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DE2850702A1 - Verfahren zur aufzucht und zum pflanzen von setzlingen und einrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur aufzucht und zum pflanzen von setzlingen und einrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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DE2850702A1
DE2850702A1 DE19782850702 DE2850702A DE2850702A1 DE 2850702 A1 DE2850702 A1 DE 2850702A1 DE 19782850702 DE19782850702 DE 19782850702 DE 2850702 A DE2850702 A DE 2850702A DE 2850702 A1 DE2850702 A1 DE 2850702A1
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DE
Germany
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transport
nutrient
frame
plates
seedlings
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DE19782850702
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Inventor
David Heinstedt
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Individual
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Description

Verfahren zur Aufzucht und zum Pflanzen von Setzlingen und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens zum Aufziehen und zum Pflanzen \ron /Setzlingen, insbesondere von Porstpflanzen, in einem während der Keimung durch einen Luftraum vom Boden getrennten ITährbodensubstrat und zum späteren Transport der in dem ITährbodensubstrat eingewachsenen Pflanzen zum Pflanzort.
Derartige Kultivierungs- und Pflanzverfahren für Garnen verschiedenster Forstpflanzen f '-nd 3kannt. Als Pflanz substrat wird komprimierter Torf, beispielsweise Sphagnum Torf, verwendet, das beispielsweise von einer thermoplastischen Kunststoff hülle umgeben ist, die oben und unten Öffnungen aufweisen. Durch die oberen Öffnungen sollen die Keimlinge heraussprießen können, während die unteren Öffnungen die sog. Luftkultivierung begünstigt, durch die vermieden werden soll, daß die bei der Keimung sich bildenden Wurzeln an den Seiten des Nährbodensubstrats herausstoßen. Mir die Keimung wird das lunhüllte ITährbodensubstrat so aufgestellt, daß zwischen ihm und dem Boden ein Luftspalt verbleibt. Durch die Zufuhr von
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V/asser wird der Nährboden zum Quellen gebracht und die Keimung beginnt sehr rasch. Die Hülle um den Nähr- und Keimboden dient unter anderem dazu, den Nährboden vor dem Austrocknen zu schützen und gleichzeitig als l/ärmeabsorber, um sowohl die Nahrbodentemperatur für die Keimung als auch die Bodentemperatur zu erhöhen, sobald das Nährbodensubßtrat einmal ausgepflanzt wurde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dieses Verfahren so vielter zu bilden, daß es zur Handhabung großer Stückzaiilen von ITährbodensubstraten geeignet wird, unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Aufsetzens des Nährbodensubstrats auf ilen Boden zum Zwecke der Keimung, wobei zwischen dem llährbodencubfjtret und den Boden ein Luftraum freibleiben muß, "bis zum Zeitpunkt, zu dem sich aus dem Garnen ein Setzling entwickelt hat, der zum Pflanzort verbracht werden soll.
Ausgehend von einem Verfahren zum Kultivieren von Pflanzen der eingangs genannten Art ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Samen in einzelne Nährbodenplatten eingebracht wird, die fest, aber abnehmbar auf mit Trägerschienen versehenen Rahmen no.ch Art von Rosten aufgebracht sind, daß diese Roste in stapelbare Transportgestelle eingebracht werden, die einen Luftraum zwischen den Hährbodenplatten und dem Boden, auf dem sie abgestellt sind, freilassen, und daß nach der Keimung die Roste mit den Setzlingen in den Transportgestellen übereinander gestapelt und nach evtl. Zwischenlagerung zum Pflanzort verbracht werden, ohne die im Nährboden verbleibenden Setzlinge im wesentlichen zu stören.
Eine Einrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Aufziehen und Pflanzen von Setzlingen ist dadurch gekennzeichnet, daß mehrere der Aufnahme von Nährbodenplatten dienende Tragschienen aufweisende Rahmen vorgesehen sind, deren Ausbildung einen zwischen den Nährbodenplatten und dem als Auflage dienenden Boden befindlichen Luftraum freiläßt,
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daß jeder Rahmen in ein Transportgestell einsetzbar ist und daß Rahmen lind Transportgestell übereinander stapelbar und zum Pflanzort transportierbar bzw. nach der Entnahme derNährbodenplatten zurücktransportierbar sind.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den 'Unteransprüchen.
