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DE29503195U1 - Gefahrstofflager in modularer Bauweise - Google Patents

Gefahrstofflager in modularer Bauweise

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Publication number
DE29503195U1
DE29503195U1 DE29503195U DE29503195U DE29503195U1 DE 29503195 U1 DE29503195 U1 DE 29503195U1 DE 29503195 U DE29503195 U DE 29503195U DE 29503195 U DE29503195 U DE 29503195U DE 29503195 U1 DE29503195 U1 DE 29503195U1
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DE
Germany
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DE29503195U
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English (en)
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Ed Zueblin AG
Original Assignee
Ed Zueblin AG
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Publication date
Application filed by Ed Zueblin AG filed Critical Ed Zueblin AG
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Publication of DE29503195U1 publication Critical patent/DE29503195U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H5/00Buildings or groups of buildings for industrial or agricultural purposes
    • E04H5/02Buildings or groups of buildings for industrial purposes, e.g. for power-plants or factories

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)
  • Toys (AREA)

Description

Eel. Züblin AG P1252
Albstadtweg 3 DW/rg
70567 Stuttgart 24.02.95
Gefahrgutlager in modularer Bauweise BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft ein Gefahrstofflager zur Lagerung von boden- und wassergefährdenden, brennbaren und anderen umweltrelevanten Stoffen, das aus einzelnen beliebig kombinierbaren Modulen zusammengesetzt ist. Gefahrstofflager müssen eine absolut dichte BodenaAuffangwanne besitzen, damit bei einem Verschütten von boden- und wassergefährdenden Stoffen oder bei der Leckage von Behältern gefährlicher Güter eine Kontamination des Bodens unter und neben dem Lager ausgeschlossen wird.
Der Gesetzgeber stellt daher höchste Ansprüche an die Dichtigkeit und Kontrollierbarkeit des unteren Raumabschlusses solcher Lager und schreibt darüberhinaus eine Auffangkapazität für eventuell auslaufende Gefahrstoffe von z. Zt. 10 % des Lagerinhaltes bzw. des größten Gefäßes vor. In Wasserschutzgebieten wird eine Auffangkapazität von 100% des Lagerinhalt vorgeschrieben.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen wird in der Regel der Boden solcher Lager als unbeschichtete, beschichtete oder ausgekleidete dichte Bodenwanne mit entsprechendem Auffangvolumen ausgebildet.
Für die Lagerung von Gefahrstoffen in kleinen und mittleren Betrieben ist es oft nicht sinnvoll eine konventionell gebaute Gefahrguthalle zu errichten. Hier bieten sich für kleine Lagermengen vorgefertigte Lagerzellen aus Beton nach GM 88 12 586 an. Diese Lagerzellen haben allerdings feste, von der Herstellung und den Transportmöglichkeiten begrenzte Abmessungen. Entspricht eine Lagerzelie nicht dem gewünschten Stauvolumen kann man nur eine zweite Zelle getrennt danebenplazieren. Es werden auch Stahlcontainer angeboten, die allerdings denselben Nachteilen unterliegen wie die Betonlagerzellen. Mit solchen Systemen ist eine problemlose Anpassung der Lagergröße an die Einzelanforderung nicht möglich. Wünschenswert ist es aber, mehrere Lagerzellen aus vorgefertigten Komponenten aufzustellen, um so den Lagerraum der gewünschten Größe aus einem System von einzelnen Komponenten zusammenzustellen. Zudem stellt man auch noch Anforderungen an die Wärmeisolierung und muß den Bedingungen des Brandschutzes folgen.
