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Belüftungsvorrichtung für ein Fahrzeugfenster
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Die Erfindung betrifft eine Belüftungsvorrichtung für ein Fahrzeugfenster,
das eine in einem umlaufenden Rahmen heb- und senkbare Scheibe mit einer schräg
verlaufenden Vorderkante aufweist, wobei die Belüftungsvorrichtung in die Schließfuge
des Rahmens einzusetzen ist und auf der Fensteraußenseite in ein vorzugsweise durchsichtiges,
mit Belüftungsöffnungen versehenes Kunststoff-Deckelement ausläuft, welches den
Spalt zwischen wenig heruntergelassener Scheibe und Rahmen bedeckt, wobei das Deckelement
sowohl im Bereich der oberen waagerechten als auch der schrägen, vorderen Scheibenkante
verläuft.
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In der deutschen Offenlegungsschrift 2 155 478 des Anmelders ist eine
derartige Belüftungsvorrichtung beschrieben, bei der die Vorrichtung ein Deckelement
aufweist, dessen vorderer, oberer Rand mit dem Rahmen des Fensters dichtend abschließt
und dessen hinterer, unterer Abstand von der Scheibe Abstand besitzt, wobei der
vertikal verlaufende hintere Rand, eine Bewegung der Scheibe erlaubend, an derselben
anliegt.
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Vorzugsweise ist hier eine Dichtung vorgesehen.
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Diese und weitere Belüftungsvorrichtungen verschiedener Art sind aus
der Patentliteratur bekannt.
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Trotzdem haben sich derartige Vorrichtungen nicht recht in der Fahrzeugtechnik
durchsetzen können, weil sie einerseits ein wenig gefälliges Aussehen bieten, andererseits
als reines Zubehör zu teuer sind und kompliziert anzubringen sind. Ein weiterer
Hinderungsgrund ist, daß verschiedenste Fahrzeugtypen im Handel sind, bei denen
jeweils andere Fensterabmessungen andere Abmessungen der Belüftungsvorrichtungen
erfordern.
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Diese Kritik am Stand der Technik gilt im wesentlichen auch für die
Belüftungsvorrichtung gemäß Offenlegungsschrift 2 155 478, die vom Anmelder selber
stammt.
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Es stellt sich gegenüber dem zitierten Stand der Technik die Aufgabe,
eine einfach zu montierende, preiswert herzustellende, wirksame und gut aussehende
Belüftungsvorrichtung zu schaffen, die von ihrem Konstruktionsprinzip es erlaubt,
auch von einer nicht mit kunststoffverarbeitenden Maschinen ausgestatteten Werkstatt
aus einfachen Grundelementen zusammengesetzt zu werden. Trotzdem soll eine zugfreie,
möglichst geräuscharme Belüftung des Wageninneren bei wenig aufgedrehter Scheibe
möglich sein.
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Diese Aufgaben werden von einer Belüftungsvorrichtung
für
ein Fahrzeugfenster gemäß Erfindung gelöst, bei der außer dem an der Außenseite
der Scheibe angebrachten Deckelement auch ein an der Innenseite liegendes Deckelement
vorhanden ist, dessen frei liegende Unterkante etwa auf gleiche Höhe wie die Unterkante
des ersten Elementes verläuft, bei der die beiden Deckelemente im Bereich der Schließfuge
miteinander verbunden sind, wobei die verbundenen Deckelemente die Oberkante der
geschlossenen oder wenig geöffneten Scheibe übergreifen.
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Bei der Belüftungsvorrichtung gemäß Erfindung handelt es sich demnach
um ein Kunststoff-Produkt, das in der Hauptsache aus einem U-förmigen Profil besteht,
dessen U-Schenkel die Scheibe von beiden Seiten her umgreifen. Es hat sich herausgestellt,
daß besondere Dichtungsmaßnahmen zwischen Schenkel und Scheibe nicht erforderlich
sind. Das Material der Deckelemente (die die U-Schenkel bilden) kann mit einer derartigen
inneren Elastizität ausgestattet sein, daß eine ausreichende Abdichtung gegeben
ist, ohne daß es zu Quietschgeräuschen oder dergleichen kommt, wenn die Scheibe
bewegt wird.
