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Vorrichtung zum Herstellen von Folien-Kraftfahrzeug-
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schildern schildern Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen
von im wesentlichen aus einem plattenförmigen Träger und einem einseitig auf diesem
angeordneten Folienabschnitt bestehenden Kraftfahrzeugschildern, mit einer Halteeinrichtung
für eine Vorratsrolle, auf welcher eine an ihrer einen Seite mit einer Klebeschicht
versehene und an dieser Seite auf einer streifenförmigen Trägerfolie lösbar angeordnete,
streifenförmige Folie aufgewickelt ist, einer Trenneinrichtung,
mittels
welcher die Folie an ihrem von der Vorratsrolle abgewickelten, freien Endabschnitt
von der Trägerfolie zu lösen ist, einer Schneideinrichtung zum Abtrennen von Folienabschnitten,
und einem Andrückmittel, mit dem ein Folienabschnitt jeweils auf einem plattenförmigen
Träger klebend zu befestigen ist.
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Zur Steigerung der Sicherheit gegen eine Fälschung von Kraftfahrzeugschildern
geht man seit einiger Zeit bekanntlich dazu über, Kraftfahrzeugschilder zu verwenden,
die im wesentlichen aus einem nachstehend auch kurz als Platine bezeichneten, plattenförmigen
Träger aus Blech sowie einem auf der einen Seite der Platine aufgeklebten Folienabschnitt
bestehen, wobei die für die Folienabschnitte zur Verwendung kommende Folie einseitig
mit einer Klebeschicht versehen ist, so daß sich ein entsprechend dimensionierter
Folienabschnitt auf eine Platine aufkleben läßt. Dabei besteht die eigentliche Folie
und der Klebstoff der Klebeschicht jeweils aus einem Material, mit dem sicherzustellen
ist, daß eine Folie nach dem Aufbringen auf eine Platine und einem Aushärten von
der Platine nicht abgezogen werden kann.
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Das Ausgangshalbzeug zum Herstellen der Folienabschnitte besteht üblicherweise
aus einem verhältnismäßig langen streifenförmigen Folienabschnitt einer Breite,
die vorzugsweise der Breite des auf der Platine mit dem Folienabschnitt abzudeckenden
Abschnitt des Kraftfahrzeugschildes entspricht, wobei dieser einen Folienvorrat
darstellende, lange Folienstreifen an seiner Klebseite an einer geeigneten Trägerfolie
gleicher Breite anliegt, von der er sich verhältnismäßig einfach trennen läßt. Diese
Doppel- oder Sandwichfolie ist zur Bevorratung dann üblicherweise zu Rollen von
beispielsweise 35 cm Durchmesser aufgerollt, so daß eine einzelne Vorratsrolle zur
Herstellung einer größeren Anzahl von Kraftfahrzeugschildern
verwendet
werden kann, wenn man bedenkt, daß ein Folienabschnitt auf einem Kraftfahrzeugschild
nur etwa 50 cm lang ist.
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Das Aufbringen derartiger Folienabschnitte auf die in aller Regel
aus Blech bestehenden Platinen war bisher außerordentlich arbeitsintensiv, da zumindest
die wesentlichen Arbeitsschritte von Hand ausgeführt worden sind. Dieses lag nicht
zuletzt daran, daß man aufgrund der Eigenschaften der für die Herstellung von Kraftfahrzeugschildern
geeigneten Folien bisher davon ausging, daß eine weitgehend oder gar voll mechanisierte
Fertigung aufgrund der Folieneigenschaften nicht möglich ist.
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Zunächst ist nämlich einmal zu bedenken, daß sich die Folie von dem
Augenblick an, in dem sie von der Trägerfolie getrennt wird, außerordentlich schwierig
zu handhaben ist, da sie zum einen verhältnismäßig dünn ist und darüber hinaus an
ihrer einen Seite auch noch mit einer verhältnismäßig intensiv klebenden Klebschicht
versehen ist.
