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DE29503297U1 - Werkzeug zur Haarformung und/oder Haartrocknung - Google Patents

Werkzeug zur Haarformung und/oder Haartrocknung

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DE29503297U1
DE29503297U1 DE29503297U DE29503297U DE29503297U1 DE 29503297 U1 DE29503297 U1 DE 29503297U1 DE 29503297 U DE29503297 U DE 29503297U DE 29503297 U DE29503297 U DE 29503297U DE 29503297 U1 DE29503297 U1 DE 29503297U1
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DE29503297U
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English (en)
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WIK Elektro Hausgeraete
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WIK Elektro Hausgeraete
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D20/00Hair drying devices; Accessories therefor
    • A45D20/52Hair-drying combs or hair-drying brushes, adapted for heating by an external heating source, e.g. air stream
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D20/00Hair drying devices; Accessories therefor
    • A45D20/04Hot-air producers
    • A45D20/08Hot-air producers heated electrically
    • A45D20/10Hand-held drying devices, e.g. air douches
    • A45D20/12Details thereof or accessories therefor, e.g. nozzles, stands
    • A45D20/122Diffusers, e.g. for variable air flow

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  • Cosmetics (AREA)

Description

Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Haarformung und/oder Haartrocknung für ein luftdurchströmtes Gerät des persönlichen Bedarfs, insbesondere einen Haartrockner oder eine Warmluft-Lockenbürste, mit einem Grundkörper, einer mit dem Grundkörper verbundenen Trägerplatte und einer Mehrzahl von fingerartig ausgebildeten, jeweils wenigstens eine Luftaustrittsöffnung aufweisenden Haarerfassungselementen, wobei die Haarerfassungselemente auf der Trägerplatte angeordnet sind und von dieser abstehen.
Ein derartiges Werkzeug zur Haarformung und/oder Haartrocknung ist bereits aus der Praxis bekannt. Das bekannte Werkzeug weist einen sich konisch erweiternden Grundkörper mit einem maximalen Durchmesser von etwa 10 cm auf. Auf diesen Grundkörper aufgesetzt und fest mit diesem verbunden ist die ebenfalls kreisrunde Trägerplatte, auf der eine Vielzahl von Haarerfassungselementen angeordnet sind. Die Haarerfassungselemente sind dabei auf drei Kreisbahnen angeordnet, wobei die Kreise ineinanderliegen und somit einen kleinen inneren, einen etwas größeren mittleren und einen großen äußeren Kreis bilden. Der Abstand des äußeren Kreises zum Rand der Trägerplatte beträgt dabei ca. 1 cm. Zur Benutzung des Werkzeuges wird dieses beispielsweise auf einen Haartrockner aufgesetzt. Das Werkzeug selbst ist dazu ausgebildet und vorgesehen, daß die Mehrzahl der vorderen Spitzen der Haarerfassungselemente während der Benutzung des an der Kopfhaut des Benutzers anliegt. Für eine andere Handhabung ist dieses Werkzeug an sich nicht geeignet.
