DE29507168U1 - Scheckkarten-Etui - Google Patents
Scheckkarten-EtuiInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
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- A45C11/18—Ticket-holders or the like
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Description
Die Erfindung betrifft ein Scheckkarten - Etui gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Für die verschiedensten Zwecke werden in zunehmendem Maße Karten im Format von Scheckkarten verwendet. Ursprünglich als Berechtigungsausweis
zur Bargeldabhebung konzipiert, haben diese Karten heutzutage vielerlei Aufgaben. Neben dem ursprünglichen
Zweck werden diese so beispielsweise als bargeldloses Zahlungsmittel (Plastikgeld), Telefonkarten, Dienstausweise, Versicherungskarten
(AOK-Karte), Bahncard u. a. verwendet. Die Einzelperson ist daher mit der Tatsache konfrontiert, eine
ständig steigende Anzahl solcher Karten sicher aufzubewahren und gleichzeitig aber diese ständig griffbereit haben zu müssen.
Bekannte Lösungen hierfür stellen einzelne Fächer dar, die an der Innenseite von Brieftaschen und Geldbörsen angeordnet sind.
In maximal fünf bis sechs solcher Fächer läßt sich somit eine entsprechende Anzahl derartiger Karten zwar einigermaßen gut
aufbewahren, jedoch ist der Zugriff durch die kompakte Anordnung der Karten nicht einfach. Da die Karten nur mit 1/5 bis 1/4
ihrer Kartenfläche aus den Fächern herausragen, und die Fächer gegeneinander nur gering in der Längs- oder Querachse versetzt
angeordnet sind, lassen sich die Karten nur schwer greifen.
Überdies sind die Karten bei einer derartigen Aufbewahrungsart in Geldbörsen und Brieftaschen einer starken mechanischen Belastung
sowie einer erhöhten Verschmutzung ausgesetzt, insbesondere, wenn sie der betroffene Personenkreis ständig an sich,
d. h. auch bei der Arbeit, aufbewahrt.
Die dadurch mögliche Verschmutzung durch Staub und Fremdkörper führt dabei häufig zum Zerkratzen um im Extremfall zur Zerstörung
des hochempfindlichen Magnetstreifens.
Ein weiteres bekanntes Etui besteht aus einem quaderförmigen Behälter, welcher der Scheckkartengröße angepaßt ist und der
zur Aufnahme von maximal 6 Scheckkarten an einer Stirnfläche offen ist. Diese Öffnung ist durch einen am Behälter angebrachten Deckel verschließbar.
Der Deckel ist zusätzlich mit einem Zahlenschloß
«2-
gegen unbefugtes Ö-gint^n* ges^c'ß.ert .*T£ine sechsmalige Fehlbedienung
führt zu Zerstörung der im Behälter aufbewahrten Karten.
Wie sehon bei der eingangs beschriebenen Aufbewahrungsmögliehkeit
von Seheckkarten in Brieftaschen und Geldbörsen ist auch hier die Entnahme schwierig. Denn dazu sind zunächst sämtliche
Karten aus dem Behälter zu entnehmen, worauf erst dann die Auswahl
der benötigten Karten getroffen werden kann.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Etui für Seheckkarten zu entwickeln, das eine mechanische Beanspruchung von den Karten
fernhält und gleichzeitig eine einfache und sichere Entnah-1 memöglichkeit für die Seheckkarten schafft.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Scheckkarten-Etuis
sind durch die Merkmale in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung ist durch ein Ausführungsbeispiel näher besehrieben.
In den Figuren zeigen:
1: Draufsicht auf das Seheckkarten -Etui,
Figur 2: Ansieht auf die Längsseite,
Figur 3: Ansicht auf die Schmalseite,
Figur 4i Seitenansicht auf das geöffnete Seheckkarten - Etui
Figur 3: Ansicht auf die Schmalseite,
Figur 4i Seitenansicht auf das geöffnete Seheckkarten - Etui
und der aufgefächerten Einlage, Figur 5: Ansicht auf das geöffnete Seheckkarten - Etui, gemäß
der eingezeichneten Pfeilrichtung in der Figur 4 Figur 6; Detail (vergrößert) der Deckelflansehe, gemäß
Schnitt A-A in der Figur 2.
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Das Seheckkarten -*Etüi 1 gemä?ß de*·'Erfindung, im weiteren
als Etui 1 bezeichnet, das in Draiisieht einen reehteekigen
Querschnitt aufweist, besteht aus 2 annähernd spiegelsymmetrischen
Halbsehalen 2 und 3 , die mittels einer Gelenkverbindung 5 gegeneinander schwenkbar miteinander verbunden
sind.
