DE29506959U1 - Dekorplatte - Google Patents
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Description
HET 102/OG/DE
Anmelderin: Aluminium- und Metallgießerei Hettel GmbH, Ettlingen, DE
Dekorplatte
Die Erfindung betrifft eine witterungsfeste Dekorplatte zur Verkleidung der Sichtseite einer Tragkonstruktion,
insbesondere eines Balkon- oder Terrassengeländers.
Eine Dekorplatte im Sinne der Erfindung ist ein witterungsfestes Bauteil, welches in der Bauindustrie in Anwendungsfällen
eingesetzt wird, bei denen es unterschiedlichsten klimatischen Einflüssen (Hitze, Kälte, Regen,
Schnee und Hagel) ungeschützt ausgesetzt ist. Derartige Dekorplatten werden in unterschiedlichen Formen benötigt.
Sie werden zur Verkleidung von Baikonen, Terrassengeländern, Wänden, Zäunen und dergleichen verwendet.
Als Baustoff für solche Verkleidungen ist Holz vor allem wegen seines Erscheinungsbildes beliebt. Nachteilig bei
der Verwendung von Holz im Freien ist dessen verhältnismäßig geringe Witterungsbeständigkeit. Ferner sind Dekorplatten
aus Kunststoff bekannt, bei denen der Pflegeauf-
wand gegenüber Holz reduziert ist, aber die langfristige Haltbarkeit häufig zu wünschen übrig läßt.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 93 07 731.9 sind Holzimitations-Bauelemente bekannt, die aus gegossenem
Aluminium bestehen und deren sichtseitige Oberfläche eine Reliefstruktur aufweist, die einer Holzmaserung nachgebildet
ist. Derartige Bauelemente aus einem Aluminiumguß zeichnen sich unter anderem durch folgende Vorzüge aus:
Sie sind praktisch ohne Pflege jahrzehntelang selbst
unter härtesten klimatischen Bedingungen beständig.
Das Material ist vollständig recyclierbar. Infolgedessen entstehen keine Entsorgungsprobleme,
denn in die Industrie zurückfließendes Aluminium kann ohne Einschränkung wiederverwertet werden.
Um witterungsfeste Dekorplatten zur Verfügung zu stellen, welche ohne aufwendige Pflege langfristig beständig sind
und eine vereinfachte und schnellere Montage sowie eine neuartige Gestaltung der Sichtseite einer verkleideten
Tragkonstruktion in ihrer Gesamtheit ermöglichen, die hohen ästhetischen Anforderungen gerecht wird, und die zudem
bei einer möglichst kleinen Anzahl unterschiedlicher Größen viele unterschiedliche Varianten und Formate bei
Tragkonstruktionsverkleidungen ermöglichen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Dekorplatten einen
Rahmen und einen von diesem umrandeten Dekorinnenteil aufweisen, wobei der Rahmen und der Dekorinnenteil aus
einem einstückigen Aluminiumguß bestehen.
Wesentlich für die Erfindung ist sowohl die Materialauswahl, welche die Haltbarkeit und die Recyclierbarkeit gewährleistet,
als auch die Gestaltung des Erscheinungsbildes mittels eines Rahmens und eines von diesem umgebenen
Dekorinnenteils, wobei der Rahmen gleichzeitig für die vereinfachte Montage der Dekorplatte dient.
Eine Dekorplatte im Sinne der Erfindung ist im wesentlichen von rechteckigem Format. Dies bedeutet, daß die
Grundform des Rahmens wie auch des Dekorinnenteils rechteckig ist. Geringe Abweichungen von der rechteckigen
Grundform sind dadurch möglich, daß in manchen Abschnitten aus ästhetischen oder montagetechnischen Gründen gerundete
oder schräg verlaufende Übergänge vorhanden oder Montageteile angebracht sind. Grundsätzlich sollte zur
Erzielung einer klaren Linienführung die Dekorplatte so ausgebildet sein, daß sich nach der Montage im Zusammenwirken
mit der Tragkonstruktion oder benachbart angeordneten Dekorplatten eine möglichst klare, harmonische und
ästhetisch ansprechende Linienführung und Struktur ergibt. Dies bedeutet, daß gegebenenfalls weitere Bauteile,
wie beispielsweise Schrauben, Bolzen, Verstärkungsscheiben oder sonstige Befestigungselemente zur Befestigung
der Dekorplatte nicht in auffälliger Weise hervorstehen dürfen. In Sonderfällen können auch weitere Teile, wie
beispielsweise eine rückseitige Verstärkung oder Abdeckung oder ein Rahmen zum Schutz der Kante vorgesehen
sein.
