedlichsten Profile verwendet werden, zum
Beispiel trapezförmige, dreieckige oder sonstige übliche Zahnprofile. Die Mitnahmeelemente können aber auch an der
Eingriffseite (Oberseite) des Antriebsriemens abgerundet
ausgebildet sein.
Um einen besonders guten Verbund zwischen dem textlien Band und den Mitnahmeelementen beim Anspritzvorgang zu erzeugen,
verwendet man vorzugsweise ein textiles Band, das sich in Längsrichtung erstreckende streifenartige Bereiche aufweist,
in denen das Band geschwächt ist, so daß in diesen geschwächten Bereichen der Kunststoff der Mitnahmeelemente
beim Anspritzen das textile Band besonders gut durchdringen kann. Es können mehrere parallele streifenartige geschwächte
Bereiche dieser Art vorgesehen sein, die sich in Längsrichtung des textlien Bands erstrecken. Zwischen diesen
geschwächten Bereichen des textlien Bands sind vorzugsweise verstärkte Bereiche vorgesehen, um die Reißfestigkeit des
Bands zu erhöhen. Für einen geschwächten Bereich des textlien Bands kann man zum Beispiel ein einlagiges gitterartiges
Gewebe, ein sogenanntes Monofil, verwenden. Für die verstärkten Bereiche des textlien Bands kann man zwei- oder
mehrlagige Gewebe verwenden, vorzugsweise ist das Gewebe dort besonders dicht gewebt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
verwendet man in den verstärkten Bereichen zwei- oder mehrlagige Gewebeschläuche, die dann Verstärkungsfasern in
sich aufnehmen. Solche schlauchförmigen Gewebe mit Verstärkungsfäden als Einlagen sind ansich aus dem Stand der
Technik bekannt, zum Beispiel aus der DE-OS 2 949 897 und werden zum Beispiel für Sicherheitsgurte verwendet. Der
Gewebeschlauch kann zum Beispiel aus Polyamid oder Polyester bestehen, während die Verstärkungsfasern aus Kohlenstoffasern
oder anderen Fasern mit einer relativ geringen Dehnung bestehen. Die Verstärkungsfasern können zum Beispiel aus
Aramiden oder hochfesten Polyethylen bestehen.
-4-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht
das textile Band jeweils aus Streifen von verstärkten Bereichen und Streifen von geschwächten Bereichen, die sich
abwechseln, zum Beispiel weist das textile Band einen mittleren verstärkten Bereich auf, zwei äußere verstärkte
Bereiche und zwei jeweils zwischen dem mittleren verstärkten Bereich und einem äußeren verstärkten Bereich angeordnete
geschwächte Bereiche. In den geschwächten Bereichen durchdringt dann der Kunststoff des Mitnahmeelements jeweils
das textile Band, so daß sich zwischen Mitnahmeelement und textlien Band eine regelrechte Verzahnung ergibt mit einem
sehr guten Verbund, der ein Abreißen der Mitnahmeelemente von dem textlien Band verhindert. Antriebsriemen der
erfindungsgemäßen Art sind sehr hoch belastbar. Gleichzeitig ist insbesondere bei Verwendung der genannten
Verstärkungsfasern die Dehnung des Antriebsriemens wesentlich geringer als bei herkömmlichen Kunststoff-Zahnriemen. Es hat
sich gezeigt, daß das Anspritzen der Mitnahmeelemente an das textile Band eine kostengünstigere Herstellung ermöglicht als
bei einem herkömmlichen einstückigen Zahnriemen. Außerdem bieten die erfindungsgemäßen Antriebsriemen vielfältige
Variationsmöglichkeiten je nach Anwendungszweck, da man die unterschiedlichsten Typen textiler Bänder aus verschiedenen
Geweben mit unterschiedlichen Eigenschaften verwenden kann und an diese jeweils Mitnahmeelemente aus verschiedenen
Kunststoffen mit unterschiedlicher Härte und Abriebfestigkeit anspritzen kann. Man kann also beispielsweise auch weichere
Kunststoffe oder Elastomere für die Mitnahmeelemente einsetzen, zum Beispiel wenn man zwischen diesen
Mitnahmeelementen und einem Antriebselement keinen Formschluß sondern einen ReibungsSchluß herstellen will. Die Herstellung
der Mitnahmeelemente im Spritzguß ermöglicht es diesen die unterschiedlichste Form je nach gewünschtem Zahnprofil zu
geben. Weiter besteht die Möglichkeit bei Bedarf zusätzlich Schaltnocken oder dergleichen an das textile Band in
bestimmten Abstandspositionen anzuspritzen, die dann, wenn dieser Schaltnocken des Antriebsriemens eine bestimmte
Position passiert, einen Schaltvorgang auslösen.
