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Die Erfindung betrifft eine Maschine der im Oberbev des Hauptan-
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griff spruches angegebenen Art zum Schreiben von Brailleschrift.
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Es ist eine derartige Maschine bekannt, wo die Prägeeinheiten nebeneinander
feststehend vorgesehen sind und die Stempelbewegung des ElektromaWnets mittels eines
ortsfest gelagerten schwenkbaren Armes mit einem gegen den eine Patrize bildenden
Stempel aufliegenden Aktivierungsende übertragen wird. Eine derartige Lösung ist
räumlich aufwendig, u.a. weil der Steuerstempel der Elektromagneten einen verhältnismässig
langen Aktivierungshub ausführen muss. Dazu kommt, dass eine derartige Maschine
nur ein einseitiges Prägen des Bogens erlaubt.
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Ferner ergibt die bekannte Lösung eine Anordnung der Magneten in Reihen
nebeneinander, die eine genaue und individuelle Einstellung des Anschlages zur Erzielung
einer gleichmässigen und befriedigenden Prägung fordern.
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Der Hauptzweck der Erfindung ist somit die Schaffung einer kompakten
Maschine zum Schreiben von Brailleschrift, deren Betrieb mit einem Geringsten an
Wartung und Instandhaltung erfolgen kann. Es ist ausserdem wünschenswert, eine Maschine
zu schaffen, die im Bedarfsfall zum Drucken auf beiden Seiten des Bogens gestaltet
werden kann.
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Erfindungsgemäss kann dies mittels einer Maschine erzielt werden,
die in Übereinstimmung mit dem kenrzeichnenden Teil des Hauptanspruches gestaltet
ist. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Eine erfindungsgemässe Maschine ermöglicht eine einfache und preiswerte
Übersetzung aus normaler Schrift oder Schwarzschrift in Brailleschrift oder Punktschrift.
Die routinemässigen Buchstabenamwandlungen können in bekannter Weise derart in ein
Computerprogramm eingebaut werden, dass die Schriftumwandlung auf Einschreiben von
normaler Schrift begrenzt wird. Die erfindungsgemässe Maschine kann
so
schnell arbeiten, dass im praktischen Fall geringe Auflagen von einzeln gedruckten
Schriften hergestellt werden können.
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In der beigefügten Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt, wobei Fig. 1 schematisch zwei Prägebrücken für eine erfindungsgemässe
Maschine zeigt und Fig. 2 einen Schnitt durch die zentralen Teile einer Prägeeinheit
darstellt.
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In Fig. 1 sind zwei Prägeaggregate oder Prägebrücken 11, je mit einer
Reihe von in der Längsrichtung der Prägebrücke hintereinander vorgesehenen Prägeeinheiten
12, dargestellt. Jede Prägeeinheit 12 ist zum Absetzen (oder nicht Absetzen) einer
punktförmigen Erhöhung in einer Punktposition in Brailleschrift entlang querlaufender
Linien auf einem in einer Bahn zwischen den Prägeeinheiten geführten Bogen 13 eingerichtet.
Die Gestaltung der Prägeeinheiten wird unten näher beschrieben. Die Anzahl der Prägeeinheiten
12 entspricht somit der Anzahl der Punktpositionen entlang einer Schriftlinie am
Bogen 13.
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Zusätzlich zu den Prägebrücken 11 umfasst die Prägemaschine eine
Vorschubeinrichtung für den Bogen, eine den Bogen während des Prägens festhaltende
Klemmeinrichtung und eine Falteeinrichtung. Diese Teile können in einer entsprechenden
Weise wie bei bekannten Druckmaschinen ("Printer") gestaltet sein und werden somit
nicht näher beschrieben. Die Klemmvorrichtung kann ggf. entfallen, indem die Prägebrücken
den Bogen festhalten.
