DE2949335A1 - Selbsttaetige aushebeeinrichtung fuer ein landwirtschaftliches geraet, insbesondere ein maehwerk - Google Patents
Selbsttaetige aushebeeinrichtung fuer ein landwirtschaftliches geraet, insbesondere ein maehwerkInfo
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- DE2949335A1 DE2949335A1 DE19792949335 DE2949335A DE2949335A1 DE 2949335 A1 DE2949335 A1 DE 2949335A1 DE 19792949335 DE19792949335 DE 19792949335 DE 2949335 A DE2949335 A DE 2949335A DE 2949335 A1 DE2949335 A1 DE 2949335A1
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Description
Patentanwalt·
Leinweber & Zimmermann
Hvawrthal 7 / II. AUlQ.
D-ö000München2
Bucher-Guyer AG, Maschinenfabrik 8166 Niederweningen, Schweiz
Selbsttätige Aushebeeinrichtung für ein landwirtschaftliches Gerät,
insbesondere ein Mähwerk
Die Erfindung betrifft eine selbsttätige Aushebeeinrichtung für ein landwirtschaftliches Arbeitsgerät, insbesondere
ein Mähwerk, das über einen Gelenkmechanismus mit
einer Zugmaschine verbunden ist, der beim Aufprall des Arbeitsgerätes
gegen ein Hindernis eine Verschwenkung des Arbeitsgerätes gegenüber dem an der Zugmaschine angeordneten
Geräteträger ermöglicht.
Zum Schutz gegen schädliche Einwirkungen beim unbeabsichtigten Auftreffen von landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten
an festen Gegenständen sind bei Mähwerken Einrichtungen bekannt, welche das Mähwerk durch den Aufprall mit einer
Schwenkbewegung vom Widerstand entgegen der Fahrtrichtung entfernen. Auf diese Weise funktionierende Einrichtungen bestehen
aus zwei parallel zueinander ausziehbaren Stangen, welche in Laschen geführt sind und durch gegenseitiges Verkuppeln
mittels klauenähnlichen Nocken, wobei die Kupplungsstelle von einer Feder belastet ist, das Mähwerk seitlich am
Heck der Zugmaschine in Arbeitsstellung halten. Beim Aufprall des Mähwerks an einem Stein oder anderen festen Gegenstand
wird die mit dem Mähwerk verbundene Stange aus der Kupplungsvorrichtung gerissen, so daß sich das Mähwerk in einer nach
hinten gerichteten Schwenkbewegung vom Widerstand befreit.
Solche Einrichtungen sind jedoch nur dann wirksam, wenn das Mähwerk am seitlichen Heck der Zugmaschine befestigt ist,
da nur ein Zurückschwenken aus dieser Lage möglich ist. Gleichzeitig bietet diese Einrichtung nur einen kleinen Schwenkboreich,
so daß der Fahrer der Zugmaschine unmittelbar nach Feststellung des Aufpralls die Zugmaschine anhalten muß, um so den
nächsten Aufprall zu verhindern. Mit dieser Einrichtung ist es auch nur möglich, in einer annähernd horizontalen Ebene
zu schwenken. Deshalb können bislang die Beschädigung an den
Mähwerken, ihren Befestigungseinrichtungen und der Zugmaschine nur unzureichend vermieden werden. Aus diesem Grund werden
die Mähwerke und die Befestigungseinrichtungen bei der konstruktiven Ausgestaltung mit tragfähigeren Bauteilen aufgelegt.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine gattungsgomäße
Aushebeeinrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, das
an der Heck- und/oder Frontseite der !Zugmaschine angeordnete»
Arbeitsgerät aus seiner Arbeitslage derart auszuheben, dai)
ein einen Schaden verursachender Aufpirall vermieden werden ,,
kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
das Arbeitsgerät an einem Träger befestigt ist, der gegenüber
dem Geräteträger um eine horizontale Achse schwenkbar ist,
und daß dem Träger eine Hebevorrichtung zugeordnet ist, um de>s Arbeitsgerät vom Boden abzuheben.
Durch diese konstruktive Ausbildung der Aushebeeinrichtung wird eine Beschädigung des Arbeitsgerätes beim Auftref-
ten auf ein Hindernis zuverlässig vermieden, weil der Träger
in diesem Fall von der Hebevorrichtung gegenüber der Zugmaschine um eine horizontale Achse verschwenkt und das Arbeitsgerät
vom Boden abgehoben wird. Diese Funktionsweise der Aus— hebeeinrichtung ermöglicht es, das Arbeitsgerät sowohl an der
Heck- als auch an der Frontseite der Zugmaschine anzuordnen.
