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DE2850861A1 - Verfahren zur herstellung von gedaemmten putzfassaden sowie daemmplattenelemente zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur herstellung von gedaemmten putzfassaden sowie daemmplattenelemente zur durchfuehrung des verfahrens

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Publication number
DE2850861A1
DE2850861A1 DE19782850861 DE2850861A DE2850861A1 DE 2850861 A1 DE2850861 A1 DE 2850861A1 DE 19782850861 DE19782850861 DE 19782850861 DE 2850861 A DE2850861 A DE 2850861A DE 2850861 A1 DE2850861 A1 DE 2850861A1
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DE
Germany
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plastic
panels
plaster
vzw
mortar
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Withdrawn
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DE19782850861
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Inventor
Friedrich Heck
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Curing Cements, Concrete, And Artificial Stone (AREA)

Description

Patentanwälte
ZELLENTlN
67 Ludwigshafen/Rh.
RubensstraBe 30
Friedrich Heck 23. November 1978
Heckenpfad 15, fhd 2174
67o2 Bad Dürkheim WZ/g
Verfahren zur Herstellung von gedämmten Putzfassaden sowie Dämmplattenelemente zur Durchführung des Verfahrens (Zusatz zu Patent Anmeldung P 25 16 916.8-25)
Gedämmte Putzfassaden werden dadurch erhalten, daß man auf Polystyrol-Hartschaumplatten Glasfasergewebe auflegt und auf diese den Putz aufträgt. Um dem Putz eine genügende Haft-■ festigkeit zu vermitteln, werden diesem relativ hohe Kunststoffanteile beigemischt. Diese Kunststoffanteile sind aber j von erheblichem Nachteil, da sie den Wasserdampfdurchlas stark sperren. In den Grenzbereich zwischen Hartschaumplatte und Putz unvermeidbar durch feuchte Luft eindringendes konden- :sierendes Wasser kann somit wegen der Sperrwirkung des Kunstj stoffes nicht durch den Putz diffundieren und drückt den Putz j bei Frosteinwirkung von der Platte ab, was zu Schaden an der !Fassade führt.
030023/0205
Versuche,den Kunststoffanteil zu senken, gelangen z.B. durch Verwendung von Polybutadienstyrol, wobei Anteile von lediglich 2,5 Gew % Kunststoff im Mörtel erreicht würden. Da jedoch dieser Kunststoff dem Mörtel einen erheblich höheren Wasserdampf sperrwert vermittelt als herkömmliche Kunststoffe, hat ' dessen Verwendung nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt.
Gemäß Patent . . . .-. (Anmeldung P 25 1 6 916.8-25)
wurde ein anderer Weg beschritten. Die bis zur Anmeldung des Hauptpatentes (Anmeldung P 25 16 916.8-25) geltende Lehre, bestand darin, einen Haftputz mit relativ hohen Kunststoffan- : teilen zu verwenden und Spannungen zwischen Mörtel und der durch
Treibmittel- bzw. Lösungsmittelverlust stärkt schwindenden Schaumplatte dadurch zu mindern, daß durch vorgeschriebene Mindestlagerzeiten die Nachschwindung bis zu einem gewissen j Grade abgebaut wurde. Es liegt jedoch auf der Hand, daß diese j lösung letztlich nicht befriedigt, da die Differenzspannung \ zwischen Putz und Mörtel nach der Verarbeitung ständig zunimmt ; und so den Verbund, der, s.o., durch den hohen Wasserdampf-{ sperrwert ohnehin recht empfindlich ist, durch zusätzliche
Kräfte obendrein belastet. !
Gemäß Patent (Anmeldung P 25 16 916.8-25)
ist es erstmals gelungen, den Kunststoffanteil des Mörtels ■ soweit herabzusetzen, daß die Wasserdampfsperrwirkund tolerierbar wurde. Kunststoffanteile waren gleichwohl auch dort nötig, da eine gewisse Haftwirkung zur anfänglichen Befestigung des feuchten unabgebundenen Mörtels unabdingbar war.
030023/0206
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, den Kunststoffanteil des Mörtels noch weiter zu senken, bzw. die Verwendung von Mörteln zu gestatten, die keinerlei Kunststoffanteile mehr aufweisen.
,Die Lösung der Aufgabe besteht darin, daß man auf die Rillen aufweisenden Hartschaumplatten zunächst mit Hilfe von über die Plabten
' verteilten Befestigungselementen ein Glasfasergewebe in einem '. Abstand von etwa 1-2 mm von der Plattenoberfläche an dieser be- i festigt wird, wonach dann ein kunststoff armer Putz auf die derart vorbereitete
'■ Platte aufgetragen wird. Auf diese Weise ist es erstmals möglich, gedämmte j Fassaden herzustellen, die optimale Wasserdampfdurchgangswerte aufweisen.
