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DE29507027U1 - Mobile Serviceeinrichtung - Google Patents

Mobile Serviceeinrichtung

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Publication number
DE29507027U1
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DE
Germany
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service
vehicle
guide rail
guide
service device
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29507027U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BUW STAPLER SERVICE GmbH
Original Assignee
BUW STAPLER SERVICE GmbH
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Publication date
Application filed by BUW STAPLER SERVICE GmbH filed Critical BUW STAPLER SERVICE GmbH
Priority to DE29507027U priority Critical patent/DE29507027U1/de
Publication of DE29507027U1 publication Critical patent/DE29507027U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/003Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading vehicles with loading gates

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Noodles (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)

Description

G 16 820 - les 02.05.1995
BUW Stapler-Service GmbH Jungholzhauser Str. 41, 74542 Steinkirchen
Mobile Serviceeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine als Fahrzeugausstattung ausgebildete, im Industrie- und/oder Handwerkerbereich zu verwendende mobile Serviceeinrichtung, beispielsweise zum Einsatz im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an wechselnden Einsatzorten.
Um an wechselnden Einsatzorten Reparaturen, Installationen oder sonstige Arbeiten vornehmen zu können, werden die benötigten Gerätschaften und Bauteile meist mit Hilfe von motorisierten Fahrzeugen herangeschafft. Diese Fahrzeuge sind häufig mit einer mobilen Serviceeinrichtung ausgestattet, die im Innenraum fest installierte Schrank- und/ oder Regaleinrichtungen aufweist, welche mit Werkzeugen, Ersatzteilen od.dgl. bestückt sind. Des weiteren können derartige mobile Serviceeinrichtungen Werkbänke bzw. Arbeitstische oder sonstige Einrichtungen umfassen, die transportabel ausgeführt sind und lose mitgeführt werden. Vor Ort werden die benötigten Einrichtungen und Teile ausgeladen und meist von Hand zum eigentlichen Arbeitsplatz getragen. Diese Handhabung ist sehr zeitaufwendig und auch
• ·
beschwerlich, zumal nicht selten größere Entfernungen zwischen der Parkmöglichkeit für das Fahrzeug und dem tatsächlichen Arbeitsplatz vorliegen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mobile Serviceeinrichtung zu schaffen, deren Handhabung einfacher und unbeschwerlicher vonstatten geht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die Serviceeinrichtung eine Führungsschieneneinrichtung aufweist, die in horizontaler Ausrichtung derart in einem Fahrzeug festzulegen oder festgelegt ist, daß ihre Vorderseite einer zweckmäßigerweise mit einer Klappe oder Tür versehenen Fahrzeugöffnung zugewandt ist, daß die Serviceeinrichtung einen Servicewagen aufweist, der über ein z.B. eine Schrank- und/oder Regal einrichtung und/oder eine Arbeitsplatte aufweisendes Oberteil sowie ein das Oberteil tragendes, außerhalb des Fahrzeuges ein von diesem unabhängiges Verfahren ermöglichendes Fahrgestell ' verfügt, wobei an dem Oberteil Führungsmittel vorgesehen sind, die derart mit der Führungsschieneneinrichtung zusammenarbeiten können, daß der Servicewagen zwischen einer in das Fahrzeug eingeschobenen und dabei auf der Führungsschieneneinrichtung abgestellten Parkstellung und einer aus dem Fahrzeug herausgezogenen, von der Führungsschieneneinrichtung entfernten Bereitschaftsstellung
• *
geführt verschiebbar ist, und daß das Fahrgestell als bezüglich des Oberteils um wenigstens eine horizontale Schwenkachse in Höhenrichtung klappbares Klappfahrgestell ausgebildet ist, das während des Überganges zwischen der Parkstellung und der Bereitschaftsstellung zwischen einer in der Bereitschaftsstellung eingenommenen, ausgehend vom Oberteil nach unten ragenden, lösbar verriegelten Betriebsstellung und einer in der Parkstellung eingenommenen, von unten her an das Oberteil herangeschwenkten Ruhestellung umklappbar ist.
Somit umfaßt die mobile Serviceeinrichtung einen Servicewagen und eine diesem zugeordnete fahrzeugfeste Führungsschieneneinrichtung, in der der Servicewagen während des Transportes bzw. während des Nichtgebrauches verbleibt. Der Servicewagen kann mit seinem Oberteil alle erdenklichen Gerätschaften und Bauteile bereitstellen, wobei die Ausgestaltung des Oberteils dem jeweiligen spezifischen Einsatzzweck entsprechend gewählt werden kann. So kann das Oberteil eine einfache Arbeitsplatte umfassen, die beispielsweise noch mit einem Schraubstock ausgestattet ist, so daß praktisch eine auf Rollen fahrbare Werkbank vorliegt. Des weiteren können Regale und/oder Schranke, auch mit Schubladen, vorhanden sein, in denen Werkzeuge oder Ersatzteile, beispielsweise Kleinteile wie Schrauben, Fittings od.dgl., aufbewahrt und zur Verfugung gestellt
t' ■ * *
werden.