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Der Bogen 13, welcher vorzugsweise aus Papier oder aber aus Plastik,
dünnem Metallblech, belegtem Textil oder ähnlichem Werkstoff besteht, kann zur sicheren
Steuerung des Vorschubes entlang des Randes gelocht sein. Es wird wie bei bekannten
Druckmaschinen vorgeschoben und gesammelt.
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Die Prägebrücken 11 sind mit Führungen 15 gelagert, damit sie gleichzeitig
gegeneinander bewegt werden können. Zu diesem Zweck kann grundsätzlich ein Motor
16 eingesetzt werden, welcher eine gemeinsame Welle 17 an jedem Ende der Prägebrücken
antreibt. Jede Welle 17 ist für jede Prägebrücke mit einem Nockenzylinder 18 mit
einer Nockennut l9e die einen Triebzapfen 20 am Ende der Prägebrücke greift versehen
Bei jeder Umdrehung der Welle 17 werden die Prägebrücken 11 gegeneinander hinein
und in die Ausgangslage zurückgeführt.
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Jede Prägeeinheit 12 umfasst ein Gehäuse oder einen Träger 14 mit
einem Prägestempel 21, einem Aktivierungsarm 22 für den Prägestempel und einen Solenoid
23 mit einem Steuerkolben 24.
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Das Gehäuse 14 kann erklärungsweise als scheibenförmig mit einer
dem Abstand zwischen zwei Punktpositionen entsprechenden Breite betrachtet werden.
Es weist einen Kanal 25 auf, der in der Bewegungsrichtung zur Bogenbahn verläuft
und den Prägestempel 21 hält und steuert. Die Breite des Gehäuses 14 nimmt zur Stirnfläche
26 des Gehäuses gegen die Bogenbahn ab. Diese Stirnfläche hat zusammen mit dem Prägestempel
eine doppelte Funktion: der Prägestempel 21 soll eine Erhöhung im Bogen gegen die
entgegengesetzte Seite desselben prägen, während die Stirnfläche 26 eine Auflage
gegen die Prägeeinheit zur gleichzeitigen Prägung einer Erhöhung bildet. Zu diesem
Zweck ist die Stirnfläche 26 mit einer Vertiefung 27 versehen. Diese Vertiefung
bildet zusammen mit dem Endbereich des Prägestempels 21 das für die Schaffung einer
punktförmigen Erhöhung im Bogen erforderliche Matrize-Patrize-Paar. Die Punktposition
der beiden Bogenseiten sind somit gegenseitig mit einer Strecke, die dem Zentrumabstand
zwischen dem Prägestempel 21 und der Vertiefung 27 entspricht, versetzt. Der Kanal
25 ist im innersten Bereich etwas erweitert und mündet in einen querlaufenden Raum
oder Käfig 28 im Gehäuse 14 für den Aktivierungsarm
22. An der
Mündung des Kanals 25 ist eine Steuerbüchse 29 für den Prägestempel 21 eingesetzt,
der in diesem Bereich einen etwas grösseren Durchmesser hat und einen erweiterten
Kopf 30 gegen den Aktivierungsarm aufweist.
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Zum Abfangen eventueller Abmessungs-Abweichungen in den beweglichen
Teilen kann ein elastisches Element in dem Kraftweg zwischen Elektromagnet und Prägestempel
eingesetzt sein. Der Kopf 30 kann beispielsweise ein Gummikissen aufweisen oder
es können entsprechende Gummiteile an den Enden des Aktivierungsarmes angebracht
sein. Abmessungs-Abweichungen führen dann zu einer Variation der Druckkraft enstatt
der Bewegung. Ein derartiges elastisches Element setzt auch das während des Betriebes
der Maschine entstehende Geräusch herab.
