DE2948063A1 - Einrichtung zum loesbaren verbinden wenigstens zweier koerper - Google Patents
Einrichtung zum loesbaren verbinden wenigstens zweier koerperInfo
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Description
T.-' . Walter KUDom
Dipl.-! . "v-.PeisrPalgen
2948Q63
Telefon 632727 ' 3 '
"Einrichtung zum lösbaren Verbinden wenigstens zweier Körper"
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum lösbaren Verbinden wenigstens zweier Körper.
Müssen zwei Körper so miteinander verbunden werden, dass sie relativ leicht wieder voneinander getrennt werden
können, ergeben sich oft Probleme im Anbringen geeigneter Verbindungseinrichtungen, besonders wenn die Körper ein
gewisses Volumen aufweisen und längs einer grösseren gemeinsamen Fläche miteinander verbunden werden sollen.
Schrauben oder Bolzen sind nicht in allen Fällen zweckmässig, weil sie entweder schräg zur genannten Fläche angeordnet
werden müssen, um nicht zu lang zu werden, und weil sie ausserdem bei einer solchen Schräganordnung in
Erscheinung treten, was ebenfalls nicht unbedingt erwünscht ist. Insbesondere bei Möbelstücken wird der Anblick von
Befestigungselementen mindestens an der Aussenseite derselben wenn immer möglich vermieden. Man verzichtet dann
oft auf die Lösbarkeit, was aber den Ersatz von beispielsweise beschädigten Einzelteilen des Körpers, insbesondere
des Möbelstückes, sehr erschwert.
Die vorliegende Erfindung hat eine Einrichtung zum Gegenstand, die ein Verbinden von Körpern in unaufälliger Weise ermöglicht,
d.h. an Stellen, an welchen es bisher unmöglich oder mindestens sehr schwer war, eine solche Verbindung
herzustellen. Die Einrichtung soll ferner seriemässig in grossen Stückzahlen herstellbar sein, und ein einfaches
Werkzeug zum Verbinden bzw. zum Lösen soll genügen.
Diese Einrichtung zeichnet sich erfindungsgemass durch
die Merkmale des Anspruches 1 aus.
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Λ-
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Einrichtung
ist in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt; es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch die Einrichtung in montiertem,
zwei Körper miteinander verbindenden Zustand, Fig. 2 eine Aufsicht auf die Einrichtung nach Fig. 1, und
Fig. 3 die Einzelteile der Einrichtung in auseinandergezogener, perspektivischer Darstellung.
In den Zeichnungen ist nur dasjenige Ausführungsbeispiel dargestellt, in welchem zwei Körper miteinander verbunden
werden sollen. Die Erfindung ist jedoch, wie später noch erwähnt wird, nicht darauf beschränkt.
Gemäss Fig. 1 sollen zwei Körper 1,2, die hier als Platten
dargestellt sind, stirnseitig miteinander verbunden werden. Zu diesem Zweck wird in jedem Körper eine Ausnehmung 3,4
vorgesehen. Die Ausnehmungen sind in diesem Beispiel halbkreisförmig und symmetrisch, was am zweckmässigsten ist,
jedoch keine Bedingung darstellt.
Die beiden Ausnehmungen weisen einen Radius auf, der demjenigen der Einrichtung entspricht. Diese selber weist zwei
aus Fig. 3 ersichtliche Einzelteile 5,6 auf. Diese sind spiegelbildlich zueinander ausgeführt, weisen eine gemeinsame
Trennebene 7 auf und ergänzen sich beim Aneinanderschieben zu einem Hohlzylinder, mit einer Innenwand 8.
Jeder dieser Einzel- oder Halbteile 5,6 weist wenigstens an einer Stirnseite 9, besser noch an beiden Stirnseiten
9,10.einen Vorsprung 11a (Teil 5), 11b (Teil 6) bzw. 12a, 12b auf. Dieser Vorsprung ist hier als Kegelstumpf ausgebildet,
könnte aber auch zylindrisch sein.
