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Die Erfindung betrifft einen Niederspannungs-Leistungs- oder
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Trennschalter mit wenigstens einem Kontaktsystem.
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Die bekannten Schalter dieser Art, die beispielsweise in Niederspannungsverteilungsanlagen
als Hauptschalter eingesetzt werden, haben relativ große Abmessungen. Überall dort,
wo ein geringer Platt-/bedarf angestrebt wird, beispielsweise in Niederspannungsverteilungen
für Klein- und Unterflurstationen, tritt deshalb diese Eigenschaft der bekannten
Schalter störend in Erscheinung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen als Leistungsschalter
oder Lasttrennschalter verwendbaren Niederspannungsschalter zu schaffen, der einen
verringerten Raumbedarf hat.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das bewegliche
Kontaktstück als eine zwischen zwei im Abstand voneinander angeordnete feste Kontaktstücke
einführbare , mit Hilfe von Kontakt zungen und einem diese verbindenden Joch einen
Stromverlauf in einer U-förmigen Bahn erzwingende Kontaktbrücke ausgebildet ist,
die in ihrer durch die Kontaktzungen definierten Längsachse zwischen einer Ausschaltstellung,
in welcher das freie Ende der Kontaktzungen gegen die festen Kontaktstücke weist,
und einer Einschaltstellung bewegbar ist, in welcher die Kontaktzungen mit ihrem
freien Ende zwischen die festen Kontaktstücke eingeführt sind und mit ihrer Außenseite
eine der beiden einander zugekehrten Kontaktflächen der beiden festen Kontaktstücke
kontaktieren.
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Der Raumbedarf eines derartigen Kontaktsystems ist gering, weil sich
sehr günstige Kontaktverhältnisse erzielen lassen und die U-förmige Strombahn in
der Kontaktbrücke in Verbindung mit der Kontaktierung der festen Kontaktstücke an
der Außenseite der Kontaktzungen zu einem erhöhten Kontaktdruck führt, was insbesondere
für den Kurzschlußfall wichtig ist. Hinzu kommt noch, daß infolge der Gleitbewegung
beim Schalten die Kontaktflächen sich selbst reinigen und daß kein Kontaktprellen
auftritt. Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Kontaktsystems sind.die Doppelunterbrechung
beim
Öffnen des Schalters, welche ebenfalls zu einem minimalen Raumbedarf beiträgt.und
das Kontaktsystem auch für kurze Schaltwege geeignet macht, sowie die gute Eigenjustierung
der Kontaktbrücke, welche zusammen mit der guten Eigenfederung der Kontaktzungen
zu einer gleichmäßigensguten Kontaktdruckverteilung und gleichmäßigen Beanspruchung
der Kontaktzungen beiträgt. Der aus der Eigenfederung der Kontaktzungen resultierende
Kontaktdruck kann dabei in einfacher Weise, nämlich mit Hilfe eines innen an den
Kontaktzungen anliegenden Federringes'erhöht werden.
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Die raumsparende und schmale Bauform, welche sich mit dem erfindungsgemäßen
Schalter erreichen läßt, ermöglicht es, den Schalter in der Bauform von NH-Sicherungsleisten
herzustellen, welche direkt auf die Sammelschienen von Niederspannungsverteilungen
aufgeschraubt werden und mit minimalem Raumbedarf die bisher üblichen Hauptschalter
zu ersetzen. Von besonderem Vorteil ist dies bei Niederspannungsverteilungen für
Klein- und Unterflurstationen, wo bisher die Hauptschalter oberhalb der Stromkreisleisten
angeordnet werden mußten, was eine Verringerung der Bauhöhe verhinderte. Ein weiterer
Vorteil der Leisten-Bauform des Schalters besteht darin, daß die starken und aufwendigen
Zuleitungsschienen, die bei den bekannten Hauptschaltern diese mit den Sammelschienen
verbinden mußten, eingespart werden, weil der Schalter ebenso wie die Sicherungsleisten
unmittelbar auf den Sammelschienen montiert werden kann.
