DE2950227A1 - Sack fuer die aufnahme von schuettgut - Google Patents
Sack fuer die aufnahme von schuettgutInfo
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Description
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft einen Sack für die Aufnahme von Schüttgut und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich
für Materialien, die aus Klumpen, Körnchen und/oder Teilchen mit einer Teilchengröße von nicht mehr als
2cm bestehen. Diese Säcke können beispielsweise für den Transport von Ton verwendet werden.
Große Säcke für die Aufnahme von Schüttgut sind bereits bekannt. Viele dieser Säcke sind jedoch sehr kostspielig
oder neigen unter Belastung zum Bruch, beispielsweise wenn der gefüllte Sack mit Hilfe eines Kranes angehoben
wird.
In den GB-PSen 1 431 581 und 1 484 984 sind Säcke beschrieben, die vier getrennte Hebeschlaufen aufweisen,
die an der Oberseite der Säcke angeordnet sind. Jede Schlaufe umfaßt zwei Schenkel, die jeweils dadurch an
dem Gewebe des Sackes befestigt sind, daß das Gewebe in S-Form gefaltet wird, worauf eine Naht durch die drei
Gewebelagen und das Schenkelmaterial geführt wird, wobei das Schenkelmaterial entweder auf der freiliegenden
Oberfläche des gefalteten Bereiches oder zwischen den Falten angeordnet sein kann. Diese Anordnung besitzt
den Nachteil, daß das Gewebe des belasteten Sackes dazu neigt, in der Nähe oder unterhalb der unteren
Enden der Schlaufenschenkel aufzureißen, so daß der gefüllte Sack in Form eines Körpers zu Boden stürzen
kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, einen Sack zu schaffen, der dieses nachteilige
Verhalten der herkömmlichen Säcke nicht zeigt.
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TER MEER - MULUER - STEINMEISTER
English Clays Lovering.. 19985/002
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Diese Aufgabe wird nun gelöst durch einen Sack für die Aufnahme von Schüttgut, mit einer öffnung und mindestens
drei Transportschlaufen oder Hebeschlaufen, wobei jede Transportschlaufe eine öffnung oder Schlinge in der Nähe
der Sacköffnung und zwei sich von der öffnung weg erstreckende Schenkel aufweist, die an einer Stelle an dem
Sack befestigt sind, an der das Sackmaterial gefaltet ist, so daß sich mindestens zwei überlappende Materiallagen ergeben,
an denen die Schenkel festgelegt sind, der dadurch gekennzeichnet ist, daß mindestens einer der
Schenkel von mindestens zwei der Transportschlaufen sich im wesentlichen bis zu dem Boden des Sackes erstreckt.
Der Sack kann eine Seitenwand, eine Bodenplatte und eine Abdeckung zum Verschließen der öffnung aufweisen. Die
Seitenwand des Sackes besteht vorzugsweise aus einem im wesentlichen rechteckigen Stück eines gewebten Materials,
dessen gegenüberliegende Enden mit mindestens einer Nahtreihe und vorzugsweise zwei oder drei Nahtreihen miteinander
verbunden sind, wobei diese Naht auch den verlängerten Schenkel einer der Trageschlaufen an der
Seitenwand festlegt. In dieser Weise wird eine feste Vertikalnaht gebildet, die durch das Material des verlängerten
Transportschlaufenschenkels zusätzlich verstärkt wird.
Das Material, aus dem die Transportschlaufen gebildet sind, sollte vorzugsweise eine Bruchlast von mindestens
2000kg besitzen. Obwohl man zur Ausbildung der Tragschlaufen ein Material mit kreisförmigem Querschnitt,
wie ein Seil verwenden kann, ist es bevorzugt, ein flaches Material zu verwenden, wie insbesondere einen
Gurt aus einem gewebten Material, wie gewebtes Poly(äthylenterephthalat). Die Breite des Gurtbandes
sollte mit Vorteil im Bereich von etwa 35mm bis etwa
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75mm liegen. Wenn die Handgriffe der Transportschlaufen aus einem flachen Material oder Bandmaterial gebildet
werden, erreicht man die doppelte Dicke einer jeden Transportschlaufe dadurch, daß man die beiden Schenkel
mit mindestens zwei Nahtreihen zusammennäht, wobei die gleichen Nahtreihen auch dazu dienen, die Transportschlaufe
an der Falte in dem oberen Abschnitt der Seitenwand zu befestigen.
