DE2948010A1 - Verfahren und vorrichtung zur ermittlung der abmessungen eines gegenstandes auf photographischem wege - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur ermittlung der abmessungen eines gegenstandes auf photographischem wegeInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zur Ermittlung der Abmessungen
- eines Gegenstandes auf photographischem Wege Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung der Abmessungen eines Gegenstandes auf photographischem Wege, insbesondere der menschlichen Körpermaße für Bekleidungszwecke, bei dem eine Photographie des Gegenstandes bzw der Person zusammen mit einem Maßraster in verschiedenen Stellungen hergestellt wird.
- Bei einem bekannten Verfahren (DE-PS 1 034 375) wird elne Photographie der zu bekleidenden Person vor einer mit einer Markierungslinie versehenen Platte hergestellt, wobei an die Person Maßbänder angelegt sind. Nach erfolgter Aufnahme wird die Platte gewendet, die nunmehr ein Maßraster zeigt und so weit verschoben, bis ihre Fläche genau mit der auf dem Boden markierten Linie zusammenfällt, die die mittlere Schnittebene der Person zeigt, die vorher dort gestanden hat. Sodann wird bei unveränderter Kamerastellung durch nochmalige lichtung das Maßraster auf dieselbe Platte oder denselben Film über das Bild der vorher aufgenommenell Person photographiert. Man erhält somit ein Photo der Person mit einem überlagerten Maßraster. In derselben Weise wird die Person in drei verschiedenen Richtungen aufgenommen Diese Vorgehensweise ist zeitlich recht aufwendig, da für jede Ansicht mindestens zwei Aufnahmen gemacht werden müssen, d.h. für die Rückenpartie und eine Seitenansicht vier Aufnahmen. Darüber hinaus stellt das Verschieben der Platte hohe Anforderungen an die Sorgfalt des Bedienungspersonals und ist recht zeitaufwendig. Insbesondere aber ist dieses Verfahren nicht geeignet, körperliche Mängel, wie Wirbelsäulenverkrümmung, hervorstehendes Schulterblatt u.ä. zu erfassen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem die Ermittlung der Abmessungen eines Gegenstandes wesentlich einfacher und schneller durchgeführt werden kann. Insbesondere sollen auch Wölbungen der Oberfläche des Körpers genau meßbar werden.
- Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß während der Aufnahme ein schräg von oben einfallendes Muster aus horizontal verlaufenden Linien auf dem Gegenstand bzw. die Person projiziert wird.
- Insbesondere ist vorgesehen, daß zunächst auf der einen Hälfte der Photographie der Gegenstand bzw. die Person in der einen Stellung und auf der anderen Hälfte das Maßraster dargestellt wird, sodann das Maßraster und der Gegenstand bzw. die Person in einer anderen Stellung angeordnet wird und in dieser Anordnung der ersten Aufnahme überlagert wird.
- Das Verfahren gemäß der Lehre der Erfindung benötigt für zwei Ansichten lediglich eine aus zwei Belichtungen hergestellte Photographie und ist somit wesentlich wirtschaftlicher als das bekannte Verfahren. Der wesentliche Vorteil ist jedoch darin zu sehen, daß durch das auf den Körper bzw. die Person projizierte Linienmuster erhabene und einfallende Körperpartien sichtbar und meßbar gemacht werden können, d.h. die dritte Dimension kenntlich gemacht werden kann. Maßfaktoren sind Abstand der Linien sowie Krümmungsrichtung der Linien.
- Insbesondere, wenn das Linienmuster jeweils mittig auf den Gegenstand bzw. auf die zu bekleidende Person projiziert wird, läßt sich aus dem Linienverlauf und dem Linienabstand ein genauer Verlauf der Oberfläche des Körpers bzw.
- der Person ermitteln. Mit besonderem Vorteil wird das Linienmuster mittels eines mit dem Blitzlicht der Kamera photoelektrisch gekoppelten Blitzlichtprojektor projiziert.
