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DE29500958U1 - Personenkraftfahrzeug - Google Patents

Personenkraftfahrzeug

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Publication number
DE29500958U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
seat
saddle
passenger vehicle
previous
vehicle according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29500958U
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Dipl Ing Mohr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mohr Geb Jacobi Hilde Ch
Original Assignee
MOHR GEB JACOBI
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MOHR GEB JACOBI filed Critical MOHR GEB JACOBI
Priority to DE29500958U priority Critical patent/DE29500958U1/de
Priority to DE19508675A priority patent/DE19508675C2/de
Publication of DE29500958U1 publication Critical patent/DE29500958U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/005Arrangement or mounting of seats in vehicles, e.g. dismountable auxiliary seats
    • B60N2/01Arrangement of seats relative to one another
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/24Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles
    • B60N2/38Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles specially constructed for use on tractors or like off-road vehicles
    • B60N2/40Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles specially constructed for use on tractors or like off-road vehicles saddle type

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

Personenkraftfahrzeug
Die Erfindung betrifft ein Personenkraftfahrzeug mit vier Räder und einem Motor, wobei das Kraftfahrzeug mindestens einen vorderen und einen in Reihe dahinterliegenden Sitzplatz aufweist.
Es gibt Bestrebungen, möglichst kleine Personenkraftfahrzeuge, Kompaktfahrzeuge, zu gestalten. Hierzu sind auch bereits eine Vielzahl von Vorschlägen bekannt. Man kann auf die Veröffentlichung zu dem zu bauen beabsichtigten Kleinwagen von Mercedes-Benz oder das unter dem Markennamen "Swatch" bekannte Konzept verweisen. Hierbei kommt der Sitzplatzanordnung erhebliche Bedeutung zu.
Aus der Firmenschrift "Mollmobil-Lieferwägen" ist ein Fahrzeug bekannt, das eine, in Fahrzeuglängsrichtung gesehen, mittig angeordnete Sitzbank mit einem vorderen und einem in Reihe dahinterliegenden Sitzplatz aufweist. Auf dem vorderen Sitzplatz kann in üblicher Weise der Fahrzeugführer Platz nehmen, wobei gegebenenfalls ein Rückengurt vorgesehen sein kann, gegen den er sich abstützen kann. Auf dem hinteren Sitzplatz kann eine zweite Person schrägsitzend Platz nehmen. Dabei kommen die Beine in einen Zwischenraum zwischen der gepolsterten Fahrzeugkarosserie und der mittigen Sitzbank zu liegen. Einen gewissen Komfort gewährt dabei die über die gesamte Fahrzeugbreite ausgebildete Rückenlehne am Ende der Sitzbank, die den Fahrgastraum abschließt. Eine solche Sitzplatzanordnung genügt weder den heutigen Komfortbedürfnissen noch entspricht sie modernen sicherheitstechnischen Überlegungen. In Weiterentwicklung dieser Sitzplatzanordnung zeigt das DE-Gm 10 832 und die FR 11 4 3 407 jeweils eine Sitzplatzanordnung von in Draufsicht etwa T-förmiger Gestalt. Dabei erstreckt sich der rück-
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k··
wärtige Sitzbankbereich über die gesamte Fahrzeugbreite und nehmen dort, bevorzugt Kinder, derart Platz, daß deren Beine links bzw. rechts vom vorderen Sitzplatz des Fahrers zu liegen kommen. Bei diesen Ausführungsformen ist auch für den Fahrer eine Rückenlehne vorgesehen. Als nachteilig ist dabei anzusehen, daß der Platz hinter dem Fahrersitz nicht tatsächlich genutzt wird und für einen komfortablen Sitz die Fahrzeugbreite erheblich ist. Diesen Nachteil weist auch die Sitzplatzanordnung nach der DE-OS 20 18 358 auf, in der vorgeschlagen wird, drei Einzelsitzplätze nebeneinander anzuordnen, wobei der mittige Sitz als Fahrersitz nach vorne verlagert ist, so daß ein vierter Einzelsitz in Reihe hinter dem Fahrersitz anordbar ist.
