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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft einen Bausatz für Möbel, Spielgeräte, Zeltgerüste
und dergleichen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bausatz der vorgenannten Art bereitzustellen,
mit dem auf einfache Weise stabile Möbel und Geräte nach individueller Planung zusammengebaut
werden können.
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Der erfindungsgemäße Bausatz umfaßt Lochleisten mit in regelmäßigen
Abständen angeordneten Bohrungen, Mehrfach-Lochleisten,bestehend aus zwei oder mehr
durch Distanzstücke voneinander in lichtem, festem Abstand gehaltenen Lochleisten,
wobei die Bohrungen genau übereinander liegen1 und Verbindungsstücke, die eine Verbindung
der Lochleisten untereinander ermöglichen.
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Vorzugsweise sind die Lochleisten an den Enden abgerundet.
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Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bausatzes bestehen die
Distanzstücke der Mehrfach-Lochleisten aus Kreisscheiben mit einer koaxialen Bohrung,
deren Durchmesser dem der Bohrungen der Lochleisten entspricht, und sind an beiden
Seiten der Distanzstücke koaxiale, zylindrische Vorsprünge vorgesehen, die von entsprechenden
Vertiefungen, die koaxial zu den Bohrungen an den Innenseiten der Mehrfach-Lochleisten
angeordnet sind, aufgenommen werden.
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Bei den Verbindungsstücken kann es sich beispielsweise um zylindrische
Stifte, Stangen o. dgl. mit zylindrischen Endstücken, Schraubbolzen mit dazugehörigen
Muttern oder Rohre o. dgl. mit Innengewinden, einschließlich entsprechender Schrauben
handeln.
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Zur Verbindung von Mehrfach-Lochleisten untereinander kann der erfindungsgemäße
Bausatz zusätzlich mit mehreren Bohrungen versehene Verbindungsscheiben oder -körper
aufweisen.
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Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen: Figur la eine Lochleiste in Draufsicht,
Figur 1F díe Lochleiste von Figur la in Seitenansicht, Figur 1c die Lochleiste von
Figur la in Vorderansicht,
Figur 2a eine DoppeI-Lochleiste in Draufsicht,
Figur 2b die Doppel-Lochleiste von Figur 2a in Seitenansicht, Figur 2c die Doppel-Lochleiste
von Figur 2a in Vorderansicht, Figur 2d eine unverkurzte Doppel-Lochleiste in Draufsicht,
Figur 2e die Doppel-Lochleiste von Figur 2d in Seitenansicht, Figur 3a eine Distanzscheibe
in Draufsicht, Figur 3b die Distanzscheibe von Figur 3a in Seitenansicht, Figur
4a ein Verbindungsstück in Form eines Rohres mit Innengewinden an beiden Enden in
Draufsicht, Figur 4b das Verbindungsstück von Figur 4a in Vorderansicht, Figur Sa
eine Anordnung, bestehend aus zwei Einfach-Lochleisten, die mittels eines Verbindungsstücks
nach den Figuren 4a und 4b und zwei Schrauben mit einer Doppel-Lochleiste verbunden
sind, in Seitenansicht, Figur Sb die Anordnung von Figur Sa in Vorderansicht, Figur
6 eine Einfach-Lochleiste, die mittels eines Stifts mit einer Doppel-Lochleiste
verbunden ist, in perspektivischer Darstellung,
Figur 7a eine mit
drei Bohrungen versehene Verbindungsscheibe in Draufsicht, Figur 7b die Verbindungsscheibe
von Figur 7a in Seitenansicht und Figur 8 ein aus dem erfindungsgemäßen Bausatz
hergestelltes kombiniertes Sitz- und Liegemöbel.
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Die in den Figuren la bis 1c gezeigte Lochleiste 1 stellt eine Einfach-Lochleiste
dar. Sie weist in regelmäßigen Abständen voneinander angeordnete Bohrungen 2 auf
und ist an den Enden 3 abgerundet.
