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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einschrau-
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ben von Schraubstopfen mit seitlich vorstehendem Dichtkragen in Gewindeöffnungen,
insbesondere von Kunststoff-Schraubstopfen in die Gewindeöffnungen von Hohlkörpern,
wie Radiatoren. Die Erfindung erstreckt sich auch auf Schraubstopfen aus Kunststoff
für den Einsatz in dieser Vorrichtung.
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Heizkörper und ähnliche Hohlkörper werden nach der Herstellung im
allgemeinen einer äußeren Reinigung und Lackierung unterzogen, wobei die Körper
in entsprechende Bäder getaucht werden. So wird beispielsweise ein Radiator zur
Reinigung in etwa 50 0 warmes Trichloräthylen getaucht, anschließend bei etwa 87
oC getrocknet und dann in einer Eühlstrecke auf etwa 35 bis 40 OC abgekühlt. Der
so gereinigte Heizkörper wird dann in ein erstes Grundier- oder Lackierbad von 25
oC getaucht, dann bei 180 bis 190 OC getrocknet und auf etwa 40 bis 45 0 abgekühlt.
Schließlich wird der so grundierte bzw. vorlackierte Körper in ein zweites Lackierbad
von etwa 25 oC getaucht, wiederum bei etwa 180 bis 190 oC getrocknet und dann auf
Raumtemperatur abgekühlt. Hierbei werden die Gewindeöffnungen der Heizkörper durch
Metallschrauben mit entsprechenden Gummidichtringen verschlossen, um zu vermeiden,
daß Reinigungsflüssigkeit oder Lack in das Innere des Körpers eindringt und sich
insbesondere auf den Gewindegängen eine Lackschicht bildet, die nur schwer wieder
zu entfernen ist. Nach dem letzten Lackiervorgang werden die Metallschrauben
wieder
aus den Heizkörpern herausgeschraubt, von Farb- und Lackresten gereinigt und erneut
verwendet. In die Gewindebohrungen wird dann zur Vermeidung von Verschmutzungen
auf dem Wege zur und auf der Baustelle ein Kunststoffstopfen eingedrückt. Diese
Maßnahmen zum Schutze der Gewinde sind zeitaufwendig und lohnintensiv.
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Bisher war es nicht möglich, die Gewindeöffnungen von Heizkörpern
und ähnlichen Hohlkörpern durch Kunststoffstopfen so abzudichten, daß ein Eindringen
des Farblacks in das Gewinde ausgeschlossen ist. Der Grund hierfür liegt in der
Temperaturwechselbeanspruchung des Kunststoffstopfens bei den genannten Arbeitsgängen
und dem hierdurch bedingten Schwund des Stopfenmaterials. Da die Tauchungen bei
tiefen Temperaturen erfolgen, kann der Lack häufig in den feinen Spalt zwischen
Stopfen und Gewinde eindringen und auf den Gewindegängen erhärten. Heizkörper werden
vor der äußeren Reinigung auch innen gespült, wobei eine Restmenge des Spülmediums
im Heizkörper verbleibt. Das führt dazu, daß sich nach dem Verschließen der Gewindeöffnungen
mit Kunststoffstopfen im Heizkörper bei den hohen Badtemperaturen durch Verdampfung
dieser Restmenge ein Innendruck entwickelt, der von innen auf den Schraubstopfen
wirkt. Dieser nach außen gerichtete Druck trägt zusätzlich zu den genannten Faktoren
zur Lockerung von Kunststoff-Schraubstopfen und damit zur Undichtigkeit während
der Tauchungen bei.
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Es wurde nun gefunden, daß es bei Ausbildung der Schraubstopfen mit
einem oberhalb seines Gewindes seitlich vorstehenden Dicktkragen, dessen Unterseite
zur Stopfenachse hin wenigstens teilweise aufwärts geneigt und vorzugsweise wenigstens
teilweise konisch ausgebildet ist, möglich ist, die Gewindeöffnungen so abzudichten,
daß die Dichtigkeit auch bei den durch die Temperaturwechsel bedingten Stopfenmaterialveränderungen
erhalten bleibt und der Lack bzw. die Farbe auch bei Schrumpfung des Stopfenmaterials
nicht in das Gewinde eindringen kann. Durch den auf das Gewindeende beim Ende des
Einschraubens des Stopfens aufgepressten Dichtkragen wird eine dem Gewinde praktisch
vorgeschaltete Dichtung angebracht, die das Vordringen von Farbe oder Lack zum Gewinde
verhindert.
