DE2831692A1 - Verbesserte flexible roehrenfoermige huellenartikel - Google Patents
Verbesserte flexible roehrenfoermige huellenartikelInfo
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-
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Description
PATENTANWALT DR. HANS-GUNTHER EGGERT1 DIPLOMCHEMIKER
S KÖLN 51, OBERLÄNDER UFER 90 „ n Λ
2831632
- 6 Beschreibung:
Die vorliegende Erfindung betrifft eßbare Nahrungsmittelhüllen
und insbesondere röhrenförmige Nahrungsmittelhüllen aus eßbarem röhrenförmigem Material mit einem Endverschluß
sowie Verfahren zu deren Herstellung.
Dünnwandige flexible Schläuche, die beispielsweise aus Kollagen, zelluloseartigen Materialien, Stärken, Alginaten
und ähnlichem hergestellt sind, werden in ausgedehntem Maße als Nahrungsmittelhüllen bei der Herstellung einer großen
Zahl von vorbehandelten Nahrungsmittelprodukten (processed food products) verwendet. Schlauchförmige Hüllen, die für
Fleisch-Wurstprodukte, wie z.B. Hartsalami und ähnliches verwendet werden, werden im allgemeinen in Form von einzelnen
geschnittenen Stücken mit einer Länge von etwa 30,5 bis 182,9 cm (12 bis 72 inches) geliefert. Solche Hüllen
können auch in Form der bekannten "gerafften Hüllen-Stäbe" geliefert werden, in denen fortlaufende Längen der Schläuche
von etwa 9,1 bis 61 m (30 bis 200 feet) oder mehr gerafft und zu einem röhrenförmigen Stab von etwa 30,5 bis
61 cm (12 bis 24 inches) gepreßt werden.
Bei der Herstellung von Fleisch-Wurstprodukten, wie z.B. Bologneser oder Leberwurst, werden verbreitet automatisierte
Stopf- und Kettelapparate verwendet, wobei im beträchtlichen Ausmaße die hierfür verwendeten zeitaufwendigen
und kostspieligen manuellen Arbeitsgänge eingespart werden können, und bei dieser automatisierten Verfahrensweise
hat die Verwendung von fibrösen gerafften Hüllenstäben eine wichtige Rolle gespielt. Im Falle der Salami-Produkte
haben sich jedoch in Folge der hochviskosen Natur
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der Salami-Fleischemulsion, insbesondere bei Hartsalami, die automatisierten Stopfapparate nicht als erfolgreich erwiesen.
Infolgedessen wird Salami im allgemeinen unter Verwendung von einzeln geschnittenen Wursthüllenteilen von
Hand gestopft.
Bei den üblichen Verfahren zur Herstellung von Hartsalami
besteht das Problem, daß eine beträchtliche Menge an Fleischprodukt an den Enden der Hartsalamihülle als Abfall anfällt,
bevor Scheiben von einer gleichförmigen Größe erzielt werden
können. In einigen Fällen müssen bis zu 5 bis 7,5 cm (2 bis 3 inches) der Fleischmasse vom Ende einer Hartsalamistange
entfernt werden, bevor Scheiben von gleichem Durchmesser geschnitten
werden können.
Im allgemeinen wurden die bisher im Handel erhältlichen eßbaren
Wursthüllen mit Endabschlüssen verschiedener Art versehen, die von den Bedingungen der Verwendung am Ende abhingen.
So wurden einige Hüllen mit Endverschlüssen, wie z.B.
einer Metallklammer oder einer Schnurschlinge versehen. Die
Metallklammern oder Schnurschlingen sind universell bei vielen
Arten von Hüllen für die verschiedensten Anwendungszwecke
verwendbar; jedoch sind diese Arten von Endverschlüssen nicht für Hartsalami verwendbar. Dies kommt daher, weil die kommerziellen
Verarbeiter das kleine Endstück der zusammengefaßten Hülle am Ende bzw. den nabelartigen Vorsprung in der Emulsion,
der sich bildet, wenn die Hülle umgewendet wird, beanstanden.
