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Bez.: Vorrichtung zum Schneiden von Fleisch, Speck, Wurst
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und anderen Lebensmitteln
Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Schneiden von Fleisch, Speck, Wurst und anderen Lebensmitteln
mit einem lösbaren Messerblock, der zwei senkrecht zueinander und senkrecht zur
Vorschubrichtung des Schneidguts bewegbare Messergatter und zwei einzeln mit je
einem Messergatter zu einer Baueinheit verbundene Führungsrahmen aufweist, wobei
die einander angepaßten Führungsrahmen zur Ebene der Messergatter parallele Anschlußflächen
aufweisen, an denen die Führungsrahmen gegeneinander abstützbar und verspannbar
sind, wozu die Führungsrahmen deckungsgleiche Bohrungen aufweisen, in die auf der
dem Messerblock zugewandten Seite des Gehäuses der Vorrichtung parallel zur Vorschubrichtung
des Schneidguts vorstehende Spannbolzen einführbar sind.
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Bekannte Schneidvorrichtungen haben den Nachteil, daß ein aus Messergattern,
Führungs- und Montageteilen usw. bestehender Messerblock aus einer größeren Anzahl
einzelner Bauteile zusammengesetzt ist, so daß die De- und Remontage zum Auswechseln
der Messer verhultnismäßig zeitraubend und umständlich ist. Die Handhabung wird
aber auch dann erschwert, wenn die beiden Messergatter mit einem gemeinsamen Führungs-
und Montagerahmen zu einer verhältnismäßig schweren Baueinheit zu einem Messerblock
zusammengefaßt sind.
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Aus der DE-OS 21 07 134 ist bereits eine Schneidmaschine bekannt,
die einen Messerblock aufweist, welcher sich durch einen einfachen Aufbau auszeichnet
und bei dem beispielsweise das Reinigen und Schärfen der Messer leichter und rascher
als bei den Ubrigen bekannten Vorrichtungen durchgeführt werden kann. Dies wird
dadurch err.icht, daß jedes Messergatter des Messerblocks einen eigenen Führungsrahmen
aufweist
und mit diesem zu einer Baueinheit verbunden ist und daß die Führungsrahmen der
beiden Messergatter leicht lösbar aneinander anschließbar sind. Bei der bekannten
Schneidmaschine weisen die beiden Führungsrahmen einander angepaßte, in einer zur
Messergatterebene parallelen Ebene liegende Anschlußflöchen auf, an denen die Führungsrahmen
sich aneinander abstützen und gegeneinander verspannbar sind. Die Führungsrahmen
selbst sind von gleicher oder im wesentlichen gleicher Form und Abmessung und besitzen
sich überdeckende Bolzenlöcher zur Aufnahme von Spannbolzen, mit denen die Führungsrahmen
untereinander so wie mit der Kopfseite der Schneidmaschine verbunden werden können.
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Die Verbindung der Führungsrahmen an die Kopfseite der bekannten Schneidmaschine
erfolgt mittels Schrauben, so daß bei der De- und Remontage der Messergatter zur
Lösung und Befestigung der Führungsrahmen mindestens ein SchraubenschlUssel oder
-dreher erforderlich ist. Ein besonderer Nachteil der bekannten Führungsrahmenbefestigung
wird darin gesehen, daß die Lösung und Befestigung von in der Regel vier Schrauben
verhältnismäßig zeitaufwendig ist, so daß zur Vermeidung dieses Nachteils bei einer
anderen bekannten Schneidmaschine der Messerblock maschinenseitig mit einem vorstehenden
Flansch oder Vorsprüngen ausgestattet ist, die in der vorgesehenen Position des
Messerblocks an der Vorrichtung von Laschen übergriffen werden, so daß zur Lösung
und Befestigung des Messerblocks allenfalls zwei auf der den Laschen gegenüberliegenden
Seite angeordnete Schraubverbindungen erforderlich sind. Diese Verbindungsart setzt
jedoch wiederum voraus, daß der Messerblock aus einer größeren Anzahl einzelner
Bauteile zusammengesetzt ist, die anderweitig miteinander zusätzliche Verbindungsmittel
benötigen. Ein in der
Praxis unüberwindlicher Nachteil dieser Befestigungsart
des Messerblocks besteht darin, daß der Messerblock zur De- und Remontage eine Bewegung
senkrecht zur Vorschubrichtung des Schneidguts erfordert. Bei der Demontage des
Messerblocks steht aber einer solchen Bewegung senkrecht zur Vorschubrichtung des
Schneidguts ein noch in der Vorrichtung befindlicher Reststrang des Schneidguts
im Wege, so daß diese Bewegung nur unter erheblichem Kraftaufwand unter Deformierung
des Reststrangs möglich ist. Ein weiterer Nachteil aller bekannten Vorrichtungen
besteht darin, daß eine dichte Verbindung zwischen dem Gehäuse und der dem Gehäuse
zu gewandten Ebene des Messerblocks schwierig zu bewerkstelligen ist, so daß unter
relativ großem Druck dem Schneidblock zugeführtes Schneidgut dazu neigt, in diesem
Bereich senkrecht zur Vorschubrichtung zu entweichen und selbst in geringen Mengen
dort die Vorrichtung verunreinigt, was zu einem zusätzlichen Reinigungsaufwand führt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, welche unter Beibehaltung der Vorteile, welche mit
zwei einzeln mit je einem Messergatter zu einer Baueinheit zusammengefaßten Führunysrahmen
verbunden sind, auf besonders einfache Weise die Verspannbarkeit der Führungsrahmen
gegeneinander und die dichte Befestigung des Messerblocks am Gehäuse der Vorrichtung
ermöglicht, wobei die De- und Remontage des Messerblocks und das Zusammenfügen wie
auch das Auseinandernehmen der Führungsrahmen in kUrzester Zeit durchführbar ist.