Die erfindungsgemäße Dekorplatte besteht aus Aluminiumguß,
wobei dieser Begriff in gebräuchlichem technischen Sinne zu verstehen ist und sowohl Reinaluminium als auch
Aluminiumlegierungen umfaßt. Geeignet sind bekannte,
gießfähige, korrosionsbeständige Legierungen. In der Praxis haben sich folgende Legierungen {gemäß DIN 1725) bewährt
:
G-AlSi 10Mg, G-AlMg 3 und G-AlSi 9Cu3.
G-AlSi 10Mg, G-AlMg 3 und G-AlSi 9Cu3.
Von besonderer Bedeutung ist die Gestaltung der Oberfläche der Sichtseite. Dabei ist es wesentlich, daß sich der
Rahmen optisch von dem Dekorinnenteil abhebt. Ein besonders guter optischer Eindruck ergibt sich, wenn die
sichtseitige Oberfläche des Rahmens auf der Sichtseite der Dekorplatte um einen Überstand über die sichtseitige
Oberfläche des Dekorinnenteils erhaben ist. Unter Überstand ist dabei die Differenz der Ebenen zu verstehen,
die durch die mittlere Oberfläche des Rahmens bzw. des Dekorinnenteils verlaufen. Die Sichtseite des Rahmens und
des Dekorinnenteils können reliefartig profiliert sein.
In bevorzugten Ausführungen sind sie jedoch nicht oder nur gering, d.h. mit einem Profilhub von weniger als 2 mm
profiliert. Ein besonders guter optischer Eindruck ergibt sich, wenn der sichtseitige Überstand des Rahmens 5 bis
100 %, bevorzugt 10 bis 30 % der mittleren Materialstärke des Dekorinnenteils beträgt. Vorteilhafterweise ist der
Übergang vom Dekorinnenteil zum Rahmen stufenförmig ausgebildet .
Der Rahmen ist derjenige äußere Randbereich der Dekorplatte, der sich von dem mit einem Dekor versehenen Dekorinnenteil·
durch eine optisch oder technisch abweichende Gestaltung absetzt. Außer der hierzu vorstehend beschriebenen
Möglichkeit, einen Überstand vorzusehen, besteht eine bevorzugte Ausbildung des Dekorinnenteils
darin, daß es ornamentartige Durchbrüche aufweist. Dieses
gestaiterische Element wird in einer bevorzugten Ausbildung mit dem vorstehend beschriebenen Überstand kombiniert.
Der Rahmen weist in bevorzugten Ausführungsformen
keine Durchbrechungen auf.
Im Rahmen der Erfindung wurde gefunden, daß bei der Gestaltung von Dekorplatten mit einem Rahmen und einem Dekorinnenteil
eine Verbiegung und ein Verziehen der Dekor-
platten auftreten kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rahmen aus ästhetisch gewünschten Gründen durch einen
Überstand zur Sichtseite hin stärker erscheint, also auf der Sichtseite vorspringend gegenüber dem Dekorinnenteil
ausgebildet ist, oder wenn das Dekorinnenteil ornamentartig durchbrochen ist, und insbesondere wenn die Dekorplatte
sowohl einen Überstand als auch ornamentartige
Durchbrüche des Dekorinnenteils aufweist.
Diese Verbiegung kann umso stärker sein, je größer die Abmessungen der Dekorplatten und je größer der Überstand
sind. Durch die Nichtplanität der Dekorplatte wird sowohl die Montage erschwert als auch das Erscheinungsbild beeinträchtigt.
Zur Lösung dieses Problems wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Rahmen über einen Teil seiner
Breite zumindest abschnittsweise umlaufend eine Vertiefung hat, in der seine Materialstärke geringer als die
mittlere Materialstärke des Dekorinnenteils ist.
Im Rahmen der Erfindung wurde gefunden, daß die Verbiegung der Dekorplatte, die insbesondere beim Erkalten der
Gußmasse auftritt, durch eine solche Vertiefung vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden kann. Die Vertiefung
verläuft entlang des Rahmens, d.h. sie weist beim Betrachten der Sichtseite oder der Rückseite der Dekorplatte
einen im wesentlichen rechteckigen Verlauf auf. Von dem im wesentlichen rechteckigen Verlauf kann aus
ästhetischen oder technischen Gründen sowohl durch Abweichung von der geraden Linienführung als auch durch gerundete
Ecken abgewichen werden.
