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DE29506390U1 - Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden Putzes - Google Patents

Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden Putzes

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DE29506390U1
DE29506390U1 DE29506390U DE29506390U DE29506390U1 DE 29506390 U1 DE29506390 U1 DE 29506390U1 DE 29506390 U DE29506390 U DE 29506390U DE 29506390 U DE29506390 U DE 29506390U DE 29506390 U1 DE29506390 U1 DE 29506390U1
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
    • E06B2001/624Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames with parts to be embedded in the stucco layer or otherwise linked to this layer

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

PATENTANWALT · · III. I I I, Parreutstraße 27
DIPL.-ING. VOLKER SASSE.!.'..; * \.: T * .\"
EUROPEAN PATENT ATTORNEY
Bankkonten:
Dresdner Bank !ngolstadt
1 723 935 BLZ 721 800 02
■, r,. , , ,, r, „ „ „„„„,., , , Postscheckkonto München
Patentanwalt Dipl.-lng. V. Sasse, ParreutsfraBe 27, D 85049 Ingolstadt 225 940-800 BLZ 700100
03.04.1995 Lj-I
S/M
Anmelder: Lang, Johann, Johann-Strauß-Str. 11, 85104 PfÖrring
Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen
senkrechte Wand zulaufenden Putzes
Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen stirnseitigen Abstands in Form einer Fuge zwischen einem Putz und einem im wesentlichen dazu senkrecht stehenden Körper oder einer Wand insbesondere aus Holz
Aus der Praxis ist bekannt, beim Zusammentreffen eines Holzkörpers oder einer Holzwand mit einer Mauer, deren Putz vom Holzkörper oder der Holzwand mittels eines sog. Kellenschnittes zu beabstanden. Dabei wird der Putz so geformt, daß seine Stirnfläche zur Mauerfläche einen spitzen Winkel einschließt. Dies verhindert, daß der Putz mit dem Holzkörper eine Verbindung eingeht, so daß Ausdehnungen des Holzkörpers relativ zur Wand nicht zu Rißbüdungen im Putz fuhren können. Die Anbringung eines Kellenschnittes an der Stirnseite des Putzes hat jedoch den Nachteil, daß an der Stoßstelle zwischen dem Holzkörper und der Wand eine Fuge verbleibt, durch die Luft dringen kann. Insbesondere bei Außenmauern, die beispielsweise vom Dachstuhl durchdrungen werden, fuhrt dies zu unerwünschtem Einnisten von Insekten. Im Bereich der Fuge ist das Mauerwerk ungeschützt, so daß es von eindringender Feuchtigkeit angegriffen werden kann. Außerdem verleiht die Fuge der Mauer ein unschönes Aussehen.
-2-
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die ein einfaches Beabstanden des Putzes von einem Körper erlaubt. Die Vorrichtung soll nach dem Anbringen des Putzes die entstandene Fuge verdecken und das Mauerwerk vor eindringender Feuchtigkeit schützen.
Die gestellte Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Das Distanzstück wird am Körper oder an der Wand arretiert, wobei es mit einer Seite an der zu verputzenden Wand anliegt. Das Distanzstück bildet für den anzubringenden Putz eine stirnseitige verlorene Schalung. Es ist dabei völlig gleichgültig, ob der Putz ein- oder mehrlagig aufgebracht wird. Der Putz kann in einfacher Weise maschinell oder auch großzügig im Handwurf aufgebracht werden, da er bis an das Distanzstück heranreicht. Beim Auftragen des Putzes schützt das Distanzstück den Holzkörper oder die Holzwand vor dem Verputzmaterial, da nicht mehr bis unmittelbar an den Holzkörper heran verputzt wird. Da das Distanzstück aus einem flexiblen Material besteht, kann es sehr einfach Dehnungen zwischen dem Putz und dem anliegenden Körper ausgleichen. Insbesondere bei Holzkörpern oder Holzwänden treten verhältnismäßig große Längenänderungen mit schwankender Temperatur oder Feuchtigkeit auf. Das Distanzstück bleibt nach dem Anbringen des Putzes in der Trennfuge zwischen der Putzstirnseite und dem anliegenden Körper und füllt diese aus. Ein Einnisten von Insekten wird daher zuverlässig verhindert. Außerdem erzeugt das Distanzstück den optischen Eindruck, daß der Putz bis an der Holzkörper heranreicht, da keine Fuge sichtbar ist. Das Distanzstück besteht vorzugsweise aus synthetischem Material, da dieses sehr widerstandsfähig und langlebig ist. Zusätzlich ist es sehr kostengünstig herstellbar.
