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"Uberfahrbrücke für Rampen"
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Die Erfindung betrifft eine Überfahrbrücke für Rampen, bestehend aus
einer an ihrem rampenseitigen Ende um eine waigerechte Achse verschwenkbar an der
Rampe gelagerten Brückeiplatte mit einer an deren freien Ende angelenkten, aus eiier
etwa senkrecht nach unten gerichteten Nichtgebrauchsstell mg in eine durch Anschlag
begrenzte Einsatzstellung in der Ebene der Brückenplatte zum Abstützen von deren
freiem Ende auf der zu bedienenden Ladefläche umklappbaren Verlängerungslippe, die
zum Ausgleich von Abweichungen in der horizontal Ausrichtung der Ladefläche einzelne,
um eine horizontale Achse jeweils durch Anschläge begrenzt verschwenkbare, sich
einZeln auf die Ladefläche auflegende Verlängerungssegemente aufweist.
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Eine Überfahrbrücke dieser Art ist aus derDE-PS 1 280 151 bekannt.
Bei der bekannten Ausführung ist einmal die VerlängerungS-lippe als ganze um eine
von dem freien Ende der Brückenplatte gehaltene Achse klappbar, während die einzelnen
Verlängerungssegemente der Verlängerungslippe mittels einer ortsfest an der Verlängerungslippe
angeordneten, getrennten Schwenkachse angelenkt sind, die sich im Abstand von der
Schwenkachse der Verlängerungslippe parallel zu dieser Achse erstreckt.
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Mit dieser vorbeschriebenen Ausführung wurde zwar erreicht, daß sich
die Verlängerungslippe beim Auflegen der Überfahrbrücke auf eine zu bedienende Ladefläche
im wesentlichen über ihre gesamte Breite an die Ladefläche anlegt, auch wenn die
Ladefläche eine von der Horizontalen abweichende Ausrichtung aufweist, jedoch muß
bei der bekannten Konstruktion die gesamte von der Verlängerungslippe aufgenommene
Belastung der Überfahrbrücke über zwei Gelenkpunkte in die Brückenplatte eingeleitet
werden. Dies ist sowohl aus belastungstechnischen Gesichtspunkten ungünstig und
führt darüber hinaus zu einer verhältnismäßig aufwendigen und teueren Konstruktion.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine über fahrbrücke
der eingangs bezeichneten Art konstruktiv so zu gestalten, daß bei Erhaltung der
vollen Funktionsfähigkeit der bekannten Brücke ein belastungsmäßig günstigerer und
konstruktiv wesentlich vereinfachter Aufbau ergibt.
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Diese Aufgabe wird bei einer Überfahrbrücke der bezeichneten Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß eine einzige, am freien Ende der Brückenplatte gehaltene Schwenkachse
vorgesehen ist, um die sowohl die Verlängerungslippe als Ganzes umklappbar ist,
als auch die einzelnen Verlängerungssegmente begrenzt verschwenkbar gelagert sind.
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Durch die unmittelbare Anlenkung der Verlängerungssegmente an die
stationär von der Brückenplatte gehaltene Schwenkachse wird durch Vermeidung eines
weiteren Gelenkpunktes innerhalb der Verlängerungslippe ein stabilerer Zustand erreicht.
Dabei können sich die Verlängerungssegmente unmittelbarer gegen die Brückenplatte
selbst abstützen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die einzelnen Verlängerungssegemente
mit die Lagerbohrungen für die Schwenkachse enthaltenden Fortsätzen versehen, welche
gemeinsam von
einem sich im wesentlichen über die Breite der Brückenplatte
erstreckenden Verbindungsteil gabelartig umfaßt sind, welches ein gewisses Spiel
gegenüber den Fortsätzen aufweist, innerhalb dessen die einzlnen Verlängerungssegmente
beidseitig anschlagbegrenzt gegen über dem Verbindungsteil verschwenkbar sind. Dabei
ist die Konstruktion zweckmäßiger Weise so ausgeführt, daß die Anscluläqe für die
Bestimmung der Nichtgebrauchsstellung und der Einsatzstellung der Verlängerungslippe
zwischen dem Verbindungsteil einerseits und der Brückenplatte andererseits gebildet
sind.