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Bei einer Ausbildung des Schalters in Leistenform kann die Bewegungsrichtung
der Kontaktbrücke parallel zur Längsachse der Leiste oder auch in einem Winkel dazu
liegen. Die parallele Lage hat den Vorteil, daß mehrere Kontaktsysteme in einfacher
Weise für eine gemeinsame Betätigung miteinander verbunden werden können. Daher
läßt sich auch in einfacher Weise ein mehrphasiger Schalter verwirklichen, oder,
wenn mehrere Kontaktsysteme parallel geschaltet werden, ein Schalter für sehr hohe
Stromstärken, beispielsweise Stromstärken von mehr als 2000 A. Neben der einfachen
konstruktiven
Ausbildung der Kontaktstücke trägt diese einfach zu verwirklichende Kupplung von
mehreren Kontaktsystemen dazu bei, daß der erfindungsgemäße Schalter nicht nur raumsparend,
sondern auch einfach und preisgünstig herstellbar ist.
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Die Kontaktbrücke kann als einfacher Bügel ausgebildet sein, wobei
die Bügelschenkel durch je eine oder mehrere Kontaktzungen gebildet sein kann. Im
Hinblick auf einen minimalen Raumbedarf und eine optimale Stromverteilung in der
Kontaktbrücke und den festen Kontaktstücken ist es aber vorteilhaft, die Außenseite
der Kontaktzungen und die Kontaktflächen der festen Kontaktstücke je in eine bezüglich
einer gemeinsamen Achse rotationssymmetrische Fläche zu legen. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform weist daher die Kontaktbrücke einen an einen Endabschnitt anschließenden
HohlzYlinder auf, der durch zwei an diametralen Stellen liegende breitere Längsschlitdir
ze in zwei gleiche Teile unterteilt ist,/ihrerseits durch schmälere Längsschlitze
in die Kontaktzungen unterteilt sind. Für die Funktionsfähigkeit würde zwar eine
Trennung der beiden Teile des Mantels durch schmale Längsschlitze genügen. Da aber
die festen Kontaktstücke einen bestimmten Mindestabstand voneinander haben müssen,
können die die beiden Gruppen von Kontaktzungen trennenden Längsschlitze entsprechend
breit gewählt werden.
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Hierdurch läßt sich nicht nur die Masse der Kontaktbrücke verringern.
Verwendet man, was im Hinblick auf die Fertigungskosten besonders vorteilhaft ist,
als Kontaktbrücke einen Gußkörper, dann wird hierdurch auch Material eingespart.
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Die Form der beiden festen Kontaktstücke ist in weiten Grenzen frei
wählbar. Beispielsweise können die beiden Kontaktstücke zusammen eine in Längsrichtung
geteilte Buchse bilden.
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Vorteilhaft ist es auch, die beiden festen Kontaktstücke als zwei
in einer gemeinsamen Ebene liegende Flachmaterialstücke auszubilden, wobei die Kontaktflächen
an
den einander zugekehrten Seiten zweckmäßigerweise wenigstens.
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teilweise in einer Zylinderfläche liegen, deren Symmetrieachse senkrecht
auf der gemeinsamen Ebene steht. Hierdurch läßt sich eine ausreichend große Kontaktfläche
erzielen. Ein besonderer Vorteil der aus Flachmaterialstücken bestehenden festen
Kontaktstücke besteht in der guten Wärmeleitung, dem geringen Raumbedarf, der einfachen
Anpassung an verschiedene Nennstromstärken durch entsprechende Wahl der Materialdicke
sowie der einfachen Anschlußmöglichkeit. Beispielsweise kann hierbei ein Abschnitt
des einen Flachmaterialstückes als Lasche zur Verbindung mit einer Sammelschiene
und ein Abschnitt des anderen Flachmaterialstückes als Träger für einen Sicherungskontakt
dienen, so daß zusätzliche Obergangswiderstände entfallen.
