DE29500941U1 - Tragrahmen für einen Abroll- oder Absetzbehälter - Google Patents
Tragrahmen für einen Abroll- oder AbsetzbehälterInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tragrahmen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Tragrahmen der genannten Art sind als Teil der erwähnten
Behälter aus der DIN 30722 und aus dem praktischen Betrieb bekannt. Die Behälter sind mittels geeigneter Ladeeinrichtungen
auf LKW aufbringbar und absetzbar, wobei die Behälter zur Aufnahme von Gütern dienen. Das Be- und
Entladen der Behälter kann z.B. von oben oder auch durch Öffnung einer Rückwand erfolgen.
Die o.a. DIN sieht vor, daß die betreffenden Behälter als Pritsche, Koffer, Mulde usw. ausgeführt werden können.
Bei diesen Ausführungen werden die im Betrieb, d.h. beim Auf- und Absetzen oder rückwärtigen Abkippen des
Behälters auftretenden Kräfte durch den festen Verbund aus Tragrahmen und Aufbau, d.h. Pritsche, Koffer, Mulde
etc., aufgenommen. Hierdurch sind Festigkeit und Stabilität gewährleistet.
Eine weitere Ausführung ist die mit einer oder mehreren seitlich kippbaren Mulden. Hierbei treten folgende Probleme
auf:
- zusätzliche große Kräfte durch seitliches Kippen,
- ungünstige Geometrien im Tragrahmen, da die Auflager der Kippmulde/n am Tragrahmen weit von den Befestigun-
gen des Tragrahmens am LKW- oder Anhängerfahrgestell entfernt liegen,
- eine fehlende feste, durchgehende Verbindung zwischen
Tragrahmen und Kippmulde/n, da hier der Aufbau nicht zur Aufnahme von Tragkräften herangezogen werden kann.
Das Widerstandsmoment der ebenfalls in der DIN 30722 erwähnten Längsträger (I 180 nach DIN 1025 Teil 1 und
U-Stahl 220 nach DIN 1026 aus St 37-2 nach DIN 17100) bzw. ähnlicher Profile sind für die im Betrieb bei einem
seitlichen Kippen auftretenden Kräfte nicht ausreichend. Jedoch sind die Maße des unteren Flansches der Längsträger
des Tragrahmens durch DIN 30722 und durch übliche Befestigungsgeometrien und Anschlußmaße vorgegeben und
z.B. für feste Flanschhöhen von 12 mm und -breiten von 82 mm ausgelegt.
Naheliegende Maßnahmen sind daher ungeeignet, das Widerstandsmoment
und damit die Biegesteifigkeit der Längsträger im erforderlichen Maß zu erhöhen:
1. eine Vergrößerung der Flansche des Längsträgers:
Sie ist nur im oberen Flansch möglich, da die Höhe und Breite des unteren Flansches festgelegt sind. Die
Vergrößerung des oberen Flansches ermöglicht eine nur relativ geringe Erhöhung des Widerstandmomentes bei
einer relativ großen Erhöhung des Eigengewichtes des Längsträgers.
2. eine Vergrößerung des Steges des Längsträgers:
in der Höhe -
bewirkt eine Erhöhung das Widerstandmomentes, hat aber den Nachteil, daß die Aufbauten gleichzeitig entsprechend
nach oben wandern, was für das Fahrverhalten, Ladevolumen etc. des Fahrzeuges von Nachteil
ist;
in der Breite -
bewirkt im wesentlichen eine Erhöhung des Eigengewichtes bei geringer Zunahme des Widerstandmomentes.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den bekannten Tragrahmen derart weiterzuentwickeln, daß die
Längsträger eine höhere Biegesteifigkeit bei möglichst
geringer Gewichts- und Höhenzunahme aufweisen.
Die Aufgabe wird durch einen gattungsgemäßen Tragrahmen mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Tragrahmen ist in den beiden Längsträgern vorteilhaft der Abstand der Profiloberkante
zum Flächenschwerpunkt des Profils vergrößert. Hierdurch wird erreicht, daß bei geringem Gewicht eine optimale
Biegesteifigkeit vorliegt. Als Material ist Stahl bevorzugt; auch Leichtmetall-Stahlprofile können verwendet
werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Verdickung als ein an dem unteren Flansch und/oder
Steg angebrachtes Profil ausgeführt ist, wobei vorteilhaft das Profil ein durchlaufender Balken ist.