Die Roste bestehen also aus einfachen Profilschienen, die mit Ausnahme der Jeweils äußeren Schienen symmetrisch ausgebildet sind und die jeweils die mit einer Umhüllung versehenen Nährbodenplatten zeitweilig aufnehmen. Durch die den Nahrbodenplatten zugeneigten Stege der Schienen werden die auf den waagerechten Stegen der Schienen aufliegenden Nährbodenplatten von oben gehalten, so daß ein Transport der bestückten Roste zum Pflanzort ohne Jede Schwierigkeit möglich ist.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß die Roste auch bei gestapelten Transportgestellen aus ihrem Jeweiligen Transportgestell herausziehbar sind.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen:
Figur 1 perspektivisch einen Rahmen nach Art eines Rostes zur Aufnahme einer Vielzahl von ITährbodenplatten in ihren Kunststoffhüllen,
Figur 2 eine vergrößerte Darstellung des Rostes nach Figur 1, in dem die Nährbodenplatten fest aber herausnehmbar eingebracht sind,
Figur 3 perspektivisch ein stapelbares Transportgestell für einen Rost nach Figur 1 und 2 und
Figur 4 die Stapelung von Transportgestellen mit den in sie eingesetzten Rosten zu einer Transporteinheit und die Entnahme der Transportgestelle vom Stapel und die Aneinanderreihung der Transportgestelle am Boden für die Keimung.
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Figur 1 zeigt einen rechteckigen Rahmen in Form eines Rostes mit an der langen Seite des Rechtecks parallel im jeweils gleichen Abstand voneinander verlaufenden Tragschienen 1. Diese Tragschienen sind durch mehrere Querschienen 2 gehalten. Im dargestellten Ausführungsbeispiel haben die Tragschienen 1 im Querschnitt ein kreuzförmiges Profil, wobei jeweils der eine Kreuzschenkel senkrecht zur Grundfläche, der andere waagerecht hierzu verläuft. Paarweise zusammengefaßt bilden die Tragschienen 1 Aufnahmen für eine Vielzahl von hintereinander in einer Reihe angeordneten ITährb ο d enp 1 at ten 3· Diese Nährboden- oder Keimplatten 3 bestehen aus von einer Kunststoffhülle umgebenen komprimierten Torf. In jede Nährbodenplatte ist ein Same zwecks späterer Keimung und Aufzucht eines Setzlings eingebracht. Dies geschieht, wenn die Ilährbodenplatten auf dem Boden, mib einem Luftraum zwischen sich und dem Boden, angeordnet sind. Jede Nährstoffplatte weist in der Kunststoffhülle auf ihrer Oberseite eine Öffnung 4- und auf der Unterseite eine Öffnung 5 auf. Durch die Öffnung 4- soll der Pflanzenkeimling nach der Keimung des Samens aus dem Nährstoffboden nach außen wachsen können, während die Öffnung 5 sm der Unterseite naturgemäß die Aufgabe hat, zu verhindern, daß die WtLczein des Setzlings wild an beliebigen Stellen aus dem Nährstoffboden herauswachsen.
Auch in Figur 2 sind die Mahrstoffplatten mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet. Dort ist erkennbar, wie jeder untere senkrechte Steg 6 einer jeden Tragschiene 1 in eine zugeordnete Ausnehmung der Querschienen eingreift und dort gehalten wird. Die jeweils zu beiden Seiten überstehenden waagerechten Stege 7 bilden die Auflagen für die Nährstoffplatten 3 mit ihren Kunststoffhüllen. Für die Halterung der Nährstoffplatten wirken die jeweils einander zugewandten waaagrechten Stege 7 zweier Tragschienen 1 zusammen.
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Wie Figur 2 ferner zeigt, geht jeder senkrechte »Jteg 6 einer jeden Tragschiene 1 auf seiner Oberseite in einen V-förmir;en Teil mit den Gchenkeln 8 und 9 über. Jeder dieser rJchenkel 8 bzw. 9 bildet mit dem ilin zugeordneten waagerechten Steg7 jeweils eine Aufnahme für eine Seite der Hährst of platten, deren anderen Seiten in der durch die jeweils anderen Schenkel der benachbarten Tragschiene gebildeten Aufnahme liegen. Die einzelnen Hährstoffplatten werden also zwischen diesen beiden Aufnahmen verschiebbar gehalten. Die llährstoffplatten lassen sich ziiischen den Flanschen auch noch verschieben, wenn sie durch V/asseraufnähme aufgequollen sind.
Die jeweils an der Eahmenkante, also außen liegenden Tragschienen 10 weisen grundsätzlich das halbe Profil einer norm alen Tragschiene auf, weisen also einen waagerechten Steg 1i und einen am nach oben gerichteten Steg befindlichen geneigten Steg 12 auf. Um die Steifigkeit der Konstruktion zu erhöhen, weisen die waagerechten Stege 11 je einen senkrecht nach unten weisenden Steg 13 auf. Ferner ist der Rahmen in Querrichtung durch Verstärkungsstäbe 14 verstärkt.
