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DE29504742U1 - Rolladen - Google Patents

Rolladen

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Publication number
DE29504742U1
DE29504742U1 DE29504742U DE29504742U DE29504742U1 DE 29504742 U1 DE29504742 U1 DE 29504742U1 DE 29504742 U DE29504742 U DE 29504742U DE 29504742 U DE29504742 U DE 29504742U DE 29504742 U1 DE29504742 U1 DE 29504742U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
roller shutter
suspension
eyes
shaft
approximately
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29504742U
Other languages
English (en)
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Individual
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Publication date
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Publication of DE29504742U1 publication Critical patent/DE29504742U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/171Rollers therefor; Fastening roller shutters to rollers
    • E06B9/173Rollers therefor; Fastening roller shutters to rollers by clasps or buttons

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Valve-Gear Or Valve Arrangements (AREA)
  • Tunnel Furnaces (AREA)
  • Radiation-Therapy Devices (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Rolladen mit einer rohrförmigen Welle mit in Längsrichtung derselben darin angeordneten schlitzförmigen Öffnungen, die den hinterschnittenen Kopfteil von Einhängefedern für den Rolladenpanzer aufnehmen, die an Ihrem oberen Ende in Längsrichtung mittig aufgetrennt sind.
Ein Rolladen der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE 37 37 216 C 2D bekannt geworden. Die hierin beschriebene Aufhängevorrichtung ermöglicht dank der in der Patentschrift verwendeten Einhängefedern, die in einfacher Weise in schlitzförmige Öffnungen auf der Fläche der Rolladenwelle einführbar sind, einen Rolladenpanzer stabil und sicher und auch schnell einzuhängen.
Das Einsetzen dieser Einhängefedern in die Welle wird dadurch bewerkstelligt, daß jeweils beide Teile der geschlitzten Einhängefedern zusammengedrückt und in diesem Zustand in die schlitzartigen Öffnungen der Rolladenwelle eingeführt werden. Nach Einführen können sich die beiden Teile der geschlitzten Feder wieder ausdrehen, derart, daß die hinterschnittenen Teile der Federn in nebeneinander liegender Position exakt von den schlitzförmigen Öffnungen aufgenommen werden und so ein sicherer Halt der Einhängefedern und damit des Rolladenpanzers gewährleistet wird. Hierdurch wird die Haltbarkeit des Rolladens erheblich erhöht. Auch ist ein schnelles und sicheres Aufrollen der auf diese Weise stabil gehaltenen Aufhängevorrichtung mitsamt dem Rolladen leicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Rolladen der eingangs genannten Art noch weiter zu verbessern. Insbesondere soll die bekannte Einhängevorrichtung derart verbessert werden, daß das Aufrollen des Panzers noch
schonender erfolgt und auch ein Knicken der Einhängefedern mit Sicherheit vermieden wird.
Diese Aufgabe wird im wesentlichen dadurch gelöst, daß anstelle der schlitzförmigen Öffnungen in Längsrichtung der Welle angeordnete Aufhängeösen vorgesehen sind, die die hinterschnittenen Kopfteile der Einhängefedern aufnehmen.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Weiterbildung, ist es möglich, die Einhängefedern nunmehr tangential an der Welle des Rolladens zu befestigen, so daß die Einhängefedern, die den Rolladenpanzer tragen, beim Aufwickeln des Rolladens nicht knicken und statt dessen schonend aufgerollt werden können. Hierdurch wird einer Ermüdung des Materials der Einhängefedern entgegengewirkt, was sich in einer langen Lebensdauer des Rolladens auswirkt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Aufhängeösen in das Material der Welle eingestanzt bzw. aus diesem herausgestanzt sind und nach außen vorstehen. Die kann eine kostengünstig bei der Herstellung mittels entsprechender Automaten erfolgen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Aufhängeösen in einer nutförmigen Einziehung, Vertiefung oder Rinne die in Längsrichtung der Welle verläuft, vertieft angeordnet sind. Hierdurch rollen sich die Einhängefedern und der Rolladenpanzer noch gleichmäßiger auf, was bei der Betätigung des Rolladens und hinsichtlich seiner Lebensdauer von Vorteil ist. Derartige nutförmige Einziehungen sind ohnehin in den Wellen der Rolladen vorgesehen, um diese auszusteifen und auch um für den Antrieb der Welle mittels eines Motors eine Verdrehsicherung zu schaffen.
