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DE2835679B2 - Halterung für Informationstafeln - Google Patents

Halterung für Informationstafeln

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DE2835679B2
DE2835679B2 DE19782835679 DE2835679A DE2835679B2 DE 2835679 B2 DE2835679 B2 DE 2835679B2 DE 19782835679 DE19782835679 DE 19782835679 DE 2835679 A DE2835679 A DE 2835679A DE 2835679 B2 DE2835679 B2 DE 2835679B2
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rib
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DE19782835679
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English (en)
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DE2835679C3 (de
DE2835679A1 (de
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David Uno Novi Hillstrom
Robert Bloomfield Hills Sarkisian
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Marketing Displays GmbH and Co KG
Original Assignee
Sarkisian Robert Bloomfield Hills Mich (vsta)
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Publication date
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Publication of DE2835679A1 publication Critical patent/DE2835679A1/de
Publication of DE2835679B2 publication Critical patent/DE2835679B2/de
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Publication of DE2835679C3 publication Critical patent/DE2835679C3/de
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
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    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F15/0006Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels
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Description

Die Erfindung betrifft eine Halterung zur sicheren
und wiederholt möglichen Anordnung von Informationstafeln ohne bleibende Verformung derselben.
Es sind verschiedene Arten von Halterungen für Plakate, Zeichen, Reklamematerial und Informationstafeln bekannt, die auf den verschiedensten Fahrzeugen
so und Tragkonstruktionen und an den verschiedensten Orten verwendet werden, beispielsweise auf Tankstellen, Bahnhöfen, Flughafengebäuden und U-Bahn-Stationen. Diese Halterungen sind in den verschiedensten Ausbildungsformen gebräuchlich, beispielsweise als Pfostengetragene Halter oder als tragbare Ständer. Sie werden auch auf verschiedenen Fahrzeugen, z. B. Zügen, Omnibussen und Taxis angetroffen. Halterungen für Verkehrszeichen und Informationstafeln werden auch auf den Straßen und Autobahnen dazu verwendet, amtliche Mitteilungen und andere Informationen kenntlich zu machen. Viele der bekannten Halterungen sind jedoch schon beim ersten Aufbau nur schwierig und unter großem Zeitaufwand aufzustellen. Bei vielen Halterungen ist es auch oft schwierig, die Informationstafeln auszutauschen, ohne daß größere Arbeiten erforderlich sind oder Befestigungsmittel entfernt werden müssen. Ein großer Teil der bekannten Halterungen kann auch nicht zusammen mit Plakaten.
Zeichen oder Informationstafeln unterschiedlicher Größe und Form verwendet werden, insbesondere können Informationstafeln unterschiedliche Größe und Form nicht gleichzeititig verwendet werden. Oft müssen die Reklaineträger und Informationstafeln eine gewisse Größe oder Form besitzen, damit sie in die jeweils vorhandenen Halterungen passen. Schon eine kleine Abweichung in den Abmessungen macht es unmöglich, die Informationstafeln in der jeweiligen Halterung zu verwenden.
Bei bekannten Halterungen für Inforrr.ationstafein, bei denen die Informationstafeln in gekrümmten Zustand eingeführt werden, sind darüber hinaus die Informationstafeln häufig Luftströmungen ausgesetzt, welche hinter diese gelangen und sie verschieben oder aushängen. Wird in einer einzigen Halterung eine Vielzahl von gebogenen Informationstafeln verwendet, so werden auch oft die Informationstafeln unterschiedlich stark gebogen, was zu einem wenig ansprechenden Äußeren führt und die Information schwer lesbar macht
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung für Infonnationstafeln zu schaffen, bei der Informationstafeln verschiedener Größe relativ einfach und schnell montiert, demontiert bzw. ausgetauscht werden können und im montierten Zustnad ohne bleibende Verformung sicher gehaltert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durci eine Halterung für Informationstafeln gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie eine im wesentlichen ebene Tragplatte aufweist, an der mindestens eine Klemn- Jo schiene befestigt ist, daß die Klemmschiene mindestens einen Flansch aufweist, der zusammen mit der Tragplatte einen dazwischen liegenden länglichen Kanal zur Aufnahme der Informationstafeln begrenzt, wobei der Kanal ein innenliegendes geschlossenes und ein außenliegendes offenes Ende aufweist, durch das die Informationstafeln in den Kanal einführbar sind, daß auf dem Flansch in der Nähe des offenen Kanalendes eine erste Rippe und auf der Tragplatte eine zweite Rippe vorgesehen ist, die zwischen der ersten Rippe und dem geschlossenen Kanalende liegt, wobei sich beide Rippen derart nach innen in den Kanal erstrecken, daß in diesen eingeführte und an beiden Rippen anliegende Informationstafeln unter straffer Spannung im Kanal gehaltert werden und diejenigen Abschnitte der Informations tafein, die außerhalb des Kanals liegen, in Richtung auf die Ebene der Tragplatte und in Anlage an diese vorgespannt werden.
Von der vorliegenden Erfindung kann für sämtliche Typen und Größen von Plakaten, Zeichen, Werbeträgern und Informationstafeln Gebrauch gemacht werden. Die Halterung kann sowohl im Inneren von Gebäuden als auch im Freien verwendet werden, an Straßen, an Fahrzeugen, an Gebäuden, Wänden, an Pfosten, bei tragbaren Ständern und dergleichen. Tragbare Informationsständer, bei denen von der vorliegenden Erfindung Gebrauch gemacht werden kann, sind z. B. in der US-PS 36 46 696 und der US-PS 36 62 482 beschrieben. Die dort beschriebenen Informationstafelhalterungen sind durch zwei Schraubenfedern 6c mit einer Tragkonstruktion verbunden, und diese Federn erlauben, daß sich die Informationstafelhalterungen in beiden Richtungen durchbiegen können, wenn sie starkem Wind ausgesetzt sind. Trotz der hierbei auf sie ausgeübten Kraft besteht keine Gefahr, daß die Informationstafelhalterungen umkippen.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Halterung für Informationstafeln hat den Vorteil daß sie einen einfachen Aufbau besitzt, leicht zusammenzubauen ist und leicht verwendbar sL Sie besitzt ein ansprechendes Äußeres, was für Werbezwecke von besonderer Bedeutung ist, und läßt sich mit geringen Kosten aus verhältnismäßig wenig Teilen zusammenbauen.