Die Ausbildung des Streifens mit einem rechteckigen Querschnitt gemäß Anspruch 2 ist vorteilhaft, da dieser besonders kostengünstig hergestellt werden kann und auch
-3-
die Lagerung des Distanzstücks sehr platzsparend erfolgen kann. Der Streifen kann beispielsweise aus einer Platte direkt herausgeschnitten werden.
Alternativ ist es gemäß Anspruch 3 günstig, für den Streifen einen trapezförmigen Querschnitt zu wählen. Vorzugsweise steht eine Seite des trapezförmigen Querschnitts zu den beiden Parallelseiten senkrecht. Diese Seite wird mit dem Körper oder der Wand arretiert. Die gegenüberliegende Seite schließt mit den beiden parallelen Seiten des trapezförmigen Querschnittes einen spitzen bzw. einen stumpfen Winkel ein und bildet den stimseitigen Abschluß des Putzes. Das Distanzstück bildet daher in der Fuge einen zur Wand hin erweiternden Keil, so daß es vorteilhaft von der Stirnseite des Putzes und dem Körper oder der Wand gehalten wird.
Die Verwendung von Schaumstoff für das Distanzstück gemäß Anspruch 4 ist besonders günstig, da Schaumstoff ein sehr weiches und hochkomprimierbares Material ist. Das Distanzstück kann in diesem Fall Längenänderungen ausgleichen, die fast der Stärke des Distanzstücks entsprechen.
Gemäß Anspruch 5 ist es vorteilhaft, das Distanzstück mit einer größeren Tiefe auszubilden als die Putzstärke beträgt. Nach dem Anbringen und Erhärten des Putzes wird das Distanzstück einfach mit einem Messer bündig mit der Putzaußenkante abgeschnitten. Damit kann ein Distanzstück für unterschiedliche Putzstärken angewendet werden. Beim Anbringen des Putzes muß außerdem nicht darauf geachtet werden, daß der Putz jene Stärke aufweist, die durch die Tiefe des Distanzstücks vorgegeben ist.
Gemäß Anspruch 6 ist es günstig, den Streifen aus einem gefärbten Material herzustellen. Nach dem Abtrennen des über den Putz überstehenden Streifenteils besitzt die sichtbare Schnittfläche die gewünschte Farbgebung, so daß ein Übermalen des Streifens entfallen kann. Wird ein Übermalen des Streifens zum exakten Farbangleich vorgenommen, so treten selbst bei einer Beschädigung der Farbschicht keine unschönen Flächen des Streifens hervor.
-4-
Eine am Streifen des Distanzstücks vorgesehene Abdeckfolie gemäß Anspruch 7 läßt sich vorteilhaft dazu verwenden, den Holzkörper oder die Holzwand während des Anbringens des Putzes zu schützen. Insbesondere, wenn der Putz von Hand angebracht werden soll, läßt sich ein Wegspritzen von Putzmaterial kaum vermeiden. Die Abdeckfolie verhindert dabei, daß der Holzkörper oder die Holzwand dabei Schaden nimmt. Nach dem Fertigstellen des Putzes wird die Abdeckfolie einfach zusammen mit dem über die Putzaußenkante überstehenden Streifen abgeschnitten.
Insbesondere bei der Verwendung einer Kunststoffolie als Abdeckfolie ist es gemäß Anspruch 8 günstig, die Abdeckfolie mit dem Streifen zu verkleben oder zu verschweißen. Verschweißen ist die kostengünstigste Verbindungsart, so daß sie vorzuziehen ist, wenn die verwendeten Materialien dies zulassen. Anderenfalls sind Klebeverbindungen vorzuziehen, da diese im Verhältnis zu mechanischen Verbindungen noch erheblich preisgünstiger herzustellen sind.
Um die Arretierung des Distanzstücks am Körper oder an der Wand schnell und einfach durchführen zu können, ist es gemäß Anspruch 9 günstig, am Streifen eine Klebebeschichtung vorzusehen. Der Streifen kann in diesem Fall durch einfaches Andrükken an den Körper oder an die Wand arretiert werden.
Um auch die Abdeckfolie einfach arretieren zu können, ist es gemäß Anspruch 10 vorteilhaft, auch die Abdeckfolie mit einer Klebebeschichtung zu versehen. In diesem Fall braucht die Abdeckfolie lediglich an den Körper oder an die Wand gedrückt zu werden, um eine ausreichende Arretierung sicherzustellen.
Da die Arretierung des Streifens und der Abdeckfolie nur für die Dauer des Auftragens des Putzes bestehen muß, reicht es gemäß Anspruch 11 vollkommen aus, nur mehrere flächenmäßig begrenzte Klebebeschichtungen vorzusehen. Die einzelnen mit Klebstoff beschichteten Flächen können verhältnismäßig klein ausgebildet sein. Auf diese Weise wird der Aufwand zur Herstellung der Klebebeschichtungen in Grenzen gehalten.
-5-