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Zur Erhöhung der Steifigkeit quer zur Längserstreckung
und
gleichzeitig zur Verbesserung der Rückstellkraft in Richtung der Scheibenoberfläche
wird vorgeschlagen, daß die Deckelemente ausgehend von der Schließfuge eine gewellte
oder mehrfach gewinkelte Flächenstruktur aufweisen. Diese Vorschrift bedeutet, daß
im Querschnitt die Lüftungsvorrichtung etwa die Form eines wenigstens einseitig
gewinkelten Balges hat, in dessen Hohlraum die Scheibe hineinlaufen kann.
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Wie bereits eingangs genannt, besitzt die Belüftungsvorrichtung Belüftungsöffnungen,
die über die Länge der Vorrichtung verteilt sein können. Bei Vorhandensein einer
gewellten oder mehrfach gewinkelten Flächenstruktur können diese Lufteinlaßschlitze
dann so eingebracht sein, daß sie von oben gesehen innerhalb der Fläche verdeckt
liegen. Dadurch wird verhindert, daß sie verschmutzen oder daß Regenwasser direkt
in die Schlitze hineinläuft.
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Es hat sich herausgestellt, daß es in vielen Fällen ausreichend ist,
wenn nur der im Bereich der schrägen Vorderkante liegende Teil der Deckelemente
bzw. der Vorrichtung Lüftungsöffnungen aufweist. Dabei ist möglich, daß das im Bereich
der Vorderkante liegende äußere Deckelement einen nach schräg außen gestellten
Windabweiser-Steg
trägt, der Belüftungsöffnungen in Form langgestreckter Schlitze oder eine einzige
Belüftungsöffnung in Form eines langgestreckten Schlitzes überdeckt.
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Von der Konstruktion her erlaubt es die Belüftungsvorrichtung, daß
die Deckelemente und die Halterung als einstückiges Profil geformt sind, wobei die
Herstellung wesentlich erleichtert wird. Die gesamte Belüftungsvorrichtung besteht
vorzugsweise aus derartigen Profilen, die über ein Winkelstück miteinander verbunden
sind.
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Für die Herstellung und Montage ist wichtig, daß praktisch nur noch
Winkelstücke mit entsprechender Vielfachlochung vorrätig gehalten werden müssen,
wobei der Zubehörhandel oder die Werkstatt lediglich eine Schere benötigt, mit der
die vorrätig gehaltenen Profilstücke in verschiedene Länge abgeschnitten werden
können. Es ist damit möglich, je nach Fahrzeugtyp in kurzer Zeit Belüftungsvorrichtungen
der erfindungsgemäßen Art zusammenzustellen bzw. zusammen zu setzen, ohne daß für
jeden Fahrzeugtyp eine bestimmte Form vorhanden sein muß.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der beigefügten Zeichnung
beschrieben. Die Figuren der Zeichnung zeigen: Figur 1 den oberen Teil eines Fahrzeugfensters
mit Rahmen und Belüftungsvorrichtung in einer ersten Ausführungsform; Figur 2 eine
vergrößerte Schnittdarstellung gemäß der Linie II ... II; Figur 3 eine Darstellung
gemäß Figur 2 gemäß der Schnittlinie III ... III; Figur 4 ein Detail der Belüftungsvorrichtung
im Bereich des Knicks; Figur 5 den oberen Teil eines Fahrzeugfensters mit Rahmen
und Belüftungsvorrichtung in einer anderen Ausführungsform; Figur 6 eine vergrößerte
Schnittdarstellung gemäß Linie VI ... VI; Figur 7 eine Darstellung gemäß Figur 6
im Bereich
der Schnittlinie VII ... VII; Figur 8 Details der Verbindungsvorrichtung
im Knick; Figur 9 einen Teil der Deckelemente bei der Ausführungsform gemäß Fig.
5; Figur 10 einen Teil des Deckelementes bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5; Figur
11 einen Schnitt durch eine Belüftungsvorrichtung gemäß einer anderen Ausführungsform;
Figur 12 bzw. Figur 13 zeigen besondere Formen der Belüftungsöffnungen, wie sie
für die Belüftungsvorrichtung gemäß Fig. 11 gewählt werden können.
