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DE29509037U1 - Seitenkantenschutz - Google Patents

Seitenkantenschutz

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DE29509037U1
DE29509037U1 DE29509037U DE29509037U DE29509037U1 DE 29509037 U1 DE29509037 U1 DE 29509037U1 DE 29509037 U DE29509037 U DE 29509037U DE 29509037 U DE29509037 U DE 29509037U DE 29509037 U1 DE29509037 U1 DE 29509037U1
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hollow chamber
hollow
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/05Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents
    • B65D81/053Corner, edge or end protectors
    • B65D81/054Protectors contacting two generally perpendicular surfaces of the packaged article, e.g. edge protectors
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D2581/052Materials
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Amplifiers (AREA)
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Description

Seitenkantenschutz
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Seitenkantenschutz gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Zum Transport von beispielsweise Haushaltsgeräten wird in der Regel Verpackungsmaterial eingesetzt, welches den zu transportierenden Gegenstand vor Beschädigungen schützen soll. Dabei werden gewöhnlich die Seitenkanten des zu transportierenden Gegenstandes durch einen Seitenkantenschutz geschützt, wie er beispielsweise in Figur 6 gezeigt ist.
Der in Figur 6 gezeigte Seitenkantenschutz 1 ist gewöhnlich aus Styropor gefertigt und winkelig ausgestaltet, so daß seine zwei Innenflächen 2a und 2b an der zu schützenden Seitenkante 3 der dargestellten Waschmaschine 4 anliegt. Der in Figur 6 gezeigte Seitenkantenschutz wird auch an die restlichen Seitenkanten des zu transportierenden Gegenstandes 4 angebracht. Neben den Seitenkanten können auch zusätzlich die Seitenflächen des zu transportierenden Gegenstandes 4 durch entsprechende Abdeckungen geschützt sein. Ein derartiger Styropor-Seitenkantenschutz 1 ist jedoch nur aufwendig herzustellen, da unter anderem das Styropormaterial erst in die passende Form gepreßt werden muß. Zudem wird das Verpackungsmaterial häufig dem Abfall zugeführt und nicht einem Recyclevorgang unterzogen. Styropor ist aber nicht biologisch abbaubar und seine Verwendung daher problematisch.
Figur 5a und 5b zeigen einen weiteren bekannten Seitenkantenschutz zur Verpackung eines zu transportierenden Gegenstandes. Wie in Figur 5a gezeigt, besteht der Seitenkantenschutz 1 aus einer Rolle von dünnem aufgewickelten Papier. Diese Rolle wird anschließend derart deformiert, daß der Seitenkantenschutz 1 die gewünschte Form annimmt und insbesondere Seitenflächen 2a und 2b bildet, die zum Schutz einer Seitenkante 3 eines zu transportierenden Gegenstandes 4 dienen können. Figur 5b zeigt einen Querschnitt des in Figur 5a dargestellten Seitenkantenschutzes 1 entlang der gestrichelten Linie, nachdem der Seitenkantenschutz 1 in die gewünschte Form gebracht worden ist. Auf diese Weise kann durch entsprechendes Deformieren der Rolle 1 der Seitenkantenschutz an unterschiedliche Bedürfnisse bzw. Gegebenheiten angepaßt werden. Die Rolle 1 wird als Meterware gefertigt, so daß auf einfache Art und Weise ein Seitenkantenschutz mit der gewünschten Länge von der Rolle abgeschnitten werden
kann. Der in Fig. 5 gezeigte Seitenkantenschutz ist jedoch nur aufwendig herstellbar. Da das Material auf die gewünschte Form gepreßt wird, ist es kompakt und daher verhältnismäßig steif mit wenig federnder bzw. stoßabfangender Wirkung. Zudem nimmt das Gewicht des Seitenkantenschutzes durch das Aufwickeln des Materials zu einer Rolle schnell zu. Für den Transport eines Gegenstandes ist jedoch möglichst leichtgewichtiges Verpackungsmaterial erwünscht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Seitenkantenschutz anzugeben.
10
Insbesondere soll mit Hilfe der Erfindung ein Seitenkantenschutz geschaffen werden, der bei geringem Gewicht eine gute stoß ab fangende Wirkung besitzt, leicht herstellbar, praktisch in der Handhabung und zudem recyclebar ist. Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
15
Erfindungsgemäß wird ein Seitenkantenschutz geschaffen, der ein Hohlprofil aufweist und mit mindestens zwei seiner Seitenflächen an denjenigen Seitenflächen eines zu transportierenden Gegenstandes anliegt, die eine zu schützende Seitenkante des Gegenstandes bilden.