- Obwohl nahezu jeder Winkel zwischen 0 und 90° zur Vertikalen möglich ist, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, das Linienmuster unter einem Winkel von 30 bis 60° zur Vertikalen auf den Körper oder die Person zu projizieren.
- In diesem Bereich lassen sich Unebenheiten besonders deutlich darstellen. Das Linienmuster wird so auf den Körper bzw. die Person projiziert, daß die Linien auf eine vertikale Wand projiziert den gleichen Abstand zueinander aufweisen. Verzerrungen sind dadurch ausgeschaltet. Bei Personen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, für Bekleidungszwecke lediglich die Rückenpartie und eine Seitenpartie zu photographieren. Das erfindungsgemäße Verfahren ermittelt die Abmessungen so genau, daß auf eine Abbil dung der Frontpartie im Normalfall verzichtet werden kann.
- Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Durch führung des Verfahrens, die sich von der bekannten Vorrichtung dadurch unterscheidet, daß zwischen Kamera und Platte schräg oberhalb des zu photographierenden Körpers oder der Person ein das Linienmuster projizierender Blitzlichtprojektor angeordnet ist. Zweckmäßigerweise ist die Platte um eine vertikale Achse um mindestens 1800 schwenk- bar, ist die Kamera auf die Schwenkachse ausgerichtet und die Platte in beiden Stellungen auf der Photographie darstellbar. Für diese Vorrichtung gelten neben den oben bereits genannten Vorteilen, daß sie einfach im Aufbau ist und auch von nicht geschultem Personal bedient werden kann.
- Zweckmäßigerweise ist im Blitzlichtprojektor ein das Linienmuster tragendes Diapositiv angeordnet. Das Diapositiv kann ggf. schnell gegen ein anders geartetes Linienmuster ausgetauscht werden.
- Mit besonderem Vorteil ist der Blitzlichprojektor parallel zur Kamera ausgerichtet, und zwar insbesondere in Photograhierstellung jeweils mittig auf die Platte. Dadurch ergeben sich keinerlei optische Verzerrungen und die Oberfläche des Körpers bzw. der Person wird optimal dargestellt.
- Zwecks leichteren Transports des Blitzlichtprojektors in seine beiden Photographierstellungen ist dieser parallel zur Platte verfahrbar. Hierzu dient eine Sch-iene, an welcher der Blitzlichtprojektor über Rollen angehängt ist.
- Der Blitzlichprojektor ist nach einer besonders günstigen Ausgestaltung der Vorrichtung mit der Platte gekoppelt und beim Schwenken der Platte entlang der Schiene verfahrbar.
- Für das Schwenken der Platte und das Verfahren des Blitzlichtprojektors ist somit lediglich ein Handgriff erforderlich. Darüber hinaus wird durch diese Ausführungsform gewährleistet, daß der Blitzlichprojektor nach dem Schwenken der Platte exakt in Photgraphierstellung befindlich ist.
- Für einen geräuscharmen und ruckfreien Transport des Blitzlichtprojektors sorgt ein über Rollen geführtes endloses Band, an welches der Blitzlichtprojektor angekoppelt ist und ein am vom Blitzlichtprojektor entferntesten Ende des Bandes angelenktes Teleskoprohr, welches ebenfalls gelenkig mit der Platte verbunden ist.
- Damit eine optische Verzerrung des Linienrasters vermieden ist und auf einer vertikalen Fläche der Abstand der projizierten Linien gleich ist, besitzt der Blitzlichtprojektor ein korrigiertes optisches Linsensystem, in welchem die der Blitzlichtquelle zugekehrte Linse des Systems zur Achse des Systems geneigt ist.
