DE29506390U1 - Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden Putzes - Google Patents
Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden PutzesInfo
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Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen
senkrechte Wand zulaufenden Putzes
Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen stirnseitigen
Abstands in Form einer Fuge zwischen einem Putz und einem im wesentlichen dazu senkrecht stehenden Körper oder einer Wand insbesondere aus Holz
Aus der Praxis ist bekannt, beim Zusammentreffen eines Holzkörpers oder einer
Holzwand mit einer Mauer, deren Putz vom Holzkörper oder der Holzwand mittels eines sog. Kellenschnittes zu beabstanden. Dabei wird der Putz so geformt, daß seine
Stirnfläche zur Mauerfläche einen spitzen Winkel einschließt. Dies verhindert, daß der
Putz mit dem Holzkörper eine Verbindung eingeht, so daß Ausdehnungen des Holzkörpers
relativ zur Wand nicht zu Rißbüdungen im Putz fuhren können. Die Anbringung
eines Kellenschnittes an der Stirnseite des Putzes hat jedoch den Nachteil, daß an der Stoßstelle zwischen dem Holzkörper und der Wand eine Fuge verbleibt, durch
die Luft dringen kann. Insbesondere bei Außenmauern, die beispielsweise vom Dachstuhl
durchdrungen werden, fuhrt dies zu unerwünschtem Einnisten von Insekten. Im
Bereich der Fuge ist das Mauerwerk ungeschützt, so daß es von eindringender Feuchtigkeit angegriffen werden kann. Außerdem verleiht die Fuge der Mauer ein
unschönes Aussehen.
-2-
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die ein einfaches
Beabstanden des Putzes von einem Körper erlaubt. Die Vorrichtung soll nach dem Anbringen des Putzes die entstandene Fuge verdecken und das Mauerwerk vor
eindringender Feuchtigkeit schützen.
Die gestellte Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs
1 gelöst.
Das Distanzstück wird am Körper oder an der Wand arretiert, wobei es mit einer
Seite an der zu verputzenden Wand anliegt. Das Distanzstück bildet für den anzubringenden
Putz eine stirnseitige verlorene Schalung. Es ist dabei völlig gleichgültig, ob der Putz ein- oder mehrlagig aufgebracht wird. Der Putz kann in einfacher Weise maschinell
oder auch großzügig im Handwurf aufgebracht werden, da er bis an das Distanzstück
heranreicht. Beim Auftragen des Putzes schützt das Distanzstück den Holzkörper oder die Holzwand vor dem Verputzmaterial, da nicht mehr bis unmittelbar
an den Holzkörper heran verputzt wird. Da das Distanzstück aus einem flexiblen Material besteht, kann es sehr einfach Dehnungen zwischen dem Putz und dem anliegenden
Körper ausgleichen. Insbesondere bei Holzkörpern oder Holzwänden treten verhältnismäßig große Längenänderungen mit schwankender Temperatur oder Feuchtigkeit
auf. Das Distanzstück bleibt nach dem Anbringen des Putzes in der Trennfuge zwischen der Putzstirnseite und dem anliegenden Körper und füllt diese aus. Ein Einnisten
von Insekten wird daher zuverlässig verhindert. Außerdem erzeugt das Distanzstück
den optischen Eindruck, daß der Putz bis an der Holzkörper heranreicht,
da keine Fuge sichtbar ist. Das Distanzstück besteht vorzugsweise aus synthetischem
Material, da dieses sehr widerstandsfähig und langlebig ist. Zusätzlich ist es sehr kostengünstig
herstellbar.
Die Ausbildung des Streifens mit einem rechteckigen Querschnitt gemäß Anspruch 2
ist vorteilhaft, da dieser besonders kostengünstig hergestellt werden kann und auch
-3-
die Lagerung des Distanzstücks sehr platzsparend erfolgen kann. Der Streifen kann
beispielsweise aus einer Platte direkt herausgeschnitten werden.
