DE2944719A1 - Abdichteinrichtung fuer einen hochdruckdaempfer - Google Patents
Abdichteinrichtung fuer einen hochdruckdaempferInfo
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Description
Anmelder; Sando Iron Works Co., Ltd., Wakayama-shi, Wakayama-ken,
Japan
Abdichteinrichtung für einen Hochdruckdämpfer
Die Erfindung betrifft eine Abdichteinrichtung für einen Hochdruckdämpfer
zur Behandlung von bahnförmigem Textilgut entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Textilgut wird nach dem Aufbringen von Färbstoff durch Eintauchen
in heißes Wasser oder durch eine Dampfbehandlung eingefärbt. Bisher wurde das einzufärbende Textilgut beispielsweise durch einen
Färbstofflösung enthaltenden Tank hindurchtransportiert, wonach
eine Behandlung in einem Hochdruckdämpfer bei einer Temperatur
unterhalb 1CX)0 C erfolgt. Deshalb ist bei derartigen bekannten
Einfärbverfahren ein Tank zum Auftragen von Färbstofflösung, ein
Hodhdruckdämpfer und ein Waschtank erforderlich. Dadurch werden
verhältnismäßig hohe Investitionskosten und ein beträchtlicher Raumbedarf für die Anlage erforderlich. Da zum Einfärben bei einer
Temperatur unterhalb von 100° C eine verhältnismäßig lange Behandlungszeit
erforderlich ist, wäre auch eine Verringerung der Behandlungsdauer zum Zwecke der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
wünschenswert.
Es sind zwar bereits Hochdruckdämpfer bekannt, mit denen die Behandlungszeit
durch Erhöhung der Temperatur auf etwa 170 C avf
die Größenordnung von Sekunden verringert werden kani'.
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Hochdruckdämpfer sind jedoch verhältnismäßig groß und teuer.
Ferner ist die erforderliche Anheizzeit bis zum Erreichen einer ausreichend hohen Temperatur und eines ausreichenden Drucks verhältnismäßig
lang. Zur Aufrechterhaltung der hohen Temperatur und des hohen Drucks in dem Hochdruckdämpfer muß ferner dessen
Abdichteinrichtung Druckluft zugeführt werden, damit möglichst kein Dampf aus dem Hochdruckbehälter austritt. Die Anwendung
von Druckluft verursacht jedoch eine nachteilige Vermischung des Dampfs in dem Hochdruckdämpfer mit Luft, so daß beispielsweise
beim Einfärben mit Indanthrenfarbstoffen die Fixierung mit dem betreffenden Reduktionsmittel durch den in dem Hochdruckdämfer
enthaltenen Sauerstoff verringert wird. Ferner erfolgt bei einer Temperatur oberhalb 120 C keine besonders
gute Farbentwicklung durch das Reduktionsmittel.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, einen Hochdruckdämpfer unter möglichst weitgehender Vermeidung der genannten Nachteile
und Schwierigkeiten derart zu verbessern, daß bei einer Dampftemperatur von etwa 110 C eine effektive Fixierung eines
reaktiven Färbstoffs durchgeführt werden kann und daß insbesondere
bei einer möglichst einfachen Konstruktion keine Zufuhr von Druckluft zum Abdichten erforderlich ist. Diese Aufgabe
wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Zusammenfassung:
Abdichteinrichtung für einen Einlaß oder einen Auslaß eines Hochdruckdämpfers zum Hindurchtransport von bahnförmigem
Textilgut, welche einen rohrförmigen Durchlaßkanal aufweist, der eine Länge von mindestens 400 mm aufweist und sich vorzugsweise
über den abdichtenden Gummiwalzen der Abdichteinrichtung erstreckt. Der Durchlaßkanal weist eine Breite auf, die etwa
größer als die Breite des bahnförmigen Textilguts ist und eine verhältnismäßig geringe Dicke, die vorzugsweise nur etwa 3 mm
beträgt. Angrenzend an die obere öffnung des Durchlaßkanals ist eine Einrichtung zur Flüssigkeitszufuhr vorgesehen, in der
zwei verstellbare, einen Spalt begrenzende Uberlaufplatten an-
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ordnet sind, die einen Durchtrittsspalt für das Textilgut begrenzen.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung beispielsweise näher
erläutert werden. Es zeigen:
erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Hochdruckdämpfer mit einer
Abdichteinrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel einer Abdichteinrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung der Einrichtung zur Flüssigkeitszufuhr
bei den Ausführungsbeispielen in Fig. 1 und 2;
Fig. 4 einen dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 entsprechender Teilschnitt;
Fig. 5 ein im Vergleich zu Fig. 3 abgewandeltes Ausführungsbeispiel; und
Fig. 6 eine graphische Darstellung, welche die Abhängigkeit
der Benetzung von Textilgut beim Durchtritt durch einen Durchlaßkanal unterschiedlicher Länge (und entsprechender
Durchtrittszeit) zeigt.