Die Bauhöhe des Servicewagens ist in der Parkstellung verhältnismäßig gering, da sein Fahrgestell eingeklappt ist und nur wenig Platz in Höhenrichtung beansprucht. Auch handelsübliche Kombi-Pkws können auf diese Weise auf ihrer rückwärtigen Ladefläche problemlos mit der Serviceeinrichtung ausgestattet werden. Beim Herausziehen des Servicewagens aus der Parkstellung wird das Klappfahrgestell nach unten geklappt, was zweckmäßigerweise, wie auch das lösbare Verriegeln, selbsttätig erfolgt. In der Bereitschaf tsstell ung bilden das Fahrgestell und das Oberteil eine starre Einheit, so daß sich der Servicewagen unabhängig von der Führungseinrichtung außerhalb des Fahrzeuges problemlos zum gewünschten Arbeitsplatz ziehen oder schieben läßt. Die Höhe des Fahrgestells wird zweckmäßigerweise so gewählt, daß es dem Höhenabstand zwischen der fahrzeugsei tig montierten Führungsschieneneinrichtung und dem Erdboden angepaßt ist, so daß beim Aus- und Einfahren keine oder nur geringe Höhenunterschiede zu überwinden sind. Dies entlastet die handhabende Person.
Beim erneuten Einschieben in das Fahrzeug läuft der Servicewagen wie auch beim Herausziehen mit seinen Führungsmittel&eegr; auf der FUhrungsschieneneinrichtung, wobei das Klappfahrgestell in die Ruhestellung zurückgeklappt wird
Der Servicewagen erleichtert nicht nur den Transport der benötigten Gerätschaften und Bauteile zwischen dem eigentlichen Transportfahrzeug und dem tatsächlichen Arbeitsplatz, sondern verringert auch die für eine Reparatur, Installation oder sonstige Arbeit benötigte Gesamtarbeitszeit.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Bevorzugt sind die Schwenkachsen des Klappfahrgestells rechtwinkelig zur Verschieberichtung des Servicewagens ausgerichtet. Dies erleichtert vor allem den selbsttätigen Klappvorgang beim übergang zwischen der Betriebsstellung und der Ruhestel1ung des Klappfahrgestells.
Um insbesondere in Verschieberichtung kompakte Abmessungen des in Parkstellung befindlichen Servicewagens zu erhalten, ist es von Vorteil, wenn die Schwenklagerstellen wenigstens teilweise an einer Längsführungseinrichtung verschieb!ich gelagert sind, so daß sich die einzelnen Bestandteile des Klappfahrgestells in der Ruhestellung auf engstem Raum unterbringen lassen.
Von Vorteil ist es ferner, wenn das Oberteil über einen zweckmäßigerweise rechteckigen oder quadratischen Trag-
rahmen verfügt, an dem das Klappfahrgestell angeordnet ist und der mit den benötigten Aufbauten beliebiger Art ausgestattet ist. Der von dem Tragrahmen umgrenzte Zwischenraum kann vorzugsweise zur Aufnahme des in die Ruhestellung eingeklappten Klappfahrgestells dienen, so daß eine optimale Raumausnutzung vorliegt.
Das zur Verfügung stehende Transportfahrzeug läßt sich relativ einfach mit der Führungsschieneneinrichtung nachrüsten. Dies insbesondere dann, wenn die Führungsschieneneinrichtung vormontiert auf einer Grundplatte befestigt ist, die dann nur noch ihrerseits im Auto zu fixieren ist. Es wäre auch möglich, die Führungsschieneneinrichtung bereits ab Werk standardmäßig in Kraftfahrzeuge einzubauen.
Indem mehrere Servicewagen unterschiedlichen Typs bereitgestellt werden, läßt sich die Führungsschieneneinrichtung nach Bedarf mit dem jeweils gewünschten Servicewagen ausstatten, so daß Servicearbeiten sehr flexibel durchgeführt werden können.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Bauform der erfindungsgemäßen mobilen Serviceeinrichtung in schematischer Darstellung, wobei das zugeordnete Transport-Kraftfahrzeug nur ausschnittsweise gezeigt ist und wobei der Servicewagen in seiner aus dem Fahrzeug entnommenen Bereitschaftsstellung abgebildet ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Serviceeinrichtung aus Fig. 1 bei in Parkstellung befindlichem Servicewagen ,
Fig. 3
bis 6.. stark schematisiert den Bewegungsablauf beim Entnehmen des Servicewagens aus dem Fahrzeug, wobei Fig. 3 die Parkstellung, Fig. 6 die Bereitschaftsstellung und Fig. 4 und 5 verschiedene Zwischenstellungen zeigen, und
Fig. 7
und 8 den in Fig. 1 markierten Bereich VII im Bereich einer Verriegelungseinrichtung zur Verdeutlichung deren Wirkprinzipes .
In Fig. 1 ist der Heckbereich eines Kraftfahrzeuges 1 angedeutet, bei dem es sich um einen Pkw in sogenannter Kombiausführung handelt. Der Laderaum 2 ist über eine strichpunktiert angedeutete Fahrzeugöffnung 3 zugänglich,
die während der Fahrt durch eine Heckklappe oder sonstige Tür verschlossen ist. Die Fahrzeugöffnung 3 könnte auch anderweitig orientiert sein, beispielsweise seitlich am Fahrzeug.
Im Laderaum 2 des Kraftfahrzeuges 1 ist eine Führungsschieneneinrichtung 4 eingebaut. Sie ist auf dem Boden des Laderaumes 2 festgelegt.
