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DE29506959U1 - Dekorplatte - Google Patents

Dekorplatte

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Publication number
DE29506959U1
DE29506959U1 DE29506959U DE29506959U DE29506959U1 DE 29506959 U1 DE29506959 U1 DE 29506959U1 DE 29506959 U DE29506959 U DE 29506959U DE 29506959 U DE29506959 U DE 29506959U DE 29506959 U1 DE29506959 U1 DE 29506959U1
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DE
Germany
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decorative
decorative panel
frame
visible
inner part
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Expired - Lifetime
Application number
DE29506959U
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English (en)
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ALUMINIUM und METALLGIESEREI H
Original Assignee
ALUMINIUM und METALLGIESEREI H
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Publication date
Application filed by ALUMINIUM und METALLGIESEREI H filed Critical ALUMINIUM und METALLGIESEREI H
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Publication of DE29506959U1 publication Critical patent/DE29506959U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/18Balustrades; Handrails
    • E04F11/181Balustrades
    • E04F11/1851Filling panels, e.g. concrete, sheet metal panels
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C2/00Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels
    • E04C2/02Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by specified materials
    • E04C2/08Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by specified materials of metal, e.g. sheet metal

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Electromechanical Clocks (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)

Description

HET 102/OG/DE
Anmelderin: Aluminium- und Metallgießerei Hettel GmbH, Ettlingen, DE
Dekorplatte
Die Erfindung betrifft eine witterungsfeste Dekorplatte zur Verkleidung der Sichtseite einer Tragkonstruktion, insbesondere eines Balkon- oder Terrassengeländers.
Eine Dekorplatte im Sinne der Erfindung ist ein witterungsfestes Bauteil, welches in der Bauindustrie in Anwendungsfällen eingesetzt wird, bei denen es unterschiedlichsten klimatischen Einflüssen (Hitze, Kälte, Regen, Schnee und Hagel) ungeschützt ausgesetzt ist. Derartige Dekorplatten werden in unterschiedlichen Formen benötigt. Sie werden zur Verkleidung von Baikonen, Terrassengeländern, Wänden, Zäunen und dergleichen verwendet.
Als Baustoff für solche Verkleidungen ist Holz vor allem wegen seines Erscheinungsbildes beliebt. Nachteilig bei der Verwendung von Holz im Freien ist dessen verhältnismäßig geringe Witterungsbeständigkeit. Ferner sind Dekorplatten aus Kunststoff bekannt, bei denen der Pflegeauf-
wand gegenüber Holz reduziert ist, aber die langfristige Haltbarkeit häufig zu wünschen übrig läßt.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 93 07 731.9 sind Holzimitations-Bauelemente bekannt, die aus gegossenem Aluminium bestehen und deren sichtseitige Oberfläche eine Reliefstruktur aufweist, die einer Holzmaserung nachgebildet ist. Derartige Bauelemente aus einem Aluminiumguß zeichnen sich unter anderem durch folgende Vorzüge aus:
Sie sind praktisch ohne Pflege jahrzehntelang selbst unter härtesten klimatischen Bedingungen beständig.
Das Material ist vollständig recyclierbar. Infolgedessen entstehen keine Entsorgungsprobleme, denn in die Industrie zurückfließendes Aluminium kann ohne Einschränkung wiederverwertet werden.
Um witterungsfeste Dekorplatten zur Verfügung zu stellen, welche ohne aufwendige Pflege langfristig beständig sind und eine vereinfachte und schnellere Montage sowie eine neuartige Gestaltung der Sichtseite einer verkleideten Tragkonstruktion in ihrer Gesamtheit ermöglichen, die hohen ästhetischen Anforderungen gerecht wird, und die zudem bei einer möglichst kleinen Anzahl unterschiedlicher Größen viele unterschiedliche Varianten und Formate bei Tragkonstruktionsverkleidungen ermöglichen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Dekorplatten einen Rahmen und einen von diesem umrandeten Dekorinnenteil aufweisen, wobei der Rahmen und der Dekorinnenteil aus einem einstückigen Aluminiumguß bestehen.
Wesentlich für die Erfindung ist sowohl die Materialauswahl, welche die Haltbarkeit und die Recyclierbarkeit gewährleistet, als auch die Gestaltung des Erscheinungsbildes mittels eines Rahmens und eines von diesem umgebenen
Dekorinnenteils, wobei der Rahmen gleichzeitig für die vereinfachte Montage der Dekorplatte dient.