Die Vertiefung muß in vielen Anwendungsfällen nicht fortlaufend geschlossen ausgebildet sein, sondern kann durch
Bereiche, in denen keine Vertiefung oder eine reduzierte
Vertiefung vorhanden ist, unterbrochen sein. In den meisten Fällen sollte die Vertiefung auf einer Länge von
mehr als 50 %, bezogen auf den Gesamtumfang des Rahmens gemessen entlang der Vertiefung, ausgebildet sein, um den
gewünschten Effekt zu erzielen.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal wird vorgeschlagen, daß die Materialstärke des Rahmens in der Vertiefung
zwischen 10 und 90 %, bevorzugt zwischen 50 und 8 0 % der mittleren Materialstärke des Dekorinnenteils beträgt
. In bevorzugten Ausbildungen ist die Materialstärke des Rahmens in der Vertiefung über deren Längsverlauf betrachtet
konstant. In besonderen Ausführungsformen, beispielsweise
bei sehr komplexen ornamentartigen Durchbrüchen
des Dekorinnenteils kann es aber auch vorteilhaft sein, die Vertiefung mit einem geeigneten Längsprofil zu
versehen. Das Querprofil der Vertiefung ist in fertigungstechnisch einfach herstellbaren Ausführungsformen
rechteckig. In anderen Ausbildungen kann es aber auch beispielsweise trapezförmig, dreieckig oder in sonstiger
Weise ausgebildet sein.
Die Breite der Vertiefung, bezogen auf die Oberfläche des Rahmens, kann vorteilhafterweise zwischen 1 und 15 %, bevorzugt
zwischen 4 und 8 % des größten Innendurchmessers des Rahmens betragen. Unter Breite wird dabei die Abmessung
verstanden, die in einer parallel zu der Sichtfläche der Dekorplatte verlaufenden Ebene und quer zu der
Längserstreckung des Rahmens bzw. der Vertiefung gemessen wird. Der größte Innendurchmesser des Rahmens ist durch
die größte Erstreckung des Dekorinnenteils, gemessen in der Sichtfläche der Dekorplatte, gegeben. Bei einem
rechteckigen Dekorinnenteil ist dies dessen Diagonale.
Aus ästhetischen Gründen, insbesondere wenn der Rahmen auf der Sichtseite über das Dekorinnenteil erhaben ist,
ist die Vertiefung bevorzugt als Ausnehmung auf der Rückseite der Dekorplatte ausgebildet. Auf diese Weise ist
sie von der Sichtseite her nicht zu sehen. In anderen Ausführungsformen kann es aber auch vorteilhaft sein,
wenn die Vertiefung auf der Sichtseite der Dekorplatte ausgebildet ist, insbesondere wenn sie als gestalterisches
Element in die Linienführung einbezogen ist. In manchen Fällen kann es zudem vorteilhaft sein, wenn die
Vertiefung sowohl auf der Rückseite als auch auf der Sichtseite der Dekorplatte ausgebildet ist.
Eine bevorzugte weitere Besonderheit besteht darin, daß die Dekorplatte außenseitig an dem Rahmen angebrachte
Haltelaschen aufweist, mittels denen die Dekorplatte an der Tragkonstruktion befestigt werden kann. Die Haltelaschen
sind dabei Bestandteile der einstückig aus Aluminiumguß gefertigten Dekorplatte. Sie sind in bevorzugten
Ausführungsformen über die gesamte Länge einer Längskante
des Rahmens, mit Ausnahme der Endbereiche, an den Rahmen angeformt. Vorteilhafterweise weisen sie eine oder mehrere
Bohrsenkungen auf, die bevorzugt in gleichmäßigen Abständen aufeinanderfolgen. Bei der Montage der Dekorplatte
werden die Senkungen dann an den Stellen aufgebohrt, wo dies im jeweiligen Montagefall erforderlich
ist.
Vorteilhafterweise sind alle Seiten des Rahmens, gegebenenfalls
mit Ausnahme der Eckbereiche, mit Haltelaschen versehen, um die Dekorplatte in verschiedenen Einbaulagen
montieren zu können. Eine rechteckige Dekorplatte kann dann mit ihrer Längskante senkrecht oder waagerecht
orientiert werden.