Zweckmäßige 'Weiterbildungen der Ex'findung sind in den
Unteransprüchen angegeben»
In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die nachfolgend näher erläutert v/erden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausrührungsform
einer selbsttätigen Aushebeeinrichtung mit einem Mähwerk,
rig. 2 einen vergrößerten Querschnitt nach der Linie
11-11 in Fig. 1,
Figk 3 eine Darstellung ähnlich wie Figw 1, aber bei
ausgehobenem Mähwerk,
Fig. 4 einen vergrößerten Querschnitt nach der Linie
IV-IV in Fig. 3,
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Fig«, 5 eine Seitenansicht einer zweiten ^usführungsiorni
einer Aushebecinrichtung,
Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeils VI in Fig. 5,
Fig» 7 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsforu
einer Aushebeeinrichtung,
Fig. 8 eine Seitenansicht einer vierten Ausführungslorm
einer Ausgabeeinrichtung, und
Fig. 9 eine Seitenansicht einer fünften Ausführungsionn
einer Aushebeeinrichtung.
Line in Fig. 1 dargestellte und insgesamt mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnete Ausgabeeinrichtung ist über einen Geräteträger
12 mit einer (nicht dargestellten) Zugmaschine verbunden. Der Geräteträger 12 weist an der Zugmaschine mindestens
zwei Anlenk- oder Befestigungsstellen auf und ist mitteln
Hydraulikzylindern an seinem vorderen Ende anhebbar und absenkbar«,
An dem vorderen Ende des aus zwei Längsholmen 13 bestehenden Geräteträgers 12 ist jeweils eine Kupplungsvorrichtung
14 befestigt, welche der Aufnahme der Auühobec.inrichtung
11 dient. Die Zeichnung zeigt also nur die eine Hälfte· der in Fahrtrichtung aus zwei gleichen Teilen bestehenden Aushebeeinrichtung.
Am oberen Ende der aus einem Vertikaltrüycr
15 bestehenden Aushebeeinrichtung ist letztere mit einer (nicht gezeigten) verstellbaren Spindel mit einer Traverse
16 des Geräteträgers starr verbunden. Am unteren n.ndc des
Vertikalträgers 15 ist jeweils ein Führungsholm 17 mit einer Lasche 18 um eine horizontale Achse 51 schwenkbar angebracht.
Der Führungsholm weist eine Führungsbahn 25 auf, welche eine verschiebbare Stange 19 aufnimmt.
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Diese Stange ist mit dem Mähwerk 20 verbunden, welches sich auf dem Boden gleitend fortbewegt. Bei dem gezeigten Aus-Jührungsbeispiel
ist das Mähwerk mit tellerförmigen Rotoren ausgerüstet, an deren Umfang Schneidorgane 22 angeordnet sind.
Der Antrieb der Rotoren 21 erfolgt mittels Zahnradgetrieben, welche im sandwichartigen Mähbalken 23 enthalten sindu Zur
Verbesserung der Gleitfähigkeit ist das Mähwerk mit einer zusätzlichen Gleitkufe 24 versehen. An die Aushebeeinrichtung
11 können aber selbstverständlich auch Fingermähwerke angebracht werden.
Die kulissenförmige Führungsbahn 25 und die Stange 19 werden in ihrer QuererStreckung von einem Stift 26 durchsetzt,
der an der Rückwand 27 des Führungsholms 17 verankert ist. Die Stange 19 erhält ihre Verschiebbarkeit durch einen zur Führungsbahn
25 parallelen Schlitz 28. Letzterer übernimmt jedoch keine Führungsaufgabe für die Stange 19. An der offenen
Seibe des Führungsholmes 17 liegt eine unter Federkraft belastete
Riegelplatte 29 an der Stange 19 an. Die Anpreßkraft wird durch eine Druckfeder 30 erzielt, die sich an der Riegelplatte 29 und an einer verstellbaren Mutter 34 abstützt, die
auf das mit einem Gewinde versehene freie Ende des Stiftes 29 aufgeschraubt ist. Die Riegelplatte 29 enthält an ihrer
der Stange 19 zugekehrten Seite am einen Ende eine Abstützleiste 31 und am anderen Ende einen Verriegelungsnocken 32,
der bei schneidendem Mähwerk an der Nut 33 der Stange 19 eingerastet ist (siehe auch Fig. 4). Damit eine Entriegelung der
Stange 19 erfolgen kann, ist es von Eedeutung, daß zwischen dem Durchgangsloch 35 für den Stift 26 und dem Stift selbst
genügend Spiel vorhanden ist, damit sich die Riegelplatte 29 bei Einwirkung einer schlagartigen Kraft auf die Stange 19
von dieser abheben kann.