Unser erfindungsgemäßes Gefahrstofflager besteht aus einer verwindungssteifen Stahlkonstruktion. Ein selbsttragender Profilrahmen wird mit Blechkassetten als Dach- und Wandelemente versehen. Diese Sandwichkassetten sind mit nichtbrennbaren Isoliermatten ausgekleidet, die der Wärmedämmung dienen und den Anforderungen an F90-Brandschutz gerecht werden. Zur zusätzlichen Versteifung werden Zwischenprofile eingefügt. Diese Konstruktion hat den Vorteil, daß ihr Aufbau in einem modularen System den Erfordernissen der Lagerung angepaßt werden kann und ein Großteil der Fertigung bereits im Fertigungswerk erfolgt, so daß eine schnelle und kostengünstige Lösung angeboten werden kann. Die Auffangwanne wird im erfindungsgemäßen System bei der Installation der Lagermodule dicht verbunden.
Die Lagergröße richtet sich nach den Anforderungen des Betreibers. Das Lagermodui ist selbsttragend, so daß keine Fundamente bauseits erforderlich sind. Zum Aufstellen des Moduls genügt lediglich eine befestigte Fläche, auf der das Gefahrstofflager auf seinen vier Eckpunkten aufgestellt ist. Das Lager kann auch an den vier oberen Eckpunkten aufgenommen und so einfach versetzt werden. Durch diese hohe Mobilität ist auch der Einsatz des Moduls als Gefahrgutsammelstelle möglich.
Die genaue Ausführung der Lagermodule kann man aus den Beispielen, die in den Fig. 1 bis 13 angegeben sind, entnehmen.
Fig.1 Vertikalschnitt einer Lagerzelle aus zwei Modulen mit Gitterrasterboden Fig. 2 Vertikalschnitt längs der Lagerzelle mit Gitterrasterboden Fig. 3 Horizontalschnitt der Lagerzelle aus zwei Modulen mit Gitterrasterboden Fig. 4 Zweizeiliges Lager mit angeschnittenem Schleppdach Fig. 5 Zweizeilige Ausführung mit StahlAuffangwanne
Fig. 6 Einzellige Ausführung mit StahlAuffangwanne
Fig. 7 Hochgezogenen StahlAuffangwanne bei Gitterrostausführung Fig. 8 Dichtung des Stosses zwischen zwei Auffangwannen Fig. 9 Detail Dachausführung mit Transportösen
Fig. 10 Detail der Dachverbindung
Fig. 11 Außenausführung im Torbereich
Fig. 12 Detail Eckprofil
Fig. 13 Detail Eckprofil
Fig. 1 bis 3 zeigt in unterschiedlichen Schnitten eine Ausführungsform der Lagerhalle mit einem aufgeständert^ Gitterrost. Die Halle besteht aus Stahlprofilen (7), an denen Sandwichplatten (8) fixiert sind. Die gesamten Lagermodule werden industriell vorgefertigt und erst vor Ort zusammengefügt. Die Stahl-Isolierplatten-Konstruktion steht freitragend auf
den vier Eckpunkten, wobei der Boden mit Profilen (23), siehe Fig.5 und 6 verstärkt ist, auf einer befestigten Fläche. Der Gitterrost im Innern (1) wird im Wand- und Stoßbereich der zweiteiligen Lagerzelle auf einem Hohlprofil (2) gelagert. Um die gesamte Fläche des Rostes zu stützen werden Profile (3) angeschweißt, die fest mit den Raumwänden (4) der Zelle verbunden sind. Die Profile (3) liegen nicht auf der Bodenauffangwanne (5) auf und behindern so den Fiuß der auslaufenden Flüssigkeit nicht. Die Bodenauffangwanne (5) zum Sammeln der eventuell austretenden Flüssigkeiten befindet sich unterhalb des Gitterrostes. Ihr Boden ist leicht geneigt, um eine Zusammenfließen der Flüssigkeiten zu verbessern. Zusätzlich wird in einer Ausführungsform ein Pumpensumpf an der tiefsten Stelle installiert, um sofort im Schadensfall die ausgetretene Flüssigkeit zu sammeln. Die Höhe zwischen Gitterrost und Auffangwanne wird für die Aufnahme des Sollvolumens geeignet dimensioniert. Bei dieser Ausführungsform ist der Boden der Lagerzelle durchgängig eben. Die Position des Zugangs (24) kann nach Wunsch gelegt werden. In Fig. 7 wird die Ausführung der Auffangwanne am Wandabschluß dargestellt. Die Auffangwanne (5) wird hinter dem Hohlprofil (2), das den Gitterrost (3) trägt, an der der Außenwand hochgeführt. Die Auffangwanne umkantet das außen verschraubte Sandwichprofil (8). Damit von außen kein Niederschlagswasser eindringt, ist der Abschluß (9) mit einem Profil (10) abgedeckt. Diese Konstruktion verhindert ein Abfließen von Stoffen nach außen, die durch Verspritzen oder Verschütten im Lagerbetrieb zunächst an der Innenwand ablaufen. Fig. 8 zeigt die Lösung, die am Stoß zwischen zwei Modulen für die Gitterrostkonstruktion gewählt wird. An der