Eine Dekorplatte im Sinne der Erfindung ist im wesentlichen von rechteckigem Format. Dies bedeutet, daß die Grundform des Rahmens wie auch des Dekorinnenteils rechteckig ist. Geringe Abweichungen von der rechteckigen Grundform sind dadurch möglich, daß in manchen Abschnitten aus ästhetischen oder montagetechnischen Gründen gerundete oder schräg verlaufende Übergänge vorhanden oder Montageteile angebracht sind. Grundsätzlich sollte zur Erzielung einer klaren Linienführung die Dekorplatte so ausgebildet sein, daß sich nach der Montage im Zusammenwirken mit der Tragkonstruktion oder benachbart angeordneten Dekorplatten eine möglichst klare, harmonische und ästhetisch ansprechende Linienführung und Struktur ergibt. Dies bedeutet, daß gegebenenfalls weitere Bauteile, wie beispielsweise Schrauben, Bolzen, Verstärkungsscheiben oder sonstige Befestigungselemente zur Befestigung der Dekorplatte nicht in auffälliger Weise hervorstehen dürfen. In Sonderfällen können auch weitere Teile, wie beispielsweise eine rückseitige Verstärkung oder Abdeckung oder ein Rahmen zum Schutz der Kante vorgesehen sein.
Die erfindungsgemäße Dekorplatte besteht aus Aluminiumguß, wobei dieser Begriff in gebräuchlichem technischen Sinne zu verstehen ist und sowohl Reinaluminium als auch Aluminiumlegierungen umfaßt. Geeignet sind bekannte, gießfähige, korrosionsbeständige Legierungen. In der Praxis haben sich folgende Legierungen {gemäß DIN 1725) bewährt :
G-AlSi 10Mg, G-AlMg 3 und G-AlSi 9Cu3.
Von besonderer Bedeutung ist die Gestaltung der Oberfläche der Sichtseite. Dabei ist es wesentlich, daß sich der Rahmen optisch von dem Dekorinnenteil abhebt. Ein besonders guter optischer Eindruck ergibt sich, wenn die sichtseitige Oberfläche des Rahmens auf der Sichtseite der Dekorplatte um einen Überstand über die sichtseitige Oberfläche des Dekorinnenteils erhaben ist. Unter Überstand ist dabei die Differenz der Ebenen zu verstehen, die durch die mittlere Oberfläche des Rahmens bzw. des Dekorinnenteils verlaufen. Die Sichtseite des Rahmens und des Dekorinnenteils können reliefartig profiliert sein. In bevorzugten Ausführungen sind sie jedoch nicht oder nur gering, d.h. mit einem Profilhub von weniger als 2 mm profiliert. Ein besonders guter optischer Eindruck ergibt sich, wenn der sichtseitige Überstand des Rahmens 5 bis 100 %, bevorzugt 10 bis 30 % der mittleren Materialstärke des Dekorinnenteils beträgt. Vorteilhafterweise ist der Übergang vom Dekorinnenteil zum Rahmen stufenförmig ausgebildet .
Der Rahmen ist derjenige äußere Randbereich der Dekorplatte, der sich von dem mit einem Dekor versehenen Dekorinnenteil· durch eine optisch oder technisch abweichende Gestaltung absetzt. Außer der hierzu vorstehend beschriebenen Möglichkeit, einen Überstand vorzusehen, besteht eine bevorzugte Ausbildung des Dekorinnenteils darin, daß es ornamentartige Durchbrüche aufweist. Dieses gestaiterische Element wird in einer bevorzugten Ausbildung mit dem vorstehend beschriebenen Überstand kombiniert. Der Rahmen weist in bevorzugten Ausführungsformen keine Durchbrechungen auf.
Im Rahmen der Erfindung wurde gefunden, daß bei der Gestaltung von Dekorplatten mit einem Rahmen und einem Dekorinnenteil eine Verbiegung und ein Verziehen der Dekor-
platten auftreten kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rahmen aus ästhetisch gewünschten Gründen durch einen Überstand zur Sichtseite hin stärker erscheint, also auf der Sichtseite vorspringend gegenüber dem Dekorinnenteil ausgebildet ist, oder wenn das Dekorinnenteil ornamentartig durchbrochen ist, und insbesondere wenn die Dekorplatte sowohl einen Überstand als auch ornamentartige Durchbrüche des Dekorinnenteils aufweist.