Die beiden Arten von Wursthüllen, die am meisten für Hartsalami verwendet werden, sind eine geheftete "S-gefaltete",
wie sie z.B. von The Brechteen Company, Box 411, Mt. Clemens,
Michigan, 48043 geliefert wird oder eine mit gepreßter Basis, wie sie von Kadison Laboratories, Inc., 4141 South Peoria
Street, Chicago, Illinois, 60609 geliefert wird.
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Diese Typen von Wursthüllen sind vom kommerziellen Standpunkt noch nicht ganz zufriedenstellend, da der "S-gefaltete"
Typ manchmal klumpig und ungleichmäßig wird, wenn die Falten mit Fleischemulsion gefüllt werden, während der gepreßte
Typ sehr kostspielig ist und eine Tendenz aufweist, infolge der strukturellen Schwäche am gepreßten Ende unsymmetrisch
zu werden.
Es ist deshalb höchst erwünscht, eine eßbare Nahrungsmittelhülle zu schaffen wie z.B. eine Nahrungsmittelhülle für Hartsalami,
die einen leicht herstellbaren Endverschluß ermöglicht, die am abschließenden Ende eine gleichmäßige Verteilung
der Emulsion ermöglicht und die relativ billig ist.
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Endverschluß für eine flexible röhrenförmige
Hülle zu schaffen.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, einen verbesserten Endverschluß für eine fibröse flexible röhrenförmige Hülle
zum Stopfen von Würsten oder anderem darin enthaltenen zerkleinerten eßbaren Material zu schaffen, deren Endverschluß
einen relativ geringen Fleischabfall verursacht, in dem es schon beim Anschneiden gleichförmige Scheiben des Nahrungsmittelproduktes
ergibt.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung einer Verfahrens
zur Herstellung eines Endverschlusses für flexible röhrenförmige Hüllen.
Diese und weitere Ziele der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung in Zusammenhang mit den Zeichnungen,
worin:
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Figur 1 eine perspektivische Draufsicht auf ein Wurstprodukt
darstellt, das in dem flexiblen röhrenförmigen Hüllenartikel der vorliegenden Erfindung enthalten ist/
Figur 2 eine Endansicht des Artikels aus Figur 1 darstellt, das den "Stift-Rad" ("pin-wheel") Endverschluß zeigt,
Figur 3 eine Draufsicht auf einen typischen'Dorn darstellt,
der zur Ausbildung des erfindungsgemäßen Endverschlusses verwendet werden kann ι
Figrer 4 eine Draufsicht auf die über den Dorn der Figur 3
gezogene röhrenförmige Hülle darstellt,
Figur 5 eine perspektivische Draufsicht auf die Hülle darstellt, die die Faltung des Hüllenendes über dem Dorn vor
der Ausbildung des Endverschlusses zeigt,
Figur 6 eine Ansicht ähnlich der Figur 5 darstellt, die jedoch die Falten in ihrer abwärtsgefalteten Anordnung zeigt,
und
Figur 7 eine Ansicht ähnlich der Figur 6 darstellt, die jedoch die am Basisteil des Endverschlusses befestigten Klappenteile
und die von innen nach außen gewendete Länge der Hülle zeigt.
Die vorliegende Erfindung betrifft einen flexiblen röhrenförmigen Hüllenartikel, der einen Endverschluß aufweist,
der aus einem Basisteil und einer Anzahl dreieckiger Laschen besteht, die von dem Basisteil ausgehen, wobei alle dreieckigen
Laschen eine gemeinsame Spitze haben und über einen Teil des Basisteils gefaltet sind, sowie Verankerungen,
mit denen die Laschen am Basisteil befestigt sind.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines Endverschlusses an einem offenen Ende einer
flexiblen röhrenförmigen Hülle, bestehend aus folgenden Schritten: Teilen des offenen Endes der Hülle in Segmente,
Zusammenehmen der Segmente zu Falten, wobei sich vom Basisteil des offenen Endes ausgehende dreieckige Laschen bilden,
Falten der Laschen über einen Teil der Basis und darauf folgendes Befestigen der Laschen an diesem Basisteil.