Ein weiteres vorteilhaftes Ausbildungsmerkmal besteht
noch darin, daß der Übergang zwischen den Haltelaschen und dem Rahmen stufenartig ausgebildet ist. Diese Ausbildung
ermöglicht ein ästhetisch ansprechende Montage der Dekorplatten, bei der die Haltelaschen beispielsweise von
der Tragkonstruktion zur Sichtseite hin verdeckt werden. Nach einem anderen vorteilhaften Merkmal wird vorgeschlagen,
daß die Materialstärke der Haltelaschen geringer als die des Rahmens ist.
Die sichtseitige Oberfläche der erfindungsgemäßen Dekorplatte,
des Rahmens oder des Dekorinnenteils kann in bekannter Weise gestaltet sein. Vorzugsweise ist sie durch
ein Feststoffstrahlverfahren aufgerauht, insbesondere
durch Stahlstrahlen oder Sandstrahlen. Die Rauhtiefe beträgt dabei vorzugsweise mindestens 15 &mgr;&idiagr;&eegr;, bevorzugt mindestens
25 &mgr;&tgr;&agr;. Durch die rauhe Oberfläche wird einerseits
das optische Erscheinungsbild positiv beeinflußt und andererseits das Haftvermögen für eine zusätzlich aufgebrachte
Lackierung oder Pulverbeschichtung verbessert. Zusätzlich kann vorteilhafterweise nach dem Feststoffstrahlen
eine Chrommattierung durchgeführt werden, wodurch eine geschlossene Oberfläche für die Pulverbeschichtung
erzielt wird.
Ein anderer Aspekt der Erfindung richtet sich auf ein Dekorplattensystem
mit erfindungsgemäßen Dekorplatten, das eine Balkonkasten-Tragkonstruktion aufweist. In vielen
Fällen ist es gewünscht, einen verkleideten Balkon zusätzlich mit Balkonkästen, die beispielsweise zur Anpflanzung
von Blumen dienen, zu verschönern. Hierzu ist es erforderlich, eine geeignete Tragkonstruktion zur sicheren
Aufnahme der Balkonkästen zu schaffen, die in ästhetisch vorteilhafter Weise mit der Verkleidung des
Balkons harmoniert. Solche Tragkonstruktionen sind
selbstverständlich nicht auf die Anwendung bei Baikonen beschränkt, sondern können vorteilhaft auch bei Zäunen,
Terrassengeländern oder dergleichen angebracht werden. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die Balkonkasten-Tragkonstruktion
Balkonkastenträger und Balkonkastenblenden umfaßt, wobei die Balkonkastenträger
am dekorplattenseitigen Ende einen den Außenrand der Dekorplatte übergreifenden und deren Rückseite teilweise
hintergreifenden Hakenteil aufweisen, dessen sichtseitiger Vertikalabschnitt sich auf der Sichtseite
der Dekorplatte abstützt,
an ihrem anderen Ende einen Blendenbefestigungsteil aufweisen,
und mit einem zwischen dem sichtseitigen Vertikalabschnitt des Hakenteils und dem Blendenbefestigungsteil
verlaufenden Tragteil eine Auflage für einen Balkonkasten bilden.
Der Hakenteil des Balkonkastenträgers dient zur Befestigung an der Dekorplatte. Das Blendenbefestigungsteil kann
beispielsweise als auf- oder abwärtsgebogenes Ende ausgebildet sein und dadurch eine Anlagefläche für die Balkonkastenblende
bilden, die mit dem Blendenbefestigungsteil verschraubt wird. Vorzugsweise ist die Balkonkastenblende
senkrecht orientiert, und demzufolge die Anlagefläche des Blendenbefestigungsteils parallel zu dem sichtseitigen
Vertikalabschnitt des Hakenteils angeordnet.
Die Balkonkastenträger bestehen bevorzugt aus einem einstückigen Aluminiumguß. Hierdurch sind sie witterungsfest,
recyclierbar, stabil und kostengünstig herstellbar.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal wird vorgeschlagen, daß sich der sichtseitige Vertikalabschnitt des Ha-
kenteils der Balkonkastenträger nur auf außenseitig an dem Rahmen der Dekorplatten angebrachten Haltelaschen abstützt.
