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"Kettenschloß"
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Die Erfindung betrifft ein Kettenschloß mit einem Grundkörper und
mindestens einem T-förmigen Verankerungsstück, dessen Querbalken senkrecht zur Längsachse
des Kettenschlosses verläuft und dessen Schaft einen Schwenkzapfen für den Bug eines
in das Kettenschloß eingehängten Kettengliedes bildet.
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Bekannt ist ein Kettenschloß der vorstehenden Art, das für gradgliedrige
Ketten vorgesehen ist, die unter Spannung arbeiten, d.h. sich im Betrieb von selbst
nicht oder nicht wesentlich lockern können. Bei dem bekannten Schloß macht man sich
zur Verriegelung der in das Kettenschloß eingehängten Kettenglieder einzig und allein
die Form und Anordnung des Verankerungselementes zunutze. Wie die Erfahrung gezeigt
hat, reicht dies unter ungünstigen Bedingungen, d.h.
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bei vergleichsweise starker Lockerung der miteinander verbundenen
Kettenstränge nicht aus. Um auch in derartigen Fällen eine ungewollte Freigabe der
eingehängten Kettenglieder zu verhindern, hat man bei einem anderen ebenfalls bekannten
Kettenschloß Anschlagmittel vorgesehen, die im Betrieb eine wesentliche Verdrehung
des Anschlußkettengliedes in seiner Ebene um die Achse des Schaftes des Verankerungsstückes
verhindern. Dieses zweite bekannte Kettenschloß eignet sich zwar für Anwendungsfälle,
in denen das Anschlußkettenglied nur geringe Schwenkbewegungen auszuführen braucht,
wie dies beispielsweise bei Reifenketten der Fall ist, nicht voll zu befriedigen
vermag es dagegen dann, wenn mit starken Lockerungen der Kettenstränge gerechnet
werden muß und
Schwenkbewegungen des eingehängten Kettengliedes
in einem Winkelbereich bis zu + 450 zu erwarten sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kettenschloß zu schaffen,
das bei einfachem Aufbau eine auch beim Einsatz im Zusammenhang mit Kettensträngen,
die sich stark lockern können, sichere Verbindung von Kettengliedern gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß gegenüber dem
Querbalken ein elastisch deformierbares Verriegelungselement angeordnet ist, wobei
der Abstand zwischen dem Querbalken und dem nicht deformierten Verriegelungselement
kleiner als die Dicke des einzuhängenden Kettengliedes ist.
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Das erfindungsgemässe Kettenschloß bietet den Vorteil, daß es Schwenkbewegungen
der eingehängten Kettenglieder bis zu einem Schwenkwinkel von + 450 ohne weiteres
zuläßt und daß auch bei Uberschreiten dieser Schwenkwinkelweite die elastische Verriegelung
unter Normalbedingungen nach den Zusammenhalt der durch das Kettenschloß miteinander
verbundenen Kettenglieder gewährleistet.
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Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn das Verriegelungselement
von einer parallel zum Querbalken verlaufenden Klemmrippe gebildet wird wid Querbalken
und Klemmlippe Teile eines Kunststoffgrundkörpers bilden.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand mehrerer in der beigesagten
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1
die Seitenansicht eines ersten Hettenschlosses; Fig. 2 die Draufsicht auf das Kettenschloß
gemäß Fig.1;
Fig. 3 die Seitenansicht eines zweiten Kettenschlosses;
Fig. 4 die Draufsicht auf das Kettenschloß gemäß Fig. 3; Fig. 5 die Seitenansicht
eines dritten Kettenschlosses und Fig. 6 die Draufsicht auf das Kettenschloß gemäß
Fig. 5.
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In Fig. 1 und 2 ist ein Kettenschloß mit einem Grundkörper 1 dargestellt,
der zwei T-förmige Verankerungsstücke 2 aufweist, die Jeweils von einem Querbalken
3 und einem diesen tragenden Schaft 4 gebildet werden. Zwischen den Verankerungsstücken
2 sind zwei von Klemmlippen 5 gebildete Verriegelungselemente angeordnet, wobei
der Abstand zwischen dem Querbalken 3 und dem nicht deformierten Verriegelungselement
kleiner als die Dicke dmin des einzuhängenden Kettengliedes 6 ist. Die Länge 1 der
Klemmlippe 5 ist im wesentlichen gleich der Länge L des Querbalkens 3, die ihrerseits
gleich dem Abstand zwischen den Bugen aufeinanderfolgender Kettenglieder des Kettenstranges
ist, d.h. von der Teilung der Kettenglieder und deren Dicke in der Kettengliedebene
abhängt.