20
Vorteilhaft umfaßt der erfindungsgemäße Seitenkantenschutz zwei Hohlkammern und weist eine Winkelform auf. Der Seitenkantenschutz ist aus biegsamen Material gefertigt, insbesondere aus Pappe. Durch einfaches Zurechtbiegen des Materials kann der Seitenkantenschutz schnell und einfach hergestellt werden. Um das Biegen des Materials zu erleichtern, weist das Material an den gewünschten Biegestellen in Längsrichtung Biegerillen auf. Die aneinander anliegenden Seiten des Seitenkantenschutzes werden nach dem Biegen des Materials miteinander verklebt und/oder verklammert oder durch Krimpen aneinander befestigt, so daß der Seitenkantenschutz eine nahezu formstabile Form annimmt. Um die Stabilität des Seitenkantenschutzes zu verbessern, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Seitenkantenschutz eine Wandstärke und somit das biegsame Material eine Dicke von mindestens 2mm aufweist. Der erfindungsgemäße Seitenkantenschutz kann auf einfachste Art und Weise als Meterware hergestellt werden, so daß ein Seitenkantenschutzteil der gewünschten Länge durch einfaches Abschneiden von der Meterware gewonnen werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Figur la und Ib ein erstes erfmdungsgemäßes Ausführungsbeispiel in perspektivischer
Ansicht bzw. Querschnittsansicht,
Figur 2 ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel in
Querschnittsansicht,
Figur 3 ein drittes erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel in
Querschnittsansicht,
Figur 4 ein viertes erfmdungsgemäßes Ausführungsbeispiel in
Querschnittsansicht,
Figur 5a und 5b einen bekannten Seitenkantenschutz in Seiten- bzw.
Querschnittsansicht, und
Figur 6 einen weiteren bekannten Seitenkantenschutz.
Figur la und Ib zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Seitenkantenschutzes in perspektivischer Ansicht bzw. Querschnittsansicht.
Der dargestellte Seitenkantenschutz 1 ist aus biegsamen Material, vorzugsweise aus Pappe gefertigt. Vorzugsweise besteht der Seitenkantenschutz 1 aus 100% Altpapier. Vorteilhafterweise ist der Seitenkantenschutz 1 einteilig ausgebildet und wird durch einfaches Zurechtbiegen, Kanten oder Abkanten des Pappmaterials hergestellt. Um eine ausreichende Stabilität des Seitenkantenschutzes 1 zu gewährleisten, beträgt die Dicke des Materials bzw. die Dicke der Seitenwände vorteilhafterweise mindestens 2mm. Um trotz der relativen großen Materialdicke noch ein leichtes Biegen des Materials zu gewährleisten, ist das Material in Längsrichtung mit Biegerillen 5 versehen, so daß an diesen Stellen die Materiaidicke verringert ist. Diese Biegerillen 5 sind jeweils an derjenigen Oberfläche des Materials angebracht, die beim nachfolgenden Biegen die Innenwand bzw. den Innenradius des entsprechenden gebogenen Abschnittes bildet. Vorzugsweise umfaßt jeder gebogene Abschnitt fünf dieser Biegerillen, die in Längsrichtung des Seitenkantenschutzes 1 verlaufen. Somit kann das Material des Seitenkantenschutzes, beispielsweise Hartpapier, Graupappe oder Buchbinderpappe, auf einfache Weise in die gewünschte Form gebogen werden, ohne daß die Pappe bricht.
Wie aus Figur la und Ib ersichtlich, weist der erfindungsgemäße Seitenkantenschutz vorzugsweise eine Winkelform auf, insbesondere einen 90C-Winkelform. Figur Ib zeigt, daß der Seitenkantenschutz durch das Zurechtbiegen des recyclefähigen Papp-Materials ein Hohlprofil annimmt. Insbesondere ist aus Figur Ib ersichtlich, daß durch den Biegevorgang zwei Kammern 6a und 6b geschaffen werden, die jeweils durch die Außenwand des Seitenkantenschutzes sowie eine Seitenwand 2a bzw. 2b begrenzt sind, wobei die Seitenwände 2a bzw. 2b an denjenigen Kantenflächen während eines Transportes eines Gegenstands anliegen, die die zu schützende Seitenkante des Gegenstands bilden. Um einen ausreichenden Schutz der Seitenkante zu gewährleisten, beträgt die Breite der Seitenkante 2a bzw. 2b mindestens 30mm. Die Breite der beiden Seitenwände 2a und 2b kann identisch gewählt sein.