Die Erfindung geht einen neuen Weg und erweitert den Anwendungsbereich des zuvor genannten Werkzeugs. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß die Trägerplatte eine langgestreckte Form aufweist, auf der wenigstens eine Reihe von kammzinkenartig angeordneten Haarerfassungselementen vorgesehen ist. Hierbei meint der Ausdruck "langgestreckt", daß die Trägerplatte eine Form mit einer Länge hat, die größer ist als die Höhe der Trägerplatte. Weiterhin meint der Ausdruck "kammzinkenartig", daß die Haarerfassungselemente wie Kammzinken bei einem Kamm hintereinander angeordnet sind. Durch die Erfindung wird also ein Werkzeug zur Haarformung und/oder Haartrocknung zur Verfügung gestellt, bei dem das Werkzeug quasi als Kamm ausgebildet ist. Aufgrund dieser Form läßt sich das Haar des Benutzers während der Benutzung des Werkzeugs ohne weiteres auch durchkämmen, wobei die äußeren Enden der Haarerfassungselemente nicht unbedingt an der Kopfhaut des
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Benutzers aufliegen müssen, die Haarerfassungselemente bei der Benutzung also nicht - wie beim Stand der Technik - radial zum Kopf angeordnet sind, sondern etwa tangential. Dennoch kann das Werkzeug auch wie das bekannte Werkzeug gebraucht werden, um einen Massageeffekt der Kopfhaut des Benutzers zu erzielen.
Grundsätzlich sind verschiedene Ausbildungen und Formen der Trägerplatte möglich, beispielsweise parallelogramm- oder bogenabschnittsförmig, wobei bei der letztgenannten Ausführungsform der Radius des Bogenabschnitts etwa der Kopfform eines "typischen" Benutzers angepaßt sein sollte. Vorzugsweise hat die Trägerplatte aber die Form eines Trapezes, wodurch sich auch ein optisch-ästhetischer Effekt ergibt, was bei einem Gerät des persönlichen Bedarfs sehr wichtig ist.
Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung sind zwei Reihen von Haarerfassungselementen vorgesehen, wobei entsprechend der trapezartigen Form der Trägerplatte in der unteren Reihe ein Haarerfassungselement mehr als in der oberen Reihe vorgesehen ist. Erfindungsgemäß ist festgestellt worden, daß sich ein guter Haartrocknungseffekt und ein hervorragendes Haarformungsergebnis erzielen lassen, wenn zwei Reihen von Haarerfassungselementen vorgesehen sind. Besonders gut wird der zuvor erwähnte Effekt bzw. das zuvor angesprochene Ergebnis, wenn die Haarerfassungselemente in den beiden Reihen versetzt zueinander angeordnet sind, wobei die Reihen an sich parallel verlaufen.
Damit das gesamte Haar des Benutzers gut gekämmt, geformt und getrocknet werden kann, ist weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Haarerfassungselemente etwa stufenlos in die Oberseite und/oder Unterseite des Grundkörpers oder der Trägerplatte übergehen. Die Haarerfassungselemente können damit über ihre gesamte Länge tangential und zum Teil flächig an der Kopfhaut des Benutzers anliegen. Die erfaßten Haare und die Kopfhaut werden dabei umgehend getrocknet.
Bei einer eigenständigen erfinderischen Ausgestaltung, die die Handhabung des Werkzeuges ebenfalls erheblich vereinfacht, sind die Längsachsen zumindest der Mehrzahl der Haarerfassungselemente in einem Winkel ungleich 180°, vorzugsweise etwa zwischen 170 und 120° zur Längsachse des Grundkörpers angeordnet. Durch diese Anordnung ergibt sich auch eine Schrägstellung des Werkzeugs gegenüber
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dem Haartrockner bzw. der Warmluft-Lockenbürste. Durch diese Schrägstellung kann gerade der obere Bereich des Kopfes besser mit dem Werkzeug bzw. dem Gerät bearbeitet werden. Von ganz besonderem Vorteil ist es natürlich, wenn die zuvor genannte Erfindungsidee bei einem Werkzeug der zuvor genannten Art verwirklicht wird.