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Beim Festziehen des Stopfens entstehen an der Kragenaußenkante erhebliche
Preßspannungen, die bei der Demperaturwechselbeanspruchung und ggfs. Schrumpfung
des Kunststoffs schwächer werden können, Jedoch auch dann noch den Spalt zwischen
Dichtkragen und Stirnfläche der Gewindebohrung abdichten und so ein Vordringen von
Farbe bzw. Lack zum Gewinde verhindern.
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Da zudem die Kunststoffstopfen preiswert herzustellen sind, entfällt
im Gegensatz zu den Metallschrauben die Wiederverwendung, d.h. die einmal eingeschraubten
Eunststoffschrauben können in den Gewindeöffnungen bis zur Montage der Heizkörper
auf der Baustelle verbleiben. Dadurch ergeben sich im Reinigungs- und Lackierbetrieb
bereits wesentliche Arbeitsersparnisse.
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Das Einschrauben der Schraubstopfen mit üblichen Handschlüsseln oder
motorisch angetriebenen Schraubern ist zeitraubend, weil jeder Stopfen erst von
Hand in den ersten Gewindegang eingeführt werden muß, bevor man den Schrauber ansetzen
und den Stopfen festdrehen kann.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Schrauber zu
schaffen, der mit Stopfen geladen werden kann, so daß es nicht mehr nötig ist, den
Stopfen zunächst von Hand in die Gewindebohrung einzuführen. Diese Aufgabe soll
insbesondere für die vorteilhaften Gewindestopfen mit Dichtkragen gelöst werden.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Schraubers ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung.
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Die Erfindung geht aus von einem Schrauber, bestehend aus einem Gehäuse
mit darin befindlichem ilotor, der eine aus dem Gehäuse vorstehende Welle antreibt,
an deren Ende stirnseitig der Schlüssel für den Angriff an der Schlüsselfassung
des Stopfens ausgebildet ist. Erfindungsgemäß ist dieser Schrauber dadurch gekennzeichnet,
daß auf einem die Welle umgebenden Gehäuseansatz eine oberseitig eine Ladungsöffnung
aufweisende Hülse achsial verschieblich gelagert list, in der Hülse im Bereich der
Ladungsöffnung seitlich und/oder unterseitig wenigstens eine Öffnung ausgebildet
ist, durch die wenigstens ein auf der Hülse augelenkter Riegel vor den Dichtkragen
eines in der lülse befindlichen Stopfens greifen
kann, und an dem
Gehäuseansatz ein Nocken angeordnet ist, der beim Aufschieben der Hülse auf den
Gehäuseansatz mit dem Riegel in Eingriff ist und diesen aus der Öffnung ausschwenkt.
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Beim Einführen des Schraubstopfens durch die Ladeöffnung in die darunter
befindliche Ladekammer ist die Hülse ausgezogen, so daß der Schlüsselkopf der Welle
nicht in die Ladekammer ragt. In der Ladekammer wird der das Gewinde tragende Stopfenkörper
durch den bzw. die eingeschwenkten Riegel seitlich und/ oder unterseitig an einer
oder mehreren Stellen unterstützend umfaßt. Dadurch wird der Schraubstopfen in der
Vorrichtung und speziell relativ zum Schlüsselkopf der Welle zentriert und das Abkippen
des vorderen Stopfenendes in der Ladekammer infolge des vorstehenden Dicktkragens
und demzufolge ein Verkanten oder Herausfallen des Stopfens vor dem Eingriff des
auf der Welle befindlichen Schlüsselkopfes in die Schlüssel fassung des Stopfens
vermieden. Durch das nun bei laufendem Motor erfolgende Aufschieben der Hülse auf
den Gehäuseansatz, z.B. dadurch, daß man den Schrauber mit der Hülsenmündung auf
die zu verschraubende Gewindeöffnung drückt, kommt der langsam rotierende Schlüsselkopf
der Welle auf die in dem Stopfen vorzugsweise vertieft angeordnete Schlüsselfassung,
die z.B. als Kreuzschlitz ausgebildet sein kann. Sobald der Schlüsselkopf in die
Schlüsselfassung des Stopfens eingreift, beginnt sich der Stopfen mit der Welle
zu drehen. Gleichzeitig beginnt durch den kraftschlüssigen Angriff des Nockens an
dem Riegel dessen Ausschwenkbewegung. Der Riegel wird aus der
Ladekammer
ausgeschwenkt und gibt damit den Vorschub des rotierenden Stopfens frei, wenn der
Schlüsselkopf in die im Stopfen befindliche Fassung eingedrungen ist. Durch weiteres
Aufschieben der Hülse auf den Gehäuseansatz tritt nun der mit der Welle rotierende
Stopfen achsial aus der Ladekammer aus und wird bei Anlage der Mündung der Ladekammer
an die zu verschraubende Gewindeöffnung in das Gewinde eingeschraubt.