Vor dem abgerundeten Ende 36 der Stange 19 ist der Führungsholm 17 an den flankenähnlichen Längsseiten 37, 38 mit
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derartigen Ausnehmungen versehen, daß sich ein am Vertikalträger 15 angelenkter Spannhebel 39 darin bewegen kann. An
seinem freien Ende ist der Spannhebel mit einer dreieckigen Erweiterung 40 versehen. Die dreieckige Form könnte auch durch
eine andere Form ersetzt werden, jedoch ist der WinkeloC, den
die der Stange 19 zugekehrte Seite 50 der Erweiterung 40 mit der Längsachse des Spannhebels 39 einschließt, in bestimmten
Grenzen zu halten, damit die Verriegelungsfunktion des Spannhebels
erhalten bleibt. Die am Übergang zu der Erweiterung gebildete Hohlkehle 41 ist abgerundet. Weiterhin weist der
Spannhebel 39 in seinem mittleren Bereich eine Einrastnut 42 auf, in die eine am Führungsholm 17 befestigte abgekröpfte
Kralle 43 eingreift. Die Spannhebel 39 stehen über eine Torsionswelle 44 in Drehverbindung, und sie sind im Vertikalträger
15 gelagert. Am hinteren Ende besitzt der Führungsholm eine Haltelasche 45 für ein Zugseil 46, welches um die am Vertikalträger
15 mittels eines Support 47 frei drehend angebracht·
Seilrolle 48 geführt ist. Auf der gegenüberliegenden Seite int
am Vertikalträger 15 eine Zugfeder 49 befestigt, die am vorderen Ende der Stange 19 unter Spannung eingehängt ist„
Nachfolgend wird die Funktionsweise der Aushebeeinrichtung an Hand der Fig. 1 bis 4 erläutert. Gemäß Fig. 1 befindet
sich das Mähwerk 20 am Boden gleitend abgestützt in Arbeitsposition, d.h. die Stange 19 nimmt ihre vordere Lage ein,
in der der Verriegelungsnocken 32 der Riegelplatte 29 in dor Nut 33 der Stange 19 eingerastet ist. Die mit der Einrastnut
42 gekoppelte Kralle 43 am Führungsholm 17 hält die Aushebeeinrichtung 11 mit der durch die Zugfeder 49 erzeugten Zugkraft
in Arbeitslage (Fig. 1). Gleichzeitig ist die Aushebe— einrichtung über den Geräteträger 12 mit der Zugmaschine an
der Front- und/oder Heckseite starr befestigt, wie vorstehend beschrieben«
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Wird nun das Mähwerk bei seiner Arbeit gegen einen Widerstand gefahren, dann wird durch die Schlageinwirkung auf die
Stange 19 in deren Längserstreckung die Riegelplatte 29 aus der Nut 33 gehoben. Dadurch wird die Stange 19 nach hinten
dereirt in Bewegung versetzt, daß der Spannhebel 39 von der
Kralle 43 gelöst wird» Unmittelbar darauf tritt die Zugfeder 49 in Funktion und reißt das Mähwerk 20 an der Stange 19 soweit
hoch, bis die Erweiterung 40 des Spannhebels 39 an den Längsseiten 37, 38 des Führungsholms 17 ansteht.
Mit der Anhebebewegung des Mähwerks 20 wurde die Stange 19 wieder in ihre Ursprungslage zurückversetzt, d.h. die Rieyelplatte
29 ist nun wieder vorgespannt, und ihr Verriegelungsnocken 32 sitzt nun wieder in der Nut 33. Diese Rückführung
wurde durch die Erweiterung 40 des Spannhebels 39 und deren dreieckige Form bewirkt, wobei diese Nachspannfunktion
durch die den Winkel dC bestimmende Anlageseite 50 erfüllt wird. Fig. 3 veranschaulicht das Mähwerk im ausgehobenen Zustand,
wobei die Stange 19 bereits wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgebracht ist. Bis dahin erfolgt der Vorgang
automatisch. Der Fahrer hat nun nur noch das Zugseil 46 vom Fahrersitz aus zu ziehen, wodurch das Mähwerk 20 zum Boden
hin bewegt wird, so daß die Kralle 43 in die Einrastnut 42 am Spannhebel 39 eingreifen kann, womit die Ausgangsstellung
erreicht ist. Selbstverständlich kann dieser manuelle Vorgang auch durch einen motorischen Antrieb erfolgen.