Diese Verbiegung kann umso stärker sein, je größer die Abmessungen der Dekorplatten und je größer der Überstand sind. Durch die Nichtplanität der Dekorplatte wird sowohl die Montage erschwert als auch das Erscheinungsbild beeinträchtigt. Zur Lösung dieses Problems wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Rahmen über einen Teil seiner Breite zumindest abschnittsweise umlaufend eine Vertiefung hat, in der seine Materialstärke geringer als die mittlere Materialstärke des Dekorinnenteils ist.
Im Rahmen der Erfindung wurde gefunden, daß die Verbiegung der Dekorplatte, die insbesondere beim Erkalten der Gußmasse auftritt, durch eine solche Vertiefung vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden kann. Die Vertiefung verläuft entlang des Rahmens, d.h. sie weist beim Betrachten der Sichtseite oder der Rückseite der Dekorplatte einen im wesentlichen rechteckigen Verlauf auf. Von dem im wesentlichen rechteckigen Verlauf kann aus ästhetischen oder technischen Gründen sowohl durch Abweichung von der geraden Linienführung als auch durch gerundete Ecken abgewichen werden.
Die Vertiefung muß in vielen Anwendungsfällen nicht fortlaufend geschlossen ausgebildet sein, sondern kann durch Bereiche, in denen keine Vertiefung oder eine reduzierte
Vertiefung vorhanden ist, unterbrochen sein. In den meisten Fällen sollte die Vertiefung auf einer Länge von mehr als 50 %, bezogen auf den Gesamtumfang des Rahmens gemessen entlang der Vertiefung, ausgebildet sein, um den gewünschten Effekt zu erzielen.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal wird vorgeschlagen, daß die Materialstärke des Rahmens in der Vertiefung zwischen 10 und 90 %, bevorzugt zwischen 50 und 8 0 % der mittleren Materialstärke des Dekorinnenteils beträgt . In bevorzugten Ausbildungen ist die Materialstärke des Rahmens in der Vertiefung über deren Längsverlauf betrachtet konstant. In besonderen Ausführungsformen, beispielsweise bei sehr komplexen ornamentartigen Durchbrüchen des Dekorinnenteils kann es aber auch vorteilhaft sein, die Vertiefung mit einem geeigneten Längsprofil zu versehen. Das Querprofil der Vertiefung ist in fertigungstechnisch einfach herstellbaren Ausführungsformen rechteckig. In anderen Ausbildungen kann es aber auch beispielsweise trapezförmig, dreieckig oder in sonstiger Weise ausgebildet sein.
Die Breite der Vertiefung, bezogen auf die Oberfläche des Rahmens, kann vorteilhafterweise zwischen 1 und 15 %, bevorzugt zwischen 4 und 8 % des größten Innendurchmessers des Rahmens betragen. Unter Breite wird dabei die Abmessung verstanden, die in einer parallel zu der Sichtfläche der Dekorplatte verlaufenden Ebene und quer zu der Längserstreckung des Rahmens bzw. der Vertiefung gemessen wird. Der größte Innendurchmesser des Rahmens ist durch die größte Erstreckung des Dekorinnenteils, gemessen in der Sichtfläche der Dekorplatte, gegeben. Bei einem rechteckigen Dekorinnenteil ist dies dessen Diagonale.
Aus ästhetischen Gründen, insbesondere wenn der Rahmen auf der Sichtseite über das Dekorinnenteil erhaben ist, ist die Vertiefung bevorzugt als Ausnehmung auf der Rückseite der Dekorplatte ausgebildet. Auf diese Weise ist sie von der Sichtseite her nicht zu sehen. In anderen Ausführungsformen kann es aber auch vorteilhaft sein, wenn die Vertiefung auf der Sichtseite der Dekorplatte ausgebildet ist, insbesondere wenn sie als gestalterisches Element in die Linienführung einbezogen ist. In manchen Fällen kann es zudem vorteilhaft sein, wenn die Vertiefung sowohl auf der Rückseite als auch auf der Sichtseite der Dekorplatte ausgebildet ist.