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Während das Kettenschloß gemäß Fig. 1 zwei Verankerungsstücke besitzt,
ist das Kettenschloß gemäß Fig. 3 und 4 lediglich mit einem Verankerungsstück 2
versehen, das wiederum aus einem Schaft 4 und einem Querbalken besteht. Auch bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel dient zur elastischen Verriegelung eines Kettengliedes
6 eine Klemmlippe 5. Der Grundkörper 8 des zweiten Kettenschlosses besitzt an seiner
dem Verankerungsstück 2 gegenüberliegenden Seite einen Zapfen 9 und eine Bohrung
10. Auf den Zapfen 9 ist das mit einer Bohrung 11 versehene Ende des Schenkels 12
eines Bügels 13 aufgesteckt, dessen Bogen eine Anschlußöse für zwei weitere Kettenglieder
6 bildet. Der andere Schenkel 14 ragt in eine
Bohrung 15 des Grundkörpers
8. Zur Verriegelung des mit dem Grundkörper 8 zusammengesteckten Bügels 13 in der
dargestellten Position dient ein Spannstift 16.
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In den Fig. 5 und 6 ist schließlich ein Kettenschloß dargestellt,
dessen Grundkörper aus zwei Grundkörperteilen 17 und 18 besteht, die durch eine
von Bohrungen und Zöpfen gebildete Steckverbindung zusammengehalten werden und von
denen ein Jedes ein Verankerungsstück 2 trägt.
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Pur einander entsprechende Teile sind auch bei den Figuren 5 und 6
gleiche Bezugszeichen wie in den übrigen Figuren verwendet worden.
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Um Klemmlippen ausreichender Elastizität zu erhalten, empfiehlt es
sich, die gezeigten Kettenschlösser aus Kunststoff herzustellen. Auf diese Weise
läßt sich nicht zuletzt das Gewicht der Kettenschlösser reduzieren, was in vielen
Fällen, und zwar insbesondere dann, wenn Kettenschlösser der beschriebenen Art für
das Anbinden von Vieh verwendet werden, erwünscht ist.
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Bei sämtlichen beschriebenen Kettenschlössern findet gewissermassen
eine Doppelverriegelung statt. Beim Einhängen der Kettenglieder 6 müssen diese,
wie dies in Fig. 5 oben rechts angedeutet ist, zunächst mit einem Schenkel zwischen
die Klemmlippe 5 und den Querbalken 3 hindurchgedrückt werden. Dabei kommt es zu
einem ersten Einrastvorgang. Im Anschluß hieran wird das eingehängte Kettenglied
um die Längsachse des eingerasteten Kettengliedschenkels geschwenkt.
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Hierbei findet die zweite-Verniegelung statt. Sie kommt deshalb zustande,
weil die innere Breite bi kleiner ist als die Diagonalerstreckung E des Querbalkens
3 (vgl. Fig. 1). Beim Schwenken muß folglich entweder das einzuhängende Kettenglied
6 etwas geweitet oder aber der Querbalken etwas zusammengedrückt werden. Regelmässig,
und zwar insbesondere bei Verwendung
von Kunststoffketten, für
die sich die dargestellten Kettenschlösser besonders eignen, findet eine Aufweitung
der Kettenglieder statt. Sobald die beschriebenen Vorgänge beendet sind, wird das
Kettenglied um 900 in die in den Fig.
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4 - 6 Jeweils links dargestellte Lage geschwenkt. In dieser Lage wird
es durch den Querbalken 3 und die Klemmlippe 5 auch dann mit ausreichender Sicherheit
gehalten, wenn es zu Schwenkbewegungen des Kettengliedes um den Schaft 4 der Verankerungsstücke
2 kommt.
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