- Nach einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß der Lehre der Erfindung zeigt das mit dem Linienmuster versehene Diapositiv mehrere vertikal verlaufende Punktreihen mit mindestens einem zwischen jeweils zwei Linien angeordneten Punkt, wobei der Abstand der Punktreihen zueinander mindestens dem doppelten höchstens aber dem Sfachen Linienabstand entspricht. Beim Auftreffen auf eine schräge Fläche des Körpers oder der Person wird nicht mehr ein Punkt, sondern eine vertikal verlaufende Linie erzeugt, welche die Darstellung der Oberfläche des Körpers bzw. der Person noch genauer macht. Der beanspruchte Abstand der Punktreihen ist völlig ausreichend, ohne das Bildung zu verwirren.
- Die Erfindung ist anhand der in den Figuren 1 bis 3 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Es zeigen: Figur 1 eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Photographie Figur 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung zur Herstellung der Photographie und Figur 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung Auf der Photographie (s. Figur 1) ist in der linken Hälfte eine Person von hinten und in der rechten Hälfte eine Person in Seitenansicht dargestellt. Beide Hälften der Photographie zeigen ein Maßraster aus vertikalen Linien 1 und horizontalen Linien 2, deren Abstand zueinander mit I cm festgelegt ist. Zur einfacheren Erfassung der Abmaße sind alle 10 cm die Maße seitlich aufgeführt. Ein höhenverstellbares schwenkbares Lineal 3 ermöglicht das schnelle Ablesen der Schrittlänge.
- Ein Linienmuster aus im wesentlichen horizontal verlaufenden Linien 4 verdeutlich durch unterschiedliche Krümmungen und Linienabstände die Kontur der Oberfläche. So zeigt beispielsweise der kürzere Abstand an der mit 5 bezeichneten Stelle den geneigten Verlauf der Nackenpartie, während der Verlauf der Senken der Linien bei 6 auf eine leichte Verkrümmung der Wirbelsäule schließen läßt. Die Auswertung der Photographie ermöglicht somit die Herstellung von körpergerechten Schnittmustern bzw. ermöglicht die Photographie die paßgenaue Herstellung von Zuschnitten für die herzustellende Bekleidung. Die Photographie zeigt die genaue Rückenform, wie sie bislang nicht meßbar war und macht die dritte Dimension deutlich.
- In der Figur 2 ist mit 7 eine Wand bezeichnet, an welcher lichtreflektierende Spiegel 8 angebracht sind. Nahezu in der Mitte zwischen den Spiegeln 8 ist eine lotrechte Standplatte 9 mechanisch fest an der Wand 7 angebracht. Das Lineal 3 ist in Richtung der Horizontalen schwenkbar sowie höhenverstellbar. Am freien Ende der Standplatte 9 ist zum Beispiel über ein nicht näher bezeichnetes Scharnierband eine Platte 10 befestigt, welche um 180° schwenkbar ist.
- Die Platte 10 trägt auf beiden Seiten das aus den Linien 1 und 2 gebildete Maßraster. Eine Kamera 11, welche mit einem Blitzlicht ausgestattet ist und vorzugsweise eine Sofortbildkamera ist, befindet sich im Abstand von ca. 3 m von der Platte 10 und ist auf die Schwenkachse der Platte 10 ausgerichtet. An der standplatte 9 ist eine Halterung 12 befestigt, die an ihrem freien Ende eine Laufschiene 13 trägt, die exakt horizontal ausgerichtet ist. An dieser Laufschiene 13 hängt über nicht dargestellte Rollen ein Blitzlichtprojektor 14, dessen Blitzlicht mit dem Blitzlicht der Kamera 11 gleichgeschaltet ist. Der Blitzlichtprojektor 14 ist in nicht dargestellter Weise an einem über Rollen geführten Band befestigt, das bei Schwenkung der Platte 10 bewegt wird. Hierzu ist die Platte 10 an ein Teleskopgestänge 15 drehbar angelenkt, dessen anderes Ende ebenfalls drehbar an dem Band befestigt wird. Wird nun die Platte 10 geschwenkt, schiebt sich zunächst das Teleskopgestänge 15 etwas zusammen. Durch die Kraftkomponente in Richtung senkrecht zur Halterung 12 wird das Band in Bewegung versetzt, wodurch der Blitzlichtprojektor in der Figur von links nach rechts wandert. Die Platte 10 nimmt am Ende des Schwenkvorgangs die gestrichelt dargestellte Position ein. Der Blitzlichtprojektor 14 ist in seinen beiden Endstellungen jeweils auf die Mitte der Platte 10 ausgerichtet, wenn diese um 1800 geschwenkt wäre.
