DE2942363A1 - Drehschieber mit auswechselbarer patrone - Google Patents
Drehschieber mit auswechselbarer patroneInfo
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Description
29Λ2263
B_e_s_c_h_r_e_i_b_u_n_g
Die Erfindung bezieht sich auf einen Drehschieber für Wasserinstallationen und dergl., mit einer auswechselbar
in einem Gehäuse sitzenden Patrone, Vielehe zwischen einem Einlaß und einem Auslaß in Paar in gegenseitiger
Flächenanlage gehaltener, von Durchlässen durchsetzter und zum Regeln und Absperren der Strömung des Wassers
vom Einlaß zum Auslaß mittels eines Handgriffs relativ zueinander verdrehbarer Scheiben enthält. Die eine
Scheibe ist relativ zur anderen zwischen zwei Endstellungen verdrehbar, in denen die Durchlässe der Scheiben
miteinander fluchten bzw. relativ zueinander verschoben sind, so daß die Durchströmung in der einen Endstellung
vollständig freigegeben und in der anderen Endstellung abgesperrt ist, während sie in den dazwischen liegenden
Stellungen mehr oder weniger stark gedrosselt ist.
In einer bekannten Ausführungsforo eines solchen, in der DE-PS 1 282 377 beschriebenen Drehschiebers
ist jede Scheibe von zwei einander diametral gegenüberliegenden Durchlässen durchsetzt, so daß der Handgriff
zwischen der Absperrstellung und der Stellung für die volle Durchströmung um 90° verdrehbar ist. Dadurch ist
eine genaue Regelung der Durchflußmenge äußerst erschwert, und für die Verbindung zwischen dem Handgriff
und einem drehbaren Teil des Schiebers in genau der richtigen Stellung ist eine sehr feine Verzahnung notwendig,
welche teuer in der Herstellung ist. Außerdem ist bei diesem Drehschieber die Patrone in das Gehäuse
eingeschraubt, was wiederum die Einhaltung sehr enger Toleranzen und somit eine aufwendige Bearbeitung erforderlich
macht. Die beiden Scheiben sind durch eine vorgespannte Feder in gegenseitiger Anlage gehalten, und
die Feder stützt sich ihrerseits an einem elastischen Sitz ab, was einen aufwendigen Aufbau ergibt und das
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Zusammensetzen und Zerlegen der Patrone erschwert. Zum
Verringern der durch die Strömung hervorgerufenen Geräusche sind in die Durchlässe der drehbaren Scheibe
besondere Einsätze eingesetzt. Aus alledem ergibt sich, daß dieser Drehschieber sehr teuer ist, daß er nur unter
erheblichen Schwierigkeiten montierbar und zerlegbar ist und daß die Patrone jeweils nur in ein Gehäuse von
ganz bestimmter Form einbaubar ist. So kann die Patrone beispielsweise nicht wahlweise in ein aufrecht
stehendes, eine tiefe Bohrung aufweisendes Gehäuse etwa einer Mischbatterie oder in ein besonders niedrig
bauendes Gehäuse eingesetzt werden.
Ein Ziel der Erfindung ist die Beseitigung der vorstehend angeführten Mangel eines bekannten Drehschiebers und die
Schaffung eines einen einfachen Aufbau aufweisenden, vielseitig verwendbaren Drehschiebers mit einer Patrone,
welche ohne Schwierigkeit und vorzugsweise ohne die Zuhilfenahme von Werkzeugen in ein Gehäuse einsetzbar
und aus diesem ausbaubar und ebenso einfach zusammensetzbar und zerlegbar ist.
Dieses Ziel ist bei einem Drehschieber der genannten Art gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß eine
Hülse der die beiden Scheiben enthaltenden Patrone axialverschieblich und unverdrehbar in das Gehäuse eingesetzt
und von einem abnehmbaren Deckel, welcher sich auf einem Sitz eines drehbaren Teils der Patrone
abstützt, darin festgehalten ist, wobei sich die eine Scheibe am drehbaren Teil der Patrone abstützt und die
andere Scheibe abdichtend und unverdrehbar in das untere Teil der Hülse eingesetzt ist.