Hierzu ist die Länge seines sichtseitigen Vertikalabschnitts an die Breite der Haltelasche angepaßt. Auf
diese Weise kann ein ästhetisch besonders ansprechendes Erscheinungsbild erzielt weden, da der Rahmen der Dekorplatte
nicht durch den Balkonkastenträger verdeckt wird. Um die Balkonkastenträger unaufwendig mit den Dekorplatten
verbinden zu können, ist es vorteilhaft, wenn der sichtseitige Vertikalabschnitt des Hakenteils eine Bohrung
aufweist, die mit einer in der Dekorplatte angeordneten Bohrung oder Bohrsenkung korrespondiert. Der Balkonkastenträger
kann dann mit der Dekorplatte leicht verschraubt werden.
Die Balkonkastenblenden können in ihrer Form und Struktur beliebig gestaltet werden und aus einem beliebigen Material
bestehen. Zur Erzielung eines stimmigen Aussehenes der gesamten Verkleidung kann es wünschenswert sein, wenn
sie ebenfalls aus Aluminiumguß bestehen und mit ihren Abmessungen und der Gestaltung der sichtseitigen Oberfläche
auf die erfindungsgemäße Dekorplatte abgestimmt sind.
Nach einem weiteren Aspekt richtet sich die Erfindung auf ein Dekorplattensystem mit erfindungsgemäßen Dekorplatten,
das rasterförmig ausgestaltet ist, um mittels einer möglichst kleinen Anzahl unterschiedlicher Größen eine
möglichst große Anzahl unterschiedlicher Verkleidungsformate zu bilden. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß
das Dekorplattensystem drei mit Haltelaschen versehene Hauptdekorplatten mit rechteckigem Rahmen umfaßt, wobei
das Seitenverhältnis des Rahmens der ersten Hauptdekorplatte im beliebigen Verhältnis a:b steht, das Seitenverhältnis
des Rahmens der zweiten Hauptdekorplatte a:(b/2) und das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der dritten
Hauptdekorplatte (33) b:(b/2) beträgt. Daher wird ohne
Beschränkung der Allgemeinheit a>b angenommen. Die Hauptdekorplatten
können sowohl vertikal als auch horizontal eingebaut werden. Auf diese Weise sind bereits viele Varianten
realisierbar.
Nach einem zusätzlichen vorteilhaften Merkmal wird vorgeschlagen, daß das Dekorplattensystem drei mit Haltelaschen
versehene Ergänzungsdekorplatten mit rechteckigem Rahmen umfaßt, deren größere Seitenlängen a,b und b/2 betragen.
Die Ergänzungsdekorplatten können mit oder vorteilhafterweise ohne Haltelaschen ausgebildet sein. Ihre
kürzere Seitenlänge ist vorteilhafterweise gleich groß
und beträgt ca. 1/3 der Länge a. Wenn die Erganzungsdekorplatten keine Haltelaschen haben, können sie vorteilhafterweise
auch gleichzeitig als Balkonkastenblenden verwendet werden.
Das Dekorplattensystem hat in seiner Grundausbaustufe lediglich sechs verschiedene Dekorplatten, nämlich drei
Hauptdekorplatten und drei Ergänzungsdekorplatten, letztere vorzugsweise ohne Haltelaschen, und ermöglicht dennoch
eine sehr flexible Anpassung an die gewünschten Gesamtabmessungen der Verkleidung. Jede der Abmessung kann
selbstverständlich in einer Vielzahl unterschiedlicher Dekore hergestellt werden, wobei vorzugsweise gleichartige
Dekore für verschiedene Dekorplatten in eine Verkleidung eingebaut werden. Hinzukommen erforderlichenfalls
die Balkonkastenträger. Das Dekorplattensystem kann erforderlichenfalls um weitere Formate ergänzt werden.
Die erfindungsgemäße Dekorplatte bzw. das erfindungsgemäße
Dekorplattensystem ermöglicht den Aufbau einer dauerhaft haltbaren und ästhetisch ansprechenden Verkleidung
in einem großen Variantenreichtum in einem einfachem Mon-
tageverfahren. Die Montage einer Dekorplatte, gegebenenfalls einschließlich Balkonkastenträgern, kann mit nur
acht Schrauben bewerkstelligt werden, nämlich jeweils zwei auf jeder Rahmenseite.
Die folgenden Ausführungsbeispiele der Erfindung lassen weitere vorteilhafte Merkmale und Besonderheiten erkennen,
die anhand der schematischen Darstellung in den Zeichnungen im folgenden näher beschrieben und erläutert
werden.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine schematische perspektivische Ansicht einer Balkonkverkleidung,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Sichtseite einer erfindungsgemäßen Dekorplatte,
Fig. 3 einen Querschnitt längs der Linie A-A' in Fig. 2,
eine Variante zu Fig. 3, eine Balkonkasten-Tragkonstruktion,
eine erste Hauptdekorplatte, eine zweite Hauptdekorplatte, eine dritte Hauptdekorplatte,
eine erste Erganzungsdekorplatte, 10 eine zweite Erganzungsdekorplatte,
Fig. 11 eine dritte Erganzungsdekorplatte.