In einer bevorzugten Anwendungsform wird ein Dorn mit einem formkonformen Ende in solcher Weise in den inneren Teil der
röhrenförmige Hülle eingeführt, daß das offene Ende der Hülle das formkonforme Ende des Dorns umgibt und die Laschen
über dem formkonformen Ende des Dorns gebildet werden.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird auf die Zeichnungen Bezug genommen, insbesondere auf die
Figur 1, worin die Bezugsziffer 10 ganz allgemein ein Nahrungsmittelprodukt in Form einer Wurst bezeichnet, das von
der erfindungsgemäßen flexiblen röhrenförmigen Hülle 12 umhüllt wird. Die Materialien, aus der die Hüllenbahn hergestellt
ist, können insbesondere Schichten aus Kollagen, unverstärkter Zellulose oder faserartig verstärkter Zellulose,
unverstärktem unlöslich gemachtem Polyvinylalkohol oder faserartig verstärktem unlöslich gemachtem Polyvinylalkohol,
Polyvinylidenchlorid, Polyvinylchlorid, Polyester und Polyolefinen, wie z.B. Polyäthylen oder alle anderen
geeigneten Materialien sein und sie können entweder aus einfachen oder Mehrfachschichten solcher Schichtmaterialien
bestehen. Das bevorzugte Hüllenmaterial ist ein faserartiges Hüllenmaterial, wie z.B. faserig verstärkte Zellulose oder
faserig verstärkter unlöslich gemachter Polyvinylalkohol.
In den Figuren 1 und 2 ist gezeigt, daß sich an einem Ende der flexiblen röhrenförmigen Hülle 12 ein Endverschluß 14
mit einem Basisteil 16 und einer Anzahl gekrümmter dreieckiger Laschen 18, die vom Basisteil ausgehen und die gegen
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einen Teil der Basis 16 gefaltet und daran befestigt sind,
aufweist. Jede Lasche (oder Falte) ist vorzugsweise auch über einen Teil einer benachbarten Lasche gefaltet und an
dem genannten Teil der Basis und dem unterliegenden Teil der benachbarten Lasche befestigt.' Außerdem ist es bevorzugt,
daß die Laschen in gleicher Richtung gefaltet sind, um einen fertigen Endverschluß zu ergeben, der ein gleichmäßigeres
und ansprechenderes Aussehen hat.
Die Laschen 18 können durch jedes geeignete Verfahren, wie
z.B. Ankleben mit den üblichen Klebstoffen, am Basisteil und der darunter liegenden benachbarten Lasche 18 befestigt
werden. Die Art des verwendeten Klebstoffes hängt natürlich
vom Ausführungsmaterial der Hülle ab. So kann entsprechend der Art des Materials der Hüllenbahn die Adhäsion durch
Heißsiegeln, Verwendung von Heißschmelzklebern usw. bewirkt werden.
Die bevorzugte Befestigungsmethode zum Befestigen der Laschen am Basisteil 16 besteht in einer Anzahl von Heftmaschen
(stitches), die zumindest eine im wesentlichen kreisförmige Heftmaschenlinie quer über die Laschen und
den Basisteil bilden. Vorzugsweise wird eine Serie von konzentrisch angeordneten Heftmaschenlinien 20a, 20b, 2Oc
und 2Od verwendet, wie am besten aus Figur 2 ersichtlich ist. Die Anzahl und Größe der konzentrisch angeordneten
Kreise, die durch die Heftmaschenlinien gebildet werden,
können über einen relativ weiten Bereich schwanken, ohne den erhaltenen Endverschluß wesentlich zu verändern. Obwohl
eine einzige Heftmaschenlinie verwendet werden kann, um die Laschen am Basisteil zu befestigen, können im allgemeinen
zumindest drei konzentrisch angeordnete Heftmaschenlinien verwendet werden, um die Laschen am Basisteil 16 und
an dem darunter liegenden Teil der benachbarten Laschen zu befestigen, wobei eine der Heftmaschenlinien in der
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Nähe der Spitze der dreieckigen Laschen (innere Heftmaschenlinie) , eine in der Nähe des äußeren Endes der Laschen (äußere
Heftmaschenlinie) und eine zwischen der inneren und äußeren Heftmaschenlinie angeordnet ist. Es ist jedoch bevorzugt,
daß zumindest vier konzentrisch angeordnete Heftmaschenlinien zum Befestigen der Laschen 18 am Basisteil 16 und aneinander
verwendet werden, wobei zwei der genannten Heftmaschenlinien zwischen der äußeren und inneren Heftmaschenlinie angeordnet
sind.