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Durch den erfindungsgemäßen Schrauber ist es also möglich, die Schraubstopfen
trotz ihres vorstehenden Dichtkragens so zu zentrieren, daß ihre Schlüsselfassung
von dem Schlüsselkopf der Welle erfaßt werden kann. Außerdem wird der Stopfen in
der Kammer durch den bzw. die Riegel festgehalten, so daß er beim Angriff des zur
Schlüsselfassung des Stopfens vordringenden Schlüsselkopfes nicht ausweichen und
ggfs. aus der Ladekammer fallen kann. Der Bedienungsmann braucht also lediglich
die Stopfen durch die Ladeöffnung einzuführen, die Kammermündung auf die zu verschraubende
Gewindeöffnung aufzusetzen und durch Andrücken des Gerätes bei laufendem Motor an
die Gewindeöffnung die Hülse auf den Gehäuseansatz aufzuschieben, wobei - wie oben
ausgeführt - der rotierende Schlüsselkopf in die Fassung des Stopfens eingreift
und zugleich die Riegel aus ihrer Haltestellung ausgeschwenkt werden, so daß der
Einschraubvorgang beginnen kann.
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Nach der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind in der Hülse zwei seitliche Schlitze
ausgebildet, durch die
jeein Riegel greift. Die Riegel können beiderseits der Ladeöffnung angelenkt sein,
so daß sie senkrecht zur Hulsenachse durch die Schlitze ein- und ausschwenkbar sind.
In der eingeschwenkten Lage hat der innerhalb der Ladekammer befindliche Riegelteil
von der Hinterwand der Kammer einen Abstand, der nur wenig, d.h. 0,1 bis 2mm, größer
als die Höhe des Dichtkragens ist, so daß der Stopfen mit seinem Dichtkragen zwischen
den Riegeln einerseits und der Rückwand der Ladekammer andererseits achsial festgehalten
wird, jedoch radial senkrecht verschieblich ist, so daß er durch die Ladeöffnung
eingeführt werden kann.
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Zweckmäßigerweise ist der durch die Offnung(en) greifende Teil des
bzw. der Riegel an der Innenkante mit einer Rundung entsprechend dem Umfang des
Stopfenkörpers versehen.
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Durch diese Rundung wird verglichen mit nur tangential vor dem Dichtkragen
verlaufenden Riegelkanten eine bessere Stopfenzentrierung und -halterung erreicht,
da die Riegel über größere Bereiche des Stopfenumfangs Haltefunktion ausüben.
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Nach der bevorzugten Ausführungsform ist bzw. sind der bzw. die Riegel
durch ein elastisches Mittel in der eingeschwenkten, den Stopfenkörper vor dem Dichtkragen
unterstützenden Lage gehalten. So ist Sewährleistet, daß die Riegel nach erfolgtem
Einschrauben des Stopfens beim Wiederaufschiebern der Hülse auf den Gehäuseansatz
selbsttätig in die
eingeschwenkte Lage zurückkehren. Als elastisches
Mittel kann beispielsweise ein Rautschukring oder eine Spiralfeder dienen. Selbstverständlich
kann die federnde Riegelführung durch den Nocken auch durch eine formschlüssige
Zwangsführung durch den Nocken ersetzt werden.
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Bei der elastischen Riegelführung ist vorzugsweise vorgesehen, daß
zwei entgegengesetzt ausschwenkbare Riegel durch ein zwischen ihnen angebrachtes
elastisches Mittel in der eingeschwenkten Lage gehalten sind. Hierzu sind die beiderseits
der Ladeöffnung angelenkten Riegel unterhalb der Ladekammer durch das elastische
Mittel, z.B. einen beide Riegel umgreifenden Kautschukring oder eine mit ihren Enden
an den beiden Riegeln angebrachte Spiralfeder, verbunden, wobei das elastische Mittel
beim Ausschwenken der Riegel auf Zug beansprucht wird.