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Vorteilhafterweise ist eine der Kontaktzungen, vorzugsweise die mittlere,
jeder der beiden Gruppen über das freie Ende der übrigen Kontaktzungen hinaus verlängert,
um die Stelle festzulegen, an der sich der Fußpunkt eines beim Öffnen des Schalters
gegebenenfalls auftretenden Lichtbogens befindet. Man kann die beiden verlängerten
Kontaktzungen auswechselbar mit der Kontaktbrücke verbinden und zusätzlich oder
statt der auswechselbaren Verbindung zumindest für den Bereich des freien Endabschnittes
ein lichtbogenabrandfestes Material vorsehen.
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Vorzugsweise wird die Kontaktbrücke von einem längsverschiebbar geführten,
in der Längsachse der Kontaktbrücke liegenden Stab getragen, der bei einer mehrphasigen
Schalterausbildung oder bei wenigstens zwei parallel geschalteten Kontaktsystemen
auch die Kontaktbrücken der übrigen, gleich ausgebildeten Kontaktsysteme trägt.
Dieser Stab, der zumindest in dem zwischen den Kontaktfingern liegenden Abschnitt
und in dem anschließenden Abschnitt, der in der Ausschaltstellung zwischen den festen
Kontaktstücken liegt, elektrisch isoliert ist, weist bei einer bevorzugten Ausführungsform
im letztgenannten
Abschnitt zwei diametral angeordnete, radial
abstehende Rippen aus elektrisch isolierendem Material auf, welche zusammen mit
dem Stab in der Ausschaltstellung eine zwischen den beiden festen Kontaktstücken
liegenden Trennwand bilden. Durch eine solche Trennwand läßt sich ein minimaler
Abstand der beiden festen Kontaktstücke voneinander erreichen, was sich vorteilhaft
auf den Raumbedarf des Schalters auswirkt.
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Zur Verbesserung der Löschfähigkeit können Löschkammern eingesetzt
werden, wobei vorzugsweise zwei Löschkammern in einer der Anordnung der festen Kontaktstücke
entsprechenden Anordnung neben den festen Kontaktstücken vorgesehen werden, um bei
möglichst geringem Raumbedarf eine möglichst hohe Löschwirkung zu erreichen. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform besteht jede der beiden Löschkammern aus einem
Paket von im Abstand voneinander liegenden Löschblechen, deren dem anderen Paket
zugekehrte Seite zumindest in ihrem Mittelabschnitt in einer Fläche liegt, die der
die Kontaktflächen der festen Kontaktstücke enthaltenden Fläche geometrisch ähnlich
ist, jedoch gegenüber dieser etwas radial nach außen versetzt ist. Eine derartige
Ausbildung der Löschbleche erhöht ihre Wirksamkeit, wobei durch die geringfügige
radiale Versetzung nach außen sichergestellt ist, daß die Kontaktzungen nicht in
Berührung mit den Löschblechen kommen.
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Von besonderem Vorteil ist jedoch, daß die Löschwirkung der beiden
Löschblech-Pakete durch die elektromagnetischen Kräfte unterstützt wird, die wegen
der U-artigen Strombahn einen eventuell auftretenden Lichtbogen radial nach außen
in die Löschkammer hineindrängen.. Durch das erfindungsgemäße Kontaktsystem entsteht
also eine selbsttätige, elektromagnetische Lichtbogen-Blasung in Richtung zu den
Löschkammern hin, was eine optimale Löschwirkung derselben zur Folge hat.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1
einen unvollständig dargestellten Längsschnitt, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie
II - II der Fig.1, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III der Fig.1.
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Ein Niederspannungs-Lasttrennschalter, der bei einem Austausch seiner
Antriebsvorrichtung 1 gegen eine für einen Leistungsschalter geeignete Antriebsvorrichtung
auch als Leistungsschalter einsetzbar ist, weist, um wie NH-Sicherungsleisten in
einer Niederspannungsverteilung unmittelbar auf den Sammelschienen befestigt werden
zu können, einen leistenförmigen Tragkörper auf, der im Ausführungsbeispiel aus
zwei die beiden Seitenwände des Tragkörpers bildenden Platten 2 sowie Stegen 3 besteht,
welche die beiden Platten miteinander verbinden.