Als besonders vorteilhaft ist anzusehen, einen Mörtel mit ο Gew % Kunststoffanteil zu verwenden, da auf diese Weise Fassaden herstellbar sind, bei denen der Wasserdampfeinfluß keinerlei negative Auswirkungen hat.
Erfindungsgemäß wird das Glasfasergewebe mit Hilfe von punkti förmig über die Platte verteilten Kleber- oder Mörtelportionen : beabstandet auf die Platte geklebt, wobei der Kleber oder Mörtel, j da er hier Haftwirkung entfalten soll, einen hohen Kunststoff- ; anteil aufweist.
Die Erfindung kann somit auch darin gesehen werden, die Kunststoffanteile örtlich begrenzt in sehr kleinen Zonen zusammenzufassen und den wesentlichen Hauptbestandteil des Putzes von i Kunststoff weitgehend freizuhalten.
Das Verfahren wird dabei zweckmäßigerweise so durchgeführt, daß man unabgebundene kunststoffreiche -Stempel mit wirksamen Haftflächen
030023/0205
in der Größenordnung zwischen 2o bis 2ooomm auf die Hartschaumplatten aufbringt und sofort anschließend darauf das Glasfasergewebe legt- Der kunststoffreiche Mörtel weist dabei eine Zusammensetzung auf, die an Zement 1o — 8o, ?zw, 4o — 6o Gew %
an Sand, Quarzsand
oder anderem mineralischem Füllstoff ο - 80, vzw. 3o - 5o Gew %
und an Kunststoff 2 - 5o, vzw. 1o - 2o Gew %
enthält. Man läßt den Mörtel abbinden und trägt dann den eigentlichen Putz auf. überraschenderweise wird der aufgetragene kunststoffarme, also keine Haftwirkung aufweisende Putz von dem Glasfasergewebe ausreichend festgehalten, wobei unterstrichen werden muß, daß das Auftragen des Putzes hier wie beim Stande der Technik in senkrechter Anordnung, auf die an der zu dämmenden Wand befestigten Platten, erfolgt.
Der beste Verbund zwischen der gerillten Platte und dem abgebundenen Putz wird dann erhalten, wenn Hartschaumplatten mit . größtmöglicher Nachschwindung eingesetzt werden, d.h. wenn j Platten verwendet werden, die frisch produziert wurden und : wegen des hohen Treibmittel- bzw. Lösungsmittelanteils nach ι herkömmlicher Lehre mindestens 3 Monate gelagert werden müßten.
j Ein weiterer ganz wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Platten nunmehr werkseitig : vorbereitet, d.h. mit dem Glasfasergewebe versehen werden
! können. :
ι ■ ; ■ ι
030023/0205
- 1o -
Dies war beim Stande der Technik nicht möglich, da das Gewebe zwingend so an auf dem Mauerwerk angebrachten Platten befestigt werden mußte, daß das Glasfasergewebe nicht an den Rändern der Platten Stöße bildete, da dies unweigerlich an den Stoßkanten nach kurzer Zeit zu Rißbildung führte.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren können die Stöße des Gewebes mit den Stoßkanten der Hartfaserplatten zusammenfallen, ohne daß eine Rißbildung entsteht. Dies muß als äußerst überraschend bezeichnet werden, da gerade Platten mit hoher Nachschwindung zum Einsatz kommen und man daher annehmen mußte, daß die Stoßkanten mehr noch als beim Stand der' Technik Bereiche höherer Gefährdung darstellen.
Als besonders erfindungswesentlich wird daher angesehen, Hartschaumplatten werkseitig mit deckungsgleichen oder nur geringfügig über die Ränder überstehenden Glasfasergewebematten zu versehen.
Diese Platten können mühelos an der Mauer befestigt werden, da keine großen Überlappungen des Gewebes nötig sind, bzw. da auf diese auch ganz verzichtet werden kann.
Um zu vermeiden, daß beim Auftragen des Putzes an den Plattenstößen dieser im nassen Zustand nicht ausreichend gehalten wird, ist vorgesehen, insbesondere nahe der Plattenkanten die notwendigen Befestigungselemente anzuordnen.
;Im Bedarfsfall ist es natürlich auch möglich, die Glasfaser-
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-u-
gewebebahnen auf der Baustelle an den Hartschaumplatten anzubringen. Dabei können sowohl die einzelnen Platten in oben geschilderter Weise armiert werden, oder aber größere Bahnen, auf der bereits auf dem Mauerwerk befindlichen Dämmschicht befestigt werden, wozu erfindungsgemäß die Verwendung von sich dübelartig verspreizenden Befestigungselementen aus vorzugsweise nicht korrodierendem Metall oder Kunststoff vorgeschlagen wird. Es genügt dabei, diese "Schikanen" aufweisenden Elemente in den Polystyrol-Hartschaum zu drücken und an kopfseitigen Haken oder dergl. das Glasfasergewebe zu befestigen.