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Die Breite der Lochleiste wird nachstehend mit A bezeichnet. Vorzugsweise
beträgt die Dicke der Lochleisten A/3, der Bohrungsdurchmesser A/3, der Abstand
der Bohrungsmittelpunkte A und der Radius der Abrundungen an den Enden A/2. Das
Maß A kann je nach gewünschter Größe und Festigkeit unter Berücksichtigung der Festigkeit
der zur Herstellung des Bausatzes verwendeten Materialien festgelegt werden und
beträgt beispielsweise 1 bis 20 cm. Bei Holzleisten ist ein bevorzugtes Maß für
A 6 cm.
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Die Mehrfach-Lochleiste 4 gemäß den Figuren 2a bis 2e ist als Doppel-Lochleiste
ausgebildet. Sie besteht im Prinzip aus zwei Einfach-Lochleisten, die durch Distanzstücke
5 in einem lichten, festen Abstand voneinander gehalten werden.
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Das in den Figuren 3a und 3b gezeigte Distanzstück 5 besteht aus einer
flachen Kreisscheibe mit einer konzentrischen Bohrung 7, die den gleichen Durchmesser
wie die Bohrungen 2 aufweist. Auf beiden Seiten des Distanzstücks 5 sind koaxiale,
zylindrische Vorsprünge 6 vorgesehen, die von entsnrechenden zylindrischen Vertiefungen
8, welche koaxial zu den
Bohrungen 2 an den Innenseiten der Doppel-Lochleisten
4 angeordnet sind, aufgenommen werden.
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Der Scheibendurchmesser beträgt vorzugsweise 5/6 A und der Durchmesser
der Vorsnrünge 6 bzw.
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der Vertiefungen 8 A/2. Die Höhe der Vorspringe 6 bzw. die Tiefe der
Vertiefungen 8 beträgt vorzugsweise A/6. Die Vorsprünge 6 bewirken eine besonders
günstige Versteifung der Doppel-Lochleisten 4. Es kann aber auch aüf diese Vorsprünge
6 verzichtet werden. Die Distanzstücke 5 sind vorzugsweise mit den Doppel-Lochleisten
4 fest verbunden, z.B. durch Verleimen. Möglich ist jedoch auch eine lösbare Steck-
oder Schraubverbindung.
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Verschiedene Lochleisten können miteinander beispielsweise mit einem
in den Figuren 4a und 4b gezeigten Verbindungsstück 9 in Form eines Rohres verbunden
werden. Der Durchmesser dieses Verbindungsstücks 9 beträgt vorzugsweise 5/6 A. Das
Verbindungsstück 9 weist an beiden Enden ein Innengewinde auf, in das, wie in den
Figuren 5a und Sb gezeigt, Schrauben 11, deren Durchmesser dem der Bohrungen 2 entspricht,
eingeschraubt werden können.
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In den Figuren Sa und Sb ist die Verbindung von zwei Einfach-Lochleisten
1 mit einer Doppel-Lochleiste 4 gezeigt. In entsprechender Weise können auch Einfach-Lochleisten
1 und Doppel-Lochleisten 4 untereinander verbunden werden. Durch Einsetzen von mehreren
derartigen Verbindungsstücken 9 in regelmäßigen Abständen ergibt sich ein leiterähnliches
Gebilde. Selbstverständlich können auch Verbindungsstücke mit einem quadratischen,
rechteckigen oder anderweitig kantigen Ouerschnitt eingesetzt werden.
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Die Verbindungsstücke können dabei hohl oder massiv
ausgebildet
sein. Als Materialien kommen u. a.
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Holz, Metall, Kunststoff u. dgl. in Betracht.
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Die vorgenannten Verbindungsstücke können anstelle des Innengewindes
10 auch zylindrische Verjüngungen d. h. Endstücke aufweisen, deren Durchmesser dem
der Bohrungen 2 entspricht. Derartige, nicht abgebildete Verbindungsstücke lassen
sich mit ihren Endstücken in die Bohrungen 2 einstecken und können beispielsweise
durch Verkeilen oder Einsetzen von Arretierstiften mit den Lochleisten zusammengehalten
werden. Dabei können die zylindrischen Endstücke selbst von lösbaren Bolzen gebildet
sein, welche in in Längsrichtung verlaufende Bohrungen an den Enden der Stange o.
dgl. eingesetzt und darin jeweils mittels eines in eine durchgehende Querbohrung
eingetriebenen Keils, Arretierstiftes o. dgl. gehalten sind.