Ein weiterer Vorteil der Halterung ist der, daß sie sich für sehr viele Anwendungsfälle einsetzen läßt Sie kann eine Vielzahl von Werbeträgern und informationstafeln unterschiedlicher Größe und Gestalt aufnehmen. Die mehrere Größen aufweisenden Informationstafeln können sowohl getrennt als auch in größerer Anzahl gleichzeitig verwendet werden. Bei der erfindungsgemäßen Halterung wird eine Vielzahl unterschiedliche Größe aufweisender Informationstafeln sicher an ihrem Platz gehalten. Diese Informationstafeln können entweder nur an einer ihrer Kanten oder an zwei oder mehr ihrer Kanten festgehalten werden.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Halterung besitzt eine Klemmschiene oder mehrere Klemmschienen, die auf einer Tragplatte befestigt sind und dazu dienen, eine Vielzahl unterschiedliche Größe und Gestalt aufweisender Informationstafeln sicher und gut ablesbar zu haltern. Die Klemmschienen besitzen mindestens einen Flansch, welcher auf eine entsprechende, gestreckte Rippe abgestimmt ist, die in der Tragplatte des Halters vorgesehen ist Die Klemmschienen können je nach den Bedürfnissen und Wünschen des Werbung Treibenden angeordnet werden.
Die Werbeträger oder Informationstafeln lassen sich rasch und leicht auf der Halterung anbringen, indem zumindest ein Randbereich derselben zwischen einen Flansch einer Klemmschiene und eine zugeordnete Rippe der Tragplatte eingeführt wird. Auf diese Weise werden die Informationstafeln auf der Halterung unter Vorspannung gesetzt, und die von ihnen getragene Information wird ästhetisch ansprechend und gut lesbar zur Anzeige gebracht. Dadurch, daß man die Informationstafeln an zwei Druckpunkten einspannt, nämlich am Flansch der Klemmschiene und der Rippe der Tragplatte, werden sie nach innen in Richtung auf die Oberfläche der Tragplatte hin durchgebogen. Die Klemmschienen sind verhältnismäßig flach; damit können größere Werbeträger und Informationstafeln an nicht einander benachbarten Klemmschienen festgelegt werden.
Vorzugsweise besitzt die Halterung eine Vielzahl von Klemmschienen, welche auf der Tragplatte angeordnet sind und die Informationstafeln haltern, sowie einen zweiten Satz von Klemmschienen oder ähnlichen Klemmeinrichtungen, welche längs der Außenkanten der Halterung angeordnet sind und eine rahmenähnliche Konstruktion bilden. Derartige rahmenähnliche Kantenteile können z. B. ähnlich aussehen, wie die in der US-PS 33 10 901 beschriebenen.
Weitere Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert In dieser zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer Halterung für Informationstafeln mit einigen eingesetzten Informationstafeln, wie sie z. B. an einer Tankstelle verwendet wird;
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 von Fig. 1;
F i g. 3 einen transversalen Schnitt durch eine der in F i g. 2 gezeigten Klemmschienen;
F i g. 4, 5 und 6 verschiedene Ausführungsforrnen von Kantenteilen für die in Fiu. 1 ve:7^.'ivtp Haltpmncr für
Informationstafeln;
F i g. 7 einen Schnitt durch den Randbereich einer Halterung für Informationstafeln, welche beidseitig Informationstafeln tragen kann;
Fig.8 und 9 verschiedene Ausführungsformen von Klemmschienen darstellenden Kantenteilen, die längs der Kanten der Halterung verwendet werden können;
F i g. 10 eine weitere Ausführungsform einer Klemmschiene für die in F i g. 1 gezeigte Halterung;
F i g. 11 eine Ausführungsform einer Halterung, bei der eine Tragplatte aus einer Vielzahl miteinander verbundener Segmente besteht;
Fig. 12 eine weiter abgewandelte Ausführungsform einer Klemmschiene;
F i g. 13 eine Halterung für Informationstafcln, welche als Baustellenschild dient; und
Fig. 14 einen Schnitt längs der Linie 14-14 von Fig. 13.
F i g. 1 zeigt eine Halterung für Informationstafeln, wie sie z. B. bei Tankstellen verwendet werden kann. In F i g. 1 sind vier Halterungen 10 für Informationstafeln an einem einzigen Pfosten 11 befestigt, es versteht sich jedoch, daß eine beliebige Anzahl von Halterungen verwendet werden kann, je nach den Bedürfnissen und Wünschen des Tankstellenbesitzers oder des Werbung Treibenden. Die Halterungen 10 können auch an einem Wegweiserpfosten, an einem tragbaren Ständer, an einer Wand oder einem Fahrzeug befestigt sein, und zwar auf beliebige herkömmliche Art, z. B. über Träger, Bolzen, Schellen und dergleichen. Dies ist in der Zeichnung im einzelnen nicht dargestellt.
Eine jede Halterung 10 besitzt eine Tragplatte 12 sowie eine Vielzahl von Klemmschienen 14, die an der Tragplatte 12 befestigt sind. Die Halterungen 10 können jeweils eine Informationstafel oder mehrere Informationstafeln 16 sicher fixiert haltern. Unter Informationstafeln sollen in der nachstehenden Beschreibung Plakate, Verkehrszeichen und dergleichen oder Werbeträger verstanden werden. Die Informationstafeln liegen auf der Oberseite der Halterung und sind so gut sichtbar.
