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DE29501047U1 - Vorgeständerter Balkonaufbau - Google Patents

Vorgeständerter Balkonaufbau

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DE29501047U1
DE29501047U1 DE29501047U DE29501047U DE29501047U1 DE 29501047 U1 DE29501047 U1 DE 29501047U1 DE 29501047 U DE29501047 U DE 29501047U DE 29501047 U DE29501047 U DE 29501047U DE 29501047 U1 DE29501047 U1 DE 29501047U1
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/003Balconies; Decks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Artificial Fish Reefs (AREA)
  • Battery Electrode And Active Subsutance (AREA)
  • Cultivation Of Seaweed (AREA)

Description

Voraeständerter Balkonaufbau
Die Erfindung bezieht sich auf einen vorgeständerten, an der Hauswand verankerten Balkonaufbau aus mehreren jeweils eine Bodenplatte aufweisenden, in der Senkrechten übereinanderliegenden Balkone, von denen die Bodenplatte des unteren Balkons vorzugsweise mittels rohrf önniger Säulenelemente auf Fundamentbereichen abgestützt ist, während zwischen den Bodenplatten benachbarter Balkone rohrförmige Säulenelemente zur Abstützung des jeweils oberen Balkons vorgesehen sind, wobei die sich auf den Fundamentbereichen abstützenden Säulenelemente und einander entsprechende Säulenelemente höher liegender Balkone in der Lotrechten miteinander fluchtend ausgerichtet sind.
Derartige Balkonaufbauten finden sich bei Mehrfamilien-Wohnhäusern, die in Plattenbauweise errichtet sind und bei denen die einzelnen Balkone nicht derart in die tragende Struktur der Hauswand integriert sind, daß ein wesentlicher Teil der senkrechten Lasten in die Hauswand geleitet und dort aufgenommen wird. Die Balkonaufbauten können daher nach Fertigstellung eines Wohnhauses oder bei Häusern ohne Balkon aufbauten auch nachgerüstet werden. Die Verankerung mit der Hauswand dient bei
diesen bekannten Balkonaufbauten nur zur Aufnahme von Horizontalkräften, während die gesamten senkrechten Lasten durch die Säulenelemente in die Fundamentbereiche abgeleitet werden.
Da diese bekannten Balkonaufbauten - sowohl bei der im wesentlichen gleichzeitigen Herstellung mit dem Wohnhaus als auch beim nachträglichen Ergänzen eines bestehenden Wohnhauses durch einen Balkonaufbau - die einzelnen Balkone nicht durch in die Hauswand integrierte Tragelemente gehaltert werden, sondern im wesentlichen eine Ausrichtung des gesamten Balkonaufbaus entsprechend der erforderlichen Ausrichtung der die vertikalen Kräfte aufnehmenden Säulenelemente erfolgen muß, ist die Verbindung der Bodenplatten der einzelnen Balkonaufbauten zur Hauswand, durch die die auf den Balkonaufbau wirkenden horizontalen Kräfte abgefangen werden, verhältnismäßig aufwendig. Es muß nämlich in jedem Einzelfall erreicht werden, daß der Befestigungspunkt an der Hauswand und der Befestigungspunkt an der Bodenplatte eines Balkons genau den Abstand voneinander haben, der von dem Verbindungselement zur Aufnahme von Horizontalkräften überbrückt wird. Dies erfordert im allgemeinen genaue Anpassungsarbeiten, die zeitaufwendig sind und normalerweise nur von speziell ausgebildeten Arbeitskräften durchgeführt werden können.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zur schnellen und keine besonderen Fachkenntnisse benötigenden, Horizontalkräfte aufnehmenden Verankerung der Bodenplatten eines Balkonaufbaus an der Hauswand zu schaffen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Balkonaufbau der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß derart ausgestaltet, daß in den Bodenplatten zumindest einiger Balkone nach unten offene, im Querschnitt kreisförmige Verankerungsöffnungen vorgesehen sind, in die sich jeweils ein im Querschnitt kreisförmiger, lotrecht angeordneter Zapfen erstreckt, der Teil eines an der Hauswand befestigten Ankers ist, und daß auf dem Zapfen eine zumindest bei fehlendem Eingriff mit der Verankerungsöffnung drehbare,
