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DE2842777A1 - Verfahren zur teilnehmererkennung - Google Patents

Verfahren zur teilnehmererkennung

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DE2842777A1
DE2842777A1 DE19782842777 DE2842777A DE2842777A1 DE 2842777 A1 DE2842777 A1 DE 2842777A1 DE 19782842777 DE19782842777 DE 19782842777 DE 2842777 A DE2842777 A DE 2842777A DE 2842777 A1 DE2842777 A1 DE 2842777A1
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DE
Germany
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DE19782842777
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DE2842777B2 (de
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Wolfgang Dipl Ing Bambach
Klaus Dipl Ing Koeck
Peter Ing Grad Ochojski
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Licentia Patent Verwaltungs GmbH
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Licentia Patent Verwaltungs GmbH
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Publication date
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Priority to AT0622479A priority patent/AT379264B/de
Priority to SE7907899A priority patent/SE7907899L/xx
Priority to CH866679A priority patent/CH647116A5/de
Priority to NL7907247A priority patent/NL7907247A/nl
Priority to BE0/197370A priority patent/BE879065A/fr
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L63/00Network architectures or network communication protocols for network security
    • H04L63/08Network architectures or network communication protocols for network security for authentication of entities
    • H04L63/083Network architectures or network communication protocols for network security for authentication of entities using passwords
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/30Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass
    • G07C9/32Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass in combination with an identity check
    • G07C9/33Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass in combination with an identity check by means of a password
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L12/00Data switching networks
    • H04L12/02Details
    • H04L12/22Arrangements for preventing the taking of data from a data transmission channel without authorisation
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M11/00Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems
    • H04M11/08Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems specially adapted for optional reception of entertainment or informative matter
    • H04M11/085Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems specially adapted for optional reception of entertainment or informative matter using a television receiver, e.g. viewdata system