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Die in der Figur 1 dargestellte Belüftungsvorrichtung für ein Fahrzeug
fenster ist bestimmt für solche Fenster, die mit einem umlaufenden Rahmen 10 mit
einer Heb- und Senkvorrichtung für eine Scheibe 11 ausgestattet sind. Die Belüftungsvorrichtung
- allgemein mit 12 bezeichnet - wird in die Schließfuge 13 des Rahmens 10 eingesetzt,
wobei die Deckelemente 14 (außen) und 15 (innen) aus durchsichtigem Kunststoff,
oder auch aus undurchsichtigen, gummielastischen Kuststoffen oder Gummi, bestehen
und
den Spalt zwischen wenig herunter gelassener Scheibe 11 und Rahmen 10 bedecken.
Die Belüftungsvorrichtung 12 verläuft sowohl im Bereich der oberen waagerechten
als auch der schrägen, vorderen Scheibenkante, wie deutlich aus der Figur 1 zu erkennen
ist. Im Bereich des Kantenknicks 16 sind besondere Verbindungsvorrichtungen vorgesehen,
die weiter unten beschrieben werden.
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Wie aus der Schnittdarstellung gemäß Figur 2 hervorgeht, sind die
beiden Deckelemente 14, 15 so ausgeformt, daß sie ausgehend von der Schließfuge
13 eine mehrfach gewinkelte Flächenstruktur aufweisen. Diese Struktur wiederholt
sich auf beiden Seiten der Scheibe. Die Deckelemente 14, 15 sind über einen Verbindungssteg
18 miteinander einstückig verbunden, wobei sich in der Schnittdarstellung ein etwa
U-förmiges Profil ergibt, dessen U-Schenkel die Form eines Balges besitzen, der
nach unten in zwei nach innen weisende Lippen 19 ausläuft. Bei der Seitenansicht
gemäß Figur 1 erscheinen die Balgenwülste 20, 21 als eine Art Längsstreifen, die
parallel zu der Scheibenkante liegen. Es sei darauf hingewiesen, daß die Balgenstruktur
sich nicht unbedingt spiegelbildlich bei beiden Deckelementen 14, 15 wiederholen
muß, sondern
daß auch möglich ist, eine verschiedenartige Struktur
zu wählen. Beispielsweise ist möglich, das außenliegende Deckelement gewellt und
das innere plan zu machen.
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Insgesamt wird bei der Konstruktion angestrebt, das aus Verbindungssteg
18 und Elementen 14, 15 bestehende Teil als ein extrusionsfähiges Profil aus durchsichtigem
Kunststoff herzustellen. Durch die gewellte Struktur erhält das Profil eine Elastizität,
die es ermöglicht, daß der Abstand der Lippen 19 bei ganz herunter gedrehter Scheibe
etwas geringer ist als die Scheibendicke.
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Wird die Scheibe nach oben gedreht, gelanqt sie in den von den Deckelementen
aufgespannten Hohlraum, wobei die Lippen etwas auf die Oberfläche der Scheibe drücken.
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Das gleiche Profil, wie in Figur 2 dargestellt, ist auch im Bereich
der schrägen Vorderkante verwendet, wobei die Figur 3 einen Schnitt durch diesen
Bereich zeigt. Im Unterschied zu dem Profil gemäß Figur 2 besitzt das Profil gemäß
Figur 3 Lüftungsöffnungen 22, 23, die als Lufteinlaßschlitze ausgebildet sind, wobei
sie so angeordnet sind, daß sie von oben gesehen innerhalb der Fläche verdeckt liegen.
