DE29505802U1 - Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware in einem Selbstbedienungsgeschäft - Google Patents
Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware in einem SelbstbedienungsgeschäftInfo
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- A47F—SPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
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- A47F5/10—Adjustable or foldable or dismountable display stands
- A47F5/108—Adjustable or foldable or dismountable display stands adapted for regular, e.g. daily, transport, filled with articles to a display area
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Description
Die Neuerung betrifft eine Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware
in einem Selbstbedienungsgeschäft, bestehend aus einem Hub- und Fördergerät, aus
wenigstens einer vom Hub- und Fördergerät beförderbaren Trageinrichtung und aus
Tragelementen, die zur Aufnahme von Ware bestimmt sind, wobei die Tragelemente von der wenigstens einen Trageinrichtung getragen werden.
Zum nächstliegenden Stand der Technik zählt eine Einrichtung zum Austausch von
Ware in Selbstbedienungsgeschäften, wie sie in der europäischen Patentanmeldung EP
94114555.9 näher beschrieben ist. Diese Einrichtung besteht aus einem Hub- und Fördergerät, aus einer am Hub- und Fördergerät befindlichen Trageinrichtung und aus
bevorzugt senkrecht angeordneten Wänden, die zusätzlich mit Tragelementen wie Tragarme, Haken, Böden, Etagen usw. ausgestattet sein können, wobei sich die Wände
mit Hilfe des Hub- und Fördergerätes und mittels der Trageinrichtung an ortsfesten
Bauelementen wie Pfosten, Träger, Gestelle usw. aufsetzen und von diesen wieder abnehmen lassen. Durch Einrichtungen dieser Art läßt sich in Selbstbedienungsgeschäften
das Bestücken gewisser Ladeneinrichtungen erheblich beschleunigen.
Die Aufgabe der Neuerung besteht darin, den Stand der Technik um eine weitere
zweckmäßige Einrichtung zu bereichern.
Ausgehend von einer gattungsgemäßen Einrichtung schlägt die Neuerung vor, die
Tragelemente als Fachböden zu gestalten und sie mit Stützmitteln auszustatten, die das
Einhängen der Tragelemente in Traggestelle ermöglichen, welche sich im Selbstbedienungsgeschäft
befinden und Aufnahmen an der wenigstens einen Trageinrichtung vorzusehen, die das Abstellen der Tragelemente in bevorzugt horizontaler Lage
ermöglichen.
Während sich beim vorab genannten Stand der Technik die Wände zusammen mit den
Tragelementen als komplette Baueinheiten auf- und abhängen lassen, ist es nunmehr
möglich, auch mit Ware bestückte Tragelemente in Form von Fachböden anzuordnen
oder auszutauschen. Somit ist durch die Neuerung in Selbstbedienungsgeschäften ein
weiterer wichtiger Bereich der Ladeneinrichtungen in den Warenversorgungskreislauf
eingebunden.
Der Vorteil der Neuerung wird insbesondere dann erkennbar, wenn es gilt, ein neues
Selbstbedienungsgeschäft komplett einzurichten. Während im Selbstbedienungsgeschäft
die Traggestelle ohne Tragelemente, also ohne Fachböden aufgestellt und
montiert werden, werden letztere an zentraler Stelle, z.B. in einem Zentrallager, mit
Ware bestückt und in den Trageinrichtungen abgestellt oder gelagert. Die Anordnung
der Tragelemente erfolgt dabei in jenen Positionen und Abständen, die sie später in den
Traggestellen einnehmen werden. Nach dem Bestückungsvorgang werden die bevorzugt verschließbaren Trageinrichtungen von der zentralen Stelle zum
Selbstbedienungsgeschäft gefahren und am entsprechenden Traggestell positioniert.
Anschließend wird die dem Traggestell frontal gegenüberliegende Seite der Trageinrichtung geöfmet und durch Betätigen eines am Hub- und Fördergerät und/oder
an der Trageinrichtung befindlichen Absenk- oder Aushebemechanismus sämtliche Tragelemente in entsprechende am Traggestell befindliche Haltevorrichtungen
eingehängt oder eingesetzt. Auf diese vorteilhafte Weise ist die Bestückung eines
Großteiles des Marktes mit Ware möglich. Das bisherige personalintensive Kommisionieren sowie das Preisauszeichnen der Ware vor Ort entfällt. Fertig
bestückte Tragelemente werden einfach angeliefert und in den Traggestellen eingehängt.
Die neuheitsgemäße Lösung läßt sich natürlich nicht nur beim erstmaligen Einrichten
eines Selbstbedienungsgeschäftes anwenden, sondern überall dort, wo es gilt, alte
Ware gegen neue auszutauschen.
Die Neuerung wird anhand einer Bestückungs- und Montagefolge näher erläutert.