Die Mitnahmeelemente können gleich breit sein wie das textile
Band, können dieses aber auch an beiden Seiten rechts und links jeweils ein Stück überragen.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Antriebsriemen gemäß einer möglichen Variante der
Erfindung in vergrößerter Darstellung;
Fig. 2 einen Schnitt quer durch den Antriebsriemen entlang der Linie II-II von Fig. 1;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Antriebsriemen entlang der Linie III-III von Fig. 1;
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung eines verstärkten Bereichs des Antriebsriemens.
Wie man aus Fig. 1 erkennen kann, besteht der erfindungsgemäße Antriebsriemen aus einem textlien Band 10,
an das in Längsrichtung des textlien Bands gesehen, in regelmäßigen Abständen angeordnete Mitnahmeelemente 11
angespritzt sind, deren Hauptabmessung sich in Querrichtung des textlien Bands 10 erstreckt. Wie man aus der
Längsschnittdarstellung gemäß Fig. 3 erkennt, stehen die Mitnahmeelemente 11 nach oben und nach unten gegenüber der
Ebene des textlien Bands 10 vor, daß heißt es sind nach oben vorstehende Bereiche 12 vorgesehen und nach unten vorstehende
Bereiche 13. Die Oberseite des Antriebsriemens mit den nach oben vorstehenden Bereichen 12 der Mitnahmeelemente 11 ist
die Eingriffseite. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
haben, wie man aus Fig. 3 erkennt, die Mitnahmeelemente 11 an der Eingriffseite des Antriebsriemens etwa ein trapezförmiges
Profil. Die Abstände der Mitnahmeelemente 11 in Längsrichtung des textlien Bands gesehen, sind so gewählt, daß sich
zwischen den Mitnahmeelementen 11 Zwischenräume ergeben, die etwas breiter sind, als die Mitnahmeelemente selbst und etwa
das 1 1/2-fache deren Breite betragen.
— 7 —
Wie man aus der Draufsicht gemäß Fig. 1 erkennt, sind in Längsrichtung des textlien Bands 10 streifenartige Bereiche
vorgesehen, wobei sich zwei äußere verstärkte Bereiche 15b, 15c ergeben, ein mittlerer verstärkter Bereich 15a und
zwischen diesen verstärkten Bereichen jeweils geschwächte Bereiche 14a, 14b angeordnet sind. In den geschwächten
Bereichen besteht das textile Band 10 nur aus einem einlagigen Gewebe, einem sogenannten Monofil, das gitterartig
ausgebildet ist. In den verstärkten Bereichen 15a, 15b, 15c besteht das textile Band im vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus schlauchförmigen Geweben. Diese Gewebeschläuche 16 sind in Fig. 4 noch einmal vergrößert dargestellt. Es handelt sich
um mehrlagige dichte hochreißfeste Gewebeschläuche 16, die in ihrem Inneren Verstärkungsfasern 17, zum Beispiel
Kohlenstoffasern mit relativ geringer Dehnung aufnehmen.
Die Gewebeschläuche sind UV-undurchlässig und schützen somit die Verstärkungsfasern 17 gegen Lichteinwirkung.
Dadurch daß das textile Band 10 in den geschwächten Bereichen 14a, 14b gitterartig und einlagig gewebt ist, kann dort beim
Anspritzen der Mitnahmeelemente 11 der Kunststoff durch das Gitter des einlagigen Gewebes fließen. Die Mitnahmeelemente
erstrecken sich also in den geschwächten Bereichen 14a, 14b von der Oberseite zur Unterseite des textlien Bands 10 durch
dieses hindurch und sind daher sehr fest mit dem textlien Band 10 verbunden.
In der Darstellung gemäß Fig. 3 ist ein Schaltnocken 18 dargestellt, der an das textile Band 10 angespritzt ist und
bei dessen Verwendung als Antriebsriemen einen Schaltvorgang auslöst, wenn der Schaltnocken in eine bestimmte Position
gelangt. Die Form des Schaltnockens ist in der Zeichnung nur beispielhaft dargestellt und kann beliebig variieren, ebenso
wie die Querschnittsform und der Umriß der Mitnahmeelemente 11.
Claims (19)
1. Antriebsriemen, dadurch gekennzeichnet, daß dieser ein textiles Band (10) umfaßt, an das in Längsrichtung in
regelmäßigen Abständen quer zum textlien Band angeordnete Mitnahmeelemente (11) angespritzt sind, die nach wenigstens
einer Seite des textlien Bandes (10) hin gegenüber dessen Ebene nach oben und/oder unten vorstehende Bereiche (12)
aufweisen.
2. Antriebsriemen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeelemente (11) so an das textile Band (10)
angespritzt sind, daß sie wenigstens teilweise das Gewebe des textlien Bandes (10) durchdringen und zu beiden Seiten hin
gegenüber der Ebene des textlien Bandes (10) nach oben und unten vorstehende Bereiche (12, 13) aufweisen.