Dank der beschriebenen Anordnung beaufschlagt der Druck des zulaufenden Wassers die gesamte Querschnittsfläche
der Patrone derart, daß er die feststehende Scheibe in
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Anlage an der drehbaren Scheibe, diese in Anlage am drehbaren Teil und dieses mit seinem Sitz in Anlage am Deckel
des Gehäuses belastet. Dies erübrigt somit die Verwendung einer die Scheiben in gegenseitige Anlage belastenden
Feder mit den dazugehörigen Einbauteilen und erübrigt bei äußerst einfachem Aufbau insbesondere die Einhaltung
enger Toleranzen, da ein möglicherweise vorhandenes Spiel, im Betrieb auftretende Wärmedehnung und ähnliche
Einflüsse selbsttätig ausgeglichen werden.
Die unverdrehbare Befestigung der Patrone im Gehäuse geschieht vorzugsweise unter Verwendung einer an der
Patrone hervorstehenden, gerändelten oder einen sonstwie nicht kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Verlängerung,
welche in einer komplementären Bohrung des Gehäuses Aufnahme findet. Der Deckel ist vorzugsweise auf das
Gehäuse aufgeschraubt. Da hierbei keine übermäßig großen Einspannkräfte notwendig sind, kann der Deckel
eine Rändelung aufweisen, so daß er von Hand auf- und abschraubbar ist. Der sich am Deckel abstützende Sitz
kann durch die Oberseite eines mit der drehbaren Scheibe verbundenen Drehkopfs gebildet sein, so daß sich eine
sehr niedrige Bauhöhe ergibt. Anderenfalls kann der Sitz auch an einer mit dem Drehkopf verbundenen Spindel
von gegebenenfalls beträchtlicher Länge gebildet sein, so daß die Patrone in ein Gehäuse mit einer tieferen
Bohrung einsetzbar ist.
Das drehbare Teil der Patrone, an welchem sich die drehbare Scheibe abstützt, hat vorzugsweise einen Vorsprung,
welcher zur Begrenzung des Drehwinkels mit Anschlägen an der Hülse der Patrone zusammenwirkt.
Die Hülse ihrerseits hat vorzugsweise wenigstens einen Vorsprung, welcher in einer der beiden Endstellungen des
drehbaren Teils nach Art einer Bajonettkupplung mit dessen Vorsprung zusammenwirkt und auf diese Weise die
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Patrone für den Einbau in das Gehäuse bzw. den Ausbau aus demselben zusammenhält. Durch Verdrehen der Teile
relativ zueinander läßt sich die Bajonettkupplung lösen, so daß sich die Patrone dann mühelos zerlegen
läßt, um ihre einzelnen Teile zu reinigen oder auszuwechseln.
Die Scheiben des erfindungsgemäßen Schiebers sind vorzugsweise von jeweils nur einem Durchlaß durchsetzt.
Dieser hat die Form eines exzentrisch versetzten Kreissegments, wodurch sich der nutzbare Drehwinkel auf 180°
vergrößern läßt. An den den in gegenseitiger Anlage gehaltenen Arbeitsflächen gegenüberliegenden Seiten
haben die beiden Scheiben vorzugsweise jeweils eine Nut, welche sich lotrecht zum jeweiligen Durchlaß
erstreckt und dazu dient, die feststehende Scheibe unverdrehbar in der Hülse festzuhalten bzw. die drehbare
Scheibe formschlüssig mit einem Drehkopf zu verbinden. Die beiden Scheiben können somit identische Form aufweisen.