Vorteilhaft ist es auch, daß aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Aufhängevorrichtung die Einhängefedern nicht mehr in die Welle hineinragen, so daß der Hohlraum der Welle vollständig für den Einbau eines Antriebsmotors genutzt werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 4 bis 10, dadurch, daß die Aufhängeösen die Form eines abgeflachten Bügels aufweisen, dessen Maße auf die Maße der hinterschnittenen Ende der Einhängefedern angepaßt ist, die Befestigung der Einhängefedern wie bei der Anordnung gemäß der DE 37 37 216 C leicht und einfach möglich.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Aufhängeösen in etwa mit der Oberkante der nutförmigen Einziehung, in der sie sich befinden, abschließen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist es aber vorgesehen, die Höhe der Aufhängeösen, die sich in der nutförmigen Einziehung befinden, so auszubilden, daß sie geringfügig über den Außenumfang der Rolladenwelle vorstehen, derart, daß die Einhängefedern genau tangential unter Vermeidung auch der leichtesten Abknickung an der Oberfläche der Welle beim Aufrollen anliegen.
Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles schematisch in den Zeichnungen dargestellt und näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 - einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Rolladen mit eingehängten Rolladenstäben des Rolladenpanzers, wobei die Aufhängeösen um ein geringes Maß über die Wandung der Welle vorstehen, etwa
im Maßstab 1:1, wobei der eingezeichnete Pfeil die Aufrollrichtung angibt,
Fig. 2 - eine räumliche Darstellung eines verkürzten Rolladenwellenstückes mit in einer der nutförmigen Einziehungen vertieft angeordneten Einhängeösen für die Einhängefedern, wobei das Rolladenwellenstück so gedreht ist, daß die Aufhängeösen nach oben zeigen, in verkürzter Darstellung,
Fig. 3 - einen Ausschnitt der Welle in der Ansicht mit Blick auf eine Aufhängeöse und einer Einhängefeder, deren geschlitztes Ende zum Einhängen in die Aufhängeöse zusammengedrückt ist, wobei die eingezeichneten Pfeile die Bewegungen darstellen, die mit der Hand beim Einhängen der Einhängefedern auszuführen sind, etwa im Maßstab 1 : 1 und,
Fig. 4 - die gleiche Ansicht wie Fig. 3 jedoch
nach vollzogener Anordnung der Einhängefeder.
Die Zeichnungsfigur 1 zeigt einen Teil-Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Rolladen 1 mit Rolladenwelle 2. Nicht gezeigt ist der Rolladenkasten und die drehbare Lagerung der Rolladenwelle mittels Kopfstücken im Rolladenkasten, die in beliebiger, an sich bekannter Weise ausgebildet sind.
Die im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Rundrohr ausgeführte Rolladenwelle 2 besitzt in vorzugsweise regelmäßiger Abständen über Ihren Querschnitt verteilt angeordnete, in Längsrichtung der Rolladenwelle verlaufende, nutförmige
Einziehungen 3 (Vertiefungen oder Rinnen), die einmal zur Erhöhung der Stabilität der Rolladenwelle und zum andern als Verdrehsicherung für einen nicht dargestellten Rolladenantrieb dienen.
Vorzugsweise sind gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel in regelmäßigen Abständen auf dem Boden einer der nutförmigen Einziehungen 3 der Rolladenwelle in deren Achsrichtung verlaufende Aufhängeösen 4 in Form abgeflachter Bügel durch Einstanzen während der Herstellung der Rolladenwelle 2 gebildet, die entweder nicht oder nur gering über den Außenumfang der Rolladenwelle 2 überstehen und insbesondere auch bündig mit dieser abschließen können.