Aus handhabungstechnischen Gründen sollten die Längsachsen der Mehrzahl der Haarerfassungselemente in einem Winkel zwischen 170 und 120° zur Unterseite des Grundkörpers angeordnet sein.
Damit die Haarerfassungselemente gut in das Haar eingreifen können, haben sie einen im wesentlichen kreisrunden Querschnitt und laufen zu ihrem vorderen Ende hin spitz zu. Somit ergibt sich bei benachbarten Haarerfassungselementen ein nach vorn hin vergrößerter Einführungsschlitz, der zur Trägerplatte hin schmaler wird. Das Haar wird dadurch quasi gezwungen, sich an die Haarerfassungselemente anzulegen, was den Haartrocknungs- und Haarformungseffekt begünstigt. Dem zuvor genannten Zweck dient dabei insbesondere, daß die Haarerfassungselemente im Bereich ihres vorderen Endes über den Umfang verteilt; mehrere erste, vorzugsweise drei erste Luftaustrittsöffnungen aufweisen.
Weiterhin ist jedes Haarerfassungselement im Anschluß an die ersten Luftaustrittsöffnungen vorzugsweise mit zwei über den Umfang verteilten zweiten Luftaustrittsöffnungen versehen. Durch die zuvor genannte Anordnung von drei über den Umfang verteilte ersten Luftaustrittsöffnungen und zwei ebenfalls gleichmäßig über den Umfang verteilten zweiten Luftaustrittsöffnungen ergibt sich automatisch eine Versetzung der Luftaustrittsöffnungen, so daß quasi über den gesamten Umfang eines Luftaustrittselements Luft während des Betriebs des Gerätes ausströmt. Dabei sind die Luftaustrittsöffnungen schlitzartig ausgebildet und etwa in Längsrichtung der Haarerfassungselemente ausgerichtet.
Der Trocknungseffekt beim Betrieb des Gerätes mit einem erfindungsgemäßen Werkzeug kann dadurch in besonders vorteilhafter Weise weiter verbessert werden, indem auf der Trägerplatte weitere Luftdurchtrittsöffnungen vorgesehen sind. Diese sind dabei vorzugsweise zwischen den Haarerfassungselementen angeordnet.
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Aus Reinigungsgründen und zum Verstauen des Gerätes ist es besonders vorteilhaft, wenn das Werkzeug als separat handhabbares Bauteil ausgebildet ist. In diesem Falle weist dann der Grandkörper endseitig einen Kopplungsbereich zur Kopplung mit dem Gerät auf. Die Kopplung zwischen Gerät und Werkzeug kann grundsätzlich in jeglicher Art und Weise geschehen.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Schutzansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Werkzeug,
Fig. 2 eine Ansicht des Werkzeugs aus Fig. 1 in Pfeilrichtung II aus Fig. 1 und
Fig. 3 eine Ansicht des Werkzeugs aus Fig. 1 in Pfeilrichtung III aus Fig. 1.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Werkzeug 1 zur Haarformung und/oder Haartrocknung für ein nicht näher dargestelltes luftdurchströmtes Gerät des persönlichen Bedarfs dargestellt. Bei dem Gerät kann es sich beispielsweise um einen Haartrockner, beispielsweise in Pistolenform, oder eine stabförmige Warmluft-Lockenbürste handeln. Das Werkzeug 1 weist einen Grundkörper 2, eine Trägerplatte 3 und eine Mehrzahl von Haarerfassungselementen 4 auf. Die Trägerplatte 3, die mit dem Grundkörper 2 fest verbunden ist, bildet quasi die vordere Stirnwandung des Grundkörpers 2. Auf der Trägerplatte 3 sind die Haarerfassungselemente 4 angeordnet, die von der Trägerplatte 3 abstehen. Die Haarerfassungselemente 4 selbst sind fingerartig ausgebildet und weisen eine Reihe von Luftaustrittsöffnungen auf, auf die im folgenden noch näher eingegangen wird. Die Haarerfassungselemente weisen etwa eine Länge von 5
