DE29508499U1 - Betätigungsvorrichtung für eine Aufzugtürkombination - Google Patents
Betätigungsvorrichtung für eine AufzugtürkombinationInfo
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Description
PATENTANWÄLTE '*.'": : * *; MäTjng. .S! .VJEICKMANN dipl.-phys. dr. K. FINCKE
.'* <.***: I "d'p'l^.'f.·^..* WeiCKMANN dipl-chem. B. HUBER
* DRMNG. &EEgr;&Ggr; LISKA DIPL.-PHYS. DR. J. PRECHTEL
DIPL.-CHEM. DR. B. BÖHM DIPL.-CHEM. DR. W. WEISS
POSTFACH 860 820 TELEFON (089) 4 55 63-0
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KOPERNJOKUSSTRASSE 9
81679 MÜNCHEN
21 Mai 1995
Franz Xaver Meiller Fahrzeug- und Maschinenfabrik-GmbH & Co. KG
Untermenzinger Str. 1, 80997 München, DE
Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung zum gemeinsamen
Öffnen und Schließen einer Aufzugkabinentür und einer
gegenüberstehenden Aufzugschachttür, umfassend eine Antriebseinrichtung,
die einer der Türen und einer Mitnahmeeinrichtung zu deren Antrieb dauernd zugeordnet ist, wobei die Mitnahmeeinrichtung,
wenn die eine Tür der anderen der Türen gegenübersteht und die Türen zu öffnen sind, nach Überwindung eines eine
freie Durchfahrt der Aufzugkabine an der Aufzugschachttür
gestattenden Abstands zu einem Gegenmitnehmer der anderen Tür diese an dem Gegenmitnehmer mitnimmt.
Bei herkömmlichen Betätigungsvorrichtungen dieser Art ist die Antriebseinrichtung fest oder durch eine nur im Störfall zu
lösende Sicherheitsrastvorrichtung mit der einen Tür verbunden. Bereits ab Beginn der Öffnungsbewegung der Antriebseinrichtung
öffnet sich auch die eine Tür, während die andere der Türen stehen bleibt. Erst nach Überwindung des Abstands zu dem Gegenmitnehmer
der anderen Tür wird auch die andere Tür zur Öffnungsbewegung mitgenommen, so daß es zu einer anfänglich ungleichmäßigen
und evtl. geräuschvollen Öffnungsbewegung der beiden Türen kommt. Entsprechendes gilt für den Schließvorgang
in umgekehrter Weise, bei dem darüber hinaus das vorhandene Schließgewicht oder die Schließfeder in der anderen Tür kurz
vor der Geschlossenstellung diese nochmals kurz beschleunigt
und geräuschvoll am Türrahmen anschlagen läßt. Ziel der Erfindung ist es daher, eine Betätigungsvorrichtung der genannten
Art anzugeben, die eine formschlüssige Verbindung beider Türen bis zur Geschlossenstellung gestattet.
In der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung ist die Antriebseinrichtung
mit der einen Tür und der Mitnahmeeinrichtung durch eine Koppeleinrichtung derart verbunden, daß die Mitnahmeeinrichtung
den Abstand überwindend zum Ergreifen des Gegenmitnehmers bewegt wird, bevor sich die eine Tür zu öffnen
beginnt.
Hierdurch ist die Bewegung der Antriebseinrichtung zur Überwindung
des Abstands von der Öffnungsbewegung der Türen entkoppelt und findet vor Bewegung der Türen statt. Die Antriebseinrichtung
kann beim Öffnungsvorgang ohne Bewegung der Türen den Mitnehmer in Anlage an den Gegenmitnehmer bringen. Erst dann
werden von Beginn an die eine und die andere Tür synchron geöffnet. Umgekehrtes gilt für den Schließvorgang.
Eine Geräuschentwicklung aufgrund ungleichen Türlaufs wird vermieden.
Einen besonders glatten und geräuscharmen Lauf erreicht man,
wenn die Koppeleinrichtung mit der Antriebseinrichtung der einen Tür gelenkig verbunden ist. Hierbei kann eine eine erste
Schwenkachse zwischen Antriebseinrichtung und Koppeleinrichtung mit einer zweiten Schwenkachse zwischen Koppeleinrichtung der
einen Tür verbindende Linie vor Öffnung der Türen während Überwindung des Abstands durch eine zur Bewegungsrichtung der
Türen orthogonale Linie bewegt werden. Hierdurch bewegt sich die zweite Schwenkachse nur um einen sehr geringen Weg in
Bewegungsrichtung der zu den Türen orthogonalen Linie. Insbesondere bei Verwendung eines Antriebsriemens als Antriebseinrichtung
kann diese Abstandsänderung durch eine Ausweichbewegung des Riemens elastisch aufgenommen werden, so daß man ohne
zusätzliches Zwischenkoppelelement auskommt.
Bevorzugt ist die Koppeleinrichtung mit der Antriebseinrichtung und der Mitnahmeeinrichtung gelenkig verbunden. Eine besonders
einfache Ausgestaltung erhält man, wenn die Koppeleinrichtung durch ein einzelnes, zwischen Antriebseinrichtung, der einen
Tür und der Mitnahmeeinrichtung angelenktes Koppelglied gebildet ist.
Bevorzugt trägt ein Türrahmen der einen Tür einen Anschlag, an den die Antriebseinrichtung anschlägt, wenn die Türen geschlossen
sind und sich die Mitnahmeeinrichtung von der anderen Tür unter Wiederherstellung des Abstands entfernt hat, so daß die
Antriebseinrichtung jenseits der Verschlußstellung der Türen und nach Wiederherstellung des Abstands eine definierte Abschaltstellung
hat.