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Es kommt hinzu, daß die zur Herstellung von Kraftfahrzeugschildern
geeigneten Folien sich außerordentlich stark und schnell durch Verwerfungen und
Wellungen verformen, wenn sie nicht mit einem Träger - also beispielsweise der Trägerfolie
oder aber auch der Platine - verbunden sind. Liegt daher zwischen dem Trennen der
Folie von der Trägerfolie und dem Aufbringen auf die Platine ein etwas längerer
Zeitraum, so kommt es unter normalen Umweltverhältnissen bereits zu einem spürbaren
Schrumpfen, wobei dieser Schrumpfvorgang dann nicht mehr zu beherrschen ist, wenn
die betreffenden Zeitintervalle variieren.
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Man hat daher versucht, die Herstellung derartiger Kraftfahrzeugschilder
zumindest teilweise zu mechanisieren, wobei bei einem bekannten Herstellungsverfahren
die Vorratsrolle
an einer Halteeinrichtung gehalten und die Trägerfolie
unmittelbar über den in einer Reihe zugeförderten Platinen von der Folie mittels
einer Trenneinrichtung getrennt wird, um den freien Endabschnitt der von der Trägerfolie
befreiten Folie sodann auf eine Platine aufzukleben.
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Da bei dieser Arbeitsweise die Endabschnitte nicht bündig zu dem von
der Folie abzudeckenden Abschnitt der Platine hinzukriegen sind, sind bei dieser
bekannten Arbeitsweise die in der vorstehend beschriebenen Weise mit der Folie beklebten
Platinen einer Masken-Schneideinrichtungvzugeführt und auf Länge zugeschnitten worden.
Eine solche Arbeitsweise führt aber zu Verlusten bis zu 15 % und mehr, die als um
so nachteiliger empfunden werden, weil die für die Herstellung von Kraftfahrzeugschildern
verwendbaren Folien verhältnismäßig teuer sind.
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Bei einem ähnlichen bekannten Arbeitsverfahren hat man die Vorratsrolle
mit der Doppelfolie ebenfalls an einer Halteeinrichtung gehalten und über eine Stanzeinrichtung,
an welcher ein Folienabschnitt geeigneter Größe ggf. unter Ausnehmung eines Randabschnittes
zur Anbringung einer Steuernummer o.dgl. über den zugeführten Platinen einer Trenneinrichtung
zugeführt, wobei das freie Ende eines an der Trenneinrichtung von der Trägerfolie
durch verhältnismäßig scharfe Umlenkung gelösten Folienabschnittes dann dort etwas
übersteht und demgemäß mit einer Platine zusammengebracht werden kann, um in einer
daran anschließenden Andrück- bzw.
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Walzstation fest mit der Platine verbunden zu werden. Auch diese Arbeitsweise
vermindert die genannten Nachteile nur unvollkommen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, die
bekannten Arbeitsweisen zur Herstellung derartiger Kraftfahrzeugschilder
unter
Vermeidung ihrer Nachteile zu verbessern, und eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen
Gattung zu schaffen, mittels welcher solche Kraftfahrzeugschilder praktisch vollautomatisch
herzustellen sind, ohne daß sich das natürliche Schrumpfverhalten der von der Trägerfolie
gelösten Folie nachteilig auswirken kann, und ohne daß ein Folienabfall entsteht.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet,
daß die Trenneinrichtung und die Schneideinrichtung benachbart zum Umfang einer
antreibbaren Walze angeordnet sind, deren mit Durchgangsöffnungen versehener Mantel
von der Innenseite her mit Unterdruck zu beaufschlagen ist.
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Der Walzenmantel besteht bevorzugt aus einem Metall zylinder, der
an seiner Außenseite elastisch ausgebildet und demgemäß bevorzugt mit Gummi o.dgl.
beschichtet ist, wobei der Walzenmantel vorzugsweise mit einer Vielzahl von im wesentlichen
gleichmäßig verteilten, kleinen Durchgangsbohrungen versehen ist, durch welche hindurch
sich der im Inneren der Walze erzeugte Unterdruck an der Außenseite der Walze auswirken
kann, wie dieses weiter unten noch im einzelnen beschrieben ist.
