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Bezeichnung
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der Erfindung: Verstellbare Halterung für die Arme einer Gelenkarm-Markise
B
e s c h r e i b u n g : Die Erfindung bezieht sich auf eine verstellbare Halterung
für die Arme einer Gelenkarm-Markise nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Derartige
Gelenkarm-Markisen bauen in der Regel auf einem gebändefesten Tragrohr auf, an welchem
die gesamte Markise einschließlich der das Marmisentuch auf- und abwickelnden Tuchwelle
und dem an der Vorderkante des Markisentuches befindlichen Fallstange, die an den
Unterarmen der Gelenkarme angelenkt ist, während die Oberarme der Gelenkarmanordnung
an einem Armlager angelenkt sind. Es ist wünschenswert und bekannt, den Neigungswinkel
des ausgefahreren Markisentuches (Ausfallschräge) den individuellen, gegebenenfalls
auch schwankenden, Verschattungsbedürfnissen entsprechend anpassen zu können. Die
meisten Mittel zur Verstellung der Tuchneigung sind sehr aufwendig und schwierig,
meist nut unter Zuhilfenahme von Werkzeugen, zu betätigen. Deshalb wird bei den
meisten bisher bekannten aufrollbaren Markisen die Neigung des ausgefahreren Markisentuches
bei der Montage auf die gewünschte Gradzahl eingestellt und arretiert. Eine Änderung
der Tuchneigung kann zwar nachträglich noch vorgenommen werden, doch erfordert dies
mühsame, häufige Zwischenkontrollen erforderlich machende Einzeleinstellungen. Um
die Verstellung der Tuchneigung zu erleichtern, ist eine Markise bekanntgeworden,
bei der über eine vertikal angebrachte Gewindespindel und über Mitnehmer und Hebel
das in der Mitte geteilte Tragrohr verdreht wird, so daß mit ihm alle darauf montierten
Teile, also Gelenkarmhalterung, Tuchwellenhalter, Tuchwelle und das Tuchwellengetriebe,
verdreht werden. Diese
Anordnung ist baulich sehr aufwendig und
besitzt einige erhebliche Nachteile. Die Ncigungsver.inderung muß unter allen Umständen
für jeden Gelenkarm getrennt durchgeführt werden, was zur Folge haben kann, daß
sich die Fal lstange nicht in waagerechter Lage befindet; außerdem ist diese Einstellung
umständlich. Dadurch, daß das Tragrohr in der Mitte geteilt ist, verliert die Markise
insgesamt erheblich an Stabilität. Auch reißt die bauartbedingte Teilung des Tragrohres
eine komplette Vormontage im Wcrk nicht zu.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine verstellbare Ilaltcrung für die
Arme einer Gelenkarmmarkise der im Oberbegriff des Anspruches 1 vorausgesetzten
Art dahingehend zu verbessern, daß bei geringem baulichem Aufwand eine einfache
Verstellung der Tuchneigung jederzeit auf einfache Weise möglich ist. Auclo soll
die Möglichkeit geschaffen werden, die Tuchneigung ohne Zuhilfenahme besonderer
Werkzeuge verändern zu können, und es soll ein durclogehendos ungeteiltes Tragrohr
verwendbar sein. Auch soll die Ilalterung so gestaltet werden können, daß die Vcrstcllung
durch eine handhabung zentral vorgenommen werden kann.
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Imine verstellbare Ilalterung, die die der erfindung zugrundeliegende
Hauptaufgabe einfacher Ausbildung und einfacher Verstellmöglichkeit löst, ist durch
die Merkmale des Kennzeichenteiles des Anspruches 1 charakterisiert.
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Danach besteht die verstellbare halterung im wesentlichen nur aus
einem am Armlager angreifenden Schub- und/oder Zugorgan und einem auf dieses einwirkenden
selbsthemmenden Verstellgetriebe. Bei der Verstellung wird erfindungsgemäß nicht
das Tragrohr verdreht, sondern das Armlager wird
angehoben oder
abgesenkt, was einer Verringerung oder Vergrößerung der Tuchneigung entspricht.