In F i g. 3 ist eine Klemmschiene 14 genauer gezeigt. Sie besteht aus einem im wesentlichen T-förmigen oder I-förmigen stranggepreßten Profilteil mit Flanschen 20, einer zentralen tragenden Rippe 22 und einem Basisabschnitt 24. Die Klemmschienen 14 besitzen entweder einen Flansch oder zwei Flansche 20. An den außenliegenden Enden der Flansche 20 sind abgerundete Rippen 26 vorgesehen, welche das Festlegen der Informationstafeln 16 in der Halterung unterstützen und auch das Einführen der Informationstafeln 16 erleichtern. Die Flansche 20 verlaufen von der zentralen Rippe 22 schräg geneigt auf die an den beiden freien Enden liegenden Rippen 26 zu, so daß die Informationstafeln 16 leicht in die Halterung eingeführt werden können und trotzdem sicher Fixiert sind.
Die Klemmschienen 14 sind aus starrem Metall hergestellt, z. B. aus Aluminium. Sie können jedoch auch aus Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material gefertigt sein. Da die Halterung 10 sowohl im Inneren von Gebäuden als auch im Freien verwendbar sein soll, sind die Klemmschienen 14 aus einem Material hergestellt, welches nicht rostet, seine Farbe nicht verliert und auch nicht altert Die Klemmschienen sind vorzugsweise aus langen stranggepreßten Profilen hergestellt, welche die in der Zeichnung gezeigte Querschnittsgestalt haben und auf die gewünschte Länge abgeschnitten sind. Die außenliegende Oberfläche oder Oberseite einer jeden Klemmschiene 14 ist in einer Farbe lackiert, welche zu der der verwendeten Informationstafeln paßt oder zu ihr in Kontrast steht. Haben die Klemmschienen 14 die gleiche Farbe wie der Hintergrund der Informationstafeln, so fallen sie weniger auf und lenken nicht von der von der Halterung getragenen Information ab.
Die Tragplatte 12 besteht aus verhältnismäßig starrem metallischem Material, z. B. aus Aluminium. Sie
to kann jedoch auch aus anderem Material, z. B. aus einer Spanplatte oder gespritztem Plastikmaterial bestehen, welches den Anforderungen genügt. Ähnlich wie die Klemmschienen 14 ist die Tragplatte 12 aus einem Material hergestellt, das nicht rostet, seine Farbe nicht verliert und auch nicht altert, wenn die Tragplatte längere Zeit im Freien bei Wind und Regen benutzt wird. Die Tragplatte 12 ist aus einem Material hergestellt, das gute Festigkeit aufweist, eine lange Lebensdauer hat und seine mechanische Festigkeit und seine guten Eigenschaften über die gesamte Lebensdauer hinweg beibehält. Darüber hinaus wird als Material für die Tragplatte 12 vorzugsweise ein solches verwendet, welches ein ansprechendes Aussehen hat. Das Material der Tragplatte sollte auch nicht spanend verformbar sein, so daß die hier beschriebenen, zum Verspannen der Informationstafeln notwendigen Rippen durch Pressen oder Drücken in der Tragplatte erzeugt werden können.
Die Klemmschienen 14 verlaufen vorzugsweise in
jo horizontaler Richtung auf der Innenseite der Tragplatte 12 und können durch die Informationstafeln Werbeinformationen, z. B. den Benzinpreis an einer Tankstelle, ansprechend zur Kenntnis bringen. Dabei sind die Informationstafeln, welche geeignete Zahlen, Buchstaben oder dgl. tragen, fest an der Tragplatte gehalten. Die Halterung 10 und die Informationstafeln 16 werden üblicherweise aneinander angepaßt konstruiert, derart, daß die Klemmschienen an vorgegebenen Abstand voneinander aufweisenden Stellen der Tragplatte 12 befestigt sind und die Informationstafeln 16 gewisse standardisierte Größen haben, so daß sie zwischen die Klernmschienen 14 passen. Die Informationstafeln 16 lassen sich rasch und leicht austauschen, wie weiter unten genauer beschrieben wird.
Die Informationstafeln 16 oder die statt ihrer verwendeten Plakate oder Werbeträger können einen beliebigen Aufbau haben. Die Informationstafeln sollten aber verhältnismäßig steif und fest sein, so daß sie wiederholt in die Klemmschienen 14 eingeführt und aus
so ihnen herausgenommen werden können, ohne daß sie verbogen, zerknittert oder sonstwie bleibend verformt werden. Da die Halterung 10 sowohl im Inneren von Gebäuden als auch im Freien verwendet werden kann, sind auch die Informationstafeln 16 ebenso wie die restlichen Teile der Halterung 10 aus einem Material hergestellt, das nicht rostet, seine Farbe nicht verliert und auch nicht altert. Informationstafeln, welche aus Aluminiumblech hergestellt sind und eingebrannte Zeichen aus Emaille oder Lack tragen, genügen den gestellten Anforderungen.
Die Klemmschienen 14 können auf herkömmliche Weise mit der Tragplatte 12 der Halterung 10 verbunden sein. Dies wird nun unter Bezugnahme auf Fig.3 genauer erläutert In der Tragplatte 12 ist ein Loch 30 vorgesehen, und durch dieses Loch 30 ist eine Schraube 32 hindurchgeführt welche in einer entsprechenden öffnung 34 der Klemmschiene 14 festgeschraubt ist Hierzu eignen sich besonders gut
selbstschneidende Schrauben.