Die Aufhängeösen 4 weisen mit ihren Öffnungen 5 in Tangential- bzw. Umfangsrichtung der Rolladenwelle 2.
Die beschriebenen Aufhängeösen 4 dienen zur lösbaren, jedoch beweglichen Verbindung der Rolladenwelle 2 mit bekannten Einhängefedern 6 aus Federstahl, welche jeweils an ihren rolladenwellenfernen Enden 7 einen Halteprofilstab 8 tragen, in den der obere Profilstab des aus einzelnen Profilstäben 9 zusammengesetzten Rolladenpanzers in bekannter Weise eingehängt ist.
Aus der Zeichnungsfigur 1 ist erkennbar, daß die Aufhängeösen 4 das Einsetzen der Einhängefedern 6 aus einer in Bezug auf den Umfang der Rolladenwelle 2 tangentialen Ausgangslage ermöglichen. Hierdurch wird erreicht, daß die Einhängefedern 6 beim Aufrollen keinen scharfen Richtungsänderungen ausgesetzt sind, und sich darüber hinaus der Rolladenpanzer 10 leicht und schonender aufrollen läßt.
Des weiteren wird vermieden, daß die Enden der Einhängefedern 6 in den Hohlraum der Rolladenwelle 2 vorstehen, in der
so Platz für einen nicht gezeigten Antriebsmotor freibleibt.
In den Zeichnungsfiguren 3 und 4 ist dargestellt, wie die Einhängefedern 6 in den erfindungsgemäßen Aufhängeösen 4 befestigt werden. Dadurch, daß die aus Federstahl bestehenden Einhängefedern 6 an ihrem der rolladenwellennahen Ende 11 in Längsrichtung mittig eine Auftrennung 12 aufweisen, und der Federstahl genügend biegsam ist, ist es möglich, die aufgrund der Auftrennung 12 in zwei Hälften geteilten, hinterschnittenen Kopfteile 13 der Einhängefedern 6 derart mit den Fingern zusammenzudrücken, daß diese etwa übereinander liegen, so daß sie in radialer Richtung zur Rolladenwelle 2 durch die Aufhängeösen 4 hindurchsteckbar sind. Nach dem Hindurchstecken und Loslassen der jeweiligen Einhängefeder 6 nehmen die Federhälften mit den hinterschnittenen Kopfteilen 13 wieder ihre normale Lage ein, derart, daß ein jeder Kopfteil 13 sich an der Aufhängeöse 4 andern Endes abstützt und der jeweilige hinterschnittene Teil 14 des Kopfteils 13 vom flachen Bügel der jeweiligen Aufhängeöse 4 umfaßt ist.
Zu diesem Zweck sind die Maße der Aufhängeösen 4 und Einhängefedern 6 sowie der nutförmigen Einziehung bzw. Vertiefung 3 in der Rolladenwelle 2 aneinander angepaßt. So weisen die abgeflachten Bügel der Aufhängeösen 4 eine lichte Öffnungslänge von ca. 11 mm und eine lichte Höhe von ca. 2,5 mm auf, wohingegen deren Außenbreite, gesehen von deren Schmalseite her etwa, 2 mm beträgt, während der hinterschnittene Teil 14 der Einhängefedern 6, die von der Aufhängeöse 4 nach Einstecken aufgenommen wird, eine Breite von etwa 10 mm hat und eine Höhe hat von etwa 2,5 mm hat. Die größte Breite des Kopfteils 13 beträgt etwa 18 mm. Daraus ist ersichtlich, daß die Aufhängeösen 4 so bemessen sind, daß sie den hinterschnittenen Teil 14 der Einhängefedern 6 nach Einsetzen umfassen können.