In dem in Fig. 1 dargestellten Hochdruckdämpfer 1 sind eine Anzahl
von Führungswalzen 3 angeordnet, um eine Textilgutbahn 2 entlang einer zickzackförmigen Bahn durch den Hochdruckdämpfer
zu transportieren. Sowohl an dem Einlaß 4 als auch an dem Auslaß 5 des Hochdruckdämpfers ist eine Abdichteinrichtung angeordnet,
von denen jedoch nur die Abdichteinrichtung 8 am Einlaß dargestellt ist, weil die Abdichteinrichtung am Auslaß 5
eine an sich bekannte Konstruktion aufweisen kann, die einen
Behälter nun allmählichen Abkühlen aufweist.
eine an sich bekannte Konstruktion aufweisen kann, die einen
Behälter nun allmählichen Abkühlen aufweist.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Abdichteinrichtung
8 gemäß der Erfindung enthält zwei Gummiwalzen 9, welche den Einlaß 4 abdichten und an einem Abdichtblock 10
drehbar gelagert sind. Die Gummiwalzen 9 liegen mit einem abdichtenden Anlagedruck aneinander an. Über den Gummiwalzen 9
erstreckt sich ein Durchlaßkanal 11. Der Querschnitt der Durchlaßöffnung des Durchlaßkanals 11 hat eine Breite, die etwas
größer als die Breite des bahnförmigen Textilguts ist, und
drehbar gelagert sind. Die Gummiwalzen 9 liegen mit einem abdichtenden Anlagedruck aneinander an. Über den Gummiwalzen 9
erstreckt sich ein Durchlaßkanal 11. Der Querschnitt der Durchlaßöffnung des Durchlaßkanals 11 hat eine Breite, die etwas
größer als die Breite des bahnförmigen Textilguts ist, und
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eine Dicke, die etwas größer als die Dicke des Textilguts ist und deshalb beispielsweise etwa 3 rom betragen kann. Das untere
Ende des Durchlaßkanals 11 grenzt an die Gummiwalzen 9 an, durch deren abdichtenden Anlagedruck ein Durchtritt von Flüssigkeit
verhindert wird, die in dem Durchlaßkanal 11 vorhanden ist. Am oberen Ende des Durchlaßkanals 11 ist eine Einrichtung
12 zur Flüssigkeitszufuhr angeordnet, von der in den Fig. 3 und 4 vergrößerte Schnittansichten dargestellt sind. Wie aus Fig.
3 ersichtlich ist, besteht die Einrichtung 12 aus einem Vorratsbehälter 13 für Flüssigkeit, der mit dem Durchlaßkanal 11 in
Verbindung steht. Am oberen Ende des Vorratsbehälters 13 sind Zuführleitungen 14 für Flüssigkeit auf beiden Seiten der Textilgutbahn
2 angeordnet, die durch den Vorratsbehälter 13 hindurchtransportiert wird. In dem Vorratsbehälter 13 sind zwei überlaufplatten
15 an Schwenkzapfen 16 angelenkt, so daß die unteren Enden der überlaufplatten 15 zueinander verschwenkbar sind,
um einen Durchtrittsspalt für das Textilgut zu begrenzen. Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist an einem der Schwenkzapfen 16
ein Handgriff 17 und ein Zahnrad befestigt, so daß ein geeigneter Durchtrittsspalt zwischen den unteren Enden der Überlaufplatten
15 einstellbar ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 5 sind die Schwenkzapfen nahe dem unteren Ende der überlaufplatten 15 angeordnet.
Aus der graphischen Darstellung in Fig. 6 ist ersichtlich, daß bei einer Länge des Durchlaßkanals 11 von etwa 400 mm oder mehr
eine ausreichende und homogene Imprägnierung des Textilguts mit der Farbstofflösung beim Durchtritt durch den Durchlaßkanal 11
erfolgt.