kreiszylindrische Justierbuchse sitzt, deren Außendurchmesser gleich oder geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Verankerungsöffnung ist und deren Mittelöffnung exzentrisch zur äußeren Umfangswand angeordnet ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung erfolgt also die Verankerung zur Aufnahme von Horizontalkräften durch Zwischenschaltung einer Justierbuchse, deren Umfangswand durch Drehung auf dem Zapfen so verlagert werden kann, daß sie entsprechend der Exzentrizität zwischen einem minimalen Abstand von der Hauswand und einem maximalen Abstand von der Hauswand verstellbar ist. In einer dieser Stellungen oder in Zwischenstellungen ist dann ein Eingriff mit der Verankerungsöffnung in der Bodenplatte möglich, wenn diese sich in einem durch die Anordnung der Säulenelemente bestimmten Abstand von der Hauswand befindet. Somit kann auf einfache Weise der Eingriff zwischen Zapfen des Ankers und Verankerungsöffnung der Bodenplatte unter Zwischenschaltung der Justierbuchse hergestellt werden, ohne daß an dem an der Hauswand befestigten Anker Änderungen oder Anpassungen erfolgen müßten, während sich durch die Ausrichtung der Justierbuchsen möglicherweise ergebende Verlagerungen der Balkonplatte parallel zur Hauswand geringfügig sind und den Gesamtaufbau nicht beeinträchtigen .
Um eine ausreichende Einstellbarkeit bzw. Anpassung an Toleranzen zu ermöglichen, beträgt die Exzentrizität zwischen Mittelachse des Zapfens und Mittelachse der Justierbuchse vorzugsweise 1/5 bis 1/10 des Außendurchmessers der Justierbuchse.
In einer üblicherweise aus Beton bestehenden Bodenplatte eines Balkons kann eine ausreichend genau dimensionierte Verankerungsöffnung auf einfache Weise dadurch ausgebildet werden, daß in die Bodenplatte ein diese Verankerungsöffnung bildendes Rohrstück, das gegebenenfalls die Form eines Bechers hat, eingesetzt wird.
Um den Eingriff von Verankerungsöffnung und Justierbuchse beim Aufsetzen der Bodenplatte zu vereinfachen und möglicherweise sogar eine selbsttätige Ausrichtung der Justierbuchse um den Zapfen zu erreichen,· kann die obere äußere Umfangskante der Justierbuchse angefast oder angeschrägt sein, so daß der Umfangsrand der Verankerungsöffnung beim Aufsetzen der Bodenplatte in Berührung mit einem Teil des schräg verlaufenden Randbereiches der Justierbuchse kommt und so entsprechende Führ- und Stellkräfte in Richtung quer zur Längsachse des Zapfens erzeugt werden.
Da bei einem erfindungsgemäßen Aufbau die vertikalen Kräfte durch die Säulenelemente übertragen werden sollen, liegt die Unterseite der Bodenplatte vorzugsweise oberhalb des den Zapfen tragenden Abschnittes des Ankers. Auf diese Weise wird erreicht, daß auf den Anker keine senkrechten Kräfte, sondern im wesentlichen nur horizontale Kräfte wirken, so daß die Verbindung des Ankers mit der Hauswand und seine Ausbildung nur unter Berücksichtigung dieser Horizontalkräfte zu erfolgen braucht. Ferner kann bei niedrigen Außentemperaturen die sich ergebende Materialverkürzung der Säulenelemente stattfinden, ohne Schrägzugkräfte in den Anker einzuleiten.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der vereinfacht und schematisch ein Ausführungsbeispiel zeigenden Figuren näher erläutert.