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Description

  • Verfahren zur Teilnehmererkennung
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Teilnehmererkennung durch eine am öffentlichen Wählnetz angeschlossene Bildschirmtextdatenbank. Beim neuen Kommunikationsdienst Bildschirmtext wird der Fernsehempfäng#r mittels Zusatzeinrichtung zur Darstellung geschriebener oder graphischer Informationen, die über das Fernsprechnetz übermittelt werden, genutzt. Lieferant dieser Informationen ist eine Bildschirmtextdatenbank, die vom Teilnehmer angewählt wird. Im Dialog werden die gewünschten Informationen bzw. Mitteilungen für andere Teilnehmer mit einer einfachen, leicht verständlichen und von der Bildschirmtextdatenbank unterstützten Frage- und Antwortform ausgewählt bzw. hinterlegt. Angesichts der weitreichenden Anwendungsmöglichkeiten von Bildschirmtext und der damit verbundenen Vielfalt von Informationstypen von der allgemeinen Information bis zu Daten der Privatsphäre, beispielsweise Kontostände, Buchungen, Steuerdaten, diskrete Mitteilungen usw., kommt der Frage des Schutzes gegen unberechtigte Benutzung einer Teilnehmerendeinrichtung bzw. dem unberechtigten Zugang zu persönlichen Daten große Bedeutung zu. Der Zugang zur Bildschirmtextdatenbank soll grundsätzlich jedem Fernsprechteilnehmer offenstehen.
  • Gegen den unerlaubten Zugang zu geschützten Daten muß jedoch eine genügend sichere Maßnahme vorgesehen werden. Ebenso darf kein Teilnehmer zu Lasten und zu Kosten eines anderen Bildschirmtext benutzen.
  • Als Maßnahmen hierfür kommt eine Ausweisung jedes Teilnehmers bei der Benutzung von Bildschirmtext in Frage. Bei dem zur Zeit bei der Deutschen Bundespost eingesetzten Versuchssystem und bei dem englischen Bildschirmtextsystem Viewdata besteht die Teilnehmerausweisung darin, daß nach der Ausweisungsanforderung durch die Bildschirmtextdatenbank der Teilnehmer seine Teilnehmernummer und sein Kennwort einzugeben hat. Eine Benutzung ist von je.-dem Teilnehmerendgerät aus möglich.
  • Diese Ausweisung bietet einen nur geringen Schutz vor unerlaubter Benutzung einer fremden Teilnehmernummer bzw. eines fremden Kennwortes, da die Teilnehmernummer einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis zu entnehmen ist und das an sich geheime Kennwort nur aus einer vierstelligen Zahl besteht und somit nach spätestens 10 000 Versuchen gefunden ist. Eine höhere Barriere gegen Auffinden des fremden Teilnehmerkennwortes scheint darin zu bestehen, daß die Bildschirmtextdatenbank die Anzahl erfolgloser Versuche überwacht und beispielsweise nach 5 erfolglosen Versuchen die Verbindung auftrennt. Damit wird aber lediglich Zeit gewonnen. Das gleiche ergibt sich bei Erweiterung der Kennwortstellenzahl oder bei Benutzung von alphanumerischen Zeichen.
  • Aufgabenstellung bei der Erfindung war deshalb, ein Verfahren zur Teilnehmererkennung anzugeben, bei dem obige Nachteile vermieden, eine wesentlich höhere Sicherheit gegen unerlaubten Zugang bzw. unberechtigte Benutzung geboten,eine freizügige Benutzung jedes zugänglichen Teilnehmerendgerätes zu Lasten und Kosten des Anrufers ermöglicht, der Bedienungskomfort des Teilnehmers erhöht und bei dem relativ wenig Aufwand erforderlich werden.
  • Die Lösung erfolgt durch die in den Patentansprüchen angegebenen Mittel.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren bietet einen sehr hohen Schutz gegen unerlaubten Zugang zu persönlichen Daten, gegen unerlaubte Benutzung einer fremden Teilnehmerendeinrichtung und gegen unbefugte Buchung von Teilnehmergebühren auf fremden Konten.
  • Gleichzeitig erlaubt dieses Verfahren eine freizügige Handhabung und Benutzung des Bildschirmtextdienstes. Weiterhin weist das erfindungsgemäße Verfahren eine hohe Bedienungsfreundlichkeit auf.
  • Die Erfindung wird nun anhand der Figur näher erläutert.
  • Die Figur zeigt die zeitliche Folge der Aktivitäten auf Seiten der Teilnehmerendeinrichtung bzw. der Bildschirmtextdatenbank, bei der Ausweisprozedur. Nach erfolgreicher Wahl und hergestellter Verbindung wird von Seiten der Bildschirmtextdatenbank eine Eröffnungsseite am Fernsehschirm ausgegeben, worin zur Kennworteingabe aufgefordert wird. Sofern der Bildschirmtextdecoder auf der Seite der Teilnehmerendeinrichtung über einen mindestens einen Teil des Kennwortes enthaltenden Ausweisspeicher verfügt, wird derselbe ausgelesen, indem an der Bedienungseinrichtung die Betätigung einer oder mehrerer Tasten erfolgt. Falls das Kennwort noch nicht vollständig ist, wird der letzte Teil des Kennwortes eingegeben, das an die Bildschirmtextdatenbank über tragen wird. Erkennt letztere das empfangene Kennwort als gültig, so ist Zugang des Teilnehmers zu den kennwortberechtigten Daten unter Abbuchung der anfallenden Gebühren auf ein dem Kennwort zugeordnetes Konto möglich. Ist Kennworterkennung negativ, so erfolgt eine weitere Aufforderung zur Eingabe eines gültigen Kennwortes beim Teilnehmer. Nach 5 erfolglosen Kennwort-Eingabeversuchen wird die Verbindung abgebrochen und eine entsprechende Mitteilung darüber an den Gerätebesitzer hinterlegt.
  • Der Ausweisspeicher der Teilnehmerendeinrichtung enthält vorteilhafterweise einen Kennwortteil, der sich beispielsweise aus der siebenstelligen Teilnehmernummer und weiteren 9 oder mehr willkürzlich gewählten alphanumerischen Zeichen zusammensetzt. Mit Hilfe des nichtflüchtigen Ausweisspeichers kann also ein relativ langes und damit ausreichend sicheres Kennwort abgelegt und jederzeit schnell und damit bedienungsfreundlich durch den Benutzer im Bedarfsfalle ausgelesen werden. Bei Verdacht, daß ein Kennwort von Unbefugten benutzt werden könnte, beispielsweise durch Personen im Haushalt, Büro oder in der Bildschirmtextzentrale, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, nach Eingabe des alten Kennwortes eine Kennwortänderungsprozedur aufzurufen und dabei ein neues Kennwort zu programmieren. Dies kann natürlich zu vorbeugendem Schutz sporadisch oder zyklisch, beispielsweise monatlich geschehen.
  • Eine Inanspruchnahme des Bildschirmtextdienstes durch einen Teilnehmer über ein fremdes Gerät kann dann erfolgen, wenn der Teilnehmer sein komplettes Kennwort über die Bedienungseinrichtung eingibt. Die Benutzung erfolgt dann unter Belastung seines Kontos.
  • Einen weiteren Vorteil bietet die Erfindung, indem der Ausweisspeicher bereits in der Fabrik, beispielsweise mit der Gerätenummer, vorprogrammiert wird, so daß bei einer Erstinstallation der Bildschirmtextendeinrichtung als Erstkennwort diese Gerätenummer erweitert um die vom Teilnehmer einzugebende Teilnehmernummer verwendet werden kann.
  • Als Variante zum Ausweisspeicher in der Teilnehmerendeinrichtug gilt eine Ausweiskarte mit magnetisch oder mechanisch (Lochcode) gespeichertem personenspezifischen Kennwort. Dies macht einen Ausweisleser in der Teilnehmerendeinrichtung erforderlich, in den die Karte einzuschieben ist. Diese Variante kann so vorteilhafterweise in einem öffentlichen oder kommerziell genutzten Gerät realisiert werden, ähnlich wie bei der Handhabung einer Euroscheckkarte im Abbuchungsfalle über ein Datenterminal oder wie bei der Benutzung einer Personalausweiskarte für Betriebe mit Gleitzeit. Einen weiteren Vorteil bietet die Erfindung, indem demselben Teilnehmer ein zweites Kennwort zugewiesen werden kann, das er in seiner Eigenschaft als Angehöriger einer bestimmten Personengruppe, beispielsweise Verein, Betrieb, Arzte, Anwaltschaft, Groß-oder Einzelhändler usw. für und in Rechnung dieser Gruppe beispielsweise über die Endeinrichtung, die auch privat benutzt wird, verwenden darf.
  • Vorteilhafterweise läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren auch dann einsetzen, wenn eine Bildschirmtextendeinrichtung von mehreren Anwendern unter Führung jeweils eines separaten Teilnehmergebührenkontos benutzt werden soll. Jedem Benutzer dieses Anschlusses wird dann eine separate Teilnehmernummer zugeteilt, die dann Bestandteil seines individuellen Kennwortes ist.
  • Von großem Vorteil ist weiterhin, daß anonyme Mitteilungen an andere Teilnehmer nicht erfolgen können, da Mitteilungshinterlegungen für Dritte durch die Bildschirmtextdatenbank nur unter Eingabe des Kennworts des Informanten ermöglicht werden.
  • Leerseite