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Der Aktivierungsarm 22 ist ein zweiarmiger Kipparm, welcher seitlich
von der Achse des Prägestempels gelagert ist. Der eine Armabschnitt ragt über den
Kopf 30 hinein und bildet einen Hammer 31, während der andere Armabschnitt 32 aus
dem Gehäuse 14 herausragt. Die Aktivierungsarme 22 können beispielsweise auf einer
gemeinsamen, durchgehenden Welle 33 für sämtliche Gehäuse in jeder Prägebrücke gelagert
sein.
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Die Reihe der Gehäuse 14 ist.ein einer zweckmässigen Weise zusammengehalten,
beispielsweise indem sie einteilig als eine zusammenhängende Einheit hergestellt
ist.
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Nahe der Reihe der Gehäuse 14, neben dem beweglichen Teil jeder Prägebrücke
11, ist für jedes Gehäuse ein Solenoid 23 in einem ortsfesten Balken montiert und
weist einen vorspringenden Zapfen 24 auf, welcher am unteren Rand durch ein elastisches
Element unterstützt ist und in die Bahn des Abschnittes 32 des Aktivierungsarmes
22 geführt werden kann, wenn sich die Prägebrücken 11 gegeneinander bewegen.
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Dieses elastische Element hat denselben Zweck wie das obenerwähnte
elastische Element und kann jenes ggf. ersetzen. Wenn der Zapfen 24
eingezogen
ist, kann sich der Aktivierungsarm 22 frei vorbeibewegen.
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Der Prägestempel schlägt nur gegen den Bogen 13 mit seiner Trägheitskraft,
die zu gering ist, um ein Zeichen im Bogen zu verursachen.
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Diese Trägheitskraft lässt sich ggf. mittels einer Schraubenfeder
oder dergl. herabsetzen oder beseitigen. Wenn das Solenoid 23 beeinflusst iEt, so
dass der Zapfen 24 vorgeschoben wird, hält dieser den Teil 32 des Aktivierungsarmes
22 zurück, wodurch der Aktivierungsarm überkippt und den Prägestempel 21 mit dem
Ende von der Stirnfläche 26 des Gehäuses hinausdrückt. Dabei wird bei Auflage gegen
die Vertiefung 27 eine punktförmige Erhöhung im Bogen zwischen den beiden Prägebrücken
abgesetzt. Wenn zwei Gehäuse 14 an entgegengesetzten Seiten des Bogens gegeneinander
vorgesehen sind, wird somit an jeder Seite des Bogens eine punktförmige Erhöhung
abgesetzt. Das setzt die Papirkosten av die Hälfte herab.
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Die Stromversorgung zu den einzelnen Solenoiden 23 wird durch eine
Datenverarbeitungsmaschine gesteuert, die zur Erzeugung punktförmiger Erhöhungen
in den infragekommenden Positionen programmiert ist.
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Die Prägeeinheiten können zweckmässig derart gestaltet sein, dass
die entgegengesetzten Endflächen aneinander stossen und den Bogen festhalten, ehe
der Prägestempel 2i vorgeschoben wird. Dies kann beispielsweise derart erzielt werden,
dass das Gehäuse 14 mit einem federbelasteten Endstück versehen wi-d, welches etwas
gegen die Federkraft in der Bewegungsrichtung des Prägestempels eingedrückt wird,
wenn es gleichzeitig mit dem Endstück am entgegengesetzten Prägeeinheit-Gehäuse
gegen den Bogen stösst. Derartige Endstücke können in zweckmässiger Weise verschiebbar
an den jeweiligen Gehäusen oder Trägern verriegelt werden.
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Die Erfindung ist oben anhand einer Ausführungsform beschrieben,
wo jede Prägeeinheit einen Patrize- und einen Matrizeteil bildet. Für
einfachere
Zwecke, z.B. zur Herstellung von Zeichnungen, können die Prägeeinheiten an der einen
Seite der Bogenbahn ausschliesslich Matrizenteile bilden, d.h. keine Prägestempel
aufweisen, während die Prägeeinheiten an der anderen Seite keine Vertiefungen aufweisen
und nur Patrizeteile bilden.