Dadurch wird erreicht, daß im Bereich der größten Biegespannung zusätzlicher Werkstoff vorhanden ist, der diese
aufnimmt, wobei die Gesamtkonstruktion der Längsträger von relativ geringem Gewicht bleibt.
Für den Fall, daß bei gleichbleibender Höhe der Längsträger eine noch höhere Biegesteifigkeit nötig ist, ist vorleilhaft
vorgesehen, daß mindestens ein weiterer Steg parallel zu dem ersten Steg zwischen dem oberen Flansch
und dem unteren Flansch vorgesehen ist, wobei die Verdickung zwischen den Stegen liegt.
In einer Ausgestaltung ist vorgesehen , daß die beiden Flansche und der Steg/die Stege jeweils einen etwa rechteckigen
Querschnitt haben und daß die Dicke D der beiden Flansche untereinander gleich und größer als die Dicke d
des Steges/der Stege ist. Dadurch wird eine besonders gewichtsparende Konstruktion hoher Biegesteifigkeit erreicht.
Jeder Längsträger kann als Schweißkonstruktion ausgeführt sein, was insbesondere bei Fertigung kleinerer
Stückzahlen und vieler unterschiedlicher Längsträgerabmessungen zweckmäßig ist.
Alternativ können die Längsträger des Tragrahmens auch als Strangpreßprofile ausgeführt sein, wobei diese Ausführung
insbesondere bei Verwendung von Leichtmetallen, z.B. Aluminium oder Aluminiumlegierungen, zweckmäßig
ist.
Eine weitere alternative Ausführung besteht darin, daß jeder Längsträger als Walzprofil ausgeführt ist.
Aufgrund der besonders hohen Stabilität und insbesondere Biegesteifigkeit der Längsträger kann ein daraus aufgebauter
Tragrahmen bei geringem Eigengewicht und geringer Bauhöhe besonders hoch belastet werden. Deshalb kann der
Tragrahmen vorteilhaft auch zur Aufnahme eines oder mehrerer seitwärts kippbarer Behälter oder Mulden ausgeführt
sein. Auf diese Weise ist eine seitliche Entleerung des Behälters oder der Mulde durch einen Kippvorgang
möglich, wobei der Behälter oder die Mulde nicht vom Tragrahmen abgenommen werden muß. Obwohl in dieser
Ausführung der Behälter oder die Mulde selbst keine tragende Funktion für den Aufbau insgesamt hat, wird die nö-
tige Stabilität und Verformungssicherheit gewährleistet, weil der erfindungsgemäße Tragrahmen die auftretenden Belastungen
sicher aufnehmen kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nunmehr anhand einer Zeichnung näher erläutert. Sie zeigt in
Figur 1 eine Unteransicht eines Tragrahmens mit aufgesetzten Behältern, in
Figur 2 eine Seitenansicht des Tragrahmens und der Behälter aus Figur 1, in
Figur 3a einen Schnitt durch einen der Längsträger des Tragrahmens entlang der Linie III -III in Figur
1 in stark vergrößertem Maßstab, in
Figur 3b eine alternative Ausführung des Längsträgers in
gleicher Darstellungsweise wie Figur 3a, und in
Figur 4 den Tragrahmen und die Behälter gemäß Figur 1 und 2 in einer vergrößerten Ansicht von links,
wobei ein Behälter seitlich gekippt ist.
Mit Bezugnahme auf Figur 1 ist ein Tragrahmen mit zwei Längsträgern 2, 2' dargestellt, die jeweils an ihrem vorderen,
in der Zeichnung linken Ende jeweils einen Vorderträger 4, 4' aufweisen. Die Unterseite von zwei Behältern
1 ist erkennbar.
In Figur 2 ist der eine Längsträger 2 sichtbar, wobei dieser an seinem hinteren, in der Figur rechten Ende abgeschrägt
ist und eine Rolle 3 trägt, wie dies bekannt ist. Am anderen Ende des Längsträgers 2 ist der Vorderträger
4 gezeigt, an dessen oberem Bereich eine nicht dargestellte Aufnahmevorrichtung angebracht ist. Die beiden
Behälter 1 sind mit geringem Abstand zueinander auf
dem Tragrahmen angeordnet.
Figur 3a zeigt einen Schnitt durch den Längsträger 2 mit einem oberen Flansch 21 und einem unteren Flansch 22.
Der obere Flansch hat die Breite B und die Dicke D, der untere Flansch 22 hat die gleiche Dicke D und eine kleinere
Breite b. Zwischen den beiden Flanschen 21 und 22 ist etwa mittig ein Steg 23 der Höhe H und der Dicke d
angeschweißt, wobei die Schweißnähte nicht dargestellt sind.