Eine bevorzugte weitere Besonderheit besteht darin, daß die Dekorplatte außenseitig an dem Rahmen angebrachte Haltelaschen aufweist, mittels denen die Dekorplatte an der Tragkonstruktion befestigt werden kann. Die Haltelaschen sind dabei Bestandteile der einstückig aus Aluminiumguß gefertigten Dekorplatte. Sie sind in bevorzugten Ausführungsformen über die gesamte Länge einer Längskante des Rahmens, mit Ausnahme der Endbereiche, an den Rahmen angeformt. Vorteilhafterweise weisen sie eine oder mehrere Bohrsenkungen auf, die bevorzugt in gleichmäßigen Abständen aufeinanderfolgen. Bei der Montage der Dekorplatte werden die Senkungen dann an den Stellen aufgebohrt, wo dies im jeweiligen Montagefall erforderlich ist.
Vorteilhafterweise sind alle Seiten des Rahmens, gegebenenfalls mit Ausnahme der Eckbereiche, mit Haltelaschen versehen, um die Dekorplatte in verschiedenen Einbaulagen montieren zu können. Eine rechteckige Dekorplatte kann dann mit ihrer Längskante senkrecht oder waagerecht orientiert werden.
Ein weiteres vorteilhaftes Ausbildungsmerkmal besteht noch darin, daß der Übergang zwischen den Haltelaschen und dem Rahmen stufenartig ausgebildet ist. Diese Ausbildung ermöglicht ein ästhetisch ansprechende Montage der Dekorplatten, bei der die Haltelaschen beispielsweise von der Tragkonstruktion zur Sichtseite hin verdeckt werden. Nach einem anderen vorteilhaften Merkmal wird vorgeschlagen, daß die Materialstärke der Haltelaschen geringer als die des Rahmens ist.
Die sichtseitige Oberfläche der erfindungsgemäßen Dekorplatte, des Rahmens oder des Dekorinnenteils kann in bekannter Weise gestaltet sein. Vorzugsweise ist sie durch ein Feststoffstrahlverfahren aufgerauht, insbesondere durch Stahlstrahlen oder Sandstrahlen. Die Rauhtiefe beträgt dabei vorzugsweise mindestens 15 &mgr;&idiagr;&eegr;, bevorzugt mindestens 25 &mgr;&tgr;&agr;. Durch die rauhe Oberfläche wird einerseits das optische Erscheinungsbild positiv beeinflußt und andererseits das Haftvermögen für eine zusätzlich aufgebrachte Lackierung oder Pulverbeschichtung verbessert. Zusätzlich kann vorteilhafterweise nach dem Feststoffstrahlen eine Chrommattierung durchgeführt werden, wodurch eine geschlossene Oberfläche für die Pulverbeschichtung erzielt wird.
Ein anderer Aspekt der Erfindung richtet sich auf ein Dekorplattensystem mit erfindungsgemäßen Dekorplatten, das eine Balkonkasten-Tragkonstruktion aufweist. In vielen Fällen ist es gewünscht, einen verkleideten Balkon zusätzlich mit Balkonkästen, die beispielsweise zur Anpflanzung von Blumen dienen, zu verschönern. Hierzu ist es erforderlich, eine geeignete Tragkonstruktion zur sicheren Aufnahme der Balkonkästen zu schaffen, die in ästhetisch vorteilhafter Weise mit der Verkleidung des Balkons harmoniert. Solche Tragkonstruktionen sind
selbstverständlich nicht auf die Anwendung bei Baikonen beschränkt, sondern können vorteilhaft auch bei Zäunen, Terrassengeländern oder dergleichen angebracht werden. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die Balkonkasten-Tragkonstruktion Balkonkastenträger und Balkonkastenblenden umfaßt, wobei die Balkonkastenträger
am dekorplattenseitigen Ende einen den Außenrand der Dekorplatte übergreifenden und deren Rückseite teilweise hintergreifenden Hakenteil aufweisen, dessen sichtseitiger Vertikalabschnitt sich auf der Sichtseite der Dekorplatte abstützt,
an ihrem anderen Ende einen Blendenbefestigungsteil aufweisen,
und mit einem zwischen dem sichtseitigen Vertikalabschnitt des Hakenteils und dem Blendenbefestigungsteil verlaufenden Tragteil eine Auflage für einen Balkonkasten bilden.
Der Hakenteil des Balkonkastenträgers dient zur Befestigung an der Dekorplatte. Das Blendenbefestigungsteil kann beispielsweise als auf- oder abwärtsgebogenes Ende ausgebildet sein und dadurch eine Anlagefläche für die Balkonkastenblende bilden, die mit dem Blendenbefestigungsteil verschraubt wird. Vorzugsweise ist die Balkonkastenblende senkrecht orientiert, und demzufolge die Anlagefläche des Blendenbefestigungsteils parallel zu dem sichtseitigen Vertikalabschnitt des Hakenteils angeordnet.