Bevorzugt weist die Mitnahmeeinrichtung eine Sperre auf, die. die Mitnahmeeinrichtung im Eingriffszustand mit dem Gegenmitnehmer
festhält. Hierdurch wird verhindert, daß während des Öffnungsvorgangs der Eingriffszustand zwischen Mitnehmer und
Gegenmitnehmer verloren geht.
Bevorzugt trägt der Türrahmen der einen Tür einen weiteren Anschlag, der nach Schließen der Türen und einen den Abstand
wiederherstellenden Weiterbewegung der Antriebseinrichtung die Sperre löst. Hierdurch wird ohne zusätzliche Betätigungsvorrichtung
im Verlauf der Weiterbewegung der Antriebseinrichtung nach Verschließen der Türen die Sperre selbsttätig gelöst, so
daß der Mitnehmer wieder von dem Gegenmitnehmer frei kommt und hierdurch der die freie Durchfahrt der Aufzugkabine an der
Aufzugschachttür gestattende Abstand wiederhergestellt ist.
Damit sich die Sperre nicht unbeabsichtigt von selbst lösen kann, ist bevorzugt die Sperre mittels einer Feder in ihrer
Sperrstellung vorgespannt.
Die Sperre kann als Kniehebelanordnung ausgebildet sein, die sich beim Nichteingriff der Mitnahmeeinrichtung mit dem Gegenmitnehmer
in einer Untertotpunktlage befindet und bei Eingriff
der Mitnahmeeinrichtung mit dem Gegenmitnehmer in einer Übertotpunktlage
festliegt, etwa an einem an der einen Tür befestigten Anschlag.
Bevorzugt löst die Koppeleinrichtung vor Öffnung der einen Tür eine die andere Tür geschlossen haltende Verriegelung. Hierdurch
läßt sich die Verriegelung der anderen Tür nur dann öffnen, wenn die eine Tür dieser gegenübersteht und ein unbeabsichtigtes
Öffnen der anderen Tür bei nicht gegenüberstehenden Türen, d.h. wenn sich die Aufzugkabinentür nicht gegenüber
der Aufzugschachttür befindet, im Normalfall nicht möglich ist.
Die Verriegelung benötigt keinen eigenen Antrieb. Die Koppeleinrichtung löst vor Bewegung der beiden Türen die Verriegelung,
ohne daß dies von außen etwa durch leichte Bewegungen der Türen sichtbar ist. Geschlossen wird diese Verriegelung erst
nach Verschluß der Türen, im Verlauf der Weiterbewegung der Antriebseinrichtung zum kabinenfesten Anschlag.
Bevorzugt ist eine Hilfseinrichtung vorgesehen, durch die die
Verriegelung der anderen Tür bei Ausfall der Antriebseinrichtung hilfsweise von Hand auch dann lösbar ist, wenn die Türen
nicht gegenüberstehen, insbesondere, wenn es sich bei der anderen Tür um die Schachttür handelt.
Bevorzugt weist die Antriebseinrichtung ein sich in Bewegungsrichtung
der Türen horizontal bewegendes Linearantriebselement auf. Dies kann eine Mutter eines Gewindespindelantriebs sein,
ein fluidbetätigtes Antriebselement, wie eine Kolben-Zylinder-Einheit, oder ein Antriebselement an einem horizontal zwischen
zwei Rollen gespannten Riemen, etwa einem Zahnriemen, aufweisen.
Das Linearantriebselement kann durch die Koppeleinrichtung mit einem zueinander parallelen Paar von der einen Tür in deren
Bewegungsrichtung beweglich angebrachter vertikaler Schienen derart verbunden sein, daß die Schienen bei geschlossenen Türen
einander angenähert sind und sich bei wenigstens angenähert
gegenüberstehenden Türen jeweils mit dem Abstand zwischen einem Paar von Mitnehmern der anderen Tür befinden. In diesem Zustand
können sich die Schienen bei Durchfahrt der Aufzugkabine an der Schachttür frei zwischen den Gegenmitnehmern hindurch bewegen,
ohne diese zu berühren, wobei durch die Abstände ein ausreichender Sicherheitsabstand gegeben ist. Vor der eigentlichen
Öffnungsbewegung der Türen werden durch Wirkung des Koppelelements
die Schienen voneinander weg bewegt, so daß diese den Abstand zu den Gegenmitnehmern überwindend mit diesen in Eingriff
treten, so daß dann im Verlauf der Weiterbewegung der Antriebseinrichtung beide Türen gleichzeitig geöffnet werden.
Durch die paarige Anordnung der Schienen und Gegenmitnehmer wird die andere Tür mit der einen Tür in Öffnungs- und Schließrichtung
spielfrei gekoppelt, so daß es zu einem besonders reibungslosen und ruckfreien und geräuscharmen Bewegungsverlauf
beider Türen kommt.
Bevorzugt sind die Gegenmitnehmer der anderen Tür durch ein Rollenpaar aus elastischem Material, insbesondere aus Gummi,
gebildet, was einen besonders glattgängigen und geräuscharmen Bewegungsablauf ergibt.
Bevorzugt ist einer der Gegenmitnehmer an der anderen Tür unverschiebbar befestigt und der andere der Gegenmitnehmer ist
an der anderen Tür in Bewegungsrichtung der Türen horizontal verschiebbar befestigt. Der andere der Gegenmitnehmer ist an
einem relativ zu der anderen Tür beweglichen Riegel befestigt, der die andere Tür geschlossen hält.
Die Betätigungsvorrichtung der eingangs genannten Art, mit oder ohne Koppeleinrichtung, kann eine die eine Tür geschlossen
haltende Verriegelung aufweisen, die nur dann lösbar ist, wenn sich die beiden Türen wenigstens annähernd gegenüberstehen.