Durch die spezielle in Figur Ib gezeigte Biegeform des erfmdungsgemäßen Seitenkantenschutzes 1 ist bereits eine ausreichend hohe Stabilität des Seitenkantenschutzes gewährleistet. Um jedoch einen nahezu formstabilen Seitenkantenschutz zu erhalten, werden erfindungsgemäß die aneinander anliegenden Seiten des Seitenkantenschutzes an ihren Kontaktstellen 7a bzw. 7b miteinander verklebt und/oder verklammert. Beträgt die Wandstärke des Seitenkantenschutzes - wie zuvor beschrieben - mindestens 2mm, wird dadurch ein äußerst stabiler und nahezu nicht deformierbarer Körper gebildet.
Die Figuren 2-4 zeigen weitere erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele, die ebenfalls jeweils auf einfachste Art und Weise durch Zurechtbiegen eines biegsamen Materials gefertigt werden können und ein Hohlprofil aufweisen. Aus Figur 2-4 ist ersichtlich, daß die dargestellten weiteren Ausführungsbeispiele ebenfalls jeweils zwei Hohlkammern 6a und 6b aufweisen, deren Seitenwände 2a bzw. 2b jeweils die Schutzflächen für eine zu schützende Seitenkante eines zu transportierenden Gegenstandes bilden. An den Kontaktstellen 7a bzw. 7b sind vorteilhafterweise die aneinander liegenden Seitenwände des Seitenkantenschutzes miteinander verklebt und/oder verklammert. Ebenso sind in Figur 2-4 die Biegerillen dargestellt, die die Biegestellen zum einfachen Biegen des Ausgangsmaterials darstellen. Sämtliche in Figur 1-4 dargestellten Ausführungsbeispiele der Erfindung stellen einen einteilig ausgebildeten Seitenkantenschutz dar.
Als zusätzlicher Schutz können die Schutzflächen (2a, 2b) des Seitenkantenschutzes mit Papierschaum belegt sein, so daß ein Scheuerschutz für die zu transportierende Maschine besteht. Erfindungsgemäß wird somit ein Seitenkantenschutz geschaffen, der
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aufgrund seines Hohlprofils durch Biegen einfach herstellbar ist und zudem lediglich ein geringes Gewicht aufweist. Der erfindungsgemäße Seitenkantenschutz ist als Meterware herstellbar, so daß Seitenkantenschutzteile mit gewünschter Länge durch einfaches Abschneiden der Meterware gewonnen werden können. Der erfindungsgemäße Seitenkantenschutz ist ausreichend stabil und gewährleistet somit einen sehr guten Schutz eines zu transportierenden Gegenstandes. Des weiteren wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Seitenkantenschutz aus Pappmaterial herzustellen, so daß der Seitenkantenschutz sowohl wiederverwendbar als auch auf einfache Art und Weise recyclebar, d.h. wiederverwertbar ist.
10

Claims (21)

Ansprüche
1. Seitenkantenschutz (1) zum Schutz eines insbesondere zu transportierenden Gegenstandes (4), mit mindestens zwei Seitenflächen (2a, 2b), die an eine zu schützende Seitenkante (3) bildende Seitenflächen des Gegenstands (4) anlegbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Seitenkantenschutz (1) als Hohlprofil ausgestaltet ist, 10
2. Seitenkantenschutz nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens zwei Hohl-Kammern, die durch die Außenwand des Seitenkantenschutzes (1) sowie jeweils eine der beiden Seitenflächen (2a, 2b) gebildet sind.
3. Seitenkantenschutz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenflächen (2a, 2b) einen Winkel, insbesondere einen 90°-Winkel bilden.
4. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Seitenkantenschutz (1) aus recyclefahigem Material gefertigt ist. 25
5. Seitenkantenschutz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Seitenkantenschutz (1) aus Pappe , insbesondere aus Hart-, Grau- oder Buchbinderpappe gefertigt ist. 30
6. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenkantenschutz (1) aus biegsamen Material gefertigt ist.
7. Seitenkantenschutz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Seitenkantenschutz (1) durch Zurechtbiegen des biegsamen Materials hergestellt ist.
8. Seitenkantenschutz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenkantenschutz an der Innenseite bzw. am Innenradius seiner Biegestellen jeweils in Längsrichtung gerillt ist.
9. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenkantenschutz (1) einstückig ausgestaltet ist.
10. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß aneinander!iegende Seiten (7a, 7b) des Seitenkantenschutzes miteinander verklebt und/oder verklammert sind, so daß der Seitenkantenschutz im wesentlichen formstabil ist.
11. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenflächen (la, 2b) des Seitenkantenschutzes (1) eine identische Breite aufweisen.
12. Seitenkantenschutz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Seitenflächen (2a, 2b) mindestens 30mm beträgt.
13. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenkantenschutz (1) eine Winkelform aufweist.
14. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandstärke des Seitenkantenschutzes (1) mindestens 2mm beträgt. 35
15. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
8 daß der Seitenkantenschutz (1) als Meterware herstellbar ist.
16. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die an den Gegenstand anlegbaren Seitenflächen (2a, 2b) mit Schaumstoff, insbesondere mit Papierschaum beschichtet sind.
17. Seitenkantenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Seitenkantenschutz (1) zwei Hohl-Kammern (6a, 6b) aufweist, die miteinander einen 90°-Winkel einschließen und jeweils im Querschnitt rechteckförmig sind, daß der Seitenkantenschutz (1) einstückig aus biegsamen Material durch Zurechtbiegen des Materials gefertigt ist, wobei an den Biegestellen Rillen (5) auf der dem jeweiligen Krümmungsmittelpunkt gegenüberliegenden Seite des biegsamen Materials angebracht sind, und daß aneinanderliegende Seitenflächen (7a, 7b) des Seitenkantenschutzes (1) miteinander und insbesondere die Enden des Kantenschutz-Materials mit jeweils einer Seitenfläche einer der beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) verklebt und/oder verklammert sind.
18. Seitenkantenschutz nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Hohl-Kammer (6a) vier Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmittelpunkte innerhalb der einen Hohl-Kammer (6b) liegen, und daß die andere Hohl-Kammer (6b) jeweils zwei Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmittelpunkte innerhalb bzw. außerhalb der anderen Hohl-Kammer (6b) liegen, wobei die andere Hohl-Kammer (6b) durch eine Seitenfläche der einen Hohl-Kammer (6a) begrenzt ist und das zu der einen Hohl-Kammer (6a) gehörende Ende (7b) Kantenschutz-Materials mit einer jeweils eine Seitenfläche des Seitenkantenschutzes (1) und das andere Ende (7a) des Kantenschutz-Materials mit derjenigen Seitenfläche der einen Hohl-Kammer (6a), die zugleich die andere Hohlkammer (6b) begrenzt, verklebt und oder verklammert ist. (Fig. 1)
19. Seitenkantenschutz nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Hohl-Kammer (6a) vier Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmittelpunkte innerhalb der einen Hohl-Kammer (6a) liegen,
daß die andere Hohl-Kammer (6b) drei Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmitteipunkte innerhalb der anderen Hohl-Kammer (6b) liegen, sowie eine Biegestelle der einen Hohl-Kammer, und
daß mit der gemeinsamen Biegestelle der beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) eine die beiden Hohlkammern (6a, 6b) begrenzende Seitenfläche verbunden ist,
wobei die beiden Enden (7a, 7b) des Kantenschutz-Materials innerhalb der einen Hohl-Kammer (6a) liegeo und das eine Ende (7b) mit einer Seitenfläche der einen Hohl-Kammer (6a) und das andere Ende mit der gemeinsamen Seitenfläche der beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) verklebt und/oder verklammert ist. (Fig. 2) 10
20. Seitenkantenschutz nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Hohl-Kammer (6a) vier Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmittelpunkte innerhalb der einen Hohl-Kammer (6a) liegen, daß die andere Hohl-Kammer (6b) drei Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmittelpunkte innerhalb der anderen Hohi-Kammer (6b) liegen, sowie eine Biegestelle, die an einer der vier Biegestellen der einen Hohl-Kammer (6a) anliegt und zu dieser parallel verläuft, und daß eine Seitenfläche der anderen Hohlkammer (6b) parallel zu einem Teil einer Seitenfläche der einen Hohl-Kammer (6a) verläuft und mit dieser verklebt und/oder verklammert ist, wobei die beiden Enden des Kantenschutz-Materials jeweils mit einer der beiden parallel verlaufenden und aneinander anliegenden Biegestellen verbunden und zusammen mit einer die beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) gemeinsam begrenzenden Seitenfläche des Seitenkantenschutzes (1) verklebt und/oder verklammert sind. (Fig. 3)
21. Seitenkantenschutz nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) drei Biegestellen aufweist, deren Krümmungsmittelpunkte innerhalb der entsprechenden Hohl-Kammer liegen, sowie jeweils eine Biegestelle, deren Krümmungsmittelpunkte außerhalb der beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) liegen, und
daß die Außenflächen der beiden Biegestellen, deren Krümmungsmittelpunkte außerhalb der beiden Hohl-Kammern (6a, 6b) liegen, zueinander benachbart angeordnet sind,
wobei lediglich die beiden Enden des Kantenschutz-Materials miteinander verbunden sind und das eine Ende des Kantenschutz-Materials eine die eine Hohl-Kammer (6a) begrenzende Seitenfläche bildet. (Fig. 4)
DE29509037U 1995-05-31 1995-05-31 Seitenkantenschutz Expired - Lifetime DE29509037U1 (de)

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