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Ausgehend von der eingangs beschriebenen Vorrichtung wird zur Lösung
der gestellten Aufgabe erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß jeder Spannbolzen in einem
über den äußeren Führungsrohmen vorstehenden
Kopfteil eine Querbohrung
aufweist, die im ungespannten Zustand der Führungsrahmen vom äußeren Führungsrahmen
teilweise abgedeckt ist, so daß ein im wesentlichen zylindrisches, seitlich jedoch
entsprechend abgeflachtes, im Querschnitt dem unabgedeckten Querschnitt der Querbohrung
kongruentes Verriegelungselement durch die Querbohrung führbar und durch eine Drehbewegung
um seine Längsachse die zylindrische Außenfläche gegen die freie Außenfläche des
äußeren Führungsrahmens anpreßbar ist.
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Die erfindungsgemäße Befestigung der Führungsrahmen und damit des
aus den beiden Messergattern gebildeten Messerblocks erfordert lediglich die Einführung
der Verriegelungselemente in die Querbohrungen der Kopfteile der Spannbolzen, wobei
durch eine anschließende Drehbewegung um die Längsachse der Verriegelungselemente
diese dazu gezwungen werden, auf die freie Außenfläche des äußeren FUhrungsrahmens
einen erheblichen Druck auszuüben, so daß die Führungsrahmen aneinandergepreßt sowie
fest gegen die dem Messerblock zugewandte Seite des Gehäuses verspannt werden.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung durchdringt
jeder Spannbolzen mit einem Fußteil, dessen Durchmesser geringer ist als der des
Kopfteils, eine Bohrung des Gehäuses der Vorrichtung und trägt auf einem über die
Innenseite des Gehäuses vorstehenden Teil Tellerfedern, die zwischen der Innenseite
des Ge-Gehäuses und einer auf dem vorstehenden Teil des Fußteils gehaltenen Ringscheibe
unter Vorspannung gehalten sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung bewirkt eine über die Vorspannung
der Tellerfedern hinausgehende Spannung infolge der durch
die Drehbewegung
der Verriegelungselemente an den Sponnbolzen ausgeübten Zugkraft eine entsprechende
Anpressung des Messerblocks gegen die Außenseite des Gehäuses.
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In vorteilhafter Weise besitzt nach einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung jedes Verriegelungselement an einem Ende einen zur Längsachse des Verriegelungselements
senkrecht abgevinkelten Betätigungshebel, der einsti;ckig mit dem Verriegelungselement
durch eine entsprechende Verformung hergestellt sein kann.
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Um möglichst eine geringe Anzahl von Verriegelungselementen betätigen
zu müsssen, sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung schließlich noch vor,
daß je ein Verriegelungselement durch die z'>-einander fluchtenden Querbohrungen
in den Kopfteilen eines Spannbolzenpaares führbar ist.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung lassen sich zwei Spannbolzen
mit einem einzigen Verriegelungselement besticken, so daß für in der Regel vier
Spannbolzen lediglich zwei Verriegelungselemente benötigt werden. Die gesamte De-
und Remontage des Messerblocks und der beiden Fiihrungsrahmen für die beiden Messergatter
kann somit durch einfaches Ein- bzw. Ausschieben nach bzw. vor entsprechendem Verschwenken
von lediglich zwei Verriegelungselementen erfolgen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 eine Ansicht auf den Messerblock und einen Teil des Gehäuses der
Vorrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt durch den Messerblock und einen
Teil des Gehäuses nach der Linie II-II der Fig. 1; Fig. 3 einen Schnitt durch einen
abgebrochen dargestellten Verriegelungsbereich in ungespannter Position des Verriegelungselements
in gegenüber den Fig. 1 u. 2 größerem Maßstab; Fig. 4 den Verriegelungsbereich gemäß
Fig. 3, jedoch in verspannter Position des Verriegelungselements.