Die Seitenwand, die Bodenplatte und die Abdeckung können aus einem gewebten Material aus Naturfasern,wie Jute, bestehen,
sind jedoch vorzugsweise aus einem Gewebe aus synthetischen Fasern, wie Fasern aus Poly(ethylenterephthalat)
, Rayon, Polyamid (Nylon) und insbesondere Polypropylen, gefertigt.
Vorzugsweise ist die Abdeckung derart an der Seitenwand befestigt, daß der untere Randbereich der Abdeckung die
äußere Oberfläche der Seitenwand und das obere Ende der Falten überlappt. Am bevorzugtesten überlappt der Rand
der oberen Platte oder der Abdeckung die Seitenwand um mindestens 20mm.
Die Erfindung sei im folgenden näher unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen
zeigen:
Fig. 1 bis 4 eine schematische Darstellung von vier verschiedenen
Stufen der Herstellung eines Sackes zur Aufnahme von Schüttgut;
Fig. 5 eine schematische perspektivische Darstellung des fertigen Sackes;
Fig. 6a, 6b und 6c Schnittansichten längs der Linie VI-VI der Fig. 5, die drei alternative Ausführungsformen
wiedergeben;
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English Clays Lovering.... 19985/002
Fig. 7 eine schematische perspektivische Ansicht einer
weiteren Ausführungsform des Sackes; und Fig. 8 eine Schnittansicht in der Ebene VIII-VIII der
Fig. 7.
Die Fig. 5 zeigt einen mit Schüttgut, wie Ton, gefüllten Sack. Der Sack umfaßt eine Seitenwand 2, die aus einem
rechteckigen Gewebestück gebildet ist, welches zu einem Schlauch geformt ist, indem die vertikalen Ränder des
Gewebes mit drei Nahtreihen zusammengenäht sind.
Alternativ kann die Seitenwand 2 auch in Form eines nahtlosen Schlauches gewebt sein. An der Oberseite des
Sackes sind vier Transportschlaufen oder Hebeschlaufen vorgesehen, die es ermöglichen, den Sack und seinen
Inhalt anzuheben, beispielsweise mit Hilfe eines Kranes Der Sack weist eine im wesentlichen viereckige, vorzugsweise
quadratische Bodenplatte 19 auf, die am Inneren des unteren Randes der Seitenwand 2 mit Hilfe
von drei Nahtreihen befestigt ist, wobei die Saumbreite 25mm beträgt. Das in dem Sack enthaltene Material wird
durch Einschneiden eines Schlitzes in die Bodenplatte entleert. Der Sack besitzt eine Abdeckung 4 in Form einer
Schürze, die an den oberen Rand der Seitenwand 2 angenäht ist. Zur Befüllung des Sackes wird die Abdeckung 4
über den Außenrand der Seitenwand 4 und über die Transportschlaufen 9 gezogen, so daß sich an der Oberseite
des Sackes eine große, im wesentlichen viereckige und insbesondere quadratische öffnung ergibt. Wenn der
Sack gefüllt ist, wird die Abdeckung 4 wieder nach oben gezogen und an ihrem oberen Rand zu einem Hals 17 zusammengefaßt,
der mit Bändern 18 verschlossen wird, die vorzugsweise aus einem synthetischen Fasermaterial bestehen
und in die (nicht dargestellte) Vertikalnaht der Abdeckung 4 eingenäht sind.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann die Bodenplatte
19 die Form einer Schürze besitzen, deren unterer Rand zu einem Hals zusammengefaßt werden kann, der in
gleicher Weise zugebunden wird, wie die Abdeckung 4. Zur Entleerung des Sackinhalts können die um den Hals der
Bodenschürze gebundenen Bänder aufgeknotet werden, worauf die Schürze als Auslauf verwendet werden kann, um das
Schüttgut in einen Schüttgutbehälter oder einen sonstigen Behälter zu führen. Bei dieser Konstruktion kann der Sack
ohne weiteres wiederverwendet werden.
Das Gewebe der Seitenwand 2 ist derart angeordnet, daß (bei der normalen aufrechten Stellung des Sackes) die
Schußrichtung des Gewebes vertikal und die Kettrichtung des Gewebes horizontal verlaufen. Diese Orientierung der
Kettrichtung und der Schußrichtung bedeutet, daß das Material der Seitenwand im allgemeinen in der horizontalen
Richtung (das heißt der Kettrichtung) fester ist als in der vertikalen Richtung (das heißt der Schußrichtung).