Alternativ ist es gemäß Anspruch 3 günstig, für den Streifen einen trapezförmigen
Querschnitt zu wählen. Vorzugsweise steht eine Seite des trapezförmigen Querschnitts
zu den beiden Parallelseiten senkrecht. Diese Seite wird mit dem Körper oder der Wand arretiert. Die gegenüberliegende Seite schließt mit den beiden parallelen
Seiten des trapezförmigen Querschnittes einen spitzen bzw. einen stumpfen Winkel
ein und bildet den stimseitigen Abschluß des Putzes. Das Distanzstück bildet daher in
der Fuge einen zur Wand hin erweiternden Keil, so daß es vorteilhaft von der Stirnseite
des Putzes und dem Körper oder der Wand gehalten wird.
Die Verwendung von Schaumstoff für das Distanzstück gemäß Anspruch 4 ist besonders
günstig, da Schaumstoff ein sehr weiches und hochkomprimierbares Material ist. Das Distanzstück kann in diesem Fall Längenänderungen ausgleichen, die fast der
Stärke des Distanzstücks entsprechen.
Gemäß Anspruch 5 ist es vorteilhaft, das Distanzstück mit einer größeren Tiefe auszubilden
als die Putzstärke beträgt. Nach dem Anbringen und Erhärten des Putzes wird das Distanzstück einfach mit einem Messer bündig mit der Putzaußenkante abgeschnitten.
Damit kann ein Distanzstück für unterschiedliche Putzstärken angewendet werden. Beim Anbringen des Putzes muß außerdem nicht darauf geachtet werden,
daß der Putz jene Stärke aufweist, die durch die Tiefe des Distanzstücks vorgegeben
ist.
Gemäß Anspruch 6 ist es günstig, den Streifen aus einem gefärbten Material herzustellen.
Nach dem Abtrennen des über den Putz überstehenden Streifenteils besitzt die sichtbare Schnittfläche die gewünschte Farbgebung, so daß ein Übermalen des Streifens
entfallen kann. Wird ein Übermalen des Streifens zum exakten Farbangleich vorgenommen,
so treten selbst bei einer Beschädigung der Farbschicht keine unschönen Flächen des Streifens hervor.
-4-
Eine am Streifen des Distanzstücks vorgesehene Abdeckfolie gemäß Anspruch 7 läßt
sich vorteilhaft dazu verwenden, den Holzkörper oder die Holzwand während des Anbringens des Putzes zu schützen. Insbesondere, wenn der Putz von Hand angebracht
werden soll, läßt sich ein Wegspritzen von Putzmaterial kaum vermeiden. Die Abdeckfolie verhindert dabei, daß der Holzkörper oder die Holzwand dabei Schaden
nimmt. Nach dem Fertigstellen des Putzes wird die Abdeckfolie einfach zusammen mit
dem über die Putzaußenkante überstehenden Streifen abgeschnitten.
Insbesondere bei der Verwendung einer Kunststoffolie als Abdeckfolie ist es gemäß
Anspruch 8 günstig, die Abdeckfolie mit dem Streifen zu verkleben oder zu verschweißen.
Verschweißen ist die kostengünstigste Verbindungsart, so daß sie vorzuziehen ist, wenn die verwendeten Materialien dies zulassen. Anderenfalls sind Klebeverbindungen
vorzuziehen, da diese im Verhältnis zu mechanischen Verbindungen noch erheblich preisgünstiger herzustellen sind.
Um die Arretierung des Distanzstücks am Körper oder an der Wand schnell und einfach
durchführen zu können, ist es gemäß Anspruch 9 günstig, am Streifen eine Klebebeschichtung
vorzusehen. Der Streifen kann in diesem Fall durch einfaches Andrükken an den Körper oder an die Wand arretiert werden.
Um auch die Abdeckfolie einfach arretieren zu können, ist es gemäß Anspruch 10
vorteilhaft, auch die Abdeckfolie mit einer Klebebeschichtung zu versehen. In diesem
Fall braucht die Abdeckfolie lediglich an den Körper oder an die Wand gedrückt zu
werden, um eine ausreichende Arretierung sicherzustellen.