Der mit der drehbaren Scheibe verbundene Drehkopf hat vorzugsweise einen Durchlaß, welcher mit einem Fenster
in der Hülse der Patrone zusammenwirkt, um in den Zwischenstellungen des Schiebers vorwiegend die Regelung
der Durchflußmenge zu übernehmen, während die Scheiben vorwiegend zum Absperren des Durchflusses dienen. Auf
diese Weise läßt sich das von der Durchströmung verursachte Geräusch auf ein Mindestmaß verringern, ohne daß
dazu irgendwelche Siebe oder sonstige Einsätze notwendig sind.
Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Axialschnittansicht einer ersten Ausführungs-
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form eines erfindungsgemäßen Drehschiebers in voll geöffneter Stellung,
Pig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform mit etwas abgewandelter Patrone
und nicht vollständig auf das Gehäuse geschraubtem Deckel,
Pig. 3 eine Schnittansicht einer dritten Ausführungsform
mit einem anders gestalteten Gehäuse und der gleichen Patrone wie in Fig. 1 und 2,
Pig. 4 eine Ansicht der Arbeitsfläche einer Scheibe,
Pig. 5 eine Seitenansicht der aus dem Gehäuse ausgebauten
Patrone in der teilweise geöffneten Stellung,
Pig. 6 eine Axialansicht in Richtung des Pfeils VI in Pig. 5,
Pig. 7» 8 und 9 Ansichten im Schnitt entlang den Linien VII-VII bzw. VIII-VIII bzw. IX-IX in Pig. 5,
Pig. 10 eine Seitenansicht des aus der Patrone ausgebauten Drehkopfs in Richtung des Pfeils X
in Pig. 6,
Pig. 11 eine Axialansicht des Drehkopfs in Richtung des Pfeils XI in Pig. 10 und
Pig. 12 eine Pig. 7 entsprechende Schnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform.
Ein in Fig. 1 dargestellter Drehschieber hat ein Gehäuse
mit einer tiefen Bohrung, welche an ihrem Boden einen Einlaß 2 und in gewisser Höhe oberhalb desselben einen
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seitlichen Auslaß 3 aufweist. Das Gehäuse 1 kann ein
Außengewinde und einen (gestrichelt dargestellten) Flansch 4 aufweisen und als Teil einer Mischbatterie
ausgeführt sein. Am oberen Ende hat das Gehäuse 1 ein Innengewinde für die Aufnahme eines Schraubdeckels 5-Von
einem herkömmlichen Schiebergehäuse gleicher Größe unterscheidet sich das dargestellte Gehäuse 1 dadurch,
daß es im Bereich des Einlasses 2 keinen Dichtungssitz für einen Einsatz oder eine Patrone aufweist, sondern
lediglich eine nicht kreisförmigen Querschnitt aufweisende, im vorliegenden Falle innen gerändelte Bohrung
für die Aufnahme einer komplementär geformten Verlängerung 7 einer nachstehend beschriebenen Patrone.
Die in die Bohrung des Gehäuses 1 einsetzbare Patrone hat eine im wesentlichen zylindrische Hülse 6 mit einem
ihren äußeren Umfang umgebenden Dichtring, welcher zwischen dem Einlaß 2 und dem Auslaß 3 in abdichtende Anlage
an der Innenwand der Bohrung des Gehäuses 1 kommt. Die Hülse 6 ist oben offen und hat in ihrem Boden eine
nicht kreisförmige Bohrung von der gleichen Form wie die Bohrung im Boden des Gehäuses 1. Ein in die Hülse
eingesetzter Nippel steht durch die Bohrung hindurch hervor und bildet die Verlängerung 7» welche in die
Bohrung im Boden des Gehäuses 1 einsetzbar ist. Dadurch ist die Hülse 6 axialverschieblich und unverdrehbar in
das Gehäuse 1 einsetzbar. An der Innenseite der Hülse hat der die Verlängerung 7 darstellende Nippel einen
Vorsprung 8, welcher mit einer Scheibe 15 in Eingriff
bringbar ist, um diese gegen Verdrehung zu sichern.