Schließlich ist es gemäß Anspruch 12 vorteilhaft, jede Klebebeschichtung mit einem abziehbaren Träger zu belegen. Dies verhindert zuverlässig die Ansammlung von Schmutz an der Klebebeschichtung und damit ein Nachlassen der Klebewirkung. Zusätzlich wird hierdurch verhindert, daß verschiedene Teile der Abdeckfolie sich untereinander verkleben.
Anhand der Zeichnung werden bevorzugte Ausfuhrungsformen des Neuerungsgegenstandes beispielhaft erläutert.
Es zeigt:
Figur 1 einen Längsschnitt durch eine erste Aufuhrungsform eines Distanzstücks,
Figur 2 einen Längsschnitt durch eine zweite Ausfuhrungsform des Distanzstücks,
Figur 3 eine Anwendung des Distanzstücks gemäß Figur 1 bei der Anbringung
des Putzes an einer Wand mit aufliegendem Holzbalken und
Figur 4 eine fertiggestellte Verbindung zwischen einem Putz und einem Holzbalken.
Ein Distanzstück 1 gemäß Figur 1 besteht im wesentlichen aus einem Streifen 2 und einer daran befestigten Abdeckfolie 3. Der Streifen 2 besteht aus einem flexiblen Schaumstoff und besitzt einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer Breite B und eine Tiefe T. Die Abdeckfolie 3 besteht aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyethylen. Sie ist mittels einer Schweißnaht 4 am Streifen 2 festgelegt. Am Streifen 2 sind Klebebeschichtungen 5 vorgesehen, die mit einem abziehbaren Träger 6 belegt sind. Die Klebebeschichtungen 5 sind an der gleichen Seite 11 des Streifens 2 wie die Abdeckfolie 3 vorgesehen. An der Abdeckfolie 3 sind ebenfalls Klebebeschichtungen 7 vorgesehen, die mit abziehbaren Trägern 8 belegt sind. Die Klebebeschichtungen 7
-6-
befinden sich auf der gleichen Seite der Abdeckfolie 3 wie die Klebebeschichtungen 5 des Streifens 2.
Das Distanzstück I gemäß Figur 2 besitzt einen Streifen 2 mit trapezförmigem Querschnitt mit einer Tiefe T und ansonsten gleichem Aufbau wie das Distanzstück I gemäß Figur I. Zwei Seiten 9, IO des Streifens 2 sind zueinander parallel. Eine dritte Seite 11 steht zu den Seiten 9, IO im rechten Winkel. Diese Seite 11 trägt die Klebebeschichtung 5 und die Abdeckfolie 3. Die der Seite Il gegenüberliegende Seite 12 des Streifens 2 bildet mit der Seite 10 einen spitzen Winkel &agr;. Der Streifen 2 besitzt infolge seiner trapezartigen Ausbildung eine von der der Abdeckfolie 3 gegenüberliegenden Seite 10 zur Seite 9 hin abnehmende Breite B.
Aus Figur 3 ist die Anwendung des Distanzstücks 1 gemäß Figur 1 zu entnehmen. Auf einer Wand 13 liegt ein Holzkörper 14 auf, der beispielsweise ein Dachstuhlbalken sein könnte. Die Wand 13 ist mit einem Putz 16 belegt, der hier beispielhaft als mehrlagiger Putz 16 dargestellt ist und eine Stärke d aufweist. Zur Beabstandung des Putzes 16 vom Holzkörper 14 ist stirnseitig zum Putz 16 der Streifen 2 des Distanzstücks 1 vorgesehen. Der Streifen 2 besitzt eine größere Tiefe T als die Stärke d des Putzes 16 und bildet daher für den Putz 16 einen stirnseitigen Abschluß. Der Streifen
2 ist mit dem Holzkörper 14 durch die Klebebeschichtungen 5 arretiert. Zum Schutz des Holzkörpers 14 bei der Anbringung des Putzes 16 wird dieser mit der Abdeckfolie
3 des Distanzstücks 1 abgedeckt. Zu diesem Zweck wird die Abdeckfolie 3 mittels der Klebebeschichtungen 7 am Holzkörper 14 arretiert. Beim Erstellen des Putzes 16 entsteht durch das Distanzstück 1 zum Holzkörper 14 eine Fuge 17, die vom Streifen 2 des Distanzstücks 1 ausgefüllt ist. Der Streifen 2 verhindert daher eine übermäßige Wärmeübertragung durch die Fuge 17 hindurch. Zusätzlich bildet der Streifen 2 eine günstige Schallisolation.
Nach dem Erhärten des Putzes 16 wird der Streifen 2 des Distanzstücks 1 bündig mit der Außenkante 18 des Putzes 16 abgeschnitten. Gleichzeitig wird dabei die Abdeckfolie 3 vom in der Wand verbleibenden Teil 19 des Streifens 2 getrennt. Nach dem
-7-
Abziehen der Abdeckfolie 3 vom Holzkörper 14 ist die Verbindung zwischen dem Putz 16 und dem Holzkörper 14 fertiggestellt.
• · *·■
Bezusszeichenliste Distanzstück
1 Streifen
2 Abdeckfolie
3 Schweißnaht
4 Klebebeschichtung
5 abziehbarer Träger
6 Klebebeschichtung
7 abziehbarer Träger
8 Seite
9,10, 11,12 Wand
13 Holzkörper
14 Putz
16 Fuge
17 Außenkante
18 Teil
19 spitzer Winkel
&agr; Tiefe
T Putzstärke
d Breite
B

