DE2826032A1 - Montagevorrichtung fuer lichtleitkabel - Google Patents
Montagevorrichtung fuer lichtleitkabelInfo
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Description
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Anmelder: 1. Herr Georges LE NOANE
Kerrougant Bras
F- 22730 TREGASTEL / Frankreich
F- 22730 TREGASTEL / Frankreich
2. Herr Andre MATHERN
Route du Rusquet Brelevenez
F- 22300 LANNION/ Frankreich
Montagevorrichtung für Lichtleitkabel
Die Erfindung betrifft eine Montagevorrichtung für Verbindungsteile von Lichtleitkabeln, die nur eine
einzige ummantelte Lichtleitfaser oder η ummantelte, mit einer Teilung ρ koplanare Lichtleitfasern
aufweisen, wobei die Verbindungsteile austauschbare Verbindungen zwischen solchen Kabeln oder solcher
Kabel mit anderen Komponenten erlauben. Diese Montagevorrichtung soll auf einer Baustelle einsetzbar sein.
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Es sind bereits zahlreiche Verfahren zur Verbindung
von Lichtleitkabeln bekannt, bei denen zum gegenseitigen Zentrieren der Lichtleitfasern des einen
Kabels mit denjenigen des anderen Kabels V-Nuten, Kapilarrohre, abziehbare Muffen oder Verbindungswinkel vorgesehen sind. Diese Verfahren lassen sich
alle mit befriedigendem Ergebnis in Fertigungsstätten durchführen, nicht aber auf einer Baustelle, da
zu ihrer Ausführung eine sehr große Präzision und eine komplexe und teure Technik erforderlich sind.
Auch erfüllen die bekannten Verfahren nicht vollständig die gesuchten Beziehungen für eine Austauschbarkeit,
Zuverlässigkeit und Stabilität der Verbindungen und Verbindungsteile. Um diesen Bedingungen zu genügen,
reicht es nicht aus, Vorrichtungen für eine wirksame Zentrierung zu schaffen, sondern man muß diese
Zentriervorrichtungen hinsichtlich Bezugsgrößen auch eindeutig kennzeichnen können. Hierbei ergeben sich
Toleranzprobleme, die mit der für die gegenseitige Zentrierung der Lichtleitfasern unumgänglichen
Präzision (in der Größenordnung von 1 pm) schwierig
zu lösen sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten Schwierigkeiten zu tiberwinden und eine
auf einer Baustelle verwendbare Montagevorrichtung
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zu schaffen, mit welcher austauschbare Verbindungen bei Lichtleitkabeln mit der gewünschten großen
Präzision aber mit einer relativ einfachen Technik und mit wenig Kosten durchführbar sind.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Hontagevorrichtung der eingangs genannten Art gelöst,
die im wesentlichen folgende Teile aufweist:
a) Halter aus starrem Material, vorzugsweise aus gegossenem Material, mit einer parallelepipedischen
Grundform, bei denen zwei benachbarte Flächen einen erhabenen rechten Bezugsflächenwinkel
bilden und bei denen eine dritte Fläche mit mindestens einer gleichmäßig ausgebildeten, relativ
breiten und tiefen Nut versehen ist, in welche eine teilweise entmantelte Lichtleitfaser eingelegt werden
kann;
b) mindestens eine, vorzugsweise aus Metall gefertigte Norm-Schablone, die mindestens eine Lagerausnehmung
mit einem vertieften rechten Bezugsflächenwinkel aufweist, in welche ein Halter ohne Spiel so
einsetzbar ist, daß die beiden Bezugsflächenwinkel ineinanderpassen, wobei die Lagerausnehmung von
einem ersten und einem zweiten Teil mit koplanaren Nuten begrenzt ist, dergestalt, daß ein Lichtleitkabel,
das mit seinem ummantelten Teil in einer Nut des ersten Teiles und alt seinem entmantelten Teil in
einer zugeordneten Nut des anderen Teils eingelegt ist, mit seiner geometrischen Achse parallel zur Kante
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der Bezugsflächenwinkel verläuft und sich ohne
Spiel in vorgegebenen Abständen von den beiden Flächen der Bezugsflächenwinkel befindet und
dabei frei durch eine zugeordnete Nut des Halters verläuft, in der sie durch Verkleben, Einkitten
oder andere Weise befestigbar ist.