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Da die für ein dreiphasiges Schalten vorhandenen, in Längsrichtung
des Tragkörpers hintereinander angeordneten Schalten heiten des Schalters gleich
ausgebildet sind, ist in Fig. 1 nur eine dieser Schalteinheiten dargestellt. Diese
Schalteinheit weist als bewegliches Kontaktstück eine Kontaktbrücke 4 auf, die eine
zylindrische Form hat. An einen Endabschnitt 5, der im Ausführungsbeispiel die Form
einer Ring-Scheibe hat, schließt sich ein hohlzylindrischer Abschnitt an, der zur
Bildung von Kontaktzungen 6 in Längsrichtung mehrfach geschlitzt ist. Zwei diametral
liegende Schlitze 7 haben etwa die Breite einer Kontaktzunge. Die Kontaktzungen
6 werden durch diese beiden Schlitze 7 in zwei Gruppen geteilt, die im Ausführungsbeispiel
aus je fünf Kontaktzungen bestehen, welche durch schmale Schlitze 8 voneinander
getrennt sind. Mit Ausnahme der jeweils mittleren Kontaktzunge jeder Gruppe sind
alle Kontaktzungen 6 gleich und einstückig mit dem Endabschnitt 5 ausgebildet. Die
mittlere Kontaktzunge 9 jeder Gruppe unterscheidet sich von den übrigen Kontaktzungen
6 dadurch, daß ihr freies
Ende über das freie Ende der übrigen
Kontakt zungen 6 übersteht und ihr anderes Ende lösbar mit dem Endabschnitt 5 verschraubt
ist. Für diese lösbare Verbindung weist der Endabschnitt 5 für jede der mittleren
Kontaktzungen 9 eine nach außen offene Längsnut auf, in welcher der eine Endabschnitt
dieser Kontaktzunge liegt. Im Bereich ihres freien Endabschnittes weisen alle Kontaktzungen
6 und 9, deren Innenseite in einer gemeinsamen, zur Längsachse der Kontaktbrücke
konzentrischen Zylinderfläche liegt, eine gegen das freie Ende hin zunächst allmählich
zunehmende und dann wieder allmählich abnehmende Stärke auf, wobei die Stärke am
freien Ende geringer ist als dort, wo die Außenseite der Kontaktzungen in der durch
die Außenmantelfläche des Endabschnittes 5 definierten Zylinderfläche liegt.Die
hierdurch auf der Außenseite jeder Kontaktzunge gebildete Kuppe gewährleistet zum
einen, daß die Kontaktzunge auch dann, wenn sie federnd radial nach innen gedrückt
ist, nur im Bereich dieser Kuppe kontaktiert wird. Zum anderen erleichtert die konusartige
Verjüngung der Kontaktbrücke an ihrem freien Ende das Einführen zwischen die beiden
festen Kontaktstücke 10 und 11. Mittels eines Federringes 12, der an der Innenseite
der Kontaktzungen anliegt und mittels einer Ringnut in seiner Lage fixiert wird,
kann die Federkraft der Kontaktzungen erhöht werden. Die Kontaktbrücke 4 und ihre
lösbaren Kontaktzungen 9 sind vorteilhafterweise im Kokillenguß hergestellte Formkörper.
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Die Kontaktbrücke 4 und auch die übrigen, nicht dargestellten Kontaktbrücken
werden von einem im Ausführungsbeispiel aus Metall bestehenden Stab 14 getragen,
der sich in Längsrichtung des Tragkörpers erstreckt und in miteinander fluchtenden
Bohrungen der Stege 3 längsverschiebbar geführt ist. Das eine Ende des Stabes 14
ist gelenkig mit einem Schwenkhebel 13 der Antriebsvorrichtung 1 verbunden. Über
den Stab 14 ist in dem Bereich jedes Kontaktsystems eine aus elektrisch isolierendem
Kunststoff bestehende Hülse 15 geschoben, die durch Querstiftefest mit dem Stab
14 verbunden ist. Die Hülse 15 weist im Anschluß an
einen Abschnitt,
dessen AuRendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser des durch die Innenfläche
der Kontaktzungen definierten Zylinders, einen Endabschnitt 15' mit größerem Außendurchmesser
auf. Im Ausführungsbeispiel ist der AuBendurchmesser dieses Endabschnittes nahezu
gleich dem AuRendurchmesser des Endabschnittes 5 der Kontaktbrücke 4. Die Hülse
15 durchdringt eine zentrale Bohrung des Endabschnittes 5, der mit seiner äußeren
Stirnfläche an der am Übergang zum Endabschnitt 15' gebildeten Schulter anliegt.