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Um sicherzustellen, daß zwischen der im wesentlichen hohlen Walze,
die vorzugsweise mittels eines Schrittmotors diskontinuierlich antreibbar ist, und
der in noch zu beschreibender Weise auf der Walze angebrachten Folie kein Schlupf
auftritt, ist der Trenneinrichtung vorzugsweise eine mit der Walze zusammenwirkende,
achsparallele Andrückrolle zugeordnet, deren Anpressdruck an die Walze vorzugsweise
einstellbar ist, da man den zur Vermeidung eines Schlupfes erzeugten Anpressdruck
andererseits möglichst gering hält, um eine Beeinträchtigung bzw.
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Beeinflussung der Folie durch die im Walzenmantel vorhandenen Durchgangsöffnungen
zu verhindern.
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Der Ausgestaltung der Trenneinrichtung und ihrer relativen Anordnung
zu der Schneideinrichtung kommt besondere Bedeutung zu, wie weiter unten noch ersichtlich
werden wird.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
weist die Trenneinrichtung eine Trennklinge auf, deren der Schneideinrichtung zugekehrte,
also in Drehrichtung der Walze gerichtete, vorzugsweise abgerundete Trennkante eng
benachbart zur Walzenoberfläche angeordnet ist, wobei es sich als besonders zweckmäßig
herausgestellt hat, wenn die Trennklinge in einem senkrecht zur Trommelachse verlaufenden
Schnitt im wesentlichen dreiecksförmig ausgebildet ist, wobei die Unterseite der
Trennklinge zum Walzenmantel angestellt verlaufen kann.
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Die Schneideinrichtung ist bevorzugt verhältnismäßig eng benachbart
zur Trenneinrichtung am Umfang der Walze angeordnet, so daß der am Walzenmantel
durch den von der Walze aufgebrachten Unterdruck gehaltene freie Endabschnitt der
zuvor an der Trenneinrichtung von der Trägerfolie gelösten Folie verhältnismäßig
kurz ist. Es hat sich nämlich gezeigt, daß anderenfalls beim Schneiden der Folie
Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Positionierung auf der Walze auftreten können.
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Wie oben bereits erwähnt worden ist, erfolgt die Antriebsbewegung
der Walze diskontinuierlich, wobei die Steuerung bevorzugt derart-ist, daß die Drehbewegung
der Walze jeweils zunächst um einen ersten Winkel erfolgt, dessen auf dem Walzenmantel
verlaufender, zugehöriger Bogen der Länge eines abzuschneidenden Folienabschnittes
entspricht, und daß sich an diese erste Teildrehung der Walze dann jeweils eine
Drehung um einen zweiten Winkel anschließt, dessen auf dem Walzenmantel verlaufender,
zugehöriger Bogen nur einen Bruchteil des ersten Bogens ausmacht.
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Diese zweite Drehung erfolgt, um einen nach dem Abschneiden mittels
der Schneideinrichtung erzeugten Folienabschnitt bezüglich des nachfolgenden Folienabschnittes
"auseinanderzurücken" bzw. mit der Walze zu transportieren, ohne daß der freie Endabschnitt
der noch mit der Vorratsrolle verbundenen Folie sich ebenfalls mitbewegt.
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Zu diesem Zweck ist zwischen der Walze einerseits und der Vorratsrolle
andererseits ein Haltemittel angeordnet, mit dem die aus der Folie und der Trägerfolie
bestehende, streifenförmige Doppelfolien-Bahn festzuhalten ist, wenn die Walze um
den zweiten Winkel gedreht wird. Wäre diese Halteeinrichtung nicht vorhanden, so
würde sich nämlich beim Drehen der Walze um den zweiten Winkel auch der freie Endabschnitt
der Folie mit der Walze selbst dann weiterbewegen, wenn man die der Trenneinrichtung
vorgeordnete Andrückrolle während dieses Zeitintervalls abheben lassen würde, und
zwar aufgrund des auch im Bereich der Andrückrolle durch den Walzenmantel hindurchwirkenden
Unterdruckes. Zumindest wäre eine solche Fortbewegung nicht mit Sicherheit auszuschließen.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind
in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine schematische
Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Herstellen von mit Folie versehenen
Kraftfahrzeugschildern in einer vereinfachten Seitenansicht; Fig. 2 eine Fig. 1
entsprechende, vergrößerte Darstellung des in Fig. 1 mit einer strichpunktierten
Linie eingerahmten Abschnittes II unter Fortlassung der Andrückrolle und
der
Schneideinrichtung, insbesondere zur deutlicheren Darstellung der Trennklinge; Fig.