Stoßstelle wird jeder Rost (3) von je einem Hohlprofil getragen. Die Auffangwanne (5) wird an der dem Stoß zugewanden Seite nach oben weitergeführt. Die Auffangwanne reicht dabei bis über die Auflagefläche des Rostes hinaus, die nach oben das Auffangvolumen der Auffangwanne abgrenzt. Über die Fuge zwischen den beiden Auffangwannenwände (24) wird ein Abdeckblech (12) mit Schrauben (6) fest verschraubt. Fig. 9 zeigt den Dachabschluß im Bereich des Tores. Hier wird ein Abschlußprofil (14) zum Ablauf von Niederschlagswasser über den Stoß der Sandwichplatten montiert. Für den Transport der Lagerzellen werden an den äußeren Ecken Tragösen (13) angeschweißt. Fig. 10 stellt die Abdichtung des Dachstoßes (15) dar. Die Dachelemente (16) werden mit einem Firstblech übergreifend abgedeckt. Im Innern der Zelle dient ein Abdeckblech (17) zum Überbrücken des Spaltes.
Fig. 11 ist die Darstellung eines Bodenablaufs in einer Ausführung, die der in Fig. 7 entspricht. Der Bodenablauf (18) führt vom Inneren der Auffangwanne nach außen. Im Betriebszustand der Lagerzelle ist der Ablauf beispielsweise über einen Kugelhahn dicht verschlossen.
Fig. 12 stellt den Dachanschluß der Dachpanele (8) an die Wände der Zelle (4) dar. Die Verbindung wird mit einem Ortgangprofil (19) abgedeckt. Die Wandkantenabschlüße im Bodenbereich erfolgen nach Fig. 13 mit einem Eckprofil (20).
Eine weitere Ausführungsform wird in Fig. 4 aufgezeigt. Die hier dargestellte Lagerzelle aus zwei Modulen besitzt ein vorgelagertes Schleppdach (21) zur Aufnahme von Containern, die Niederschlagen nicht ausgesetzt sein dürfen. Dieses Schleppdach wird an die bestehende Stahlkonstruktion angegliedert.
Fig. 5 und 6 zeigen Ausführungsformen, die keinen aufgeständerten Gitterrost als Boden aufweisen, sondern mit einer Stahlauffangwanne als Boden ausgebildet sind. Diese Stahlauffangwanne (5) wird an den Wänden der Zelle (4) hochgezogen, bis das Sollvolumen erreicht ist. Dadurch ist der Zugang zur Lagerfläche nicht mehr auf einer Ebene möglich, es muß eine Rampe (22) eingebaut werden. Um die Dichtigkeit zu gewährleisten wird das Bodenblech der Auffangwanne mit den Rändern der Rampe umlaufend verschweißt, damit ein Unterlaufen der Rampe mit der ausgetretenen Flüssigkeit verhindert wird. Alternativ kann die Auffangwanne so ausgebildet werden, daß sie auch unterhalb der Rampe weitergeführt wird und die Rampe lediglich in der Auffangwanne aufliegt. Wird ein Lager aus mehreren Modulen aufgestellt, werden die Auffangwannenteile an den Stoßen am Boden und an den Wänden mit einem Gegenschweißprofil dicht verschweißt. Zur Stabilisierung der Bodenauffangwanne sind Profile (3) unterhalb der Auffangwanne eingezogen
Für die beiden unterschiedlichen Ausführungsformen, der aufgeständerten Gitterrostlösung und der einfachen Auffangwanne, kommt üblicherweise Stahlblech St37 für die Auffangwanne zum Einsatz. Für bestimmte aggressive Lagermedien kann auch eine zugelassene Kunststoffauskleidung eingebracht werden, oder eine Edelstahlausführung zum Einsatz kommen.
Für die Zellen kann ein Blitzschutz nach VDE 0185 vorgesehen werden. Der Lagerboden verfügt dann über ausreichende Leitfähigkeit. Für die Lüftung und Heizung der Zellen sind Anlagen vorgesehen, die die Zellen frostfrei halten und bei Bedarf einen fünffachen Luftwechsel pro Stunde ermöglichen.
Die Elektroinstallation wird in der Schutzart IP54 ausgeführt. Für den Brandschutz werden alternativ Pulverlöscher, eine CO2-Löschanlage oder ein Brandmelder vorgesehen.
Als beispielhafte Ausführungsform wird ein Gefahrstofflager mit den Abmessungen von 6,Ox 6,0 &khgr; 3,3 m erwähnt. Die Nutzfläche eines solchen Lagers beträgt 33 m2 und die Auffangwanne ist die Aufnahme von etwa 4000 I Flüssigkeit ausgelegt. Mit jedem zusätzlichen Standardmodul von 3 auf 6 m Fläche vergrößert sich die Lagerfläche um 17 m^ und das Auffangvolumen um 2000 I.