Zu der beispielsgemäßen Führungsschieneneinrichtung 4 gehören zwei parallel und mit Abstand zueinander angeordnete lineare Führungsschienen 5, 51, die horizontal ausgerichtet sind, wobei jeweils eine der Führungsschienen 5, 5' einem Seitenwandbereich des Laderaumes 2 zugeordnet ist. Die Ausrichtung ist so getroffen, daß die Führungsschienen 5, 5' mit jeweils einer Stirnseite, der Vorderseite 6, der Fahrzeugöffnung 3 zugewandt sind. Sie enden mit geringem Abstand innerhalb der Fahrzeugöffnung 3.
Die Führungsschieneneinrichtung 4 ist insbesondere lösbar am Fahrzeug 1 befestigt. Eine unmittelbare Befestigung wäre möglich. Um dem Anwender aufwendige Ausrichtarbeiten zu ersparen, empfiehlt sich jedoch die abgebildete Bauvariante, bei der die Führungsschienen 5, 51 in der erforderlichen Ausrichtung auf einer Grundplatte 7 vormontiert sind. Die Grundplatte 7 ihrerseits kann mittels
Schrauben oder sonstiger Verbindungseinrichtung 9 am Fahrzeugboden lösbar und somit auch austauschbar fixiert werden.
Die Führungsschieneneinrichtung 4 ist Bestandteil einer mobil ausgelegten Serviceeinrichtung 8, die als weiteren wesentlichen Bestandteil über einen Servicewagen 12 verfügt. An dem Servicewagen 12 sind Führungsmittel 13 in einer Weise angeordnet, daß sie bei Bedarf mit den Führungsschienen 5, 51 zusammenarbeiten können. Mit Hilfe der Führungsmittel 13 ist es möglich, den Servicewagen 12 auf den Führungsschienen 5, 51 in den Laderaum 2 einzuschieben und bei Bedarf zu entnehmen bzw. herauszuziehen.
Die Fig. 1 zeigt den Servicewagen 12 in von der Führungsschieneneinrichtung 4 entfernter Stellung außerhalb des Fahrzeuges 1, die nachfolgend als Bereitschaftsstellung 14 bezeichnet werden soll. Die Fig. 2 zeigt den Servicewagen 12 eingeschoben auf den Führungsschienen 5, 5' sitzend. Diese Stellung sei als Parkstellung 15 bezeichnet.
Der Servicewagen 12 besitzt ein allgemein mit 16 bezeichnetes Oberteil, das beim Ausführungsbeispiel als tragendes Bestandteil über einen rechteckigen Tragrahmen 17 verfügt. Dieser dient als Träger für in den Figuren lediglich strichpunktiert angedeutete Aufbauten 18 der für den
jeweiligen Einsatzzweck benötigten Art. Bei diesen Aufbauten kann es sich beispielsweise um eine einfache Tischbzw. Arbeitsplatte handeln, die aus dem Servicewagen 12 eine fahrbare Werkbank macht. Zusätzlich oder alternativ könnten beispielsweise auch Regal- und/oder Schrankeinrichtungen, nach Bedarf mit Schubladen ausgestattet, vorhanden sein, so daß Aufbewahrungsmöglichkeiten für Werkzeuge, Ersatzteile oder sonstige Bauteile gegeben sind.
Das Oberteil 16 sitzt über seinen Tragrahmen 17 auf einem Fahrgestell, das als Klappfahrgestell 22 ausgebildet ist. Ragt das Klappfahrgestell 22, wie aus Fig. 1 ersichtlich, ausgehend vom Oberteil 16 nach unten, nimmt es eine Betriebsstellung ein, in der es zusammen mit dem Tragrahmen 17 eine starre Einheit bildet. Es ist nun möglich, den Servicewagen 12 auf dem Boden 21 außerhalb des Kraftfahrzeuges 1 zu verschieben, um ihn an die gewünschte Einsatzstelle zu verbringen. Dabei kann ein Handgriff 23 hilfreich sein, der beispielsweise an der Vorderseite des Tragrahmens 17 angebracht ist.
Das Klappfahrgestell 22 ist in der gezeigten Betriebsstellung lösbar bezüglich des Tragrahmens 17 verriegelt. Wird die Verriegelung gelöst, läßt sich das Klappfahrgestell 22 um vorliegend zwei horizontale Schwenkachsen 24, 24' in Höhenrichtung umklappen, bis es eine aus Fig.
und 3 hervorgehende Ruhestellung einnimmt, in der es von unten her an das Oberteil 16 herangeschwenkt ist. Der Servicewagen 12 kann auf diese Weise mit nur geringem Platzbedarf untergebracht werden.
Beim Ein- und Ausfahren des Servicewagens 12 wird dieser parallel zur Längsrichtung der Führungsschienen 5, 5' verschoben, die Verschieberichtung ist durch Doppelpfeil 25 angedeutet.