Die in Fig. 2 und 3 dargestellte Patrone unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen dadurch, daß die
Verlängerung 7 und der innere Vorsprung 8 einstückig mit der Hülse 6 geformt und nicht in Form eines gesondert
gefertigten Nippels in diese eingesetzt sind. Die
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in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform eignet sich insbesondere
für eine aus Metall gefertigte Hülse 6, während die Ausführungsform nach Fig. 2 und 3 vorwiegend für
eine aus Kunststoff gefertigte Hülse geeignet ist.
Die Hülse 6 der Patrone hat ein Auslaßfenster 9, in
dessen Bereich die Hülse 6 oder die Bohrung des Gehäuses 1 vorzugsweise ein durch Stufen begrenztes Teilstück
kleineren bzw. größeren Durchmessers aufweist, welches eine mit dem Auslaß 3 strömungsverbundene Ringkammer
bildet. Dadurch ist dann in jeder beliebigen Stellung der Patrone innerhalb des Gehäuses ein sicherer Abfluß
gewährleistet. In Fig. 1 bis 3 ist die Patrone jeweils in der günstigsten Stellung gezeigt, in welcher das
Auslaßfenster 9 dem Auslaß 3 genau gegenüberliegt. Oberhalb des Fensters 9 hat die Hülse 6 einen sektorförmigen
Ausschnitt, welcher durch zwei Anschläge 10 begrenzt ist. Die Anschläge 10 wirken mit einem Vorsprung
18 eines nachstehend beschriebenen Drehkopfs 17 zusammen, um dessen Drehwinkel zu begrenzen. Oberhalb der
Anschläge 10 weist die Hülse 6 zwei hervorstehende Nasen 11 auf, welche zusammen mit dem Vorsprung 18
eine Bajonettkupplung darstellen, wenn dieser sich in Anlage an einem der Anschläge 10 befindet.
Die Hülse 6 enthält zwei Scheiben 15, 16 von identischer Form. Die Scheiben 15, 16 befinden sich mit im wesentlichen
kreisförmigen, ebenen Arbeitsflächen in gegenseitiger Anlage und sind jeweils von einem exzentrisch
angeordneten, die Form eines Kreissegments aufweisenden Durchlaß 13 durchsetzt. An den einander abgewandten
Seiten haben die Scheiben 15, 16 jeweils eine lotrecht zum jeweiligen Durchlaß 13 verlaufende Nut 14, welche
dazu dient, die jeweilige Scheibe 15, 16 formschlüssig mit der Hülse 6 bzw. dem Drehkopf 17 zu verbinden.
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Die eine Scheibe 15 ist in die Hülse 6 eingesetzt und befindet sich unter Zwischenlage eines Dichtrings in
Anlage am Boden derselben, so daß der Vorsprung 8 in die Nut 14 greift und die Scheibe 15 gegen Verdrehung
sichert.
Die andere Scheibe 16 liegt so auf der feststehenden Scheibe 15, daß ihre Nut 14 nach oben gewandt ist.
Oberhalb dieser Scheibe 16 ist ein im wesentlichen zylindrischer Drehkopf 17 in die Hülse 6 eingesetzt.
Dieser hat einen radialen Vorsprung 18, welcher mit den Anschlägen 10 der Hülse 6 zusammenwirkt, um die
Drehung des Drehkopfs in der Hülse auf einen Winkel von ca. 180° zu begrenzen. Ferner hat der Drehkopf 17 einen
an der Unterseite hervorstehenden Vorsprung 19 > welcher zur formschlüssigen Verbindung des Drehkopfs mit der
oberen Scheibe 16 in deren Nut 14 greift, und einen mit dem Durchlaß 13 der Scheibe 16 fluchtenden Durchlaß
20, welcher an der Umfangsfläche des Drehkopfs 17
ausmündet und an einer Seite durch schmale Schlitze von verschiedener Länge erweitert ist. Außerdem hat der
Drehkopf 17 vorzugsweise ein Paar an seiner Unterseite hervorstehender Vorsprünge 22, welche um ein Stück in
den Durchlaß 13 der drehbaren Scheibe 16 hineinragen. Die Vorsprünge 22 tragen zur formschlüssigen Verbindung
des Drehkopfs 17 mit der Scheibe 16 bei und dienen ferner dazu, die Durchströmung des Durchlasses 13 ein
wenig zu drosseln, um das Geräusch der Strömung zu verringern.
