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DE29506672U1 - Bordbrett - Google Patents

Bordbrett

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Publication number
DE29506672U1
DE29506672U1 DE29506672U DE29506672U DE29506672U1 DE 29506672 U1 DE29506672 U1 DE 29506672U1 DE 29506672 U DE29506672 U DE 29506672U DE 29506672 U DE29506672 U DE 29506672U DE 29506672 U1 DE29506672 U1 DE 29506672U1
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DE
Germany
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board
sheet metal
toe
toe board
scaffolding
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29506672U
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English (en)
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G1/00Scaffolds primarily resting on the ground
    • E04G1/15Scaffolds primarily resting on the ground essentially comprising special means for supporting or forming platforms; Platforms
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G7/00Connections between parts of the scaffold
    • E04G7/02Connections between parts of the scaffold with separate coupling elements
    • E04G7/28Clips or connections for securing boards
    • E04G2007/285Clips or connections for securing boards specially adapted for toe boards

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Iron Core Of Rotating Electric Machines (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Percussion Or Vibration Massage (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft Bordbretter für Baugerüste zur Begrenzung von Bohlengerüstflachen, wobei das Bordbrett aus einem Brett besteht mit einem im wesentlichen rechteckigen Zuschnitt, das beidendseitig Beschläge zur Festlegung am Gerüst aufweist, die mittels Befestigungselementen am Brett befestigt sind und die aus zwei parallelen Blechzuschnitten bestehen, die einen das Brett überlappenden Bereich und einen darüberhinausgehenden Bereich aufweisen.
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Baugerüste verfügen naturgemäß über waagerechte Bohlengerüstflachen, die als Stand- bzw. Gehflächen für Bauhandwerker dienen. Um auf dem Gerüst tätige Personen und auch am Boden befindliche Personen, wie z. B. Passanten vor Unfällen zu schützen, sind Baugerüste mit zahlreichen Sicherungseinrichtungen versehen. Dazu zählen auch Bordbretter, die Fehltritte über die Bohlengerüstflache hinaus bzw. das Herabfallen von auf den Gerüstflächen abgelegten Gegenständen verhindern sollen. Diese Bordbretter sind hochkant entlang der Gerüstflächen in der Regel an allen Seiten, die von dem Gebäude wegweisen bzw. nicht von anderen Gerüstteilen oder dergleichen begrenzt werden, in Fußhöhe meist mit Kontakt zur Gerüstfläche oder zumindest dicht benachbart angeordnet, so daß auch z. B. beim Rückwärtsgehen das Ende der Gerüstfläche durch Fußkontakt mit dem Bordbrett erkannt werden kann bzw. Gegenstände nicht unbeaufsichtigt herabgestoßen werden können.
Herkömmlicherweise werden diese Bordbretter über Beschläge, die beidendseitig am Bordbrett festgenietet sind, an vertikal verlaufenden Stangen des Gerüstes festgelegt. Dazu sind die Beschläge als Doppellaschen ausgebildet, die die Gerüststange von zwei Seiten umgreifen, wobei die Länge des Bordbrettes derart gewählt ist, daß das Bordbrett nahezu unverschieblich zwischen den Gerüststangen entlang der zu begrenzenden Flächen gelagert ist. Das Bordbrett selber liegt dabei am Rand der Bohlengerüstflache auf.
Nachteilig hat sich bei derartigen Bordbrettern erwiesen, daß die Beschläge oft beim Auf- bzw. Abbau der Gerüste beschädigt werden. Gerade beim Abseilen der Bordbretter vom Gerüst oder beim Verladen auf Transportfahrzeuge wird die Doppellasche mit dem Boden in Kontakt gebracht, wobei die einzelnen Laschenteile seitlich abgespreizt werden, so daß die Haltefunktion des Beschlages nicht mehr gewährleistet ist oder sogar das Holz an der Befestigungsstelle zersplittert.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Bordbrett der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß die Beschläge auch bei intensiver Hutzung die Funktionstüchtigkeit bewahren und somit eine verläncjerte Standzeit aufweisen.