3. Antriebsriemen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Oberseite des textlien Bandes (10) hin vorstehenden Bereiche (12) der Mitnahmeelemente (11)
so geformt sind, daß sich in Längsrichtung des Antriebsriemens ein einem Zahnriemen ähnliches Profil ergibt.
4. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Band (10) wenigstens einen
sich in Längsrichtung erstreckenden streifenartigen Bereich (14) aufweist, in dem das Band (10) geschwächt ist und daß
der Kunststoff der Mitnahmeelemente (11) das textile Band (10) in dem geschwächten Bereich (14) durchdringt.
5. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei parallele streifenartige geschwächte Bereiche (14a, 14b) vorgesehen sind, die sich in
Längsrichtung des textlien Bands (10) erstrecken.
6. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß neben den geschwächten Bereichen (14a,
-2-
14b) in Längsrichtung des textlien Bandes (10) verstärkte Bereiche (15) vorgesehen sind.
7. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in den geschwächten Bereichen {14a, 14b)
des textiles Bandes (10) ein einlagiges gitterartiges Gewebe (Monofil) vorgesehen ist.
8. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Band (10) in wenigstens einem
der verstärkten Bereiche (15) als zwei- oder mehrlagiger Gewebeschlauch (16) ausgebildet ist, wobei dieser
Gewebeschlauch (16) Verstärkungsfasern (17) in sich aufnimmt.
9. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewebeschlauch (16) aus Polyamid oder
Polyester besteht.
10. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsfaser (17)
Kohlenstoffasern oder andere Pasern mit einer relativ
geringen Dehnung sind.
11. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsfasern aus Aramiden oder
hochfestem Polyethylen bestehen.
12. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Band (10) einen mittleren
verstärkten Bereich (15a) , zwei äußere verstärkte Bereiche (15b, 15c) und zwei jeweils zwischen dem mittleren
verstärkten Bereich und einem äußeren verstärkten Bereich angeordnete geschwächte Bereiche (14a, 14b) aufweist.
13. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mitnahmeelemente (11) das textile Band (10) an beiden Seiten rechts und links jeweils ein Stück
überragen.
• · &bgr; ··
14. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mitnahmeelemente (11) in Längsrichtung des Antriebsriemens ein trapezförmiges Profil,
dreieckiges Profil oder sonstiges übliches Zahnprofil aufweisen.
15. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeelemente (11) an der
Eingriffseite (Oberseite) des Antriebsriemens abgerundet
sind.
16. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeelemente (11) aus einem
harten abriebfesten Kunststoff gespritzt sind.
17. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe in den verstärkten Bereiche
(15) zwei- oder mehrlagig und besonders dicht gewebt ist.
18. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß an das textile Band (10) in bestirnten
Positionen Schaltnocken (18) angespritzt sind oder anderweitig befestigt wird.
19. Antriebsriemen nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die angespritzten Mitnahmeelemente (11)
aus einem weicheren Kunststoff oder einem Elastomer bestehen und zwischen dem Antriebsriemen und einer externen
Antriebselement ein Reibungsschluß hergestellt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509135U DE29509135U1 (de) | 1995-01-13 | 1995-01-13 | Antriebsriemen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509135U DE29509135U1 (de) | 1995-01-13 | 1995-01-13 | Antriebsriemen |
| DE19500897A DE19500897A1 (de) | 1995-01-13 | 1995-01-13 | Antriebsriemen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29509135U1 true DE29509135U1 (de) | 1995-08-17 |
Family
ID=26011594
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29509135U Expired - Lifetime DE29509135U1 (de) | 1995-01-13 | 1995-01-13 | Antriebsriemen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29509135U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102006013889B4 (de) * | 2006-03-22 | 2012-10-04 | Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. | Gewirkter Antriebsriemen und Verfahren zu seiner Herstellung |
| WO2014064120A1 (de) * | 2012-10-23 | 2014-05-01 | Hörmann KG Antriebstechnik | Herstellverfahren für einen antriebsgurt, damit herstellbarer antriebsgurt sowie zugmittelgetriebe und torantrieb |
-
1995
- 1995-01-13 DE DE29509135U patent/DE29509135U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102006013889B4 (de) * | 2006-03-22 | 2012-10-04 | Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. | Gewirkter Antriebsriemen und Verfahren zu seiner Herstellung |
| WO2014064120A1 (de) * | 2012-10-23 | 2014-05-01 | Hörmann KG Antriebstechnik | Herstellverfahren für einen antriebsgurt, damit herstellbarer antriebsgurt sowie zugmittelgetriebe und torantrieb |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19950928 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980219 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20010209 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20030801 |