Die Führungsmittel 13 sitzen beim Ausführungsbeispiel an dem Tragrahmen 17 und sind als am Tragrahmen 17 drehgelagerte Führungsrollen ausgebildet, deren Drehachsen horizontal und zugleich rechtwinkelig zu der erwähnten Verschieberichtung 25 verlaufen. Sie sitzen außen an den beiden seitlichen Rahmenstreben 26. Pro Seite sind mehrere in Verschieberichtung 25 beabstandete Führungsrollen vorgesehen, beispielsweise vier Stück. Anstelle der Führungsrollen könnten auch Gleitschuhe vorgesehen sein, jedoch erleichtern die Führungsrollen insbesondere bei hohem Gewicht des Servicewagens 12 den Ein- und Ausfahrvorgang.
Die beiden Führungsschienen 5, 5' umfassen beispielsgemäß jeweils einen Laufabschnitt 27, der beispielsweise aus einem Vierkantrohr besteht. Die nach oben weisende Fläche bildet eine Lauffläche 28, auf der die FUhrungsrollen 13
entlanglaufen können. Die Laufflächen 28 werden außen seitlich von hochragenden Führungsleisten 32 begrenzt, um den Führungsmitteln 13 die Laufrichtung vorzugeben und eine Seitenführung zu bewirken.
An der Rückseite der Führungsschieneneinrichtung 4 befindet sich ein quer zur Schienen-Längsrichtung verlaufender Einschubanschlag 33. Er ist hier in Gestalt einer plattenförmigen Querleiste ausgeführt, die stirnsei tig an die beiden Führungsschienen 5, 5' angesetzt ist und den zwischen diesen befindlichen Zwischenraum überbrückt. Der Einschubanschlag 33 liegt im Einschubweg der rückseitigen, quer verlaufenden Rahmenstrebe 34 des Tragrahmens 17. Er stoppt damit den Servicewagen 12 nach Erreichen einer gewissen Einschubposition, die die Parkstellung repräsentiert.
In der Parkstellung bilden der Servicewagen 12 und die Führungsschieneneinrichtung 4 eine Einheit, die sich gemeinsam mit dem Kraftfahrzeug 1 transportieren läßt.
Um zu verhindern, daß der Servicewagen 12 während seines Transports im Kraftfahrzeug 1 aus der Führungsschieneneinrichtung herausspringt, sind an dem Einschubanschlag insbesondere stiftartige Sicherungsvorsprünge 35 vorgesehen, die horizontal in Richtung zum Servicewagen 12
ragen. Ihnen liegen an der rückseitigen Rahmenstrebe 34 des Tragrahmes 17 vorgesehene komplementäre Sicherungsausnehmungen 36 gegenüber. In der Parkstellung greifen die Sicherungsvorsprünge 35 und Sicherungsausnehmungen 36 im Rahmen einer Steckverbindung paarweise ineinander und hindern den Servicewagen 12 an einer Vertikai bewegung. Die Zuordnung der erwähnten Sicherungsmittel könnte auch umgekehrt sein. Der Steckeingriff erfolgt beim Einfahren des Servicewagens 12 automatisch ohne zusätzliche Handgriffe.
Es ist des weiteren eine Sicherungseinrichtung 37 vorgesehen, die die Parkstellung des Servicewagens 12 in horizontaler Richtung lösbar festlegt. Sie umfaßt beispielsgemäß ein an wenigstens einer Führungsschiene 5' vorgesehenes quer bewegliches Verriegelungselement 38, dem eine Verriegelungsausnehmung 42 seitlich vorne am Tragrahmen zugeordnet ist. In der in Fig. 2 angedeuteten Sicherungsstellung greift das Verriegelungselement 38 seitlich in die Verriegelungsausnehmung 42 ein. Es wird kraft einer nicht dargestellten Feder gehalten. Zum Entriegeln wird das Verriegelungselement 38 herausgezogen und anschließend verschwenkt, bis es die aus Fig. 1 ersichtliche Entsicherungsstellung einnimmt.
Das Klappfahrgestell 22 des bevorzugten Ausführungsbeispiels umfaßt zwei unabhängig voneinander klappbare Stand-
beine 43, 44. Jedes Standbein 43, 44 ist an der Unterseite mit wenigstens zwei in Querrichtung beabstandeten drehgelagerten Fahrrollen 45 versehen. Mit diesen steht der Servicewagen 12 in der Bereitschaftsstellung fahrbar auf dem Boden 21 auf.
Beide Standbeine 43, 44 sind U-förmig profiliert und mit den freien Enden ihrer U-Schenkel 46,46' am Tragrahmen 17 drehbar gelagert. Die derart vorliegende Schwenklagerung des rückwärtigen Standbeines 43 erfolgt an der rückseitigen Rahmenstrebe 34. Diese besitzt im Nachbarbereich der seitlichen Rahmenstreben 26 jeweils eine in den vom Tragrahmen 17 umgrenzten Rahmenraum 47 vorstehende Lagerlasche 48, an der ein jeweiliger U-Schenkel 46 gelagert ist. Die beiden auf diese Weise vorliegenden Schwenklagerstellen 52 definieren gemeinsam die eine der schon erwähnten horizontalen Schwenkachsen 24, die sich rechtwinkelig zur Verschieberichtung 25 des Servicewagens 12 erstreckt.
Eine entsprechende Ausrichtung hat auch die dem vorderen Standbein 44 zugeordnete weitere horizontale Schwenkachse 24'. Die sie definierenden Schwenklagerstellen 53 befinden sich im vorderen Bereich der beiden seitlichen Rahmenstreben 26, wo die freien Enden der U-Schenkel 461angelenkt sind. Die Fahrrollen 45 sind an den ein jeweiliges
15
U-Schenkelpaar verbindenden U-Querstreben gehalten.