Diese Aufgabe wird durch die gekennzeichneten Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, Bordbretter beidendseitig mit Beschlagen zu versehen, die aus zwei im wesentlichen parallelen Blechzuschnitten bestehen, die durch einen weiteren Blech2uschnitt fest verbunden sind. Der verbindende Blechzuschnitt ist in etwa mittig zwischen den beiden anderen Blechzuschnitten plaziert. Dabei umgreifen die parallelen Blechzuschnitte, die einen Abstand zueinander haben, der der Brettstärke entspricht, das Brett, wobei der verbindende Blechzuschnitt plan auf der Stirnkante des Brettes zu liegen kommt. In dem Bereich des Beschlages, der das Brett umfaßt, werden Befestigungsmittel eingebracht. Der Bereich des Beschlages, der über das Brett hinausgeht, umgreift die jeweilige Gerüststange .
Bevorzugterweise wird die Gerüststange nur bis zur Hälfte ihres Durchmessers umgriffen. Dem Gerüststangendurchmesser entsprechend können beide oder auch nur ein Blechzuschnitt gekröpft ausgeführt sein. Bei der gekröpften Ausführung ist bevorzugterweise die Länge der Blechzuschnitte identisch, so daß die Gerüststange von beiden Seiten gleich umfaßt wird.
Manche Gerüste weisen an Querträgern der Gerüstteile auch Zapfen auf, die extra zur Befestigung der Bordbretter dienen. In
diesem Fall kann der Beschlag auch derart ausgeführt sein, daß der Zapfen allseitig umschlossen wird, wobei das Bordbrett
aufgesteckt werden muß.
Der Beschlag weist in vertikaler Richtung eine geringere Ausdehnung auf als das Bordbrett, so daß sich mehrere Möglichkeiten ergeben, wo der Beschlag fixiert werden kann.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform werden die Beschläge außermittig, und zwar auf beiden Seiten in die gleichen Raumrichtung verschoben angebracht. Da die Blechzuschnitte bevorzugterweise die Gerüststange nur bis zur Hälfte des Durchmessers umgreifen, können bei einer Gerüststange von jeweils zwei Seiten Bordbretter festgelegt werden, ohne sich zu behindern. Diese BefestigungsVariante, die eine vollkommen symmetrische Ausgestaltung des Bordbrettes bedingt, vereinfacht die Fertigung wesentlich.
Bei Beschlägen, die die Gerüststangen bzw. Zapfen vollständig umgreifen, ist es vorteilhaft, ebenfalls die Beschläge außermittig anzuordnen, und zwar in entgegengesetzte Raumrichtungen verschoben, so daß an einer Gerüststange zwei Bordbretter festgelegt werden können, indem die jeweiligen Beschläge übereinander zu liegen kommen.
Die Beschläge sind vorteilhafterweise so ausgeführt, daß der das Bordbrett umgreifende Bereich eine größere vertikale Ausdehnung aufweist als der die Gerüststange umgreifende Bereich. Dadurch wird eine ausreichende Stabilität der Verbindung zum Bordbrett gewährleistet und gleichzeitig auch die Handhabung bei der Festlegung an der Gerüststange erleichtert.
Zur weiteren Erleichterung der Handhabung des Bordbrettes ist vorteilhafterweise vorgesehen eine Lasche, vorzugsweise die abgekröpfte mit abgerundeten Ecken auszuführen.
Als Befestigungsmittel werden vorzugsweise Nieten benutzt, wobei zwei Nieten aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ausreichen, um eine entsprechende Stabilität zu gewährleisten.
Der Beschlag wird vorzugsweise aus Stahl bzw. verzinktem Stahl o. dgl. hergestellt.
Erfindungsgemäß werden zum einfacheren Transport seitliche Durchgangsbohrungen in das Bordbrett eingebracht, um einen Transporthaken o. dgl. darin festzulegen, so daß Transportschäden und/oder Personenschäden vermieden werden können, die durch Herabstürzen von Bordbrettern von der Rüstung Zustandekommen, wenn diese nur mit einem Seil umschlungen abgeseilt werden und dann aus der Umschlingung herausgleiten.
Besonders vorteilhaft bei der Verwendung von Durchgangsbohrungen zur Festlegung von Transportvorrichtungen ist es, daß die Arbeitszeit für den entsprechenden Arbeitsvorgang um ca. die Hälfte reduziert werden kann, da eine größere Anzahl von Bordbrettern als bisher pro Arbeitsschritt bewältigt werden.