In diesem Zusammenhang wird ein technisches Problem darin gesehen, eine konstruktive Gestaltung anzugeben, welche von sich heraus einen möglichst kompakten Aufbau ermöglicht, bei gleichwohl sicherer und bequemer Gestaltung. Hierbei soll auch der Tatsache Rechnung getragen werden, daß Personenkraftfahrzeuge, obwohl sie in der Regel vier und mehr Sitzplätze aufweisen, zu einem sehr großen Anteil der Fahrten nur mit ein oder zwei Personen besetzt sind.
Dieses technische Problem ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß ein hinterer Sitzplatz nach Art eines Motorradsitzes sattelartig, mit einer Sattelsitzfläche und einer Rückenlehne ausgebildet ist und daß die Sattelsitzfläche des hinteren Sitzplatzes an den Vordersitz anschließend von diesem durch eine Vordersitz-Rückenlehne abgeteilt ist. Das hier zugrundeliegende Konzept sieht vor, die Sitzplatzanordnung, wie sie von Motorrädern bekannt ist, in ein Kraftfahrzeug zu integrieren. Dadurch, daß der hintere
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Sitz sattelartig für einen Spreizsitz wie bei einem Motorrad ausgebildet ist, kann der Beinraum zwischen der Sitzfläche eines Hintersitzes und der Rückenlehne eines Vordersitzes entfallen. Vielmehr sitzt eine Person auf einem derartigen hinteren Sitzplatz in einem Spreizsitz derart, daß die Beine sich seitlich zu der Sattelsitzfläche und gegebenenfalls in Überdeckung zu dem vorderen Sitzplatz, zumindest der Rückenlehne des vorderen Sitzplatzes, erstrecken können. Eine solche "hautnahe" Sitzplatzanordnung ist auch insbesondere nicht nur für junge Fahrgäste attraktiv.
Bevorzugt wird nach der Erfindung eine übliche viersitzige Sitzplatzanordnung, bei der zwei hintere Sitzplätze vorgesehen sind und bei der jeder hintere Sitzplatz jeweils eine Rückenlehne aufweist. Hierbei kann die Sattelsitzfläche des jeweiligen hinteren Sitzplatzes unmittelbar in die Rückenlehne des entsprechenden vorderen Sitzplatzes übergehen oder alternativ in die Sitzfläche des entsprechenden vorderen Sitzplatzes. In beiden Alternativen können so die Sitzplätze als konstruktive Einheit gestaltet werden. Dies kann auch dazu beitragen, die Stabilität zu erhöhen.
Es soll auch vorgesehen sein, daß sowohl der Benutzer des hinteren Sitzplatzes wie auch der Benutzer des vorderen Sitzplatzes sich jeweils anschnallen können. Die Anschnallgurte können bspw. jeweils in die Rückenlehne integriert sein. Weiter ist es aber auch möglich, die Anschnallgurte für beide Sitze in die sogenannte "B" Säule zu integrieren, wobei etwa für den vorderen Sitz eine Anreichautomatik für den Sicherheitsgurt vorgesehen sein kann. Entsprechend den Sicherheitsanforderungen können die Rückenlehnen entsprechend hoch und mit Kopfstützen, aufgesetzt oder integriert, ausgebildet werden.
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Das Fahrzeugkonzept sieht weiter bevorzugt vor, daß nur zwei Türen vorgesehen sind und ein vorne quer eingebauter Motor. Alternativ kann etwa auch ein Unterflurmotor vorgesehen sein.
Wenn in diesem Zusammenhang beide hinteren Sitzplätze in der beschriebenen Art motorradsitzartxg gestaltet sind, verbleibt zwischen den hinteren Sitzplätzen ein Ablageraum, der bis zwischen die vorderen Sitzplätze hindurchreichen kann.