Der radiale Vorsprung 18 des Drehkopfs 17 wirkt, wie bereits bemerkt, mit den Anschlägen 10 zusammen, um den
Drehbereich zu begrenzen und kommt bei Anlage an einem der Anschläge nach Art einer Bajonettkupplung in Eingriff
mit der betreffenden Nase 11 der Hülse 6. In dieser Stellung läßt sich der Drehkopf 17 nicht aus der Hülse
o:: o 18 / η 8 8 3
. ο
herausziehen, so daß die Patrone als eine geschlossene Einheit in das Gehäuse eingesetzt oder daraus entnommen
werden kann. In den mittleren Drehstellungen des Drehkopfs 17 befindet sich der Vorsprung 18 demgegenüber
nicht in Eingriff mit einer der Nasen 11, so daß sich der Drehkopf mühelos aus der Hülse 6 herausziehen läßt,
um die Patrone ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen zu zerlegen.
Die beschriebene Patrone läßt sich somit mühelos und ohne die Verwendung irgendwelcher Werkzeuge zerlegen
und zusammenbauen und nach Verdrehen des Drehkopfs 17 in eine seiner Endstellungen als geschlossene Einheit
in das Gehäuse 1 einsetzen oder daraus entnehmen.
In den Ausführungsformen nach Fig. 1 und 2 ist der Drehkopf 17 nicht abnehmbar an einer Spindel 23 befestigt.
Der Drehkopf kann dabei einstückig mit der Spindel ausgeführt oder aus einem Kunststoff um das eine Ende
der aus einem anderen Werkstoff bestehenden Spindel herum geformt sein. Ferner können die beiden Teile auch
ineinander verkeilt, verlötet, geklebt oder auf andere Weise nicht lösbar miteinander verbunden sein.
In der Ausführungsform nach Fig. 12 ist der Drehkopf 17
demgegenüber lösbar mit der Spindel 23 verbunden, und zwar mittels einer quer eingesetzten Schraube 29» deren
äußeres Ende 28 die Funktion des radialen Vorsprungs 18 übernehmen kann. In diesem Falle kann die Hülse 6 anstelle
der Nasen einen durchgehenden, kreisbogenförmigen Steg aufv/eisen, welcher zusammen mit den Anschlägen 10
ein Fenster begrenzt, in welchem das hervorstehende Ende 28 der Schraube 29 hin und her bewegbar ist. Zum
Zerlegen der Patrone wird in diesem Falle die Schraube herausgeschraubt, worauf sich der Drehkopf 17 dann aus
der Hülse 6 ziehen läßt.
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In der in Fig. 1 bis 3 gezeigten geöffneten Stellung des Drehschiebers fluchtet der Durchlaß 20 des Drehkopfs
17 an einer Seite mit den Durchlässen 13 der Scheiben 15, 16 und damit auch mit dem Einlaß 2, und am anderen
Ende mit dem Fenster 9 der Hülse 6 und über dieses, gegebenenfalls über die Ringkammer 12 hinweg, mit dem
Auslaß 3 des Gehäuses 1, so daß die Strömung also ungehindert von Einlaß 2 zum Auslaß 3 verläuft. Durch Verdrehen
des Drehkopfs 17 verschiebt sich die Ausmündung des Durchlasses 20 gegenüber dem Fenster 9 der Hülse 6,
so daß der Durchfluß gedrosselt wird. Dank den Schlitzen 21 unterschiedlicher Länge geschieht dies nur allmählich.