- Der Blitzlichtprojektor 14 projiziert mittels eines nicht näher bezeichneten Diapositivs ein Linienmuster auf die Person bzw. den Körper. Um eine Verzerrung des Linien musters zu vermeiden, ist ein spezielles Linsensystem im Blitzlicllprojektor 14 vorgesehen, dessen der Wand 7 abgekehrte Linse zur Achse des optischen Systems geneigt ist.
- Der Blitzlichtprojektor 14 ist so eingestellt, daß sein Lichtkegel im Bereich der Platte 10 der Breite der Platte 10 entspricht. Der Aufnahmebereich der Kamera 11 erstreckt sich im Wesentlichen über die doppelte Breite der Platte 10 Mit 16 und 17 sind Fußrasten bezeichnet, in welche eine zu photographierende Person vor der Aufnahme eintritt.
- Die Figur 3 verdeutlicht die Anordnung in der Seitenansicht Hieraus ist ersichtlich, daß der Blitzlichtprojektor 14 zwischen der Platte 10 und der Kamera 11 unter einem Winkel von ca. 450 auf die Ebene der Platte 10 ausgerichtet ist, jedoch so, daß das von ihm projizierte Linienraster im ldereich der Ebene der Platte 10 zumindest die gesamte Höhe der Platte 10 abdeckt (s. gestrichelte Linien). Das Gleiche gilt für den Aufnahmebereich der Kamera 11 (s. strichpunktierte Linien).
- Das erfindungsgemäße Verfahren arbeitet wie folgt: Zunächst wird - wie in der Figur 2 - eine Photographie gemacht, wobei die Person in den Fußrasten 16 steht. Gleichzeitig mit dem Blitzlicht der -Kamera 11 wird das Blitzlicht des Blitzlichtprojektors 14 photoelektrisch ausgelöst. Auf der Photographie ist nun in der linken Hälfte die Person mit dem auf ihr projizierten Linienmuster und in der recht ten Hälfte das Maßraster der Platte 10 dargestellt. Nun wird die Platte 10 bis in die gestrichelt dargestellte Position geschwenkt. Dabei wandert, wie oben beschrieben, der Blitzlichtprojektor 14 entlang der Schiene 13 von links nach rechts. und das Teleskopgestänge 15 von rechts nach links. Die Person begibt sich in die Fußrasten 17, und durch eine weitere Belichtung der in der Kamera 11 befindlichen Platte bzw. des Films wird auf die bei der ersten Belichtung abgelichtete Person das Maßraster und dem bei der ersten Belichtung abgelichteten Maßraster die Person in Seitenansicht überlagert, wobei auch auf die Seitenansicht das Linienmuster während der Aufnahme projiziert wird.
- Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es möglich geworden, in kürzester Zeit eine weitestgehend maßgenaue Aufnahme von zum Beispiel der Rückenpartie und einer Seitenansicht herzustellen, die die Oberfläche der Person einwandfrei darstellt. Mit besonderem Vorteil lassen sich die nach dem Verfahren gemäß der Lehre der Erfindung erstellten Abbildungen zur Herstellung von Oberbekleidung wie Sakkos, Hosen, Mäntel etc. verwenden.
- Die Erfindung beschränkt sich selbstredend nicht auf den anhand der Figurenbeschreibung hervorgehobenen Anwendungsfall der Herstellung von Abbildungen zum Zwecke der Be- kleidungsherstellung. Sie läßt sich auch für die Vermessung des menschlichen Körpers oder Teile desselben verwenden. So ist es beispielsweise möglich, Wirbelsäulenverkrümmungen, Hängeschultern, schiefe Hüften und andere Haltungsschäden etc. zu erkennen und zu vermessen, insbesondere aber nach einer Therapie Veränderungen deutlich zu machen.