Hierdurch wird ein unbeabsichtigtes Öffnen der einen Tür, etwa durch fehlerhafte Öffnungsbewegung der Antriebseinrichtung,
verhindert, wenn sich Aufzugschachttür und Kabinentür einander
nicht gegenüberstehen, insbesondere wenn die eine Tür die
Kabinentür ist. Diese Verriegelung läßt sich auch etwa bei Stromausfall durch manuelles Schieben der einen Tür nicht
lösen. Dies ist ein wesentliches Sicherheitsmerkmal insbesondere dann, wenn es sich bei der einen Tür um die Kabinentür
handelt und die Aufzugkabine wenigstens zwischen den Stockwerken frei läuft, ohne allseitig von einem Schacht umgeben zu
sein.
Bevorzugt wird die Verriegelung der einen Tür durch die. Mitnahmeeinrichtung
betätigt, und zwar derart, daß die Verriegelung der einen Tür mit der Mitnahmeeinrichtung bei nicht wenigstens
annähernd gegneüberstehenden Türen außer Eingriff steht. Hierdurch ist diese Verriegelung der einen Tür bei nicht wenigstens
annähernd gegenüberstehenden Türen von der Mitnahmeeinrichtung entkoppelt, so daß ein fehlerhafter Betrieb seitens der Antriebseinrichtung
nicht dazu führen kann, daß sich die eine Tür unbeabsichtigt öffnet.
Bevorzugt bleibt die Verriegelung der einen Tür vor Öffnung der einen Tür so lange geschlossen, bis die Mitnahmeeinrichtung
nach Überwindung des die freie Durchfahrt der Aufzugkabine an der Aufzugschachttür gestattenden Abstands den Gegenmitnehmer
der anderen Tür ergreift. Hierdurch wird eine Öffnungsbewegung der einen Tür, und hierdurch auch der anderen Tür, verhindert,
so lange der Abstand zwischen Mitnehmer und Gegenmitnehmer nicht überwunden ist. Erst nach Überwindung des Abstands und
geöffneter Verriegelung können sich beide Türen synchron öffnen. Aus Sicherheitsgründen kann die Verriegelung der einen Tür
durch eine Feder in Verriegelungsrichtung vorgespannt sein, insbesondere wenn es sich bei der einen Tür um die Kabinentür
handelt, so daß bei unbeabsichtigten Vertikalbeschleunigungen im Fall einer Betriebsstörung die Verriegelung nicht von selbst
öffnen kann.
Bevorzugt ist die Verriegelung der einen Tür mit der Antriebsvorrichtung,
etwa über die Gegenmitnehmer der anderen Tür, derart gekoppelt, daß bei Ausfall der Antriebseinrichtung die
Verriegelung hilfsweise nur dann geöffnet werden kann, wenn sich die beiden Türen wenigstens annähernd gegenüber stehen.
Durch diese Kopplung der der einen Tür dauernd zugeordneten Antriebseinrichtung mit der Verriegelung dieser einen Tür über
der anderen Tür zugeordneten Elemente wird auf einfache Weise ein unbeabsichtigtes Öffnen der einen Tür sicher verhindert.
Die jeweiligen Verriegelungen der einen und anderen Tür können zwangsweise derart miteinander gekoppelt sein, daß durch Betätigung
des Gegenmitnehmers durch die Mitnahmeeinrichtung der einen Tür die Verriegelung der anderen Tür gelöst wird und in
Abhängigkeit von der Betätigung der Verriegelung der anderen Tür die Verriegelung der einen Tür betätigt wird. Eine direkte
Verbindung zwischen Antriebseinrichtung oder Koppeleinrichtung oder Mitnahmeeinrichtung mit der Verriegelung der einen Tür
besteht nicht.
Bevorzugt trägt die Verriegelung der anderen Tür ein Betätigungselement,
etwa in Form einer Gummirolle, das bei Lösen der Verriegelung der anderen Tür unter Überwindung eines in oben
genannten Abständen entsprechenden Spalts mit einem Folgerelement der Verriegelung der anderen Tür in Eingriff tritt, was
dann wiederum die Verriegelung der einen Tür löst. Bevorzugt ist das Folgerelement analog der oben genannten Schienen eine
weitere vertikale Schiene, die wie die anderen Schienen an der einen Tür horizontal beweglich angebracht ist, jedoch nicht .in
direktem Eingriff mit dem Antrieb oder dem Koppelelement steht. Durch Einwirkung des Betätigungselements, etwa der Gummirolle,
der anderen Tür löst die Schiene die Verriegelung der einen Tür. Der Einfachheit halber kann das Betätigungselement der
anderen Tür an dem an der anderen Tür beweglich angebrachten Riegel befestigt sein.
Die Antriebseinrichtung kann so ausgelegt sein, daß sie bei geschlossenen Türen eine Tür mit verminderter Antriebskraft in
Schließstellung vorspannt, so daß, etwa bei NichtVorhandensein der Verriegelung der einen Tür, diese nicht oder nur mit großer
Kraftanstrengung gegen die Antriebskraft der Antriebseinrichtung manuell geöffnet werden kann. Die Energiezufuhr zur Antriebseinrichtung
kann so geregelt sein, daß bei geschlossenen Türen die die eine Tür in Schließstellung vorspannende verminderte
Antriebskraft zugunsten geringen Energieverbrauchs sehr gering ist, aber bei gewaltsamem Versuch, die eine Tür von
Hand zu öffnen, mit steigender Antriebskraft diesem Versuch entgegenwirkt.
Grundsätzlich kann die eine Tür die Schachttür und die andere Tür die Kabinentür sein. Bevorzugt, insbesondere bei mehrstöckigen
Liftanlagen mit einer großen Anzahl von Schachttüren, ist jedoch die eine Tür die Kabinentür und die andere Tür die
Schachttür, so daß man für die gesamte Liftanlage mit einer einzigen Türantriebsvorrichtung auskommt. Mit der erfindungsgemäßen
Betätigungsvorrichtung lassen sich Aufzugtüren verschiedener Art öffnen und schließen, insbesondere Schiebetüren.