Dies jedenfalls dann, wenn auch die vorderen Sitzplätze oder jedenfalls der Beifahrersitz, wie bevorzugt, motorradsitzartig ausgebildet sind oder mit entsprechendem Abstand zueinander angeordnet sind. In weiterer Einzelheit empfiehlt es sich, eine Heckklappe an dem Kraftfahrzeug vorzusehen. Bei einem Öffnen der Heckklappe ist die angesprochene Ablage zwischen den Sitzen erreichbar und sogar noch ein kleiner Stauraum hinter den Rückenlehnen der hinteren Sitze. Es ist sogar möglich, dort ein Reserverad unterzubringen. Wenn das Fahrzeug auch bevorzugt nur eine Gesamtlänge von etwas über 2.00 m aufweist, kann die Anordnung es doch gestatten, zwischen den Sitzen, in der angesprochenen Ablage, genügend Längserstreckung bspw. für ein Paar Skier vorzusehen.
Die Vordersitze können auch in Form üblicher Autositze als Einzelsitze ausgebildet sein. Hierbei kann die Sitzfläche der vorderen Sitzplätze im Bereich des Anschlusses an die Rückenlehne verjüngt, sein, wenn dies etwa für einen Sitzkomfort einer Person auf einem hinteren Sitzplatz erforderlich ist im Hinblick auf eine Beinhaltung während des Sitzens wie bei Motorrädern.
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In diesem Zusammenhang ist es aber auch bevorzugt, daß die Sitzflächen vergleichsweise hoch angeordnet sind, zumindest die Sattelsitzfläche eines oder beider hinterer Sitzplätze gegenüber den vorderen Sitzflächen erhöht wird, so daß die Beine einer Person auf einem hinteren Sitzplatz, wenn auch angewinkelt, so doch im wesentlichen sich nach unten vorn erstreckend beim Sitzen angeordnet sein können. Bei einer erhöhten Sitzplatzanordnung , insbesondere auch der Vordersitze, können diese etwas weiter nach vorne angeordnet sein, wobei gleichzeitig die Sitzposition der vorderen Fahrgäste angenehmer gestaltet ist und kann gleichzeitig das Auto etwas kürzer gebaut werden. Jedenfalls erlaubt es die Konzeption des hier beschriebenen Kraftfahrzeuges, und ist auch bevorzugt vorgesehen, daß es eine vergleichsweise große Höhe, auch Innenraumhöhe aufweist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist weiter vorgesehen, daß vordere und hintere Sitze jeweils für sich und/oder gemeinsam auf einer schiefen Ebene verschiebbar einstellbar gelagert sind. Eine Verstellbarkeit der Sitze, gemeinsam oder individuell, erlaubt es weitgehend, diese nicht nur bezüglich des Abstandes, z.B. zu den Pedalen des Fahrzeuges einzustellen, sondern auch in der Höhe. Nicht nur der Bequemlichkeit, sondern auch der Sicherheit dient die Anordnung einer oder mehrerer Kindersitze in den Ablageraum zwischen den beiden Sitzplatzreihen. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß auch die Kindersitze nach Art eines Motorradsitzes sattelartig, mit einer Sattelsitzfläche und einer Rückenlehne ausgebildet sind. Für eine leichte Handhabbarkeit und Auswechselbarkeit kann ferner vorgesehen sein, daß die Kindersitze in dem Ablageraum zwischen jeweils zwei vorderen und/oder hinteren Sitzplätzen eingehängt werden können.
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In weiterer bevorzugter Einzelheit sieht die Erfindung vor, daß eine Sitzfläche oder eine Sattelsitzfläche, bevorzugt des vorderen Beifahrersitzes, hochklappbar ist bzw. entfernbar ist. Hiermit läßt sich, neben dem Fahrersitz, noch bei Bedarf ein wesentlicher Stauraum erschließen. Es können geeignete Sicherungselemente vorgesehen sein, die eine Behinderung des Fahrers durch hier untergebrachte Gegenstände zuverlässig verhindern können.