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Weiterhin ist nach der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen, daß auf der Außenseite des Gehauseansatzes eine der Verschiebehublänge
der Hülse entsprechende Längsaussparung und auf der Innenseite der Hülse ein in
die Längsaussparung vorstehender Zapfen ausgebildet sind.
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Beim Ausziehen der Hülse stößt der Zapfen gegen das vordere Ende der
Längsaussparung Der Verschiebehub wird so begrenzt und das vollständige Abziehen
der Hülse vom Gehäuseansatz vermieden. Der Zapfen kann in die Hülse eingeschraubt
sein,
so daß es möglich ist, die Hülse nach Herausschrauben des
Zapfens von dem Gehäuseansatz abzuziehen.
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Nach der bevorzugten Ausführungsform ist ferner zwischen einem radialen
Absatz in dem Gehäuseansatz und einem radialen Absatz in der Hülse eine Spiralfeder
angeordnet.
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Diese Spiralfeder hält die Hülse in der ausgezogenen Endlage, die
durch den Anschlag des Zapfen am vorderen Ende der Längsaussparung bestimmt ist.
Nach erfolgtem Einschrauben eines Stopfens wird die Hülse durch die Feder beim Zurückziehen
des Gerätes von der verschlossenen Gewindeöffnung automatisch wieder ausgezogen
und damit der Schlüsselkopf aus der Ladekammer zurückgezogen und die Riegel durch
den Nocken wieder eingeschwenkt. Das erfindungsgemäße Gerät wird somit selbsttätig
ladebereit, und es kann ein neuer Stopfen durch die Ladeöffnung in die Ladekammer
fallen und sogleich durch Andruck des Gerätes an eine andere Gewindeöffnung eingeschraubt
werden.
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Zweckmäßigerweise ist an die Ladeöffnung unter einem Winkel von 85
bis 90 ° zur Achse der Hülse ein Magazinschacht angeschlossen. Der Magazinschacht
ist im Querschnitt so ausgebildet, daß sich in ihm nur eine Reihe Stopfen übereinander
befinden kann, so daß nach dem Verschrauben eines Stopfens jeweils der nächste in
die Ladekammer fällt. Der Magazinschacht kann noch eine Verlängerung tragen, so
daß eine Füllung eine
mehr oder weniger große Unzahl Stopfen umfaßt.
In den Seitenwandungen des Magazinschachtes ist innenseitig nahe der Schachtrückwand
je eine über die gesamte Schachthöhe reichende Führungsnut ausgebildet. In die einander
gegenüberliegenden Führungsnuten greift der Dichtkragen des Schraubstopfens, so
daß bei der Abwärtsbewegung der Stopfen durch den Schacht die Stopfenführung gewährleistet
ist. Die Führungsnuten des Schachtes finden innerhalb der Ladekammer in dem Raum
zwischen der Earmerrückwand und den eingeschwenkten Riegeln ihre Fortsetzung. Der
steil angesetzte Magazinschacht gewährleistet das selbsttätige Nachrutschen der
Stopfen, und es wird so die bei einem schrägen Schachteinlauf erforderliche größere
Schwenkung des Stopfens aus der Einlauf- in die Zentrierlage vermieden.
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Das erfindungsgemäße Gerät arbeitet zweckmäßigerweise mit einem Stopfenzuführgerät
zusammen, das als topfförmiger Schwingförderer ausgebildet sein kann. Bei diesem
ist auf der Innenseite einer zylinderförmigen Seitenwandung des Schwingtopfes eine
vom Topfboden zum Topfrand wendelförmig emporgeführte Schwingförderbahn vorgesehen,
an die sich außerhalb des Schwingtopfes der Abführschacht anschließt. Durch die
elektromagnetisch erzeugten Schwingungen des Schwingtopfes wandern die auf dem konvexen
Topfboden regellos liegenden Stopfen nach außen auf die wendelförmige Schwingförderbahn,
auf der sie emporgetragen werden. Dabei erfolgt durch geeignete
mechanische
Mittel zugleich eine Ausrichtung der Stopfen bezüglich ihrer Dichtkragen derart,
daß diese bei Eintritt des Stopfens in den Abführschacht in entsprechenden Führungsnuten
gefuhrt werden. Das untere Ende des abwarts geführten Abführschachtes ist durch
einen selbsttätig in den lichten Innenraum des Schachtes ragenden Sperrhebel verschlossen.