- Leerseite
Claims (18)
- Patentansprüche 19 Verfahren zur Ermittlung der Abmessungen eines Gegenstandes auf photographischem Wege, insbesondere der menschlichen Körpermaße für Bekleidungszwecke, bei dem eine Photographie des Gegenstandes bzw. der zu bekleidenden Person zusammen mit einem Maßraster in verschiedenen Stellungen hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß während der Aufnahmen ein schräg von oben einfallendes Muster aus horizontal verlaufenden Linien au den Gegenstand bzw. die Person projiziert wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der einen Hälfte der Photographie der Gegenstand bzw.die zu bekleidende Person in der einen Stellung und auf der anderen Hälfte das Maßraster dargestellt wird, sodann das Maßraster und der Gegenstand bzw. die zu bekleidende Person in ihren Positionen vertauscht werden, wobei der Gegenstand bzw. die zu bekleidende Person in einer anderen Stellung angeordnet wird und in dieser Anordnung der ersten Aufnahme überlagert werden.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Linienmuster jeweils mittig auf den Gegenstand bzw. auf die Person projiziert wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß das Linienmuster mittels eines mit dem Blitzlicht der Kamera photoelektrisch gekoppelten Blitzlichtprojektor projiziert wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß das Linienmuster unter einem Winkel von 30 - 600 zur Vertikalen auf den Körper oder die Person projiziert wird.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Linienmuster mit gleichem Abstand der Linien zueinander auf den Körper bzw. die Person projiziert wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die zu bekleidende Person von hinten und von der Seite abgelichtet wird.
- 8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, bestehend aus einer Platte, welche mit einem Maßraster versehen ist, sowie einer in bestimmtem Abstand zur Platte installierten Kamera, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Kamera (11) und Platte (10) schräg oberhalb des zu photographierenden Körpers oder der Person ein das Linninuster projizierender Blitzlichtprojektor (14) angeordnet ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet. daß die Platte (10) um eine vertikale Achse um mindestens 1800 schwenkbar ist, daß die Kamera (11) auf die Schwenkachse ausgerichtet ist und die Platte (10) in bei- den Schwenkstellungen auf der Photographie darstellbar ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch qekennzeichnet. daß im Blitzlichtprojektor (14) ein das Linienmuster tragendes Diapositiv angeordnet ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß der Blitzlichtprojektor (14) parallel zur Kamera (11) ausgerichtet ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß der Blitzlichtprojektor (14) in Photographierstellung jeweils mittig auf die Platte (10) ausgerichtet ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß der Blitzlichtprojektor (14) parallel zur Platte (10) verfahrbar ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß der Blitzlichprojektor (14) an einer Schiene (13) über Rollen verfahrbar ist.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß der Blitzlichtprojektor (14) mit der Platte (10) gekoppelt ist und beim Schwenken der Platte (10) entlang der Schiene (13) verfahrbar ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet daß entlang der Schiene (13) ein über Rollen geführtes endloses Band angeordnet ist, an welches der Blitzlichtprojektor (14) angekoppelL und daß am vom Blitzlichtprojektor (14) entferntesten Endc des Bandes ein gelenkig mit der Platte (10) verbundenes Teleskoprohr (15) ange-lenkt ist.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Blitzlichtprojektor (14) ein korrigiertes optisches Linsensystem aufweist, in dem die der Blitzlichtquelle zugekehrte Linse des Systems zur Achse des Systems geneigt ist.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet. daß das mit dem Linienmuster versehene Diapositiv vertikal verlaufende Punktreihen mit mindestens einem zwischen jeweils zwei Linien angeordneten Punkt zeigt, deren Abstand zueinander mindestens dem doppelten Linienabstand höchstens aber dem Sfachen Linienabstand entspricht.
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