Darüber hinaus kann zwischen dem Drehkopf und der Hülse ein gewisses Spiel vorhanden sein, welches eine gedrosselte
Durchströmung zuläßt. In der in Fig. 8 gezeigten Stellung ist die Durchströmung auf diese Weise bereits
stark gedrosselt, während sich die Durchlässe 13 der Scheiben 15, 16, wie man in Fig. 9 erkennt, noch weitgehend
überlappen. Daraus ist zu erkennen, daß die Drosselung vorwiegend durch das Fenster 9 und den Durchlaß
20 mit den Schlitzen 21 bewirkt wird. Durch weiteres Verdrehen des Drehkopfs 17 kommen die Durchlässe 13
der Scheiben 15, 16 dann in einander diametral gegenüberliegende Stellungen, so daß die Durchströmung vollständig
abgesperrt ist. Diese Stellung ist ebenso wie die vollständig geöffnete Stellung des Schiebers durch die
Anlage des radialen Vorsprungs 18 des Drehkopfs 17 am jeweiligen Anschlag 10 der Hülse 6 bestimmt.
Die fest mit dem Drehkopf 17 verbundene Spindel 23 steht durch den Deckel 5 hindurch hervor und trägt an ihrem
freien Ende einen in Fig. 1 und 2 nicht gezeigten Handgriff. Die Spindel 23 weist einen Sitz 24 auf,
mit welchem sie sich unter Zwischenlage einer reibungsmindernden Scheibe 25 an der Unterseite des Deckels 5
abstützt.
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Falls der Einlaß 2 an einer unter hohem Druck stehenden Flüssigkeitsquelle angeschlossen ist, überträgt sich
der Druck aufgrund des zwischen der gerändelten Verlängerung 7 und der sie aufnehmenden Bohrung vorhandenen
Spiels auf den Raum zwischen dem Boden der Hülse 6 und dem Boden des Gehäuses 1, um die Patrone aufwärts zu
belasten. Da die Hülse 6 der Patrone axialverschieblich im Gehäuse angeordnet ist, überträgt sich der ihren
Boden beaufschlagende Druck über die Scheiben 15» 16,
den Drehkopf 17, die Spindel 23, den Sitz 24 und den Deckel 5 auf das Gehäuse 1. Dadurch, daß also die Hülse
der Patrone nicht wie üblich starr im Gehäuse befestigt ist, sind die beiden Scheiben 15» 16 fest in gegenseitiger
Anlage gehalten, ohne daß dazu eine vorgespannte Feder notwendig ist. Außerdem wird durch diese Anordnung
jegliches vorhandene Spiel aufgenommen. Für den Einbau der Patrone in das Gehäuse ist keine übermäßige
Genauigkeit erforderlich, der Drehschieber funktioniert vielmehr auch dann sicher, wenn der Deckel 5» wie man
in Fig. 2 erkennt, nicht vollständig mit dem Gehäuse verschraubt ist, solange nur eine dazwischen angeordnete
Dichtung den Austritt des Strömungsmittels verhindert. Der Deckel 5 braucht also nicht übermäßig fest angezogen
zu werden, so daß er an seinem Umfang mit einer Rändelung versehen sein kann und sich ohne Verwendung von
Werkzeugen von Hand anbringen und abnehmen läßt.
In den Ausführungsformen nach Fig. 1 und 2 ist die Patrone in ein Gehäuse mit einer sehr tiefen Bohrung
eingesetzt, was bei bekannten Patronen der in Frage kommenden Art nicht möglich ist. Die gleiche Patrone
kann jedoch auch in einen in Axialrichtung sehr
kurzen Drehschieber eingebaut werden. Ein Beispiel für eine solche Ausführungsform ist in Fig. 3 gezeigt.