3 eine dem unteren rechten Teil von Fig. 1 entsprechende Darstellung der Walze und
der Andrück- bzw. Aufwalzeinrichtung nach dem Drehen der Walze um den ersten Winkel;
und Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Darstellung nach einem Drehen der Walze um
den zweiten Winkel, also einem Zustand gemäß Fig. 1.
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Die Zeichnung zeigt in vereinfachter, schematischer Darstellung die
für die vorliegende Erfindung wesentlichsten Teile einer Vorrichtung zum Herstellen
von Kraftfahrzeugschildern, die jeweils aus einer einen plattenförmigen Träger darstellenden
Blechplatine 1 und einem einseitig auf der Blechplatine 1 aufgeklebten Folienabschnitt
2 bestehen.
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Tatsächlich sind die in Fig. 1 dargestellten einzelnen Teile sämtlichst
auf einem gemeinsamen Maschinenrahmen bzw. in einem gemeinsamen Maschinengehäuse
angeordnet, welches jedoch aus Gründen der übersichtlicheren Darstellung in der
Zeichnung fortgelassen worden ist.
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Die Vorrichtung besitzt eine im ganzen mit 3 bezeichnete Halteeinrichtung
für eine Vorratsrolle 4, die aus einer in Sandwichform angeordneten Doppelfolie
5 besteht, nämlich einer an ihrer einen Seite mit einer Klebeschicht 6 versehenen,
streifenförmigen Folie 8 und einer streifenförmigen Trägerfolie 7, wobei der Ausgangsdurchmesser
der Vorratsrolle etwa 35 cm beträgt.
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Außerdem weist die Vorrichtung eine im ganzen mit 9 bezeichnete Trenneinrichtung
auf, mittels welcher die Folie 8 an ihrem von der Vorratsrolle 4 abgewickelten,
freien Endabschnitt von
der Trägerfolie 7 zu lösen ist.
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Weiterhin besitzt die Vorrichtung eine im ganzen mit 11 bezeichnete
Schneideinrichtung zum Abtrennen von Folienabschnitten 2 und eine im ganzen mit
12 bezeichnete Andrückeinrichtung, mit der ein Folienabschnitt 2 auf eine Platine
1 aufzuwalzen und damit endgültig klebend zu befestigen ist.
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Die Halteeinrichtung 3 für die Vorratsrolle 4 ist mit einer Bremseinrichtung
versehen, welche die Vorratsrolle 4 bremst, wenn keine Zugkraft im Abrollsinne,
d.h. also in Richtung der Pfeile 13, auf die aus der Doppelfolie bestehende Bahn
5 ausgeübt wird, und welche selbsttätig gelöst ist, wenn auf die Bahn 5 in Richtung
der Pfeile 13 eine Zugkraft ausgeübt wird.
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Hierfür ist die Bremseinrichtung mit einer auf einen Achsstummel 14
der Vorratsrolle 4 einwirkenden Bandbremse versehen, wobei die beiden freien Endabschnitte
des Bremsbandes 16 mit einem Hebel 17 verbunden sind, dessen eines Ende 18 im Bremssinne
von einer Feder 19 beaufschlagt ist, und dessen anderes freies Ende 21 eine Rolle
22 trägt, an welcher die Bahn 5 umgelenkt ist.
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Von der Rolle 22 der Bremseinrichtung ist die aus der Doppelfolie
bestehende Bahn 5 über eine feste Umlenkrolle 23 zwischen einem aus zwei Rollen
24 und 25 bestehenden Rollenpaar hindurchgeführt, dessen Rollen 24, 25 an der Bahn
5 anliegen. Hierfür ist die Rolle 25 stationär angeordnet, während die Rolle 24
radial relativ zur Rolle 25 verschiebbar gelagert und von einer Feder 27 beaufschlagt
ist.