Der konisch verlaufende Kopfteil 13 der Einhängefedern 6 hingegen hat eine Höhe von ca. 2,5 mm - 3 mm. Die Breite der nutförmigen Einziehung 2, Vertiefung oder Rinne 3 in der Rolladenwelle 2, in der die Aufhängeösen 4 angeordnet sind, beträgt etwa 12 mm bis 15 mm. Das Außenmaß der Höhe des abgeflachten Bügels 15 der Aufhängeösen 4 beträgt etwa 3 mm bis 3,5 mm. Die Tiefe der nutförmigen Einziehungen, Vertiefungen, Rinnen 3 o.dgl. beträgt etwa 2,5 mm, so daß die Einhängeösen 6 etwas über den Umfang der Rolladenwelle 2 vorstehen. Auf diese Weise lassen sich die Einhängefedern 6 bequem plazieren.
Alle in den Ansprüchen, der Beschreibung und/oder den Zeichnungen dargestellten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Der Schutzumfang der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren Kombination.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr stellt dieses nur vorteilhafte Ausgestaltungsform des Erfindungsgedankens
10 Bezugszeichenliste
1 - Rolladen
2 - Rolladenwelle
3 - nutförmige Einziehung (Vertiefungen, Rinnen)
4 - Aufhängeösen
5 - öffnungen der Aufhängeösen
6 - Einhängefedern
7 - rolladenwellenfernes Ende
8 - Halterprofilstab
9 - Profilstab
- Rolladenpanzer
- rolladenwellennahes Ende
- Auftrennung
- Kopfteil
- hinterschnittener Teil
- aufgeflachter Bügel

Claims (9)

8 Schutzansprüche
1. Rolladen mit einer rohrförmigen Welle mit in Längsrichtung derselben darin angeordneten schlitzförmigen Öffnungen, die den hinterschnittenen Kopfteil von Einhängefedern für den Rolladenpanzer aufnehmen und die an Ihrem oberen Ende in Längsrichtung mittig aufgetrennt sind, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der schlitzförmigen öffnungen in Längsrichtung der Rolladenwelle (2) angeordnete Aufhängeösen (4) vorgesehen sind, die die hinterschnittenen Kopfteile (13) der Einhängefedern (6) aufnehmen.
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeösen (4) in das Material der Rolladenwelle eingestanzt sind und nach außen vorstehen.
3. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeösen (4) die Form eines abgeflachten Bügels (15) o.dgl. aufweisen.
4. Rolladen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeösen (4) in einer von über den Querschnitt der Rolladenwelle (2) verteilt in der Wandung derselben angeordneten, in Längsrichtung der Rolladenwelle (2) verlaufenden, nutförmigen Einziehungen (3) vertieft angeordnet sind und über diese mit ihrem Bügel (15) ein bestimmtes Maß vorstehen.
5. Rolladen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die lichte öffnung der Aufhängeöse (4) einer Länge von ca. 11 mm und eine lichte Höhe von etwa 2,5 nun aufweist, und daß die schmale Außenbreite des Bügels (15) (oder der Aufhängeöse) etwa 2 mm beträgt.
6. Rolladen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einhängefedern (6) aus leicht biegbarem Material, vorzugsweise aus Federstahl oder Kunststoff, bestehen.
7. Rolladen nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der konisch zulaufende Kopfteil (13) eine Höhe von etwa 2,5 mm bis 3 mm und der hinterschnittene Teil (14) der Einhängefedern (6) eine Höhe von etwa 2,5 mm haben und der Breite des hinterschnittenen Teiles (14) etwa 10 mm mißt.
8. Rolladen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der nutförmigen Einziehungen (3), auf deren Boden die Aufhängeösen (4) vertieft angeordnet sind, etwa 12 mm bis 15 mm beträgt und deren Tiefe etwa 2,5 mm bemißt, und daß ferner die Höhe der Aufhängeösen (4) etwa 3 mm bis 3,5 mm beträgt.
9. Rolladen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängeösen (4) eine Breite von ca. 2 mm aufweisen.
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