Dadurch, daß das Verstellgetriebe selbsthemmend ist, kann sich die eingestellte
Tuchneigung nur bei Betätigung des Verstellgetriebes verändern, nicht aber durch
über die Gelenkarme eingeleitete Kräfte. Damit ist gleichzeitig auch gewährleistet,
daß eine unter das Markisentuch treffoiide Windbö die Markise nicht hochschlagen
kann. Die Erfindung kombiniert damit in höchst einfacher Weise die verstellbare
Halterung für die Arme einer Gelenkarm-Markise mit einer Hochschlagsicherung. Die
Möglichkeit einer sehr einfachen Verstellung der Tuchneigung ergibt sich dadurch,
daß lediglich zu diesem Zweck ein Getriebeglied verstellt werden muß. On ein Schuborgan
oder ein Zugorgan oder ein kombiniertes Schub- Zug-Organ vom Getriebe betätigt wird,
richtet sich in erster Linie nach den zweckmäßigen räumlichen Gegebenheiten, beispielsweise
danach, ob das Organ oberhalb oder unterhalb des Armlagers angreift.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Ende
des Schub- und/oder Zugorgans in einer etwa bogenförmigen Kulisse des Armhalters
begrenzt frei beweglich geführt ist, wobei die Krümmungsmittellinie der Kulisse
quer zur Längsachse des Schub- und/oder Zugorgans und quer zu einem um die Schwenkachse
verlaufenden Kreisbogen ausgcrichtet ist. Dadurch, daß die Krümmungsmittellinie
der Kulisse quer (geneigt)zur Längsachse des Schub- und/oder Zugorgans ausgerichtet
ist, wird mit einfachen Mitteln, z.B. mit Hilfe eines Bolzens, die unverlierbare,
aber gelenkige, Zuordnung des Schub- und/oder Zugorgans zum Armhalter gewährleistet.
Dadurch, daß die Krümmungsmittellinie der
Kulisse quer zu einem
um die Schwenkachse verlaufenden Kreisbogen ausgerichtet ist, wird mit den gleichen
einfachen Mitteln die Fixierung der jeweils eingestellten Tuchneigung bewirkt, wobei
natürlich auch die gewünschte Sicherheit gegen Ilochschlagen des Markisentuches
besteht. Wichtig ist, daß die Kulisse nur die notwendige begrenzte freie Bewegbarkeit
des Armhalters relativ zum Schub- und/oder Zugorgan zuläßt, andere, insbesondere
schädliche Eigenbewegungen des Armha lters jedoch nicht Von weiterer besonderer
er Bedeutung ist das Merkmal, wonach das Getriebe innerhalb einer etwa gehäuseartig
ausgebildeten Konsole angeordnet ist. hierdurch wird ein Schutz des Getriebes daclurch
bewirkt, daß das Gehäuse das Getriebe gewissermaßen kapselt.
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Ein weiteres zweckmäßiges und vorteilhaftes Merkmal der Erfindung
besteht darin, daß das Verstellgetriebe eine Schnecke und ein Schnecken rad umfaßt
und das Schub- und/ oder Zugorgan als in einem Innengewinde des axial fest gelagerten
Schneckenrades axial verstellbare Gewindespindel ausgebildet ist. l)ieses Schneckengetriebe
besitzt zum Beispiel gegenüber Hebelgetrieben oder Stirnradgetrieben den Vorzug,
daß keine bcsonclcrcn Mittel bereitgestellt oder Maßnahmen ergriffen werden müssen,
um die geünschte Scll)sthemmung des Verstellgetriebes zu bewitken. Auch die Lagerung
der Verstellgetriebes ist insbesondere des}lalb einfach, weil sich die als Gehäuse
ausgebildete Konsole zur Aufnahme der Lagermittel anbietet.