Die Durchgangsbohrungen können mit Metall verstärkt sein, um eine Beschädigung des Holzes zu vermeiden.
Das Bordbrett weist eine im wesentlichen rechteckige Grundform auf. Weiterhin weist das Bordbrett bevorzugterweise abgeschrägte Ecken auf, was wiederum ein Splittern des Holzes beim Aufsetzen auf den Boden verhindert. Durch die Ausgestaltung der Bordbretter mit abgeschrägten Kanten ergibt sich eine verkleinerte Stirnkante, die vorzugsweise in etwa der Größe des Beschlages entspricht, so daß zur Positionierung des Beschlages nur eine Möglichkeit im Gegensatz zur nicht abgeschrägten Ausführungsform besteht.
Vorzugsweise sind die Beschläge aus rostfreiem oder verzinktem Stahl, Aluminium oder dgl. gefertigt.
Das Bordbrett bzw. das Brett besteht vorzugsweise aus Holz, Kunststoff, Metall, wie z. B. Aluminium, oder dgl.
Insgesamt wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Bordbrettes ein wesentlicher Sicherheitsgewinn für im Netzbereich eines Baugerüstes befindliche Personen erzielt, der unter anderem aus einer verlängerten unbeeintrachtigten Funktionsfähigkeit, die auch wirtschaftliche Vorteile hat, resultiert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig.l Eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bordbrettes mit Beschlag,
Fig.2 eine Teilansicht von oben eines Bordbrettes Fig.3 eine Seitenansicht eines Beschlages und Fig.4 eine zweite Seitenansicht eines Beschlages.
Das Bordbrett 100 besteht aus einem Brett 10 sowie aus zwei Beschlägen 11, 12. Das Brett 10 besitzt eine im wesentlichen rechteckige Grundform, wobei die Ecken 13, 14, 15, 16 des Brettes 10 abgeschrägt sind. Die Abschrägung der Ecken 13, weist einen steileren Winkel auf als die der Ecken 15, 16. Durch die Abschrägung der Ecken 13, 14, 15, 16 werden die zu den Längsseiten 17, 18 rechtwinkligen Seiten 19, 20 des Brettes 10 verkleinert. Dieser verkleinerte Bereich wird nahezu vollständig von den jeweiligen Beschlägen 11, 12 überdeckt. Die Beschläge 11, 12 bestehen aus zwei im wesentlichen parallelen Blechzuschnitten 21, 22, die durch einen dritten Blechzuschnitt 23 fest verbunden sind. Der Abstand A der Blechzuschnitte 21, 22 zueinander entspricht in etwa der Stärke S des Brettes 10. Der Bereich 24 des Beschlages 11, 12 der das Brett 10 überdeckt, wird begrenzt durch den dritten Blechzuschnitt
23, der plan auf der jeweiligen Stirnseite 25 des Brettes 10 aufliegt. Der Bereich 26 des Beschlages 11, 12, der das Brett überragt, wird durch den gerade fortgeführten Blechzuschnitt
21 und durch den nach außen gekröpften Blechzuschnitt 22 gebildet. Der Krümmungsradius R des gekröpften Blechzuschnittes
22 entspricht dem Radius der hier nicht dargestellten Gerüststange, an der das Bordbrett 100 festgelegt werden soll, sofern der doppelte Radius, d. h. der Durchmesser der Gerüststange kleiner bzw. gleich ist mit der Stärke S des Brettes 10. In diesem Fall wurden beide Blechzuschnitte 21, 22 gerade ausgeführt sein. Beide Blechzuschnitte 21, 22 weisen die gleichen Länge L auf, so daß der gekröpfte Blechzuschnitt 22 vor der Verformung langer ist als der gerade Blechzuschnitt 21. Der gekröpfte Blechzuschnitt 22 weist abgerundete Ecken 27 und 28 auf. Der das Brett 10 überdeckende Bereich 24 des Beschlages 11, 12 ist im wesentlichen rechteckig, wobei die Abschrägung der Ecke 13, 14 des Brettes 10 fortgeführt wird, so daß eine Ecke 28 des Blechzuschnitts 21, 22 im Bereich 24 ebenfalls abgeschrägt ist. Die Abschrägung wird bis in den Bereich des verbindenden Blechzuschnittes 23 fortgeführt und dort beendet, so daS seitlich betrachtet der überragende Teil des geraden Blechzuschnittes 21 ebenfalls ein Rechteck bildet. Im Brett 10 sind außerdem zwei Durchgangsbohrungen 30, 31 vorgesehen, die in den Endbereichen 32, 33 des Brettes 10 mittig zu den Längsseiten 17, 18 plaziert sind. Im Bereich 24 der Beschläge 11, 12 befinden sich zwei Nieten 34, 35 , die die Beschläge 11, 12 am Brett 10 fixieren.