Figur 1 zeigt in einer perspektivischen Teildarstellung eine Balkonanordnung vor einer durch Fenster und Türen angedeuteten Hauswand.
Figur 2 zeigt in einem Teilschnitt den Bereich innerhalb des Kreises A aus Figur 1, wobei das Balkongeländer weggelassen ist.
Figur 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie A-A aus Figur 2.
Figur 4 zeigt Teile der Anordnung aus Figur 2 in auseinandergezogener Darstellung.
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Figur 5 zeigt in einem Teilschnitt einen Bereich aus dem Kreis B in Figur 1, wobei das Balkongeländer weggelassen ist.
Der in Figur 1 dargestellte Balkonaufbau enthält übereinander angeordnete, gleich ausgebildete Balkone 1, 2, 3 und ist nach oben im allgemeinen um weitere, nicht dargestellte Balkone ergänzt. Die üblicherweise aus Beton bestehende Bodenplatte 4 des unteren Balkons 1 ist über in den vier Eckbereichen vorgesehene rohrförmige Säulenelemente 8a, 9a, 10a, 11a auf schematisch angedeuteten Fundamentbereichen 7 abgestützt, während sich zwischen dieser Bodenplatte 4 und der Bodenplatte 5 des Balkons 2 rohrförmige Säulenelemente 8b, 9b, 10b, 11b und zwischen der Bodenplatte 5 des Balkons 2 und der Bodenplatte 6 des Balkons 3 rohrförmige Säulenelemente 8c, 9c, 10c, lic erstrecken. Die von der Bodenplatte 6 des Balkons 3 ausgehenden Säulenelemente 8d, 9d, 1Od, lld dienen entweder zur Abstützung der Bodenplatte eines weiteren, nicht dargestellten Balkone oder stützen eine den Balkon 3 nach oben abdeckende Platte ab.
Wie in Figur 1 angedeutet, ist der Balkonaufbau mittels Mauerankern, von denen der im Kreis A befindliche Maueranker mit 30 bezeichnet ist, an der Hauswand verankert, d.h. der Balkonaufbau bzw. die einzelnen Balkone werden nicht durch in die Hauswand integrierte Trag- und Stützelemente gehaltert, sondern die senkrechten Lasten werden von den Säulenelementen in die Fundamentbereiche 7 abgeleitet, während die Maueranker 30 die auftretenden Horizontalkräfte aufnehmen und so den Balkonaufbau an der Hauswand verankern. Der Balkonaufbau kann daher nach Fertigstellung des Hauses an der Hauswand montiert werden, und
zwar auch bei Häusern die ursprünglich ohne Balkonaufbauten erstellt worden sind.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Kopplungen der Säulenelemente mit den Bodenplatten der Balkone bei jedem Balkon gleich ausgebildet sind, und im folgenden werden im wesentlichen die in den Kreisen A und B gemäß Figur 1 liegenden Anordnungen näher erläutert.
Die im Kreis A liegende Anordnung, die der Hauswand benachbart ist und die sich im allgemeinen auch am anderen, der Hauswand benachbarten Ende der Bodenplatte wiederfindet, ist in den Figuren 2 bis 4 zu erkennen.
Im der Hauswand benachbarten Eckbereich ist in die vorgefertigte Bodenplatte 5 ein Rohrabschnitt 12b eingesetzt, der die Form eines Vierkant-Rohres hat und aus dem gleichen Rohrmaterial besteht, wie die benachbarten Stützelemente 8b und 8c, so daß die gleiche Querschnittsform und Querschnittsabmessung gegeben ist.