Schrauben 16 verbinden die Kontaktbrücke 4 mit dem Endabschnitt 15'. Die Länge der
Hülse 15 und ihre Lage auf dem Stab 14 sind so gewählt, daß einerseits in der Ausschaltstellung
der Kontaktbrücke 4 zwischen dem Endabschnitt 15' und dem benachbarten Steg 3 noch
ein Spalt vorhanden ist, und daß sich die Hülse 15 andererseits nicht nur über die
gegen die festen Kontaktstücke 10 und 11 weisenden freien Enden der Kontaktzungen
6 und 9 hinaus erstreckt, sondern auch noch über die festen Kontaktstücke hinaus,
wie dies Fig. 1 zeigt. In dem über die Kontaktzungen überstehenden Abschnitt 16"
hat die Hülse 15 einen Außendurchmesser, der nur wenig kleiner ist als der Innendurchmesser
der durch die Kontaktstücke 10 und 11 gebildeten Bohrung. Im Ausführungsbeispiel
wird der Abschnitt 15" durch eine auf die Hülse aufgesetzte, elektrisch isolierende
Buchse gebildet. Der Abschnitt 16" weist ferner in diametraler Anordnung zwei angeformte,
in radialer Richtung abstehende Rippen 17 auf, welche im Zwischenraum zwischen den
beiden festen KontaktstÜcken 10 und 11 liegen und auf die breiteren Schlitze 7 der
Kontaktbrücke auserichtet sind. Wie Fig. 2 zeigt, erstrecken sich die Rippen 17
in radialer Richtung über die beiden festen Kontaktstücke 10 und 11 hinaus. Aber
auch in axialer Richtung erstrecken sie sich von der durch die freien Enden der
Kontaktzungen 9 übergriffenen Zone bis zu einer Zone, der die im Abstand von der/Kontaktbrücke
4 abgekehrten Seite der festen Kontaktstücke 10 und 11 liegt. Dadurch bilden die
Rippen 17 zusammen mit der Hülse 15 in der Ausschaltstellung des Schalters eine
elektrisch isolierende Trennwand sowohl im Bereich der festen Kontaktstücke als
auch in dem zwischen diesen und der Kontaktbrücke 4 liegenden Raum.
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Die beiden festen Kontaktstücke 10 und 11 sind gleich ausgebildete,
im Kokillenguß hergestellte Formteile. Die beiden festen Kontaktstücke bilden im
Ausführungsbeispiel zusammen eine in Längsrichtung geteilte, konzentrisch zur Längsachse
der Kontaktbrücke angeordnete und damit die Hülse 15 konzentrisch umfassende dem
Außendurchmes ser Buchse, deren Innendurchmesser/der Kontaktbrücke im Bereich der
Kuppen der Kontakt zungen 6 und an St diese Buchse bildenden beiden Teile sind mit
10' und 11' bezeichnet. Die Teilungsebene der Buchse liegt, wie Fig. 2 zeigt, in
der durch die Rippen 17 definierten Ebene und ist damit auch auf die durch die beiden
breiten Schlitze 7 der Kontaktbrücke 4 definierte Teilungsebene ausgerichtet. Der
Winkelbereich, über den sich die durch die Innenman-9 und 20 telfläche der beiden
Buchsenteile gebildeten Kontaktflächen/der festen Kontaktstücke erstrecken, ist
etwa gleich dem Winkelbereich, über den sich jede der beiden Gruppen von Kontaktzungen
der Kontaktbrücke 4 erstreckt.