Die Hontagevorrichtung gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß die gewünschte extreme Präzision
der Teile auf die einzige Norm-Schablone begrenzt ist, von der auf jeder Baustelle (oder einem Aufbewahrungszentrum der Verbindungsteile für Kabel) nur ein
einziges Exemplar oder höchstens in einige Exemplare überhaupt vorhanden sein müssen. Da die nackten, auf
die Kabel aufzubringenden Halter nur zwei genau ebene, orthogonale und benachbarte Flächen aufweisen
müssen, können sie in großer Serie, beispielsweise im Gießverfahren, hergestellt werden.
Die beschriebene Montagevorrichtung kann erfindungsgemäß auf folgende Weise eingesetzt werden:
a) Einbringen eines Halters in eine Lagersteile
der Schablone und Festspannen des Halters;
b) Einbringen der teilweise entmantelten Lichtleitfasern
eines Lichtleitkabels in die Nuten der die betreffende Lagerstelle begrenzenden Stützteile
der Schablone, wobei der ummantelte Abschnitt einer jeden Lichtleitfaser in die tiefere Nut und
der entmantelte Teil der Lichtleitfaser in die flachere Nut eingelegt wird, und Festhalten der
Lichtleitfaser in der Schablone;
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c) Ausfüllen des in jeder Nut des Halters freigebliebenen Zwischenraumes zwischen
der Lichtleitfaser und der Nutwandung mittels eines Kunstharzes, das die starre Verbindung
zwischen Lichtleitkabel und Halter bewirkt;
d) abschließendes Ebnen der Stirnseite des Halters, wo die Lichtleitfasern enden.
Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß es leicht und schnell auch von wenig qualifiziertem
Personal durchgeführt werden kann und daß es eine automatische Durchführung erlaubt.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes anhand der beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1A, 1B und 1C Diagramme, die drei mögliche
Fehlerquellen bei der Verbindung zweier Lichtleitkabel demonstrieren,
die jeweils einen Kabelkern und einen Schutz- und Kennzeichnungsmantel mit unterschiedlichen
Brechungseigenschaften haben;
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Fig. 2 eine schematische räumliche
Darstellung einer Norm-Schablone mit zwei Lagerstellen für Halter für ihre Montage auf monofile
Lichtleitkabel; zusammen mit einer Darstellung von drei handspannbaren Platten zum Befestigen von Lichtleitfasern
in Nuten der Schablone;
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Dar
stellung der Norm-Schablone, kurz nachdem ein nackter Halter in die
linke Lagerstelle der Schablone eingesetzt worden ist; zusammen mit einer Darstellung auf der rechten
Seite von einer von zwei handbetätigbaren Schraubzwingen zur Befestigung der Halter in den
Lagerstellen der Schablone;
Fig. 4A und 4B schematische räumliche Darstellungen
eines Halters, in welchen eine teilweise entmantelte Lichtleitfaser eingelegt
und in einer gewünschten Stellung fixiert worden ist, einmal vor und einmal nach dem Ebnen der Stirnfläche
des Halters, wo die Lichtleitfaser endet;
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Fig· 5 eine schematische perspektivische
Darstellung eines Verbindungssteges für mehrere monofile Lichtleitkabel,
die mit erfindungsgemäß ausgebildeten Haltern versehen sind;
Fig. 6 eine schematische räumliche Darstellung
einer Norm-Schablone mit zwei Aufnahmestellen für Halter für ihre Montage auf
flache Kabel mit mehreren Lichtleitfasern.
Venn zwei Lichtleitkabel F1, F2 miteinander verbunden
werden sollen, müssen folgende drei mögliche Fehler auf ein Minimum reduziert werden:
eine lineare Querabweichung ό (Fig. 1A);
eine Winkelabweichung oL (Fig. 1B);
eine Längsabweichung β Fig. 1C). Beispielsweise werden bei einer Lichtleitfaser, deren
Kerndurchmesser 80 um aufweist, folgende Werte angestrebt:
S < 3
"L < 1
β < 30
Man sieht, daß die Querabweichung df t die insbesondere
bei einer leichten Durchmesserdifferenz der miteinander zu verbindenden Kabel entsteht, eine gegenseitige Zentrierung
erforderlich macht, um die Präzision von 1 um zu erreichen.