Die in Figur 1 dargestellte Balkonverkleidung 2 besteht aus einer Tragkonstruktion 3, die beispielsweise aus
Edelstahl, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt sein kann, und aus mehreren von der Tragkonstruktion 3 getragenen
Dekorplatten 1. Die Dekorplatten sind mittels Befestigungselementen 10, die mit an den Dekorplatten 2
angeformten Haltelaschen 7 zusammenwirken, an der Trag-
| Fig. | 4 |
| Fig. | 5 |
| Fig. | 6 |
| Fig. | 7 |
| Fig. | 8 |
| Fig. | 9 |
| Fig. | 1 |
konstruktion 3 befestigt. Dargestellt ist die Sichtseite
S auf die Balkonverkleidung 2. Die Dekorplatten 1 bestehen aus einem Rahmen 4 und einem darin angeordneten
Dekorinnenteil 5, das ornamentartige Durchbrüche 9 aufweist. An einer der dargestellten Dekorplatten 1 sind
mittels zwei Balkonkastenträgern 16 insgesamt vier Balkonkastenblenden 17 befestigt, die in geeigneter Weise
untereinander verbunden sind.
Die Figur 2 zeigt eine Aufsicht auf die Sichtseite S einer Dekorplatte 1 nach der Erfindung. Man erkennt den
rechteckigen Rahmen 4 der Länge a und Breite b. Der Rahmen 4 umgibt einen Dekorinnenteil 5, der Durchbrüche 9
aufweist, die dem Dekorinnenteil 5 ein ornamentartiges
Aussehen verleihen. An den Außenseiten des Rahmens 4 sind Haltelaschen 7 angeformt, die auf den Längsseiten die
Länge el und auf den Breitseiten die Länge e2 haben. Die Laschen haben die Breite c und weisen Bohrsenkungen 8
auf, die in einem gleichmäßigen Bohrabstand d angeordnet sind.
Die Dekorplatte 1 besteht aus einem einstückigen Aluminiumguß aus Reinaluminium oder einer korrosionsbeständigen,
gießfähigen Aluminiumlegierung. Die Oberfläche des Rahmens 4 und des Dekorinnenteils 5 sind vorzugsweise im
wesentlichen flach und mittels eines FeststoffStrahlverfahrens,
vorzugsweise durch Stahlstrahlen, aufgerauht. Anschließend können sie mit einem Lack durch Spritzen,
Tauchen oder Pulverbeschichten eingefärbt werden. Insbesondere hat sich ein Zweikomponenten-Lack zu diesem Zweck
bewährt.
Die Abmessungen in der Figur 2 sind wie folgt: a = 800 mm, b = 600 mm, c = 25 mm, d = 50 mm, el = 550 mm
und e2 = 350 mm.
&igr;·· ■· ·· &igr;
Die Figur 3 zeigt einen Schnitt längs der Linie A - A', der Figur 2. Der Rahmen 4 weist auf der Sichtseite S
einen Überstand U gegenüber der sichtseitigen Oberfläche des Dekorinnenteils 5 auf. Der Überstand U beträgt demzufolge
3 mm. Die Materialstärke M5 des Dekorinnenteils 5 beträgt 6 mm. Der Rahmen 4 weist auf der Rückseite R der
Dekorplatte 1 eine umlaufende Vertiefung 6 auf. Die Materialstärke M4 des Rahmens 4 beträgt 9 mm und im Bereich
der Vertiefung 6 mm. Die Vertiefung 6 hat einen rechteckigen Querschnitt. Die Breite B4 des Rahmens 4 beträgt
mm und die Breite B6 der Vertiefung 6 22 mm. Die Haltelaschen 7 schließen stufenförmig an den Rahmen 4 an und
haben eine Materialstärke M7 von 11 mm.
Die Figur 4 zeigt eine Abwandlung zu Figur 3, die sich
dadurch unterscheidet, daß die rückseitige Fläche der Haltelaschen 7 in einer Ebene mit der rückseitigen Fläche
des Dekorinnenteils 5 liegt, die Vertiefung 6 einen trapezförmigen Querschnitt aufweist und die Flanken der
Durchbrüche 9 nicht rechtwinklig, sondern schräg zu der rück- und sichtseitigen Oberfläche des Dekorinnenteils 5
verlaufen.