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Um das Einführen der Kontaktzungen 6 und 9 zwischen die festen Kontaktstücke
10 und 11 zu erleichtern, erweitert sich der Innendurchmesser der von den festen
Kontaktstücken gebildeten Buchse trichterartig in einem von einem Ringflansch gebildeten
Endabschnitt auf der der Kontaktbrücke 4 zugekehrten Seite.
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An jeden der beiden Buchsenteile ist eine radial nach außen abstehende
und dann rechtwinklig in Richtung zur Kontaktbrücke hin abgebogene Lasche 21 bzw.
22 angeformt. Die beiden Laschen sind symmetrisch bezüglich der Symmetrieebene der
die Buchse bildenden Teile angeordnet,und ihre unmittelbar an die Buchsenteile anschließenden
Schenkel definieren eine vom Stab 14 lotrecht durchstoßene Ebene. Diese Schenkel
liegen an zwei fest mit den Platten 2 verbundenen Traversen 23 bzw. 24 aus Kunststoff
an und sind mit diesem verschraubt. Sofern die Querschnittsfläche dieser Schenkel
ausreichend groß bemessen ist, sind die die Buchse bildenden Teile nicht erforderlich.
Die beiden Kontaktflächen
können dann von den einander zugekehrten
Stirnflächen dieser Schenkel gebildet werden, die dann selbstverständlich in einer
an die Form der Kontaktbrücke angepaßten Fläche, im Ausführungsbeispiel also einer
Zylinderfläche, liegen müssen.
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Die Lasche 21 ist zwischen den beiden Platten 2 zur Rückseite des
Tragkörpers geführt,und ihr freier Schenkel steht, wie Fig. 1 zeigt, etwas über
die Rückseite des Tragkörpers über.
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Dieser freie Schenkel kann daher unmittelbar auf die Sammelschiene
einer. Niederspannungsverteilung aufgelegt und mit dieser verschraubt werden.
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Der parallel zu diesem freien Schenkel liegende freie Schenkel der
zur Vorderseite des Tragkörpers geführten Lasche 22 bildet den Träger für einen
zweiteiligen Kontaktkörper 25 zur Aufnahme des Messerkontaktes 26 einer NH-Sicherung
27. Der Kontaktkörper 25 ist unmittelbar an die Lasche 22 angeschraubt. Ein zweiter
Kontaktkörper 28 zur Aufnahme des anderen Messerkontaktes ist gegenüber dem Kontaktkörper
25 im erforderlichen Maße in Längsrichtung des Trägerkörpers versetzt angeordnet.
Der Körper der NH-Sicherung 27 liegt daher, wie Fig. 1 zeigt, mit zum Stab 14 paralleler
Längsachse in geringem Abstand vor oder über der Kontaktbrücke 4 und dem Endabschnitt
16, wenn sich diese in der Ausschaltstellung befinden. Der zweite Kontaktkörper
28 wird von einer Anschlußlasche 29 getragen, die ihrerseits an eine Traverse des
Trägerkörpers angeschraubt ist.
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In dem seitlich von den beiden Platten 2, nach hinten von der Lasche
21 und nach vorne von der Lasche 22 begrenzten Raum sind zwei gleich ausgebildete
Löschkammern 30 und 31 symmetrisch zur Symmetrieebene der beiden festen Kontaktstücke
10 und 11 angeordnet. Wie Fig. 1 zeigt, liegen die beiden Löschkammern unmittelbar
neben den festen Kontaktstücken auf deren der Kontaktbrücke 4 zugekehrter Seite.