Somit sind in den Figuren 1 und 2, die die bevorzugte Anordnung zeigen, vier solcher Heftmaschenlinien gezeigt, die als
innere Heftmaschenlinie 20a, Zwischen-Heftmaschenlinien 20b, 20c und äußere Heftmaschenlinie 20d bezeichnet sind. Der
Durchmesser der konzentrisch angeordneten Heftmaschenlinien kann variieren. Jedoch sollte die äußere Heftmaschenlinie 2Od
so angeordnet werden, daß die am meisten außen liegenden Eckpunkte der Laschen sich nicht auseinanderfalten können,
wenn der röhrenförmige Hüllenartikel mit Emulsion gefüllt wird. Eine typische Anordnung ist beispielsweise die.folgende:
20a 23,8 mm (15/16")
20b 44,5 mm (1 3/4")
20c 63,5 mm (2 1/2")
2Od 76,2 mm (3")
Es wurde gefunden, daß während des StopfVorganges die Tendenz
auftreten kann, das bei Hüllen großen Formats kleine Mengen der Emulsion durch den Mittelpunkt des Endverschlusses auslaufen.
Um solches Entweichen der Emulsion zu verhindern, wird ein Spitzenverschluß 22 gebildet, in dem die inneren
Kanten der Laschen der gemeinsamen Spitze, die sich innerhalb
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der Inneren Heftmaschenlinie 20a befinden, durch Kreuz—
Heftmaschen 32, wie in Figur 2 gezeigt", gebildet werden.
Die Anzahl der Kreuz-Heftmaschen, die benötigt werden,
um ein Austreten der Emulsion während des Stopfens zweckentsprechend
zu vermeiden, hängt von der Größe der Hülle ab, jedoch haben sich für großformatige Hüllen drei Kreuzheftstiche im allgemeinen als hinreichend erwiesen. Wahlweise
können die Laschen zusammen an der gemeinsamen Spitze unter Verwendung eines geeigneten Klebstoffes oder äquivalenter
Mittel, wie z.B. Hitzesiegelung, befestigt werden.
Die Anzahl der dreieckigen Laschen kann ebenfalls über
einen relativ weiten Bereich schwanken. So kann die Zahl
der Laschen drei oder mehr betragen, vorzugsweise beträgt
sie jedoch 6 bis 8 Laschen und besonders bevorzugt 8 Laschen.
Röhrenförmige Artikel mit dem erfindungsgemäßen Endverschluß
können mit einer geraden Zahl von Laschen, d.h. 4, 6, 8 oder 10 Laschen oder einer ungeraden. Zahl von Laschen, d.h. 5, 7
oder 9 hergestellt werden.
Der Dorn, der in Figur 3 durch die Bezugsziffer 24 dargestellt
wird, kann aus einem im allgemeinen nicht flexiblen Material hergestellt werden und kann entweder völlig massiv
sein oder eine vertiefte Ausbohrung aufweisen, die sich über einen Teil der senkrechten Strecke des Doms erstreckt.
