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Bügelverschluß
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Bügelverschluß mit einem Oberteil,
in dem ein Bügel schwenkbar gelagert ist, und mit einer Halterung, die von dem Bügel
in seiner Schließstellung umfaßt ist.
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Bügelverschlüsse bestehen aus einem Oberteil, an welchem ein Bügel
schwenkbar gelagert ist, und aus einem Unterteil, welches eine Halterung in der
Form eines Knopfes, eines außen geschlossenen U-förmigen Stegs oder dergleichen
in der Schwenkebene des Bügels aufweiat. Oberteil und Unterteil werden an den zu
verschließenden Teilen eines Gegenstands befestigt, zum Beispiel am Deckel und am
Kasten eines BehZlters, wie einer Schatulle, einer Kiste, eines Etuis. Ein besonderes
Unterteil für die Halterung ist entbehrlich, wenn die Halterung direkt an dem einen
Teil des zu verachließenden Gegenatands befestigt werden kann. In seiner Schließstellung
umgreift der Bügel die Halterung und kann gegebenenfalls mittels eines Vorhängeschlosses
gesichert werden; in seiner Offenstellung ist der Bügel von der Halterung freigeschwenkt.
Es ist erwünscht, den Bügelverachluß so aussugestalten, daß der Bügel dann, wenn
er die Offen- oder die Schließstellung eingenommen hat, diese beibehält und nicht
selbsttätig in die andere Stellung übergeht.
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Aus der DE-PS 15 32 870 ist ein zweiteiliger Verschluß für Behälter
mit einem am Deckel des Behälters angebrachten Oberteil, einem am Kasten des Behälters
angebrachten Unterteil und einer Klappe bekannt, die an dem Oberteil des Verschlusses
schwenkbar gelagert ist. Die Klappe ist mit einer rechtwinkligen Umbiegung versehen,
über die die Klappe im Oberteil gelagert ist und gegen die eine im Oberteil verdeckt
gehaltene, parallel zu dessen Vorderfläche verlaufende, etwa rautenförmige Flachfeder
gedrückt ist. Für diesen Verschluß sind zwei Ausführungen bekannt: Entweder ist
die Klappe sowohl in Offenstellung als auch in Schließstellung arretiert oder die
Klappe nimmt beim Fehlen einer Gegenkraft selbstätig stets die Schließstellung ein.
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Die im Patentanspruch 1 beschriebene Erfindung löst die Aufgabe, einen
Bügelverschluß konstruktiv so zu gestalten, daß seine Offen- und Schließstellung
definiert sind und der Übergang von der einen zur anderen Stellung selbstätig nicht
möglich ist.
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Bei der Erfindung sind im Vergleich zu Bügelverschlüssen mit nicht
definierter Offen- oder Schließstellung lediglich ein Exzenter in der Schwenkachse
sowie eine Feder, an der sich der Exzenter abstützt, notwendig. Mit geringem Aufwand
wird also die Funktion des Bügelverschlusses verbessert. Auch gegenüber dem vorstehend
beschriebenen bekannten zweiteiligen Verschluß ist der Verschluß nach der Erfindung
vereinfacht. Dies gilt insbesondere auch für die in den Patentansprüchen 2 und 3
beschriebenen Weiterbildungen der Erfindung, bei denen die Feder in das Oberteil
integriert ist, mit dem sie entweder einen Teil der - besonderen - Rückwand bildet,
oder Teil der Vorderwand ist, an die sie angeformt ist. Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Patentansprüchz 4 und 5 beschrieben.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich zwei Ausführungswege
darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigt Big. 1 die Ansicht eines schematisch dargestellten Bügelverschlusses;
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab ohne Aufnahme einen Querschnitt durch den geschlossenen
Bügelverschluß entlang den Schnittlinien II-II in Fig. 1; Fig. 3 einen Fig. 2 entsprechenden
Querschnitt durch den Bügelverschluß in abgeänderter Ausführung.
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In den Figuren ist ein Bügelverschluß dargestellt, welcher in seinem
grundsätzlichen Aufbau aus einem Oberteil 1, einem in dem Oberteil 1 schwenkbar
gelagerten Bügel 2 und einer Halterung 3 besteht, die von dem Bügel 2 in seiner
Schließstellung umfaßt ist. Die Halterung 3 kann Bestandteil eines besonderen Unterteils
sein.