Gebildet werden die beiden Löschkammern aus mehreren, parallel zueinander liegenden
Löschblechen 32, welche an ihren parallel zu den Platten 2 verlaufenden Seitenrändem
von
je einem aus Kunststoff bestehenden und an den Platten 2 direkt oder indirekt befestigten
Träger der Löschkammer festgehalten werden. Die Form der Löschbleche 32 weicht insofern
von der Rechteckform ab, als der Mittelabschnitt ihrer der Hülse 15 zugekehrten
Seite in einer zur Längsachse des Stabes 14 und der durch die festen Kontaktstücke
gebildeten Buchse konzentrischen Zylinderfläche liegt, deren Durchmesser nur soviel
größer ist als derjenige der durch die Kontaktflächen 19 und 20 definierten Zylinderfläche,
daß die Kontaktzungen 6 und 9 nicht mehr die Löschbleche 32 berühren können. Hierdurch
ist auch der Spalt zwischen der Außenmantelfläche des Abschnittes 15" der Hülse
und den Löschblechen 32 sehr gering, was die Löschwirkung der Löschbleche erheblich
verbessert, da wegen des kleinen Spaltes ein Lichtbogen in die Löschkammern gedrängt
wird. Je eine aus Kunststoff bestehende Deckplatte 33, die beide die gleiche Form
und Anordnung wie die Löschbleche aufweisen und in der Ausschaltstellung der Kontaktbrücke
das freie Ende der beiden überstehenden Kontaktzungen 9 zwischen sich aufnehmen,
schließen bei jeder Löschkammer den aus den Löschblechen gebildeten Stapel auf der
einen Seite ab.
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Wird die Kontaktbrücke 4 aus der in Fig. 1 dargestellten Ausschaltstellung
durch eine mit Hilfe der Antriebsvorrichtung 1 bewirkte Längsverschiebung des Stabes
14 in die Einschaltstellung gebracht, dann treten die freien Endabschnitte der Kontaktzungen
6 und 9 zwischen die festen Kontaktstücke 10 und 11 ein und kommen mit ihrer kuppenartig
gewölbten Außenseite in Anlage an die Kontaktflächen 19 oder 20. Die Kontaktfinger
ermöglichen dabei infolge ihrer Federung eine Zentrierung der Kontaktbrücke sowie
eine gleichmäßige Anlage aller Kontaktzungen an den festen Kontaktstücken. Bei geschlossenem
Schalter fließt der Strom über die mit der Sammelschiene verbundene Lasche 21 und
die Kontaktfläche 19 des zugehörigen festen Kontaktstückes 10 zu den an der Kontaktfläche
19 anliegenden fünf Kontaktzungen. In diesen Kontaktzungen fließt der Strom zum
Endabschnitt 5 der Kontaktbrücke 4 und dann in den anderen fünf Kontaktzungen zur
Kontaktfläche 20 des im Ausführungsbeispiel vorne liegenden festen Kontaktstückes
11, von dem er über die Lasche 22 und die NH-Sicherung 27
zu einem
Verbraucher fließt. Die U-artige Strombahn im Inneren der Kontaktbrücke 4 hat zur
Folge, daß die durch den Stromfluß auf die Kontakt zungen ausgeübte Kraft die Kontakt
zungen radial nach außen und damit verstärkt an die zugeordnete Kontaktfläche der
festen Kontaktstücke andrückt.
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Beim Öffnen des Schalters übernehmen, ehe eine Unterbrechung erfolgt,
die beiden mittleren, überstehenden Kontaktzungen 9 den gesamten Strom. Die übrigen
Kontakt zungen 6 heben daher von den festen Kontaktstücken 10 ab, ohne daß dabei
ein Lichtbogen auftritt. Entsteht beim Abheben der beiden überstehenden Kontaktzungen
9 von den festen Kontaktstücken ein Lichtbogen, dann begünstigt die Doppelunterbrechung
des Strompfades die Lichtbogenlöschung. Vor allem aber wird der Lichtbogen infolge
der U-artigen Strombahn durch die elektromagnetischen Kräfte sowie infolge des geringen
Spaltes zwischen den Löschblechen und dem Abschnitt 15" der Hülse 15 in die benachbarte
Löschkammer hineingedrückt, wodurch diese voll wirksam werden und den Lichtbogen
in sehr kurzer Zeit löschen kann.
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In der Ausschaltstellung der Kontaktbrücke 4 werden trotz der gedrängten
Bauweise und der dadurch bedingten geringen Abstände der Kontakte voneinander durch
die aus den Rippen 17 und der Hülse 15 bestehende Trennwand Überschläge mit Sicherheit
verhindert.