In diesem Falle ist das beispielsweise als Teil einer Mischbatterie ausgeführte Gehäuse 31 sehr niedrig und
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hat einen "Ε-ΐτιΊ^Β 32 sowie einen Auslaßverteiler 33·
Die Patrone ist mit ihrer Verlängerung 7 axialverschieb— lieh und unverdrehbar in den EinlaB 32 eingesetzt, und
auf das Gehäuse 31 ist ein becherförmiger Deckel 35 aufgeschraubt. Ein über das Gehäuse 31 selbst hervorstehendes
oberes Teil der Patrone ist im Deckel 35 untergebracht. Zwischen der Patrone und dem Deckel ist ein
Durchlaß für die Bückleitung des Wassers in das Gehäuse 31 geformt. Der sich unter Zwischenlage der reibungsmindernden
Scheibe 25 an der Innenseite des Deckels 35 abstützende Sitz ist hier durch die Oberseite 27 des
Drehkopfs 17 gebildet (Fig. 10). Eine mit dem Drehkopf 17 verbundene, sehr kurze Spindel 36 trägt einen den
Deckel 55 verbergenden Drehgriff 37· In dieser Ausführungsform
steht also ein beträchtlich großer Teil der Patrone bis in den Drehgriff hinein vor, was eine äußerst
gedrängte, niedrige Bauweise ermöglicht.
Die Patrone des erfindungsgemäßen Drehschiebers ist somit also unter einander entgegengesetzten bedingungen verwendbar,
nämlich einmal in einem Gehäuse mit sehr tiefer Bohrung und zum anderen in einem sehr flach bauenden
Gehäuse. Die Patrone ist daher für die verschiedensten Drehschieber in Normalausführung und Sonderausführungen
verwendbar.
In einer abgewandelten Ausführung kann der Durchlaß 20 des Drehkopfs nicht durch die Schlitze 21 erweitert,
sondern vielmehr in sich verjüngt und derart gestaltet
sein, daß sich eine der der Schlitze 21 entsprechende Wirkung ergibt. In einer anderen Abwandlung können den
mit 21 bezeichneten entsprechende Schlitze in einem Band des Fensters 9 der Hülse 6 geformt sein.
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4V
Leerseite
Claims (19)
- •^ATENTANWÄLTE
- 2942353
- A. GRÜNECKER
- OPL-ING
- H. KINKELDEY
- OR -ING
- W. STOCKMAIR
- Dft ING A*€ (CALTtCMt
- K. SCHUMANN
- OR B£R NAT DiPL-PHYS
- P. H. JAKOB
- DlPU-ING
- G. BEZOLD
- OR HCR NAT OPL-OCM
- P 14- 344
- Dr. Alfons Knapp
Bleicherstr. 3
D-Biberach/Riss - 8 MÜNCHEN
- MAX(MtLIANSTRASSE 43
- 19. Okt. 1979Drehschieber mit auswechselbarer PatroneAnsprücheDrehschieber für Wasserinstallationen und dergl. mit einer auswechselbar in einem Gehäuse sitzenden
Patrone, welche zwischen einem Einlaß und einem Auslaß ein Paar in gegenseitiger Flächenanlage gehaltener, von Durchlässen durchsetzter und zum Regeln und Absperren der Strömung des Wassers vom Einlaß zum Auslaß mittels eines Handgriffs relativ zueinander verdrehbarer
Scheiben enthält, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hülse (6) der die beiden Scheiben (15, 16)3 0 018/0883ORIGINAL INSPECTEDZJ <-tenthaltenden Patrone axxalverschieblich und unverdrehbar in das Gehäuse (1, 31) eingesetzt und von einem abnehmbaren Deckel (5, 35), welcher sich auf einem Sitz (2A-, 27) eines drehbaren Teils (17) der Patrone abstützt, darin festgehalten ist, daß sich die eine Scheibe (16) am drehbaren Teil der Patrone abstützt und daß die andere Scheibe (15) abdichtend und unverdrehbar in das untere Teil der Hülse eingesetzt ist.2. Drehschieber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (6) der Patrone eine einstückig angeformte oder daran befestigte, ein nicht kreisförmiges Profil aufweisende Verlängerung (7) aufweist, welche zum Sichern der Patrone gegen Verdrehung in eine mit einem Einlaß (2) des Gehäuses (1) fluchtende, ein entsprechendes Profil aufweisende Bohrung einführbar ist.3. Drehschieber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (5, 