Die Balkonkastenträger bestehen bevorzugt aus einem einstückigen Aluminiumguß. Hierdurch sind sie witterungsfest, recyclierbar, stabil und kostengünstig herstellbar.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal wird vorgeschlagen, daß sich der sichtseitige Vertikalabschnitt des Ha-
kenteils der Balkonkastenträger nur auf außenseitig an dem Rahmen der Dekorplatten angebrachten Haltelaschen abstützt. Hierzu ist die Länge seines sichtseitigen Vertikalabschnitts an die Breite der Haltelasche angepaßt. Auf diese Weise kann ein ästhetisch besonders ansprechendes Erscheinungsbild erzielt weden, da der Rahmen der Dekorplatte nicht durch den Balkonkastenträger verdeckt wird. Um die Balkonkastenträger unaufwendig mit den Dekorplatten verbinden zu können, ist es vorteilhaft, wenn der sichtseitige Vertikalabschnitt des Hakenteils eine Bohrung aufweist, die mit einer in der Dekorplatte angeordneten Bohrung oder Bohrsenkung korrespondiert. Der Balkonkastenträger kann dann mit der Dekorplatte leicht verschraubt werden.
Die Balkonkastenblenden können in ihrer Form und Struktur beliebig gestaltet werden und aus einem beliebigen Material bestehen. Zur Erzielung eines stimmigen Aussehenes der gesamten Verkleidung kann es wünschenswert sein, wenn sie ebenfalls aus Aluminiumguß bestehen und mit ihren Abmessungen und der Gestaltung der sichtseitigen Oberfläche auf die erfindungsgemäße Dekorplatte abgestimmt sind.
Nach einem weiteren Aspekt richtet sich die Erfindung auf ein Dekorplattensystem mit erfindungsgemäßen Dekorplatten, das rasterförmig ausgestaltet ist, um mittels einer möglichst kleinen Anzahl unterschiedlicher Größen eine möglichst große Anzahl unterschiedlicher Verkleidungsformate zu bilden. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß das Dekorplattensystem drei mit Haltelaschen versehene Hauptdekorplatten mit rechteckigem Rahmen umfaßt, wobei das Seitenverhältnis des Rahmens der ersten Hauptdekorplatte im beliebigen Verhältnis a:b steht, das Seitenverhältnis des Rahmens der zweiten Hauptdekorplatte a:(b/2) und das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der dritten
Hauptdekorplatte (33) b:(b/2) beträgt. Daher wird ohne Beschränkung der Allgemeinheit a>b angenommen. Die Hauptdekorplatten können sowohl vertikal als auch horizontal eingebaut werden. Auf diese Weise sind bereits viele Varianten realisierbar.
Nach einem zusätzlichen vorteilhaften Merkmal wird vorgeschlagen, daß das Dekorplattensystem drei mit Haltelaschen versehene Ergänzungsdekorplatten mit rechteckigem Rahmen umfaßt, deren größere Seitenlängen a,b und b/2 betragen. Die Ergänzungsdekorplatten können mit oder vorteilhafterweise ohne Haltelaschen ausgebildet sein. Ihre kürzere Seitenlänge ist vorteilhafterweise gleich groß und beträgt ca. 1/3 der Länge a. Wenn die Erganzungsdekorplatten keine Haltelaschen haben, können sie vorteilhafterweise auch gleichzeitig als Balkonkastenblenden verwendet werden.
Das Dekorplattensystem hat in seiner Grundausbaustufe lediglich sechs verschiedene Dekorplatten, nämlich drei Hauptdekorplatten und drei Ergänzungsdekorplatten, letztere vorzugsweise ohne Haltelaschen, und ermöglicht dennoch eine sehr flexible Anpassung an die gewünschten Gesamtabmessungen der Verkleidung. Jede der Abmessung kann selbstverständlich in einer Vielzahl unterschiedlicher Dekore hergestellt werden, wobei vorzugsweise gleichartige Dekore für verschiedene Dekorplatten in eine Verkleidung eingebaut werden. Hinzukommen erforderlichenfalls die Balkonkastenträger. Das Dekorplattensystem kann erforderlichenfalls um weitere Formate ergänzt werden.