Claims (6)

  1. Verfahren zur Teilnehmererkennung Patentansprüche Verfahren zur Teilnehmererkennung durch eine am öffentlichen Wählnetz angeschlossene und zum Zwecke der Abgabe bzw. Aufnahme von Informationen angewählte Bildschirmtextdatenbank; wobei teilnehmerseitig ein über eine Wähl- und Datenübertragungseinrichtung an eine Telefonanschlußleitung anschaltbares Fernsehgerät, das zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Informationen ausgerüstet ist, und über dessen Bedienungseinrichtung Daten eingebbar sind, vorhanden ist und wobei ein personenbezogenes, nicht bekanntgegebenes Kennwort verwendet wird, und wobei durch die Bildschirmtextdatenbank ein gültiges Kennwort angefordert wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennwort mindestens teilweise im Fernsehgerät bereitgestellt wird, daß die Übertragung des Kennwortes mindestens nach dessen teilweiser Bereitstellung an die Bildschirmtextdatenbank erfolgt und daß dort das Kennwort ausgewertet wird und daß bei Nichterkennen eines gültigen Kennwortes das Verfahren wiederholt oder die Verbindung aufgetrennt wird;
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Absenden des Kennwortes nach Betätigung der Bedienungseinrichtung, insbesondere durch Sprache oder Betätigung mindestens einer Taste, erfolgt.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereitstellung durch Betätigen der Bedienungseinrichtung, insbesondere durch Sprache oder Betätigen mindestens einer Taste, erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereitstellung aus mindestens einem Speicher erfolgt.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch #, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher nicht flüchtig und durch Betätigung der Bedienungseinrichtung programmierbar ist.
  6. 6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Wiederholungen auf beispielsweise 5 begrenzt wird.
DE19782842777 1978-09-30 1978-09-30 Verfahren zur teilnehmererkennung Ceased DE2842777A1 (de)

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