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Eine besondere Bedeutung wird einer weiteren Ausgestaltung
der
Erfindung beigemessen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schnecke mit zur
Achse des Tragrohres parallel angeordneter Achse innerhalb des Tragrohres gelagert
ist und daß das Tragrohr eine Ausnehmung für einen teilweisen Durchgriff des Schneckenrades
besitzt. Durch die hiermit bewirkte Anordnung der Schnecke im Tragrohr kann auch
die Betätigungswelle für die Schnecke im Tragrohr aufgenommen werden, so daß die
Schnecke und ihre Antriebswelle unsichtbar und vor allem gegen äußere Einflüsse
geschützt gelagert sind. Ein Zusammenwirksen von Schnecke und Schneckenrad isr durch
die erwähnte Ausnehmung im Tragrohr gewährleistet, die im übrigen schon aus dem
Grunde nicht zu einer Schwächung der Markisenaufängung führt, weil diese Ausnehmung,
da im Bereich des Verstellgetriebes gelegen, am Orte der Konsole vorgesehen ist
und daher die Konsole hier ohnehin die tragende Funktion übernimmt. Eine weitere
vorteilhafte Auswirkung der genannten Merkmale besteht darin, daß auf sehr einfache
Weise die Schnecken mehrere Halterungen drehfest miteinander verbunden werden können,
was über eine ein- oder mehrteilige, im Tragrohr gelagerte Welle gesehehen kann.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin von Vorteil, wenn die Welle mindestens einseitig
aus dem Tragrohr herausgeführt und an einen Drehantrieb angeschlossen ist. Es kann
sich bei diesem Drehantrieb um ein Winkelgetriebe, z. B. ein Schneckengetriebe,
oder ein Kardangelenk u.ä. handeln,welches etwa so oder gleich einem Getriebe ausgebildet
ist, welches für den Antrieb der Tuchwelle benutzt wird. Damit ist gleichzeitig
die Möglichkeit geschaffen, die Halterung für die Verstellung der Gelenkarme mit
der gleichen Kurbel betätigen zu können,
mit der üblicherweise
die Tuchwelle gedreht wird.
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Zusammengefaßt bietet die erfindungsgemäße verstellbare Halterung
für die Arme einer Gelenkarm-Markise eine Reihe von bisher nicht bekannten Vorzügen,
namentlich eine sehr einfache Möglichkeit der Verstellung trötz geringen baulichen
Aufwands. Insbesondere dann, wenn die Getriebe aller Gelenkarme einer Markise über
eine gemeinsame Antriebswelle mit einander verbunden sind, ergibt sich der Vorteil,
daß an einer zentralen Stelle mit nur einer Handhabung die Tuchneigung veränderbar
ist, ohne daß die Gefahr besteht, daß durch die Vestellung die Fallstange in Schräglage
gerät.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen: Fig. 1 eine schematische
Ansicht zweier auf einem Tragrohr angeordneter Halterungen, Fig. 2 eine gegenüber
Fig. 1 vergrößert dargestellte schematische Ansicht einer Halterung und Fig. 3 einen
Querschnitt durch eine Halterung entsprechend der Linie III-III in Fig. 2.
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In den Zeichnungen ist die ansonsten übliche Anordnung der Tuchwelle
ebenso nicht dargestellt wie das Markisentuch, die Gelenkarme und die an den Unterarmen
angelenkte und an der Vorderkante des Markisentuches befestigte Fallstange.
In
der Regel ist die Tuchwellean Auslegern gelagert, die auf dem Tragrohr gehaltert
sind,welches auch die nachfolgend beschriebe Halterung lagert.
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Die erfindungsgemäße Halterung 10 ist auf einem Tragrohr 11 befestigt,
welches im Ausführungsbeispiel quadratischen Querschnitt besitzt. Auch andere Hohlquerschnitte
sind im Rahmen der Erfindung selbstverständlich möglich.
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Jede Halterun 10 umfaßt einen am Tragrohr 11 fixierte gehäuseartige
Konsole 12. Die Befestigung der Konsole 12 am Tragrohr 11 kann durch Verschraubung,
Klemmung oder andere geeignete Mittel erfolgen. Im Ausführungsbeispiel besitzt die
Konsole 12 oberhalb zwei voneinander distanzierte Lagerwangen 13, die zwischen sich
mittels eines in einer horizontalen Achse A gelegenen Bolzens 14 einen um die Achse
A schwenkbaren Armhalter 15 lagern. Im Ausführungsbeispiel ist also die Konsole12
im oberen Abschnitt als Gabel ausgeführt, während der Armhalter hier klobenförmig
gestaltet ist. Selbstverständlich ist auch die umgekehrte Ausbildung denkbar.
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Zur klappbaren Lagerung besitzt der Armhalter 15 eine aus Schenkeln
16, 17 gebildete Gabel zur Aufnahme des klobenförmigen Endes des Oberarms der Gelenkarmanordnung.
Dieser Oberarm ist um die senkrecht zur Achse A verlaufende Achse S schwenkbar.