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Dieser Sperrhebel ist durch Einschieben des Magazinschachtes des erfindungsgemäßen
Schraubers in das untere Ende des Abführschachtes aus dessen Innenraum herausbewegbar,
so daß nun Stopfen aus dem Abführschacht des Stopfenzuführungsgeräts in den Magazinschacht
übertreten können. Auf diese Weise kann das Magazinrohr einfach und schnell mit
einer größeren Anzahl Stopfen gefüllt werden.
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Zweckmäßigerweise ist der Motor für den Wellenantrieb ein Druckluft-Lamell
enmotor. Gegenüber einem elektromotorischen Antrieb bietet der pneumatische Antrieb
für den Betriebsmann erhöhte Sicherheit. Das maximale Drehmoment ist einstellbar.
Die Drehrichtung ist umsteuerbar, so daß der Stopfen auch herausgeschraubt werden
kann. Da es für den Eingriff des Schlüsselkopfes in die Schlüsselfassung des Stopfens
von Vorteil ist, wenn die Drehzahl des Druckluftmotors von kleinen Werten an ansteigt,
ist in der Druckluftleitung ein Drosselventil vorgesehen, so daß sich der am Motor
wirksame Druck zunächst nur langsam aufbaut. Das relativ langsame Anlaufen der Welle
erleichtert das Einrutschen
des Schlüsselkopfes in die Stopfenfassung.
enn der Stopfen vom Schlüsselkopf erfaßt ist, kann zur Verkürzung der Einschraubzeit
die Drehzahl gesteigert werden. Zu diesem Zweck liegt parallel zum vorzugsweise
einstellbaren Drosselventil eine By-pass-Leitung mit einem Ventil, das über einen
einstellbaren Zeitschalter auf den Druckabfall an dem Drosselventil anspricht und
dann die By-pass-Leitung ganz öffnet. Auf diese Weise fahrt der Pneumatikmotor zunächst
langsam an und wird erst nach einer gewissen Zeit mit dem vollen Druck beaufschlagt.
Selbstverständlich können anstelle des Druckluftmotors auch Hydraulik oder Elektromotoren
eingesetzt werden.
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Der für den Einsatz in der erfindungsgemaßen Vorrichtung vorgesehene
Kunststoff-Schraubstopfen ist gekennzeichnet durch einen kegelstumpfförmigen oder
zylindrischen Stopfenkörper mit einem Gewinde auf seiner Mantelfläche und einen
oberhalb des Gewindes seitlich vorstehenden Dichtkragen, dessen Unterseite zur Stopfenachse
hin wenigstens teilweise aufwärts geneigt, vorzugsweise konisch ausgebildet, sein
kann.
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Beim Festziehen des Stopfens entstehen an der Kragenaußenkante Preßspannungen,
die bei der Temperaturwechselbeanspruchung und ggfs. Schrumpfung des Kunststoffs
den Spalt zwischen Dichtkragen und Stirnfläche der Gewindebohrung abdichten und
so ein Vordringen von Farbe bzw. Lack zum Gewinde verhindern Der Stopfen ermöglicht
es, die Abdichtung mit solcher Vorspannung zu erreichen, daß die Dichtigkeit erhalten
bleibt
und der Lack bzw. die Farbe nicht in die Gewindegange eindringen kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigen Figur 1 einen Achsialschnitt einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, wobei der Antriebsmotor der Einfachheit halber nicht dargestellt ist;
Figur 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Figur 1 bei ausgezogener Hülse;
Figur 3 eine Frontal ansicht der Vorrichtung nach Figur 1 bei ausgezogener Hülse;
Figur 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Figur 1 mit bis zum Anschlag aufgeschobener
Hülse und Figur 5 eine Frontalansicht der Vorrichtung nach Figur 1 bei aufgeschobener
Hülse.
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Nach Figur 1 ragt aus einem Gehäuse 2, in dem in bekannter Weise
ein Druckluft-Lamellenmotor (nicht dargestellt) untergebracht ist, eine von dem
Motor angetriebene Welle 3 hervor, die stirnseitig einen Kreuz schlüssel für den
Eingriff
in eine entsprechende kreuzschlitzförmige Schlüsselfassung
1b eines Schraubstopfens 1 trägt. Auf dem Gehäuse 2 ist ein Gehäuseansatz 4 fest
angebracht. Zu diesem Zweck ist auf einem die Welle 3 umgreifenden Gehäusevorsprung
2a eine Ringnut 2b mit etwa halbkreiförmigem euerschnitt ausgebildet und oberseitig
eine vom vorderen Ende des Vorsprungs 2ª bis zum Bojen der Ringnut 2b reichende
tangentiale Abfasung 2c vorgesehen.