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Mit den Rollen 24, 25 ist eine Im ganzen mit 28 bezeichnetes Haltemittel
nachgeordnet, welches zwei beiderseits der Bahn
5 angeordnete Haltebacken
29 und 30 aufweist, die in Richtung des Pfeiles 32 relativ zueinander beweglich
sind, wobei die Haltebacke 30 stationär angeordnet ist und die Haltebacke 29 durch
den Kolben 33 einer Kolben-Zylinder-Einheit in Richtung des Pfeiles 32 beweglich
ist.
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Von dem Haltemittel 28 gelangt die aus der Doppelfolie bestehende
Bahn 5 sodann in Richtung des Pfeiles 13 zu einer Umlenkrolle 36, an welcher sie
etwa in einem Winkel von 900 umgelenkt wird, so daß sie im wesentlichen tangential
auf den Mantel 38 einer antreibbaren Walze 37 aufläuft. Die Walze 37 ist innen im
wesentlichen hohl und besitzt einen in der Zeichnung nicht dargestellten Metall
zylinder, der an seiner Außenseite mit einer Gummischicht 39 belegt ist, so daß
der Walzenmantel 38 elastisch ist. Der Walzenmantel 38 ist mit einer in der Zeichnung
nicht erkennbaren Vielzahl von im wesentlichen gleichmäßig verteilten, kleinen Durchgangsbohrungen
versehen. In ihrem Inneren ist die Walze 37 mit Unterdruck beaufschlagt, so daß
am äußeren Umfang der Walze 37 radial nach innen gerichtete Kräfte entstehen, die
in der Zeichnung mit Pfeilen 41 symbolisch dargestellt sind.
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Im Bereich der Auflaufstelle der Bahn 5 auf den Mantel 38 der Walze
37 ist eine Andrückrolle 42 vorgesehen, welche mit einer Kolben-Zylinder-Einheit
43 verbunden ist und demgemäß in Richtung des Pfeiles 44 beweglich bzw. einstellbar
ist. Die Andrückrolle 42 drückt die Bahn5 an den Mantel 38 der Walze 37 hinreichend
stark an, so daß kein Schlupf der Bahn 5 auf dem Mantel 38 auftritt-.
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Der Andrückrolle 42 ist die Trenneinrichtung 9 nachgeordnet, die eine
Trennklinge 46 aufweist (s. Fig. 2), deren der Schneideinrichtung 11 zugekehrte,
also in Drehrichtung gemäß dem Pfeil 47 verlaufende Trennkante 48 eng benachbart
zur Außenseite
des Walzenmantels 38 angeordnet ist. Die Trennkante
48 ist abgerundet. Die Trennklinge 46 ist in einem senkrecht zur Achse 49 der Walze
37 verlaufenden Schnitt im wesentlichen dreiecksförmig ausgebildet. Ihre Unterseite
51 ist zum Walzenmantel 38 angestellt.
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Der Trennklinge 46 ist eine erste Umlenkrolle 53 sowie eine zweite
Umlenkrolle 54 für die Trägerfolie 7 nachgeordnet. Von der zweiten Umlenkrolle 54
gelangt die Trägerfolie 7 dann in Richtung des Pfeiles 56 zu einer Haspel 52, wo
die Trägerfolie 7 aufgewickelt wird.
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Die Schneideinrichtung 11 ist eng benachbart zur Trenneinrichtung
9 angeordnet und besitzt ein Schneidmesser 57 zum Abtrennen von Folienabschnitten
2, welches parallel zur Walzenachse 49 verläuft und in Richtung des Doppelpfeils
58 senkrecht zum Walzenmantel 38 beweglich ist.