Wenngleich beim Anheben die Kräfte in der Seitenwand im wesentlichen in vertikaler Richtung verlaufen, ist diese
Orientierung bevorzugt, da bei einem Reißen des Sackes die Fäden langsam nachgeben, statt plötzlich zu reißen,
so daß ein diagonaler Riß in der Seitenwand 2 auftritt, der eine sichtbare Warnung des bevorstehenden Versagens
des Sackes darstellt. Die Seitenwand 2 und die Bodenplatte 19 bestehen aus einem gewebten Polypropylenmaterial,
das in der Kettrichtung 590 Fäden pro Meter und der Schußrichtung 4 72 Fäden pro Meter aufweist.
Die Abdeckung besteht aus einer leichteren Qualität eines Polypropylengewebes (Quality 196). Das Material für die
Transportschlaufen ist ein gewebtes Gurtband aus Poly(äthylenterephthalat)-Fasern mit einer Breite von
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50mm und einer minimalen Bruchfestigkeit von 2270kg.
Die Fig. 1 bis 4 verdeutlichen die Herstellungsschritte des in der Fig.5 dargestellten Sackes.
Die Fig.1 zeigt, wie im oberen Bereich der Seitenwand 2
eine Falte 1 gebildet wird. Der obere Rand der Seitenwand 2 wird zunächst nach innen gefaltet, um einen
Saum 3 zu bilden, worauf die Falte gebildet wird, indem man das Gewebe der Seitenwand 2 in Zick-Zack-Form umlegt,
wie es in der Zeichnung dargestellt ist. Die Falte besitzt im allgemeinen eine Breite von etwa 50mm und eine
Länge von etwa 300mm für den Fall eines Sackes mit einer Seitenwandhöhe von 1,370mm, was bedeutet, daß die Länge
der Falte etwa ein Viertel bis ein Fünftel der Höhe der Seitenwand beträgt.
Die Fig.2 verdeutlicht die Tatsache, wie das Material
der Abdeckung 4 über die Außenseite des oberen Randes der Seitenwand gelegt wird. Die Falte 1 wird beispielsweise
mit zwei gekreuzten Nahtreihen 5 festgelegt, worauf der untere Rand der Abdeckung 4 unter Bildung
eines Saumes nach innen umgelegt wird, wonach die Abdeckung 4 in der mit den Pfeilen 7 dargestellten Weise
auf die Seitenwand 2 aufgelegt wird.
Die Fig.3 verdeutlicht die Befestigung der Abdeckung 4
an der Seitenwand 2 mit Hilfe von zwei Nahtreihen 8, die durch die Oberseite der Falte 1 geführt werden und diese
festlegen. Die Abdeckung 4 überlappt die Seitenwand 2 um etwa 20mm.
Die Fig.4 verdeutlicht die Befestigung einer Transportschlaufe
9 an dem Sack. Die Transportschlaufe 9 umfaßt
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eine öffnung oder Schlinge 10 und zwei Schenkel 11 und
Die Schenkel werden in direktem Kontakt miteinander zusammengelegt, so daß sich eine doppelte Lage 13 ergibt.
Der Schenkel 12 ist langer als der Schenkel 11 und erstreckt
sich im wesentlichen bis zum Boden der Seitenwand 2, wie es durch den Pfeil 14 verdeutlicht wird. Die
doppelte Lage 13 wird über die Falte 1 genäht, worauf die doppelte Lage und der verlängerte Schenkel mit drei
Nahtreihen 15 an der Seitenwand angenäht werden. Die Falte 1 und die Naht zwischen der Abdeckung 4 und der
Seitenwand 2 werden mit Hilfe einer weiteren Nahtreihe 16 in Zick-Zack-Form zusätzlich verstärkt.
Die Fig.6a zeigt eine Schnittansicht durch die Schenkel
11 und 12 der Transportschlaufe 9 und durch die Falte 1 und verdeutlicht die doppelte Lage 13, die an der freiliegenden
Außenseite der Seitenwand 2 befestigt ist.
Die Fig.6b zeigt die Ausführungsform, nach der die doppelte Lage 13 an der freiliegenden inneren Oberfläche
der Seitenwand 2 befestigt ist.
Die Fig.6c zeigt schließlich die Ausführungsform, gemäß
der die doppelte Lage 13 zwischen den Materiallagen in der Falte 1 befestigt ist.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Sackes. Wie der in der Fig. 5 dargestellte Sack, umfaßt der in den Fig. 7 und 8 gezeigte
Sack eine Seitenwand 2, eine Bodenplatte 19 und eine
Abdeckung 4, die zu einem Hals 17 zusammengefaßt ist, der mit Hilfe von Bändern 18 zugebunden ist. Die verwendeten
Materialien sind die gleichen, wie sie auch für den in der Fig.5 dargestellten Sack eingesetzt
wurden. Wie im Fall des in der Fig.5 dargestellten
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Sackes sind vier Transportschlaufen 9 angeordnet, die jeweils eine Öffnung 10 und Schenkel 11 und 12 aufweisen.