Die erfindungsgemäße Dekorplatte bzw. das erfindungsgemäße Dekorplattensystem ermöglicht den Aufbau einer dauerhaft haltbaren und ästhetisch ansprechenden Verkleidung in einem großen Variantenreichtum in einem einfachem Mon-
tageverfahren. Die Montage einer Dekorplatte, gegebenenfalls einschließlich Balkonkastenträgern, kann mit nur acht Schrauben bewerkstelligt werden, nämlich jeweils zwei auf jeder Rahmenseite.
Die folgenden Ausführungsbeispiele der Erfindung lassen weitere vorteilhafte Merkmale und Besonderheiten erkennen, die anhand der schematischen Darstellung in den Zeichnungen im folgenden näher beschrieben und erläutert werden.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine schematische perspektivische Ansicht einer Balkonkverkleidung,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Sichtseite einer erfindungsgemäßen Dekorplatte,
Fig. 3 einen Querschnitt längs der Linie A-A' in Fig. 2,
eine Variante zu Fig. 3, eine Balkonkasten-Tragkonstruktion, eine erste Hauptdekorplatte, eine zweite Hauptdekorplatte, eine dritte Hauptdekorplatte, eine erste Erganzungsdekorplatte, 10 eine zweite Erganzungsdekorplatte,
Fig. 11 eine dritte Erganzungsdekorplatte.
Die in Figur 1 dargestellte Balkonverkleidung 2 besteht aus einer Tragkonstruktion 3, die beispielsweise aus Edelstahl, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt sein kann, und aus mehreren von der Tragkonstruktion 3 getragenen Dekorplatten 1. Die Dekorplatten sind mittels Befestigungselementen 10, die mit an den Dekorplatten 2 angeformten Haltelaschen 7 zusammenwirken, an der Trag-
Fig. 4
Fig. 5
Fig. 6
Fig. 7
Fig. 8
Fig. 9
Fig. 1
konstruktion 3 befestigt. Dargestellt ist die Sichtseite S auf die Balkonverkleidung 2. Die Dekorplatten 1 bestehen aus einem Rahmen 4 und einem darin angeordneten Dekorinnenteil 5, das ornamentartige Durchbrüche 9 aufweist. An einer der dargestellten Dekorplatten 1 sind mittels zwei Balkonkastenträgern 16 insgesamt vier Balkonkastenblenden 17 befestigt, die in geeigneter Weise untereinander verbunden sind.
Die Figur 2 zeigt eine Aufsicht auf die Sichtseite S einer Dekorplatte 1 nach der Erfindung. Man erkennt den rechteckigen Rahmen 4 der Länge a und Breite b. Der Rahmen 4 umgibt einen Dekorinnenteil 5, der Durchbrüche 9 aufweist, die dem Dekorinnenteil 5 ein ornamentartiges Aussehen verleihen. An den Außenseiten des Rahmens 4 sind Haltelaschen 7 angeformt, die auf den Längsseiten die Länge el und auf den Breitseiten die Länge e2 haben. Die Laschen haben die Breite c und weisen Bohrsenkungen 8 auf, die in einem gleichmäßigen Bohrabstand d angeordnet sind.
Die Dekorplatte 1 besteht aus einem einstückigen Aluminiumguß aus Reinaluminium oder einer korrosionsbeständigen, gießfähigen Aluminiumlegierung. Die Oberfläche des Rahmens 4 und des Dekorinnenteils 5 sind vorzugsweise im wesentlichen flach und mittels eines FeststoffStrahlverfahrens, vorzugsweise durch Stahlstrahlen, aufgerauht. Anschließend können sie mit einem Lack durch Spritzen, Tauchen oder Pulverbeschichten eingefärbt werden. Insbesondere hat sich ein Zweikomponenten-Lack zu diesem Zweck bewährt.
Die Abmessungen in der Figur 2 sind wie folgt: a = 800 mm, b = 600 mm, c = 25 mm, d = 50 mm, el = 550 mm und e2 = 350 mm.