Hierbei können·die Kabinen- und Schachttüren als Einzeltüren
ausgebildet sein oder als mehrteilige Teleskoptüren. Ferner ist es möglich, daß die Kabinen- und Schachttüren jeweils gegenläufig
bewegende Türflügel, jeweils Einzeltüren oder Teleskoptüren, aufweisen. Im Falle von Einzeltüren wirken die Verriegelungseinrichtungen
zwischen den jeweiligen Türen und den zugeordneten Türstöcken, während im Falle gegenläufig bewegender
Türflügel die Verriegelungseinrichtungen zwischen dem einen und dem zugeordneten anderen Türflügel wirken.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht der Betätigungsvorrichtung in Blickrichtung von der Schachttür zur Kabinentür mit entriegelten,
jedoch geschlossenen Türen;
Fig. 2 zeigt die Betätigungsvorrichtung nach Fig. 1 mit verriegelten
und geschlossenen Türen; und
Fig. 3 zeigt eine schematische Aufsicht auf einen Teil der Betätigungsvorrichtung von Fig. 1 in Richtung des Pfeils III.
Auf einer horizontalen Laufschiene 1 an einer Oberseite eines Türrahmens einer nicht dargestellten Aufzugkabine ist ein
Türträger 3 einer Aufzugschiebetüre T mittels Rollen 5 verschiebbar
aufgehängt. Über der Laufschiene 1 befindet sich eine Türantriebseinrichtung 7 zur. Öffnung der Tür T gemäß Fig. 1
nach links und zum Schließen der Tür T gemäß Fig. 1 nach rechts. Die Antriebseinrichtung 7 umfaßt einen kabinenfesten
Gleichstromgetriebemotor 9, zwischen dessen horizontal gelagertem Antriebsrad 11 an einer, linken, Seite des Türrahmens und
einem Laufrad 13 an der anderen, rechten, Seite des Türrahmens ein gespannter Zahnriemen 15 umläuft. An einem unteren Trumm
des Zahnriemens 15 ist längs ein langgestreckter Übertragungskörper 17 als Linearantriebselement befestigt. Der Übertragungskörper
17 hat im Querschnitt die Form eines nach oben offenen U, mit einem kabinenaußenseitigen ersten Schenkel 19,
einem kabineninnenseitigen zweiten Schenkel 21 und einem die Schenkel verbindenden Steg 23 mit einer Öffnung 25. An dem
ersten Schenkel 19 ist in der Öffnung 25 um eine horizontale, zur Bewegungsrichtung der Tür T orthogonale erste Achse 27 ein
Koppelglied 29 angelenkt.
An dem Koppelglied 29 ist unter der ersten Achse 27 um eine zur ersten Achse parallele zweite Achse 31 der Türträger 3 angelenkt.
Seitlich, links, der zweiten Achse 31 ist an dem Koppelglied 29 um eine dritte Achse 33 eine erste, linke, vertikale
Schiene 35 L-förmigen Querschnitts angelenkt. Der zweiten Achse 31 entgegengesetzt auf einer die zweite mit der dritten Achse
verbindenden Linie ist um eine vierte Achse 37 eine weitere, rechte, vertikale Schiene 3 9 L-förmigen Querschnitts angelenkt.
Die einen Schenkel der Schienen 35, 3 9 liegen parallel mit Abstand einander gegenüber, und die anderen Schenkel weisen
kabineninnenseitig voneinander weg.
Die beiden Schienen 35, 3 9 sind unter dem Koppelglied 2 9 durch
ein längliches Hilfskoppelglied 41 aneinander und mit dem
Türträger 3 im Parallelogramm schwenkbar miteinander verbunden. Durch Verkippen des Koppelglieds 29 um die zweite Achse 31,
gemäß Fig. 1 im Uhrzeigersinn, werden die Schienen 35, 39 parallel aufeinander zu bewegt (Fig. 2), und durch Zurückkippen
des Koppelglieds 29 gegen den Uhrzeigersinn, bis die Verbindungslinie der zweiten, dritten und vierten Achsen wieder
annähernd horizontal verläuft, d.h. eine Übertotpunktlage von ca. 1° zur Horizontalen einnimmt, weichen die Schienen 35, 3 9
auseinander (Fig. 1). Eine vertikale Abstandsänderung zwischen Türträger 3 und Übertragungskörper 17 wird durch eine elastische
Ausweichbewegung des Zahnriemens aufgenommen.
Zwischen dem Koppelglied 2 9 und dem Türträger 3 ist in der Öffnung 25 des U-förmigen Ubertragungskörpers 17 eine Kniehebelanordnung
43 angelenkt, bestehend aus einem ersten Hebel 45, der mit seinem einen, linken, Ende um eine Achse 47 an dem
Koppelglied 29 angelenkt ist, und einem zweiten Hebel 49, der mit seinem einen, linken, Ende um eine Kniehebelknxckachse 51
am rechten Ende des ersten Hebels 45 angelenkt ist. Das andere, rechte, Ende des zweiten Hebels 49 ist um eine Achse 53 an dem
Türträger 3 angelenkt. Vom anderen Ende des zweiten Hebels 49 steht bei zurückgekipptem Koppelglied 29 gemäß Fig. 1 nach
unten ein Fortsatz 55 ab. Zwischen der Knickachse 51 und dem Türträger 3 ist eine Zugfeder 57 gespannt, die die Kniehebelanordnung
43 bei zurückgekipptem Koppelglied 29 und voneinander weg bewegten Schienen 35, 3 9 gegen einen Anschlag 59 am Türträger
3 in einer Übertotpunktlage (Fig. 1) hält.