Die Schenkel 11 und 12 sind unter Bildung einer doppelten
Lage zusammengenäht, welche doppelte Lage sich etwa über ein Fünftel der Höhe der Seitenwand 2 erstreckt. Von der
doppelten Lage aus erstreckt sich der Schenkel 12 bis zum unteren Ende der Seitenwand 2.
An der Stelle der Anordnung einer jeden Transportschlaufe 9 ist das Material der Seitenwand 2 zu einer Falte 20
geformt, indem das Material längs eines einzigen Knickes gefaltet wird. Die Falte 20 verläuft über die gesamte
Höhe der Seitenwand 2. Die Schenkel 11 und 12 sind zwischen den in dieser Weise gebildeten zwei Materiallagen
angeordnet und durch Vernähen in dieser Position festgelegt. Die Falte 20 besitzt eine Breite von etwa
70mm. Eine der Falten 20 ist in der Vertikalnaht angeordnet, mit der die Enden des Materials der Seitenwand 2
miteinander vernäht sind.
Bei beiden Ausführungsformen kann das Gewebe abgedichtet
und wasserdicht ausgerüstet werden, indem man eine Schicht aus geschmolzenem Polypropylen aufbringt. Da die
Abdeckung 4 sich über den oberen Rand der Seitenwand 2 hinaus erstreckt und an der Außenseite der Seitenwand 2
angenäht ist, ergibt sich in der Naht keine nach oben geöffnete Fuge, in der sich das Wasser ansammeln könnte.
Aus dem gleichen Grund ist die Bodenplatte 19 an die
Innenseite der Seitenwand 2 angenäht.
Ein typischer Sack, der eine solche Größe besitzt, daß er eine Tonne ProzeUanton aufnehmen kann, besitzt eine
Seitenwandhöhe von 1,370 m und eine quadratische Grundfläche mit einer Seitenlänge von 915mm.
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Da die Schenkel 12 der Transportschlaufen sich bis zu dem Boden oder dem unteren Rand der Seitenwand 2 erstrecken,
ist ein Reißen des Sackes im oberen Bereich der Seitenwand 2 unwahrscheinlich. Wenn ein Reißen des
Materials auftritt, erfolgt dieses am wahrscheinlichsten in Form eines allmählichen Aufreißens des Gewebes der
Seitenwand 2 oder der Bodenplatte 19 oder durch ein Aufgehen der Naht zwischen der Seitenwand 2 und der
Bodenplatte 19. Das in dieser Weise erfolgende Nachgeben des Sackes führt im allgemeinen dazu, daß das in
dem Sack enthaltene Material in Form eines fallenden Strahles ausläuft, was für das darunterstehende Personal
relativ harmlos ist, im Vergleich zu der Situation, daß ein gefüllter Sack als Folge eines Reißens des oberen
Bereiches des Sackes nach unten fällt.
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Claims (24)
- TER MEER - MÜLLER - STEINMEISTERBeim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter Prof. Representatives before the European Patent Office - Mandatalres agrees pres !'Office europeen des brevetsDipl.-Chem. Dr. N. ter Meer Dipl.-lng. H. SteinmeisterDipl,lng. F E. Müller Siekerwall 7, Triftstrasse 4,D-8000 MÜNCHEN 22 D-4800 BIELEFELD 119985/002 13. Dezember 1979tM/hmENGLISH CLAYS LOVERING POCHIN & COMPANY LIMITED John Keay House, St. Austell, Cornwall, PL25 4DJGroßbritannienSack für die Aufnahme von SchüttgutPriorität: 15. Dezember 1978 - Großbritannien - No. 48737/78η.PATENTANSPRÜCHESack für die Aufnahme von Schüttgut, mit einer Öffnung und mindestens drei Transportschlaufen, wobei jede Transportschlaufe eine Öffnung in der Nähe der Sacköffnung und zwei sich von der Öffnung erstreckende Schenkel aufweist, die an einer Stelle an dem Sack befestigt sind, an der das Material des Sacks gefaltet ist, um mindestBBS zwei überlappende Materiallagen zu ergeben, an denen die Schenkel festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens einer der Schenkel (11, 12) von mindestens zwei der030026/0766ORIGINAL INSPECTEDEnglish Clays Lovering Case: 19985/002ER MEER - MÜLLER - STEINMEIS'ERTransportschlaufen (9) sich im wesentlichen bis zu dem Boden des Sackes erstrecken.