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Zur Festlegung des Gehäuseansatzes 4 gegen achsiale Verschiebung sind
in den Gehäuseansatz 4 seitlich zwei mit der Ringnut 2b fluchtend-e Bohrungen angeordnet,
durch die ein in die Ringnut 2b greifender Bolzen 15 geführt ist. Die Drehfestlegung
des Gehäuseansatzes wird dadurch erreicht, daß zwischen der ebenen Abfasung 2c und
einer ebenen Fläche 4e auf der Innenseite des Ansatzes 4 eine ebenfalls ebenflächige
Keilfeder 14 eingesetzt ist.
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Auf dem Ansatz 4 ist eine Hülse 5 achsial verschieblich, jedoch nicht
gegenüber dem Ansatz 4 drehbar. Zur Vermeidung der Drehbarkeit hat der lichte Innenraum
der Hülse 5 beispielsweise einen sechseckigen Querschnitt und der Ansatz 4 einen
damit formschlüssigen sechseckigen Umfang. Während in dem Ansatz 4 unterseitig eine
Längsaussparung 4b ausgebildet ist, trägt die Hülse 5 einen in die Aussparung 4b
reichenden Schraubzapfen 11, der durch die Anschläge an den Enden der Aussparung
4b die Hublänge der Hülse 5 festlegt. Wird der Zapfen 11 aus der Hülse herausgeschraubt,
kann diese von dem
Gehäuseansatz 4 abgezogen werden. Der Ansatz
4 weist ferner einen radialen Absatz 4c auf, wahrend in der Hülse ebenfalls ein
Absatz 5a vorgesehen ist. Zwischen den Absätzen 4c und 5a ist eine Spiralfeder 12
angeordnet, die die Hülse 5 federnd in der ausgezogenen (dargestellten) Lage hält,
in welcher der Zapfen 11 am vorderen Ende der Längsaussparung 4b anschlägt. Der
Gehäuseansatz 4 trägt ferner unterseitig einen Nocken 9, der mit einem Langloch
9a versehen ist, durch das der Zapfen 11 in die über-dem Nocken 9 befindliche Bohrung
der Hülse eingeschraubt werden kann. Der Nocken~9 kommt beim Aufschieben der Hülse
5 auf den Ansatz 4 mit seinem verjüngt zulaufenden vorderen Ende mit zwei Riegeln
(nicht sichtbar) in Eingriff, wie weiter unten noch näher erläutert wird.
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Am au vorderen Ende der Hülse 5 ist ein vorderseitig offener Magazinschacht
13 angebracht, in dessen beiden Seitenwänden angrenzend an die Rückwand je eine
Führungsnut 13ª ausgebildet ist. Am unteren Ende des Schachtes 13 schließt sich
über eine Ladeöffnung 6 eine Ladekammer 16 an, in der der Schraubstopfen 1 in der
weiter unten erörterten Weise zentriert gehalten wird, so daß der rotierende Kreuzschlüssel
3ª beim Aufschieben der Hülse 5 auf den Gehäuseansatz 4 mit der in dem Stopfen versenkt
ausgebildeten kreuzschlitzförmigen Schlüsselfassung 1b in Eingriff kommt.
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Aus der in Figur 2 gezeigten Seitenansicht sind die Bohrungen ersichtlich,
durch die der Bolzen 15 in die Ringnut 2b greift. An der Hülse 5 ist beidseitig
des Magazinschachtes 13 je ein Ansatz 17 mit einem Lagerzapfen 17a angeformt, auf
denen je ein Riegel 8 schwenkbar gelagert ist. Außerdem sind in der Hülse 5 im Bereich
der Ladeka=ner 16 auf beiden Seiten je ein Schlitz 7 derart ausgespart, da? jeder
der beiden Riegel 8 durch den zugehörigen Schlitz 7 ein Stück in das Innere der
Ladekammer 16 einschwenkbar ist.