Zum Verkippen des Koppelglieds 29, um die Schienen 35, 3 9 einander anzunähern, wird die Kniehebelanordnung 43 in später
erläuterter Weise aus ihrer Übertotpunktlage (Fig. 1) gegen die Kraft der Feder 57 in eine Untertotpunktlage {Fig. 2). gebracht.
Eine nicht gezeigte Etagenschachtschiebetür ist gemäß Fig. 1 nach rechts zu schließen und nach links zu öffnen. Sie hat
keinen eigenen Antrieb und wird durch die kabinenseitige An-
triebseinrichtung 7 gemeinsam mit der Kabinentür T betätigt. An
der Schachttür ist oberseitig eine Trägerlasche 61 befestigt. Die Trägerlasche 61 trägt um eine horizontale und zur Bewegungsrichtung
der Türen orthogonale Achse 63 drehbar eine erste Rolle 65 aus Gummi und trägt ferner um eine hierzu parallele
Achse 67 schwenkbar einen im wesentlichen horizontal erstreckenden Riegelhebel 69.
Der Riegelhebel 6 9 trägt an seinem linken Ende mit horizontalem Abstand von der ersten Rolle 65 um eine Achse 71 drehbar eine
zweite Rolle 73 aus Gummi. Das andere, rechte, Ende des Riegelhebels 69 weist einen nach unten offenen Haken 75 auf, zum
Eingriff in eine am Schachttürrahmen feste Riegelfalle 77. Der Riegelhebel 69 und die Riegelfalle 77 bilden eine Schachttürverriegelung,
die ein unbeabsichtiges Öffnen der Schachttür verhindert. Im Falle gegenläufiger Doppelschachttüren ist ein
zusätzlicher Verriegelungshaken an dem gegenläufigen anderen Türblatt der Schachttür befestigt.
Die Betätigungsvorrichtung arbeitet wie folgt: Bei geschlossenen
Türen und fahrbereiter Aufzugskabine, Fig. 2, liegt der
Übertragungskörper 17 an einem kabinenfesten ersten Anschlag an und wird durch verminderte Antriebsleistung des Motors 9
dauernd gegen diesen Anschlag gemäß Fig. 2 nach rechts gespannt. Das Koppelglied 29 befindet sich in seiner verkippten
Stellung. Die Schienen 35, 3 9 sind einander angenähert. Die Kniehebelanordnung 43 befindet sich in ihrer Untertotpunkt-Stellung
(Fig. 2). Die Schachttürverriegelung 69, 77 ist geschlossen und die Rollen 65 und 73 haben einen so großen Abstand
voneinander, daß sie zu den einander gegenüber stehenden Schenkeln des kabinenseitigen Schienenpaars 35, 3 9 jeweils
einen Sicherheitsabstand A; A' (Fig. 2) haben, der eine berührungsfreie glatte Durchfahrt der Aufzugkabine an der Schachttür
gestattet.
Im Bereich der Schachttür fahren die Schienen 35, 39 zwischen das Rollenpaar 65, 73 ein.
► S »"&Igr; &Tgr;» _ * t
Der Öffnungsvorgang der Türen geschieht wie folgt:
Der Motor 9 zieht mit verminderter Geschwindigkeit am Zahnriemen 15 das Übertragungselement 17 in Öffnungsrichtung nach
links. Die Kabinentür T wird hierbei durch einen später beschriebenen oder einen andersartigen, etwa elektromagnetischen
Riegel geschlossen gehalten.
Das zwischen Übertragungselement 17 und Türträger 3 gekoppelte Koppelglied 29 wird von seiner verkippten Stellung, Fig. 2, in
seine horizontale Stellung, Fig. 1, verschwenkt, während die Kniehebelanordnung 43 unter Mitwirkung der Feder 57 gestreckt
und in seine Übertotpunktlage gebracht wird, in der sie durch Wirkung der Feder 57 an dem kabinentürfesten Anschlag 59 fest
liegt. Während dieser Bewegung des Koppelglieds 29 werden die Schienen 35, 3 9 voneinander weg bewegt, überwinden die* Sicherheitsabstände
A, A', ergreifen das schachttürseitige Rollenpaar
65, 73 und öffnen die Schachttürverriegelung 69, 77. Währenddessen
bewegen sich die Kabinen- und Schachttür nicht.
Die Schienen 35, 39 bilden eine Mitnahmeeinrichtung für das Rollenpaar 65, 73 als Gegenmitnehmer. Die Kniehebelanordnung 43
und die 1 Grad-Übertotpunktlage des Koppelglieds 29 und des Hilfskoppelglieds 41 bildet eine Sperre für die Mitnahmeeinrichtung.
Erst nach Öffnung der Schachttürverriegelung 69, 77 und Freigabe der Kabinentür beginnen sich beide Türen gleichzeitig zu
öffnen. Die Kniehebelanordnung 43 befindet sich in ihrer nahezu gestreckten Übertotpunktlage am Anschlag 5 9 und läßt sich nicht
weiterverschwenken, so daß Bewegung des Übertragungselements 17
nunmehr auf die freigegebene Kabinentür wirkt. Die entriegelte Schachttür wird gleichzeitig an der zweiten Rolle 73 durch die
linke Schiene 35 mitgenommen, während die erste Rolle 65 in Anlage der rechten Schiene 3 9 eine unbestimmte Gegenbewegung
der Schachttüre verhindert.
Zum Verschließen der Türen wird die Kabinentür T durch das Koppelglied 29, das durch die Kniehebelanordnung 43 und die 1-Grad-Übertotpunktlage
gesperrt ist, geschlossen. Gleichzeitig wird die Schachttür durch die rechte Schiene 3 9 in Anlage an
der ersten Rolle 65 mitgenommen und geschlossen. Nach dem vollständigen Verschluß beider Türen bewegt sich das Übertragungselement
17 in Schließrichtung mit verminderter Geschwindigkeit weiter. Zuvor schlägt der Fortsatz 55 des zweiten
Kniehebels 49 an einen kabinenfesten zweiten Anschlag 81 an, wodurch die Kniehebelanordnung aus der Übertotpunktlage (Fig.