Bei der praktischen Erprobung der erfindungsgemäßen Sitzplatzanordnung hat sich gezeigt, daß der Komfort beim Auf- bzw. Absteigen beträchtlich dadurch erhöht werden kann, wenn vorgesehen wird, daß eine Sattelsitzfläche, insbesondere eine gegenüber einer vorderen Sitzfläche erhöhte hintere Sattelsitzfläche, unabhängig von einer Sitzplatzeinstellung aus einer voreingestellten Sitzplatzposition in eine untere Lage absenkbar ist und daß die Sattelsitzfläche in der unteren Lage verbleibt, aus der sie nach einer Freigabe in die voreingestellte Sitzplatzposition wieder anhebbar ist. Hierbei soll die Sattelsitzfläche über das übliche Maß einer verstellbaren Sitzplatzeinstellung hinaus, bevorzugt um etwa 20 cm und mehr, abgesenkt werden, damit die platznehmende Person ihr Bein bequem über die Sattelsitzfläche in der unteren Lage heben kann. Dabei ist aus Sicherheitsgründen ferner vorgesehen, daß die Sattelsitzfläche nur bei Fahrzeugstillstand absenkbar ist. Dabei kann das Absenken und/oder Anheben der Sattelsitzfläche elektromotorisch erfolgen, wobei leicht das Absenken bzw. Anheben schalterbetätigt, bevorzugt durch einen Fußschalter, erfolgen kann. Ergänzend oder bei einer alternativen Ausführungsform kann dabei ferner vorgesehen sein, daß das Absenken der Sattelsitzfläche gegen die Kraft einer Feder erfolgt, wobei die Sattelsitzfläche in der unteren Lage bevorzugt verriegelt und nach Lösen der Verriege-
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lung durch die Kraft der Feder die Sattelsitzfläche wieder in die voreingestellte Sitzposition anhebbar ist. Dabei kann sich die Sattelsitzfläche unmittelbar auf den Fahrzeugboden abstützendend angeordnet sein oder auch bevorzugt kann die Sattelsitzfläche in der Vordersitz-Rückenlehne bzw. einem dem Vordersitz tragenden Sockel geführt absenkbar ausgeführt sein. Letzteres hat den Vorteil, daß der Raum unter der hinteren Sattelsitzfläche weitgehend entweder als Stauraum oder Raum für Fahrzeugaggregate wie z.B. die Hinterachse zur Verfügung bleibt.
Bei einer hinteren Sattelsitzflache, die gegenüber einer vorderen Sitzfläche erhöht angeordnet ist, sind unterhalb der Sattelsitzfläche beidseits des Sitzes Fußstützen vorgesehen. Diese können in bekannter Art wie die Fußrasten bei Motorrädern ausgeführt sein. Alternativ und bevorzugt ist jedoch eine Fußstütze in Form einer Fußplatte, auf der die sitzende Person den gesamten Fuß absetzen kann. Auch diese Maßnahme erhöht den Komfort wiederum beträchtlich durch eine weitgehend ermüdungsfreie Sitzposition. Es können die Fußstützen mit dem Sitz verbunden und gegebenenfalls mit der Sattelsitzfläche absenkbar sein oder es können die Fußstützen auf dem Fahrzeugboden sich abstützend den Sitz zwischen sich einfassen. Bei letzterer Alternative kann dabei sogar der Sitz bzw. die Sitzfläche von den Fußstützen absenkbar gehalten sein. Letztlich ist vorgesehen, an der Fußstütze den Fußschalter für das Absenken bzw. Anheben der Sattelsitzfläche anzuordnen.
Nachstehend ist die Erfindung des weiteren anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich Ausführungsbeispiele darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
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Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Personenkraftfahrzeuges, bei geschlossenen Türen, mit schematisch eingezeichneter Sitzanordnung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Personenkraftfahrzeug gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Darstellung nach Fig. 1, mit schematisch eingezeichneten Personen;
Fig. 4 eine Darstellung nach Fig. 2, gleichfalls mit schematisch eingezeichneten Personen;
Fig. 5 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles eines Personenkraftfahrzeuges,
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Personenkraftfahrzeug gemäß Figur 5,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispieles,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines vierten Ausführungsbeispieles eines Personenkraftfahrzeuges und
Fig. 9 eine Draufsicht auf das Personenkraftfahrzeug gemäß Fig. 8.