Fig. 5 zeigt eine zweite Ausfuhrungsform einer Aushebeeinrichtung
11, die der vorstehend beschriebenen Ausführungsform in der Funktionsweise gleicht. Die konstruktiven
Unterschiede werden nachfolgend erörtert.
Als Arbeitsgerät ist wiederum ein Mähwerk 20 vorgesehen, das mit einer zur Aushebeeinrichtung 11 gehörenden Stange
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verbunden ist. Diese Stange ist in einem Führungsholni 17 gleitend
geführt und mit einer in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Verriegelungseinrichtung funktionsfähig gehalten. Der Führungsholm 17 ist mit einer Lasche 18 am Vertikalträger 15 um eine
horizontale Achse 51 schwenkbar befestigt. Die ganze Aushebeeinrichtung 11 wird samt Mähwerk vom Geräteträger 12 getragen.
Eine Zugfeder 49 soll nach vollzogenem Ausklinkvorgang, uor
noch zu beschreiben ist, das Mähwerk hochheben. Diese Zugfeder 49 ist mit Vorspannung am Vertikalträger 15 und der stange 19
befestigte Der Führungsholm 17 weist an seinem vorderen Ende eine Führungsanordnung auf, welche an der oberen Längsseite
37 kurz, an der unteren Längsseite 33 dagegen langer ausgebildet ist. Der ursprüngliche Querschnitt des Führungsholms
17 entspricht einem kulissenähnlichen Trägerprofil. Am vorderen
und hinteren Ende des Führungsholmes 17 ist an der oberen Längsseite jeweils ein Lagerbock 61 mit frei drehbaren Seilrollen
62 befestigt, welche Seilrollen zur Führung eines am hinteren Ende der Stange 19 befestigten Zugseils 46 dienen.
Zwischen dem vorderen und hinteren Lagerbock Gl weist die obere Längsseite 37 des Führungsholmes 17 eine schmale Ausnehmung
auf, durch welche das Zugseil 46 in die Führungsanordnung einführbar ist. Das um die Seilrollen 61, 62 geschlungene Zugseil
46 wird um eine am Vertikalträger 15 angeordnete Seilrolle 40
gelegt und reicht bis zum Fahrer hin. Der mittels Torsionswelle
44 im Vertikalträger 15 gelagerte Spannhebel 39 weist eine Einrastnut 42 auf, welche beim Mähen auf der durch eine Ausnehmung
63 in der oberen Längsseite 37 entstandene keilförmige Stütze 64 sitzt. Die untere Längsseite 38 besteht ebenfalls
aus einer Ausnehmung 65, so daß sich der Spannhebel 39 durch den Führungsholm 17 erstrecken kann. Die Länge der Ausnehmungen
63, 65 ist durch die bis zum Ausrücken des Spannhebels 39 aus der Stütze 64 erforderliche Bewegungslänge bestimmt. Auch
bei dieser Ausführungsform ist festzuhalten, daß die Aushebe-
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einrichtung 11 aus jeweils zwei in Fahrtrichtung nebeneinanderliegenden
gleichen Teilen besteht, wie dies in Fig. 6 veranschaulicht ist.
Die Auslösung der Aushebeeinrichtung 11 erfolgt durch Schlagwirkung, wenn das Mähwerk gegen einen Widerstand stößt,
wodurch die Riegelplatte 29 von der Stange 19 abgehoben wird. Daraufhin verschiebt sich die Stange zurück und stößt den
Spannhebel 39 von der Stütze 64, wodurch das Mähwerk 20 mit der Kraft der Zugfeder 49 soweit hochgerissen wird, bis der
Spannhebel 39 an den hinteren Anschlägen 66 der Ausnehmungen 63 und/oder 65 anschlägt, derart, daß bei der Schrägstellung
des Führungsholmes 17 die Stange 19 in ihre Ausgangslage zurück nach vorn geschoben wird. Anschließend an diese Bewegungen
kann mittels Zugseil 46 der Fahrer das Mähwerk unter Einrasten des Spannhebels 39 an der keilförmigen Stütze 64 zum
Boden hinbringen.
Fig. 7 zeigt eine dritte Ausführungsform der Aushebeeinrichtung
11, die sich in ihrem Mechanismus und den dazu gehörenden Teilen von den bisher beschriebenen Ausführungsformen
unterscheidet.