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Die Endflächen der Lichtleitfasern F^, F2 müssen
Schnittflächen sein, die genau rechtwinklig verlaufen und eine saubere Oberfläche haben. Die zuletztgenannte
Bedingung wird im allgemeinen durch die Verwendung eines Silikonfettes erfüllt, das eine Kontinuität
des Brechungskoeffizienten zwischen den Fasern bewirkt.
Fig. 2 zeigt eine Schablone 100 mit der Grundform eines gestuften Quaders, der einen ersten, horizontal
auf einen Tisch absetzbaren Körperteil 101 und einen zweiten anschließenden Körperteil 102 aufweist. Die
oberen Seiten 103 und 104 dieser Körperteile 101 und sind genau eben, verlaufen rechtwinklig zueinander und
bilden Bezugsflächen der Schablone.
Auf der Fläche 103 sind drei prismatische Stützteile 105, 106, 107 fest angeordnet, die beim dargestellten
Ausführungsbeispiel aus rechteckigen Teilen bestehen, die in den von den Seiten 103 und
der Schablone gebildeten Flächenwinkel vorstehen, auf dem Körperteil 101 aufliegen und senkrecht gegen den
Körperteil 102 stoßen. Zwei äußere Stützteile 105 und schließen mit den Stirnseiten der Schablone 100 ab,
während ein zentraler Stützteil 106 mit gleichem Abstand von den beiden äußeren Stützteilen angeordnet
ist und zusammen mit den beiden äußeren Stützteilen zwei freie Lagerstellen 108 und 109 genau gleicher
und im wesentlichen parallelepipedischer Form begrenzen. Diese Lagerstellen entsprechen der Form
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der nachfolgend noch beschriebenen Halter für die Kabelenden.
Die Oberseiten der drei Stützteile 105, 106, 107 sind mit einzelnen Nuten 111, 112 und 113 versehen,
die miteinander fluchten und parallel zur Kante des Flächenwinkels 103/104 verlaufen. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die Nuten V-förmig. Die zentrale Nut 112 ist so bemessen,
daß eine nackte Lichtleitfaser F vom Durchmesser d, die in die Nut bis zur Anlage gegen die Nutwandungen
eingelegt ist, mit ihrer geometrischen Achse auf 1 wo. genaue Abstände a und b von den Bezugsflächen
und 104 der Schablone hato Die äußeren Nuten 111 und
sind so bemessen, daß der gleiche Abstand für eine ummantelte Lichtleitfaser G vom Durchmesser D gilt,
die in die eine oder andere dieser äußeren Nuten bis zur Anlage gegen die Nutwände eingelegt ist.
Die Schablone 100 weist zusätzlich drei den Stützteilen 105» 106 und 107 zugeordnete, einander gleiche
und Jeweils von einer rechteckigen Platte gebildete Spannelemente 114 auf, deren Abmessungen genau den
Abmessungen der Oberseite der Stützteile entspricht. Diese Spannelemente sind mit einer Rändelkopfschraube
versehen, deren Gewindeschaft in eine Gewindeöffnung des zugeordneten Stützteiles 116 einschraubbar ist. Diese
Spannelemente 114 sind dazu bestimmt, die nackten
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Lichtleitfasern P in der Nut 112 und die ummantelten
Lichtleitfasern G in den Nuten 111, 113 zu halten.
Bei jeder Benutzung wird in die Schablone 100 gemäß Fig. 3 mindestens ein zunächst nackter Halter 200
eingebracht, wie dies im linken Teil der Schablone in Fig. 3 dargestellt ist. Der Halter selbst ist
aus den Fig. 4A und 4B einzeln ersichtlich. Jeder Halter 200 hat eine im wesentlichen parallelepipedische
Form, und seine Abmessungen sind so gewählt, daß er ohne Spiel in eine der Lagerstellen 108 oder 109
der Schablone paßt. Jeder Halter 200 hat auf seiner Außenseite zwei Flächen 201 und 202 (s. Fig. 4A, 4B),
die genau eben und senkrecht zueinander verlaufen und die Bezugsflächen des Halters bilden. Die
Flächen sind zur dichten Anlage gegen die Bezugsflächen 103 und 104 der Schablone 100 bestimmt.
Jeder Halter 200 ist auf seiner Oberseite mit einer Nut 203 versehen, die parallel zu der von den Seiten
und 202 gebildeten Kante ausgerichtet ist und beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt hat. Diese Nut
ist in jedem Falle ausreichend groß und tief, damit, wenn der Halter in eine der Lagerstellen 108 oder
der Schablone 100 eingebracht ist, die Nuten 111, oder 112, 113 der Schablone frei in die Nut 203
münden.