Der Rohrabschnitt 12b ist, eine Durchgangs öffnung bildend, in der Bodenplatte 5 verankert, wozu u.a. nicht dargestellte Bewehrungselemente vorgesehen sein können, die mit dem Rohrabschnitt 12b verschweißt sind und sich über eine größere Strecke horizontal in der Bodenplatte 5 erstrecken. Das obere Ende des Rohrabschnittes 12b endet etwas unterhalb der oberen Fläche der Bodenplatte 5 und trägt an seiner Außenseite angeschweißte Verlängerungsabschnitte 24b, die sich in nicht dargestellter Weise geringfügig zu ihren freien Enden aufweiten können und die sich bis in die Ebene der oberen Fläche der Balkonplatte 5 erstrecken. Das untere Ende des Rohrabschnittes 12b erstreckt sich bis in die Ebene der unteren Fläche der Bodenplatte 5 und ist von einer nach unten offenen Aussparung 16b umgeben. Zumindest der untere Bereich des in der Aussparung 16b befindlichen Teils des Rohrabschnittes 12b ist von Verlängerungsabschnitten 20b umgeben, die an die Außenseite des oberen Endes des Säulenelementes 8b angeschweißt sind und sich in nicht dargestellter Weise zu ihren freien Enden
aufweiten können. Auf diese Weise kann der untere Bereich des Rohrabschnittes 12b beim Aufsetzen der Bodenplatte 5 auf die Stützen 8a, 8b, 8c, 8d leicht in die Verlängerungsabschnitte 20b eingeführt werden, während die am oberen Ende des Rohrabschnittes 12b vorhandenen Verlängerungsabschnitte 24b das Einsetzen der Stütze 8c erleichtern.
Die im allgemeinen aus Stahl, insbesondere Edelstahl bestehenden Säulenelemente und Rohrabschnitte einer Anordnung, also beispielsweise der die Säulenelemente 8a, 8b, 8c, 8d aufweisenden Anordnung sind im montierten Zustand der Balkonanordnung im wesentlichen lotrecht und miteinander fluchtend ausgerichtet, um die senkrechten Kräfte ohne Erzeugung von Biegemomenten durch die Rohrabschnitte und die Säulenelemente in den Fundamentbereich 7 zu leiten. Es kann jedoch vorkommen, daß bei der Montage des Balkonaufbaus keine genau lotrechte Ausrichtung der Säulenelemente und der Rohrabschnitte zueinander möglich ist. Aus diesem Grund werden, wie in Figur 2 dargestellt, am oberen und am unteren Ende des Rohrabschnittes 12b Aluminiumdrähte 43 angeordnet, die kreisförmigen Querschnitt haben, wobei ihr Durchmesser vorzugsweise zwischen 3 mm und 6 mm liegt. Die Aluminiumdrähte 43 liegen benachbart zu den Stirnflächen des Rohrabschnittes 12b und damit auch benachbart zu den Stirnflächen von Säulenelement 8b und Säulenelement 8c. Ergibt sich daher wegen nicht genau lotrechter Ausrichtung der Säulenelemente und des Rohrabschnittes eine unterschiedliche Kantenpressung im Bereich der Stirnflächen, so führt dies zu einer plastischen Verformung des Aluminiumdrahtes 43, bis sich über diesen eine im wesentlichen gleichförmige Belastung einstellt, so daß die Fehlausrichtung von Säulenelementen und Rohrabschnitt kompensiert und eine Übertragung der Lasten ohne Erzeugung von Biegemomenten erreicht wird.