Die geringe Bauhöhe des Servicewagens 12 in der Parkstellung resultiert beim Ausführungsbeispiel daraus, daß die Standbeine 43, 44 wenigstens zum größten Teil in dem schon erwähnten Rahmenraum 47 aufgenommen sind. Aus diesem Grund befinden sich zunächst alle Schwenklagerstellen 52, 53 innerhalb dieses Rahmenraums 47.
Der Abstand der beiden vorderen U-Schenkel voneinander ist größer als der Abstand zwischen den rückseitigen U-Schenkeln 46. Dies macht es insgesamt möglich, daß das rückwärtige Standbein 43 in den U-Zwischenraum 54 des vorderen Standbeines 44 einschwenken kann. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, liegen die beiden Standbeine 43, 44 in der Ruhestellung zumindest im wesentlichen in einer gemeinsamen Horizontalebene. Beide Standbeine 43, 44 befinden sich innerhalb des Rahmenraumes 47. Der jeweilige, die Fahrrollen 45 tragende untere Abschnitt 55, 56 ist der jeweils zugeordneten Schwenkachse 24, 24' zur Vorderseite hin vorgelagert. Dabei taucht das rückseitige Standbein mit seinem unteren Abschnitt 55 wenigstens teilweise in den U-Zwischenraum 54 des vorderen Standbeines 44 ein. Auf Grund dieser verschachtelten Anordnung ergibt sich eine in Verschieberichtung 25 kompakte Anordnung, die die Unterbringung der Standbeine 43, 44 in dem Rahmenraum 47 auch
bei verhältnismäßig kurz bauendem Tragrahmen 17 ermöglicht.
Um in die geschilderte Ruhestellung zu gelangen, werden die beiden Standbeine 43, 44 ausgehend von der Betriebsstellung derart um ihre Schwenkachsen 24, 24' verschwenkt, daß sie mit ihren unteren Abschnitten 55, 56 gemäß Pfeilen 68 nach vorne, das heißt von der Führungsschieneneinrichtung 4 weg, und gleichzeitig nach oben schwenken. Beide Standbeine 43, 44 haben also die gleiche Schwenkrichtung, um zwischen ihren einzelnen Stellungen überzuwechsel&eegr;.
Damit der Servicewagen 12 in der Bereitschaftsstellung einen sicheren Stand aufweist, benötigen die horizontalen Schwenkachsen 24, 24' einen ausreichend großen Abstand. Die Schwenkachse 24' des vorderen Standbeines 44 befindet sich daher in der Betriebsstellung in unmittelbarer Nachbarschaft zu der vorderen Rahmenstrebe 34'. Allerdings behindert diese Rahmenstrebe 34' den geschilderten Schwenkvorgang. Aus diesem Grund ist das vordere Standbein 43 im Bereich seiner Schwenklagerstellen 53 bezüglich des Tragrahmens 17 in Verschieberichtung 25 1 ängsverschiebl ich gelagert. Durch eine derartige Längsverschiebung in Richtung zur rückseitigen Rahmenstrebe 34 läßt sich der Abstand zwischen den beiden Schwenkachsen 24, 24'
beträchtlich reduzieren. Es ist vorgesehen, daß die vordere Schwenkachse 24' in der Ruhestellung gemäß Fig. 2 wenigstens um einen derartigen Betrag nach rückwärts verlagert ist, daß das gesamte zugeordnete Standbein 44 einschließlich seines unteren Abschnittes 56 in den Rahmenraum 47 einschwenken kann.
Die Verschiebelagerung wird unter Mitwirkung einer Längsführungseinrichtung realisiert, die beispielsgemäß zwei Führungsschienen 57 umfaßt, die an den Innenseiten der seitlichen Rahmenstreben 26 angeordnet sind. Beim Übergang zwischen der Betriebsstellung und der Ruhestellung führt somit das vordere Standbein 43 eine überlagerte Schwenk- und Verschiebebewegung aus.
Um das in der Längsführungseinrichtung 57 zurückgeschobene vordere Standbein 44 in hochgeklappter Stellung zu halten, kann an dem Tragrahmen 17 eine geeignete Haltevorrichtung 59 vorhanden sein. Beispielsgemäß ist sie von einem U-Profilteil gebildet. Sie untergreift die hochgeklappten U-Schenkel 46' und kann zugleich eine das Längsverschieben unterstützende Führung bilden, derart, daß beim Zurückschieben das Standbein 44 gemäß Pfeil 68 hochschwenkt.
Verfügt der vorhandene Servicewagen 12 über eine aus-
reichend große Länge, kann auf die Verschiebelagerung wenigstens eines Standbeines verzichtet werden und bei allen Standbeinen eine stationäre Drehlagerung zur Anwendung kommen.
Um die schon erwähnte lösbare Verriegelung der Standbeine 43, 44 in der Betriebsstellung zu erhalten, ist jedem Standbein 43, 44 eine allgemein mit 58 bezeichnete Verriegelungseinrichtung zugeordnet. Optimale Stabilität ergibt sich, wenn jedem U-Schenkel 46, 46' eine derartige Verriegelungseinrichtung 58 zugeordnet ist, so daß vorliegend insgesamt vier derartige Verriegelungseinrichtungen 58 vorhanden sind. Der Übersichtlichkeit halber ist in Fig. 1 allerdings nur eine dieser Verriegelungseinrichtungen angedeutet, der Aufbau der übrigen ist entsprechend. Näheres zum Aufbau verdeutlichen die Fig. 7 und 8.