Ein Scheibenmähwerk 20 ist mit der Aushebeeinrichtung 11
verbunden, welche an der fahrbaren Zugmaschine befestigt ist. Verbindungsorgan ist ein Längsträger 71, der an der schwenkbaren
Auslenkstange 72 um eine horizontale Achse 93 verschwenkbar gelagert ist. Die Auslenkstange 72 ist ihrerseits im Vertikalträger
15, der mit dem Geräteträger 12 in starrer Verbindung steht und eine Kupplungsvorrichtung 14 für die Aushebeeinrichtung
11 aufweist, um eine horizontale Achse 94 verschwenkbar. Die Auslenkstange 92 ist im Vertikalträger 15 ausklinkbar
gesichert. Diese Ausklinksicherung 73 befindet sich im Vertikalträger 15 unmittelbar an das obere Ende der Aus-
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lenkstange 72 anschließend. Sie besteht aus einer von einer Druckfeder 74 belasteten Kugel 75, die in die an der oberen
Stirnseite 76 der Auslenkstange 72 an die Kugelform angepaßte Mulde 77 gedrückt wird. Die Kugel 75 hat einen Ringkragen 78,
auf dem sich die Druckfeder 74 abstützt.
Die Ausklinksicherung 73 ist verstellbar am Vertikalträger 15 befestigt, d.h. die Kugelanpreesung kann durch eine
Stellschraube 79, die mittels Mutter 80 arretierbar ist, verändert werden. Am hinteren Ende ist der Längeträger 71 mit
einem Support 81 versehen, der die Lagerung der Spannstange 92 enthält. Diese Spannstange ist teleskopartig ausgebildet
und kann sich bei einer Zugbeanspruchung verlängern. Sie besteht aus einem gabelförmigen Trägerelement 82, welches am
unteren Ende im Support 81 schwenkbar gehalten ist und am oberen Ende eine Druckplatte 83 aufweist. An die Druckplatte anliegend
ist eine Druckfeder 84 vorgesehen, die von einer Teleskopstange 85 durchsetzt wird, welche am unteren Ende mit
einem quer zu ihrer LängserStreckung an die Druckfeder 84 von
außen anliegenden Spannorgan 86 versehen ist. Ein am Vertikalträger 15 angebrachter auskragender Stützarm 87 besitzt eine
im rechten Winkel angeordnete Anschlagleiste 88, an der die Spannstange 92 eingehängt ist. Zu diesem Zweck hat die Teleskopstange
85 einen Anhängenocken 89, der während dem Mähen an der Anschlagleiste 88 aufliegt. Von der Teleskopstange 85 aus
führt ein Zugseil 46 über eine Umlenkrolle 90, die an der Auslenkstange 72 gehalten ist. Das Zugseil 47 endet beim Fahrersitz.
Zur verbesserten Seilführung ist ein mit der Auslenkstange 72 verbundenes Mitnehmerorgan 91 vorgesehen, das eine
Rolle oder ein Gleitelement besitzt. Am vorderen Ende des Längsträgers 71 ist eine Zugfeder 49 angebracht, welche am
Vertikalträger 15 ihre zweite Befestigungsstelle hat. Die Zugfeder 49, welche beim Mähen ihre maximale Spannkraft ausübt,
hält die Einrichtung im Gleichgewicht.
Prallt nun das Mähwerk 20 gegen einen festen Gegenstand, dann wird durch die Reaktionskraft die Auslenkstange 72 über
den Längsträger 71 aus der Ausklinksicherung 73 gedrückt. Zu diesem Zweck muß das Trägerelement 82 teleskopisch sein, da
sich beim Neigen der Auslenkstange 72 nach vorn der Abstand zwischen der Anschlagleiste 88 am Vertikalträger 15 und der
Lagerstelle am Support 81 vergrößert. Bei diesem Ausklinkvorgang wird der Anhangenocken 89 der Teleskopstange 85 durch
das Mitnehmerorgan 91 von der Anschlagleiste 88 gestoßen, wodurch sich die Zugfeder 49 mit dem Hochheben des Mähwerks entspannt
.
Mit dem Zugseil 46 wird nun anschließend die Auslenkstangc
72 in die Ausklinksicherung 73 eingerastet und nachfolgend die Teleskopstange 85 am Stützarm 87 aufgelegt.