In den Figuren 1 und 2 ist als erstes Ausführungsbeispiel ein Personenkraftfahrzeug 1 dargestellt und beschrieben, das sich durch eine kompakte Bauweise auszeichnet. Das Personenkraftfahrzeug 1 besitzt vier Räder
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2 und einen vorne quer eingebauten Verbrennungsmotor 3. Weiter sind zwei Türen 4 und eine Heckklappe 5 vorgesehen. Wie insbesondere aus der Draufsicht nach Figur 2 zu ersehen ist, sind zwei Sitzplatzreihen 6,7, hier unterschiedlich ausgeführt, vorgesehen.
Wesentlich ist, daß die beiden hinteren Sitzplätze 8,9 sich jeweils aus einer Sattelsitzfläche 10,11 und jeweils einer Rückenlehne 12,13 zusammensetzen. Bei entsprechend geöffneter Tür 4 kann ein Mitfahrer auf den jeweiligen hinteren Sitzplätzen 8,9 durch motorradartiges Einsteigen Platz nehmen, auch dann, wenn der vorderen Fahrgast bereits auf einem der vorderen Sitzplätze 14,15 bereits Platz genommen hat. Dieser muß also nicht wie im allgemeinen bei zweitürigen Autos erforderlich, vorher aussteigen. Zur Erhöhung der Bequemlichkeit kann hierzu allerdings auch vorgesehen sein, daß die Rückenlehne 16,17 der vorderen Sitzplätze 14,15 für den Einsteigvorgang abklappbar sind.
Bei dem ersten Ausführungsbeispxel ist auch der vordere Sitzplatz 14 der Sitzplatzreihe 6 motorradsitzahnlich mit einer Sattelsitzfläche 18 ausgebildet. Wie insbesondere aus der Seitenansicht nach Figur 1 entnehmbar ist, geht die Sattelsitzfläche 10 des hinteren Sitzplatzes 8 unmittelbar in die Sitzfläche 18 des vorderen Sitzplatzes über. Es ist damit die Sitzplatzreihe 6 als stabile Einheit ausgeführt, die gemeinsam auf einer schiefen Ebene 19 längs- und höhenverstellbar ist.
Aus den Darstellungen der Figuren 3 und 4, wobei Figur 4 zwei Sitzplatzreihen 6,6 zeigt, ist zu entnehmen, daß eine Rückenlehne 16 eines vorderen Sitzes in ihrem unteren Abschnitt, oberhalb und in der Höhe einer Sitzfläche 18, verjüngt ausgebildet ist, etwa entsprechend einer
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&iacgr;&ogr;
Breite der Sattelsitzfläche 10 des hinteren Sitzes. Hierdurch wird ein motorradartiges Sitzen auf einem hinteren Platz 8 ermöglicht.
Ferner zeigt Figur 2 als Alternative zu einer Sitzplatzanordnung entsprechend der Sitzplatzreihe 6 eine Sitzplatzreihe 7, bei der nur der hintere Sitzplatz 9 motorradähnlich mit einer sattelartigen Sitzplatzfläche 11 und Rückenlehne 13 ausgebildet ist. Auch ist dieser hintere Sitzplatz 9 erheblich breiter und bequemer, als der danebenliegende Sitzplatz 8 der Sitzplatzreihe 6.
Der vordere Sitzplatz 15 ist in Form üblicher Einzelsitze gehalten, in dessen Rückenlehne 17 die Sattelsitzfläche 11 des hinteren Sitzplatzes 9 unmittelbar übergeht.
Im hinteren Raum des Fahrzeuges kann auch noch ein kleinerer Ablageraum oder Kofferraum 20 ausgebildet sein. Es ist auch möglich ein Reserverad 21 unterzubringen. Zwischen den vorderen und hinteren Sitzplätzen ergibt durch die beschriebene Gestaltung eine sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende Ablage 2 2 zwischen den Sitzplatzreihen 6,7. Dadurch, daß die Ablage bis weit nach vorne, auch unter das Armaturenbrett, vorgezogen werden kann, ist es sogar möglich, hier Skier oder dgl. längliche Gegenstände gegebenenfalls unterzubringen.