Die Figur 5 zeigt einen Querschnitt durch eine Balkonkasten-Tragkonstruktion
15 an einer Dekorplatte 1. Der dargestellte Balkonkastenträger 16 umfaßt einen Hakenteil
19, einen Tragteil 24 und einen Blendenbefestigungsteil 22. Der Hakenteil 19 übergreift die Dekorplatte 1 an ihrem
Außenrand 18 an der Haltelasche 7 und hintergreift sie mit einem rückseitigen Vertikalabschnitt 21. Auf der
Sichtseite S der Dekorplatte 1 liegt der sichtseitige Vertikalabschnitt 2 0 des Hakenteils 19 auf der Haltelasche
7 an und stützt sich auf diese ab. Er weist eine Bohrung 26 auf, die mit einer Bohrsenkung 8 in der Halte-
lasche 7 korrespondiert und durch die der Balkonkastenträger 16 mit der Dekorplatte 1 verschraubt werden kann.
Der sichtseitige Vertikalabschnitt 20 geht in einer Krümmung in den horizontal verlaufenden Tragteil 24 über.
Der Tragteil 24 bildet eine Auflage 25 für einen darauf
abstellbaren Bepflanzungskasten. Dieser kann durch das
Loch 27 mit dem Balkonkastenträger 16 verschraubt werden. Der Tragteil 24 geht in eine aufwärts gerichtete Anlagefläche
23 über, die den Blendenbefestigungsteil 22 bildet. Sie weist eine Anlagefläche 23 auf, an die eine Balkonkastenblende
17 anschraubbar ist. Die Balkonkastenblende 17 ist entsprechend der Dekorplatte 1 ausgebildet
und strukturiert, weist jedoch keine Haltelaschen 7 auf.
Die Längen in der Figur 5 sind wie folgt: Ll = 32 mm, L2
= 27 mm, L3 = 13,5 mm, L4 = 7 mm, L5 = 200 mm, L6 = 10 0 mm und L7 = 5 mm.
Die Figuren 6 bis 11 veranschaulichen ein Dekorplattensystem mit drei Hauptdekorplatten 31,32,33 sowie drei Ergänzungsdekorplatten
34,35 und 36, die in modularer, rasterförmiger Weise aneinanderreihbar sind, wodurch eine
große Variationsbreite an Verkleidungsmaßen realisierbar ist. Die dargestellten Ergänzungsdekorplatten 34, 35 und
36 weisen keine Haltelaschen 7 auf. Ihre Breite s beträgt 190 mm und sie sind auch als Balkonkastenblenden 17 verwendbar.
Die Abmessungen a, b und c entsprechen denen der Figur 2.
Claims (19)
1. Dekorplatte (1) zur Verkleidung der Sichtseite (S) einer Tragkonstruktion (3), insbesondere eines Balkon-
oder Terrassengeländers,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie einen Rahmen (4) und einen von diesem umrandeten
Dekorinnenteil (5) aufweist, wobei der Rahmen (4) und der Dekorinnenteil (5) aus einem einstückigen Aluminiumguß
bestehen.
2. Dekorplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die sichtseitige Oberfläche des Rahmens (4) auf der Sichtseite der Dekorplatte um einen Überstand (U)
über die sichtseitige Oberfläche des Dekorinnenteils (5) erhaben ist.
3. Dekorplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der sichtseitige Überstand (U) des Rahmens (4) 5
bis 100 %, bevorzugt 10 bis 30 % der mittleren Materialstärke (M5) des Dekorinnenteils (5) beträgt.
4. Dekorplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (4) über einen Teil seiner Breite (B4) zumindest abschnittsweise umlaufend
eine Vertiefung (6) hat, in der seine Materialstärke (M6) geringer als die mittlere Materialstärke
(M5) des Dekorinnenteils (5) ist.
5. Dekorplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (6) als Ausnehmung auf der Rückseite
(R) der Dekorplatte (1) ausgebildet ist.
6. Dekorplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke (MS) des Rahmens (4) in der
Vertiefung (6) zwischen 10 und 90 %, bevorzugt zwischen 50 und 80 % der mittleren Materialstärke (M5) des Dekorinnenteils (5) beträgt.