1) gegen Wirkung der Feder 57 in die Untertotpunktlage gebracht
wird. Der zweite Anschlag 81 legt die Schließstellung der Kabinentür fest. Währenddessen schwenkt das Koppelglied 29 in
die verkippte Lage {Fig. 2) und nähert die Schienen 35, 3 9 einander an (Fig. 2), wodurch sich die Schachttürverriegelung
69, 77 wieder schließt. Im Verlauf der Weiterbewegung der Schienen 35, 3 9 kommen diese von dem Rollenpaar 65, 73 frei,
unter Wiederherstellung der Sicherheitsabstände A, A'. Das Übertragungselement 17 bewegt sich bis zum ersten Anschlag 7:9
weiter. Durch den hierdurch stark ansteigenden Motorstrom wird der Antriebsmotor 9 so weit abgeschaltet, daß er mit verminderter
Dauerstromzufuhr die Türen in Schließrichtung vorspannt.
Die Kabinentür berührt die Schachttür nicht mehr und der Aufzug ist fahrbereit.
Im Notfall ist die Schachttürverriegelung 75, 77 von der Flurseite
der Schachttür her lösbar, indem man ein Werkzeug in eine Werkzeugaufnahme 83 steckt und hierdurch mittels eines Riegelaushebers
85 den Riegel 69 aus der Falle 77 aushebt. Sodann läßt sich die Schachttür von Hand öffnen, auch wenn die Kabinentür
nicht gegenübersteht.
Befindet sich die Aufzugkabine im Bereich der Schachttür, kann bei spannungslosem Motor, etwa bei Stromausfall, die geschlossene
Türkombination von der Kabinenseite her ohne Hilfsmittel über ein nicht selbsthemmendes Getriebes des Motors 9 aufge-
schoben werden, da auch die aneinander genäherten Schienen 35, 39 nach Ergreifen der zweiten Rolle 73 den Hakenriegel 69
öffnen und hierdurch die Schachttür entriegelt wird. Zwischen den Stockwerken läßt sich bei spannungslosem Motor die Kabinentür
von Hand öffnen.
Im Bereich der Rolle 73 der Schachttürverriegelung steht von dem Schachttürriegelhebel 6 9 eine Verlängerung 87 hoch, die an
ihrem Oberende eine dritte Rolle 89 aus Gummi trägt. Die dritte Rolle 89 dient zur Betätigung einer nachfolgend beschriebenen
Kabinentürverriegelung 100.
Die Betätigungsvorrichtung zum gemeinsamen Öffnen und Schließen der Kabinen- und Schachttüren betätigt ferner die Kabinentürverriegelung
100. Sie ist auch bei solchen Betätigungsvorrichtungen verwendbar, bei denen die Kabinentüre fest mit dem
Übertragungselement - ohne Zwischenschaltung des Koppelglieds verbunden
ist.
An dem Türträger 3 um eine Achse 101 angelenkt ist ein im wesentlichen horizontaler Riegelhebel 103, dessen in Türschließrichtung
weisendes eines, rechtes, Ende einen nach unten offenen Haken 105 zum Eingriff in eine kabinenfeste Falle 107
aufweist. Bei einem gegenläufig schließenden Kabinentürpaar ist
ein zusätzlicher Verriegelungshaken an der anderen, rechten, Tür befestigt. Das dem Haken tragenden Ende entgegengesetzte
Ende des Riegelhebels 103 ist gabelförmig und nimmt zwischen seinen Gabelzinken eine Rolle 109 auf, die um eine Achse 111
drehbar an einer vertikalen Stange 113 gelagert ist.
Die Stange 113 ist an ihren entgegengesetzten Enden schwenkbar an einem Paar von Koppelelementen 115, 117 um Achsen 119, 121
angelenkt. Die Koppelelemente 115, 117 sind ihrerseits um Achsen 123, 125 an dem Türträger 3 angelenkt und ferner um
Achsen 127, 12 9 an einer sie verbindenden vertikalen Schiene 131 L-förmigen Querschnitts. Durch Anordnung der Achsen 119,
125, 129 und 121, 125, 129 im Dreieck bilden die beiden Koppel-
elemente 115, 117 jeweils Winkelhebel, so daß durch Horizontalbewegung
der Schiene 131 in Türöffnungsrichtung nach links die Stange 113 vertikal abwärts bewegt wird und die Rolle 109 des
Riegels 103 um die kabinentürfeste Achse 101 im Gegenuhrzeigersinn
gedreht wird, so daß der Haken 105 von der Falle 107 frei kommt.
Die Kabinentürverriegelung arbeitet wie folgt. Bei geschlossenen
Türen besteht zwischen der dritten Rolle 89 und einem orthogonal zur Bewegungsrichtung der Tür abstehenden Schenkel
der Schiene 131 ein horizontaler Sicherheitsabstand B {Fig. 2), der eine berührungsfreie Durchfahrt der Kabine an der Schachttür
gestattet. Im Verlauf der Öffnungsbewegung der Schachttürverriegelung
75, 77, vor Öffnungsbewegung der Türen, bewegt sich die dritte Rolle 89 nach links in Anlage an die Schiene
131 und nimmt diese horizontal nach links mit, wodurch sich die Kabinentürverriegelung 103, 107 löst und beide Türen geöffnet
werden können.