Fig. 7 zeigt das rückwärtige Standbein 43 in verriegelter Betriebsstellung. Im Bereich unterhalb seiner Schwenklagerstelle 52 befindet sich ein nach außen ragender, strichpunktiert angedeuteter Verriegelungsvorsprung 62. Er steht in Eingriff mit einer komplementären Verriegelungsnut 63, die am nach oben weisenden Längsrand eines verschwenkbaren Verriegelungsarmes 64 vorgesehen ist. Dieser Verriegelungarm 64 ist mit horizontalem Abstand vor der Schwenklagerstelle 52 und vorzugsweise in etwa auf
gleicher Höhe an der Innenseite der zugeordneten seitlichen Rahmenstrebe 26 schwenkgelagert. Die Schwenkachse der entsprechenden Lagerstelle 65 verläuft parallel zu den Schwenkachsen 24, 24'.
Der Verriegelungsarm 64 passiert den Verriegelungsvorsprung 62 unterhalb und wird mittels einer Federeinrichtung 66 nach oben in Kontakt mit dem Verriegelungsvorsprung 62 gezogen. Dadurch ergibt sich ein stabiler Verriegelungseingriff zwischen dem Verriegelungsvorsprung 62 und der Verriegelungsnut 63. Zweckmäßigerweise greift die Federeinrichtung 66 hinter dem .Standbei&eegr; 43 einerseits an dem Verriegelungsarm 64 und andererseits an der zugeordneten, hier rückseitigen Rahmenstrebe 34 an.
Um die Verriegelung zu lösen, genügt es, den Verriegelungsarm 64 entgegen der Federkraft gemäß Pfeil 67 nach unten zu drücken, bis der Verriegelungsvorsprung 62 außer Eingriff mit der Verriegelungsnut 63 steht und somit das Standbein 43 gemäß Pfeil 68 nach vorne oben in die Ruhestellung geschwenkt werden kann.
Das Verriegeln der Standbeine 43, 44 geschieht beim Herausnehmen des Servicewagens 12 vorzugsweise automatisch. Zu diesem Zweck sind die Standbeine 43, 44 in der Ruhestellung hinsichtlich ihrer Schwenkbewegung nicht ver-
riegelt. Sie liegen hier auf der Grundplatte 7 auf. Beim Herausziehen des Servicewagens 12 rollen die Fahrrollen zunächst auf der Grundplatte 7 ab. Sobald sie jedoch deren Unterlage verlieren, werden sie auf Grund der Gewichtskraft nach unten gezogen. Mit zunehmendem Maße des Herausziehens schwenken die Standbeine 43, 44 dabei nach unten, bis der anhand der Fig. 7 und 8 erläuterte Verriegelungseingriff vorliegt.
Da das vordere Standbein 44 zusätzlich in einer Längsführungseinrichtung 57 läuft, muß der Abschwenkprozeß erforderlichenfalls durch ein Unterstützen der nach vorne gerichteten Verschiebebewegung (Pfeil .69) gefördert werden.
Das Entriegeln der Standbeine 43, 44 erfolgt vorzugsweise selbsttätig beim Einschieben des Servicewagens 12. Hierzu sind an der Führungsschieneneinrichtung 4 für die auf einer jeweiligen Seite angeordneten Verriegelungseinrichtungen 58 starre Betätigungsmittel 71 vorgesehen. Es kann wie abgebildet von einem an der Innenseite der Führungsschienen 5, 51 angeordneten Leistenkörper gebildet sein. Mit seiner nach unten weisenden Fläche gibt es eine nichtlineare Betätigungsfläche 72 vor, die einen in Einschubrichtung schräg abfallenden Flächenabschnitt 73 aufweist. Am freien Ende des rückwärts gewandten Verriege-
lungsarmes 64 ist ein beispielsweise stiftförmig ausgebildeter, quer verlaufender Folgenocken 74 vorgesehen. Dieser gelangt beim Einschieben des Servicewagens 12 unter die Betätigungsfläche 72, wobei er von dem geneigten Flächenabschnitt 73 unter Dehnung der Federeinrichtung nach unten geschwenkt wird, bis der Verriegelüngseingriff aufgehoben ist. Damit ist das betreffende Standbein zur Schwenkbewegung frei.
Auch das Hochklappen in die Ruhestellung geschieht zumindest bei dem rückwärtigen Standbein 43 ohne direktes Angreifen an diesem. An den beiden Führungsschienen 5, sind in der Zeichnung lediglich schematisch angedeutete Leitmittel 75 vorgesehen, die horizontal nach innen in den Verlagerungsweg der nach unten hängenden Standbeine 43, ragen. Beim Einschieben des Traggestells 16 stoßen die Standbeine an die Leitmittel 75 (Fig. 8) und werden von diesen hochgedrückt.
In entsprechender Weise bewirken die Leitmittel 75 beim Herausziehen des Tragrahmens 17 ein allmähliches Absenken der Standbeine.