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In Figur 6 ist die Verbindung einer Einfach-Lochleiste 1 mit einer
Doppel-Lochleiste 4 mittels eines Stiftes 12 gezeigt. Diese Stifte 12 können beispielsweise
radiale Bohrungen aufweisen, in die wiederum Stifte oder Keile eingesetzt werden,
um die Verbindung zu arretieren.
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Die in den Figuren Sa, 5b und 6 gezeigten Verbindungen können entweder
starr sein oder aber eine Bewegung um die Achse des Verbindungsstückes 9 bzw.
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des Stifts 12 erlauben.
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Zur Verbindung von zwei Doppel-Lochleisten 4 haben sich Verbindungsscheiben,
die mehrere Bohrungen 2 aufweisen, als besonders zweckmäßig erwiesen. Die in den
Figuren 7a und 7b gezeigte Verbindungsscheibe 13 weist die Form eines Dreiecks mit
abgerundeten Ecken 14 auf. Diese Scheibe besitzt drei Bohrungen 2, die in Bezug
auf Durchmesser und gegenseitigen
Abstand den Bohrungen 2 der
Lochleisten 1, 4 entsprechen. Die Dicke der Verbindungsscheibe 13 entspricht dem
lichten Abstand der Doppel-Lochleiste 4. Die Befestigung der Verbindungsscheibe
13 mit den Lochleisten kann auf ähnliche Weise wie die Verbindung der Lochleisten
untereinander erfolgen. Besonders bevorzugt ist hierbei die Befestigung mit Schrauben
und Muttern. Selbstverständlich können auch andere Verbindungsscheiben mit einer
größeren Anzahl an entsprechend angeordneten Bohrungen verwendet werden. Auch die
Verwendung von mit entsprechenden Bohrungen versehenen winkelförmigen Körpern, wie
Würfeln, Prismen, Pyramiden o. dgl., ist möglich.
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Der erfindungsgemäße Bausatz kann aus beliebigen Materialien bestehen,
sofern die gewünschten Stabilitätseigenschaften durch diese Materialien gewährleistet
werden. Beispiele für entsprechende Materialien sind Holz, Metall, insbesondere
Leichtmetall, und Kunststoff. Die Verwendung von Holz, insbesondere für die Leisten,
wird bevorzugt, da damit neben einer ansprechenden ästhetischen Wirkung günstige
Festigkeitseigenschaften bei geringem Gewicht erzielt werden.
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Die Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Bausatzes können
dadurch erweitert werden, daß man zusätzlich zu den drei eingangs erwähnten Grundelementen
und den vorstehend erwähnten Verbindungsscheiben weitere Bauelemente verwendet,
wobei diese mit Bohrungen oder Zapfen versehen sind, die in Bezug auf Durchmesser
und gegenseitigen Abstand den Bohrungen 2 der Lochleisten 1, 4 entsprechen. Beispiele
für weitere Bauelemente sind
Winkel, Dreiecke, Räder, Lagerböcke,
Zahnräder, Antriebswellen, Schienen, Flansche, Propeller, Seilwinden, Windräder,
Rohre, Pedale, Motoren, Gewichte, Abdeckplatten, Zeltplanen, Snannseile und dergleichen.
Das in Figur 8 gezeigte kombinierte Sitz- und Liegemöbel veranschaulicht eine Kombination
des erfindungsgemäßen Bausatzes mit Planen aus textilem Material.
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Weitere Beispiele für Gegenstände, die unter Verwendung des erfindungsgemäßen
Bausatzes hergestellt werden können, sind: Schaukeln, Turngeräte, Trimmgeräte, Fahrzeuge,
z. B. Leiterwagen, Laufställchen, Himmelbettchen, Leitern, Laufstelzen für Kinder,
Tragbahren, Gestelle für Wäscheleinen, Gewächshäuser, Regale, Stellwände für Ausstellungen,
Lampengestelle und Verkaufsstände im Freien, z. B. für Obst, Schmuck und dergleichen.