- 2. Sack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Schenkel (11/ 12) einer jeden Transportschlaufe in Kontakt miteinander befestigt sind.
- 3. Sack nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß er eine um den Sack herumlaufende Seitenwand (2) und eine Bodenplatte (19) umfaßt, die an der Unterseite der Seitenwand (2) befestigt ist, wobei die Tranportschlaufen(9) an der Seitenwand (2) befestigt sind.
- 4. Sack nach Anspruch 3, dadurchgekennzeichnet , daß die Bodenplatte (19) im wesentlichen quadratisch ist.
- 5. Sack nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß er eine um den Sack herumlaufende Seitenwand (2) und eine Bodenschürze (19) umfaßt, die an der Unterseite der Seitenwand (2) befestigt ist, wobei die Bodenschürze (19) derart ausgelegt ist, daß sie zum Verschließen der Unterseite des Sackes zu einer zugebundenen öffnung zusammengefaßt werden kann, und daß die Tranportschlaufen (9) an der Seitenwand (2) befestigt sind.
- 6. Sack nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenwand (2) aus einem gewebten Material besteht.030026/0766ER MEER - MÜLLER - S T E I NME I S". E REnglish Clays Lovering 19985/002
- 7. Sack nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß das gewebte Material der Seitenwand (2) derart angeordnet ist, daß die Schußrichtung des Gewebes im wesentlichen vertikal und die Kettrichtung des Gewebes im wesentlichen horizontal in bezug auf die aufrechte Stellung des Sackes mit der öffnung nach oben und der Bodenplatte nach unten angeordnet sind.
- 8. Sack nach den Ansprüchen 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenwand(2) aus einem gewebten synthetischen Fasermaterial besteht.
- 9. Sack nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenwand aus Polypropylen besteht.
- 10. Sack nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenwand ein im wesentlichen rechteckiges Materialstück umfaßt, das durch Verbinden seiner Enden mit mindestens einer Naht (15) zu einem Schlauch geformt ist.
- 11. Sack nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens eine Naht (15) zur Befestigung des verlängerten Endes(12) einer der Transportschlaufen (9) an dem Material des Sackes dient.
- 12. Sack nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Bodenplatte oder die Bodenschürze (19) aus gewebtem Polypropylen besteht.030026/0766English Clays Lovering 1998·5/002PER MEER - MÜLLER - STEINMEISVER-A-
- 13. Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (11, 12) einer jeden Transportschlaufe (9) an der äußeren Oberfläche der äußersten überlappenden Materiallage befestigt sind.
- 14. Sack nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Schenkel(11, 12) einer jeden Transportschlaufe (9) an der inneren Oberfläche der innersten überlappenden Materiallage befestigt sind.
- 15. Sack nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Schenkel (11, 12) einer jeden Transportschlaufe (9) zwischen der oder zwei der überlappenden Materiallagen befestigt sind.
- 16. Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Abdeckung (4) zum Verschließen der Sacköffnung umfaßt.
- 17. Sack nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß die Abdeckung (4) eine Schürze aus einem im wesentlichen rechteckigen Materialstück umfaßt, das durch Vernähen der gegenüberliegenden Enden zu einem Schlauch geformt ist, wobei die Abdeckung an dem die öffnung umgebenden Material des Sackes angenäht ist.030026/0766TER MEER - MÜLLER - STEINMEISTEREnglish Clays Lovering 199Γ·5/002— 5 —
- 18. Sack nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet , daß die Abdeckung (4) derart ausgelegt ist, daß sie zu einer zugebundenen
öffnung (17) zusammengefaßt werden kann. - 19. Sack nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß das Material der Abdeckung (4) die äußere Oberfläche des Sackmaterials überlappt.
- 20. Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportschlaufen (9) aus einem Gurtband bestehen. - 21. Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Transportschlaufen eine Bruchlast von mindestens 2000kg aufweist. - 22. Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Sackes derart gefaltet ist, daß sich überlappende Materiallagen über mindestens ein Zehntel der Höhe des Sackes ergeben. - 23. Sack nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet , daß das Material des Sackes derart gefaltet ist, daß sich überlappende Materiallagen über im wesentlichen die gesamte Höhe
des Sackes ergeben. - 24. Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Sackes derart gefaltet ist, daß sich mindestens drei überlappende Materiallagen ergeben.030026/0766
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Legal Events
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