Befindet sich die Kabine nicht im Bereich der Schachttür, läßt sich die Kabinentür auch bei Ausfall des Aufzugsantriebs nicht
ohne weiteres öffnen, weil die Schiene 131 nicht der dritten Rolle 89 gegenübersteht und ein hilfsweises Öffnen der Schachttür
durch die Notentriegelung 83, 85 keinen Einfluß auf die Kabinentürverriegelung 103, 107 hat. Hierbei kann eine Öffnungsbewegung
des Türantriebs 9 auf die Schachttürverriegelung 69, 77 und von dort auf die Kabinentürverriegelung 103, 107
nicht übertragen werden, weil die Rollen 65, 73 nicht dem Schienenpaar 35, 3 9 und die Rolle 8 9 nicht der Schiene 131
gegenüberstehen. Hierdurch wird ein ungewolltes Öffnen der Kabinentür zwischen den Stockwerken sicher vermieden.
Befindet sich die Kabine im Bereich der Schachttür, bewirkt eine Notentriegelung der Schachttür durch den Ausheber 85 durch
Eingriff der Rolle 89 der Schiene 131 eine gleichzeitige Entriegelung der Kabinentür. Von der Kabinenseite her läßt sich
die Kabinentürverriegelung 103, 10 7 durch eine nicht gezeigte
• · »Ld, . · „ &idigr;
Notentriegelung lösen. Dann läßt sich die Kabinentür bei stromlosem
Motor von Hand aufschieben. Durch Eingriff der Schiene 3 5 mit der Rolle 73 wird die Schachttürverriegelung 69, 77 gelöst
und die Schachttüre geöffnet.
Der Kabinentürriegelhebel 103 ist durch eine Feder 133 in Schließrichtung vorgespannt, so daß sich im Störfall bei unerwarteten
Vertikalbeschleunigungen der Kabine der Riegel 103 nicht öffnen kann.
{users/ct/meiller-11978-ba - 16.5.1995)
Claims (33)
1. Betätigungsvorrichtung zum gemeinsamen Öffnen und Schließen einer Aufzugkabinentür (T, an 3) und einer gegenüberstehenden
Aufzugschachttür (an 61), umfassend: eine Antriebseinrichtung (7, 17), die einer der Türen (T,
an 3) und einer Mitnahmeeinrichtung (35, 3 9) zu deren Antrieb dauernd zugeordnet ist, wobei die Mitnahmeeinrichtung
(35, 39), wenn die eine Tür (T, an 3) der anderen der Türen (an 61) gegenübersteht und die Türen zu öffnen sind,
nach Überwindung eines eine freie Durchfahrt der Aufzugkabine an der Aufzugschachttür gestattenden Abstands (A,
A') zu einem Gegenmitnehmer (65, 73) der anderen Tür (an 61) diese an dem Gegenmitnehmer (65, 73) mitnimmt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinrichtung (7, 17) mit der einen Tür (T,
an 3) und der Mitnahmeeinrichtung (35, 39) durch eine Koppeleinrichtung (2 9) derart verbunden ist, daß die Mitnahmeeinrichtung
(35, 39) den Abstand (A, A') überwindend zum Ergreifen des Gegenmitnehmers (65, 73) bewegt wird,
bevor sich die eine Tür (T, an 3) zu öffnen beginnt.
2. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Koppeleinrichtung (29) mit der Antriebseinrichtung (7, 17) und der einen Tür (T, an 3) gelenkig
verbunden ist.
3. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch, gekennzeichnet,
daß eine eine erste Schwenkachse (27) zwischen Antriebseinrichtung (7, 17) und Koppeleinrichtung (29) mit
einer zweiten Schwenkachse (31) zwischen der Koppeleinrichtung (29) und der einen Tür (T, an 3) verbindende
Linie vor Öffnung der Türen während Überwindung des Abstands (A, A') durch eine zur Bewegungsrichtung der Türen
orthogonale Linie bewegt wird.
4. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprü-
ehe, dadurch, gekennzeichnet, daß die Koppeleinrichtung
(29) mit der Antriebseinrichtung (7, 17) und der Mitnahmeeinrichtung (35, 39) gelenkig verbunden ist.
5. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppeleinrichtung
(29) durch ein einzelnes, zwischen der Antriebseinrichtung (7, 17) der einen Tür (T, an 3) und der Mitnahmeeinrichtung
(35, 39) angelenktes Koppelglied (29) gebildet ist.
6. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Türrahmen der einen
Tür (T, an 3) einen Anschlag (79) trägt, an den die Antriebseinrichtung
(7, 17) anschlägt, wenn die Türen geschlossen sind und sich die Mitnahmeeinrichtung (35, 39)
von der anderen Tür (an 61) unter Wiederherstellung des Abstands (A, A') entfernt hat.
7. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeeinrichtung
(35, 39) eine Sperre (43) aufweist, die die Mitnahmeeinrichtung (35, 39) im Eingriffszustand mit dem Gegenmitnehmer
(65, 73) festhält.
8. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Türrahmen der einen Tür (T, an 3) einen weiteren Anschlag (81) trägt, der nach Schließen der Türen
und einer den Abstand (A, A') wiederherstellenden Weiterbewegung der Antriebseinrichtung (7, 17) die Sperre (43)
löst.
9. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (43) mittels einer Feder
(57) in ihrer Sperrstellung vorgespannt ist.
10. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre eine Kniehebelan-
&igr; ·
Ordnung (43) aufweist, die sich beim Nichteingriff der
Mitnahmeeinrichtung {35, 39) mit dem Gegenmitnehmer {65, 73) in einer Untertotpunktlage befindet und bei Eingriff
der Mitnahmeeinrichtung {35, 39) mit dem Gegenmitnehmer (65, 73) in einer Übertotpunktlage festliegt.
11. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Koppeleinrichtung (29) vor Öffnung der einen Tür (T, an 3) eine die andere
Tür (an 61) geschlossen haltende Verriegelung {69, 77) löst.
12. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelung {69, 77) der anderen Tür (an 61) bei Ausfall der Antriebseinrichtung (7) hilfsweise
von Hand auch dann lösbar ist, wenn sich die Türen nicht gegenüberstehen.
13. Betätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (7) ein sich in Bewegungsrichtung der Türen horizontal
bewegendes Linearantriebselement (17) aufweist.
14. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Linearantriebselement (17) durch die Koppeleinrichtung (29) mit einem zueinander parallelen
Paar an der einen Tür {T, an 3) in deren Bewegungsrichtung beweglich angebrachter vertikaler Schienen (35, 39) derart
verbunden ist, daß die Schienen {35, 39) bei geschlossenen Türen einander angenähert sind und bei sich wenigstens
annähernd gegenüberstehenden Türen jeweils mit dem Abstand (A, A') zwischen einem Paar von Gegenmitnehmern (65, 73)
der anderen Tür (an 61) befinden, und vor Öffnung der einen Tür (T, an 3) voneinander weg bewegt werden, um die
Abstände (A, A') überwindend die Gegenmitnehmer (65, 73) der anderen Tür (an 61) zu ergreifen.
15. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gegenmitnehmer {65, 73) der anderen Tür (an 61) durch ein Rollenpaar (65, 73) aus elastischem
Material gebildet sind.
16. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Gegenmitnehmer (65) an der
anderen Tür (an 61) unverschiebbar befestigt ist und der andere (73) der Gegenmitnehmer an der anderen Tür (an 61)
in Bewegungsrichtung der Türen horizontal verschiebbar befestigt ist, wobei der andere (73) der Gegenmitnehmer
vor Öffnung beider Türen eine die andere Tür (an 61) geschlossen haltende Verriegelung (69, 77) löst.
17. Betätigungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Tür (T, an 3) eine sie geschlossen haltende Verriegelung (103, 107) aufweist, die nur dann
lösbar ist, wenn sich die beiden Türen wenigstens annähernd gegenüberstehen.
18. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelung (103, 107) der einen Tür (T, an 3) ein Öffnen dieser Tür durch die Antriebsvorrichtung
(9, 15, 17) verhindert, wenn die Türen einander nicht wenigstens annähernd gegenüberstehen.
19. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung der einen Tür (T, an
3) mit der Mitnahmeeinrichtung (35, 39) bei nicht wenigstens annähernd gegenüberstehenden Türen außer Eingriff
steht.
20. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (103, 10 7)
der einen Tür (T, an 3) vor deren Öffnung so lange geschlossen bleibt, bis die Mitnahmeeinrichtung (35, 39)
nach Überwindung des die freie Durchfahrt der Aufzugkabine an der Aufzugschachttür gestattenden Abstands (A, A') den
Gegenmitnehmer {65, 73) der anderen Tür (an 61) ergreift.
21. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (103, 107)
der einen Tür (T, an 3) durch eine Feder (133) in Verriegelungsrichtung
vorgespannt ist.
22. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (103, 107)
der einen Tür (T, an 3) bei Ausfall der Antriebseinrichtung (9, 15, 17) hilfsweise von Hand nur dann geöffnet
werden kann, wenn sich die beiden Türen wenigstens annähernd gegenüberstehen.
23. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Tür (an 61) eine
sie geschlossen haltende Verriegelung (69, 77) aufweist, die durch Betätigung des Gegenmitnehmers (65, 73) durch
die Mitnahmeeinrichtung (3 5, 39) der einen Tür gelöst wird, und daß die Verriegelung (103, 107) der einen Tür
(T, an 3) in Abhängigkeit vom Lösen der Verriegelung (69, 77) der anderen Tür (an 61) gelöst wird.
24. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelung (69, 77) der anderen Tür (an 61) ein Betätigungselement (89) trägt, das beim Lösen
der Verriegelung (69, 77) der anderen Tür (an 61) einen eine freie Durchfahrt der Aufzugkabine an der Aufzugschachttür
gestattenden Spalt (B) zu einem Folgerelement
(131) der Verriegelung (103, 107) der einen Tür (T, an 3)
überwindet, mit dem Folgerelement (131) in Eingriff tritt und die Verriegelung (103, 107) der einen Tür (T, an 3)
löst.
25. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelung (103, 107) der einen Tür (T, an 3) eine vertikale, an der einen Tür (T, an 3)
horizontal beweglich angebrachte Schiene (131) aufweist, die durch Einwirkung des Betätigungselements (89) der
anderen Tür (an 61) die Verriegelung (103, 107) der einen Tür (T, an 3) löst.
26. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungselement (89) der anderen Tür (an 61) an einem an der anderen Tür beweglich angebrachten
Riegel (103) befestigt ist.
27. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungselement (89) durch eine drehbar gelagerte Rolle (89) aus elastischem Material
gebildet ist.
28. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (9, 15, 17) bei geschlossenen Türen mit verminderter
Antriebskraft die eine Tür (T, an 3) in Schließstellung vorspannt.
29. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die eine Tür die Kabinentür (T) und die andere Tür die Schachttür (an 61)
ist.
30. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kabinentür und die Schachttür Einzeltüren sind.
31. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabinen- und Schachttüren
als mehrteilige Teleskoptüren ausgebildet sind.
32. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29,
• · - täj» - « · &bgr;
dadurch gekennzeichnet, daß die Kabinen- und Schachttüren
jeweils gegenläufig zu bewegende Türflügel aufweisen.
33. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelungen der einen und/oder der anderen Türen zwischen einander zugeordneten Türflügeln
wirken.
(users/ct/meiller-11978-ba - 16.5.1995)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R163 | Identified publications notified | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19961107 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980806 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20010316 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: MEILLER AUFZUGTUEREN GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: FRANZ XAVER MEILLER FAHRZEUG- UND MASCHINENFABRIK - GMBH & CO KG, 80997 MUENCHEN, DE Effective date: 20010507 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20030313 |
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| R071 | Expiry of right |