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Die Schablone 100 weist noch zwei Elemente auf, die den Lagerstellen 108, 109 zugeordnet und gleich
ausgebildet sind und die jeweils aus einem prismatischen gekröpften Block 121 bestehen, in
welchem eine Schraube 122 mit einem Rändelkopf gelagert ist, die mit ihrem Schaft auf eine Schrägfläche
205 des Halters einwirken kann. Die Elemente 121, 122 dienen dazu, die Halter 200 in den
Lagerstellen 108, 109 der Schablone 100 zu halten.
Die vorstehend beschriebene Montagevorrichtung wird auf folgende Weise benutzt:
man bringt zunächst mit einer Vertikalbewegung beispielsweise einen einzelnen Halter 200 beispielsweise
in die Lagerstelle 108 der Schablone 100 und spannt sie dort mit Hilfe eines Elementes 121/122
fest. In dem besonders einfachen Fall, in welchem ein Lichtleitkabel eine einzige ummantelte Lichtleitfaser
G aufweist, entmantelt man die Lichtleitfaser F auf eine Länge L die etwa der Hälfte der Breite der
Lagerstelle 108 zuzüglich der Hälfte der Breite des Stützteiles 106 entspricht. Man bringt die Lichtleitfaser
GF in die Nuten 111, 203, 112 so ein, daß das freie Ende dieser Lichtleitfaser in die zentrale
Nut 112 bis etwa zur Hälfte der Breite des Stützteiles 106 ragt. Die Lichtleitfaser GF wird in den
Nuten mit Hilfe der Spannelemente 114/115 gehaltene
Die Lichtleitfaser ist nun so angeordnet, daß ihre
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geometrische Achse auf 1 gun genau in den Abständen a, b von den Flächen 103, 104 der Schablone verläuft,
wobei die Flächen 201, 202 des Halters und der in die Nut 203 des Halters eingelegte Teil der Lichtleitfaser
sich nicht berühren.
Anschließend wird die Lichtleitfaser GF endgültig mit dem Halter 200 mit Hilfe von Kunstharz verbunden,
mit dem man den ganzen freigebliebenen Raum zwischen der Lichtleitfaser und den Wandungen der Nut 203
ausfüllt.
Nach dem Entfernen des Halters aus der Schablone hat er das in Fig. 4A gezeigte Aussehen. Man sägt
nun auf der vorderen Stirnseite des Halters, wo die Lichtleitfaser GF endet, die Lichtleitfaser ab
(einfacher Scknitt in der Stärke von etwa 1/10 mm), so daß der Halter das aus Fig. 4B ersichtliche
Aussehen erhält. Man macht dies, um eine eventuelle leichte Schräglage der Lichtleitfaser in der Nut 203
des Halters zu heilen.
Auf die genannte Weise erhält man ein sogenanntes linkes Verbindungsstück (es war in der linken
Lagerstelle 108 der Schablone 100 angeordnet). Beim Einsetzen eines Halters in die rechte Lagerstelle
109 der Schablone erhält man ein sogenanntes rechtes Verbindungsstück. Wenn man zwei Halter in die
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beiden Lagersteilen 108, 109 der Schablone einsetzt,
kann man gleichzeitig ein linkes und ein rechtes Lichtleiter-Verbindungsstück erhalten.
Alle Norm-Schablonen sind untereinander genau gleich
ausgebildet, so daß sowohl die linken als auch die rechten Verbindungsstücke untereinander austauschbar
sind, nicht aber ein linkes Verbindungsstück mit einem rechten Verbindungsstück und umgekehrt. Dies
ist der Grund, warum man folgende Maßnahmen zur Sicherung gegen Verwechslungen trifft:
eine Nut im Halter, die gegenüber der parallel zur Bezugsfläche 202 des Halters verlaufenden Symmetrieebene
verschoben ist;
einen Anschlag des Halters auf der zur Anschlagfläche des Bezugsflächenwinkels gegenüberliegenden Seite, die
durch eine Schrägfläche 205 gebildet ist„
Um zwei monofile Lichtleitkabel miteinander zu verbinden, muß das eine Lichtleitkabel also mit
einem linken Verbindungsstück und das andere Lichtleitkabel mit einem rechten Verbindungsstück ausgestattet
werden, und die Halter, die diese Verbindungsstücke bilden, müssen einander so gegenübergestellt werden,
daß ihre Bezugsflächenwinkel in ihrer Verlängerung genau miteinander fluchten. Die beiden Verbindungsstücke
werden dann mit ihren freien Stirnseiten gegeneinandergelegt, wobei das bereits vorstehend erwähnte Silikonfett
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auf die Stirnseiten aufgebracht wird, durch welches die Kontinuität des Brechungsfaktors von einem
Lichtleitkabel zum andern erreicht wird.