Da die Arretierung des Streifens und der Abdeckfolie nur für die Dauer des Auftragens
des Putzes bestehen muß, reicht es gemäß Anspruch 11 vollkommen aus, nur
mehrere flächenmäßig begrenzte Klebebeschichtungen vorzusehen. Die einzelnen mit
Klebstoff beschichteten Flächen können verhältnismäßig klein ausgebildet sein. Auf
diese Weise wird der Aufwand zur Herstellung der Klebebeschichtungen in Grenzen gehalten.
-5-
Schließlich ist es gemäß Anspruch 12 vorteilhaft, jede Klebebeschichtung mit einem
abziehbaren Träger zu belegen. Dies verhindert zuverlässig die Ansammlung von Schmutz an der Klebebeschichtung und damit ein Nachlassen der Klebewirkung. Zusätzlich
wird hierdurch verhindert, daß verschiedene Teile der Abdeckfolie sich untereinander
verkleben.
Anhand der Zeichnung werden bevorzugte Ausfuhrungsformen des Neuerungsgegenstandes
beispielhaft erläutert.
Es zeigt:
Figur 1 einen Längsschnitt durch eine erste Aufuhrungsform eines Distanzstücks,
Figur 2 einen Längsschnitt durch eine zweite Ausfuhrungsform des Distanzstücks,
Figur 3 eine Anwendung des Distanzstücks gemäß Figur 1 bei der Anbringung
des Putzes an einer Wand mit aufliegendem Holzbalken und
Figur 4 eine fertiggestellte Verbindung zwischen einem Putz und einem Holzbalken.
Ein Distanzstück 1 gemäß Figur 1 besteht im wesentlichen aus einem Streifen 2 und
einer daran befestigten Abdeckfolie 3. Der Streifen 2 besteht aus einem flexiblen
Schaumstoff und besitzt einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer Breite B und
eine Tiefe T. Die Abdeckfolie 3 besteht aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyethylen.
Sie ist mittels einer Schweißnaht 4 am Streifen 2 festgelegt. Am Streifen 2 sind Klebebeschichtungen 5 vorgesehen, die mit einem abziehbaren Träger 6 belegt
sind. Die Klebebeschichtungen 5 sind an der gleichen Seite 11 des Streifens 2 wie die
Abdeckfolie 3 vorgesehen. An der Abdeckfolie 3 sind ebenfalls Klebebeschichtungen
7 vorgesehen, die mit abziehbaren Trägern 8 belegt sind. Die Klebebeschichtungen 7
-6-
befinden sich auf der gleichen Seite der Abdeckfolie 3 wie die Klebebeschichtungen 5
des Streifens 2.
Das Distanzstück I gemäß Figur 2 besitzt einen Streifen 2 mit trapezförmigem Querschnitt
mit einer Tiefe T und ansonsten gleichem Aufbau wie das Distanzstück I gemäß
Figur I. Zwei Seiten 9, IO des Streifens 2 sind zueinander parallel. Eine dritte
Seite 11 steht zu den Seiten 9, IO im rechten Winkel. Diese Seite 11 trägt die Klebebeschichtung
5 und die Abdeckfolie 3. Die der Seite Il gegenüberliegende Seite 12
des Streifens 2 bildet mit der Seite 10 einen spitzen Winkel &agr;. Der Streifen 2 besitzt
infolge seiner trapezartigen Ausbildung eine von der der Abdeckfolie 3 gegenüberliegenden
Seite 10 zur Seite 9 hin abnehmende Breite B.
Aus Figur 3 ist die Anwendung des Distanzstücks 1 gemäß Figur 1 zu entnehmen.