Die Kupplung zwischen Oberarm und Armhalter 15 erfolgt über einen in die Bohrungen
18 und 19 eingreifenden Gelenkbolzen, der den Kupplungskloben des Gelenkarms durchgreift.
Auch hier ist selbstverständlich eine umgekehrte Anordnung dargestalt möglich, daß
der Kupplungsabschnitt des Armhalters 15
als Kloben und der Kupplungsabschnitt
des Oberarms als Gabel ausgebildet ist.
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Mit Abstand von der Schwenkachse A besitzt der Armhalter 15 eine
Aufnahme zur Lagerung einer Gewindespindel als 20 Schuborgan/. Dessen dem Armhalter
15 zugekehrtes Ende ist etwa T-förmig ausgebildet mit zwei quer zu seiner Längsachse
L verlaufenden Zapfen 21. Der Armhalter besitzt einen nach unten und rückwärtig
offenen Aushieb 22, an dessen zueinander parallelen Seitenwänden bogenförmig gekrümmte
Kulissen 23 eingebracht sind. Auch diese Kulissen, in die die Zapfen 21 von innen
nach außen hin eingreifen, sind nach unten hin offen, wodurch sich der Vorteil ergibt,
daß das Schuborgan 20 mit seinem T-förmigen Ende (Zapfen 21) leicht mit dem Armhalter
15 verbunden werden kann. Die bogenförmig gekrümmte Kulisse gestattet eine begrenzte
Bewebarkeit des Schuborgans 20 relativ zum Armhalter 15.
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Auf seinem der Lagerung am Armhalter 15 abgekehrten Endbereich taucht
das Schuborgan 20 durch eine beim Ausführungsbeispiel etwa zur Hälfte mit einem
dem Gewinde des Schuborgans 20 angepaßten Innengewinde 25 versehenen Schneckenrad
24 ein. Das Schneckenrad 24 ist über ein Drucklager 26 und über ein Stützlager 27,
welche beiden Lager Wälzlager sein können, in der gehäuseartigen Konsole 12 drehbar,
jedoch in Richtung der Längsachse L mit Ausnahme einer erforderlichen Toleranz unverschieblich
gelagert. Auf der dem Armhalter 15 abgewandten Seite des Innengewindes 25 ist eine
im Durchmesser größere Bohrung 28 vorgesehen, die ein Ein- und Durchtauchen des
Schuborgans 20 ermöglicht.
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Der Antrieb des Schneckenrades 24 erfolgt über eine Schnecke 29,
deren Achse T mit der Symmetrielängsachse des Tragrohrs 11 beim Ausführungsbeispiel
zusammenfällt.
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Um zu ermöglichen, daß die im Tragrohr T mittels Lagern 30 gelagerte
Schnecke 29 mit dem außerhalb des Tragrohrs 11 gelagerten Schneckenrad kämmen kann,
besitzt das Tragrohr 1 1 an der Unterseite eine Ausnehmung 31, durch welche das
Schneckenrad 24 auf Teilen seines Umfanges in den vom Tragrohr 11 gebildeten Innenraum
eintreten kann. Die Schnecke 29 ist auf einer drehbaren Welle 32 befestigt.
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Eine Drehung dieser Welle 32 versetzt über die Schnecke 29 das Schneckenrade
24 in rotierende Bewegung um die Längsachse L des Schuborgans 20, wodurch dieses
in Richtung des Doppelpfeils V in fig. 3 axial bewegt wird.
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Infolge der formschlüssigen Kupplung des T-förmigen Endes des Schuborgans
2(0 mit dem Armhalter 15 außerhalb dessen Schwenkachse A wird damit durch eine Axialverstellung
des Schuhorgans der Armhalter 15 um die Schwenkachse A herum verschwenkt. Die einander
parallelen, die Zapfen 21 des T-förmigen Endes des Schuborgans 20 tangierenden Wandflächen
33 und 34 der Kulissen 73 bewirkten in Verb in dung mit dem selbsthemmenden Getriebe,
daß ein Versehwenken des Armhalters 15 um die Schwenkachse A nur bei Verschiebung
des Schuborgans 20, also nur bei Bestätigung der Schnecke 29, möglich ist. Damit
ist sowohl eine Hochschlagsicherung erreicht als auch eine Unterstützung in jeder
beliebigen einstellbaren Neigungslage. Die beim Ausführungsbeispiel maximale Neigungslage
ist im übrigen durch strichpunktierte Darstellung des Armhalters 15 in Fig. 3 gezeigt.