Die Vorsprünge 11a,11b auf der Stirnseite 9 beider Halbteile
dienen zur Aufnahme einer Zugplatte 13. Diese ist
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tellerförmig ausgebildet, mit einem Ringflansch 14. Die
Innenfläche 15 dieses Ringflansches ist so ausgebildet, dass sie genau auf die beiden aneinanderliegenden Vorsprünge
lla,11b passt, also auch in bezug auf den Kegelwinkel
dieser Vorsprünge, und diese somit umfasst und zusammenhält. Diese Zugplatte 13 liegt also senkrecht zur
Trennebene 7 der beiden Halbteile 5,6.
In ihrem Zentrum trägt die Zugplatte 13 eine Hülse 16 mit einem Innengewinde 17. Hülse und Gewinde dienen dazu, die
Zugplatte 13 mit einer Gegenzugplatte 18 zu verbinden, welche in analoger Weise die beiden Vorsprünge 12a,12b
auf der andern Stirnseite 10 der beiden Halbteile umfasst. Diese Gegenzugplatte 18 weist anstelle der Hülse lediglich
eine Bohrung 19, auf, ist jedoch sonst gleich wie die Zugplatte 13 ausgebildet, also ebenfalls mit einem Ringflansch
14. Mittels einer Schraube 20 können die beiden Zugplatten 13,18 miteinander verbunden werden; die Schraube
20 befindet sich also zusammen mit der Hülse 16 im Innern des gemeinsamen Hohlzylinders.
Die beiden Halbteile sind somit starr miteinander verbunden. Die konischen Passflächen der Vorsprünge lla, 11b bzw. 12a,
12b und des Ringflansches 14 sorgen zudem für eine spielfreie Zentrierung der beiden Halbteile 5,6. Die Schraube
20 kann jederzeit leicht wieder gelöst werden, womit auch die Halbteile und damit die beiden Körper 1,2 voneinander
getrennt werden können. Ein Schraubenzieher genügt also als Werkzeug für die Einrichtung.
Jeder Halbteil 5,6 ist am entsprechenden Körper 1,2 mittels
Verbindungselementen, zweckmässigerweise mittels Schrauben 21,22, verbunden, die nacheinander eingesetzt werden. Eine
der Schrauben, nämlich die Schraube 21, ist in Seitenansicht, die andere, die Schraube 22, in Stirn- bzw. Endansicht dargestellt. Die Schrauben werden durch Bohrungen 23
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in der Innenwand 8 jedes Halbteils hindurchgesteckt und in entsprechende Bohrungen im Körper 1 bzw. 2 eingeschraubt.
Mit Vorteil sind zwei Schrauben 21,22 und zwei Bohrungen pro Halbteil vorhanden, die unter sich einen Winkel von
90 und zur Trennebene 7 einen Winkel von 45 bilden. Ein Herausreissen des Halbteiles aus dem zugehörigen Körper ist
damit auch bei Auftreten starker, senkrecht zur Trennebene wirkender Zugkräfte praktisch ausgeschlossen.
Diese Anordnung hat auch noch den weiteren Vorteil, dass unter Umständen vier Körper miteinander verbunden werden
können. In Fig. 2 ist eine gestrichelte Linie 24-24 eingezeichnet, die eine weitere Trennebene zwischen je zwei
Körpern darstellen kann. Hierbei werden dann bei der Montage jeweils zwei Körper aneinander geschoben und mit
dem ersten Halbteil, beispielsweise dem Halbteil 5, verbunden, wobei also jeder Körper nur mit einer Schraube
(21 bzw. 22) am betreffenden Halbteil angeschlossen ist. Die andern beiden Körper werden in gleicher Weise mit dem
andern Halbteil verbunden, und die beiden Halbteile dann in der dargestellten Weise unter sich verbunden, wodurch
auch die vier Körper miteinander verbunden sind.
Es folgt aus diesen Ueberlegungen'weiter, dass nicht nur
zwei, sondern bei entsprechender Ausbildung der Einzelteile 5,6 und der Körper auch beispielsweise drei oder wie soeben erwähnt
vier,in jedem Fall also mehr als zwei Körper, mit einander verbunden werden können. Die Anzahl der Einzelteile
muss dabei, wie im soeben erwähnten Beispiel mit vier Körpern erläutert, nicht unbedingt mit der Anzahl dieser
Körper übereinstimmen.