Claims (11)

Ansprüche
1. Bordbrett (100) für Baugerüste zur Begrenzung von Bohlengerüstflachen, wobei das Bordbrett (100) aus einem Brett (10) besteht mit einem im wesentlichen rechteckigen Zuschnitt, das beidendseitig Beschläge (11, 12) zur Festlegung am Baugerüst aufweist, die mittels Befestigungselementen am Brett (10) befestigt sind, und die aus zwei parallelen Blechzuschnitten (21, 22) bestehen, die einen das Brett (10) überdeckenden Bereich (24) und einen darüberhinausgehenden Bereich (26) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die parallelen Blechzuschnitte (21, 22) in etwa mittig mittels eines dritten Blechzuschnittes (23) fest verbunden sind, und zwar derart, daß der dritte Blechzuschnitt (23) auf der Stirnseite (25) des Brettes (10) aufliegt.
2. Bordbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Blechzuschnitt (22) nach außen gekröpft ist.
3. Bordbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Blechzuschnitte (21, 22) nach außen gekröpft sind.
4. Bordbrett nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der über das Brett hinausgehende Bereich (26) des gekröpften Blechzuschnittes (22) abgerundet sind.
5. Bordbrett: nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken (13, 14, 15, 16) des Brettes (10) abgeschrägt sind.
6. Bordbrett, nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschrägung der Ecken (13, 14) einen steileren Winkel aufweist als die der Ecken (15, 16).
7. Bordbrett nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechzuschnitte (21, 22) die gleiche Länge (L) in horizontaler Richtung aufweisen.
8. Bordbrett nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Brett (10) seitliche Durchgangsbohrungen (30, 31) aufweist, die in den Endbereich (32, 33) des Brettes (10) mittig angeordnet sind.
9. Bordbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrungen (30, 31) mit Metall verstärkt sind.
10.Bordbrett nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschläge (11, 12) aus Stahl, vorzugsweise verzinktem Stahl gefertigt sind.
11.Bordbrett nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß das Brett (10) aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder dergleichen gefertigt ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1950361A1 (de) 2007-01-23 2008-07-30 Wilhelm Layher Verwaltungs-GmbH Bordbrett für ein Gerüst und Verfahren zur Herstellung eines Bordbrettes
US8973707B2 (en) 2007-01-23 2015-03-10 Wilhelm Layher Verwaltungs-Gmbh Toe board for scaffolding and a method for producing a toe board

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1950361A1 (de) 2007-01-23 2008-07-30 Wilhelm Layher Verwaltungs-GmbH Bordbrett für ein Gerüst und Verfahren zur Herstellung eines Bordbrettes
US8973707B2 (en) 2007-01-23 2015-03-10 Wilhelm Layher Verwaltungs-Gmbh Toe board for scaffolding and a method for producing a toe board

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