Auf der Tragplatte 12 ist eine Vielzahl gestreckter, längslicher Rippen 40 mit abgerundetem Profil vorgesehen. Die Lage und Form der Rippen 40 ist mit der der Klemmschienen 14 derart abgestimmt, daß die in die Halterung 10 eingesetzten Informationstafeln 16 so festgeklemmt werden, wie dies in F i g. 3 gezeigt ist Für jeden Flansch 20 einer Klemmschiene ist eine Rippe 40 vorgesehen. Die Tragplatte 12 ist also an die jeweilige Verwendung der Halterung 10 angepaßt Hat die Klemmschiene 14 zwei Flansche 20, so sind auf der Tragplatte 12 an den entsprechenden Stellen zwei Rippen 40 vorgesehen.
Die an den Enden der Flansche 20 vorgesehenen Rippen 26 stellen zusammen mit den Rippen 40 der Tragplatte 12 jeweils zwei Druckpunkte dar, an weichen die Informationstafeln 16 anliegen und abgestützt sind. Diese beiden Druckpunkte sind in ihrer Lage so gewählt, daß die Informationstafeln in der Halterung 10 unter Spannung gesetzt werden. Durch diese Spannung werden die Informationstafeln 16 nach innen auf die Tragplatte zu gekrümmt und in dieser Stellung fixiert Die Informationstafeln liegen flach in der Halterung 10, was für Informationstafeln großer Abmessungen besonders wichtig ist Bei dieser Befestigung der Informationstafeln 16 auf der Halterung können sich die Informationstafeln nicht durch Windkräfte lösen oder verschoben werden. Sie fallen auch dann nicht heraus, wenn die Halterung selbst versehentlich fallengelassen wird oder umkippt
Aus den F i g. 2 und 3 geht die bevorzugt verwendete Lage für die Druckpunkte und die hierdurch erhaltene Vorspannung der informationstafeln 16 klar hervor. Wie aus F i g. 2 ersichtlich ist sind die Informationstafeln 16 in Einwärtsrichtung gekrümmt derart daß sie zwischen benachbarten Klemmschienen 14 in Anlage an die Tragplatte 12 kommen. Diese Vorspannung und die einer Informationstafel 16 vermittelte Einwärtskriimmung reicht dazu aus, die Informationstafel fest und sicher an ihrem Platz zu halten, und zwar auch dann, wenn die Informationstafel 16 nur an einer Seite gehalten wird. Bei der oben beschriebenen Halterung ist es daher möglich, auch solche Informationstafeln 16 zu verwenden, die zu klein sind, um in zwei benachbarte Klemmschienen 14 eingesetzt und von diesen festgehalten zu werden.
Es können durch die Halterung 10 also auch Informationstafeln sicher gehaltert werden, die kleiner oder größer sind als der Zwischenraum zwischen benachbarten Klemmschienen. Man hat auf diese Weise relativ große Freiheiten bei der Gestaltung unterschiedlicher Werbeinformationen und beim Herausstellen und Unterstreichen bestimmter Teile der Werbeinformation. Wie in Fig.2 gestrichelt dargestellt ist können größere Abmessungen aufweisende Informationstafeln 16' und 16" zwischen zwei nicht benachbarten KJemmschienen 14 angeordnet werden. Die Informationstafel 16' fiberdeckt eine der Klemmschienen 14, während die Informationstafel 16" zwei Klemmschienen fiberdeckt welche zwischen den die Enden der Informationstafel 16" haltenden KJemmschienen liegen. Infolge der durch die Flansche 20 und die Rippen 40 gebildeten Druckpunkte sind die Informationstafeln 16' und 16" in Richtung auf die Tragplatte 12 zu unter Spannung gesetzt Auf diese Weise werden sie gegen die unter ihnen liegenden, mittleren Klemmschienen 14 gedrückt und sind an den Oberseiten der letzteren abgestützt Man erkennt, daß die Halterung 10 ohne Schwierigkeiten auch eine Informationstafel 16 haltern kann, welche sich über die gesamte Höhe der Halterung 10 erstreckt und an der obersten und der untersten Klemmschiene festgelegt ist
Werden Informationstafeln kleinerer Abmessungen verwendet, d. h. solche Informationstafeln, die zu schmal sind, um zwischen zwei benachbarte Klemmschienen eingespannt zu werden, so werden sie auch durch nur eine einzige Klemmschiene sicher gehaltert Durch die
ίο auch durch nur eine Klemmschiene erzeugte Vorspannung ist sichergestellt, daß die Informationstafel flach an der Halterung 10 anliegt In den Fig. 1 und 2 ist eine kleinere Infprmationstafel 17 in der Halterung 10 gezeigt
Die Abmessungen der Informationstafeln sind so gewählt, daß diese sich ohne weiteres zwischen benachbarten oder nicht benachbarten KJemmschienen erstrecken können. Die Höhe der Informationstafeln braucht nicht innerhalb exakt vorgegebener Grenzen zu liegen, da infolge des Aufbaus der Klemmschienen und der Lage der Druckpunkte eine ausreichend große Toleranz für nicht genau gleichförmig diemensionierte Informationstafeln vorhanden ist Dies ist aus Fig.3 ersichtlich, wo die als Ausgleich für Abmessungsabweichungen der Informationstafeln dienenden Räume zwischen den Enden der Informationstafeln 16 und der Außenseite der zentralen tragenden Rippe 22 liegen. In Querrichtung können die Informationstafeln 16 beliebige Breite haben, je nachdem, welche Informationen auf sie aufgebracht sind.