35) mit dem Gehäuse (1) verschraubt ist und eine Rändelung aufweist, so daß er ohne Werkzeuge anbringbar und abnehnnbar ist.4-. Drehschieber nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (27) durch die Oberseite eines mit der drehbaren Scheibe (16) verbundenen Drehkopfs (17) gebildet und vorzugsweise mit einer Lagerscheibe (25) aus einem einen niedrigen Reibungskoeffizienten aufweisenden Werkstoff versehen ist.5. Drehschieber nach Anspruch 4-, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (35) becherförmig ist, einen Teil der Patrone umgibt, über das Gehäuse (31) des Schiebers hervorsteht und eine Auslaßkammer für das Wasser begrenzt.030018/0 8836. Drehschieber nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß ein mit der drehbaren Scheibe (16) verbundener Drehkopf (17) eine Drehspindel (23) aufweist, an welcher der Sitz (24) für die Abstützung am Deckel (5) gebildet ist.7. Drehschieber nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der drehbaren Scheibe (16) verbundene Drehkopf (17) einen seitlichen Vorsprung (18, 28) hat, v/elcher mit einen sektorförmigen Ausschnitt der Hülse (6) begrenzenden Anschlägen (10) zusammenwirkt, um den Drehwinkel des Drehkopfs und der drehbaren Scheibe zu begrenzen.8. Drehschieber nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (6) oberhalb des sektorförmigen Ausschnitts wenigstens eine hervorstehende Nase (11) hat, welche in wenigstens einer Endstellung des Drehkopfs (17) zur Bildung einer Bajonettkupplung mit dessen Vorsprung (18, 28) in Eingriff bringbar ist.9. Drehschieber nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (28) das äußere Ende einer quer in den Drehkopf (17) und das untere Endstück der Spindel (23) eingesetzten, die beiden Teile lösbar miteinander verbindenden Schraube (29) ist, und daß die Hülse (6) oberhalb des sektorförmigen Ausschnitts einen durchgehenden, kreisbogenformigen Steg aufweist, welcher das Zerlegen der Patrone verhindert, solange die Schraube in den Drehkopf geschraubt ist.I :■ C 1 8 / Q 8 8 310. Drehschieber nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet, daß der mit der drehbaren Scheibe (16) verbundene Drehkopf (1?) einen mit dem Durchlaß (13) der Scheibe fluchtenden, gegenüber einem Fenster (9) der Hülse an der Umfangsflache des Drehkopfs ausmündenden Durchlaß (20) aufweist, welcher zusammen mit einem Rand des Fensters überwiegend der Drosselung der Durchströmung dient, während die von den Durchlässen (13) durchsetzten Scheiben (15» 16) überwiegend dem Absperren der Durchströmung dienen.11. Drehschieber nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchlaß (20) des Drehkopfs (1?) an einer Seite durch Schlitze (21) oder ähnliche verengte Bereiche verlängert ist, welche beim Verdrehen des Drehkopfs eine stetig zunehmende Drosselung bewirken.12. Drehschieber nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehkopf (17) wenigstens einen mit einer Nut (14-) der drehbaren Scheibe (16) in Eingriff bringbaren Vorsprung (19) sowie zu einem Teil in den Durchlaß (13) der Scheibe hineinragende Vorsprünge (22) aufweist.13· Drehschieber nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennz eichnet, daß die beiden Scheiben (15» 16) identisch geformt und jeweils von einem einzigen, die Form eines exzentrischen Kreissegments aufweisenden Durchlaß (13) durchsetzt sind und an den den in gegenseitiger Gleitberührung gehaltenen Flächen gegenüberliegenden Oberflächen jeweils eine sich lotrecht zum jeweiligen Durchlaß erstreckende Nut (14) aufweisen.030018/0883
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