Fig. 5 zeigt einen Verbindungssteg 300 für mehrere
monofile Lichtleitkabel. Dieser Verbindungssteg ist mit Haltern der vorstehend beschriebenen Art bestückt.
Der Verbindungssteg ist mit Ausnehmungen 301 versehen, die den gleichen Querschnitt wie die Halter haben«
Mit Pfeilen F1, F2 und F, sind de Druckkräfte
angedeutet, die mittels des Verbindungsstegs auf die in jeder Ausnehmung 301 angeordneten Halter
ausgeübt werden müssen, damit die vorstehend genannten Bedingungen erfüllt werden.
Die Erfindung läßt sich auch auf andere Weise als im vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel
verwirklichen. So können beispielsweise folgende Abwandlungen getroffen werden:
die Norm-Schablone kann nur eine einzige Lagerstelle
anstelle von zwei Lagerstellen aufweisen; die Montagevorrichtung kann, wie der Halter in Fig. 6,
drei Stützteile mit η Nuten 405, 406, 407 aufweisen, damit Halter für Flachkabel mit η Lichtleitfasern
eingebracht werden können;
die Mittel zum Einspannen jedes Halters in der Schablone und/oder zum Halten der Lichtleitfasern in den Nuten
der Schablone können auch aus vorzugsweise hydraulischen oder pneumatischen Preßvorrichtungen bestehen;
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die aufeinanderfolgenden Verfahrensschritte des Einbringens eines Halters in die Schablone, das
Festspannen dieses Halters, das Einbringen der Lichtleitkabel, das teilweise Entmanteln der
entsprechenden Lichtleitfasern, das Einbringen der Lichtleitfasern in die Nuten der Schablone,
das Festspannen der Lichtleitfasern, das Einkitten der Lichtleitfasern in die Nuten der Halter und
schließlich die Entnahme der Halter aus der Schablone können auch in einem automatischen Programmzyklus
durchgeführt werden; die V-förmigen Nuten der Auflageteile der Schablone können auch durch Nuten
mit rechteckigem Querschnitt ersetzt sein, die jeweils mit zwei exakt zylindrischen Meßbacken besetzt sind,
bei Bedarf auch mit mikrometrischen Keilen; der rechte Bezugsflächenwinkel der Norm-Schablone
könnte vorteilhafterweise durch drei VorSprünge
ersetzt werden, die einen isostatischen Kontakt gewährleisten*
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L e e r s e i f e
Claims (1)
- P 3347Patentansprüche :1· Montagevorrichtung für Verbindungsteile von Lichtleitkabeln, die jeweils eine einzige ummantelte Lichtleitfaser oder η ummantelte, mit einer Teilung ρ koplanare Lichtleitfasern aufweisen, wobei die Verbindungsteile auswechselbare Verbindungen zwischen solchen Kabeln oder solcher Kabel mit anderen Komponenten erlauben, dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen folgende Teile aufweist:a) Halter (200) aus starrem Material, vorzugsweise aus gegossenem Material, mit einer parallelepiped! sehen Grundform, bei denen zwei benachbarte Flächen (201, 202) eines erhabenen rechten Bezugsflächenwinkel bilden und bei denen eine dritte Fläche mit mindestens einer gleichmäßig ausgebildeten, relativ breiten und tiefen Nut (203) versehen ists in welche eine teilweise entmantelte Lichtleitfaser (GF) eingelegt werden kann;b) mindestens eine, vorzugsweise aus Metall gefertigte Norm-Schablone (100), die mindestens eine Lagerausnehmung (103, 109) mit einem vertieften rechten Bezugsflächenwinkel (103/104) aufweist, in welche ein Halter (200) ohne Spiel809851/0985P 3347 - 2 -so einsetzbar ist, daß die beiden lezugsflächenwinkel (201/202, 103/104) ineinanderpassen, wobei die Lagerausnehmung (108, 109) von einem ersten und einem zweiten Teil (Auflageteile 105, 106; 106, 107) mit koplanaren Nuten (111, 112, 113) begrenzt ist, dergestalt, daß ein Lichtleitkabel, das mit seinem ummantelten Teil in einer Nut des ersten Teiles (105; 107) und mit seinem entmantelten Teil in einer zugeordneten Nut (112) des anderen Teils (106) eingelegt