Die obere Kante oder das formbildende Ende 26 des Doms 24
bestimmt im. allgemeinen die endgültige Formgestaltung des
Endverschlusses und ist mit einer im allgemeinen halbrunden Anordnung dargestellt. Der Dorn ist geeignet, in das Innere
der Hüllenbahn 12 eingeführt zu werden, wie in Figur 4 gezeigt
ist.
Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Endverschlusses der röhrenförmigen Hüllenartikel ist in den Figuren 4 bis 7 gezeigt und umfaßt die Verwendung des in Figur
3 gezeigten Doms. Im allgemeinen wird der Endverschluß
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14 durch, eine Kombination von Falten und Verformung hergestellt,
d.h., so wie die Falten oder Laschen gemacht werden, werden sie, vorzugsweise in gleicher Richtung, über das gestaltkonforme
Ende 26 des Doms 24 gefaltet und danach in der bereits vorher erklärten Stellung befestigt. Das gestaltkonforme
Ende 26 des Doms bestimmt im allgemeinen die endgültige Form des Endverschlusses, d.h., wenn die Falten angebracht
sind, nehmen sie die gleiche allgemeine Gestalt ein als das gestaltkonforme Ende des Dorns. Jedoch beeinflußt
auch die Zahl der Falten und di£ Anordndung der Heftmaschen
die endgültige Gestalt. '■
Um die Falten oder Laschen des Endverschlusses 14 zu bilden, wird der Endteil der Hüllenbahn 12 in so viele Teile (Faltlinien
28) gefaltet, wie es nötig ist (zur Veranschaulichung sind in Figur 5 acht solcher Faltlinien gezeigt). Vorzugsweise
wird der Endteil in im wesentlichen gleiche Teile geteilt, um dem fertigen Endverschluß ein gleichmäßigeres und
ansprechenderes Aussehen zu geben. Die Falten können gebildet werden, während der Dorn sich im inneren Teil der Hüllenbahn
12 befindet, oder die Falten können andererseits vorgebildet werden, d.h. vor dem Einbringen des Dorns in den inneren
Teil der Hüllenbahn 12.
Das Hüllenmaterial wird danach auf jeder Seite jeder Faltlinie 28 zusammengefaßt, wobei sich halbkugelförmige dreieckige
Laschen ausbilden, deren Faltenlinien im wesentlichen in einem senkrechten Verhältnis zum Basisteil 16 stehen, d.h.
daß das Material des Endverschlusses keine Lasche ausbildet. Die Laschen werden danach, vorzugsweise, wie gezeigt, in
gleicher Richtung, umgefaltet, wobei sie eine gemeinsame Spitze bilden, d.h. im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn
gegen einen Teil 30 der Basis 16, der zwischen benachbarten Laschen liegt, und gegen das gestaltkonforme
Ende 26 des Dorns 24. Die Menge des zusammengenommenen Materials zur Ausbildung der Falten oder Laschen sollte so aus-
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gewählt sein, daß beim Falten der Laschen in der gleichen
Richtung gegen den Teil 30 der Basis 16 jede Lasche über einen Teil einer benachbarten Lasche gefaltet wird, wie
in Figur 6 gezeigt ist. Nachdem die Laschen über einen Teil der Basis gefaltet worden sind und der Endverschluß die Gestalt
des staltkonformen (shape conforming) Endes 26 angenommen hat, ist es erforderlich, daß die Laschen am Teil 30 der
Basis 16 befestigt werden. Aus Figur 7 ist ersichtlich, daß
die Laschen 18 am Teil 30 der Basis 16 vermittels vier
konzentrisch angeordneter Heftmaschenlinien 20a, 2Ob7 20c und
2Od befestigt werden und ein Spitzenverschluß 22 durch kreuz- und querlaufende Heftmaschenlinien 32 gebildet wird,--die das
zuvor erklärte Austreten von Emulsion verhindern, Der fertige
Verschluß gleicht in seiner Anordnung einem "Stift-Rad" ("pin-wheel"). Das andere Ende der-Hülle kann auf übliche