Claims (12)

-1- Schutzansprüche
1. Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen, stirnseitigen Abstands in Form einer Fuge zwischen einem Putz und einem im wesentlichen dazu senkrecht stehenden Körper oder einer Wand insbesondere aus Holz, gekennzeichnet durch einen am Körper (14) oder an der Wand arretierbaren Streifen (2) aus elastisch verformbarem Material mit einer Tiefe (T), die mindestens der Putzstärke (d) entspricht und die Fuge (17) ausfüllt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß der Streifen (2) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (2) einen trapezförmigen Querschnitt mit einer in die Tiefe der Fuge (17) zunehmenden Breite (B) aufweist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (2) aus einem Schaumstoff besteht.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet daß der Streifen (2) eine größere Tiefe (T) als die Putzstärke (d) aufweist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß der Streifen (2) aus gefärbtem Material besteht.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Streifen (2) eine Abdeckfolie (3) festgelegt ist, die vorzugsweise über seine gesamte Länge reicht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (3) mit dem Streifen (2) verklebt oder verschweißt ist.
-2-
9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet daß am Streifen (2) mindestens eine Klebebeschichtung (7) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet daß an der Abdeckfolie (3) mindestens eine Klebebeschichtung (7) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Streifen (2) und/oder an der Abdeckfolie (3) mehrere, flächenmäßig begrenzte Klebebeschichtungen (5, 7) vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebebeschichtungen (5, 7) mit abziehbaren Trägern (6, 8) belegt sind.
DE29506390U 1995-04-13 1995-04-13 Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden Putzes Expired - Lifetime DE29506390U1 (de)

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Citations (6)

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