Um die Roste, in denen die Hährstoffplatten nur lose gehalten sind, einfacn und sicher handhaben zu können, werden stapelbare Transportgesteile, wie in Figur 3 dargestellt, verwendet. Jedes Transportgestell weist zwei Seitenwände 15 und 16 und zwei stirnseitige, kürzere Seitenwände 17 und 18 auf und ruht auf acht Füßen. In Figur 3 trägt der Fuß vorn links das Bezugszeichen 19. An seiner Unterkante weist des Transportgestell eine an der Innenseite umlaufende Stützleiste 20 auf. Die Steifigkeit des Gestells wird ferner durch mehrere an der Außenseite eingesetzte Versteifungselemente 21 erhäht. Ferner weisen die Seitenwände I5 und 16 auf ihrer Oberseite je eine Profilrippe 22 auf, mit Hilfe derer mehrere Transportgestelle mit oder ohne eingesetztem Rost übereinander stapelbar sind, wobei die Füße in die Profile eingreifen. An den Enden dieser
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Seitenwände ist ferner je ein als Kaste ausgebildeter Anschlag 23 vorgesehen, !fahrend an vier in "bestimmtem. Abstand zueinander liegenden Stellen der Wandung 15 "bzw. 16 V-förmige Verstärkungsstücke 24- vorgesehen sind. I lit diesen Verstärkungsstücken wirken auf der Unterseite der Füße - siehe Fuß 19 - vorgesehene V-förmige Ausnehmungen formschlüssig zusammen. Der jeweils außen liegende Fuß ist an der Seitenwandung so angeordnet, daß er beim Stapeln der Transportgestelle jeweils gegen den zugeordneten Anschlag 23 stößt, so daß sich die Transportgestelle beim Transport nicht gegeneinander verschieben können. Durch die formschlüssige Verbindung der Füße mit den entsprechenden Verstärkungselementen wird darüber hinaus das Stapeln der Transportgestelle erleichtert.
Aus Figur 3 ist ferner erkennbar, daß die in der Zeichnung vorn liegende Seitenwand 17 niedriger ist als die anschließenden benachbarten Seitenwände 15 und 16 und die gegenüberliegende Seitenwand 18.
Auf diese Weise entstehen beim Stapeln der Transportgestelle Freiräume, durch die Roste mit ihren Nährstoffplatten auf die umlaufenden Stützleisten 2o eingeschoben werden können. Für das Auspflanzen der Setzlinge können also an Ort und Stelle jeweils die gewünschten Eoste mit ihren Bahr stoff platten aus einer aus mehreren Transportgestellen bestehenden Transporteinheit herausgenommen werden,so daß die die Setzlinge aufweisenden Nährstoffplatten dann entxireder von Hand oder automatisch an ihrem vorbestimmten Pflanzort, an den z.B. ein Baum wachsen soll, eingepflanzt werden können.
In den in das Transportgestell nach Figur 3 einzusetzenden Rost nach Figur 1 werden zunächst sämtliche Nährstoffplatten 3 eingebracht, die aus komprimiertem Torf mit eingebettetem Samen und einer Kunststoffhülle bestehen. Die Bestückung der
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Roste kann "bereits dort erfolgen, wo die Nährstoff platt en hergestellt werden. Die Transportgestelle werden nach der Bestückung mit ihren Rosten dann an den Ort verbracht, wo die Setzlinge herangezogen werden sollen. Bei der Aufzucht der Setzlinge "bewirken die sich am Boden abstützenden Eüße 19 der Transportgestelle, daß eine Luftschicht zwischen der Unterseite der Nährstoffplatten 3 und dem Boden, auf dem sie aufgestellt sind, geschaffen wird. Aufgrund der speziell ausgebildeten Aufnahmen - Stege 7» 8, 9 - für die Nährstoffplatten 3 können diese jeden Transport gesichert überstehen. Die Transporteinheiten und ihre Aufteilung sind in Figur 4 dargestellt. Nach dem Aufstellen der Transporteinheiten mit ihren bestückten Kosten werden die Nährstoffplatten für das Auskeimen gegossen, sd daß der zusammengepreßte Torf aufquillt. Die Gleitfähigkeit der Nährstoff platten in den Tragschienen der Roste wird jedoch durch das Aufquellen, wodurch sich das volumen der Nährstoffplatten entsprechend vergrößert, rieht beeinträchtigt. Nachdem el Ie Samen in den Nährstoffplatten gekeimt haben und ein Setzling gewachsen ist, ohne daß die Wurzeln nach unten in den Luftraum zwischen Füßen tmd Boden ragen, werden die Transportgestelle mit ihren Rosten zu Transporteinheiten gemäß Figur 4-, links, zusammengestellt, und können nun, eventuell nach Zwischenlagerung, an den eigentlichen Pflanzort verbracht werden. Die Roste lassen sich dann über die niedrigere Seitenwand I7 der gestapelten Transportgestelle herausziehen, und die Setzlinge können entweder von Hand oder maschinell gepflanzt werden. Obwohl sich der Torf während der Kultivierung der Setzlinge in seiner Konsistenz geändert hat, lassen sich die Nährstoffplatten leicht in den Tragschienen der Roste verschieben und herausnehmen.