Wie die F i g. 1 und 2 zeigen, ist auf jeder Tragplatte 12 eine vorgegebene Anzahl von Klemmschienen 14 befestigt, welche eine Vielzahl von unterschiedliche Größe aufweisenden informationstafeln tragen. Es versteht sich, daß man auch nur eine einzige Klemmschiene 14 in der Nähe der unteren und/oder oberen Kante der Tragplatte 12 vorsehen kann, so daß man nur eine Zeile für Anzeigetafeln erhält Dies ist z. B. dann möglich, wenn die Halterung selbst nur geringe
Abmessungen aufweist wie dies bei der in Fig. 1
gezeigten obersten Halterung 10 der Fall ist, oder dann, wenn ausschließlich große Informationstafeln auf der
Halterung 10 angebracht werden sollen. Die eine Vielzahl von Klemmschienen 14 aufweisende
Tragplatte 12 ist an ihren außenliegenden Kanten mit einer Vielzahl von rahmenförmigen Kantenteilen 15 versehen. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist können sich die Klemmschienen 14 horizontal, vertikal oder in gewünschter Kombination horizontal und vertikal oder in beliebiger andere Ausrichtung erstrecken.
Für die Halterung 10 verwendbare Kantenteile 15 sind z. B. in der US-PS 33 10 901 beschrieben, auf die diesbezüglich verwiesen wird. Die dort beschriebenen Kantenteile können an den außenliegenden Kanten einer Tragplatte befestigt werden. Eine der Ausführungsformen nach der US-PS 3310 901 ist in F i g. 4 der Zeichnung dargestellt und wird nun kurz beschrieben.
Wie in Fig.4 gezeigt, ist das Kantenteil 15 über Schrauben 50 mit der Tragplatte 12 verbunden. Das
«> Kantenteil 15 ist selbst als Klemmschiene ausgebildet, und Informationstafeln 16 sind in es eingeführt und werden durch Andrucken an die Tragplatte 12 fest in ihrer Lage gehalten. Das Kantenteil 15 hat zwei fiber ein Gelenk 62 verschwenkbar verbundene Abschnitte 54 und 56, welche durch eine Blattfeder 58 in die Schließstellung vorgespannt sind. Ein Ende 60 des Abschnitts 54 ist durch die Blattfeder 58 so mit vorgespannt, daß die Informationstafel 16 in ihrer
Stellung fixiert wird. Die Abschnitte 54 und 56 des Kantenteils 15 sind — wie schon ausgeführt — über ein Gelenk 52 verschwenkbar miteinander verbunden, welches eine am Profil 56 angeformte zylindrische Rippe und eine diese übergreifende zylindrische Gelenkpfanne aufweist
Um die äußeren Kanten der Tragplatte 12 herum sind vier getrennte Kantenteile 15 vorgesehen, deren Enden auf Gehrung unter 45° geschnitten sind, so daß man insgesamt einen ebenen Rahmen bestehend aus bündig aneinander anstoßenden Kantenteilen erhält Zur Verbindung der Kantenteile sind L-förmige Eckverbinder 64 vorgesehen, welche in die Enden benachbarter Kantenteile 15 eingeschoben sind, derart, daß diese genau ausgefluchtet in enge Anlage aneinander kommen. Schrauben, welche an einem Abschnitt des Abschnitts 56 anschlagen, fixieren die Eckverbinder 64.
Sind die Kantenteile 15, wie in F i g. 4 gezeigt, auf der Tragplatte 12 befestigt, so haben die im Inneren der Tragplatte 12 liegenden, d. h. von den Tragplaitenkanten entfernten Klemmschienen 14, eine so große Länge, daß sie unmittelbar in der Nachbarschaft der Enden 60 des Abschnitts 54 liegen, wenn das Kantenteil 15 geschlossen ist Sind die Informationstafeln 16 in die Halterung 10 eingesetzt, so hat die durch den geschlossenen Rahmen und die Klemmschienen gebildete Einheit das Aussehen einer einzigen Tafel. Im Hinblick hierauf ist die Farbe der Kantenteile 15 auf die Farbe der Klemmschienen 14 abgestimmt
F i g. 5 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform für die Kantenteile, welche dort insgesamt mit 70 bezeichnet sind. Die Kantenteile 70 können zwar längs aller Kanten der Tragplatte 12 vorgesehen sein, vorzugsweise werden sie jedoch nur bei der oberen Kante und der unteren Kante der Tragplatte verwendet, während für die restlichen Kanten Kantenteile 90 verwendet werden, wie sie in F i g. 6 gezeigt sind.
Das Kantenteil 70 hat zwei über ein Gelenk 10 miteinander verbundene Abschnitte 74 und 76, welche durch eine Blattfeder 78 in die Schließstellung vorgespannt sind. Das Gelenk 80 besteht wiederum aus einer an den Abschnitt 76 angeformten zylindrischen Rippe und einer an den Abschnitt 74 angeformten zylindrischen Gelenkpfanne. Der Abschnitt 76 besitzt einen Flansch 82, der ähnlich ausgebildet ist und dje gleiche Aufgabe erfüllt wie die Flansche 20 der Klemmschienen 14. Hierzu ist das außenliegende freje Ende des Flansches 82 mit einer wulstförmigen Rippe $4 versehen, welche mit der zugeordneten Rippe 40
Tragplatte 12 so zusammenwirkt, daß wieder
Druckpunkte erhalten werden, durch welche
Informationstafeln ίδ fest und sicher auf der Halterung 10 fixiert werden. ;g
Vier Kantenteile 70 oder zwei Kantenteile
zusammen mit zwei Kantenteilen 90 sind um die Kanj
der Tragplatte 12 herum angeordnet und
zusammen einen Rahmen. Die Enden der Kanten!
sind wieder auf Gehrung geschnitten, so daß man
ebenen Rahmen aus bündig aneinanderstoi
Kantenteilen erhält In Nuten 86 benachbarter
teile sind wieder L-förmige Eckverbinder ι
so daß die Kantenteile in eine sauber
Stellung zueinander kommen. Da die vier
einen die Tragplatte 12 eng anliegend
Rahmen bilden, brauchen die Kantenteüe nicht
getrennte Befestigungsmittel mit der Tragplatte!
verbunden zu werden. Falls dies aus Sicherheit
jedoch gewünscht wird, können die Kantenteile 70
noch durch zusätzliche Schrauben 68 gesichert werden, die in F i g. 5 gestrichelt eingezeichnet sind.