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Die aufeinanderzu abgewinkelten freien Enden des Bügels 2 definieren
seine Schwenkachse 4 in dem Oberteil 1. Die freien Enden sind über nicht dargestellte
Montageschlitze von der Rückseite - Kastenseite - des Oberteils eingeführt.
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Sie weisen Ringnuten auf, die in Öffnungen im Oberteil einrasten,
wodurch das Einschneiden der Bügelenden vermieden wird. In der Schwenkachse 4 ist
mindestens ein Exzenter 5 an dem Bügel 2 befestigt. Bei einer Ausführung ist an
jedem in das Oberteil 1 geführten freien Ende des Bügels 2 ein Exzenter 5 befestigt.
Bei einer anderen Ausführung sind die zusammenstoßenden Enden des Bügels 2 im Oberteil
1 als Exzenter 5 ausgebildet.
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In dem Schwenkbereich des Exzenters 5 ist eine Feder 6 vorgesehen,
die am Oberteil 1 befestigt ist. Die Feder 6 verhindert, daß der Exzenter 5 und
damit der Bügel 2 aus seiner in den Figuren 2 und 3 dargestellten Schließstellung
in seine gegenüber der Schließstellung um 900 im Gegenuarzeigersinn geschwenkte
Offenstellung übergeht, ohne daß der Bügel 2 in diese Stellung gedrückt wird. Gleiches
gilt im Uhrzeigersinn, wenn der Bügel 2 seine Offenstellung erreicht hat. Mit anderen
Worten: Die Feder 6 verhindert, daß der Bügel 2 selbstätig aus seiner Offen- oder
seiner Schließstellung in die jeweils andere Stellung übergeht.
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Bei der in Figur 2 dargestellten Ausfudung ist die Feder 6 Bestandteil
einer Platte 7 aus Federstahl, aus der sie durch Abwinklung in den Schwenkbereich
des Exzenters 5 gebildet ist. Die Platte 7 bildet zumindest teilweise die Rückwand
des Oberteils 1. Bei der in Figur 3 dargestellten Ausführung ist die Feder 6 Bestandteil
der Vorderwand 8 des Oberteils 1, an das sie nach innen in den Schwenkbereich des
Exzenters 5 abgewinkelt angespritzt ist. Die Ausgestaltung und die Zahl der Federn
6 ist von der Ausgestaltung und der Zahl der Excenter 5 abhängig: Ist an jedem der
freien Enden des Bügels 2 ein Exsenter 5 vorgesehen, ist es vorteilhaft, auch zwei
Federn 6 vorzusehen; weist der Bügel an seinen aneinanderstoßenden freien Enden
nur einen Exzenter 5 auf ist auch nur eine Feder 6 notwendig.
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Der Bügelverschluß kann vollständig aus Kunststoff hergestellt sein.
Das gibt die Möglichkeit, außer der Feder 6 einen oder mehrere Befestigungsdorne
9 anzuspritzen, die am freien Ende als Klemm-, Rast- oder Federelement auagebildet
sind -Figur 3 -. Der Bügelverschluß kann aber auch aus Metall hergestellt sein -
Figur 2 -. Kombinationen von Metall und Kunststoff durch Verwindung von Einsätzen,
Klemm-, Rast- oder Federelementen sind möglich.
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Ohne Betätigung des Bügels 2 im Gegenuhrzeigersinn wird der Exzenter
5 und damit der Bügel 2 in seiner in den Figuren 2 und 3 dargestellten Schließstellung
gehalten. Bei Betätigung des Bügels 2 im Gegenuhrzeigersinn wird der Exzenter 5
mit geschwenkt. Dabei drückt er die Feder 6 nach unten, bis sie ihren tiefsten Punkt
erreicht hat und beim Weiterschwenken des Bügels 2 mit dem Exsenter 5 wieder ihre
ursprüngliche Lage einnimmt. In dieser Lage sind dann sowohl der Bügel 2 als auch
der Exzenter 5 gegenüber der in Figur 2 dargestelltan Lage um 900 im Gegenuhrzeigersinn
geschwenkt. Aus dieser Stellung, der Offenstellung des Bügels 2, kann dieser nicht
selbstätig in die Schließstellung zurückkehren.
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Erst bei erneuter Betätigung des Bügels 2, jetzt im Uhrzeigersinn,
nimmt der Bügelverschluß wieder seine Schließstellung ein.
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