Die Öffnungen 22, 23 sind demnach so angebracht, daß sie in der nach innen bzw.
unten zeigenden Teilfläche des Balgenwulstes liegen. Diese Anordnung hat den Vorteil,
daß das außenliegende
Deckelement 14' die Belüftungsöffnungen
23 nicht direkt dem Fahrtwind (angedeutet durch Pfeile 24)darbietet, sondern von
diesem abwendet, so daß eine erhebliche Saugwirkung erzeugt wird. Aus dem Fahrzeuginneren
gelangt demnach die verbrauchte Luft in der durch die Pfeile 25 angedeuteten Strömungsrichtung
nach draußen. Da es üblicherweise nicht schwierig ist, in das Fahrzeuginnere Luft
hineinzudrücken, sei es durch Ventilatoren, Heizungsöffnungen und dergleichen, kommt
es im wesentlichen darauf an, die verbrauchte Luft aus dem Inneren möglichst zugfrei
und geräuscharm abzuführen.
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Wie deutlich aus der Figur 1 weiterhin zu erkennen ist, liegen die
Belüftungsöffnungen 22, 23 parallel zu der schrägen Vorderkante.
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Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß ein U-förmiges Profil zur
Herstellung der Belüftungsvorrichtung gemäß Erfindung verwendet wird. Da es wegen
der optischen Verzerrungen nicht erwünscht ist - ganz abgesehen von anderen Schwierigkeiten
-, die Belüftungsvorrichtung aus einem einzigen Profil zu biegen, wird die Belüftungsvorrichtung
so zusammengesetzt, da3 im Bereich des Knickes 16 eine Verbindungsvorrichtung 27
vorgesehen
ist, die aus einem Schild besteht, das von der Seite
gesehen, aus zwei Trapezflächen zusammengesetzt ist.
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In der äußeren Kontur ist die Verbindungsvorrichtung 27 an die Profilform
angepaßt. Um eine einfache Zusammensetzung zu ermöglichen, ist die Verbindungsvorrichtung
27 mit druckknopfartigen Stöpseln 28 versehen, die in entsprechende Löcher 29 in
den Profilen einrasten können. Die Löcher 29 können sowohl Rundals auch Langlöcher
sein.
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In Fig,..5 hlb 10 ist - ein anderes Ausführungsbeispiel der Belüftungsvorrichtung
gemäß Erfindung dargestellt. Diese Ausführungsform, allgemein mit 30 bezeichnet,
besteht ebenfalls aus zwei Deckelementen, hier 34, 35, die jedoch nicht gewellt
sind, sondern aus zwei symmetrisch angeordneten Kunststoff-Flächenelementen bestehen,
die nach innen abgewinkelte Lippen 39 besitzen und über eine innerhalb der Schließfuge
liegenden Verbindungssteg 38 zu einem Stück verbunden sind. Dabei ist der vertikal
liegende Bereich der Belüftungsöffnung vorzugsweise offen ausgeformt. Im Bereich
des Kantenknicks 16 liegt wiederum eine Verbindungsvorrichtung 47, die vorzugsweise
die in Figur 8 dargestellte Form hat. Hierbei sind insgesamt vier Stöpsel 48 vorgesehen.
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Die Belüftungsvorrichtung bei der Ausführungsform gemäß Figuren 5
bis 10 unterscheidet sich von der gemäß Figur 1 durch die Ausbildung im Bereich
der Vorderkante.
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Dies wird deutlich aus der Schnittzeichnung gemäß Figur 7.
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Im Bereich der Vorderkante hat das äußere Deckelement 34' sowie das
innere 35' Längsschlitze 42 bzw. 43 ausgebildet, die für einen Luftstrom gemäß den
Pfeilen 25' sorgen.
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Um die Ausnutzung der Saugwirkung durch den Fahrtwind (Pfeile 24)
zu erhöhen, trägt das äußere Deckelement 34' einen schräg nach außen gestellten
Windabweiser-Steg 50, der an der freiliegenden Kante einen Kantenschutz 51 aufgesetzt
hat. Damit sind die Belüftungsöffnungen 42, die die Form von langgestreckten Schlitzen
bzw. die Form eines langgestreckten Schlitzes haben, von dem Windabweisersteg 50
überdeckt, wobei gleichzeitig eine hohe Saugwirkung hervorgerufen wird.
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Obwohl während der Fahrt durch den Fahrtwind erhebliche Kräfte auf
den Steg 50 ausgeübt werden können, ist eine statisch einwandfreie und sichere Befestigung
der Belüftungsvorrichtung gemäß Erfindung auch bei heruntergedrehter Scheibe gegeben,
da ein großer Teil des U-Profiles sich innerhalb des Schließfugenraumes befindet
und hier fest eingepaßt liegt. Es ist möglich, die
Vorrichtung
auch innerhalb der Schließfuge noch durch Kleben oder Punktschweißen zu befestigen.