In der zentralen Stelle, beispielsweise einer zentralen Versorgungsstelle befinden sich
Trageinrichtungen und Tragelemente. Die Trageinrichtungen sind bevorzugt containerartige Gestelle, die verschließbar und fahrbar sein können. Die
Trageinrichtungen weisen Aufnahmen auf, die zum Abstellen von Tragelementen bestimmt sind. Die Aufnahmen sind zweckmäßigerweise als horizontal angeordnete
4-
Auflage- und Führungsschienen gestaltet, so daß die als Fachboden, Etagen,
Gitterböden oder dergleichen gestalteten Tragelemente mit Ware bestückt in die Aufnahmen einschiebbar oder auf diesen in bevorzugt horizontaler Lage abstellbar
sind. Dabei werden beim Bestückungsvorgang der Trageinrichtungen mit Tragelementen sofort jene Positionen gewählt, die die Tragelemente später in einem
Traggestell einnehmen werden. Die Tragelemente können somit in einer Trageinrichtung in unterschiedlichen Abständen angeordnet sein. Sind die
Trageinrichtungen mit gefüllten Tragelementen bestückt, erfolgt ihr Transport in
wenigstens ein Selbstbedienungsgeschäft. Im Selbstbedienungsgeschäft befinden sich
Traggestelle, die beispielsweise regal- oder gestellartig so aufgebaut sind, daß
bevorzugt senkrecht angeordnete, mit Halteeinrichtungen wie Löcher, Nasen, Vertiefungen ausgestattete Pfosten, Rohre oder Träger sogenannte „Regalmeter"
bilden. Die mit den Tragelementen versehenen Trageinrichtungen werden zu den meist
ortsfest angeordneten Traggestellen befördert. Dies geschieht bevorzugt mit wenigstens einer Hub- und Fördereinrichtung, die beispielsweise ein Hubwagen oder
auch Bestandteil der Trageinrichtung sein kann. Jede Trageinrichtung wird so vor
einem Traggestell positioniert, daß die mit Stützmitteln ausgestatteten Tragelemente
mit ihren Stützmitteln gegenüber den Halteeinrichtungen der Traggestelle angeordnet
sind. Anschließend werden die Trageinrichtungen zu den Traggestellen hin so bewegt,
daß die Halteeinrichtungen der Traggestelle mit den Stützmitteln der Tragelemente in
Eingriff gelangen und sich gegenseitig verbinden. Dies kann durch Absenken der Trageinrichtungen ebenso geschehen wie durch Vorsehen von Rasteinrichtungen, die
beim Zusammenführen gegenseitig verrasten. Als geeignete Stützmittel für die Tragelemente erweisen sich aus Blech gefertigte Konsolen, die in bekannter Weise mit
hakenartigen Vorsprüngen ausgestattet sind, um in an den Traggestellen befindliche
Öffnungen einzugreifen. Sind die Stützmittel der Tragelemente mit den Haltevorrichtungen der Traggestelle verbunden, werden durch Wegbewegen der
Trageinrichtungen von den Traggestellen die Tragelemente von den Trageinrichtungen
gelöst. Die Tragelemente sind nun in bevorzugt horizontaler Lage an den Traggestellen
angeordnet. Anschließend werden die leeren Trageinrichtungen ohne oder mit anderen
auszutauschenden Tragelementen zurück zur zentralen Stelle befördert. Auszutauschende Tragelemente fallen dann an, wenn z.B. altgewordene Ware durch
Frischware ersetzt werden muß. Das Abnehmen der Tragelemente von den
Traggestellen erfolgt dabei in umgekehrter Weise wie das eben beschriebene Aufsetzen
oder Einhängen der Tragelemente.
Claims (4)
1. Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware in einem Selbstbedienungsgeschäft
, bestehend aus einem Hub- und Fördergerät, aus wenigstens einer vom Hub- und Fördergerät beförderbaren Trageinrichtung und aus Tragelementen,
die zur Aufnahme von Ware bestimmt sind, wobei die Tragelemente von der wenigstens
einen Trageinrichtung getragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragelemente als Fachboden gestaltet und mit Stützmitteln ausgestattet sind, die das
Einhängen der Tragelemente in Traggestelle ermöglichen, die sich im Selbstbedienungsgeschäft
befinden und daß Aufnahmen an der wenigstens einen Trageinrichtung vorgesehen sind, die das Abstellen der Tragelemente in bevorzugt horizontaler
Lage ermöglichen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Trageinrichtung als containerartiges Gestell gestaltet ist, das verschließbar und fahrbar
sein kann.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen
der wenigstens einen Trageinrichtung durch horizontal angeordnete Auflage- und Führungsschienen gebildet sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützmittel der Tragelemente durch Konsolen gebildet sind, die hakenartige Vorsprünge
aufweisen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505802U DE29505802U1 (de) | 1995-04-04 | 1995-04-04 | Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware in einem Selbstbedienungsgeschäft |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505802U DE29505802U1 (de) | 1995-04-04 | 1995-04-04 | Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware in einem Selbstbedienungsgeschäft |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29505802U1 true DE29505802U1 (de) | 1995-11-02 |
Family
ID=8006418
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29505802U Expired - Lifetime DE29505802U1 (de) | 1995-04-04 | 1995-04-04 | Einrichtung zum Plazieren und/oder Austauschen von Ware in einem Selbstbedienungsgeschäft |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29505802U1 (de) |
-
1995
- 1995-04-04 DE DE29505802U patent/DE29505802U1/de not_active Expired - Lifetime
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