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bis 6 cm bei einem Durchmesser in ihrem unteren Bereich, d. h. am Übergang zur Trägerplatte 3, von ca. 0,5 bis 1 cm auf.
Wesentlich ist nun, daß die Trägerplatte 3 eine langgestreckte Form aufweist, auf der wenigstens eine Reihe von kammzinkenartig angeordneten Haarerfassungselementen 4 vorgesehen ist. Die langgestreckte Form der Trägerplatte 3, bei der die Länge erheblich größer ist als die Höhe, ist gut aus Fig. 2 ersichtlich. Die in den Figuren dargestellte Trägerplatte 3 ist trapezförmig ausgebildet. Grundsätzlich kann die Trägerplatte aber auch eine andere Form haben, beispielsweise parallelogrammförmig, insbesondere rechteckig ausgebildet sein. Eine weitere mögliche, aber nicht dargestellte Ausführungsform besteht darin, daß die Trägerplatte bogenabschnittsförmig ausgebildet ist. Der Radius des Bogenabschnitts entspricht dann etwa dem Radius des Kopfes eines Benutzers.
Vorliegend sind zwei Reihen 5, 6 von Haarerfassungselementen 4 vorgesehen. Grundsätzlich sollte es dabei so sein, daß die Anzahl der Reihen geringer ist als die Anzahl der Haarerfassungselemente in der untersten Reihe. Vorliegend sind in der unteren Reihe 5 mehr Haarerfassungselemente 4, nämlich fünf Haarerfassungselemente 4„ vorgesehen, als in der oberen Reihe 6, in der bei der dargestellten Ausführungsform vier Haarerfassungselemente 4 vorgesehen sind. Die beiden Reihen 5, 6 der Haarerfassungselemente 4 verlaufen parallel zueinander, wobei der Abstand der Haarerfassungselemente 4 jeder Reihe 5, 6 jeweils gleich ist. Außerdem sind die Haarerfassungselemente 4 der oberen Reihe 6 versetzt zu den Haarerfassungselementen 4 der unteren Reihe 5 angeordnet. Der Abstand benachbarter Haarerfassungselemente 4 einer Reihe 5, 6 entspricht dabei etwa dem Durchmesser eines Haarerfassungselements 4 im unteren Bereich.
Insbesondere aus Fig. 3 geht gut hervor, daß die Haarerfassungselemente 4 in ihrem unteren Bereich etwa stufenlos in die Oberseite 7 und/oder die Unterseite 8 des Grundkörpers 2 bzw. der Trägerplatte 3 übergehen. Weiterhin geht aus Fig. 3 gut hervor, daß die Längsachsen Li der Haarerfassungselemente 4 in einem Winkel &agr; zur Längsachse L2 des Grundkörpers angeordnet sind. Der Winkel &agr; ist ungleich 180° und kann grundsätzlich zwischen 170° und 120° variieren. Vorzugsweise liegt er etwa bei 165°. Außerdem ist vorliegend auch die Längsachse L2 des Grundkörpers 2
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in einem Winkel &bgr; zur Längsachse L3 des nicht näher dargestellten Geräts angeordnet. Auch der Winkel &bgr; ist kleiner 180° und beträgt vorliegend etwa 175°. Sowohl die Längsachse Li der Haarerfassungselemente 4, als auch die Längsachse L2 des Grundkörpers 2 sind nach unten hin gegenüber der Längsachse L3 des Gerätes geneigt.