Vertiefung (6) zwischen 10 und 90 %, bevorzugt zwischen 50 und 80 % der mittleren Materialstärke (M5) des Dekorinnenteils (5) beträgt.
7. Dekorplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite (B6) der Vertiefung (6) zwischen 1 und
15 %, bevorzugt zwischen 4 und 8 % des größten Innendurchmessers des Rahmens (4) beträgt.
8. Dekorplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorinnenteil (5) ornamentartige
Durchbrüche (9) aufweist.
9. Dekorplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie außenseitig an dem Rahmen (4) angebrachte
Haltelaschen (7) aufweist.
Haltelaschen (7) aufweist.
10. Dekorplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß alle Seiten des Rahmens (4) mit Haltelaschen (7)
versehen sind.
11. Dekorplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang zwischen den Haltelaschen (7) und
dem Rahmen (4) stufenartig ausgebildet ist.
dem Rahmen (4) stufenartig ausgebildet ist.
12. Dekorplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke (M7) der Haltelaschen (7) geringer
als die des Rahmens (4) ist.
13. Dekorplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, die sichtseitige Oberfläche
feststoffgestrahlt ist.
14. Dekorplattensystem mit Dekorplatten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
es eine Balkonkasten-Tragkonstruktion (15) mit Balkonkastenträgern (16) und einer Balkonkastenblende
(17) umfaßt, wobei die Balkonkastenträger (16)
- am dekorplattenseitxgen Ende einen den Außenrand
(18) der Dekorplatte (1) übergreifenden und deren Rückseite (R) teilweise hintergreifenden Hakenteil
(19) aufweisen, dessen sichtseitiger Vertikalabschnitt (20) sich auf der Sichtseite (5) der Dekorplatte
(1) abstützt,
- an ihrem anderen Ende einen Blendenbefestigungsteil (22) aufweisen,
- und mit einem zwischen dem sichtseitigen Vertikalabschnitt
(20) des Hakenteils (19) und dem Blendenbefestigungsteil
(22) verlaufenden Tragteil (24) eine Auflage (25) für einen Balkonkasten bilden.
15. Dekorplattensystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Balkonkastenträger (16) aus einem einstückigen Aluminiumguß bestehen.
16. Dekorplattensystem nach den Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß sich der sichtseitige Vertikalabschnitt (20) des Hakenteils (19) der Balkonkastenträger
(16) nur auf außenseitig an dem Rahmen (4) der Dekorplatten (1) angebrachten Haltelaschen (7) abstützt.
17. Dekorplattensystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der sichtseitige Vertikalabschnitt (20) der Balkonkastenträger (16) eine Bohrung (26) aufweist,
die mit einer in der Dekorplatte (1) angeordneten Bohrung oder Bohrsenkung (8) korrespondiert.
18. Dekorplattensystem mit Dekorplatten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
es drei mit Haltelaschen (7) versehene Hauptdekorplatten (31,32,33) mit rechteckigem Rahmen (4) umfaßt,
wobei
- das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der ersten Hauptdekorplatte (31) im beliebigen Verhältnis a:b
steht,
- das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der zweiten Hauptdekorplatte (32) a:(b/2) und
- das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der dritten Hauptdekorplatte (33) b:(b/2) beträgt.
19. Dekorplattensystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß es drei mit Haltelaschen (7) versehene Ergänzungsdekorplatten (34,35,36) mit rechteckigem
Rahmen (4) umfaßt, deren größere Seitenlängen a,b und b/2 betragen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29506959U DE29506959U1 (de) | 1995-04-28 | 1995-04-28 | Dekorplatte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29506959U DE29506959U1 (de) | 1995-04-28 | 1995-04-28 | Dekorplatte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29506959U1 true DE29506959U1 (de) | 1995-07-13 |
Family
ID=8007276
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29506959U Expired - Lifetime DE29506959U1 (de) | 1995-04-28 | 1995-04-28 | Dekorplatte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29506959U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102012224325A1 (de) * | 2012-12-21 | 2014-06-26 | QDS GmbH | Nachrüstsatz für Treppengeländer |
-
1995
- 1995-04-28 DE DE29506959U patent/DE29506959U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102012224325A1 (de) * | 2012-12-21 | 2014-06-26 | QDS GmbH | Nachrüstsatz für Treppengeländer |
| DE102012224325B4 (de) * | 2012-12-21 | 2018-03-08 | QDS GmbH | Nachrüstsatz für Treppengeländer |
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