Eine vierte Ausführungsform einer Aushebeeinrichtung ist
in Fig. 8 dargestellt. Als Arbeitsgerät v/ird ein Mähwerk 20 entsprechend den vorangegangenen Beispielen verwendet, welches
mittels zwei seitlichen Trägern 101 und zwei verstellbaren Distanzhaltern 102 am Geräteträger 103 einer fahrbaren
Arbeitsmaschine befestigt ist, von der nur ein Rad 104 dargestellt ist. Die Träger 10.1 sind an den mit einem kurzen
und einem langen Schwenkarm 105 und 106 versehenen Geräteträger 103 gelagert. Das Ende des Trägers 101 ist an dem
kurzen Schwenkarm 105 mit einer horizontalen Achse 99 angelenktu
Am langen Schwenkarm 106 ist ein gabelförmiger Kalter 107 befestigt, in den eine Stange 108 eingelegt ist, die einen
sich in Längsrichtung des Trägers 101 erstreckenden Schlitz 109 durchsetzt. Um das Mähwerk in fester Lage halten zu können,
weist es seitliche Flansche 110 auf, die mit den Traversen 100 des Geräteträgers 103 durch clie Distanzhalter 102
verbunden sind.
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Sobald das Mähwerk 20 durch eine schlagartige Kraft belastet wird, entsteht eine Stoßwirkung am Träger 101, die uui"
den kurzen Schwenkarm 105 übertragen wird. Das daraus entstehende Drehmoment wirkt sich, jedoch in einem reduzierten MiaiJ
auf den langen Schwenkarm 106 durch Anheben des letzteren aus
und befördert das Mähwerk aus dem Anstoßraum. Das Absenken
des Mähwerkes erfolgt durch einen hydraulischen Arbeitszylinder, der auf den Geräteträger 103 einwirkt.
Fig. 9 zeigt eine fünfte Ausfuhrungsform einer Aushebeeinrichtung,
die insbesondere für ein Trommelmähwerk 111 vorgesehen ist. Der über den Trommeln 112 liegende Maschinenrahmen
113 benötigt aufgrund der Bauweise dieses Mähwerk^ eine gegenüber der bei Scheibenmähwerken verwendeten Anbauart
eine andere Geräteträgerkonstruktion. Ein (unvollstänuig gezeigter) Geräteträger 114 ist mit der Zugmaschine anhebbar
und absenkbar fest verbunden. Er besitzt an der Spitze der Träger 115 eine gabelförmige Kupplungsvorrichtung 14, in aci.
die mit dem Mähwerk versehene Aushebeeinrichtung einerseits befestigt ist. Ein weiteres Halteorgan, das in der Zeichnung
nicht gezeigt ist, verbindet das obere Ende des Vertikalträgers
115 und den Geräteträger 114 verstellbar. Mit dem Maschinenrahmen 113 verschraubte Auslenkrahmen 116, die jeweils aus
einem Stoßarm 117 und einer Auslenkstange 118 bestehen, sind am unteren Ende der Vertikalträger 115 um eine horizontale
Achse 124 schwenkbar gelagert. Am oberen Ende sind die Auslenkstangen 118 mit Ausklinksicherungen 73 versehen, welche
einstellbar und feststellbar am Vertikalträger 115 angeordnet sind. Von der Auslenkstange 118 steht ein mit dem Steuerorgan
eines Viegeventils 119 verbundener Steuerhebel 120 annähernd horizontal und entgegen der /iuslenkrichtung ab. ..n
den Auslenkstangen 118 der Auslenkrahmen 116 sind Rückholseile
121 befestigt, die eine ganz bestimmte Länge aufweiten
und mit der Arbeitsmaschine verbunden sind. Die mit dom Wege-
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ventil 119 verbundenen Leitungen 122 bzwu 123 führen zum Hebezylinder
des Geräteträgers bzw. zum Vorratsbehälter des Druckmediums. Wie bei den vorangegangenen Ausführungsbeispielen
stehen die beiden seitlichen Auslenkrahmen 116 miteinander
in Drehverbindung.
Die einfache Funktionsweise der Einrichtung besteht darin,
daß das an einem Widerstand angestoßene Mähwerk 111 die Auslenkung der Auslenkrahmen 116 unmittelbar bewerkstelligt, wobei
gleichzeitig eine Umstellung des Wegeventils 119 aus dieser Bewegung erfolgt und der Geräteträger 114 durch hydraulische
Kraft gehoben wird. Der höchste Anhebepunkt der Aushebeeinrichtung und die Länge der Rückholseile 121 sind derart
zueinander abgestimmt, daß die Auslenkarme 118 in die Ausklinksicherung
73 zurückgezogen werden. In dieser Lage wechselt das Ventil 119 seine Stellung und das Trommelmähwerk 111
kann wieder abgesenkt werden.
abweichend von der zeichnerischen Darstellung konnte die Ausklinksicherung 73 4Uch in vertikaler Richtung von unten
wirkend angeordnet sein. Dies würde eine zusätzliche Umlenkung des Rückholseils 121 an die Vorderseite der Einrichtung
crtordern. Es ist selbstverständlich, daß bei der erfindungsgemäßen
Aushebeeinrichtung auch eine lösbare Trennstelle zwischen dem Mähwerk einerseits und der Aushebevorrichtung andererseits
angebracht ist, so daß ein Aushebegerät für verschiedene Arbeitsgeräte verwendbar ist.