Der Grundkörper 2 selbst weist im Anschluß an einen Kopplungsbereich 9 eine im wesentlichen dreieckige Oberseite 7 und eine dreieckige Unterseite 8 auf, wobei die Unterseite 8 entsprechend der Trapezform der Trägerplatte 3 größer ist als die Oberseite 7. Insbesondere aus Fig. 3 geht hervor, daß die Oberseite 7 und die Unterseite 8 in einem spitzen Winkel zueinander angeordnet sind. Dies ergibt sich daraus, daß der im wesentlichen kreisrunde Kopplungsbereich 9 zum Anschluß an das Gerät einen größeren Durchmesser aufweist als die Höhe der Trägerplatte 3 ist.
Die Haarerfassungselemente 4 laufen zu ihrem vorderen Ende 10 hin spitz zu. Im Bereich ihres vorderen Endes 10 weisen die Haarerfassungselemente 4 jeweils über ihren Umfang gleichmäßig verteilt drei erste Luftaustrittsöffnungen 11 auf. Dabei ist die Anordnung der ersten Luftaustrittsöffnungen 11 in der unteren Reihe 5 gegenüber der der oberen Reihe 6 um 60° versetzt. Im Anschluß an die ersten Luftaustrittsöffnungen 11 zur Trägerplatte 3 hin weisen die Haarerfassungselemente 4 jeweils eine zweite, über 180° voneinander beabstandete Luftaustrittsöffnung 12 auf. Die zweiten Luftaustrittsöffnungen 12 sind in den Haarerfassungselementen 4 der unteren Reihe 5 und der oberen Reihe 6 jeweils an gleicher Stelle angeordnet und ermöglichen einen senkrechten Austritt der Luft nach oben und nach unten. Jedenfalls ergibt sich aufgrund der Anzahl und Anordnung der ersten Luftaustrittsöffnungen 11 und der zweiten Luftaustrittsöffnungen 12 bei jedem Haarerfassungselement 4 eine automatische Versetzung, so daß über den Querschnitt betrachtet, quasi an jeder Stelle des Haarerfassungselementes 4 Luft austreten kann. Die Luftaustrittsöffnungen 11, 12 sind jeweils schlitzartig ausgebildet und in Richtung der Längsachse Li ausgerichtet.
Aus Fig. 2 ist weiterhin erkennbar, daß auf der Trägerplatte 3 weitere Luftaustrittsöffnungen vorgesehen sind. Hierdurch ergibt sich ein Austritt von Warmluft beim Betrieb des Gerätes nicht nur über die ersten und zweiten Luftaustrittsöffnungen, son-
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dern auch etwa schräg dazu. Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform sind keine weiteren Luftaustrittsöffnungen in der Trägerplatte vorgesehen. Bei gleicher Leistung des nicht dargestellten Gerätes tritt dann entsprechend mehr Luft über die ersten und zweiten Luftaustrittsöffnungen 11, 12 aus.
Bei dem dargestellten Werkzeug 1 handelt es sich um ein separat handhabbares Bauteil. Dieses weist endseitig zur Kopplung mit dem Gerät den Kopplungsbereich 9 auf. Die Kopplung mit dem Gerät kann über eine Vielzahl von Arten erfolgen. Zu denken wäre hier an eine Bajonettverschlußverbindung oder aber eine Rastverbindung. Auch eine reibschlüssige oder eine formschlüssige Verbindung kommt grundsätzlich in Frage. Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform ist das Werkzeug einteilig mit dem Gerät ausgebildet. Der Kopplungsbereich als solcher ist dann nicht vorhanden, sondern das Werkzeug geht direkt in das Gehäuse des Gerätes über.
Das dargestellte Werkzeug 1 besteht vollständig aus Kunststoff. Dabei kann der Grundkörper 2 einschließlich des Kopplungsbereichs 9 aus einem oder aus zwei Bauteilen bestehen, während die Trägerplatte 3 zusammen mit den Haarerfassungselementen 4 aus einem weiteren Bauteil besteht. Die einzelnen Bauteile werden dann beispielsweise verklebt oder verschweißt.