Claims (16)

Ed. Züblin AG P1252 Albstadtweg 3 DW/rg 70567 Stuttgart 24.02.95 ANSPRÜCHE
1. Gefahrstofflager zur Lagerung von boden- und wassergefährdenden, brennbaren und anderen umweltrelevanten Stoffen mit einer Auffangwanne mit vorgeschriebenen Volumen, gekennzeichnet dadurch, daß das Lager aus einer selbsttragenden Stahlkonstruktion besteht, die mit Sandwichplatten bestehend aus Stahlblechen und einer Isolierung aus Material der Feuerschutzklasse F90 verkleidet ist, und daß das Lager modular aufgebaut ist.
2. Gefahrstofflager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die selbsttragende Konstruktion auf vier Punkten auf einer befestigten Fläche gelagert und an vier Punkten aufgenommen werden kann.
3. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 und 2 gekennzeichnet dadurch, daß die Auffangwannen (5) der einzelnen Module bei der Kombination einzelner Module eine sicheres Rückhalten des erforderlichen Volumens erlauben.
4. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwannenteile in jedem vorgefertigten Modul, die den Lagerboden bilden, mit einem Gegenschweißprofil dicht verschweißt werden.
5. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, der Zugang über einen Rampe (22) erfolgt.
6. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des vorgefertigten Moduls aus Gitterrosten (1) besteht, die oberhalb der Auffangwanne (5) auf Profilen (2) und (23) gelagert sind.
7. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwannenteile in jedem vorgefertigten Modul an den Rändern bis zum Bodenniveau eines den Boden bildenden, aufgeständert^ Gitterrostes hochgezogen werden und an ihren Stoßen und mindestens einem Abdeckblech (12) abgedeckt werden.
• &bgr; ·
8. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwannenteile in jedem vorgefertigten Modul an der Innenwand des Lagermoduls bis zu der das Volumen bestimmende Höhe geführt werden.
9. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwanne (5) ein Gefälle aufweist.
10. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwannenteile in jedem vorgefertigten Modul zur Außenseite und um die Unterkante der außen angebrachten Sandwichplatten herum geführt werden und der äußere Abschluß (9) mit einem Profilblech abgedichtet wird.
11. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß den Lagermodulen ein Schleppdach aus einer Stahlkonstruktion vorgelagert ist.
12. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrstofflager mit einem Abfluß (18) versehen wird,
13. Gefahrstoff lager nach den Ansprüchen 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrstofflager mit einem Pumpensumpf und Pumpe versehen wird.
14. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrstofflager Einrichtungen zur Meldung und/oder Bekämpfung von Bränden erhält.
15. Gefahrstoff lager nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrstofflager mit elektrischen Einrichtungen ausgestattet wird, die den Ex-Schutz-Vorschriften genügen.
16. Gefahrstofflager nach den Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrstofflager mit einer Heizung und Lüftung ausgestattet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19813462A1 (de) * 1998-03-26 1999-09-30 Weco Bahnueberwege Und Auffang Leckagewanne für einen Behälter
DE10027758B4 (de) * 2000-06-03 2007-05-24 Ammer Eckhart Mobile Kabine

Cited By (3)

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DE19813462A1 (de) * 1998-03-26 1999-09-30 Weco Bahnueberwege Und Auffang Leckagewanne für einen Behälter
DE19813462C2 (de) * 1998-03-26 2000-02-03 Weco Bahnueberwege Und Auffang Leckagewanne für einen Behälter
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R207 Utility model specification

Effective date: 19950601

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 19981210

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20010305

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20030306

R071 Expiry of right