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Insgesamt ist ersichtlich, daß der von der Belüftungsöffnung überdeckte
Streifen entlang der Kante des Fensters etwa 15 bis 45 mm breit sein kann.
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Der vertikale Teil der Belüftungsvorrichtung 30 ist ebenfalls mit
schlitzförmigen Durchlaßöffnungen versehen. Hierfür sind zwei verbundene Deckelemente
34, 35 vorgesehen, von denen eines in der Figur 9 in Seitenansicht dargestellt ist.
Beide Deckelemente 34, 35 besitzen mehrere längliche Schlitze 56, die durch senkrechte
Stege 57 unterbrochen sind, Ein weiteres außenliegendes Element 54 (vergl. Fig.
10) besteht aus einem länglichen Streifen, der auf einem Teil seiner Länge einen
nach außen ragenden Dachsteg 58 ausgebildet trägt.
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Wie aus der Figur 6 ersichtlich ist, liegen sich bei zusammengebauten
Teilen 34, 35, 54 die Schlitze 56 und die Innenfläche des Dachsteges 58 gegenüber.
Ein Luftstrom vom Wageninneren nach außen wird durch die auftretenden Fahrtwinde
hervorgerufen bzw. beschleunigt, so daß unterhalb der freien Kante des Dachsteges
58 durch die
Öffnung 59 die Luft austreten kann.
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Die Teile 34, 35 sind über ein U-förmiges Verbindungsstück 38 verbunden.
Ferner sind sie an den nach außen zeigenden ebenen Flächen mit Klemmvorrichtungen
versehen, an denen entsprechende Vorrichtungen 60, 6 1 des Teiles 54 angebracht
werden können. An den Abschlußseiten tragen die Vorrichtungen 34, 35, 54 weitere
Befestigungselemente 63, 64, die es ermöglichen, die Teile mit den Verbindungsstücken
47 zu verbinden. Befestigungselemente sind an beiden Enden angebracht, um die Vorrichtungen
34, 35 sowohl auf der rechten als auch auf der linken Fahrzeugseite verwenden zu
können.
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Die Teile werden vorzugsweise aus biegeweichem Kunststoff hergestellt.
Es ist jedoch auch möglich, wenigstens eines der Teile aus Blech herzustellen, das
in der Fahrzeugfarbe beschichtet ist.
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Schließlich sei noch auf die Figuren 11 bis 13 verwiesen.
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Die dargestellte Ausführungsform zeigt, daß anstelle der Schlitze
56 in dem äußeren Deckelement 55' auch andere Belüftungsöffnungen vorgesehen werden
können, beispielsweise in der Form schräggestellter kleiner Fenster 65 (Figur 12)
oder in Form von Bohrungen 66 (Figur 13).
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In beiden Fällen handelt es sich um Belüftungsöffnungen, die in das
äußere Deckelement 55' bzw. 55" eingearbeitet sind. Diese Form wird vorzugsweise
dann gewählt, wenn eine Rahmenteilung vorgesehen ist, die ein vorderes Dreieckfenster
oder ein vorderes Dreieck-Ausstellfenster begrenzt (Rahmenteil 10') Die Belüftungsvorrichtung
kann eingesetzt werden, indem bei abgesenkter Scheibe 11 in die Schließfuge 13 der
Verbindungssteg 18 mit den anhängenden Teilen eingesetzt und dort evtl. befestigt
(verklebt, verschweißt) wird. Die Belüftungsvorrichtung selbst kann in einfacher
Weise aus Profilteilen und einem Verbindungsstück zusammengesetzt werden.
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Die Funktionsweise der Belüftungsvorrichtung gemäß Erfindung ist bereits
ausführlich in der eingangs genannten Offenlegungsschrift 2 155 478 beschrieben
worden, so daß hierauf nicht mehr in Einzelheiten eingegangen zu werden braucht.
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L e e r s e i t e