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Die Walze 37 ist mittels eines in der Zeichnung nicht dargestellten
Schrittmotors diskontinuierlich antreibbar, und zwar erfolgt die Steuerung derart,
daß die Walze 37 zunächst von dem Schrittmotor jeweils um einen ersten Winkel 61
zu drehen ist, dessen auf dem Walzenmantel 38 verlaufender zugehöriger Bogen der
Länge L eines abzuschneidenden Folienabschnittes 2 entspricht, und sodann um einen
zweiten Winkel 62, dessen auf dem Waizenmantel 38 verlaufender, zugehöriger zweiter
Bogen nur einem Bruchteil des ersten Bogens entspricht, wobei der dem zweiten Bogen
entsprechende zweite Winkel 62 etwa dem Abstand zwischen der Trennklinge 46 und
dem Schneidmesser 57 entspricht.
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Die Platinen 1 werden der Andrückeinrichtung 12 mit einer in der Zeichnung
nicht im einzelnen dargestellten Fördervorrichtung in Richtung des Pfeiles 63 so
zugeführt, daß sie an der Unterseite
der Walze 37 etwa tangential
an diese anlaufen, wobei zwischen der auf diese Weise an die Walze 37 heranbewegten
Platine 1 und dem Walzenmantel 38 ein schmaler Spalt für den Folienabschnitt 2 vorhanden
ist. An ihrer Unterseite 64 wird die betreffende Platine 1 sodann jeweils von einer
Andrückrolle 66 der Andrückeinrichtung 12 beaufschlagt, die in Richtung des Doppelpfeils
67 radial zur Walze 37 beweglich ist.
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Im Bereich der Andrückstelle kann an der Innenseite der Walze 37 eine
Abdeckung 68 vorhanden sein, mittels welcher die im Walzenmantel 38 angeordneten
Durchgangsbohrungen im wesentlichen abzudecken sind, so daß der an der Andrückstelle
als radial nach innen gerichtete Kraft wirkende Unterdruck, der zunächst die aus
der Doppelfolle bestehende Bahn 5, danach die Folie 8 und schließlich den Folienabschnitt
2 auf dem Walzenmantel 38-hält, an der Andruckstelle zumindest im wesentlichen ausgeschaltet
wird.
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Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt:
Bei Aufnahme des Betriebes bzw. nach Montage einer neuen-Vorratsrolle 4 in der Halteeinrichtung
3 wird zunächst einmal der freie Endabschnitt der Bahn 5 um die Rolle 22 der -Bremseinrichtung
und die-Umlenkrolle 23 in Richtung des Pfeiles 13 herumgeführt und zwischen den
Rollen 24 und 25 sowie den Haltebacken 29 und 30 des Haltemittels 28 hindurchgeführt.
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Sodann wird das freie Ende der Bahn 5 um die Umlenkrolle 36 und zwischen
der Andrückrolle 42 und dem Walzenmanteil 38 sowie zwischen der Trennklinge 46 und
dem Walzenmantel 37 hindurchgeführt. Danach wird die Doppelfolie 5 voneinander getrennt,
wobei die Trägerfolie 7 um die #Umlenkrollen 53 und 54 herumgeführt und mit ihrem
freien Ende an der Haspel 52
befestigt wird, während der freie
Endabschnitt der Folie 8 auf die Walze 37 aufgelegt wird, wo sie durch den Unterdruck
gehalten wird.
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Wird sodann die Schneideinrichtung 11 betätigt, so wird das überstehende
Ende der Folie 8 abgenommen und die Vorrichtung ist betriebsbereit. Die weitere
Arbeitsweise erfolgt sodann vollautomatisch.
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Dabei setzt der Schrittmotor die Walze 37 zunächst einmal um einen
Winkel 61 in Bewegung und nach Drehung der Walze 37 um den Winkel 61 wird die Schneideinrichtung
11 betätigt, so daß sich der in Fig. 3 schematisch dargestellte Zustand einstellt.
Dabei ist das Haltemittel 28 gelöst, d.h also die Haltebacken 29 und 30 sind mit
der Bahn 5 außer Eingriff.