Weiter ist eine vordere Sitzfläche 23, beim Ausführungsbeispiel die des Sitzplatzes 15 hochklappbar oder herausnehmbar (bspw. durch eine Einhängung) vorgesehen: Hierdurch kann in einem Bereich des Beifahrersitzes ein weiterer Stauraum geschaffen werden. Diese Gestaltung ist durch einen unmittelbaren Anschluß der Sattelsitzfläche 11 an der vorderen Rückenlehne 17 möglich. Hierdurch ist es weiter möglich, daß - jedenfalls auf der Beifah-
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&Iacgr;&Tgr;
rerseite - die mechanische Verankerung und Verstellbarkeit bezüglich des vorderen Sitzplatzes 15 auf dem Bereich der Rückenlehne 17 und von dort aus weiter bis zu der Rückenlehne 13 des hinteren Sitzplatzes 9, beschränkt ist. So führt eine Hochklappung oder eine Entnahme der vorderen Sitzfläche 2 3 sogleich zu dem gewünschten zusätzlichen Stauraum.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 5 und 6 ist, um den Komfort einer Person auf einem hinteren Sitzplatz 30 zu verbessern, die Sattelsitzfläche 31 des hinteren Sitzplatzes 30 höher angeordnet als die Sattelsitzfläche 32 eines vorderen Sitzplatzes 33. Vorderer und hinterer Sitzplatz 33,30 sind hier besonders breit und anatomisch ausgeformt gestaltet und jeweils mit Rückenlehnen 34,35 versehen. Die hintere Sattelsitzfläche 30 geht bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel unmittelbar in die Rückenlehne 35 des vorderen motorradsitzähnlichen Sitzplatzes 33 über. In einem Übergangsbereich 36 verjüngt sich die Sattelsitzfläche 31 erheblich, so daß die Beine einer auf dem hinteren Sitzplatz 30 sitzenden Person nicht wesentlich über die Breite der Rückenlehne 34 hinaus erstrecken. Zwischen den von jeweils vorderen und hinteren Sitzplatz gebildeten Sitzplatzreihen 37,38 sich erstreckenden Ablageraum 39 sind zwei Kindersitze, z.B. durch Einhängen zwischen den Sitzplatzreihen 37,38, vorgesehen. Diese können in bekannter Art ausgebildet sein, jedoch ist hier vorgesehen, auch die Kindersitze 40,40 nach Art eines Motorradsitzes sattelartig mit einer Sattelsitzfläche 41 und einer Rückenlehne 42 auszubilden. Im übrigen entspricht der Personenkraftwagen 43 im wesentlichen dem Personenkraftfahrzeug 1 nach dem ersten Ausführungsbeispiel. Lediglich ist die höhenmäßige Gestaltung des Personenkraftfahrzeugs 4 3 der beschriebenen Sitzplatzanordnung angepaßt, woraus sich
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im übrigen die Möglichkeit ergibt, daß der Benutzer eines hinteren Sitzplatzes 30 über den Fahrer oder den vorderen Beifahrer leicht hinwegsehen kann. Ferner ist hier anstelle eines noramlen Lenkrades ein Motorradlenker 44 vorgesehen. Lenkbügel oder Lenkhörner sind ebenfalls denkbar. Dadurch wird der Personenkraftwagen, insbesondere für Motorradfans, sehr attraktiv. Unabhängig von der Ausführung des Lenkers können auch Servolenkung oder progressive Lenkung vorgesehen sein. Übliche Sicherheitsvorrichtungen - wie z.B. Airbag auch in den Rückenlehnen der Vordersitze - sind ebenso möglich.
Das dritte Ausführungsbeispiel nach Figur 7 zeigt, daß die erfindungsgemäße Sitzplatzanordnung nicht nur für Kleinwagen attraktiv ist, sondern daß durch diese auch z.B. bei Transportern 50 erheblich zu einer Laderaumvergrößerung beitragen kann. Es ist hier eine Sitzplatzanordnung gezeigt, bei der ein vorderer Sitzplatz 51 und ein hinterer Sitzplatz 52 auf einer schiefen Ebene 53 individuell einstellbar sind. Auch hier besteht der hintere Sitzplatz 52 aus einer Sattelsitzfläche 54 und einer Rückenlehne 55. Letztlich zeigt Figur 7 ein alternatives Antriebskonzept, welches einen Unterflur angeordneten Motor 56 umfaßt.