ist, mit seiner geometrischen Achse parallel zur Kante der Bezugsflächenwinkel verläuft und sich ohne Spiel in vorgegebenen Abständen von den beiden Flächen (103, 104) der Bezugsflächenwinkel befindet und dabei frei durch eine zugeordnete Nut (203) des Halters verläuft, in der sie durch Verkleben, Einkitten oder andere Weise befestigbar ist.2. Montagevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich den Schablonen (100) zugeordnete erste Feststellglieder (121/122) zum Fixieren der Halter (200) in der Schablone (100) und zweite Haltemittel (114/115) zum Festhalten der teilweise entmantelten Lichtleitfasern (GF) in den Nuten (111, 112, 113) der Schablone (100) aufweist.80985 1/0985P 3347 - 3 -3. Montagevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Haltemittel durch handbetätigbare Vorrichtungen, wie Schraubzwingen, Spannpratzen Oo dgl. gebildet sind.4. Montagevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Festhaltemittel durch vorzugsweise hydraulisch oder pneumatisch betätigte Preßorgane gebildet sindo5. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Norm-Schablone (100) zwei nebeneinander angeordnete Lagerausnehmungen (108,109) und drei mit Nuten versehene Stützteile (105,106,107) aufweist, von denen ein zentraler Teil (106) für entmantelte Lichtleitfasern (F) und die beiden äußeren Teile (105, 107) für ummantelte Abschnitte von Lichtleitfasern (G) bemessen sind, dergestalt, daß mit der Schablone (100) wahlweise sogenannte linke und sogenannte rechte Verbindungsstücke gebildet werden können.Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (111, 112, 113) der Schablone (100) einen V-förmigen Querschnitt aufweisen und direkt in die Schablone eingearbeitet sind.8 0 9 8 5 1/0985P 3347 - 4 -7. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5f dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (111,112,113) durch das Einarbeiten von rechteckigen Nuten in die Schablonen (100) und durch nachträgliches Einbringen von zwei vollkommen zylindrischen Maßteilen in jede dieser Nuten, erforderlichenfalls mit mikrometrischen Keilen, ausgebildet sind.8. Verfahren zur Montage von austauschbare Verbindungen zwischen den Kabeln oder von Kabeln mit anderen Komponenten erlaubenden Verbindungsteilen für Lichtleitkabel, die nur eine einzige ummantelte Lichtleitfaser oder η ummantelte, mit einer Teilung ρ koplanar angeordnete Lichtleitfasern aufweisen, mit einer Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:a) Einbringen eines Halters (200) in eine Lagerstelle (108, 109) der Schablone (100) und Festspannen des Halters;b) Einbringen der teilweise entmantelten Lichtleitfasern eines Lichtleitkabels in die Nuten (111, 112; 113, 112) der die betreffende Lagerstelle begrenzenden Stützteile (105,106;107f106) der Schablone, wobei der ummantelte Abschnitt einer Jeden Lichtleitfaser (G) in die tiefere Nut (111;113) und der entaantelte Teil (F) der Lichtleitfaser in die flachere Nut (112) eingelegt wird, und Festhalten der Lichtleitfaser in der Schablone (100);809851/0985P 3347 - 5 -c) Ausfüllen des in jeder Nut (203) des Halters (200) freigebliebenen Zwischenraumes zwischen der Lichtleitfaser (GF) und der Nutwandung mittels eines Kunstharzes, das die starre Verbindung zwischen Lichtleitkabel und Halter bewirkt;d) abschließendes Ebnen der Stirnseite des Halters (200), wo die Lichtleitfasern enden.809851/0985
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2826032A1 true DE2826032A1 (de) | 1978-12-21 |
| DE2826032B2 DE2826032B2 (de) | 1980-03-20 |
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ID=9192238
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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| JP (1) | JPS547945A (de) |
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