Die Kantenteüe 70 bilden nicht nur einen gut aussehenden und hohen Gebrauchswert aufweisenden Rahmen für die Halterung 10, sie bieten auch noch eine weitere Befestigungsmöglichkeit für Informationstafeln. Wie in Fig.5 gestrichelt dargestellt ist, kann eine Informationstafel 89 zwischen den Abschnitten 74 und 76 festgeklemmt werden. Der Abschnitt 76, der durch
ίο die Blattfeder 78 vorgespannt ist, hält die Informationstafell 89 in ihrer Stellung fixiert Eine Halterung 10 mit längs seiner Kanten angeordneten Kantenteilen 70 kann somit entweder eine Vielzahl von Informationstafeln 16 tragen, welche in Anlage an die Tragplatte 12 gehalten sind,, oder eine einzige große informationstafei 89, welche die gesamte Innenfläche der Halterung 10 überdeckt
Fig.6 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Kantenteiles zur Bildung eines Rahmens für die Halterung 10. Das Kantenteil 90 hat zwei über ein Gelenk gegeneinander verschwenkbare Abschnitte 92 und 94, welche durch eine Blattfeder 96 in die Schließstellung vorgespannt sind. Das Gelenk 98 ist ähnlich ausgebildet wie die schon oben beschriebenen Gelenke 62 und 80. Der Abschnitt 94 besitzt einen Flansch 100, welcher eine Kante der eine oder mehrere Klemmschienen haltenden Tragplatte 12 fest ergreifen kann. Die Kantenteüe 90 können auch an den Seiten einer Tragplatte 12 angebracht sein, welche eine Vielzahl in horizontaler Richtung verlaufender Klemmschienen 14 trägt Werden Kantenteile 90 verwendet, so sollten sich die Klemmschienen natürlich bis zu den außenliegenden Kanten der Tragplatte 12 erstrecken. Wie oben schon ausgeführt worden ist, können zwei Kantenteüe 90 zusammen mit zwei Kantenteilen 70 oder zwei Kantenteilen 15 einen Rahmen der Halterung 10 bilden. Sind die Klemmschienen 14 auf der Tragplatte 12 horizontal ausgerichtet, wie dies bei den meisten Halterungen der Fall ist so werden die Kantenteüe 70 an der oberen und unteren Kante der Tragplatte 12 angeordnet während die Kantenteüe 90 an den Seitenkanten der Tragplatte vorgesehen werden. Die Ecken der vier Kantenteüe sind unter 45° auf Gehrung geschnitten, so daß sie in einer Ebene bündig aneinander liegen. Bei jeder Ecke sind in der Zeichnung nicht wiedergegebene L-förmige Eckverbinder vorgesehen, durch welche die Enden der benachbarten Kantenteüe in sauber fluchtend ausgerichteter Anlage gehalten werden. Ähnlich wie die Kantenteile 70 können auch die
so Kantenteüe 90 eine große plakatförmige Informationstafel 102 haltern, welche ein Fig.6 gestrichelt eingezeichnet ist Die Informationstafel liegt zwischen den Abschnitten 92 und 94 und ist durch die Blattfeder 96 in ihrer Lage fixiert, durch welche der Abschnitt 94 in die in der Zeichnung gezeigte Stellung vorgespannt ist
Werden zwei Halterungen für Informationstafeln mit Kantenteilen 70 und 90 mit dem Rücken aneinanderliegend vorgesehen, so kann ein einziger Tragrahmen für die beiden Halterungen verwendet werden, wie er in Fig.7 gezeigt ist Dieser Tragrahmen besteht im wesentlichen aus einem U-förmigen Träger 110 mit zwei J-förmigen Nuten 112, welche an Flansche 114 der Kantenteüe 70 bzw. 90 angepaßt sind. Die Kantenteile 70 und 90 sind an dem Träger 110 durch eine Vielzahl
es von Schrauben 116 befestigt, welche der Sicht des Betrachters entzogen im Inneren der Kantenteüe angeordnet sind.
Anstelle von rahmenbildenden Kantenteilen 15, 70
und/oder 90 kann man auch eine Vielzahl von Klemmschienen 14 verwenden, die an den außenliegenden Kanten der Tragplatte 12 angeordnet sind. Derartige Klemmschienen haben dann vorzugsweise nur einen einzigen Flansch 20. Eine solche Klemmschiene ist in F i g. 8 gezeigt. Die für die Verwendung an der Kante der Tragplatte vorgesehene Klemmschiene 120 hat einen J-förmigen oder U-förmigen Querschnitt und weist einen Flansch 122 auf, welcher an einer tragenden Rippe 124 befestigt ist, und hat einen Basisabschnitt 126. Der Basisabschnitt 126 ist zur Aufnahme eines Befestigungsmittels vorbereitet, mit dem die Klemmschiene 120 an der Tragplatte 12 befestigbar ist. Bei der Klemmschiene nach Fig.8 ist eine selbstschneidende Schraube 128 hierzu vorgesehen, weiche in ein entsprechendes Loch 130 in der Tragplatte 12 und ein Loch 132 in der Klemmschiene 120 paßt Die genaue Form der Klemmschiene 120 ist nicht kritisch, solange sie nur einen Flansch oder einen nach außen verlaufenden Armabschnitt aufweist, welcher einen Druckpunkt für die Informationstafel 16 bildet und welcher mit einer entsprechenden Rippe 40 der Tragtafel 12 zusammenarbeitet, die den zweiten Druckpunkt darstellt.