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Das Verbindungsteil braucht selbst nicht unmittelbar auf der Schwenkachse
gelagert zu sein, Es reicht vielmehr, wenn es gemeinsam über die Fortsätze der einzelnen
Verlängerungssegmente geschoben ist und in dieser Stellung beispielsweise durch
rückseitigen Anschlag gegen die Brückenplatte gehalten wird. Es ist aber auch möglich,
das Verbindungsteil durch geeignete Sicherungselemente, wie etwa Steckbolzen odgl.
an einem Verlassen seiner die Fortsätze der Verlängerungssegemente umfaßenden Anordnung
zu hindern. Schließlich ist es auch möglich, das Verbindungsteil direkt an einigen
Stellen auf der Schwenkachse zu lagern, jedoch ist eine solche Ausführung im allgemeinen
etwas aufwendiger.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Konstruktion liegt im wesentlichen
darin, daß die unabhängig voneinander begrenzt verschwenkbaren einzelnen Verlängerungssegm-;ente
der Verlängerungslippe unmittelbar auf der von der Brückenplatte gehaltenen Schwenkachse
gelagert sind, wobei das Verbindungsteil lediglich als eine Art alle Verlängerungssegmente
umfaßende Klammer wirkt, mittels derer die Verlängerungssegmente gemeinsam in ihre
beiden Hauptstellungen umklappbar sind, und innerhalb der die einzelnen Verlängerungssegmente
nur um ein begrenztes Maß relativ zueinander verschwenkbar sind.
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Die Betätigung der Verlängerungslippe kann entweder von Hand oder
durch mechanische Mittel erfolgen. Bei einer mechanisch erzeugten
Umklappbewegung
greift die dafür vorgesehene Betätigungseinrichtung zweckmäßiger Weise an einem
Betätigungshebel an, der fest mit dem Verbindungsteil verbunden ist.
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Eine besonders einfache Ausführung der überfahrbrücke ergibt sich,
wenn die Schwenkachse in der Ebene der Fortsätze der Verlängerungssegmente liegt,
diese Fortsätze selbst als rückwertige Bereiche verminderter Dicke der Verlängerungssegmente
ausgebildet sind und das Verbindungsteil als U-Profil ausgebildet ist, welches die
Fortsätze verminderter Dicke umgreift und dessen einer Schenkel die Fortsätze an
ihrer zur Brückenoberfläche gerichteten Seite auf das Maß der Oberfläche der Verlängerungslippe
ergänzt.
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Auch bei der erfindungsgemäßen Ausführung ist es jedoch möglich, die
Verlängerungslippe mit einer das Gewichtsmoment der Verlängerungssegmente in einer
solchen Weise kompensierenden Ausgleichsmasse oder Federanordnung zu versehen, daß
die Verlängerungslippe jeweils in ihre Nichtgebrauchsstellung oder Einsatz stellung
einen stabilen Kippzustand einnimmt. Eine solche Ausbildung ist beispielsweise in
derDE-PS 1 280 151 beschrieben. Auf die vorliegende Konstruktion bezogen sind die
Ausgleichsmasse bzw. die Federanordnung an dem Verbindungsteil anzubringen. Bei
Vorsehen einer Ausgleichsmasse kann es erforderlich sein, die Schwenkachse mit einer
bestimmten Entfernung unterhalb der Verlängerungssegmente anzuordnen. In diesem
Fall ist es möglich, die Fortsätze der Verlängerungssegemente beispielsweise senkrecht
zu deren Oberfläche anzuordnen, so daß sie sich unter einem Winkel in Richtung auf
die tiefer gelegene Schwenkachse erstrecken.
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Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Überfahrbrücke unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen im einzelnen näher
beschrieben. Es stellen dar: Fig. 1 einen Schnitt durch das vordere Ende einer Überfahrbrücke,
welches mit der Verlängerungslippe versehen ist,
Fig. 2 eine teilweise
geschnittene Draufsicht auf den in Fig. 1 dargestellten Bereich der Uberfahrbrücke.
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Die in den Fig. der Zeichnungen dargestellte Überfahrbrücke für Rampen
besteht aus einer Brückenplatte 1, die an ihrem (nicht gezeigtem) rampenseitigen
Ende um eine waagerechte Achse höhenverschwenkbar an einer (nicht gezeigten) Rampe
gelagert ist.
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Das freie Ende 2 der Brückenplatte ist durch ein Flachstahlelement
3 stirnseitig abgeschlossen. An dem Flachstahlelement 3 sind mit Lagerbohrungen
versehene Laschen 4 befestigt, mittels derer eine Verlängerungslippe 5 an dem freien
Ende 2 der Brückenplatte 1 angebracht ist.
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Die Verlängerungslippe 5 besteht aus einzelnen auf einer durch die
Lagerbohrungen der Laschen 4 sich erstreckenden Schwenkwelle 6 drehbar gelagerten
Verlängerungssegmenten 7, die an ihrem befestigungsseitigen Ende mit Fortsätzen
8 versehen sind, welche die Lagerbohrungen 9 für die Schwenkwelle 6 enthalten.