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Der mit 1 bezeichnete Messerblock besteht im wesentlichen aus zwei
Messergattern 2 und 3, die in parallelen lotrechten Ebenen in Vorschubrichtung gemäß
einem Pfeil 4 in Fig. 2 des Schneidguts hintereinander und senkrecht zueinander
so angeordnet sind, daß sich Messer 5 und 6 der beiden Messergatter 2 bzw. 3 unter
einem rechten Winkel kreuzen. Das in Vorschubrichtung erste Messergatter 2 besitzt
einen Gatterrahmen 7, in dem mehrere der Messer 5 parallel eingespannt sind. In
nicht dargestellten Führungen gehaltene Stangen 8 ergönzen den Gatterrahmen 7, der
in einem Führungsrohmen 9 senkrecht zur Vorschubrichtung des Schneidguts hin- und
herbewegbar ist. Der Gatterrahmen 7 und der Führungsrohmen 9 bilden somit eine zusammenhängende
Baueinheit. Der Antrieb des Gatterrahmens 7 erfolgt in einer üblichen nicht dargestellten
Weise, z. B. über ein Hebelge triebe o. dgl.
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Das in Vorschubrichtung folgende Messergatter 3 entspricht im Aufbau
und in seinen Abmessungen im wesentlichen dem Messergatter 2. Es weist einen Gatterrahmen
10 auf, in dem die Messer 6 parallel
eingespannt sind und somit
die Messer 5 des Gatterrahmens 7 kreuzen.
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Der Gatterrahmen 10 ist ebenfalls mit Stangen 11 ergänzt, welche in
einem Führungsrahmen 12 gehalten sind. Auch hier bildet der Gatterrahmen 10 mit
dem Führungsrohmen 12 eine Baueinheit.
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Die Führungsrohmen 9 und 12 weisen in ihren vier Ecken je eine dekkungsgleiche
Bohrung 13 auf, wodurch Spannbolzen 14 geführt sind.
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Die Spannbolzen 14 sitzen mit einem gegenüber einem Kopfteil 15 im
Durchmesser geringeren Fußteil 16 in je einer Bohrung 17 auf der dem Messerblock
1 zugewandten Seite des Gehäuses 18 (Fig. 3 und 4).
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Im Kopfteil 15 besitzt jeder Spannbolzen 14 eine Querbohrung 19, die
wie Fig. 3 zeigt, im ungespannten Zustand der Führungsrahmen 9 und 12 teilweise
vom Fuhrungsrahmen 12 verdeckt wird.
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In die Querbohrungen 19 ist daher ein im Querschnitt zylindrisches
Verriegelungselement 20 nur deshalb einführbar, weil es auf einer Seite so abgeflacht
ist, daß sein Querschnitt dem unabgedeckten Querschnitt der Querbohrung 19 kongruent
ist.
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Durch eine Schwenkbewegung eines senkrecht zur Längsachse des Verriegelungselements
20 abgewinkelten Betätigungshebels 21 läßt sich das Verriegelungselement 20 von
der in Fig. 3 dargestellten Position um seine Längsachse in die in Fig. 4 dargestellte
Position überführen. Durch diese Betätigung preßt sich die zylindrische Außenfläche
des Verriegelungselements 20 gegen die Außenfläche des äußeren Führungsrahmens 12
und übt auf den Spannbolzen 14 eine Zugkraft aus.
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Der Zugkraft an den Spannbolzen 14 stellen sich auf den Fußteilen
16
der Spannbolzen 14 aufgeschobene Tellerfedern 22 entgegen, welche
durch je eine auf den Fußteilen 16 befestigte Ringscheibe 23 gehalten und unter
Vorspannung gegen die Innenwand des Gehäuses 18 gepreßt sind.
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Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist je ein Verriegelungselement 20 durch
die Querbohrungen 19 eines Spannbolzenpaares 14-14 geführt, so daß insgesomt zur
De- und Remontage des Messerblocks 1 und zum Austausch der Messergatter 2 und 3
lediglich insgesamt zwei Verriegelungselemente 20 zu betätigen sind.