Weise verschlossen werden, z.B. durch einen Schnurschlingenverschluß 34, wie in Figur 1 gezeigt ist, wenn die Hülle
der vorliegenden Erfindung mit einer Fleischemulsion zur Bildung eines Wurstproduktes gestopft ist.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist offensichtlich, daß
der erfindungsgemäße Endverschluß für die röhrenförmigen Hüllenartikel viele der Nachteile des Standes der Technik
vermeidet. Der erfindungsgemäße Endverschluß beseitigt
das kleine Ende der zusammengefaßten Hülle am Ende des Verschlusses oder die nabelartige Ausbuchtung (navel),
die in der Emulsion hervorgerufen wird, wenn die Hülle von innen nach außen gedreht wird, was für einige Artikel
aus dem Stand der Technik charakteristisch ist. Darüber hinaus wird der Endverschluß nicht klumpig oder ungleichmäßig,
wenn der Endverschluß mit Emulsion gefüllt wird, wie es ebenfalls für einige röhrenförmige Hüllartikel
aus dem Stand der Technik charakteristisch ist. Der erfindungsgemäße
röhrenförmige Hüllenartikel kann vorteilhaft von innen nach außen gewendet werden, falls dies
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erwünscht ist, so daß eine äußere Beschichtung, wie z.B. eine feuchtigkeitsbeständige Beschichtung aus Polyvinylidenchlorid,
auf die Innenseite der Hülle kommt, obgleich die Gestalt und das Aussehen des Hüllenendabschlusses nicht nachteilig
beeinflußt wird. Jedoch muß die erfindungsgemäße Hülle nicht von innen nach außen gewendet werden, da die Gestalt
und das Aussehen des Endverschlusses im wesentlichen das gleiche bleibt, gleichgültig ob die Hülle so verwendet wird,
wie sie hergestellt worden ist oder nach dem Wenden von innen nach außen. Im Gegensatz hierzu müssen viele Hüllen
nach dem Stand der Technik, wie z.B. die "S-gefaltete"-Hülle von innen nach außen gewendet werden, um ein Wurstprodukt
zu ergeben, das am Ende ein annehmbares Aussehen hat.
Dem Fachmann sind weitere Ausführungsformen und praktische
Anwendungen der vorliegenden Erfindung innerhalb des allgemeinen Erfindungsgedankens geläufig. Die vorliegende Beschreibung
ist deshalb nur beispielhaft und soll die Erfindung in keiner Weise einschränken.
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Λ*
Leerseite
Claims (30)
- PATENTANWALT DR. HÄNS-GUNTHER EGGERT1 DIPLOMCHEMIKER5 KÖLN Sl1 OBERLÄNDER UFER 90Köln, den 17. Juli 1978 Nr. 93UNION CARBIDE CORPORATION, 270 Park Avenue, New York, N.Y. 10017, USAVerbesserte flexible röhrenförmige HüllenartikelPatentan SprücheΛ/ Ein verbesserter röhrenförmiger Hüllenartikel mit einem Endverschluß (14), bestehend aus einem Basisteil (16)und einer Anzahl von dreieckigen Laschen (18), die vom Basisteil ausgehen, wobei jede der dreieckigen Laschen eine gemeinsame Spitze hat und über einen Teil einer benachbarten Lasche gefaltet ist, und wobei die Laschen zumindest an einem Teil (30) der Basis befestigt sind.
- 2. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die dreieckigen Laschen in der gleichen Richtung gefaltet sind.
- 3. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen am darunter liegenden Teil der benachbarten Lasche befestigt sind.
- 4* Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vom Basisteil mindestens drei Laschen ausgehen.
- 5. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel· nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vom Basisteil 6 bis 8 La sehen ausgehen.,0R/G1NAL INSPECTED 809885/0977
- 6. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung mit einem Klebstoff erfolgt.
- 7. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung durch Hitzesiegelung erfolgt.