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Claims (15)
- Patentansprüche :λ J Selbsttätige Aushebeeinrichtung für ein landwirtschaftliches Arbeitsgerät, insbesondere ein Mähwerk, das über einen Gelenkmechanismus mit einer Zugmaschine verbunden ist, der beim Aufprall des Arbeitsgerätes gegen ein Hindernis eine Verschwenkung des Arbeitsgerätes gegenüber dem an der Zugmaschine angeordneten Geräteträger ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät (20) an einem Träger (19; 71; 101; 116) befestigt ist, der gegenüber dem Geräteträger (12; 103; 114) um eine horizontale Achse (51; 93; 99; 124) schwenkbar ist, und daß dem Träger eine Hebevorrichtung (49; 105; 106) zugeordnet ist, um das Arbeitsgerät vom Boden abzuheben.
- 2. Aushebeeinrichtung nach Aepruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger aus einem näherungsweise horizontalen Führungsholm (17) und aus einer in dem Führungshorn verschiebbar geführten Stange (19) besteht, wobei das Arbeitsgerät (20) am in Bewegungsrichtung der Zugmaschine vorderen Ende der Stange (19) befestigt ist und der Führungsholm (17) gegenüber einem Vertikalträger (15) des Geräteträgers (12) um eine horizontale Achse (51) verschwenkbar ist, daß an dem Vertikalträger (15) ein Spannhebel (39) angelenkt ist, der mit dem Führungsholm (17) in Sperreingriff bringbar ist, daß die Hebevorrichtung von einer Zugfeder (49) gebildet ist, die am vorderen Ende der Stange (19) und am Vertikalholm (15) angreift, daß eine selbsttätig ausrückbare Sperreinrichtung (29) vorgesehen ist, die bei Überschreiten einer vorbestimmten axialen Belastung der Stange (19) eine Verschiebung derselben gegenüber dem Führungsholm (17) zuläßt, und daß die Stange (19.) bei einer Axialverschiebung an dem Spannhebel (39) zur Anlage gelangt, um den Sperreingriff von Spannhebel und Führungshorn außer Wirkung zu bringen (Fig. 1 bis 6).- 15 -130024/0401ORIGINAL INSPECTED
- 3. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannhebel (39) eine Einrastnut (42) aufweist, die mit einem am Führungsholm (17) angeordneten Vorsprung (43; 64) in Sperreingriff bringbar ist, und daß die Stange (19) bei einer Axialverschiebung an dem Spannhebel (39) zur Mage gelangt, um dessen Einrastnut (42) mit dem Vorsprung (43; 64) des Führungsholms außer Eingriff zu bringen.
- 4. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich net, daß die Sperreinrichtung aus einer am Führungsholm (17) angeordneten Riegelplatte (29) besteht, die mit der Kraft einer Feder (30) gegen die Stange (19) belastet ist, um einen Verriegelungsnocken (32) der Riegelplatte mit einer Nut (33) der Stange in Eingriff zu halten (Fig. 1 bis 6).
- 5. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannhebel (39) am freien Ende mit einer Erweiterung (40) versehen ist, die eine Steuerfläche (50) aufweist, die beim Verschwenken des Führungsholmes (17) um die horizontale Achse (51) in Ausheberichtung am hinteren Hilde der entriegelten Stange (19) zur Anlage gelangt und diese zum erneuten Sperreingriff mit der Riegelplatte (29) nach vorne schiebt (Fig. 1 bis 4).