Im folgenden soll die Arbeitsweise näher erläutert werden. Beim Transport des Textilguts 2 durch den Durchlaßkanal 11 wird eine
derartige Menge der betreffenden Behandlungsflüssigkeit über die Zuführleitungen 14 und dem Vorratsbehälter 13 dem Durchlaßkanal
11 zugeführt, daß kein überlauf über die oberen Kanten
der Überlaufplatten 15 erfolgt. Das Textilgut 2 wird deshalb durch den mit Behandlungsflüssigkeit gefüllten Durchlaßkanal
transportiert. Durch die abdichtenden Gummiwalzen 9 wird überschüssige Behandlungsflüssigkeit aus dem Textilgut herausge-
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quetscht und verhindert/ daß Leckverluste der Behandlungsflüssigkeit
in den Innenraum des Hochdruckdämfpers auftreten. Da die Länge der mit der Färbstofflösung gefüllten Durchlaßkanals
11 mehr als 400 mm beträgt, wird mit Hilfe der abdichtenden !•Jirkung der gegeneinander angedrückten Guiraniwalzen 9 bewirkt,
daß der Innendruck bei einer Temperatur von etwa 110° C in dem Hochdruckdämfer 1 aufrechterhalten werden kann. Ferner
wird im Gegensatz zu bekannten Abdichteinrichtungen, bei denen eine Druckluftzufuhr zum Abdichten erforderlich ist, ein
Eintritt von Luft in den Hochdruckdämpfer verhindert, so daß ein verbessertes Einfärben erfolgt, weil die Wirkung des Reduktionsmittels
bei Verwendung eines reaktiven Färbstoffs nicht durch das Vorhandensein von eingetretener Luft beeinträchtigt
wird.
Da die Spaltbreite zwischen dem unteren Ende der beiden Uberlaufplatten
15 durch Betätigung des Handgriffs 17 (Fig. 4) ohne weiteres entsprechend der Dicke des zu behandelnden Textilguts
einstellbar ist, wird nicht nur eine gleichförmige Imprägnierung unterschiedlicher Textilmaterialien ermöglicht,
sondern auch die Abdichtung verbessert. Da das Volumen des Innenraums des Durchlaßkanals 11 so klein wie möglich ausgebildet
wird, wird die Behandlungsflüssigkeit in dem Durchlaßkanal 11 praktisch vollständig durch das Textilgut absorbiert,
so daß am unteren Ende des Durchlaßkanals 11 praktisch keine nicht absorbierte Behandlungsflüssigkeit vorhanden ist. Soll
eine andere Behandlungsflüssigkeit zugeführt werden, muß lediglich
eine verhältnismäßig geringe Menge der Färbstofflösung
abgelassen werden, beispielsweise über eine Abflußleitung, die in Fig. 1 und 2 unmittelbar über den abdichtenden Gummiwalzen
9 angedeutet ist. Da die restliche abzulassende Färbstoffmenge verhältnismäßig gering ist, können auch Probleme
hinsichtlich der Umweltverschmutzung verringert werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 und 2 ist ein DurchlaB-kanal
11 dargestellt, der sich von den Gummiwalzen 9 nach oben erstreckt. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, kann jedoch ein
zweiter Durchlaßkanal 18 vorgesehen werden, der sich von der
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Unterseite der Gummiwalzen 9 nach unten zu einer Stelle erstreckt,
an der eine Umlenkwalze für das Textilgut und eine Ablaßleitung angeordnet sind. Durch Verwendung eines zweiten
Durchlaßkanals 18 vor dem Einlaß 4 des Hochdruckdämpfers 1 kann die Abdichtung durch die Flüssigkeitssäule in den Durchlaßkanälen
11, 18 weiter verbessert werden. Ferner kann eine verbesserte Imprägnierung des Textilguts mit der Behandlungsflüssigkeit
erfolgen.
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Claims (1)
- PatentansprücheAbdichteinrichtung für einen Hochdruckdämpfer zur Behandlung von bahnförmigem TextiJgut, die zwei einen Einlaß oder einen Auslaß für das Textilgut abdichtende Gummiwalzen auf-d.g. yweist,/daß ein entsprechend der Breite und der Dicke des bahnförmigen Textilguts (2)möglichst enger Durchlaßkanal (11) sich über dem abdichtenden Spalt der Gummiwalzen (9) nach ober erstreckt, und daß an dem oberen Ende des Durchlaßkanals (11) eine Einrichtung (12) zur Zufuhr von Flüssigkeit vorgesehen ist, in der zwei verstellbare Überlaufplatten (15) für durch Leitungen (14) zugeführte Flüssigkeit vorgesehen sind, die zwischen ihren unteren Enden einen Durchtrittsspalt für das Textilgut (2) begrenzen.Abdichteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unter den Gummiwalzen (9) ein zweiter nach unten verlaufender enger Durchlaßkanal (18) vorgesehen ist.Abdichteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des oberen Durchlaßkanals (11) oder die Summe der Länge der beiden Durchlaß-030021/074229-U719kanäle (11/18) mindestens 400 mm beträgt.Abdichteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Dicke des Textilguts entsprechende Dicke des Durchlaßkanals (11,18) etwa 3 mm beträgt.30021/0742
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