- 8. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen durch eine Anzahl von Heftmaschen (20), die zumindest eine Heftmaschenlinie quer zu den Laschen und dem Basisteil bilden, an dem Basisteil befestigt sind.
- 9. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Heftmaschen aus mindestens drei konzentrisch angeordneten Heftmaschenlinien (20a, b, c) bestehen.
- 10. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Heftmaschen aus mindestens vier konzentrisch angeordneten Heftmaschenlinien (20a, b, c, d) bestehen, von denen eine der Heftmaschenlien eine äußere Heftmaschenlinie ist, die in der Nähe des äußeren Endes der Laschen angeordnet ist, und eine von ihnen eine innere Heftmaschenlinie ist, die in der Nähe des inneren Endes der Laschen angeordnet ist.
- 11. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Spitzen-Verschluß (22) enthält, der durch Kreuz-Heftmaschen der Laschen innerhalb der inneren Heftmaschenlinie an der gemeinsamen Spitze gebildet wird.809885/0977
- 12. Flexible röhrenförmige Hüllenartike.l nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen an der gemeinsamen Spitze miteinander verbunden sind.
- 13. Flexible röhrenförmige Hüllenartikel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Spitzenverschluß enthält, der durch Kreuz-Heftmaschen der Laschen zusammen mit der gemeinsamen Spitze gebildet wird.
- 14. Verfahren zur Herstellung eines Endverschlusses am offenen Ende einer flexiblen röhrenförmigen Hülle, gekennzeichnet durch die Schritte teilen des offenen Endes der Hülle in Segmente, zusammenfassen der Segmente zu Falten und der Ausbildung von·dreieckigen Laschen, die vom Basisteil des offenen Endes ausgehen, Falten der Laschen über einen Teil einer benachbarten Lasche und danach Befestigen der Laschen an zumindest einem Teil des Basisteils.
- 15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Dorn mit einem gestaltkonformen Ende in den inneren Teil der röhrenförmigen Hülle so eingeführt wird, daß das offene Ende der Hülle das gestaltkonforme Ende des Dorns umgibt und worin die Laschen über dem gestaltkonformen Ende des Dorns gebildet werden.
- 16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das offene Ende der Hülle in Segmente von im wesentlichen gleicher Größe geteilt wird.
- 17. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen in gleicher Richtung gefaltet werden.809885/0977-A-
- 18. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lasche an dem darunter liegenden Teil der benachbarten Lasche befestigt wird.
- 19. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest drei Laschen vom Basisteil ausgehen.
- 20. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß 6 bis 8 Laschen vom Basisteil ausgehen.
- 21. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen mit einem Klebstoff befestigt werden.
- 22. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen durch Hitzesiegelung befestigt werden.
- 23. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen zumindest an einem Teil der Basis durch eine Anzahl von Heftmaschen befestigt werden, die zumindest eine Heftmaschenlinie quer zu den Laschen und dem Basisteil bilden.
- 24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Heftmaschen aus mindestens drei konzentrisch angeordneten Heftmaschenlinien bestehen.
- 25. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Heftmaschen aus mindestens vier konzentrisch angeordneten Heftmaschenlinien bestehen, von denen eine Heftmaschenlinie in der Nähe des äußeren Endes der Laschen und eine andere in der Nähe des inneren Endes der Laschen angeordnet ist.
- 26. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß ein Spitzenverschluß für den Endschluß durch Kreuz-Heftmaschen der Laschen in der Nähe der gemeinsamen Spitze für die übergefalteten Laschen gebildet wird.809885/0977
- 27.· Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzenverschluß für den Endverschluß durch Befestigung der Laschen aneinander an einer gemeinsamen Spitze für die übergefalteten Laschen gebildet wird.
- 28. Verfahren, nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen an der gemeinsamen Spitze durch einen Klebstoff befestigt sind.
- 29. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen an der gemeinsamen Spitze durch Hitzeversiegelung befestigt sind.
- 30. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen an der gemeinsamen Spitze durch mehrere Heftmaschen befestigt sind.809885/0977
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