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Eine Verstellführung zwischen den Zapfen 21 und der Kulisse 23 ist
selbstverständlich möglich. Die Krümmungsmittellinie M
der Kulisse
23, zu der die Flankenflächen 33 und 34 parallel verlaufen, ist, wie aus Fig. 3
ersichtlich, quer zur Längsachse L des Schuborgans '() orientiert und auch quer
zu einem um die Schwenkachse A geschlagenen Kreisbogen K. Diese Anordung bewirkt
die unverlierbare Kupplung zwischen Schuborgan 20 und Armhalter 15 und bewirkt ferner,
daß der Armhalter 15 nur in der gewünschten Weise relativ zum T-förmigen Endabschnitt
des Schuborgans 20 bewegbar ist, sich jedoch nicht von dem Schuborganende lösen
kann. Eine Entnahme des Schuborgans '() aus dem Armha Iter 15 ist nur möglich, wenn
das Schuborgan 20 aus dem Schneckenrad 24 herausgeschraubt ist. Will man ein Zu
weites Herausschrauben des Schuborgans 20 verhindern, so kann man beispielsweise
deren in das Schneckenrad 24 eintauchendem Ende ein entsprechendes Sicherungsorgan,
beispielsweise einen Sprengring, zuordnen.
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Üblicherweise bestehen Gelenkarm-Markisen aus mindestens zwei Gelenkarmanordnungen,
so daß auch zwei Go 1 enkarmlager im Abstand voneinander all einem Tragrohr 1 1
vorgesehen ist.
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Dies veranschaulicht Fig. 1. Dabei sind beide Gelenkarmhalterungen
10 identisch ausgebildet. Beide Schnecken 29 sind über die im Tragrohr integrierte
Welle 32 drehfest miteinander gekuppelt. Zur Abstützung dieser ein- oder mehrteiligen
welle 32 befinden sich innerhalb des Tragrohres 11 weitere Lager 35. An einem Ende
des nicht unterbrochenen, sondern sich durchlaufend erstreckenden Tragrohrs 11 tritt
die Antriebswelle 32 aus und in einem mit 36 bezeichnet Drehantrieb ein. Dieser
Drehantrieb 3(1 kann gleich oder ähnlich einem für die Wickelbewegung einer Tuchwelle
dienenden Drehantrieb ausgebildet sein. Es kann sich um ein Schneckengetriebe, ein
anderes Winkelgetriebe, ein Stirnradgetriebe handeln, auch wäre es denkbar, am Ende
der Welle 32 ein
Kettenrad anzubringen, so daß die Verstellung
der Tuchneigung mittcls eincr von Hand zu betätigenden Kcttc ausgcführt werdenkann.
Der in Fig. 1 dargestellte winkeltrieb 30 mit Antriebsachse 37 wird insoweit als
vorteilhaft angesehen, als er ein optisch wesentlich ansprechenderes Aussehen bietet
als beispielsweise ein Kettentrieb und außerdem gegen Verunreinigungen und Beschädigungen
gescilützt ist. Ein weiterer, sehr wesentlicher Vortcil ergibt sich dadurch, daß
zur Betätigung des der Erfindung zugrundeliegenden Verstellantriebs die gleiche
Handkurbel 38 benutzt werden kann wic sie zuiii Auf- und Abwickeln des Markentuches
üblicherweise verwendet wird. Zu diesem Zwecke kann - wie dort üblich - die Handkurbel
38 in eine an der Antriebsachse 37 befestigte Öse 39 eingehängt werden.
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Die bewegungseinheitliche Kupplung aller eine Feinverstellung ermöglichenden
Schnecke einer aus mehreren Gelenkarmen bestehenden Gelenkarmanordnung ist besonders
vorteilhaft, weil durch cine zentrale Verstellung, z.B.
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mittels der Kurbel 38, die gesamte Markise über ihre Breite hinweg
gleichmäßig verstellt wird, ohnc daß es zu Kipp-oder Verzugserscheinungen kommen
kann. Die Markise kann werkseitig komplett vormontiert werden.