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Aus Figur 3 ist ersichtlich, daß die Riegel 8 auf ihren Außenkanten
Ausnehmungen 8b aufweisen. Ein über beide Ausnehmungen geführter gespannter Gummiring
10 hält die Riegel 8 in der in Figur 3 gezeigten Lage. Die Innenkanten der Riegel
8 sind im mittleren Bereich mit Rundungen 8a versehen, die bei der dargestellten,
eingeschwenkten Lage der Riegel vor dem Dichtkragen 1a eines in der Ladekammer 16
befindlichen Schraubstopfens 1 liegen, so daß der Stopfen zunächst in der Kammer
gehalten wird und nicht durch die Hülsenmündung herausfallen kann.
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An den unteren Enden der Riegel 8 ist je eine Backe 8c angeformt,
die bei einem Aufschieben der Hülse 5 auf den Gehäuseansatz 4 mit der Vorderfläche
9b der Nockens 9 in Eingriff kommen.
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In den Figuren 4 und 5 ist die Seiten und Vorderansicht bei vollständig
aufgeschobener Pulse dargestellt. Die nach hinten verbreiterte Nockenfläche 9b wird
beim tufschieben der Hülse 5 zwischen die Backen 8c gedrückt, so daß die Riegel
8 gegen die Rückstellkraft des Gummirings 10 aus der Ladekammer 16 ausgeschwenkt
werden, wie dies aus Figur 5 ersichtlich ist. Da beim Aufschieben der nülse 5 auf
den Gehäuseabsatz 4 zugleich der Kreuz schlüssel 3a in die Schlüsselfassung des
in der Ladekammer noch festgelegten Stopfens 1 eingreift, ist das Gerat nach der
durch das Ausschwenken der Riegel 8 erfolgten Freigabe des Stopfenvorschubs zum
Einschrauben des Stopfens in eine Gewindeöffnung bereit.
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Sobald der Stopfen in die Gewindeöffnung eingeschraubt ist, zieht
der Bedienungsmann das Gerät von der Gewindeöffnung zurück, so daß die Hülse 5 unter
der Wirkung der Spiraldruckfeder 12 wieder in die vordere Anschlaglage (Figur 1)
bewegt wird, in der der Kreuzschlüssel 3ª aus der Ladekammer 16 und die Nockenfläche
9b von den Riegelbacken 8c zurückgezogen sind. Infolgedessen können die Riegel 8
unter der Wirkung des Gummirings 10 wieder in die Ladekammer 16 einschwenken, und
der nächste Stopfen rutscht in die Kammer und wird dort auf den Rundungen 8a der
Riegel zentriert. Damit kann der Vorgang von neuem beginnen.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt.
So kann der Gummiring beispielsweise durch eine Spiralfeder zwischen den Riegeln
ersetzt werden, oder es kann nur ein Riegel vorgesehen sein, der mit seiner z.B.
viertelkreisförmigen Rundung von unten in die Ladekammer 16 federnd eingeschwenkt
ist. Insbesondere kann der Ereuzschlüssel 3ª am Kopf der Welle durch einen Mehrkantschlüssel,
z.B. einen Vierkant- oder Sechskantschlüssel oder irgendeine andere Schlüsselform
ersetzt werden, wobei in dem Stopfen eine entsprechende Fassung vorzusehen ist.
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Anstelle des Magazinschachtes 13 kann an der Ladeöffnung 6 unter
einem winkel von 10 bis 50 °, vorzugsweise 20 bis 35 °, zur Achse der Hülse ein
Stutzen angebracht sein, der über eine flexible pneumatische Förderleitung an eine
Einrichtung zur Abgabe einzelner Stopfen angeschlossen ist.
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In dieser Einrichtung werden die Stopfen zunächst vereinzelt, z.B.
in der auf den Seiten 13/14 beschriebenen Weise. Durch einen an dem Schrauber angebrachten
elektrischen oder pneumatischen Schalter kann ein Schieber in der Abgabeeinrichtung
derart betätigt werden, daß er zunächst den Stopfenweg zu einer Förderkammer freigibt,
so daß ein Stopfen in die Kammer fallen kann, und dann den Weg wieder sperrt und
dabei ein Druckluftventil an der Förderkammer öffnet, so daß Druckluft in die Kammer
eintreten kann und den Stopfen durch die flexible Förderleitung in die Ladekammer
16 des erfindungsgemäßen Schraubers befördert. Die mit dem Nachfüllen des Magazinschachtes
13 verbundene Arbeitsunterbrechung fällt hierbei weg.