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Die Figur 3 zeigt einen Schnitt längs der Linie A - A', der Figur 2. Der Rahmen 4 weist auf der Sichtseite S einen Überstand U gegenüber der sichtseitigen Oberfläche des Dekorinnenteils 5 auf. Der Überstand U beträgt demzufolge 3 mm. Die Materialstärke M5 des Dekorinnenteils 5 beträgt 6 mm. Der Rahmen 4 weist auf der Rückseite R der Dekorplatte 1 eine umlaufende Vertiefung 6 auf. Die Materialstärke M4 des Rahmens 4 beträgt 9 mm und im Bereich der Vertiefung 6 mm. Die Vertiefung 6 hat einen rechteckigen Querschnitt. Die Breite B4 des Rahmens 4 beträgt mm und die Breite B6 der Vertiefung 6 22 mm. Die Haltelaschen 7 schließen stufenförmig an den Rahmen 4 an und haben eine Materialstärke M7 von 11 mm.
Die Figur 4 zeigt eine Abwandlung zu Figur 3, die sich dadurch unterscheidet, daß die rückseitige Fläche der Haltelaschen 7 in einer Ebene mit der rückseitigen Fläche des Dekorinnenteils 5 liegt, die Vertiefung 6 einen trapezförmigen Querschnitt aufweist und die Flanken der Durchbrüche 9 nicht rechtwinklig, sondern schräg zu der rück- und sichtseitigen Oberfläche des Dekorinnenteils 5 verlaufen.
Die Figur 5 zeigt einen Querschnitt durch eine Balkonkasten-Tragkonstruktion 15 an einer Dekorplatte 1. Der dargestellte Balkonkastenträger 16 umfaßt einen Hakenteil 19, einen Tragteil 24 und einen Blendenbefestigungsteil 22. Der Hakenteil 19 übergreift die Dekorplatte 1 an ihrem Außenrand 18 an der Haltelasche 7 und hintergreift sie mit einem rückseitigen Vertikalabschnitt 21. Auf der Sichtseite S der Dekorplatte 1 liegt der sichtseitige Vertikalabschnitt 2 0 des Hakenteils 19 auf der Haltelasche 7 an und stützt sich auf diese ab. Er weist eine Bohrung 26 auf, die mit einer Bohrsenkung 8 in der Halte-
lasche 7 korrespondiert und durch die der Balkonkastenträger 16 mit der Dekorplatte 1 verschraubt werden kann. Der sichtseitige Vertikalabschnitt 20 geht in einer Krümmung in den horizontal verlaufenden Tragteil 24 über.
Der Tragteil 24 bildet eine Auflage 25 für einen darauf abstellbaren Bepflanzungskasten. Dieser kann durch das Loch 27 mit dem Balkonkastenträger 16 verschraubt werden. Der Tragteil 24 geht in eine aufwärts gerichtete Anlagefläche 23 über, die den Blendenbefestigungsteil 22 bildet. Sie weist eine Anlagefläche 23 auf, an die eine Balkonkastenblende 17 anschraubbar ist. Die Balkonkastenblende 17 ist entsprechend der Dekorplatte 1 ausgebildet und strukturiert, weist jedoch keine Haltelaschen 7 auf.
Die Längen in der Figur 5 sind wie folgt: Ll = 32 mm, L2 = 27 mm, L3 = 13,5 mm, L4 = 7 mm, L5 = 200 mm, L6 = 10 0 mm und L7 = 5 mm.
Die Figuren 6 bis 11 veranschaulichen ein Dekorplattensystem mit drei Hauptdekorplatten 31,32,33 sowie drei Ergänzungsdekorplatten 34,35 und 36, die in modularer, rasterförmiger Weise aneinanderreihbar sind, wodurch eine große Variationsbreite an Verkleidungsmaßen realisierbar ist. Die dargestellten Ergänzungsdekorplatten 34, 35 und 36 weisen keine Haltelaschen 7 auf. Ihre Breite s beträgt 190 mm und sie sind auch als Balkonkastenblenden 17 verwendbar. Die Abmessungen a, b und c entsprechen denen der Figur 2.

Claims (19)

Ansprüche
1. Dekorplatte (1) zur Verkleidung der Sichtseite (S) einer Tragkonstruktion (3), insbesondere eines Balkon- oder Terrassengeländers,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie einen Rahmen (4) und einen von diesem umrandeten Dekorinnenteil (5) aufweist, wobei der Rahmen (4) und der Dekorinnenteil (5) aus einem einstückigen Aluminiumguß bestehen.
2. Dekorplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die sichtseitige Oberfläche des Rahmens (4) auf der Sichtseite der Dekorplatte um einen Überstand (U) über die sichtseitige Oberfläche des Dekorinnenteils (5) erhaben ist.
3. Dekorplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der sichtseitige Überstand (U) des Rahmens (4) 5 bis 100 %, bevorzugt 10 bis 30 % der mittleren Materialstärke (M5) des Dekorinnenteils (5) beträgt.
4. Dekorplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (4) über einen Teil seiner Breite (B4) zumindest abschnittsweise umlaufend eine Vertiefung (6) hat, in der seine Materialstärke (M6) geringer als die mittlere Materialstärke (M5) des Dekorinnenteils (5) ist.
5. Dekorplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (6) als Ausnehmung auf der Rückseite (R) der Dekorplatte (1) ausgebildet ist.
6. Dekorplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke (MS) des Rahmens (4) in der
Vertiefung (6) zwischen 10 und 90 %, bevorzugt zwischen 50 und 80 % der mittleren Materialstärke (M5) des Dekorinnenteils (5) beträgt.
7. Dekorplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (B6) der Vertiefung (6) zwischen 1 und 15 %, bevorzugt zwischen 4 und 8 % des größten Innendurchmessers des Rahmens (4) beträgt.
8. Dekorplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorinnenteil (5) ornamentartige Durchbrüche (9) aufweist.
9. Dekorplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie außenseitig an dem Rahmen (4) angebrachte
Haltelaschen (7) aufweist.
10. Dekorplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß alle Seiten des Rahmens (4) mit Haltelaschen (7) versehen sind.
11. Dekorplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang zwischen den Haltelaschen (7) und
dem Rahmen (4) stufenartig ausgebildet ist.
12. Dekorplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke (M7) der Haltelaschen (7) geringer als die des Rahmens (4) ist.
13. Dekorplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, die sichtseitige Oberfläche feststoffgestrahlt ist.
14. Dekorplattensystem mit Dekorplatten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Balkonkasten-Tragkonstruktion (15) mit Balkonkastenträgern (16) und einer Balkonkastenblende (17) umfaßt, wobei die Balkonkastenträger (16)
- am dekorplattenseitxgen Ende einen den Außenrand
(18) der Dekorplatte (1) übergreifenden und deren Rückseite (R) teilweise hintergreifenden Hakenteil
(19) aufweisen, dessen sichtseitiger Vertikalabschnitt (20) sich auf der Sichtseite (5) der Dekorplatte (1) abstützt,
- an ihrem anderen Ende einen Blendenbefestigungsteil (22) aufweisen,
- und mit einem zwischen dem sichtseitigen Vertikalabschnitt (20) des Hakenteils (19) und dem Blendenbefestigungsteil (22) verlaufenden Tragteil (24) eine Auflage (25) für einen Balkonkasten bilden.
15. Dekorplattensystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Balkonkastenträger (16) aus einem einstückigen Aluminiumguß bestehen.
16. Dekorplattensystem nach den Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich der sichtseitige Vertikalabschnitt (20) des Hakenteils (19) der Balkonkastenträger (16) nur auf außenseitig an dem Rahmen (4) der Dekorplatten (1) angebrachten Haltelaschen (7) abstützt.
17. Dekorplattensystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der sichtseitige Vertikalabschnitt (20) der Balkonkastenträger (16) eine Bohrung (26) aufweist, die mit einer in der Dekorplatte (1) angeordneten Bohrung oder Bohrsenkung (8) korrespondiert.
18. Dekorplattensystem mit Dekorplatten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß es drei mit Haltelaschen (7) versehene Hauptdekorplatten (31,32,33) mit rechteckigem Rahmen (4) umfaßt, wobei
- das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der ersten Hauptdekorplatte (31) im beliebigen Verhältnis a:b steht,
- das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der zweiten Hauptdekorplatte (32) a:(b/2) und
- das Seitenverhältnis des Rahmens (4) der dritten Hauptdekorplatte (33) b:(b/2) beträgt.
19. Dekorplattensystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß es drei mit Haltelaschen (7) versehene Ergänzungsdekorplatten (34,35,36) mit rechteckigem Rahmen (4) umfaßt, deren größere Seitenlängen a,b und b/2 betragen.
DE29506959U 1995-04-28 1995-04-28 Dekorplatte Expired - Lifetime DE29506959U1 (de)

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DE102012224325A1 (de) * 2012-12-21 2014-06-26 QDS GmbH Nachrüstsatz für Treppengeländer
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