Wie bereits erwähnt, sind entsprechend der Anordnung von Rohrabschnitt 12b und benachbarten Säulenelementen 8b, 8c gemäß Figuren 2 bis 4, auch in den übrigen Eckbereichen der Boden-
platte 5 Anordnungen von Rohrabschnitten und Säulenelementen ausgebildet, wobei im durch den Kreis B gekennzeichneten Eckbereich, wie in Figur 5 zu erkennen, zusätzlich im Rohrabschnitt 13b und den entsprechenden Rohrabschnitten der darunter befindlichen und der darüber befindlichen Bodenplatten eine seitliche Öffnung 27 vorhanden, die über einen Verbindungskanal 28 mit einer im Randbereich der oberen Fläche der Bodenplatte ausgebildeten Rinne 26 verbunden ist. In der Rinne 26 sammelt sich auf der oberen Fläche der Bodenplatte 5 befindliches Regenwasser und wird durch den Kanal 28 in den Innenraum des Rohrabschnittes 13b geleitet, so daß es durch das Säulenelement 9b und weiterhin durch das Säulenelement 9a abgeleitet werden kann, d.h. die Säulenelemente 9a, 9b t 9c, 9d dienen mit den sie verbindenden Rohrabschnitten auch als Regenwasserableitrohr.
Wie in Figur 5 angedeutet, befindet sich im Inneren des so gebildeten Regenableitrohres ein ,Schlauch 44 aus Kautschuk oder elastisch verformbarem Kunststoff, der an seinem unteren Ende wasserdicht verschlossen und so oberhalb der seitlichen Öffnung im höchsten Rohrabschnitt aufgehängt ist, daß sein Innenraum immer wasserfrei bleibt. Wenn es in dem gebildeten Regenwasserrohr zu einer Verstopfung kommt und das dann zurückgehaltene Regenwasser gefriert, kann der Eisdruck durch Zusammenpressen des Schlauches 44 ausweichen und stellt keine zerstörende Belastung für die Säulenelemente und/oder die Rohrabschnitte dar.
Wie in den Figuren 2 bis 4 gezeigt, sind an den der Hauswand benachbarten Rohrabschnitten der Bodenplatte 5, also auch am Rohrabschnitt 12b über Verbindungselemente 42 becherförmige Rohrelemente 41 befestigt, die einen kreisförmigen Querschnitt haben und nach unten geöffnet sind. Ihre Mittelachse 39 erstreckt sich parallel zur Mittelachse des Rohrabschnittes 12b. Sie dienen zur Verankerung der Bodenplatte 5 an der Hauswand.
Zu diesem Zweck ist für jedes der Rohrelemente bzw. für jede der von diesen Rohrelementen gebildete Ösenöffnung ein Maueranker 30 vorhanden7 der mittels einer Verankerungsschraube 32, die in der Hauswand befestigt ist und sich durch eine Bohrung 31 im Maueranker erstreckt, an der Hauswand angebracht ist, wobei in der Praxis üblicherweise mindestens zwei Verankerungsschrauben vorgesehen werden, um den Maueranker 30 unverdrehbar zu halten. Ein horizontaler Arm 33 des Mauerankers 30 trägt einen Zapfen 34, der kreisförmigen Querschnitt hat und dessen Mittelachse 35 lotrecht verläuft.
Auf dem Zapfen 34 ist eine zylindrische Justierbuchse 36 angeordnet, die zumindest bei fehlendem Eingriff mit dem Rohrelement 41 auf dem Zapfen 34 drehbar ist. Die den Zapfen 34 aufnehmende Mittelbohrung 37 der Justierbuchse 36 liegt mit ihrer Mittelachse, die im montierten Zustand mit der Mittelachse 35 des Zapfens 34 zusammenfällt, exzentrisch zur Mittelachse der Justierbuchse 36 und damit im montierten Zustand exzentrisch zur parallel dazu verlaufenden Mittelachse 39 des Rohrelementes 41 und daher von dessen Aufnahmeöffnung 40, die im Querschnitt kreisförmig ist. Die Aufnahmeöffnung 40 hat üblicherweise einen geringfügig größeren lichten Durchmesser als der Außendurchmesser der Justierbuchse 36, die im übrigen an der Außenkante ihres oberen Endes eine Anfasung oder Anschrägung 38 aufweist, die das Aufsetzen des Rohrelementes 41 auf die Justierbuchse 36 vereinfacht.