Bei dem in den Figuren 8 und 9 gezeigten Personenkraftfahrzeug ist eine Sitzplatzanordnung gezeigt, bei der eine hintere Sattelsitzfläche 60 gegenüber einer vorderen, ebenfalls als Sattelsitzfläche ausgebildete Sitzfläche 61, erhöht angeordnet ist.
Beide Sitzflächen 60,61 sind in beschriebener Weise in ihrer Sitzplatzposition voreinstellbar. Dazu kann z.B. auch die Seitenverkleidung 62 bei einer Höhenverstellung nach Art eines Faltenbalges eine Änderung der Höhe zwi-
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sehen der Sitzfläche 61 und einem den Sitzplatz tragenden Sockel 63 ausgleichen. Unabhängig von dieser Sitzplatzeinstellung ist die Sattelsitzfläche 60 in Pfeilrichtung 64 in eine untere Lage absenkbar, in der die Sattelsitzfläche 60 verriegelt. In dieser unteren Lage ist es leicht, die Sattelsitzfläche 60 zu übersteigen. Danach wird die Verriegelung der Sattelsitzfläche 60 in ihrer unteren Lage gelöst und nimmt die Sattelsitzfläche 60 die voreingestellte Sitzplatzposition wieder ein. Es versteht sich, daß die Sattelsitzfläche 60 nur bei Stillstand des Fahrzeuges absenkbar ist. Das Absenken und/oder Anheben der Sattelsitzfläche 60 kann elektromotorisch erfolgen, wobei zwischen der Sattelsitzfläche und dem Elektromotor ein Getriebe vorzusehen ist, welches die Rotationsbewegung in eine lineare Bewegung der Sattelsitzfläche umsetzt, was z.B. durch einen Spindelantrieb, ein Scherengitter oder dergleichen in an sich bekannter Art erfolgen kann. Unterstützend oder alternativ kann das Anheben der Sattelsitzfläche 60 aus der unteren Lage durch die Kraft einer oder mehrerer beim Absenken der Sattelsitzfläche 60 gespannter Federn 65 bewirkt werden. Diese Federn 65 stützen sich bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 zwischen einem Fahrzeugboden 66 und einer als Fußplatte ausgebildeten Fußstütze 67 beispielsweise ab. Ferner ist die Sattelsitzfläche in der Vordersitz-Rückenlehne 68 und dem in Vordersitz tragenden Sockel 63 z.B. in einer nicht weiter dargestellten Nut 69 geführt. Das Absenken bzw. Anheben erfolgt schalterbetätigt, wozu ein Fußschalter 70 auf der Fußstütze 67 angeordnet ist. Die Fußstützen 67 sind beidseits des Rücksitzes angeordnet und stützen sich hier über die Federn 65 auf den Fahrzeugboden 66 ab und sind gemeinsam mit der Sattelsitzfläche 61 absenkbar bzw. wieder anhebbar.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung von Bedeutung sein. Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen.
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Claims (23)

ANSPRÜCHE
1. Personenkraftfahrzeug (1) mit vier Rädern (2) und einem Motor (3), wobei das Kraftfahrzeug mindestens einen vorderen und einen in Reihe dahinterliegenden Sitzplatz aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß ein hinterer Sitzplatz (8) nach Art eines Motorradsitzes sattelartig, mit einer Sattelsitzfläche (10) und einer Rückenlehne (12) ausgebildet ist und daß die Sattelsitzfläche (10) des hinteren Sitzplatzes (8) an den vorderen Sitzplatz (14) anschließend von diesem durch eine Vordersitz-Rückenlehne (16) abgeteilt ist.
2. Personenkraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zwei hintere Sitzplätze (8,9) vorgesehen sind und daß jeder hintere Sitzplatz (8,9) jeweils eine Rückenlehne (12,13) aufweist.
3. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelsitzfläche (30) unmittelbar in eine Rückenlehne (35) eines vorderen Sitzplatzes übergeht.
4. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelsitzfläche (10) unmittelbar in eine Sitzfläche (18) eines vorderen Sitzplatzes (14) übergeht.
5. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder beide Vordersitze (15) in Form üblicher Einzelsitze ausgebildet sind.
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• · ■
6. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens auf einer Fahrzeugseite vorderer und hinterer Sitzplatz (8,14) nach Art eines Motorradsitzes sattelartig, mit jeweils einer Sattelsitzfläche (10,18) und einer Rückenlehne (12,16) ausgebildet sind.
7. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß vordere und hintere Sitze jeweils für sich (51,52) und/oder gemeinsam (8,18) auf einer schiefen Ebene (53;19) 1 verschiebbar für eine Sitzplatzeinstellung einstellbar gelagert sind.
8. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die hinteren Sattelsitzflächen (31) gegenüber den vorderen Sitzflächen (32) erhöht sind.
9. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den hinteren (8,9) und vorderen (14,15) Sitzplätzen ein bis zu den vorderen Sitzplätzen (14,15) durchgehender Ablageraum (22) vorgesehen ist.
10. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Ablageraum (39) ein oder mehrere Kindersitze (40,40) angeordnet sind.
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11. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Kindersitz (40) nach Art eines Motorradsitzes sattelartig, mit einer Sattelsitzfläche (41) und einer Rückenlehne (42) ausgebildet ist.
12. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Kindersitze (40) in dem Ablageraum (39) zwischen jeweils zwei vorderen (33,33) und/oder hinteren (30,30) Sitzplätzen eingehängt sind.
13. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sattelsitzfläche (60), insbesondere eine gegenüber einer vorderen Sitzfläche (61) erhöhte hintere Sattelsitzfläche (60), unabhängig von einer Sitzplatzeinstellung aus einer voreingestellten Sitzplatzposition in eine untere Lage absenkbar ist und daß die Sattelsitzfläche (60) in der unteren Lage verbleibt, aus der sie nach einer Freigabe in die voreingestellte Sitzplatzposition wieder anhebbar ist.
14. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelsitzflache (60) in der unteren Lage verriegelt und daß die Freigabe durch Lösen der Verriegelung erfolgt.
15. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelsitzfläche (60) nur bei Fahrzeugstillstand absenkbar ist.
VGN: 251 712 N 21 4431 Mü./Gau./Dr-W./Lu 20.01.1995
16. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Absenken und/oder Anheben der Sattelsitzfläche (60) elektromotorisch erfolgt.
17. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Absenken der Sattelsitzfläche (60) gegen die Kraft einer Feder (65) erfolgt und daß nach Lösen der Verriegelung durch die Kraft der
Feder (65) die Sattelsitzfläche (60) wieder in die voreingestellte Sitzplatzposition anhebbar ist.
18. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelsitzfläche (60) in der Vordersitz-Rückenlehne (68) bzw. einem den Vordersitz tragenden Sockel (63) geführt absenkbar ist.
19. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Absenken bzw. Anheben
schalterbetätigt, bevorzugt Fußschalter betätigt, erfolgt.
20. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb einer Sattelsitzfläche (60) beidseits des Sitzes Fußstützen (67) angeordnet sind.
21. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußstützen (67) mit dem
VGN: 251 712 N 21 4431 Mü./Gau./Dr.W./Lu 20.01.1995
Sitz verbunden und gegebenenfalls mit der Sattelsitzfläche (61) absenkbar sind.
22. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußstützen (67) auf dem Fahrzeugboden (66) sich abstützend den Sitz zwischen
sich einfassen.
23. Personenkraftfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Fußstützen (67) der Fußschalter (70) angeordnet ist.
VGN: 251 712 N 21 4431 Mü./Gau-/Dr.W./Lu 20.01.1995
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102007009789B3 (de) * 2007-02-27 2008-08-07 Mkb Motorenbau Gmbh Personen-Kleinkraftwagen

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