Werden die Klemmschienen 120 an den seitlichen Kanten der Tragplatte 12 verwendet, so können längs dieser seitlichen Kanten Rippen 40 vorgesehen werden, welche jeweils einer der Klemmschienen 120 zugeordnet sind. Auf diese Weise kann man Werbetafeln oder Informationstafeln 16 genauso an ihrem Platz fixieren, wie dies obenstehend unter Bezugnahme auf die Klemmschiene 14 beschrieben worden ist Wird die Halterung 10 so verwendet, wie dies in F i g. 1 gezeigt ist, nämlich aufrecht stehend mit horizontal ausgerichteten Klemmschienen 14, so wird eine Kanten-Klemmschiene 120 vorzugsweise nur an der oberen und unteren Kante der Halterung 10 verwendet. Man braucht also auf der Tragplatte 12 nur horizontal verlaufende Rippen 40 vorzusehen. Falls gewünscht können zur Vervollständigung des außenliegenden Rahmens an den seitlichen Kanten Klemmschienen 14 oder 120 angeordnet werden, ohne daß die Tragplatte mit entsprechenden Rippen 40 versehen ist Diese an den vertikalen seitlichen Kanten der Tragplatte 12 angeordneten Klemmschienen haben im wesentlichen nur dekorative Funktion.
Anstelle der Verwendung getrennter Klemmschienen 14 oder 120 oder der Verwendung von Kantenteilen 15, 70 oder 90 an den außenliegenden Kanten der Halterung 10 kann man auch die Kanten der Tragplatte 12 entsprechend umfalten oder einrollen, damit man die benötigten Druckpunkte und Klemmteile erhält Eine solche Ausführungsform ist in Fig.9 gezeigt Bei der Herstellung der Tragplatte 12 werden ihre außenliegenden Enden umgerollt, wie in F i g. 9 gezeigt Man erhält so eine angeformte Klemmschiene 140. Die Klemmschiene 140 hat einen Flansch 142 mit einem nach oben gekrümmten Vorsprung 144. Die am unteren Ende des Vorsprungs 144 liegende Biegung stellt den Druckpunkt dar, durch welchen die Informationstafeln 16 in ihrer Lage fixiert werden. Man kann auf der Klemmschiene 140 auch ähnliche wulstförmige Vorsprunge vorsehen, wie die Rippen 16 der Klemmschiene 14. Zu dem Flansch 142 und dem Vorsprung 144 passend ist eine entsprechende Rippe 40 in der Tragplatte 12 ausgebildet Bei der Ausführungsform nach Fi g. 9 bildet somit die Tragplatte selbst ihre eigenen außenliegenden Klemmschienen. Eine angeformte Klemmschiene 140, wie sie in F i g. 9 gezeigt ist kann bei einer beliebigen Anzahl der außenliegenden Kanten der Tragplatte 12 vorgesehen sein. Angeformte Klemmschienen 140 können auch in beliebiger Kombination mit Klemmschienen 14 oder 120 verwendet werden.
F i g. 10 zeigt eine weiter abgewandelte Ausführungsform einer Klemmschiene, die insgesamt mit 150 bezeichnet ist. In F i g. 10 besteht die Tragplatte 12 aus einer Vielzahl getrennter Tragplattensegmente 12'.
ίο Jedes Tragplattensegment 12' hat eine Rippe 40', die zur Klemmschiene 150 passend angeordnet ist und dazu dient, Informationstafeln 16 in ihrer Stellung zu fixieren. Die Flansche 20 und die an deren Enden vorgesehenen Rippen 26 der Klemmschiene 150 sind ähnlich ausgebildet wie die entsprechenden Kiemmschienenelemente nach Fig.3. Ein Basisabschnitt 152 der Klemmschiene ist jedoch in Fig. 10 anders ausgebildet. Er weist eine oder mehrere Nuten 154 auf, welche passend zu den Enden der Tragplattensegmente 12' ausgebildet sind und diese aufnehmen. Vorzugsweise sind die Nuten 154 der Klemmschienen 150 so dimensioniert, daß die Tragplattensegmente 12' durch Reibschluß festgehalten werden. Ist die Halterung 10 fertig zusammengebaut, so werden alle verschiedenen Tragplattensegmente 12' fest zusammengehalten und als eine einheitliche Tragplatte handhabbar. Das Zusammenhalten der Tragplattensegmente 12* besorgen die Klemmschienen 150.
Wie aus F i g. 11 ersichtlich ist kann die Tragplatte 12
jo auch aus einer Vielzahl gestanzter Tragplattensegmente 160 und stranggepreßter Verbindungselemente 162 bestehen. Die stranggepreßten Verbindungselemente 162 weisen eine oder mehrere Rippen 40 auf, weiche zu den Klemmschienen 14 passen. Die Tragplattensegmente 160 sind in entsprechende Nuten eingesetzt welche in Endabschnitten 164 der Verbindungselemente 162 ausgebildet sind. Bei einer weiteren Ausführungsform, die in Fig. 12 gezeigt ist enthält eine Klemmschiene 170 beide Druckpunkte, welche zum festen Halten der Informationstafeln 16 an ihrem Platz erforderlich sind. Die Klemmschiene 170 ist ein stranggepreßtes Profilteil mit im wesentlichen H-förmiger Querschnittsgestalt Sie hat auf einer Seite zwei Flansche 172, welche an ihren Enden mit wulstförmigen Rippen 174 versehen sind. An ihrer anderen Seite weisen die Klemmschienen 170 zwei Flansche 176 auf, auf welchen gestreckte Rippen 178 ausgebildet sind. Die Enden der Flansche 176 haben verhältnismäßig geringe Stärke und stehen fiber die Rippen 174 der Flansche 172 nach außen über, so daß die Informationstafeln 16 leicht zwischen die Flansche 174 und 176 der Klemmschienen 170 eingeführt werden können. Die Tragplatte 12 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem flachen Blech und ist mit den Kiemmschienen 170 jeweils über eine Vielzahl von Schrauben 180 verbunden.