Als vorteilhaft hat sich weiterhin erwiesen, die notwendigen Rillennicht in die Platten mitzuformen, sondern diese nachträglich einzufräsen.
Ein weiteres erfindungsgemäßes wesentliches Merkmal ist noch darin zu sehen, daß bandgeschäumte Platten mit verdichteter Oberfläche eingesetzt werden, die verfahrensbedingt ohne Formtrennmittel hergestellt werden. Bei Dämmplatten mit Form-
'- trennmittel auf der Oberfläche kann die Haftung eines kunst-. stoffarmen Mörtels herabgesetzt sein.
Durch die erfindungsgemäße Verwendung von äußerst geringen Kunststoffzusatzmengen zu Zement-Mörtel-Mischungen wird auf den Polystyrol-Hartschaum-Platten eine Beschichtung erreicht, die nach dem Abbinden eine einwandfreie Grundlage darstellt j für rein mineralisch aufgebaute Außenputze oder Farbanstriche. Die Haftung ist durch Saugfähigkeit der Armierungsbeschichtung sowie Artverwandtheit beider Beschichtungsmassen sehr gut.
030023/020 5
Der Wärmeausdehungskoeffizient für Zement-Mörtel-Mischungen wird durch die geringen Kunststoffzusätze so gut wie nicht beeinflußt.
Es ist zwar auch möglich, auf diese Armierungsbeschichtung kunststoffmodifizierte mineralische Außenputze bzw. Farbanstriche oder auch übliche Kunststoffdispersionsputze aufzubringen. Der unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen Armierungsbeschichtung und Kunststoffdispersionsputz wirkt sich in diesem Fall, wie auch sonst, nicht sehr nachteilig aus, weil der höhere Ausdehnungskoeffizient für Kunststoffdispersionsputze durch den elastischen Charakter dieser Putzbeschichtung ausgeglichen wird.
Die mineralisch aufgebauten Putze oder Farbanstriche, die auf die Armierungsbeschichtung aufgetragen werden, haben jedoch gegenüber den KunststoffdispeisLonsputzen und Kunststoff-Fassaden- Farben den Vorteil, daß sie Wasserdampf sehr gut passieren lassen und sich in Farbe und Eigenschaften im Laufe ! der Jahre nicht verändern. Die Kunststoffdispersions-Farban- ! striche verschmutzen infolge erhöhter elektrostatischer Aufladung stärker, verspröden im Laufe der Zeit durch Zersetzung indolge UV-Einstrahlung und können infolge ihres erhöhten Wasserdampfdiffusionswiderstandes vom Untergrund abgedrückt werden. Außerdem erweichen sie bei direkter Sonnenbstrahlung, was dazu führen kann, daß sich Dampfblasen bilden, die in der Nacht infolge Abkühlung wieder verschwinden bis das Gefüge porös und rissig wird.
030023/0205
--13 -
Die Wasserdampfdiffusionswiderstandsfaktoren der in Anwendung befindlichen Anstriche sind:
rein mineralisch aufgebaute Äußenputze: J^ - 1o — 2o
kunststoffmcdifizierte inineralische Außenputze -.JJ- = 15 - 25
Kunststoffdispersionsputze: Jl - 1oo - 5oo
Kunststoffdispersions-Farbanstriche: . . JLl - 5oo - 1ooo
Nach dem Ankleben dieser Dänunplatten wird der kunststoffmodifizierte Zement-Mörtel von Hand oder mittels einer Mörtelspritzmaschine aufgebracht und geglättet. Diese Beschichtung kann, entsprechend eingefärbt, in diesem Zustand belassen oder mit einem üblichen Putz beschichtet oder mit einem Farbanstrich versehen werden.
3ÜG23/Ö20S

Claims (1)

  1. Patentanwälte
    ZELLENTlN
    Ludv/igshafen/RTi.
    RubensslraBe 30
    Friedrich Heck 23. November 1978
    Heckenpfad 15, fhd 217 4
    67o2 Bad Dürkheim WZ/g
    Patentansprüche
    Verfahren zur Herstellung gedämmter Putzfassaden durch Aufbringen von Glasfasergewebe und Putz auf die gerillte Oberfläche von Polystyrolhatschaumplatten, wobei diese eine definierte Nachschwindung von mindestens 1 mm/m
    aufweisen nach Patent (Anmeldung
    P 25 16 916.8-25), dadurch gekennzeichnet, daß zunächst mit Hilfe von über die Platte verteilten Befestigungselementen ein Glasfasergewebe in einem Abstand von vorzugsweise 1 bis 2 mm von der Plattenoberfläche an dieser befestigt wird, wonach dann ein kunststoffarmer Putz auf die derart vorbereitete Platte aufgetragen wird.