Die Einzelteile 5,6 und die Zugplatten 13,18 sind im vorliegenden Beispiel zylindrisch bzw. kreisförmig ausgeführt, was von herstellungstechnischen Standpunkt am
sweckmässigsten ist. Notwendig ist dies jedoch nicht; eine
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prismatische, beispielsweise insgesamt sechseckige Ausbildung der beiden Einzelteile 5,6 zusammen wäre durchaus
denkbar. Entsprechend müssten dann auch die Zugplatten 13, 18 sowie die Ausnehmungen 3,4 in den Körpern 1,2 ausgebildet
sein. Auch ist es nicht zwingend, dass die Einzelteile 5,6 genau spiegelbildlich sein müssen, obwohl dies vom
Herstellungsstandpunkt natürlich ebenfalls die beste Lösung darstellt.
Im Prinzip würde die Zugplatte 13 allein genügen, wenn Gewähr geboten ist, dass sie in der die Vorsprünge 11a,11b
umfassenden Stellung verbleibt (in diesem Falle müssten allerdings die Passflächen nicht konisch zulaufend sein,
und eventuell müsste eine Arretierung an den Vorsprüngen vorgesehen und die Zugplatte nach Art eines über diese
Arretierung hinweggleitenden Schnappverschlusses ausgebildet sein). Aus Sicherheitsgründen, insbesondere als
Massnahme gegen die Wirkung von Erschütterungen oder Vibrationen, sind jedoch zwei miteinander verbundene Zugplatten
vorteilhafter.
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Claims (6)
- PatentanwälteDipl.-Ing. Walter KubornDipl.-Fhys. Dr. Peter PalgenMuWanyäi.-.:.33 2
Düsseldorf
Telefon 6327 27 PATENTANSPRÜCHEEinrichtung zum lösbaren Verbinden wenigstens zweier Körper, gekennzeichnet durch wenigstens zwei einander gegenseitig zu einem zylinder- oder prismaförmigen Element ergänzenden Einzelteile (5,6),von denen jeder an wenigstens einem der Körper anzubringen bestimmt ist und die wenigstens an einer Stirnseite (9) je einen Vorsprung (lla,lib) aufweisen, sowie durch wenigstens einen diese Vorsprünge (lla,b) gemeinsam umfassenden und die Einzelteile (5,6) dadurch verbindenden, senkrecht zur Trennebene (7) der Einzelteile (5,6) angeord neten Verbindungsteil (33). - 2. Einrichtung nach Anspruch 1, zum Verbinden zweier Körper an einer gemeinsamen Stirnfläche derselben, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Einzelteile (5,6) vorhanden sind, die zueinander im wesentlichen spiegelbildlich ausgebildet sind.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch zwei Verbindungsteile (13,18), die auf gegenüberliegenden Stirnseiten (9,10) der Einzelteile (5,6) angeordnet und miteinander verbunden sind.
- 4. Einrichtung nach Ansprüche 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Einzelteile als Halbteile ausgebildet sind, die zusammen einen Hohlzylinder bilden und an jeder Stirnseite (9,10) je einen kegelstumpfförmigen Vorsprung (lla,b>12a,b) aufweisen, und dass die beiden Verbindungsteile (13,18) je einen Ringflansch (14) aufweisen, dessen Innenfläche (15) dem Kegelwinkel des entsprechenden Vorsprung·· ange passt ist, wobei die beiden Ringflansche (14) mittels130016/0664ORIGINAL INSPECTEDeiner durch den Hohlzylinder hindurchführenden Schraube (20) miteinander verbunden sind.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Halbteil (5,6) zwei durch die Wand des Hohlzylinders hindurchführende Bohrungen (23) zur Aufnahme von Befestigungselementen (21,22) aufweist, mittels welcher er am betreffenden Körper (1,2) befestig bar ist.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dass die Bohrungen (23) zwischen sich einen Winkel von 90 und zur Trennebene (7) des Halbteils (5,6) einen solchen von 45 aufweisen.
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