Durch die exzentrische Halterung der Justierbuchse 36 bezüglich der Mittelachse 35 des Zapfens 34 ist es möglich, die Bodenplatte 5 in unterschiedlichen Abständen von der Hauswand zu positionieren, wenn die auf dem Zapfen 34 sitzende Justierbuchse 36 in Eingriff mit dem Rohrelement 41 steht, wobei der Toleranzbereich der doppelten Exzentrizität, d.h. dem doppelten Abstand von Mittelachse 39 des Rohrelementes 41 und Mittelachse 35 des Zapfens 34 entspricht. Auf diese Weise kann somit die Position der Balkonplatte 5 unter Ausgleich von Toleranzen
- 10 -
in der Lage des Zapfens 34 bezüglich der Hauswand so ausgerichtet werden, daß sich eine im wesentlichen lotrechte Ausrichtung der Saulenelemente und der Buchsenelemente ergibt, die die senkrechten Lasten aufnehmen.
5
Da der Maueranker 30 nur horizontale Kräfte aufnehmen soll, wird die Justierbuchse 36 in der in Figur 2 gezeigten Position oberhalb des Tragarms 33 für den Zapfen 34 in dem Rohrelement 41 festgesetzt, etwa durch eine nicht dargestellte, in Figur 2 von unten in den Berührungsbereich von Justierelement 36 und Rohrelement 41 eingefügte Schraube, so daß dann keine Abstützung der Bodenplatte 5 auf dem Tragarm 33 stattfindet und sichergestellt ist, daß auf den Maueranker 30 nur horizontale Kräfte wirken.

Claims (6)

- 11 - Ansprüche
1. Vorgeständerter, an der Hauswand verankerter Balkonaufbau aus mehreren jeweils eine Bodenplatte (4; 5; 6) aufweisenden , in der Senkrechten übereinanderliegenden Balkone (1; 2; 3), von denen die Bodenplatte (4) des unteren Balkons (1) vorzugsweise mittels rohrförmiger Säulenelemente (8a, 9a, 1Oa7 lla) auf Fundamentbereichen (7) abgestützt ist, während zwischen den Bodenplatten (4, 5; 5, 6) benachbarter Balkone (I7 2, 3) rohrförmige Säulenelemente (8b7 9b, 10b, 11b; 8c, 9cf 1Oc7 lic) zur Abstützung des jeweils oberen Balkons vorgesehen sind7 wobei die sich auf den Fundamentbereichen (7) abstützenden Säulenelemente und einander entsprechende Säulenelemente höher liegender Balkone in der Lotrechten miteinander fluchtend ausgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß in den Bodenplatten (5) zumindest einiger Balkone (2) nach unten offene, im Querschnitt kreisförmige Verankerungsöffnungen (40) vorgesehen sind, in die sich jeweils ein im Querschnitt kreisförmiger, lotrecht angeordneter Zapfen (34) erstreckt, der Teil eines an der Hauswand befestigten Ankers (30) ist, und daß auf dem Zapfen (34) eine zumindest bei fehlendem Eingriff mit -der Verankerungsöffnung drehbare, kreis zylindrische Justierbuchse (36) sitzt, deren Außendurchmesser gleich oder geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Verankerungsöffnung (40) ist und deren Mittelöffnung (37) exzentrisch zur äußeren Umfangswand angeordnet ist.
2. Balkonaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Exzentrizität der Mittelöffnung (37) der Justierbuchse (36) zwischen 1/5 und 1/10 des Außendurchmesser der Justierbuchse (36) liegt.
- 12 -
3. Balkonaufbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsöffnung (40) durch ein in die Bodenplatte (5) eingesetztes Metallrohr (41) gebildet ist.
4. Balkonaufbau nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallrohr (41) becherförmig ist.
5. Balkonaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die obere äußere Umfangskante (38) der Justierbuchse (36) angefast ist.
6. Balkonaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite der Bodenplatte (5) oberhalb des den Zapfen (34) tragenden Abschnittes (33) des Ankers (30) liegt.
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