Auf einer Wand 13 liegt ein Holzkörper 14 auf, der beispielsweise ein Dachstuhlbalken
sein könnte. Die Wand 13 ist mit einem Putz 16 belegt, der hier beispielhaft als
mehrlagiger Putz 16 dargestellt ist und eine Stärke d aufweist. Zur Beabstandung des
Putzes 16 vom Holzkörper 14 ist stirnseitig zum Putz 16 der Streifen 2 des Distanzstücks
1 vorgesehen. Der Streifen 2 besitzt eine größere Tiefe T als die Stärke d des Putzes 16 und bildet daher für den Putz 16 einen stirnseitigen Abschluß. Der Streifen
2 ist mit dem Holzkörper 14 durch die Klebebeschichtungen 5 arretiert. Zum Schutz
des Holzkörpers 14 bei der Anbringung des Putzes 16 wird dieser mit der Abdeckfolie
3 des Distanzstücks 1 abgedeckt. Zu diesem Zweck wird die Abdeckfolie 3 mittels der
Klebebeschichtungen 7 am Holzkörper 14 arretiert. Beim Erstellen des Putzes 16 entsteht durch das Distanzstück 1 zum Holzkörper 14 eine Fuge 17, die vom Streifen
2 des Distanzstücks 1 ausgefüllt ist. Der Streifen 2 verhindert daher eine übermäßige
Wärmeübertragung durch die Fuge 17 hindurch. Zusätzlich bildet der Streifen 2 eine
günstige Schallisolation.
Nach dem Erhärten des Putzes 16 wird der Streifen 2 des Distanzstücks 1 bündig mit
der Außenkante 18 des Putzes 16 abgeschnitten. Gleichzeitig wird dabei die Abdeckfolie
3 vom in der Wand verbleibenden Teil 19 des Streifens 2 getrennt. Nach dem
-7-
Abziehen der Abdeckfolie 3 vom Holzkörper 14 ist die Verbindung zwischen dem
Putz 16 und dem Holzkörper 14 fertiggestellt.
• · *·■
| Bezusszeichenliste | Distanzstück | |
| 1 | Streifen | |
| 2 | Abdeckfolie | |
| 3 | Schweißnaht | |
| 4 | Klebebeschichtung | |
| 5 | abziehbarer Träger | |
| 6 | Klebebeschichtung | |
| 7 | abziehbarer Träger | |
| 8 | Seite | |
| 9,10, 11,12 | Wand | |
| 13 | Holzkörper | |
| 14 | Putz | |
| 16 | Fuge | |
| 17 | Außenkante | |
| 18 | Teil | |
| 19 | spitzer Winkel | |
| &agr; | Tiefe | |
| T | Putzstärke | |
| d | Breite | |
| B |
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen, stirnseitigen Abstands in Form einer
Fuge zwischen einem Putz und einem im wesentlichen dazu senkrecht stehenden Körper
oder einer Wand insbesondere aus Holz, gekennzeichnet durch einen am Körper
(14) oder an der Wand arretierbaren Streifen (2) aus elastisch verformbarem Material
mit einer Tiefe (T), die mindestens der Putzstärke (d) entspricht und die Fuge (17)
ausfüllt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß der Streifen (2) einen
rechteckigen Querschnitt aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (2) einen
trapezförmigen Querschnitt mit einer in die Tiefe der Fuge (17) zunehmenden Breite
(B) aufweist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Streifen (2) aus einem Schaumstoff besteht.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet
daß der Streifen (2) eine größere Tiefe (T) als die Putzstärke (d) aufweist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet
daß der Streifen (2) aus gefärbtem Material besteht.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß am Streifen (2) eine Abdeckfolie (3) festgelegt ist, die vorzugsweise über seine gesamte Länge reicht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (3)
mit dem Streifen (2) verklebt oder verschweißt ist.
-2-
9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet
daß am Streifen (2) mindestens eine Klebebeschichtung (7) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet daß an der Abdeckfolie
(3) mindestens eine Klebebeschichtung (7) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Streifen
(2) und/oder an der Abdeckfolie (3) mehrere, flächenmäßig begrenzte Klebebeschichtungen
(5, 7) vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klebebeschichtungen (5, 7) mit abziehbaren Trägern (6, 8) belegt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29506390U DE29506390U1 (de) | 1995-04-13 | 1995-04-13 | Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden Putzes |
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Publications (1)
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| DE29506390U1 true DE29506390U1 (de) | 1995-06-14 |
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| DE29506390U Expired - Lifetime DE29506390U1 (de) | 1995-04-13 | 1995-04-13 | Vorrichtung zur Bildung eines geringfügigen Abstands eines auf eine im wesentlichen senkrechte Wand zulaufenden Putzes |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29506390U1 (de) |
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1995
- 1995-04-13 DE DE29506390U patent/DE29506390U1/de not_active Expired - Lifetime
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