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Claims (1)

  1. HEINZ H. PUSCHMANN · PATENTANWALT 9 ο ς η 7 Π D 8000 MÜNCHEN 22 · THOMAS-WIMMER-RING 14 /ODU /UZ TELEFON 089/227887
    David EBIFoIEJ)T München, den 21. Hov. 1978
    Gärdstuguvägen 27 P 615/78
    fcJ-19'1 51 öollentuna Pu/a Schweden
    Pat ent anspräche
    'Tj) Verfahren zum Aufziehen und zum Pflanzen von »Setzlingen, insbesondere von Forstpflanzen, in ein während der Keimung durch einen Luftraum vom Boden getrenntes Nährbodensubstrat imd späterem Transport der in dem Nährbodensubstrat eingewachsenen Pflanzen zum Pflanzort, dadurch gekennzeichnet , daß der Samen in einzelne Nährbodenplatten eingebracht wird, die fest, aber abnehmbar auf mit Trägerschienen versehenen Rahmen nach Art von Rosten aufgebracht sind, daß diese Roste in stapelbare Transportgestelle eingebracht werden, die einen Luftraum zwischen den Nährbodenplatten und dem Boden, auf dem sie abgestellt sind, freilassen, und daß nach der Keimung die Roste mit den Setzlingen in den Transportgestellen übereinander gestapelt und nach evtl. Zwischenlagerung zum Pflanzort verbracht werden, ohne die im Nährboden verbleibenden Setzlinge im wesentlichen zu stören.
    2. Einrichtung zum Aufziehen und Pflanzen von Setzlingen nach dem Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch mehrere der Aufnahme von Nährbodenplatten (3) dienende Tragschienen (1) aufweisende Rahmen (1/2), deren Ausbildung einen zwischen den Nährbodenplatten und dem als Auflage dienenden Boden befindlichen Luftraum freiläßt, daß jeder Rahmen in ein Transportgestell (I5 - 18) einsetzbar ist und
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    daß Rahmen und Transportgestell übereinander stapelbar und zum Pflanzort transportierbar bzw. nach der Entnahme der Hahrbodenplatten zurücktransportierbar sind.
    3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß die die Mahrbodenplatten (3) aufnehmenden Roste (1/2) in die Transportgestelle (15 - 18) infolge einer niedrig ausgebildeten Seitenwand (17) einschiebbar sind, unabhängig davon, ob die Transportgestelle übereinander gestapelt sind oder nicht.
    LV. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Rahmen (1/2) aus profilierten Tragschienen (1) besteht, die einen Mittelsteg (16) und von dem ausgehende seitliche Stege (7) aufweisen, auf denen die mit einer Umhüllung versehenen ITährbodenplatten (3) abnehmbar aufliegen.
    dadurch
    5. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 oder 3, /gekenn-
    z ei chne t, daß den seitlichen Stegen (7) der Tragschienen (1) auf mindestens einer Seite jeweils ein darüber liegender, die auf dem waagerechten Steg (7) aufliegenden Nährbodenplatten (3) von oben haltender und dem waagerechten Steg zugeneigter weiterer Steg (8 bzw. 9) zugeordnet ist.
    6. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch geke nnz eichn e t , daß die oberen Stege (8 bzw. 9) mit dem Mittelsteg (6) einen Winkel einschließen, der zwischen 20° und 90° liegt.
    7. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch geke nnzeichnet , daß die Transportgestelle (I5 - 18) ihre Aufstellung auf dem Boden und ihre Stapelfähigkeit bewirkende J?üße (19) aufweisen.
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DE19782850702 1977-11-23 1978-11-22 Verfahren zur aufzucht und zum pflanzen von setzlingen und einrichtung zur durchfuehrung des verfahrens Withdrawn DE2850702A1 (de)

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