Die Leitmittel 75 sind nicht notwendigerweise an der Führungsschieneneinrichtung 4 vorzusehen. Sie können beispielsweise von beliebigen Flächen gebildet sein, die
sich zwischen den Führungsschienen 5, 5' an die Grundplatte 7 anschließen. Unter Umständen kann sogar ein zweckmäßigerweise mit einem Schutzbelag versehener Fahrzeug-Stoßfänger als Leitmittel 75*fungieren (nicht dargestellt) oder eine sonstige Fahrzeugfläche, z.B. der Laderaumboden.
Ist der Servicewagen 12 aus dem Fahrzeug 1 herausgezogen, erfährt dieses auf Grund der Gewichtsentlastung regelmäßig ein leichtes Anheben des Laderaumes 2. Um dies zu kompensieren, ferner um zu vermeiden, daß sich Bodenunebenheiten auf den Verladevorgang negativ auswirken, verfügt die beispielsgemäße Führungsschieneneinrichtung 4 über besonders geformte Verlängerungsschienen 76, die an der Vorderseite 6 der Führungsschienen 5, 5' ansetzbar sind. In Fig. 1 ist eine der Verlängerungsschienen 76 im abgenommenen Zustand dargestellt.
Die Verlängerungsschienen 76 ragen im angesetzten Zustand durch die Fahrzeugöffnung 3 hindurch über das Fahrzeug 1 hinaus, wobei sie zu ihrem freien Ende hin einen vorzugsweise schräg abfallenden Verlauf besitzen. Die beispielsgemäßen Verlängerungsschienen 76 haben einen den Führungsschienen 5, 5' zugewandten geradlinigen Abschnitt 77 und einen daran anschließenden, schräg nach außen unten gerichteten geneigten Abschnitt 78. Beim Heranfahren des außerhalb des Fahrzeugs 1 befindlichen Servicewagens 12
treffen die zuvorderst angeordneten Führungsmittel 13 auf die geneigte Lauffläche der Verlängerungsschienen 76 auf und werden beim weiteren Schieben auf den geradlinigen Abschnitt 77 und die anschließenden Führungsschienen 5, geführt.
Sowohl die erwähnten Betätigungsmittel 71 als auch die Leitmittel 75 sind zweckmäßigerweise an den Verlängerungsschienen 76 angeordnet.
Die Verlängerungsschienen 76 können mit einem Fortsatz problemlos in die Vierkant-Führungsschienen 5, 51 eingesteckt werden. Bei Nichtgebrauch werden sie im Kraftfahrzeug 1 mitgeführt.
Beim Ein- und Ausfahren des Servicewagens 12 werden die Standbeine 43,44 zweckmäßigerweise von den erwähnten Leitmitteln 75 und/oder anderen fahrzeugseitigen Leitmitteln 75' in Höhenrichtung geführt. Solche anderen Leitmittel 75' können von beliebigen fahrzeugfesten Flächen gebildet sein, beispielsweise - wie vorliegend vom Boden des Laderaumes 2 zwischen und/oder im Anschluß an die Führungsschienen 5,5' sowie von den sich außerhalb der Fahrzeug öffnung 3 daran anschließenden Fahrzeugflächen. Zur Führung laufen die Standbeine 43,44 mit ihren Fahrrollen auf diesen Leitmitteln 75' ab.

Claims (19)

G 16 820 - les 02.05.1995 BUW Stapler-Service GmbH Junghol zhauser Str. 41, 74542 Steinkirchen Mobile Serviceeinrichtung Ansprüche
1. Als Fahrzeugausstattung ausgebildete, im Industrie- und/oder Handwerkerbereich zu verwendende mobile Serviceeinrichtung, beispielsweise zum Einsatz im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an wechselnden Einsatzorten, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Führungsschieneneinrichtung (4) aufweist, die in horizontaler Ausrichtung derart in einem Fahrzeug festzulegen oder festgelegt ist, daß ihre Vorderseite (6) einer
zweckmäßigerweise mit einer Klappe oder Tür versehenen Fahrzeugöffnung (3) zugewandt ist, daß sie einen Servicewagen (12) aufweist, der über ein z.B. eine Schrank- und/oder Regal einrichtung und/oder eine Arbeitsplatte aufweisendes Oberteil (16) sowie ein das Oberteil (16) tragendes, außerhalb des Fahrzeuges (1) ein von diesem unabhängiges Verfahren ermöglichendes Fahrgestell verfügt, wobei an dem Oberteil (16) Führungsmittel (13) vorgesehen sind, die derart mit der Führungsschieneneinrichtung (4) zusammenarbeiten können, daß der Service-
wagen (12) zwischen einer in das Fahrzeug (1) eingeschobenen und dabei auf der Führungsschieneneinrichtung (4) abgestellten Parkstellung (15) und einer aus dem Fahrzeug (1) herausgezogenen, von der Führungsschieneneinrichtung (4) entfernten Bereitschaftsstellung (14) geführt verschiebbar ist, und daß das Fahrgestell als bezüglich des Oberteils (16) um wenigstens eine horizontale Schwenkachse (24, 24') in Höhenrichtung klappbares Klappfahrgestell (22) ausgebildet ist, das während des Überganges zwischen der Parkstellung (15) und der Bereitschaftsstellung (14) zwischen einer in der Bereitschaftsstellung eingenommenen, ausgehend vom Oberteil (16) nach unten ragenden, lösbar verriegelten Betriebsstellung und einer in der Parkstellung (15) eingenommenen, von unten her an das Oberteil (16) herangeschwenkten Ruhestellung umklappbar ist.
2. Serviceeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen (24, 241) des Klappfahrgestells (22) rechtwinkelig zur Verschieberichtung (25) des Servicewagens (12) ausgerichtet sind.
3. Serviceeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klappfahrgestell (22) wenigstens zwei in Verschieberichtung (25) des Servicewagens (12) beabstandete und unabhängig voneinander klappbare, mit Fahrrollen (45) versehene Standbeine (43, 44) aufweist.
4. Serviceeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Standbein (43, 44) mindestens eine am Servicewagen (12) vorgesehene Verriegelungseinrichtung (58) zugeordnet ist, die die Standbeine (43, 44) in der Betriebsstellung verriegelt.
5 Serviceeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungsschieneneinrichtung (4) Betätigungsmittel (71) vorgesehen sind, die im Verschiebeweg der Verriegelungseinrichtung (58) angeordnet sind und beim Einschieben des Servicewagens (12) auf die Verriegelungseinrichtungen (58) einwirken, so daß eine selbsttätige Entriegelung stattfindet und das betreffende Standbein (43, 44) in die Ruhestellung klappbar ist.
6. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Standbeine, vorzugsweise das in Parkstellung (15) der Vorderseite der Führungsschieneneinrichtung (4) zugeordnete vordere Standbein (44), mit seinen Schwenklagerstellen (53) an einer am Oberteil (16) vorgesehenen, parallel zu der Verschieberichtung (25) verlaufenden LängsfUhrungseinrichtung (57) 1ängsverschieblich gelagert ist, derart, daß diese Schwenklagerstellen (53) in der Ruhestellung eine näher an den Schwenklagerstellen (52) des benachbarten Standbeines (43) liegende Position einnehmen
können als in der Betriebsstellung.
7. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkrichtung (68) des Klappfahrgestells (22) bzw. jedes Standbeines (43, 44) beim Verschwenken in die Ruhestellung von der Führungsschieneneinrichtung (4) weg, d. h. zur Vorderseite des Servicewagens hin, gerichtet ist.
8. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungsschieneneinrichtung (4) und/oder am damit ausgestatteten Fahrzeug (1) Leitmittel (75,75r) vorgesehen sind, die im Verschiebeweg des in Bereitschaftsstellung befindlichen Klappfahrgestells (22) angeordnet sind und beim Einschieben des Servicewagens (12) derart auf das Klappfahrgestell (22) einwirken, daß dieses zumindest teilweise selbsttätig in die Ruhestellung hochgeschwenkt wird.
9. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschieneneinrichtung (4) zwei parallel und im Abstand zueinander angeordnete Führungsschienen (5, 51) aufweist, auf denen die Führungsmittel (13) des Servicewagens (12) laufen.
10. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
m ·
dadurch gekennzeichnet5 daß sich im Bereich der Rückseite der Führungsschieneneinrichtung (4) ein quer zur Schienen-Längsrichtung verlaufender, insbesondere in Gestalt einer Querleiste ausgeführter Einschubanschlag (33) für den Servicewagen (12) befindet,
11. Serviceeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Einschubanschlag (33) oder an der Rückseite des Oberteils (16) des Servicewagens (12) zum jeweils anderen Teil ragende Sicherungsvorsprünge (35) vorgesehen sind, die in der Parkstellung in komplementäre Sicherungsausnehmungen (36) des gegenüberliegenden anderen Teils eingreifen.
12. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungsschieneneinrichtung (4) eine Sicherungseinrichtung (37) zur lösbaren unverschieblichen Arretierung des in Parkstellung (15) befindlichen Servicewagens (12) vorgesehen ist.
13. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel (13) am Servicewagen (12) als Führungsrollen ausgebildet sind.
14. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen-
einrichtung (4) über an ihrer Vorderseite ansetzbare Verlängerungsschienen (76) verfügt, die im angesetzten Zustand über das zugeordnete Fahrzeug (1) hinausragen und einen zu ihrem freien Ende hin insbesondere schräg abfallenden Verlauf besitzen.
15. Serviceeinrichtung nach Anspruch 14 in Verbindung mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel (71) an wenigstens einer Verlängerungsschiene (76) vorgesehen sind.
16. Serviceeinrichtung nach Anspruch 14 oder 15 in Verbindung mit Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitmittel (75) zumindest teilweise an wenigstens einer Verlängerungsschiene (76) vorgesehen sind.
17. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (16) einen Tragrahmen (17) aufweist, an dem das Klappfahrgestell (22) sitzt und der mit Aufbauten (18) versehen ist, beispielsweise mit einer Arbeitsplatte und/oder mit einer Regal- und/oder Schrankeinrichtung.
18. Serviceeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Klappfahrgestell (22) in der Ruhestellung zumindest teilweise in dem von dem Tragrahmen
(17) umgrenzten Rahmenraum (47) aufgenommen ist.
19. Serviceeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschieneneinrichtung (4) auf einer bodenseitig im Fahrzeug zu befes ti· genden Grundplatte (7) angeordnet ist.
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