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Die Zugbewegung in Richtung der pfeile 13 auf die Bahn 5 wird durch
die Walze 37 ausgeübt, und zwar dadurch, daß ein Abschnitt der Bahn 5, nämlich der
Abschnitt zwischen der Andrückrolle 42 und der Trenneinrichtung 9, sowie ein Abschnitt
der Folie 8, nämlich der Abschnitt zwischen der Trennklinge 46 und dem Schneidmesser
57 auf dem Walzenmantel 38 mittels dem in der Walze 37 vorhandenen Unterdruck auf
dem Mantel gehalten wird, wobei durch die Wirkung der Andrückrolle 42 und des Unterdrucks
kein Schlupf auftritt.
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Auch der von dem Schneidmesser 57 abgetrennte Folienabschnitt 2 wird
durch den Unterdruck auf dem Walzenmantel 38 gehalten.
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Danach wird vor Drehung der Walze 37 um den zweiten Winkel 62 das
Haltemittel 28 betätigt, so daß die Haltebacken 29 und 30 die Bahn 5 festhalten.
Setzt sich kurz danach die Walze 37 um den zweiten Drehwinkel 62 in Bewegung - dabei
ist die Andrückrolle 42 gelöst, d.h. radial vom Walzenmantel 38 abgehoben -so
wird
der abgetrennte Folienabschnitt 2 aus seiner Stellung gemäß Fig. 3 in seine Stellung
gemäß Fig. 4 bewegt, ohne daß Folie "nachrückt". Der Folienabschnitt 2 wird mit
anderen Worten vom freien Ende 69 der Bahn 5 abge#rückt, und zwar um einen Abstand,
der dem dem Winkel 62 entsprechenden Bogen auf dem Walzenmantel 38 entspricht.
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Zugleich wird eine Platine 1 in Richtung des Pfeiles 63 vorwärtsbewegt
und läuft im Bereich der Andrückrolle 66-auf die Platine 1 auf, wobei die Andrückrolle
66 in Richtung des;rPfeiles 67 radial an die Walze 37 heranbewegt wird und den Folienabschnitt
2, dessen Klebeschicht 6 nach- außen gekehrt ist, auf die Platine 1 aufwalzt, so
daß das in Fig. 1 mit -71 b-ez#eichnete #Kraftfa,hrzeugschild entsteht.
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Danach-wiederholt sich der Vorgang wiederum-von vorn, wobei das Haltemittel
28 wiederum gelöst und die Andrückrolle 42 wiederum an den Walzenmantel 38 herangefahren
wird, so daß die Folie bei einem erneuten Drehen der#Walze 37 um den Winkel 61 von
dieser wiederum mitgenommen wird etc.
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Es ist ersichtlich, daß mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine
sehr wirksame und rationelle automatische Herstellung der hier in Rede stehenden
Kraftfahrzeugschilder möglich ist, wobei trotz der kritischen Eigenschaften der
Folie im Hinblick auf ihre geringe Dicke von etwa nur#0,,#5,.mm,,1;.hr starkes Schrumpfungsverhalten
etc. keinerlei Schwierigkeiten auftreten, und wobei insbesondere auch keinerlei
Abfall entsteht. Dabei arbeitet eine derartige Vorrichtung zur Herstellung von Kraftfahrzeugschildern
von beispielsweise 508 mm Länge so schnell, daß ein fertiges Kraftfahrzeugschild
71 innerhalb einer Zeitspanne von weniger als 4 Sek. zu erstellen ist.
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Falls es erwünscht ist, kann zur Versteifung des-Kraftfahrzeugschildes
71
bzw. dessen Platine 1 noch ein umlaufendes Einprägen einer Sicke in den Randbereich
erfolgen, und es kann ggf. auch noch eine Lackierung des Schildes erfolgen, wodurch
zu verhindern ist, daß beim späteren Einsatz der Kraftfahrzeugschilder 71 Feuchtigkeit
zwischen den Folienabschnitten 2 und die Platine gelangt. Diese Verfahrensabschnitte
sind jedoch völlig unkritisch, nachdem ein Folienabschnitt gewünschter Länge erst
einmal in ordnungsgemäßer Weise zu einem plattenförmigen Träger, nämlich die Platine
1, aufgebracht ist.