Von der vorliegenden Erfindung kann für die verschiedensten Anwendungszwecke Gebrauch gemacht werden. Eine Halterung 10, wie sie vorstehend beschrieben worden ist kann z. B- als Verkehrszeichen für Straßen, Autobahnen und Baustellen verwendet werden, wie in den Fig. 13 und 14 gezeigt Diese Figuren zeigen ein Baustellenschild 190 mit zwei in der Mitte angeordneten Klemmschienen 192 sowie zwei weiteren Klemmschienen 194, welche durch oben beschriebene Klemmschienen darstellende Kantenteile gebildet sein können und oberhalb und unterhalb der Klemmschienen 192 angeordnet sind. Die Klemmschienen 192 sind ähnlich ausgebildet wie die in Fie. 12
gezeigten Klemmschienen 170. Die KJemmschienen 194 ähneln den für Kanten geeigneten KJemmschienen 120, weiche obenstehend unter Bezugnahme auf Fig.8 beschrieben worden -jnd, haben jedoch einen längeren hinteren Basisabschnitt 126. Die Klemmschienen 194 können jedoch auch andere Formen aufweisen, falls gewünscht
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (15)

Patentansprache:
1. Halterung zur sicheren und wiederholt möglichen Anordnung von Informationstafeln ohne bleibende Verformung derselben, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine im wesentlichen ebene Tragplatte (12, YX, 160, 162) aufweist, an der mindestens eine Klemmschiene (14, 120, 140, 150, 170, 192, 194) befestigt ist, daß die Klemmschiene (14, 120, 140, 150, 170, 192, 194) mindestens einen Flansch (20,122, 142,172) aufweist, der zusammen mit der Tragplatte (12, 12', 160, 162) einen dazwischen liegenden länglichen Kanal zur Aufnahme der Informationstafeln (16,16', 16", 17) begrenzt, wobei der Kanal ein 'innenliegendes geschlossenes und ein außenliegendes offenes Ende aufweist, durch das die Infcrmationstafein (16, i6'; 16", 17) iii den Kai:a! einfahrbar sind, daß auf dem Flansch (20,122, 142,172) in der Nähe des offenen Kanalendes eine erste Rippe (26, 174) und auf der Tragplatte (12,12', 160,162) eine zweite Rippe (40,40', 178) vorgesehen ist, die zwischen der ersten Rippe (26,174) und dem geschlossenen Kanalende liegt, wobei sich beide Rippen derart nach innen in den Kanal erstrecken, daß in diesen eingeführte und an beiden Rippen anliegende Informationstafeln (16,16', 16", 17) unter straffer Spannung im Kanal gehaltert werden und diejenigen Abschnitte der Informationstafeln, die außerhalb des Kanals liegen, in Richtung auf die Ebene der Tragplatte (12, 12', 160, 162) und in Anlage an diese vorgespannt werden.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie als insbesondere an einer Wand bzw. an einem Pfosten (11) befestigbarer Anzeigeständer ausgebildet ist
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschiene (14,150,170, 192) zwei Flansche (20, 172) aufweist, die jeweils einen länglichen Kanal begrunzen, und daß für jeden Kanal eine erste (26,174) und zweite Rippe (40,40', 178) vorgesehen ist.
4. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (12, 12', 160, 162) die Form eine Polygons besitzt, insbesondere rechteckig ausgebildet ist.
5. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trag-
. platte aus einer Vielzahl von Segmenten (12', 160, 162) besteht.
6. Halterung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Segmente (162) durch ein stranggepreßtes Teil gebildet ist, auf welchem zumindest eine zweite Rippe (40) ausgebildet ist.
7. Halterung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschiene (150) zumindest eine Nut (154) aufweist, in welcher zumindest eines der Segmente (12') Aufnahme findet.
8. Halterung nach Anspruch 7, dadurch gekannzeichnet, daß die Segmente (12') reibschlüssig in den Nuten (1S4) festgelegt sind.
9. Halterung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß' sie Befestigungsmittel (156) zum Festlegen der Segmente (12') in den Nuten (154) aufweist.
10. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein um den Umfang der Tragplatte (12) herum angeordnetes Kantenteil (15,70,90) aufweist, um eine rahmenähnliche Anordnung auf der Tragplatte (12) auszubilden.
11. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kantenteil (15,70,90) einen ersten Abschnitt (54, 74, 92) und einen zweiten Abschnitt (56,76,94), weiche schwenkbar miteinander verbunden sind, sowie eine Vorspanneinrichtung (58, 78, 96) aufweist, durch welche der erste ίο Abschnitt (54,74, 92) und der zweite Abschnitt (56, 76, 94) zum Festklemmen von informationstafeln (16,89,102) aufeinander zu vorgespannt sind.
12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Abschnitt (76) des
is Kantenteiles (70) mit einem Flansch (82) versehen ist, welcher mit einer zweiten Rippe (40) zusammenwirkt, die auf der Tragplatte (12) ausgebildet ist, derart, daß zwischen Flansch (82) und zweiter Rippe (40) Informationstafeln (16) eingespannt werden können.
13. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Abschnitt (94) des Kantenieiles (90) mit einem Flansch (100) versehen ist, durch den eine Kante der Tragplatte (12) und zugleich auch ein Ende zumindest einer Klemmschiene (14) lösbar gehaltert werden kann.
14. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kantenteil (70) sowohl mit einer Rippe (84) als auch mit einem Flansch (82)
JO versehen ist
15. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet daß die Klemmschäene (120, 140, 194) als Kantenteil ausgebildet ist.
Ιδ. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in der Nähe einer zweiten ähnlichen Halterung anbringbar ist und daß die beiden Halterungen durch mindestens einen U-förmigen Träger (110) miteinander verbindbar sind.
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