    2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Putz einen Kunststoffanteil von O bis 1 % aufweist.
    3. Verfahren nach Anspruch 1 - 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente aus üblichen Klebemitteln bestehen.
    030 023/0205
    ORIGINAL INSPECTED
    4. Verfahren nach Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber aus Mörtel mit hohem Kunststoffanteil besteht.
    5. Verfahren nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß das Glasfasergewebe an der Platte mit Hilfe von Befestigungselementen der folgenden Zusammensetzung angebracht wird:
    Zement 1o - 8o vzw. 4o - 6o Gew %
    Sand, Quarzsand
    oder anderer
    mineralischer
    Füllstoff ο - 8o vzw. 3o - 5o Gew %
    Kunststoff 2 - 5o vzw. 1o - 2o Gew %.
    Verfahren nach Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß Platten mit größtmöglicher Nachschwindung verwendet werden.
    Verfahren nach Anspüren 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten vor dem Anbringen an die zu dämmende Wand mit dem Glasfasergewebe versehen werden.
    Verfahren nach Anspruch 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß Glasfasergewebe vorzugsweise im Randbereich der Platten mit Hilfe der Befestigungselemente an den Platten i
    befestigt wird. !
    030023/0205
    9. Verfahren nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Glasfasergewebe mit Hilfe von in die HartschauitiT platten einsteckbaren, dübelartig verspreizenden Befestigungselementen an den Platten befestigt wird.
    1ο. Verfahren nach Anspruch 1-9, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Rillen in die Hartschaumplatten gefräst werden.
    11. Verfahren nach Anspruch 1 - 1o, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen schwalbenschwanzartig hinterschnitten
    sind.
    12. Verfahren nach Anspruch 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß bandgeschäumte Polystyrol-Hartschaumplatten verwendet werden.
    j 13. Verfahren nach Anspruch 1 - 12, dadurch gekennzeichnet,
    daß nach dem Abbinden der Armierungsbeschichtung minera-
    ! lische Farbanstriche aufgetragen werden.
    14. Verfahren nach Anspruch 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Abbinden der Armierungsbeschichtung hydraulisch abbindende Putze üblicher Art aufgetragen werden.
    030023/0205
    15. Verfahren nach Anspruch 1-14, dadurch gekennzeichnet,
    daß nach dem Abbinden der Armierungsbeschichtung kunststoff modifizierte hydraulisch abbindende Putze oder Anstrichfarben aufgetragen werden.
    16. Verfahren nach Anspruch 1 - 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Armierungsbeschichtung (Mörtel), bestehend aus Zement und Sand ggf. unter Zusatz von Kalk verwendet wird, dem als Kunststoff Methylcellulose Acrylate, Methacrylate und deren Copolymere z.B. Styrolacrylate ferner .vorzugsweise Vinylacetate und deren Copolymerisate zugegeben wird.
    17. Dämmplatte aus Polystyrol-Hartschaum mit einer Nachschwindung von mehr als 1 mm/m sowie mit Rillen versehender Oberfläche nach Anspruch 1 - 16, gekennzeichnet durch mittels Befestigungselementen in einem Abstand von 1-2 mm von der Oberfläche einseitig angebrachtem Glasfasergewebe.
    ! 18. Dämmplatte nach Anspruch 17, dadurch gkennzeichnet, daß ; die Befestigungselemente aus kunststoffreichem Mörtel
    oder Kleber bestehen.
    19. Dämmplatte nach Anspruch 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente aus Mörtel der folgenden Zusammensetzung bestehen:
    030023/0208
    Zement 1o - 80 vzw. 4o - 60 Gew
    Sand, Quarz oder anderer mineralischer
    Füllstoffe 0-80 vzw- 3o - 5o Gew
    Kunststoff 2 - 5o vzw. 1o - 2o Gew
    2o. Dämmplatte nach Anspruch 17 — 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen in die Platte eingefräst sind.
    21. Dämmplatte nach Anspruch 17 — 2o, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen schwalbenschwanzartig hinterschnitten sind.
    22. Dämmplatte nach Anspruch 17 - 21, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus bandgeschäumtem Material besteht.
    030023/0205
DE19782850861 1978-11-24 1978-11-24 Verfahren zur herstellung von gedaemmten putzfassaden sowie daemmplattenelemente zur durchfuehrung des verfahrens Withdrawn DE2850861A1 (de)

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