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Die Fortsätze 8 aller Verlängerungssegemente 7 sind gemeinsam von
einem sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Brückenplatte 1 erstreckenden
Verbindungsteil 10 gabelartig umfaßt, welches im gezeigtem Ausführungsbeispiel in
Form eines U-Profiles ausgebildet ist. Die Fortsätze 8 der Verlängerungssegmente
7 weisen gegenüber der inneren Begrenzung des Verbindungsteiles 10 ein gewisses
Spiel auf, wie dies bei 11 angedeutet ist. Dadurch wird ermöglicht, daß die einzelnen
Verlängerungssegmente 7 anschlagbegrenzt durch die beiden Schenkel des Verbindungsteiles
10 unabhängig voneinander um einen gewissen Betrag innerhalb der Umfaßung durch
das Verbindungsteil 10 in diesem auf und abschwenkbar sind, wie dies durch den Pfeil
15 und die gestrichelten Darstellungen 7' und 7'' der Verlängerungssegm-ente angedeutet
ist.
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Die gesamte Verlängerungslippe 5 ist von ihrer ausgezogen dargestellten
Einsatzstellung, in der sie auf eine zur bedienenden Ladefläche zur Auflage gelangt,
in eine im wesentlichen senkrecht
nach unten gerichtete Nichtgebrauchsstellung
umklappbar, wie dies durch den Pfeil 16 und die gestrichelte Darstellung 5' der
Verlängerungslippe angedeutet ist.
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Um beim Umklappen der Verlängerungslippe 5 ein kollidieren des Verbindungsteiles
10 mit dem Flachstahlelement 3 der Brückenplatte zu vermeiden, ist das Verbindungsteil
10 an seiner unteren, hinteren Ecke mit einer Abschrägung 12 versehen. Der Abstützanschlag
zur Begrenzung der Schwenkbewegung der gesamten Verlängerungslippe 5 nach oben und
somit zur Aufnahme der Belastungskräfte im Betrieb ist zwischen dem Verbindungsteil
10 und der Brückenplatte 1 an der Stelle 13 gebildet. Entsprechend wird die Nichtgebrauchsstellung
der Verlängerungslippe 5 durch Anschlag der Unterseite des Verbindungsteiles 10
gegen die Vorderseite des Flachstahlelementes 3 gegrenzt.
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Zum mechanischen Umklappen der Verlängerungslippe 5 ist das Verbindungsteil
10 an seiner Unterseite mit einem Betätigungshebel 14 versehen, an dem beispielsweise
ein pneumatischer Betätigungszylinder angreifen kann, der mit seinem anderen Ende
an geeigneter Stelle an der Unterseite der Brückenplatte 1 abgestützt ist.
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Aus der Fig. 1 ist erkennbar, daß das Verbindungsteil 10 lediglich
auf die Fortsätze 8 der Verlängerungsseg-mente 7 aufgeschoben zu sein braucht, ohne
selbst unmittelbar auf der Schwenkwelle 6 gelagert zu sein müssen. In der Fig. 1
dargestellten Einsatzstellung wird das Verbindungsteil 10 allein durch seinen rückseitigen
Anschlag 13 gegen die Brückenplatte 1 an einem Verlassen seiner vorgesehenen Stellung
gehindert.
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Es ist jedoch dennoch zweckmäßig, das Verbindungsteil 10 durch (nicht
gezeigte) Sicherungselemente, die beispielsweise aus mit Spiel durch die Fortsätze
der Verlängerungssegmente geführten Sicherungsbolzen bestehen können, mit den Verlängerungssegmenten
zu verbinden. Dies ist bei der gezeigten Ausführung
beispielsweise
erforderlich, um das Verbindungsteil 10 auch in Nichtgebrauchsstellung der Verlängerungslippe
7 in seiner vorgesehenen Lage zu halten. Andererseits ist es jedoch auch möglich,
das Verbindungsteil 10 anbestimmten Stellen mittels im Inneren des U-Profils vorgesehener,
geeignete Ansätze unmittelbar auf der Schwenkwelle 6 zu lagern.
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Im Ausführungsbeispiel ist die Verlängerungslippe so ausgebildet,
daß die Brückenplatte auch in der abgeschwenkten Nichtgebrauchsstellung der Verlängerungslippe
eine glatte Oberfläche aufweist.
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Im abgeschwenkten Zustand dient die Verlängerungslippe im allgemeinen
dazu, die Brückenplatte im Nichtgebrauchszustand an ihrem freien Ende so abzustützen,
daß sie sich mit ihrer Oberfläche auf Rampenhöhe befindet.
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