Die Halbsehalen 2, 3 sind in den Bereichen, an denen sie sich
im geschlossenen Zustand gegenseitig berühren, so ausgestaltet, daß sie eine definierte,nicht veränderliche Lage gegeneinander
einnehmen, d.h. gegeneinander nicht verschiebbar sind.
Um dies zu erreichen, ist am Rand der Halbsehale 2 ein umlaufender
Flansch 21 angebracht, an dem der Flansch 31, der an der
anderen Halbschale 3 vorgesehen ist, anliegt. Um zu verhindern, daß nun die beiden Halbschalen 2, 3 aufeinanderliegend eine
durch seitlichen Druek auf die Halbsehalen 2, 3 hervorgerufene
Seherbewegung ausfuhren, ist am Flansch 31 zusätzlich ein im wesentlichen senkrecht zum Flansch 31 verlaufender Bund 32 vorgesehen.
Der Bund 32 und der Flansch 31 werden zusammen mit der Halbschale 3 beim Stanz·*- und / oder Tiefziehverfahren bzw. im
Spritz- oder Gußverfahren gleichzeitig hergestellt (vgl,Figur
6). Die Halbschale 2 und der Flansch 21 werden in vergleichbarer Weise hergestellt. Zwischen den beiden Flanschen 21,
kann im Bedarfsfall eine umlaufende Diehtung 9 angeordnet sein,
Als Verschluß dient ein an der Halbschale 3 beweglieh angebrachter
Clip 4, der in eine Ausnehmung 6 in der anderen Halbschale federnd einrastet.
Alternativ ist ein von flexiblen Metalluhrbändern her bekannter zweiteiliger Schnappversehluß denkbar, der den Flanseh 21 an
der Halbschale 2 krallenartig übergreift.
Im Etui 1 finden die Karten 41 bis 45 (im Ausführungsbeispiel sind 5 Seheckkarten eingezeichnet ohne die Anzahl der Karten
aber darauf zu begrenzen) ihre Aufnahme in einer fächerförmig gefalteten Einlage 10.
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• *
• ··· ■
Diese zwei Endflächen aufweisende Einlage 10 ist mit ihrer einen Endfläche 11 an der Halbschale 2 und mit ihrer anderen
Endfläche 12 an der Halbschale 3 befestigt (vgl. Figur 4 und 5).
Diese fächerförmig gefaltete Einlage 10 stellt sicher, daß beim Aufklappen der beiden Halbschalen 2, 3 die in den einzelnen
Knickfalten 14 der fächerförmig gefalteten Einlage 10 eingelegten Scheckkarten (Karten) 41 bis 45 gehalten
werden. Bei vollständig geöffnetem Etui 1 sind die Enden der einzelnen Karten 41 bis 45 so weit voneinander
beabstandet, daß sie gezielt ausgewählt und daraufhin sicher entnommen werden können.
Das Material der fächerförmig gefalteten Einlage 10 ist Leder, Kunstleder, gestärkter Stoff oder dünner faserverstärkter
Karton. Im Bedarfsfall können der obere Rand der fächerförmig gefalteten Einlage 10 und/oder die Knickfalten 14 mit
einem Überzug verstärkt werden.
Das Material, aus dem die Halbschalen 2, 3 gefertigt sind, kann ein nichtmagnetisches Metall (z. B. nichtrostender Edelstahl)
oder ein Hartkunststoff sein. Dabei kann das nichtmagnetische Metall mit einem Überzug aus Kunststoff oder der
Hartkunststoff mit einem Überzug aus nichtmagnetischen Material beschichtet sein.
An einer der beiden Halbschalen 2, 3 ist zur Aufbewahrung in Manteltaschen oder Jackentaschen ein Halteclip 20 fest
oder entfernbar angeordnet (vgl. Figur 2).
Claims (10)
1. Scheckkarten - Etui zum Verwahren von und zum Zugriff auf
eine Anzahl von Seheckkarten,
dadurch gekennzeichnet, daß das Scheekkarten - Etui 1 aufweist:
— zwei mittels einer Gelenkverbindung (5) miteinander
verbundene Halbschalen(2,3)
— eine fächerförmig gefaltete Einlage (10):
— deren Endflächen (11,12) an den Halbschalen (2,3) angebracht
sind, derart,.daß sich beim Aufklappen der Halbschalen (2,3) die Einlage (10) auffächert,
— in Knickfalten (14) der fächerförmig gefalteten Einlage die einzelnen Seheckkarten (41 bis 45) im Klemmsitz
gehalten sind, und
— einen bewegliehen Verschluß (4), der die beiden Halbschalen
(.2,3) fest zusammenhält.
2. Seheckkarten - Etui nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
— der Verschluß als Clip (4) ausgebildet ist, der
— an einer der beiden Halbschalen (2,3) bewegbar angeordnet ist und
— im verschlossenen Zustand des Scheekkarten - Etuis (1) in eine Ausnehmung (6)., welche in die andere der beiden
Halbschalen (2,3) eingearbeitet ist, federnd einrastet.