Claims (16)

Gesthuysen & von Rohr**· ·" '"" -8- Schutzansprüche:
1. Werkzeug (1) zur Haarformung und/oder Haartrocknung für ein luftdurchströmtes Gerät des persönlichen Bedarfs, insbesondere einen Haartrockner oder eine Warmluft-Lockenbürste, mit einem Grundkörper (2), einer mit dem Grundkörper (2) verbundenen Trägerplatte (3) und einer Mehrzahl von fingerartig ausgebildeten, jeweils wenigstens eine Luftaustrittsöffnung (11, 12) aufweisenden Haarerfassungselementen (4), wobei die Haarerfassungselemente (4) auf der Trägerplatte (3) angeordnet sind und von dieser abstehen, dadurch gekennzeichnet daß die Trägerplatte (3) eine langgestreckte Form aufweist, auf der wenigstens eine Reihe von kammzinkenartig angeordneten Haarerfassungselementen (4) vorgesehen ist.
2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (3) trapezförmig, parallelogramm- oder bogenabschnittförmig, vorzugsweise mit einem, der Kopfform des Benutzers entsprechendem Radius ausgebildet ist.
3. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Reihen geringer ist als die Anzahl der Haarerfassungselemente (4) in der untersten Reihe.
4. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Reihen (5, 6) von Haarerfassungselementen (4) vorgesehen sind, daß, vorzugsweise, in der unteren Reihe (5) ein Haarerfassungselement (4) mehr als in der oberen Reihe (6) vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, in der unteren Reihe (5) fünf, in der oberen Reihe (6) vier Haarerfassungselemente (4) angeordnet sind.
5. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haarerfassungselemente (4) in benachbarten Reihen versetzt zueinander angeordnet sind und daß, vorzugsweise, die Reihen etwa parallel zueinander verlaufen.
6. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haarerfassungselemente (4) etwa stufenlos in die Oberseite (7) und/oder die Unterseite (8) des Grundkörpers (2) oder der Trägerplatte (3) übergehen.
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7. Werkzeug (1) zur Haarformung und/oder Haartrocknung für ein luftdurchströmtes Gerät des persönlichen Bedarfs, insbesondere einen Haartrockner oder eine Warmluft-Lockenbürste, mit einem Grundkörper (2), einer mit dem Grundkörper (2) verbundenen Trägerplatte (3) und einer Mehrzahl von fingerartig ausgebildeten, jeweils wenigstens eine Luftaustrittsöffnung (11, 12) aufweisenden Haarerfassungselementen (4), wobei die Haarerfassungselemente (4) auf der Trägerplatte (3) angeordnet sind und von dieser abstehen, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen (Li) zumindest der Mehrzahl der Haarerfassungselemente (4) in einem Winkel (&agr;) ungleich 180°, vorzugsweise etwa zwischen 170° und 120°, zur Längsachse (L2) des Grundkörpers (2) angeordnet sind und/oder daß die Längsachse (L2) des Grundkörpers (2) in einem Winkel (ß) ungleich 180°, vorzugsweise zwischen 175° und 120° zur Längsachse (L3) des Geräts angeordnet ist.
8. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen (Li) zumindest der Mehrzahl der Haarerfassungselemente (4) in einem Winkel (&agr;) kleiner 180° zur Unterseite (8) des Grandkörpers (2) angeordnet sind.
9. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) im Anschluß an einen Kopplungsbereich (9) eine im wesentlichen dreieckige Oberseite (7) und/oder Unterseite (8) aufweist und daß, vorzugsweise, die Oberseite (7) und die Unterseite (8) in einem spitzen Winkel zueinander angeordnet sind.
10. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haarerfassungselemente (4) einen im wesentlichen kreisrunden Querschnitt haben, und daß die Haarerfassungselemente (4) zum vorderen Ende (10) hin spitz zulaufen.
11. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haarerfassungselemente (4) im Bereich ihres vorderen Endes (10) über den Umfang verteilt jeweils mehrere erste, vorzugsweise drei erste Luftaustrittsöffnungen (11) aufweisen.
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12. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haarerfassungselemente (4) im Anschluß an die ersten Luftaustrittsöffnungen (11) wenigstens eine zweite, vorzugsweise zwei über den Umfang verteilte zweite Luftaustrittsöffnungen (12) aufweisen.
13. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Luftaustrittsöffnungen (11, 12) schlitzartig ausgebildet sind und daß, vorzugsweise, die Luftaustrittsöffnungen (11, 12) etwa in Richtung der Längsachse (Li) der Haarerfassungselemente (4) ausgerichtet sind.
14. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Trägerplatte (3) weitere Luftaustrittsöffnungen (13) vorgesehen sind und daß, vorzugsweise, zwischen den Haarerfassungselementen (4) jeweils eine weitere Luftdurchtrittsöffnung (13) vorgesehen ist.
15. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand benachbarter Haarerfassungselemente (4) einer Reihe (5) etwa dem Durchmesser eines Haarerfassungselementes (4) im unteren Bereich entspricht.
16. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (1) als separat handhabbares Bauteil ausgebildet ist und daß der Grundkörper (2) endseitig den Kopplungsbereich (9) zur Kopplung mit dem Gerät aufweist.
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19950601

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 19980604

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20010424

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20030414

R071 Expiry of right