In der in der Figur 3a linken Ecke zwischen dem Steg 23 und dem Flansch 22 ist ein Balken 24 mit rechteckigem
Querschnitt befestigt, vorzugsweise durch nicht gezeigte Schweißnähte, wobei der Balken 24 mit seiner größeren
Seite S an dem Steg 23 anliegt und mit seiner kleineren Seite s an der oberen Seite des unteren Flansches 22.
Ein weiterer Steg 23', der die gleichen Abmessungen aufweist
wie der Steg 23, ist ebenfalls zwischen den beiden Flanschen 21 und 22 parallel beabstandet angeschweißt,
wobei die Schweißnähte nicht gezeigt sind und wobei der Teil der unteren Seitenfläche des Steges 23' an dem Balken
24 anliegt.
Figur 3b der Zeichnung zeigt in gleicher Darstellungsweise wie die Figur 3a eine alternative Ausführung des
Längsträgers 2, wobei dessen Charakteristikum hier darin besteht, daß er einstückig als Strangpreßprofil, z.B.
aus einer Leichtmetallegierung, hergestellt ist. In seinen äußeren Dimensionen sowie in der Verteilung der Massen
des Materials entspricht der Längsträger 2 gemäß Figur 3b demjenigen gemäß Figur 3a, so daß gleiche Eigenschaften
erreicht werden. Durch die Herstellung als Strangpreßprofil ist eine wirtschaftliche Fertigung insbesondere
bei sehr großen Stückzahlen möglich, während die zuvor anhand von Figur 3a beschriebene Ausführung
des Längsträgers aus einzelnen miteinander verschweißten
Elementen eher für kleine Stückzahlen zweckmäßig ist.
Figur 4 zeigt die beiden Längsträger 2, 2', zwischen denen
mehrere Querträger 8 befestigt sind, von denen der vordere hier sichtbar ist, der an seinem in der Figur
linken Ende eine Stütze 5 trägt. An dieser ist am oberen Ende eine hydraulische Hubeinrichtung 6 befestigt, die
den Behälter 1 an dessen hier linker Seite angreift und hebt, so daß er über ein Scharnier oder Gelenk 7 an der
anderen Seite des Querträgers 8 gekippt wird, z.B. um den Behälter 1 zu entleeren.
Claims (9)
1. Tragrahmen für einen Abroii- oder Absetzbehälter (1),
wobei der Tragrahmen zum Transport auf einem Fahrzeug absetzbar ist und zwei symmetrisch zur Behälterlängsachse
ausgerichtete, parallel beabstandete"Längsträger (2, 2') aufweist, wobei zwischen den beiden Längsträgern
(2, 2') mindestens ein Querträger (8) angeordnet ist und wobei auf dem Tragrahmen der Behälter
(1) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder der beiden Längsträger (2, 2') ein unsymmetrisches
Doppel-T-Profil aufweist, wobei der Querschnitt des oberen T-Flansches (21) größer ist als
der Querschnitt des unteren T-Flansches (22) und wobei an dem die T-Flansche (21, 22) verbindenden
Steg (23) in dessen unterem Teil eine Verdickung (24) angeordnet ist.
2. Tragrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (24) als ein an dem unteren
Flansch (22) und/oder dem Steg (23) angebrachtes Profil ausgeführt ist.
3. Tragrahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (24) ein durchlaufender Balken ist.
4. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiterer Steg (23)
parallel zu dem Steg (23) zwischen dem oberen Flansch
>♦♦
(21) und dem unteren Flansch (22) vorgesehen ist, wobei die Verdickung (24) zwischen den Stegen (23, 23')
liegt.
5. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn2eichnet, daß die beiden Flansche (21, 22) und
der Steg (23)/die Stege (23, 23') jeweils einen etwa
rechteckigen Querschnitt haben und daß die Dicke D der beiden Flansche (21, 22) untereinander gleich und
größer als die Dicke d des Steges (23)/der Stege (23, 23') ist.
6. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Längsträger (2, 2l) als
Schweißkonstruktion ausgeführt ist.
7. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5. dadurch gekennzeichnet, daß jeder Längsträger (2, 2') als
Strangpreßprofil ausgeführt ist.
8. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Längsträger (2, 2f) als
Walzprofil ausgeführt ist.
9. Tragrahmen nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er zur Aufnahme eines oder mehrerer seitwärts kippbarer Behälter oder Mulden
ausgeführt ist.
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Cited By (1)
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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