3. Scheekkarten - Etui nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
— der Verschluß in Form eines zweiteiligen Sehnappverschlusses
(4) ausgeführt ist, wie er von Metalluhrbändern her bekannt ist, wobei
— ein Ende des Sehnappverschlusses (4) an einer der Halbschalen
(2,3) bewegbar angeordnet ist, und
— das andere Ende des Schnappverschlusses (4) die andere
der beiden Halbsehalen (2,3) an deren Rand krallenartig
umgreift.
4. Scheckkarten - Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 3
dadurch gekennzeichnet, daß
- jede der beiden Halbsehalen (2,3) einen Flansch (21,31)
aufweist,
- die Flansche (21, 31) der Halbsehalen (2,3) bei geschlossenem Scheckkarten - Etui (1) aneinander liegen
und
- an einem der beiden Flansche (21, 31) ein im wesentlichen senkrecht zu dem Flanseh (21, 31) verlaufender
Bund (32) so angeordnet ist, daß dieser eine Scherbewegung der beiden Halbsehalen (2,3) verhindert (Figur 6) t
5. Scheckkarten - Etui nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, daß
- die Halbsehalen (2,3) , die Flansche (21,31) und der
Bund (32)
— aus einem niehtmagnetisehen Metall bestehen
— durch einen Stanz- und/oder Tiefziehvorgang hergestellt
sind, und
— mit einem Überzug aus Kunststoff beschichtet sind.
6. Seheekkarten - Etui nach Anspruch 4 dadurch ge kenn zeichnet, daß
- die Halbsehalen (2,3), die Flansche (21,31) und der Bund (32)
— aus einem Hartkunststoff bestehen,
— durch ein , Spritz- oder Gußverfahren hergestellt sind, und
— mit einem überzug aus nichtmagnetischem Material beschichtet
sind t
7. Seheekkarten -Etui nach einem der Ansprüche Ibis 6
dad u-r eh gekennzeichnet, daß
die fächerförmig gefaltete Einlage (10) aus
- Leder, Kunstleder, gestärktem Stoff oder verstärktem Karton besteht.
8. Scheckkarten - Etui nach einem der*"Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
- die fächerförmig gefaltete Einlage (10) an ihren Randbereichen und/oder in den Knickfalten (14) durch einen
Überzug verstärkt sind.
9. Scheekkarten - Etui nach einem der Ansprüche 1 bis S,
dadurch gekennzeichnet, daß
- das Seheckkarten - Etui (1) an einer der Halbsehalen (2,3) einen fest oder entfernbar angeordneten Halteclip
(20) aufweist.
10. Seheckkarten - Etui nach einem der Ansprüche 4 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dä& -zwischen den Flanschen (21,31) an einer der Halbsehalen
(2,3) eine umlaufende Dichtung (9) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29507168U DE29507168U1 (de) | 1995-04-28 | 1995-04-28 | Scheckkarten-Etui |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29507168U DE29507168U1 (de) | 1995-04-28 | 1995-04-28 | Scheckkarten-Etui |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29507168U1 true DE29507168U1 (de) | 1995-07-20 |
Family
ID=8007422
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29507168U Expired - Lifetime DE29507168U1 (de) | 1995-04-28 | 1995-04-28 | Scheckkarten-Etui |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29507168U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19747194A1 (de) * | 1997-10-24 | 1999-05-06 | Busschers Jonker Linda | Verschließbares Etui |
| EP1103200A1 (de) * | 1999-11-29 | 2001-05-30 | DDS ImageSysteme GmbH | Tresor-Karte |
| GB2377166B (en) * | 2001-07-06 | 2005-03-02 | Tecnostyle Di Bau Gianbattista | Accessory card or plastic money holder |
| DE102010048157A1 (de) * | 2010-10-11 | 2012-04-12 | Thomas Honold | Aufbewahrungsbox |
-
1995
- 1995-04-28 DE DE29507168U patent/DE29507168U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19747194A1 (de) * | 1997-10-24 | 1999-05-06 | Busschers Jonker Linda | Verschließbares Etui |
| WO1999021452A3 (de) * | 1997-10-24 | 1999-07-15 | Busschers Jonker Linda | Verschliessbares etui |
| EP1103200A1 (de) * | 1999-11-29 | 2001-05-30 | DDS ImageSysteme GmbH | Tresor-Karte |
| GB2377166B (en) * | 2001-07-06 | 2005-03-02 | Tecnostyle Di Bau Gianbattista | Accessory card or plastic money holder |
| DE102010048157A1 (de) * | 2010-10-11 | 2012-04-12 | Thomas Honold | Aufbewahrungsbox |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19950831 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980604 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20020201 |