- 6. Aushebeeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am hinteren Ende des Führungsholms (17) ein zum Fahrersitz der Zugmaschine führendes Zugseil (46) angreift, mit dem sich der Führungsholm gegen die Kraft der Zugfeder (49) verschwenken und mit dem Spannhebel (39) in Sperreingriff bringen läßt.- 16 -130024/04011. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger aus einem näherungsweise horizontalen Längsträger (71) und aus einer mit diesem um eine horizontale Achse (93) schwenkbar verbundenen, näherungsweise vertikalen Auslenkstange (72) besteht, wobei das Arbeitsgerät (20) am in Bewegungsrichtung der Zugmaschine vorderen linde des Längsträgers (71) befestigt ist und die Auslenkstange(72) gegenüber dem Vertikalträger (15) des Geräteträgers (12) um eine horizontale Achse (94) verschwenkbar ist, daß am hinter der Achse (93) befindlichen Ende des Längsträgers (71) eine teleskopische Spannstange (92) angelenkt ist, die einen Anhängenocken (89) aufweist, der mit einem am Vertikalträger (15) oberhalb der Achse (94) angeordneten Stiitzarm (87) in Eingriff bringbar ist, daß die Hebevorrichtung von einer Zugfeder (49) gebildet ist, die am vorderen Ende des Längsträgers (71) und am Vertikalholm (15) angreift, daß eine selbsttätig ausrückbare Ausklinksicherung (73) vorgesehen ist, die bei Oberschreiten einer vorbestimmten axialen Belastung des Längsträgers (71) eine Verschwenkung der Auslenkstange (72) gegenüber dem Vertikalträger (15) um die Achse (94) zuläßt, und daß bei einer Verschwenkung der Auslenkstange (72) der Aufhängenocken (89) mit dem Stützarm (87) außer Eingriff kommt. (Fig.
- 7).
- 8. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausklinksicherung (73) aus einer Kugel (75) besteht, die mit der Kraft einer sich am Vertikalträgcr (15) abstützenden Dnrkfeder (74) in eine am oberen Ende der Auslenkstange (72) angeadnete Mulde (77) belastet ist.
- 9. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende der Spannstange (92) ein zum Fahrersitz der Zugmaschine führendes Zugseil (46) angreift,- 17 -13Ö024/0A81- yf -mit dem sich der Längsträger (71) gegen die Kraft der Zugfeder (4D) verschwenken und der Anhängenocken (93) der Spannstange mit dem Stützarm (87) des Vertikalträgers (15) in Eingriff bringen läßt.
- 10. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteträger (103) als Winkelhebel ausgebildet ist, der gegenüber der Zugmaschine um eine horizontale Achse verschenkbar ist und einen nach oben und einen nach vorne weisendenArm (105 und 106) aufweist, daß der Träger (101) am freien Ende des nach oben weisenden Arms (105) um eine horizontale Achse (99) verschwenkbar angelenkt ist und daß der nach vorne weisende Arm (106) den Träger (101) untergreift (Fig.8).
- 11. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des nach vorne weisenden Arms(106) des Geräteträgers (103) ein gabelförmiger filter (107) angeordnet ist, der eine Querstange ( 108) trägt, die einen im Träger (101) ausgebildeten Längsschlitz (109) durchsetzt.
- 12. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der nach vorne weisende Arm (106) des Geräteträgers (103) länger ist als der nach oben weisende Arm (105).
- 13. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (116) als Winkelhebel ausgebildet ist, der gegenüber einem Vertikalträger (115) des Geräteträgers (114) um eine horizonale Achse (124) verschwenkbar ist und der einen nach vorne weisenden und einen nach oben weisenden Arm (117 und 118) aufweist, daß das Arbeitsgerät (111) am freien Ende des nrh vorne weisenden Arms (117) angeordnet ist, daß der nach oben weisende Arm (118) mit einer am Vertikal-- 18 -130024/0481träger (115) angeordneten Ausklinksicherung (73) in Eingriff steht und daß an einem Arm (118) des Trägers (116) ein Steuerhebel (120) angeordnet ist, der ein Ventil (119) betätigt, das eine am Geräteträger (114) angreifende hydraulische Hebevorrichtung steuert. (Fig.9).
- 14. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausklinksicherung (73) aus einer Kugel besteht, die mit der Kraft eina· sich am Vertikalträger (115) abstützenden Druckfeder in eine am freien Ende des nach oben weisenden Armes (118) des Trägers (116) angeordnete Mulde belastet ist.
- 15. Aushebeeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rückholseil (121) an dem nach oben weisenden Arm (118) des Trägers (116) und an der Zugmaschine befestigt ist, dessen Länge auf die höchste Aushebestellung des Geräteträgers (114) derart abgestimmt ist, daß der nach oben weisende Arm (118) des/Trägers (116) mit der Ausklinksicherung (73) wieder in Eingriff gelangt u der Steuerhebel (120) das Ventil (119) zum Absenken des Geräteträgas (114) umsteuert.130024/0401
Priority Applications (7)
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